¨Ubungen zur Vorlesung Logik WS 2011 ¨Ubungsblatt 2 24.10.2011

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Übungen zur Vorlesung Logik
Thomas Schwentick
Daniela Huvermann und Thomas Zeume
WS 2011
Übungsblatt 2
24.10.2011
Ab diesem Blatt ist eine Abgabe in Zweiergruppen möglich.
Quizfragen:
Welche der folgenden Aussagen sind richtig, welche sind falsch? Und warum?
keine Punkte
1. Für jede Menge von aussagenlogischen Formeln F gibt es nur eine endliche Anzahl von Modellen.
2. Wenn eine aussagenlogischen Formel in KNF lang ist, dann gibt es eine zu ihr äquivalente
Formel in DNF, die kurz ist.
3. Es gibt eine aussagenlogische Formel ϕ, so dass sowohl ϕ als auch ¬ϕ unerfüllbar sind.
Aufgabe 2.1
Lesen Sie das angehängte Merkblatt zum Arbeitsschutz!
0 Punkte
Aufgabe 2.2 [Erfüllbarkeitstest]
8 Punkte
a) Stellen Sie die Wahrheitstabelle für die aussagenlogische Formel
ϕ = ((A → (B → C)) ↔ ((A → B) → C)
auf, und entscheiden Sie, ob ϕ erfüllbar, erfüllbar und allgemeingültig, oder unerfüllbar ist.
(2 Punkte)
b) Die aussagenlogische Formel ψ sei wie folgt gegeben:
ψ = (¬(D ∧ E) ∨ ¬B) ∧ A ∧ (C ∨ ¬A) ∧ (¬A ∨ ((E ∨ ¬C) ∧ (¬C ∨ B)) ∨ ¬D) ∧ D
Testen Sie ψ auf Erfüllbarkeit. Wandeln Sie dazu zunächst die Formel äquivalent so um, dass
Sie den Markierungsalgorithmus anwenden können. Benutzen Sie diesen anschließend. Geben
Sie alle Zwischenschritte an!
(3 Punkte)
Übungsblatt 2
Übungen zur Logik
Seite 2
c) Zeigen Sie mit Hilfe der aussagenlogischen Resolution, dass die Formel
(¬B ∨ D) ∧ (B ∨ ¬D) ∧ (A ∨ B ∨ ¬C) ∧ (¬E ∨ C) ∧ (¬A ∨ F ) ∧ ¬D ∧ ¬F ∧ E
unerfüllbar ist. Geben Sie insbesondere einen Resolutionsbeweis für die leere Klausel an.
(3 Punkte)
Aufgabe 2.3 [Modellierung]
2 Punkte
Im Computerraum der Informatik-Fachschaft gibt es genau drei Computer C1 , C2 und C3 . Im
Moment sind genau drei Benutzer U1 , U2 und U3 im Raum. Jeder der Benutzer sitzt an genau
einem Computer.
Modellieren Sie die beschriebene Situation mit den Mitteln der Aussagenlogik. Geben Sie dazu
zunächst die verwendeten aussagenlogischen Variablen und deren intendierte Bedeutung an.
Stellen Sie anschließend eine aussagenlogische Formel auf, die beschreibt, dass jeder der Benutzer
an genau einem der Computer sitzt.
Dortmund, den 1.7.2011
Arbeitsschutz - Merkblatt für Studierende der Informatik an der
TU Dortmund
Während des Aufenthalts an der TU Dortmund sind gesetzliche Vorschriften und die
hochschulinternen Regelungen des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes auch von
Studierenden zu beachten.
Studierende haben Anweisungen zum Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sowie
behördlichen Anweisungen nachzukommen. Den Auflagen von Betriebsanweisungen, Laborund Werkstattordnungen ist Folge zu leisten. Die Beschäftigungsverbote (z. B. Mutterschutz)
sind einzuhalten. Arbeits- und Hilfsmittel der TU Dortmund und persönliche
Schutzausrüstung sind bestimmungs- und ordnungsgemäß zu verwenden. Erste-Hilfe- und
Brandschutzmaßnahmen sind im Rahmen der Möglichkeiten und nach Sachkenntniss zu
ergreifen. Die Flucht- und Rettungswege sind frei und Brandschutztüren geschlossen zu
halten.
Verhalten in Notfällen (Brände, akute Erkrankungen, Unfälle, …)
Notruf 0-112
dann Leitwarte (24h) -3333, Polizei 0-110
Wer meldet? Wo ist passiert? Was ist geschehen? Wieviele Verletzte/
Betroffene? Warten auf Rückfragen !!
Erste Hilfe Einrichtungen
Sanitätskästen befinden sich auf den Fluren und oft in Teeküchen.
Ersthelfer sind: siehe Aushänge neben den Fahrstühlen und auf den Fluren
Verletzungen sind immer in die Verbandbücher (in Erste-Hilfe-Kästen) einzutragen.
Feuerlöscheinrichtungen
Feuerlöscher befinden sich in gefährdeten Räumen in der Nähe der
Eingangstüren und auf den Fluren an den gekennzreichneten Stellen.
Alarmierung
Bei Ertönen der Alarmglocke müssen alle Personen das Gebäude sofort
verlassen und sich zu den gekennzeichneten Sammelplätzen begeben.
Fenster schließen und Wertsachen mitnehmen. Aufzüge nicht benutzen, hilfebedürftige Personen unterstützen.
Unfallversicherung und Unfallmeldung
Jeder Unfall von Studierenden im Rahmen des Studiums ist bei der
gesetzlichen Unfallversicherung weitgehend versichert. Versicherungsträger
ist die Unfallkasse NRW, Regionaldirektion Rheinland. Jeder Unfall muss
unter Verwendung eines Unfallanzeigeformulars beim Studentenwerk
Dortmund angezeigt werden.
Bei einem schweren Unfall ist sofort das Referat Arbeits- und Umweltschutz
der TU Dortmund, Tel. -3306 zu informieren.
Feuerwehr und Rettungsdienst auf der Straße bzw. Parkplatz
einweisen. Das spart kostbare Zeit!
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Verhalten in Laboren, Pool-Räumen, etc.
Aufsichtführende Mitarbeiter haben Weisungsrecht! Ihre Erläuterungen und speziellen
Hinweise zur Unfallverhütung gelten als Ergänzung zu dieser ArbeitsschutzUnterweisung.
Besondere Verpflichtungen ergeben sich für Mitarbeiter und Studierende, die als letzte
den Raum verlassen: Fenster und Türen sind ordnungsgemäß zu verschließen und die
Beleuchtung ist auszuschalten.
Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Defekte Arbeitsmittel, Stühle, etc. sind dem Veranstalter zu melden.
Gefahrenquellen sind sofort zu melden oder zu sichern.
Das Rauchen ist im gesamten Haus verboten.
Lötgeräte sind brandsicher zu platzieren und bei Pausen sowie Verlassen des Raumes
auszuschalten.
Die Benutzung von Geräten mit Elektroanschluss ist nur statthaft, wenn diese eine
aktuelle Prüfplakette gemäß Unfallverhütungsvorschrift aufweisen.
Das Arbeiten an offenen elektrischen Anlagen ist verboten!
Bei Unfällen, die auf regelwidriges Verhalten zurückzuführen sind, kann der
Versicherungsschutz erlöschen. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche
entstehen.
Wichtige Telefonnummern
Leitwarte der TU
24 – Stunden
-3333
Sicherheitsbeauftragte der
Fakultät
Herr Lethaus
Herr Hunscher
-2647
-6262
Ersthelfer der Fakultät
siehe Aushänge
Dekanat der Fakultät
Frau Kossmann
-2121
Referat Arbeitsschutz der TU
Frau Hannappel
-3306
Brandschutzbeauftragter der TU
Herr Tepe
-3307
Weitere Infos unter www.arbeitsschutz.tu-dortmund.de/
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