BERICHT in der Sitzung der 14. Landessynode am 26. November

Werbung
BERICHT
in der Sitzung der 14. Landessynode am 26. November 2009
zu TOP 17: Bericht über verfolgte Menschen im Sudan und anderen aktuellen
Krisengebieten
1. Vorbemerkung
Der Bericht über verfolgte Menschen liegt dieses Jahr zwischen zwei Gebetstagen für verfolgte
Christen; dem weltweiten am 8. November und dem unserer Landeskirche am 26. Dezember.
Neben unserem Heft zum Gebetstag, das Ihnen vorliegt, Stellungnahmen und Antworten auf
Anfragen sowie diskreten Interventionen der Kirchenleitung, ist uns das Thema der Verfolgung,
zusammen mit Partnern, enorm wichtig und am Herz gelegen.
Vor wenigen Tagen erst berichtete auf der Synode unseres Missionswerkes, dem Evangelischen
Missionswerk Südwestdeutschland (ems), die Vertreterin der Partnerkirche aus Indonesien über
die schwierige Situation von Christen, die dort in der Minderheit leben und oft Benachteiligung
und Verfolgung ausgesetzt sind.
Eine internationale Expertenkonsultation tagte im September dieses Jahres im Stift Urach zu
einer evangelischen Interpretation von Leiden, Verfolgung und Martyrium um Christi Willen. Auch
auf dem Schönblick bei Schwäbisch Gmünd wird in Kürze eine Tagung zum Thema „Märtyrer“
stattfinden, bei der unser Landesbischof die Schirmherrschaft übernommen hat.
2. Grundsätzliches
Die Verfolgung von Christen geschieht in dem weiteren Kontext von Verfolgung aus religiösen,
ethnischen, politischen, wirtschaftlichen oder anderen Gründen und verlangt daher nach einer
differenzierten Wahrnehmung.
Dies kann mit Recht auf der Grundlage der Menschenrechte geschehen. Wenn die
Religionsfreiheit als Menschenrecht des Einzelnen und ihrer Gemeinschaften bedroht wird, so
sind damit alle individuellen und politischen Freiheiten gefährdet.
Wenn wir von Verfolgung sprechen, müssen wir aber über Menschenrechte und eine juristische
Sichtweise hinausgehen, denn oftmals ist die soziale Unterdrückung durch eine Gesellschaft
größer, als die durch den entsprechenden Staat.
Verfolgung definiert sich als jegliche ungerechte feindselige Handlung, die aus Sicht des Opfers
Schaden anrichtet. Sie geschieht mit unterschiedlichen Graden von Feindseligkeit, einem oder
mehreren Beweggründen, richtet sich gegen Einzelne oder eine Gruppe von Menschen, und
richtet Schaden in unterschiedlicher Größe an.
Religiöse Verfolgung wird zusätzlich dadurch charakterisiert, daß sie sich speziell gegen einen
Gläubigen oder eine Gruppe von Anhängern einer bestimmten Religion oder Weltanschauung
richtet. Die Verfolgung muß nicht notwendigerweise diese Gläubigen an der Ausübung ihres
Glaubens hindern. Zur Charakterisierung als religiöse Verfolgung im Unterschied zu Verfolgung
aus anderen Motiven ist erforderlich, daß Religion als Hauptmotiv hinter jeder Tat steht.
Bericht vor der 14. Landessynode in der Sitzung am 26. November 2009
Zu TOP 17
Seite 2/5
Religiöse Verfolgung von Christen wird noch spezifischer dadurch charakterisiert, daß ihre
Opfer hauptsächlich deshalb verfolgt werden, weil sie Christen sind und nicht verfolgt würden,
wenn sie nicht als Christen betrachtet würden.
Verfolgung von christlichem Zeugnis und Konvertiten
Während Verfolgung allein auf dem Faktum des Christ-Seins beruhen kann, verstärkt sie sich oft,
wenn Christen ihren Glauben anderen gegenüber missionarisch bekennen oder Menschen
anfangen Christus nachzufolgen.
Martyrium in christlichem Verständnis
Ein ökumenisches Symposium im Kloster Bose in Italien hat sich gemeinsam mit der
„Kommission für Glaube und Kirchenverfassung“ des ÖRK im November 2008 mit dem
christlichen Gedenken an Märtyrer befasst. Dort heißt es: „Die Bedeutung und die Kraft der
Wolke der Zeugen wieder zu entdecken und dies in gemeinsamem Gedenken auszudrücken, ist
ein wichtiger Schritt auf die sichtbare Gemeinschaft der Kirche hin“.
3. Verfolgte Menschen im Sudan
Unsere Landeskirche und insbesondere auch unser CVJM und unser Jugendwerk haben seit
Jahren intensive Beziehungen zum Sudan. Der EED und „Brot für die Welt“ haben in der
Vergangenheit die Christen im Sudan massiv unterstützt und zu zahlreichen runden Tischen
eingeladen. Derzeit ist auch der Lutherische Weltbund in Genf (LWB) mit seinem
Weltdienstprogramm intensiv im Sudan tätig und hilft Verfolgten und Unterdrückten.
Auch die Internationale Katastrophenhilfe von LWB und ÖRK, ACT International, hilft mit großem
Einsatz den Flüchtlingen in Darfur. Unsere Missionswerke haben ein einzigartiges Netz der
Solidarität zu den Christen im Sudan geknüpft. Matthias Hiller vom DiMOE und ejw hat das Land
oft bereist. Einer unserer Pfarrer der Landeskirche ist seit vielen Jahren im Nordsudan im
Missionsdienst tätig. Ich selbst konnte mehrere Male das vom Krieg geschundene Land bereisen
und mir einen Eindruck verschaffen. Die letzte Reise in die Hauptstadt des Nordens Khartoum
und die Hauptstadt des Südens Juba, liegt erst gut zwei Jahre zurück.
Also ein bekanntes Land aber auch ein Land mit vielen Schwierigkeiten. Der Sudan ist sieben
Mal so groß wie die Bundesrepublik, hat aber nur etwa die Hälfte der Bevölkerung. Die
Gesamtbevölkerung wird für 2010 auf 43 Millionen Menschen geschätzt.
Der Sudan liegt in jener Zone Afrikas, in der der islamisch dominierte Norden und das christlich
beziehungsweise animistisch geprägte tropische Afrika zusammentreffen.
Von der Unabhängigkeit 1956 bis 2005 wurde das Land ausschließlich von Muslimen regiert. Es
herrschte mit einer Unterbrechung von zehn Jahren Krieg im Süden und in den Nuba-Bergen,
hauptsächlich zwischen Regierungstruppen und Rebellengruppen.
Das Land teilt sich in den größeren islamisch/arabisch dominierten Norden mit drei Viertel der
Bevölkerung und den christlich/afrikanisch dominierten, seit 2005 semi-autonomen, Süden mit
etwa einem Viertel der Bevölkerung. Die Darfur-Staaten, in denen sich seit sechs Jahren die
größte derzeitige humanitäre Katastrophe abspielt, liegen im westlichen Teil und sind
überwiegend islamisch/afrikanisch geprägt. Im Grunde genommen herrscht derzeit im Süden,
Westen, Norden und Osten des Sudan Krieg.
Etwa 71% der Sudanesen sind Muslime (30 Mio), 16% Christen (7 Mio) und 11 % Anhänger
afrikanischer Religionen.
Bericht vor der 14. Landessynode in der Sitzung am 26. November 2009
Zu TOP 17
Seite 3/5
Die verschiedenen politischen und Menschenrechts-Probleme bilden ein komplexes,
verflochtenes Mosaik. Dazu kommen unterdrückerische Praktiken der Regierung, die
Manipulation lokaler Konflikte und das Einspannen von Stammesmilizen. Die gegenwärtige
Situation ist geprägt durch (Bürger-)Krieg, ethnische Säuberungen und Menschenhandel.
In der 2005 beschlossenen Interim National Constitution wird Religionsfreiheit verfassungsmäßig
garantiert. Das hat die Religionsfreiheit im Süden und den umstrittenen Gebieten im Zentralsudan
verbessert, während sie im Norden unverändert nicht respektiert und nur eingeschränkt
umgesetzt wird.
Allerdings berichteten christliche Kirchen im Norden, dass sie 2008-2009 anders als früher ihre
Gottesdienste und große Feierlichkeiten zu Festtagen ohne Behinderung durch die Regierung
durchführen konnten. Was sich auch zum Guten verändert hat ist die Akzeptanz des Englischen
als anerkannte Sprache. So dürfen zum Beispiel nun auch Bibeln in englischer Sprache
eingeführt und gelesen werden
Die Zentralregierung unterstützt den Islam, indem sie den Bau von Moscheen im Norden
finanziert und in der Regel genehmigt. Von 1975 bis 2005 wurden dagegen keine
Genehmigungen für Kirchenneubauten erteilt. Seither wurden lediglich drei neue Kirchen für die
römisch-katholische Konfession im Außenbezirk Khartoums genehmigt (2005-2007), welche noch
im Bau sind.
Vor 2007 wurden ohne Genehmigung errichtete christliche „Gebetshäuser“ in
Flüchtlingssiedlungen im Norden von der Regierung zerstört, inzwischen werden sie geduldet. Da
die meisten Kirchen in Khartoum im Stadtkern und damit rund 30 km von den
Flüchtlingssiedlungen am Stadtrand entfernt liegen, haben nur sehr wenige Christen die Mittel
oder die Zeit, diese Wege auf sich zu nehmen, selbst wenn ihre Arbeitgeber ihnen die gesetzlich
vorgeschriebenen zwei Stunden Gottesdienstzeit am Sonntagmorgen einräumen würden.
Öffentliche Glaubensbekundung und Beeinflussung von Nicht-Muslimen durch Muslime ist
erlaubt, aber die von Muslimen durch Nicht-Muslime verboten.
Es gibt weiterhin Berichte von erzwungenen Konversionen zum Islam in Regierungslagern für
Binnenflüchtlinge, unter Gefängnisinsassen, Militärkadetten und in Lagern für Straßenkinder.
Auch die Verwendung von humanitärer Hilfe, um Konversionen zum Islam herbeizuführen, wurde
von der Regierung toleriert. Ausgesetzte Kinder und solche, deren Eltern nicht bekannt sind,
werden in von der Zentralregierung kontrollierten Gebieten automatisch als Muslime betrachtet
und dürfen nicht von Nicht-Muslimen adoptiert werden.
Während die Konversion von einer anderen Religion zum Islam nicht strafbar ist, steht auf den
Abfall vom Islam im Norden aufgrund Scharia basierter Gesetzgebung Gefängnis- und
Todesstrafe. Die Todesstrafe für solche Konvertiten ist jedoch seit 1985 nicht mehr angewandt
worden.
4. Verfolgte Menschen in anderen Krisengebieten
Nordkorea
Nordkorea gilt nach Angaben des Hilfswerks Open Doors als am meisten betroffen von der
Christenverfolgung. So würden in dem von Kim Jong-Il regierten Staat zwischen 50.000 und
70.000 Christen in über 30 Arbeits- und Straflagern gefangen gehalten. Rund 40 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts würde in den Arbeitslagern erwirtschaftet. Von den 23,6 Millionen
Einwohnern sind offiziellen Angaben zufolge etwa 12.000 Christen, die zu vier staatlich
anerkannten Kirchengemeinden gehören – zwei evangelischen, einer katholischen und einer
russisch-orthodoxen. Vor kurzem erst war eine Delegation der EKD im Land und hat die
christlichen Schwestern und Brüder besucht.
Bericht vor der 14. Landessynode in der Sitzung am 26. November 2009
Zu TOP 17
Seite 4/5
Saudi Arabien
Religionsfreiheit existiert nicht in dem wahabitischen Königreich, in dem es den Bürgern nur
gestattet ist, einer einzigen Religion anzugehören: dem Islam. Ihm gehören 99 Prozent der rund
27 Millionen Einwohner an. Den Bürgern wird die Freiheit verweigert, ihre Religion zu wählen
oder zu wechseln. Der Schutz der Religionsfreiheit ist weder gesetzlich vorgesehen, noch
existiert dieser Schutz in der Praxis. Das Rechtssystem basiert auf dem islamischen Recht, der
Scharia. Apostasie, der Abfall vom Islam durch Übertritt zu einer anderen Religion, ist ein
todeswürdiges Verbrechen - falls der „Abtrünnige“ nicht widerruft. Zwar behaupten Mitglieder der
königlichen Familie immer wieder, dass es Christen freigestellt sei, in ihrer Privatwohnung
Gottesdienste zu feiern, doch private Hausgemeinden von ausländischen Christen gelten weiter
als verboten und werden meist nur toleriert.
Indien
Über die Situation in Orissa berichtete ja Bischof Singh erst vorhin vor der Synode.
Sri Lanka
Mitte Mai hat die Regierung in Colombo den Sieg über die aufständischen Tamilen verkündet.
Nach Schätzungen der Vereinten Nationen leben noch etwa 300.000 Menschen, die zwischen
die Fronten geraten waren, unter schwierigsten Bedingungen in Lagern. Darunter sind auch
Christen. Es fehlt an Trinkwasser, Lebensmitteln und medizinischer Versorgung.
Seit dem Sieg der Regierung über die aufständischen Tamilen mehrten sich die Angriffe
besonders auf evangelikale Pastoren und Gemeinden, berichtet die Evangelische Allianz Sri
Lankas im August.
Nigeria
Nigerias Wirtschaft ist auf dem Weg nach oben. Seit Jahren liegt die jährliche Wachstumsrate der
Wirtschaft bei zehn Prozent oder darüber. Und es entstehen neue Arbeitsplätze beim Staat und
bei den vielen Firmen. Wenn jemand angestellt wird, ist es allerdings im korruptionsgebeutelten
Nigeria nicht unüblich, dass man dem neuen Chef ein „Geschenk“ macht. Das ist ein nur wenig
verdecktes Schmiergeld für den, der die Anstellungsentscheidung trifft. Und immer öfter kommt
es nun zu einem seltsamen Phänomen: Das „Geschenk“ wird für die besonders hoch, die sich als
Nicht-Muslime bewerben, wenn ein muslimischer Chef anstellt oder beim Staat eine Person
muslimischen Glaubens für die Anstellung zuständig ist. In der typischen Ironie der Menschen in
Nigeria wird dies inzwischen „Jizya“ oder „Infidels – Tax“ genannt, das ist die Steuer, die in
islamischen Staaten den Ungläubigen abverlangt wird als eine Art Schutzgeld und
Verteidigungssteuer. So haben junge Leute nach der Ausbildung, die diese Art von Geschenk
oder Steuer nicht aufbringen können, nur die Wahl: Entweder zum Islam übertreten oder
arbeitslos bleiben. Eine sehr zynische Form der Benachteiligung von Christen.
Seit 1966 besteht eine offizielle Partnerschaft zwischen den CVJM im islamisch dominierten
Norden des Landes und dem Evangelischen Jugendwerk in Württemberg.
Zur Partnerschaft gehören 14 CVJM in Städten und Dörfern des Nordens sowie ein Bildungs- und
Freizeitzentrum bei der Stadt Jos auf dem Hochplateau im Norden des Landes. Zur Arbeit der
CVJM gehören drei gut funktionierende Berufsschulen, etliche Grundschulen, Projekte mit HIVpositiven Jugendlichen, sowie Sportarbeit, Jugendcamps und Jugendarbeit in Gruppen.
Inzwischen wird seit zehn Jahren in den nördlichen Bundesstaaten Nigerias die Scharia
angewandt, was zur Diskriminierung von Christen führt.
Bericht vor der 14. Landessynode in der Sitzung am 26. November 2009
Zu TOP 17
Seite 5/5
Türkei
Die Situation in der Türkei wird regional unterschiedlich wahrgenommen und es besteht keine
Einigkeit, ob eine Öffnung hin zur Akzeptanz von Christen und die Umsetzung der Einhaltung von
bestimmten Grundprinzipien im Rahmen einer EU-Mitgliedschaft gewährleistet sind. Dr. Otmar
Oehring vom Menschenrechtsbüro bei Missio Aachen sieht die Hoffnungen auf Verbesserung der
Rechte von Religionsgemeinschaften in der Türkei im Jahre 2009 erneut enttäuscht. Die
alevitischen Muslime haben ihre förmlichen Gespräche mit der Regierung wegen der
Verweigerung ihrer Rechte abgebrochen. Ein Spitzengespräch des Premierministers Erdogan im
August 2009 mit fünf Leitern religiöser Minderheiten, einschließlich des Ökumenischen
Patriarchen Bartholomäus hat zu keiner konkreten Verbesserungen geführt. Zwar hat sich die
Verbreitung von Intoleranz in den Massen-Medien der Türkei merklich verringert, aber lokale und
ultra-nationalistische Zeitungen und Websites verbreiten solche Intoleranz weiterhin. Deshalb
sind wir dankbar, dass mein Mitarbeiter im Referat, Rudolf Bausch, sich vor kurzem selbst ein
Bild der Lage machen konnte und in intensivem Kontakt mit den Christen vor Ort steht. Die
syrisch-orthodoxen Glaubensgeschwister haben ja in Göppingen und Faurndau eine neue
Heimat gefunden und dort ihre Gemeindeglieder gesammelt und gehören zu den vielen
Gemeinden anderer Sprache und Herkunft in unserer Landeskirche.
Irak
Über die Situation der Christen im Irak informieren uns regelmäßig die Medien. Während es im
Südirak immer wieder zu Übergriffen kommt, scheint es im Norden des Irak derzeit Hoffnung auf
ein friedliches Miteinander der Religionen zu geben. Ich habe über die Situation im Irak ja bereits
im letzten Jahr ausführlich berichtet.
Schluss
Bei der Erstellung dieses Berichts haben mir zahlreiche Menschen mit ihrem Fachwissen und
ihrer Erfahrung geholfen. Unter ihnen auch der württembergische Pfarrer Christof Sauer, der als
stellvertretender Direktor das Internationale Institut für Religionsfreiheit der Weltweiten
Evangelischen Allianz im südafrikanischen Kapstadt leitet und ganz besonders Rudolf Bausch,
der derzeit selbst in Südafrika ist, sowie Matthias Hiller, der, wenn er sein Visum erhalten hat,
sich derzeit im Sudan aufhält.
Wir sind dankbar, dass die Regierung der Bundesrepublik sich in ihrer Außenpolitik ebenso wie
die EKD kontinuierlich weltweit für Religionsfreiheit einsetzen und dabei ein besonderes
Augenmerk auf die Lage christlicher Minderheiten legt.
Fürbitte für die Verfolgten und ihre Verfolger ist eine genuin christliche Reaktion auf Verfolgung,
die nur Christen wahrnehmen können und die durch nichts ersetzt werden kann.
Deshalb bitten wir Sie, liebe Synodale, sich dafür einzusetzen, daß möglichst viele Gemeinden
den Gebetstag für verfolgte Christen und anderweitig Verfolgte am 26. Dezember begehen und
immer wieder in ihrer persönlichen Fürbitte für die Schwestern und Brüder eintreten.
„Darum auch wir: Weil wir eine solche Wolke von Zeugen um uns haben ... lasst uns laufen mit
Geduld ... und aufsehen zu Jesus, dem Anfänger und Vollender unseres Glaubens“ (aus Hebräer
12:1-2).
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herunterladen