Die Erstellung eines klinischen Tumorregisters zur Evaluation des

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Aus der Klinik für Plastische Chirurgie und Schwerbrandverletzte,
Handchirurgie-Zentrum
der Berufsgenossenschaftlichen Kliniken Bergmannsheil
Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum
Direktor: Professor Dr. med. H.U. Steinau
Die Erstellung eines klinischen Tumorregisters zur Evaluation des
aktuellen Diagnostik- und Therapiestandards
von Weichgewebssarkomen
Inaugural-Dissertation
zur
Erlangung des Doktorgrades der Medizin
einer
Hohen Medizinischen Fakultät
der Ruhr-Universität Bochum
vorgelegt von
Bogdan Christian Soimaru
aus Bukarest
im November 2003
1
Dekan:
Prof. Dr. med. G. Muhr
Referent:
Prof. Dr. med. H.U. Steinau
Koreferent: Prof. Dr. med. K. Morgenroth
Tag der mündlichen Prüfung:
22. Juni 2004
2
Meinen Eltern
Dr. med. Lucretia und Dr. med. Mihail Soimaru
und meiner Ehefrau Silke Soimaru
3
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung und Zielsetzung
6
7
2. Methodik
10
3. Diskussion
24
3.1 Intention eines klinischen Tumorregisters
24
3.1.1 Dokumentation des individuellen Krankheitsverlaufs
25
3.1.2 Unterstützung der ärztlichen Tätigkeit und der
25
Patientenlangzeitbetreuung
3.1.3 Unterstützung des Qualitätsmanagements
26
3.1.4 Statistische Auswertungen
27
3.2 Krankheitsbild: Maligner Weichgewebstumor
28
3.2.1 Begriffsdefinition
28
3.2.2 Ätiologie
28
3.2.3 Inzidenz und Epidemiologie
30
3.2.4 Klassifikation
35
3.2.5 Stadieneinteilung
42
3.2.6 Klinische Prognoseparameter
43
3.3 Diagnostische Grundlagen
47
3.3.1 Spezielle Tumoranamnese
47
3.3.2 Klinische Symptomatik
50
3.3.3 Bildgebende Untersuchungsverfahren
50
3.4 Tumorbiopsie
54
3.4.1 Pathologische Aspekte
55
3.4.2 Chirurgische Aspekte
56
3.5 Pathologische Grundlagen
60
3.5.1 Anforderungen an den Chirurgen
62
3.5.2 Anforderungen an den Pathologen
63
3.5.3 Untersuchungsmethoden
65
4
3.6 Therapeutische Grundlagen
3.6.1 Chirurgische Therapie
69
69
3.6.1.1 Therapiegrundsätze und Definitionen
69
3.6.1.2 Resektionsmethodik
72
3.6.1.3 Plastisch-chirurgische Rekonstruktionen
75
3.6.1.4 Ablative chirurgische Therapie
77
3.6.2 Strahlentherapie
80
3.6.2.1 Bestrahlungsplanung
83
3.6.2.2 Präoperative Strahlentherapie
84
3.6.2.3 Intraoperative Strahlentherapie
85
3.6.2.4 Postoperative Strahlentherapie
86
3.6.3 Chemotherapie
88
3.6.3.1 Präoperative Chemotherapie und Hyperthermie
89
3.6.3.2 Isolierte hypertherme Extremitätenperfusion
90
3.6.3.3 Postoperative Chemotherapie
92
3.6.3.4 Palliative Chemotherapie
93
4.
Zusammenfassung
95
5.
Abbildungsverzeichnis
98
6.
Tabellenverzeichnis
100
7.
Literaturverzeichnis
102
8.
Danksagung
119
5
Abkürzungsverzeichnis
Abb – Abbildung
AFIP – Armed Forces Institute of Pathology
BMH – Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannsheil
CAO – Chirurgische Arbeitsgemeinschaft für Onkologie
CT – Computertomographie
DNA - Desoxyribonucleinsäure
DSRCT – desmoplastischer klein- und rundzelliger Tumor
EBRT – „external beam radiotherapy“
EORTC – European Organisation for Research and Treatment of Cancer
FAP – familiäre adenomatöse Polypose
FISH – Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung
HPF – high power field
ILP – isolated limb perfusion
IORT – intraoperative Radiotherapie
KOF - Körperoberfläche
MFH – malignes fibröses Histiozytom
MPNST – maligner peripherer Nervenscheidentumor
MRT – Magnet-Resonanz-Tomographie
NOS – not otherwise specifed
PC – Personal Computer
PCR – polymerase chain reaction
PE - Probeentnahme
PNET – periphere primitive neuroektodermale Tumoren
RNA – Ribonucleinsäure
RT – reverse transcriptase
SF2 - survival fraction after 2 Gray
STS – Soft-tissue tumor
Tab – Tabelle
UICC – Union Internationale Contre le Cancer
WHO – World Health Organisation
z.B. – zum Beispiel
6
1.
Einleitung und Zielsetzung
Weichgewebssarkome sind mit knapp 1% aller malignen Neoplasien eine relativ
seltene Gruppe und bleiben in offiziellen Krebsstatistiken meist unerwähnt.
Eine multikausale und weitgehend unbekannte Ätiologie, die in der Regel
langfristige Latenz und vor allem das seltene Auftreten von Neoplasien der
Weichteilgewebe
erschweren
die
wissenschaftliche
Aufarbeitung
in
besonderem Maße. Das Management von Patienten mit Weichgewebssarkomen stellt daher eine diagnostische und therapeutische Herausforderung
dar.
Besonders eindrucksvoll lässt sich die Problematik dieser Tumorengruppe
anhand der von der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft für Onkologie (CAO)
der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie durchgeführten WeichteiltumorRegisterstudie belegen.
Im Median behandelten die 99 beteiligten Kliniken im gewählten Beobachtungszeitraum von 19 Monaten nur 2 Patienten. Damit lässt sich darstellen, dass
wenige Kliniken in der Bundesrepublik über ausreichende Fallzahlen verfügen,
die eine adäquate klinische Erfahrung für Ausbildung und operative Therapie im
interdisziplinären Multimodalkonzept gewährleisten [48].
Die erhebliche Anzahl von Patienten, die sich nach unsachgemäßer
Vorbehandlung in den Tumorzentren vorstellen und die Tatsache, dass durch
eine gezielte onkologiegerechte Behandlungsstrategie derartige Situationen
vermieden werden könnten, verlangt nach neuen Lösungsansätzen.
Letztendlich verdeutlichen die über 50% langzeitüberlebenden Sarkompatienten, dass wissenschaftliche Anstrengungen, sowohl zur Erforschung
neuer, als auch zur Evaluation und Standardisierung alter Therapieansätze
erforderlich sind [47].
Um den Erfahrungsschatz der Tumorzentren sowohl klinisch als auch
wissenschaftlich für alle betroffenen Patienten zu nutzen, sollten klinische
Tumorregister erstellt werden. Diese Aufgabe zählt für Tumorzentren zu den
wichtigsten Dienstleistungen.
7
Im Gegensatz zu amtlichen Todesursachenstatistiken und zu epidemiologischen Krebsregistern haben klinische Tumorregister entscheidende Vorteile.
Sie verfügen über mehr Details hinsichtlich der Diagnose, Therapie und des
Verlaufsschicksals der betroffenen Patienten. Des weiteren unterscheiden sie
sich von den Aufgaben und Zielen epidemiologischer und klinischer
Krebsregister in wesentlichen Aspekten. So darf das Einzugsgebiet eines
Tumorzentrums keinesfalls mit dem Bevölkerungsbezug epidemiologischer
Krebsregister gleichgestellt werden. Nur bei den epidemiologischen Krebsregistern ist der Bevölkerungsbezug gegeben. Bevölkerungsbezug meint, dass
Daten zum Krankheitsgeschehen in einer klar definierten Bevölkerung erfasst
werden, die in der Regel durch administrative Grenzen definiert ist.
Klinische Tumorregister hingegen erfassen auch überregionale Daten, der im
jeweiligen Tumorzentrum behandelten Patienten (Tabelle 1).
Tabelle 1: Patienteneinzugsgebiet der im BMH im Zeitraum 01.01.1995 bis
31.12.2001 behandelten Sarkompatienten (n=603)
Bundesland
Anzahl
Prozent
Nordrhein-Westfalen
389
64,5
Niedersachsen
64
10,6
Hessen
31
5,1
Rheinland-Pfalz
19
3,2
Baden-Würtemberg
18
3,0
Bayern
13
2,2
Thüringen
7
1,2
Bremen
5
0,8
Berlin
3
0,5
Sachsen
3
0,5
Brandenburg
3
0,5
Schleswig-Holstein
3
0,5
Hamburg
1
0,2
Sachsen-Anhalt
1
0,2
Ausland
2
0,3
Unbekannt
41
6,8
8
Im eigenen Krankengut hat sich gezeigt, dass 5,5% der im untersuchten
Zeitraum behandelten Patienten in Bochum wohnhaft sind. Dies entspricht in
etwa der allgemeinen, in der Literatur beschriebenen, Inzidenz von 2 bis 4
Weichteilsarkomen pro 100000 Einwohner.
64,5% der Patienten stammen aus demselben Bundesland (NordrheinWestfalen), die restlichen Patienten stammen aus anderen Bundesländern oder
aus dem Ausland.
Somit können epidemiologische Krebsregister, aufgrund der bereits erwähnten
Seltenheit maligner Weichgewebstumoren, kaum ein repräsentatives Bild des
Verlaufsschicksals der behandelten Patienten liefern.
Die Krebsregistergesetze fordern von epidemiologischen Registern mittlerweile
die Erfassung der Histologie, der TNM-Klassifikation, der Lokalisation und
zumindest knappe Hinweise auf Operation, Bestrahlung und systemische
Therapie. Wenn man sich allerdings einem internationalen Vergleich stellen
möchte, sind ausführlichere Details zur Therapie und zum Verlaufsschicksal der
betroffenen Patienten notwendig [40].
Die Aufgabenstellung dieser Promotionsschrift ist daher die Auswahl und
Definition von Parametern für ein sarkomspezifisches klinisches Tumorregister.
Ziel ist, einerseits Hinweise auf die Bedeutung von Einflussfaktoren und
Ursachenkomplexen zu gewinnen, andererseits sollen Daten für Standardverfahren in Diagnostik und Therapie geliefert werden. Darüber hinaus gilt es
retrospektiv und auch prospektiv Faktoren zu ermitteln, die etwa das Auftreten
von Lokalrezidiven, Amputationsindikationen und Sterberaten analysieren. Eine
Abgleichung mit den Zielparametern und Einflussgrößen, der von der
Deutschen Krebsgesellschaft registrierten Tumoren, wurde kontinuierlich vorgenommen und sarkomspezifische Faktoren wurden eingearbeitet.
Vor allem im Hinblick auf die Vielzahl von Entitäten und Subtypen maligner
Weichgewebstumoren und die damit verbundenen unterschiedlichen Therapiemodalitäten, stellt die konsequente und lückenlose Registrierung einen erfolgversprechenden Weg für eine verbesserte Patientenversorgung dar.
9
2.
Methodik
Den Analysen dieser Arbeit liegen die Daten von 603 Patienten, die in der Klinik
für Plastische Chirurgie und Schwerbrandverletzte, Handchirurgie-Zentrum, der
Berufsgenossenschaftlichen Kliniken Bergmannsheil in Bochum in der Zeit vom
01.01.1995 bis zum 31.12.2001 stationär oder ambulant behandelt wurden,
zugrunde.
In Anlehnung an ausgewählte Literaturangaben und nach Durchsicht von
Besonderheiten und Auffälligkeiten des eigenen Patientenkollektivs wurde, in
Abgleichung mit den Zielparametern und Einflussgrößen der Deutschen Krebsgesellschaft, ein sarkomspezifisches, klinisches Tumorregister konzipiert.
Insgesamt wurde die erstellte Datenbank in folgende sieben verschiedene
Abfragemasken unterteilt: Personalien (Abb. 1), Anamnese (Abb. 2), Chirurgie
(Abb. 3), Rezidiv (Abb. 4), Pathologie (Abb. 5), Radiatio/Chemo/Hyperthermie
(Abb. 6) und Abschlusserhebung (Abb. 7).
Abbildung 1: Abfragemaske „Personalien“
10
Abbildung 2: Abfragemaske „Anamnese“
Abbildung 3: Abfragemaske „Chirurgie“
11
Abbildung 4: Abfragemaske „Rezidiv“
Abbildung 5: Abfragemaske „Pathologie“
12
Abbildung 6: Abfragemaske „Radiatio/Chemo/Hyperthermie“
Abbildung 7: Abfragemaske „Abschlusserhebung“
13
Auf die Bedeutung der einzelnen Felder und Abfragen dieser Masken wird im
Rahmen der Diskussion dieser Arbeit näher eingegangen.
Die Erstellung der Abfragedatenbank erfolgte unter Zuhilfenahme des
Programms Access © (Version 1997) der Firma Microsoft, Richmont, USA auf
einem IBM-kompatiblem Personalcomputer (PC).
Um eine möglichst vollständige Dokumentation zu gewährleisten, wurde in
Anlehnung an das Tumorregister ein Anamnesebogen erstellt. Dieser dient
sowohl
einer
lückenlosen
Erfassung
der
Krankengeschichte,
unter
Berücksichtigung aller für die Abfragen wichtigen Besonderheiten, als auch der
Übersichtlichkeit
und
Vereinfachung
der
anschließenden
Dateneingabe
(Abb.8.1 bis Abb.8.9).
14
Berufsgenossenschaftliche Kliniken Bergmannsheil
Universitätsklinik
Klinik für Plastische Chirurgie und Schwerbrandverletzte
- Handchirurgie-Zentrum - Operatives Referenzzentrum für Gliedmaßentumoren -
Anamnesebogen für maligne Weichgewebstumoren
Patientendaten:
Tumorformel:
(Art/epifaszial;subfaszial/Lokalisation/re;li/(c=klinisch, p= patho, y= vorherige multimodale
Therapie, re= Rezidiv, Re= Residualtumor (R2-Resektion))TNMGR-Stadium/
Metastasenlokalisation)
Wer ist derzeit der behandelnde Hausarzt?
Wer hat den Tumor primär entdeckt?
•
Patient
•
Lebenspartner
•
Arzt:
im Rahmen eines Tumorscreenings
im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung
im Rahmen einer anderen Untersuchung
Patient’s delay?
___ Monate zwischen dem Bemerken des Tumors und dem ersten Arztbesuch
1
Abbildung 8.1: Tumoranamnesebogen (Seite 1)
15
Symptomatik:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
keine
Rötung
Überwärmung
Schwellung
Schmerzen
Sensibilitätsstörungen
funktionelle Ausfälle
Exulceration
B-Symptomatik
andere
Vorgeschichte:
•
•
•
•
Trauma im Bereich der Tumorlokalisation
Tumor während Schwangerschaft
Zweittumor
Tumor nach Radiatio
Wer hat die Erstuntersuchung vorgenommen?
•
Hausarzt
•
niedergelassener Facharzt
•
Krankenhaus der Grundversorgung
•
Krankenhaus der Maximalversorgung
•
Universitätsklinik
•
BMH
Erste Diagnose / Verdachtsdiagnose?
•
Tumor
•
Bakerzyste
•
Ganglion
•
Lymphom
•
Sehnenscheidenfibrom
•
Fremdkörpergranulom
•
Parasitärer Muskelbefall
•
Thrombose
•
Lymphangitis
•
Muskelzerrung
•
Muskelfaserriß
•
Sehnenruptur
•
Hämatom
•
Serom
•
Bagatelltrauma
•
andere
Datum der ersten Diagnose:
Datum der endgültigen Diagnose:
2
Abbildung 8.2: Tumoranamnesebogen (Seite 2)
16
Doctor`s delay?
___ Monate zwischen der Verdachtsdiagnose und der endgültigen Diagnose
Diagnosesicherung vor der primären Resektion?
•
keine
•
Histologie
•
Referenzhistologie
Biopsieart?
•
•
•
•
Feinnadelaspirationsbiopsie
Stanzbiopsie
Incisionsbiopsie
Excisionsbiopsie
Wer hat die Biopsie vorgenommen?
•
Ambulante Chirurgie
•
Krankenhaus der Grundversorgung
•
Krankenhaus der Maximalversorgung
•
Universitätsklinik
•
BMH
Ergebnis der Ersthistologie:
•
benigne
•
maligne
•
unklare Dignität
Diagnose:
Maximale Tumorgröße:
Minimaler Sicherheitsabstand:
Größe des PE-Blocks:
< 2cm²
>/= 2cm²
Wurden Lymphknoten exzidiert?
•
nein
•
ja:
welche Stationen wurden untersucht:
wie viele insgesamt:
wie viele waren positiv:
3
Abbildung 8.3: Tumoranamnesebogen (Seite 3)
17
Welcher Pathologe hat die Ersthistologie erstellt?
•
niedergelassener Pathologe
•
Krankenhaus der Grundversorgung
•
Krankenhaus der Maximalversorgung
•
Universitätsklinik
•
Prof. Müller
•
Prof. Katenkamp
Welcher Pathologe hat die Referenzhistologie erstellt?
•
niedergelassener Pathologe
•
Krankenhaus der Grundversorgung
•
Krankenhaus der Maximalversorgung
•
Universitätsklinik
•
Prof. Müller
•
Prof. Katenkamp
•
Armed Forces Institute of Pathology
Wer hat den Tumor primär reseziert?
•
Ambulante Chirurgie
•
Krankenhaus der Grundversorgung
•
Krankenhaus der Maximalversorgung
•
Universitätsklinik
•
BMH
•
Klinik im Ausland
Datum des ersten auswärtigen operativen Eingriffs:
Wie viele auswärtige Eingriffe wurden durchgeführt?
Wie wurde Auswärts operiert?
•
PE nicht-onkologiegerecht
•
PE onkologiegerecht
•
R0 Kompartmentresektion
•
R0 onkologiegerecht
•
R0 mit engem Sicherheitsabstand (Sicherheitsabstand 1-2 cm)
•
knapp R0 (Sicherheitsabstand <1cm)
•
R1
•
R2
Liegt eine auswärtige Amputationsempfehlung vor?
•
nein
•
ja:
in welcher Höhe sollte amputiert werden?
zu welchem Zeitpunkt sollte amputiert werden?
• nach Diagnosestellung
• nach Erstoperation
• nach 1. Lokalrezidiv
• nach x. Lokalrezidiv
• später
4
Abbildung 8.4: Tumoranamnesebogen (Seite 4)
18
Status bei Vorstellung im BMH:
•
Tumor nicht reseziert / ohne Fernmetastasen
•
Tumor nicht reseziert / mit Fernmetastasen
•
Tumor reseziert (R0) / ohne Fernmetastasen / ohne Lokalrezidiv
•
Tumor reseziert (R0) / ohne Fernmetastasen / mit Lokalrezidiv
•
Tumor reseziert (R0) / mit Fernmetastasen / ohne Lokalrezidiv
•
Tumor reseziert (R0) / mit Fernmetastasen / mit Lokalrezidiv
•
Tumor reseziert (R1) / ohne Fernmetastasen / ohne Lokalrezidiv
•
Tumor reseziert (R1) / ohne Fernmetastasen /mit Lokalrezidiv
•
Tumor reseziert (R1) / mit Fernmetastasen / ohne Lokalrezidiv
•
Tumor reseziert (R1) / mit Fernmetastasen / mit Lokalrezidiv
•
Tumor reseziert (R2) / ohne Fernmetastasen
•
Tumor reseziert (R2) / mit Fernmetastasen
•
Tumor reseziert (Rx) / ohne Fernmetastasen / ohne Lokalrezidiv
•
Tumor reseziert (Rx) / ohne Fernmetastasen /mit Lokalrezidiv
•
Tumor reseziert (Rx) / mit Fernmetastasen / ohne Lokalrezidiv
•
Tumor reseziert (Rx) / mit Fernmetastasen / mit Lokalrezidiv
•
nicht anwendbar
•
keine Angabe
Datum des ersten operativen Eingriffs im BMH:
Wie wurde im BMH operiert?
•
PE nicht-onkologiegerecht
•
PE onkologiegerecht
•
R0
•
R0 mit engem Sicherheitsabstand (Sicherheitsabstand 1-2 cm)
•
knapp R0 (Sicherheitsabstand <1cm)
•
R1
•
R2
Was wurde in das Resektionsausmaß miteinbezogen?
•
Periost
•
Knochen
•
Gefäße
•
Nerven
•
Kompartment
Welche rekonstruktiven Maßnahmen wurden durchgeführt?
•
keine
•
Knochenersatz
•
Gefäßersatz:
autolog
Kunststoff
•
Nerveninterponat
autolog
heterolog
•
Sehnentransfer
5
Abbildung 8.5: Tumoranamnesebogen (Seite 5)
19
Wie erfolgte die Weichteildeckung?
•
Primärverschluß
•
Spalthaut
•
Verschiebe-Schwenk-Lappen
•
Gestielter Lappen:
Muskellappen
Muskel-Haut-Lappen
Fett-Faszien-Lappen
•
freier Fernlappen
Muskellappen
Muskel-Haut-Lappen
Fett-Faszien-Lappen
Welche postoperativen Komplikationen traten auf?
•
keine
•
Serom
•
Hämatom
•
Wundheilungsstörung
•
Hämatom
•
Lymphödem/Lymphfistel
•
Durchblutungsstörungen
•
Lappenrandnekrose
•
Lappenteilnekrose
•
komplette Lappennekrose
•
Infektion
•
andere
Wurde aufgrund der Komplikationen eine Revision notwendig?
•
nein
•
ja:
Amputation
Traten Fernmetastasen auf?
•
nein
•
ja:
Dauer des fernmetastasenfreien Intervalls:
Lokalisation:
chirurgische Therapie?
• nein
• ja
Radiatio?
• nein
• ja
Chemotherapie?
• nein
• ja
6
Abbildung 8.6: Tumoranamnesebogen (Seite 6)
20
Rezidive?
•
•
nein
ja:
Dauer des rezidivfreien Intervalls:
1 Rezidiv
__ Rezidive
Rezidiv nach Radiatio
Rezidiv nach Chemotherapie
Rezidiv nach hyperthermer Extremitätenperfusion
Spätrezidiv (>5 Jahre)
Gradingwechsel beim Rezidiv?
• nein
• ja
Zustand der operierten Region:
•
reizlos
•
pigmentiert
•
gerötet
•
ödematös
•
druckempfindlich
•
schmerzhaft
•
atrophisch
•
sonstiges
Ist eine Radiatio erfolgt?
•
nein
•
ja:
Bestrahlungsart:
Gesamtdosis:
Einzeldosis:
• Gray/Tag:
• Fraktionen/Woche:
• Dauer in Wochen:
Zeitpunkt:
• präoperativ
• intraoperativ
• postoperativ
Ist die Radiatio unterbrochen worden?
• nein
• ja:
Gründe für die Unterbrechung:
• Compliance-bedingt
• Therapie-bedingt
7
Abbildung 8.7: Tumoranamnesebogen (Seite 7)
21
Komplikationen?
• nein
• ja:
Radioderm
Strahlenulkus
chronisches Lymphödem
Gefäßruptur
septische Ruptur
Knochenerosion
pathologische Fraktur
radiogene Osteomyelitis
sonstige Haut-Weichteilschäden
Tod
Ist eine Chemotherapie erfolgt?
•
nein
•
ja:
Agens:
Anzahl der Zyklen:
Zeitpunkt:
• Präoperativ (neoadjuvant)
• Postoperativ (adjuvant)
• Palliativ
Chemotherapieschema:
• EORTC
• COSS
• CWS
• CWS-PÄD-ONK
• EICESS
• EURO- EURO
• Sonstiges
Ist die Chemotherapie unterbrochen worden?
• nein
• ja:
Gründe für die Unterbrechung:
• Compliance-bedingt
• Therapie-bedingt
Komplikationen?
• nein
• ja
lokale Komplikationen
Paravasat
Sepsis/septische Ruptur
Herz-Kreislauf-Probleme
Blutungsneigung
Lungenfibrose
sonstige Schäden
Tod
8
Abbildung 8.8: Tumoranamnesebogen (Seite 8)
22
Ist eine hypertherme Chemoperfusion erfolgt?
•
nein
•
ja:
Agens:
Angewandte Temperatur:
Zeitpunkt:
• praeoperativ
• postoperativ
Komplikationen?
• nein
• ja:
Nachblutung
ausgedehnte Muskelnekrosen
bleibende Schwellneigung
Kompartmentsyndrom
Erschwerung der Rekonstruktion
Systemische Wirkungen
Tod
Überlebenszeit seit Diagnosestellung:
WHO / Karnofsky – Index:
Todeszeitpunkt:
Todesursache:
•
•
•
nicht tumorbedingt
natürlich
nicht-natürlich
tumorbedingt
nicht entscheidbar
9
Abbildung 8.9: Tumoranamnesebogen (Seite 9)
23
3.
Diskussion
3.1
Intention eines klinischen Tumorregisters
Um eine qualitativ hochwertige onkologische Versorgung von Krebskranken
sicherzustellen, bedarf es interdisziplinärer Diskurse über Variabilitäten von
Befunden, Behandlungsmaßnahmen, Folgezuständen und Langzeitergebnissen
und eines Vergleichs der Studienergebnisse und Resultate mit anderen
Ländern [40].
Der klinischen onkologischen Forschung in der Bundesrepublik Deutschland
werden insgesamt nur ca. 5% der für die Gesundheitsforschung allgemein
eingesetzten
Fördermittel
zugeführt.
Vergleicht
man
die
Forschungs-
schwerpunkte in der Onkologie in Deutschland und den USA, so lassen sich
erhebliche Unterschiede feststellen. So werden in den USA ca. 18% der
Forschungsressourcen für klinisch-onkologische Therapiemaßnahmen eingesetzt, in Deutschland werden dagegen nur 1% der bereitgestellten
Forschungsgelder für diesen Schwerpunkt ausgegeben. Bei der Defizitanalyse
dieses Problembereichs finden sich hauptsächlich strukturelle Widerstände wie
z.B. die Überlastung der medizinischen Einrichtungen, Personalknappheit und
der Mangel an entsprechenden Ausbildungs- und Forschungsstellen. Darüber
hinaus sehen sich die Kostenträger im Gesundheitssystem (Krankenkassen,
Rententräger) außer Stande, entsprechende Studien zu finanzieren. Dies
verhindert ein systematisches Vorgehen, wie es in anglo-amerikanischen
Ländern üblich ist, wo Therapieoptimierungsvergleiche und Phase-I, -II und –III
-Studien regelmäßig zum Einsatz kommen [58].
Mit der Erstellung von klinischen Tumorregistern werden zunächst retrospektive
Therapieoptimierungsvergleiche möglich.
Diese Daten sorgen für eine verbesserte Prophylaxe, als erste Präventionsebene, eine Optimierung der Früherkennung, als zweite Präventionsebene, und
eine Optimierung der Primärversorgung, als dritte Präventionsebene.
24
Die klinische Tumorregistrierung verfolgt unter ärztlichen, organisatorischen und
wissenschaftlichen Aspekten folgende verschiedene Zielsetzungen.
3.1.1 Dokumentation des individuellen Krankheitsverlaufs
Das Verlaufsschicksal der Tumorerkrankung jedes einzelnen Patienten wird in
einheitlicher und damit vergleichbarer Form dokumentiert. Inhaltlich werden
unter
Berücksichtigung
sarkomspezifischer
Aspekte
Daten
bezüglich
Anamnese, Diagnostik, pathohistologischer Befunde, chirurgischer Therapie
und Behandlung von Primärtumoren und Lokalrezidiven, Strahlentherapie,
Chemotherapie, sowie Verlaufs- und Abschlussdaten erhoben und nach festgelegten Schlüsseln codiert und gespeichert.
Um eine möglichst vollständige Dokumentation zu gewährleisten, empfiehlt sich
die Konzeption eines, in Anlehnung an das Tumorregister erstellten, Tumoranamnesebogens. Hierdurch wird sowohl bei der routinemäßigen und
alltäglichen Datenerfassung als auch bei der anschließenden Dateneingabe für
Übersichtlichkeit gesorgt (Abbildung 8.1 bis 8.9).
3.1.2 Unterstützung der ärztlichen Tätigkeit und der
Patientenlangzeitbetreuung
Die suffiziente Behandlung von malignen Weichgewebstumoren kann nur in
Kooperation im Rahmen eines Tumorboards erfolgen. Dieser multimodale
Therapieansatz schließt das Mitwirken von verschiedensten Fachdisziplinen
ein, darunter Chirurgen, Pathologen, Radiologen, Strahlentherapeuten und
Onkologen.
Somit trifft der, an einem malignen Weichgewebstumor erkrankte Patient, im
Verlauf seiner Erkrankung zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf die einzelnen
Kollegen der verschiedenen Fachdisziplinen. Der konstante persönliche
Kontakt, der an der Therapie beteiligten Ärzte im Rahmen eines Tumorboards,
ist im Klinikalltag sehr wünschenswert. Erfahrungsgemäß ist dieses Konzept
jedoch leider nicht zu jedem Zeitpunkt realisierbar.
25
Logistische Hindernisse resultieren aus dem unterschiedlichen Arbeitsrhythmus
der einzelnen Fachdisziplinen, aber auch so triviale Gründe, wie z.B. die
räumliche Entfernung, bereiten bei der Realisierung eines fachübergreifenden
Tumorboards Probleme.
Somit ist die Erstellung von klinischen Tumorregistern für die Koordination interdisziplinärer Arbeitsgruppen unentbehrlich.
Die vorhandenen Daten werden objektiviert und in überschaubarer Form für alle
Ärzte jederzeit verfügbar gemacht, damit therapieentscheidende Fakten
jederzeit und unabhängig von logistischen Problemen abrufbar sind. Des
weiteren ist es möglich, die Nachsorge der betroffenen Patienten sinnvoll zu
ergänzen und damit eine sensitivere Analyse auftretender Lokalrezidive zu
gewährleisten. Diesbezüglich empfiehlt es sich, neben der schriftlichen
Dokumentation auch eine bildgebende Dokumentation durchzuführen. Zur
Hilfestellung bei der Diagnostik von Lokalrezidiven sollten sowohl die
präoperativen als auch die postoperativ angefertigten kernspintomographischen
Aufnahmen zum Vergleich digital aufgearbeitet und gespeichert werden (Abb.
7).
3.1.3 Unterstützung des Qualitätsmanagements
Maßnahmen
des
Qualitätsmanagements
sind
ohne
die
umfassende
Dokumentation der Befunde von Tumorpatienten nicht denkbar.
Die Daten einer klinischen Tumorregistrierung sind Voraussetzung für das
Qualitätsmanagement. Sie sind für die klinikinterne Qualitätssicherung, z.B.
durch
Bestimmung von
rezidivfreien
Intervallen,
Überlebenszeiten
und
Heilungsraten, geeignet und ermöglichen Untersuchungen zu Indikatoren der
Diagnostik und der Früh- und Langzeitergebnisse der Therapie.
Auch die klinikexterne Qualitätssicherung lässt sich durch Vergleiche mit Daten
und Ergebnissen anderer Kliniken oder mit Angaben aus der Literatur
unproblematisch durchführen. Voraussetzung hierfür ist eine adäquate
Dokumentation nach uniformen Kriterien.
26
3.1.4 Statistische Auswertungen
Ein sehr wichtiges und nach mehrjähriger Durchführung immer stärker in den
Vordergrund tretendes Ziel der Tumorregistrierung ist die Bereitstellung der
Daten für deskriptive und analytisch-statistische Auswertungen.
Deskriptiv können Patientenkollektive nach verschiedenen Fragestellungen wie
beispielsweise Alters-, Geschlechts- und Lokalisationsverteilung, Tumorart und
-stadium, Therapie, Überlebenszeiten etc. ausgewertet werden.
Analytisch kann beispielsweise das Outcome von Patienten in gleichen
Erkrankungsstadien bei unterschiedlichen Therapieansätzen oder der Vergleich
von primären histopathologischen Befunden mit den referenzhistologischen
Begutachtungen untersucht werden.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Erstellung eines klinischen
Tumorregisters in Kliniken, beziehungsweise Zentren mit entsprechendem
Patientengut, die Qualität der onkologischen Versorgung erheblich erhöhen
kann.
So werden aus den gesammelten Daten Standardanweisungen formuliert, die
aufgrund der laufenden Aktualisierung einer ständigen kritischen Überprüfung
unterzogen sind.
27
3.2
Krankheitsbild: Maligner Weichgewebstumor
3.2.1 Begriffsdefinition
Zum Weichgewebe zählen alle extraskelettalen, nicht-epithelialen Gewebe
unter
Ausschluss
des
Gliagewebes,
des
Binde-
und
Stützgewebes
parenchymatöser Organe sowie des retikuloendothelialen Systems. Damit
werden
Bindegewebe,
Fettgewebe
und Muskulatur inklusive
der dort
verlaufenden Hüllgewebe von Gefäßen und Nerven zusammengefasst.
Die aus mesenchymalen Gewebe entstehenden bösartigen Tumore werden als
Weichgewebssarkome bezeichnet. Heute gebräuchlich ist auch der Begriff
Weichgewebstumor entsprechend dem englischen Soft-tissue tumors (STS).
Sie differenzieren in Richtung Binde- oder Fettgewebe, in glatte und quergestreifte Muskulatur oder Gefäßgewebe. Die dem peripheren Nervengewebe
zugeordneten Malignome, die Mesotheliome des Peritoneums, der Pleura und
des Perikards, zählen ebenfalls zu den Weichgewebssarkomen, nicht jedoch
die mesenchymalen Tumoren des Knochens und die Geschwülste des hämatopoetischen und lymphatischen Systems [51].
3.2.2 Ätiologie
Ein spezifischer ätiologischer Faktor lässt sich für die Mehrzahl der betroffenen
Patienten nicht erkennen, jedoch konnten einige prädisponierende Faktoren
identifiziert werden (Tabelle 2).
Weichgewebssarkome treten im Erwachsenenalter vornehmlich sporadisch auf.
Nur bei einer Minderheit von Patienten können genetische Prädispositionen
nachgewiesen werden. Zu diesen familiären Prädispositionssyndromen zählen
der Morbus von Recklinghausen (Neurofibromatose Typ 1), die familiäre
adenomatöse Polypose (FAP, Gardner-Syndrom), das Werner-Syndrom, das
Li-Fraumeni-Syndrom und das hereditäre Retinoblastom [4,66,89,143].
28
Tabelle 2:
Übersicht der prädisponierenden Faktoren der Sarkome
Prädisponierende Faktoren
- Genetische Prädisposition
a. Morbus von Recklinghausen (Neurofibromatose Typ 1)
b. Li-Fraumeni-Syndrom
c. Gardner-Syndrom
d. Werner-Syndrom
e. hereditäres Retinoblastom
- Trauma
- Chemische Noxen
- Ionisierende Strahlung
- Lymphödem
Der kausale Zusammenhang zwischen traumatischen Geschehen und der
Entstehung maligner Weichgewebstumoren ist nicht eindeutig geklärt. Ein
Trauma scheint eher ein Ereignis darzustellen, das die Aufmerksamkeit des
Patienten und des Arztes auf das zusätzlich bereits vorhandene Weichgewebssarkom lenkt, nur in seltenen Fällen wird ein kausaler Zusammenhang
angenommen [28].
Ebenso ist die Rolle chemischer Noxen mit karzinogener Potenz noch nicht
abschließend geklärt. Nennenswert ist hier das Fasermaterial Asbest. Bei
entsprechender Expositionsdauer und entsprechendem Faserdurchmesser gilt
es als ein wesentlicher Risikofaktor für die Entwicklung von malignen
Mesotheliomen, welche zu den Weichgewebssarkomen gerechnet werden
[102]. Weiterhin nennenswert ist Thorotrast, ein kolloidales Thoriumdioxid, das
als Kontrastmittel für Gefäßdarstellungen in den 50er Jahren bei Patienten
eingesetzt wurde. Mit einer Latenz von einigen Jahrzehnten wird bei Patienten
nach
einer
Thorotrastapplikation
das
Auftreten
von
sogenannten
Thorotrastomen der Leber beobachtet. Bei diesen Tumoren handelt es sich um
intrahepatisch gelegene Angiosarkome. Aufgrund dieser Beobachtungen
wurden klinische Applikationen dieses Kontrastmittels eingestellt und die
betroffenen
Patienten
in
engmaschige
Früherkennungsprogramme
auf-
genommen [126].
29
Ein Zusammenhang zwischen dem Auftreten von Weichgewebssarkomen und
der Anwendung von Herbiziden in der Landwirtschaft und Chlorphenolen in der
chemischen Industrie wird bis heute kontrovers diskutiert [72].
Ein bis zu 50-fach erhöhtes Erkrankungsrisiko nach Therapie mit ionisierenden
Strahlen ist bekannt und unumstritten [54]. Im Median wird bis zum Auftreten
eines sekundären Sarkoms ein Interwall von 8 bis 10 Jahren angenommen [61].
In diesem Zusammenhang beschreibt das Stewart-Treves Syndrom das
Auftreten eines Lymphangiosarkoms bei Patienten mit chronischem Lymphödem
der
oberen
Extremität,
infolge
der
operativen
Therapie
eines
Mammacarcinoms in Verbindung mit adjuvanter Radiatio [73]. Auch das
alleinige Auftreten von chronischen Lymphödemen, gleichgültig welcher
Genese und ohne vorausgegangene Radiotherapie, gilt als Risikofaktor für die
Entstehung eines Lymphangiosarkoms [24].
Das Vorliegen prädisponierender Faktoren, wie genetischer familiärer Prädispositionssyndrome, Kontakt mit chemischen Noxen mit karzinogener Potenz,
Kontakt mit ionisierender Strahlung und das Vorhandensein chronischer
Lymphödeme wurden in entsprechenden gleichnamigen Abfragen des Tumorregisters eingearbeitet (Abb. 2).
3.2.3 Inzidenz und Epidemiologie
Weichgewebssarkome des Rumpfes und der Extremitäten umfassen in den
westlichen Industrienationen nur 1% aller malignen Tumorerkrankungen und
machen ca. 2% aller Malignom-Todesfälle aus [78]. Die jährliche Inzidenz
beträgt etwa 2-3 Erkrankungen pro 100000 Einwohner. Anhand dieser Daten
kann für die Bundesrepublik Deutschland mit 1600 bis 2400 Neuerkrankungen
pro Jahr gerechnet werden. Darüber hinaus entstehen zusätzlich ca. 600
Lokalrezidive jährlich.
Maligne Neoplasien des Weichgewebes kommen prinzipiell überall im Körper
vor. Es lassen sich jedoch bei der Mehrzahl dieser Tumoren Prädilektionsstellen im Bereich der Extremitäten (ca. 55%), hier vor allem an der oberen
30
Extremität im Bereich des Oberarms und an der unteren Extremität im Bereich
des proximalen Oberschenkels, feststellen. Weitere bevorzugte Lokalisationen
sind Körperstamm (ca.32%) und Retroperitoneum (ca. 13%), seltener entstehen
Weichgewebssarkome im Bereich der Kopf-Hals-Region (ca. 15%) (Abb. 9)
[28,93].
Zur Erfassung der Tumorlokalisation wurde ein gleichnamiges Feld eingerichtet.
Die Auswahl erfolgt nach einem festgelegten Kodierschlüssel, der nicht nur die
genaue Lokalisation sondern auch die betroffene Körperseite verschlüsselt.
Weiterhin wird im folgenden Abfragefeld „Tumorlage“ eine Unterscheidung
zwischen primär epifaszial und primär subfaszial gelegenen Tumoren vorgenommen, da dies als wesentliches prognostisches Kriterium gilt (Abb. 2).
Kopf + Hals
Obere Extremität
Rumpf
Untere Extremität
0
50
100
150
200
250
300
350
Abbildung 9: Lokalisationsverteilung der Patienten mit Weichgewebssarkomen
(n=603) im untersuchten Zeitraum 01.01.1995 bis 31.12.2001
31
Die Altersverteilung zeigt sowohl in der Literatur als auch im eigenen
Krankengut eine mit dem Alter zunehmende Anzahl der Erkrankungsfälle, die in
der siebten Lebensdekade ein Maximum erreicht (Abb. 10).
Patientenanzahl
140
120
100
80
60
40
20
0
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90
bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis
9 19 29 39 49 59 69 79 89 99
Abbildung 10:
Altersstruktur
der
im
Zeitraum
01.01.1995
bis
zum
31.12.2001 behandelten Patienten (n=603), unabhängig
von der Tumorentität
Wird allerdings eine Abhängigkeit zu den einzelnen Tumorentitäten hergestellt,
so findet sich eine erhöhte Inzidenz von verschiedenen Sarkomtypen in
bestimmten Altersabschnitten. So liegt beispielsweise der Erkrankungsgipfel bei
den Liposarkomen in der sechsten und siebten Lebensdekade, wobei einzelne
wenige Fälle auch in der zweiten und dritten Lebensdekade registriert werden
(Abb. 11).
In der heterogenen Gruppe der malignen fibrösen Histiozytome (MFH/NOS)
findet sich ebenfalls der Erkrankungsgipfel in der siebten Lebensdekade,
allerdings ist in dieser Gruppe kein Patient jünger als 30 Jahre, so dass sich im
Vergleich zu der Gruppe, der an Liposarkomen erkrankten Patienten, ein
anderes Verteilungsmuster ergibt (Abb. 12).
32
Patientenanzahl
35
30
25
20
15
10
5
0
0
bis
9
Abbildung 11:
10
bis
19
20
bis
29
30
bis
39
Altersstruktur
40
bis
49
der
50
bis
59
im
60
bis
69
70
bis
79
Zeitraum
80
bis
89
90
bis
99
01.01.1995
bis
zum
31.12.2001 behandelten Patienten (n=145), die an einem
Liposarkom erkrankt sind
Patientenanzahl
35
30
25
20
15
10
5
0
0 bis 10
9
bis
19
Abbildung 12:
20
bis
29
30
bis
39
Altersstruktur
40
bis
49
50
bis
59
60
bis
69
70
bis
79
der
im
Zeitraum
80
bis
89
90
bis
99
01.01.1995
bis
zum
31.12.2001 behandelten Patienten (n=115), die an einem
MFH erkrankt sind
33
In der Gruppe der Patienten, die an einem Synovialsarkom erkrankt sind, zeigt
sich der Altersgipfel bereits in der vierten Lebensdekade, weiterhin finden sich
in der Gruppe der 10-19-jährigen Patienten genauso viele Erkrankte wie in der
Gruppe der 60-69-jährigen Patienten (Abb. 13).
Patientenanzahl
25
20
15
10
5
0
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90
bis bis bis bis bis bis bis bis bis bis
9 19 29 39 49 59 69 79 89 99
Abbildung 13:
Altersstruktur
der
im
Zeitraum
01.01.1995
bis
zum
31.12.2001 behandelten Patienten (n=62), die an einem
Synovialsarkom erkrankt sind
Als vorherrschende Tumorentitäten können das Liposarkom, das maligne
fibröse Histiozytom (MFH) und das Synovialsarkom festgestellt werden
(Abb.14).
Dabei treten bestimmte histologische Typen an bestimmten Lokalisationen
gehäuft auf: im Bereich der Extremitäten vor allem Liposarkome und maligne
fibröse Histiozytome, bei der Mehrzahl der retroperitonealen, intraabdominellen
oder visceralen Tumoren handelt es sich meist um Leiomyosarkome [11].
34
19%
25%
10%
10%
20%
4%
6%
6%
Liposarkom
MFH
Synovialsarkom
Leiomyosarkom
Fibrosarkom
MPNST
Desmoidtumor
andere
Abbildung 14:
Prozentuale Verteilung der 7 häufigsten Tumorentitäten
unter den insgesamt vorhandenen 28 Entitäten.
3.2.4 Klassifikation
Weichgewebssarkome werden entsprechend ihrer realisierten Differenzierung
auf zellulärer Ebene benannt, unabhängig davon, aus welchem Gewebe sie
sich
tatsächlich
entwickelt
Weichgewebstumoren
leitet
haben.
sich
von
Die
Mehrzahl
undifferenzierten
der
malignen
mesenchymalen
Stammzellen ab und besitzt somit keine typenspezifische Herkunft [53].
Gemäß der derzeit gültigen Einteilung der WHO werden Weichgewebstumoren
in eine Vielzahl von Tumorentitäten und Subtypen unterteilt (Tabelle 3) [134].
35
Tabelle 3:
Histomorphologische
Typisierung
der
Weichgewebssarkome
entsprechend der WHO-Klassifikation [93,134]
I. Bindegewebige Tumoren
1. Fibrosarkom
a. Adultes Fibrosarkom
b. Kongenitales und infantiles
Fibrosarkom
II. Fibrohistiozytäre Tumoren
1. Malignes fibröses Histiozytom
a. Storiform-pleomorph
b. Myxoid
c. Riesenzellig
d. Xanthomatös (inflammatorisch)
III. Lipomatöse Tumoren
1. Hochdifferenziertes Liposarkom
a. Lipomartig
b. Sklerosierend
c. Inflammatorisch
2. Myxoides Liposarkom
3. Rundzelliges Liposarkom
4. Pleomorphes Liposarkom
5. Dedifferenziertes Liposarkom
IV. Glattmuskuläre Tumoren
1. Leiomyosarkom
a. Klassisch
b. Myxoid
c. Inflammatorisch
d. Granularzellig
e. Mit osteoklastären Riesenzellen
2. Epitheloides Leiomyosarkom
V. Skelettmuskuläre Tumoren
1. Rhabdomyosarkom
a. Embryonal
b. Botryoid
c. Spindelzellig
d. Alveolär
e. Pleomorph
2. Ektomesenchymom
(Rhabdomyosarkom mit
gangliozytärer Differenzierung)
VI. Vaskuläre Tumoren
1. (Häm)Angiosarkom
a. Klassisch
b. Epitheloid
2. Lymphangiosarkom
3. Kaposi Sarkom
VII. Perivaskuläre Tumoren
1. Malignes Hämangiosarkom
2. Maligner Glomustumor
VIII. Synoviale Tumoren
1. Maligner tendosynovialer Riesenzelltumor
IX. Mesotheliale Tumoren
1. Maligner solitärer fibröser Tumor der Pleura und des
Peritoneums
(malignes lokalisiertes fibröses Mesotheliom)
2. Diffuses Mesotheliom
a. Epithelial
b. Spindelzellig (sarkomatoid)
c. Biphasisch
X. Neurale Tumoren
1. Maligner peripherer Nervenscheidentumor
(Malignes Schwannom, Neorofibrosarkom)
a. Klassisch
b. Mit Rhabdomyosarkom (Maligner Tritontumor)
c. Mit drüsiger Differenzierung
d. Epitheloid
2. Maligner Granularzelltumor
3. Klarzellsarkom
4. Malignes melanozytäres Schwannom
5. Neuroblastom
6. Gonglioneuroblastom
7. Neuroepitheliom (Peripherer neuroektodermaler Tumor
(PNET),
peripheres Neuroblastom)
XI. Paraganglionäre Tumoren
1. Malignes Paraganglion
XII. Chondromatöse und ossäre Tumoren der
Weichteile
1. Extraskeletales Chondrosarkom
a. Hochdifferenziert
b. Myxoid
c. Mesenchymal
d. Dedifferenziert
2. Extraskeletales Osteosarkom
XIII. Mesenchymale Tumoren mit mehrfacher,
histologisch
unterschiedlicher Differezierung
1. Malignes Mesenchymom
XIV. Verschiedenartige (teilweise nicht eindeutig
zuordenbare)
Tumoren
1. Alveoläres Weichteilsarkom
2. Epitheloides Sarkom
3. Extraskeletales Ewing Sarkom
4. Synovialsarkom
a. Biphasisch
b. Monophasisch fibrös
5. Maligner (extrarenaler) Rhabdoidtumor
6. Desmoplastischer kleinzelliger Tumor der Kinder
XV. Unklassifizierbare Tumoren
Die feingewebliche Diagnose wird heutzutage nicht länger nur histogenetisch
am Lichtmikroskop gestellt, sondern durch elektronenmikroskopische und
immunhistochemische Zusatzuntersuchungen ergänzt. Durch die Nutzung
zytogenetischer Analysen und durch die Einführung molekularbiologischer
36
Arbeitstechniken wurde die morphologische Diagnostik weiter verbessert und
verfeinert.
Basierend auf den aktuellen Wissensstand wird diese Auflistung laufend
erweitert und aktualisiert. Unter Einbeziehung klinischer Befunde und unter
Berücksichtigung von Verlaufsschicksalen betroffener Patienten können neue
Entitäten herausgearbeitet und bereits definierte um Subtypen erweitert
werden. Des weiteren können sich aber auch bei länger bekannten Weichgewebstumoren Änderungen im Hinblick auf die biologische Interpretation
einstellen, so dass auch in diesem Bereich ständig aktualisiert werden muss.
Diese Problematik lässt sich gut am Beispiel des malignen fibrösen
Histiozytoms (MFH) und des Fibrosarkoms veranschaulichen.
Das MFH (NOS) steht für nicht weiter einzuordnende pleomorphe Sarkome. Da
einige
definierte
Lymphome
und
Weichgewebssarkome
maligne
Melanome
und
das
sogar
MFH
bei
Karzinome,
T-Zell-
eintretender
Ent-
differenzierung nachahmen, wurde diese Diagnose in der Vergangenheit viel zu
häufig gestellt [19,54]. Manche Autoren lehnen daher die Diagnose eines MFH
ab, die WHO hingegen führt diese Entität weiterhin als Ausschlussdiagnose,
wenn bei Ausschöpfung aller heute zur Verfügung stehenden Differenzierungsmöglichkeiten eine andere Einordnung trotzdem nicht gelingt [30].
Bei der Diagnose Fibrosarkom besteht eine ähnliche Problemstellung, da sich
herausgestellt hat, dass nahezu alle Weichgewebssarkome abschnittsweise
das phänotypische Bild eines Fibrosarkoms bieten können. Auch diese
Tumorentität wurde in der Vergangenheit häufiger als heute diagnostiziert, was
nicht zuletzt auf die Entwicklung und Einführung neuer subtiler Untersuchungsmethoden zurückzuführen ist.
Bei bösartigen Tumoren gilt der Malignitätsgrad (Grading) als wesentlicher
Parameter für das biologische Verhalten und ist damit von zentraler klinischer
Bedeutung für die präoperative Evaluierung, die Therapiestrategie und die
Prognose der betroffenen Patienten. Von der UICC wurde bislang kein
konkretes Schema zur Durchführung der Graduierung von Sarkomen
vorgegeben [38,141].
37
Einige histologische Tumortypen geben an sich schon Hinweise auf den
vorliegenden Grad der Malignität (Tab. 4).
Tabelle 4:
Malignitätsspektrum bei Weichgewebstumoren entsprechend dem
histologischen Typ und Graduierung (X = häufig, x = selten) [47]
Histologischer Typ
GI
G II
G III
Fibrosarkom
X
X
X
Infantiles Fibrosarkom
X
X
Dermatofibrosarkoma protuberans
X
MFH
X
X
X
Liposarkom
X
X
X
Gut differenziert
X
Myxoid
X
x
Rundzellig
x
X
Pleomorph
Leiomyosarkom
X
X
X
X
X
Rhabdomyosarkom
X
Angiosarkom
x
X
X
Malignes Hämangioperizytom
X
X
X
Synoviales Sarkom
x
X
X
x
X
X
X
Malignes Mesotheliom
Malignes Schwannom (MPNST)
x
Neuroblastom
X
Ganglioneuroblastom
X
Extrasklettales Chondrosarkom
x
X
X
Myxoides Chondrosarkom
x
X
x
Mesenchymales Chondrosarkom
X
Extrasklettales Osteosarkom
x
X
Maligner Granularzelltumor
X
x
Alveoläres Weichteilsarkom
X
x
Epitheloides Sarkom
X
x
Klarzellsarkom
X
x
PNET / Ewing-Gruppe
X
38
Der Malignitätsgrad (Grading) muss bei vielen Malignomen jedoch getrennt von
der vorliegenden histologischen Tumorentität bestimmt werden.
Parameter, die für das Grading herangezogen werden, sind vor allem die Zelldichte, Zellpolymorphie, Zelldifferenzierung, Kernpolymorphie, Mitoserate, intratumoralen
Blutungen,
reaktiven
entzündlichen
Infiltrationen
und
das
Nekroseausmaß, wobei die Menge der Interzellularsubstanz wie Kollagen oder
mukoides Material berücksichtigt wird.
Diese Faktoren werden von verschiedenen Autoren in Ihren Graduierungssystemen unterschiedlich bewertet, so dass die einzelnen Systeme kaum
miteinander vergleichbar sind. Ein weiteres Handicap stellen beträchtliche
Diskordanzen bei der Einordnung dar, da Graduierungen durch subjektive
Einschätzungen des jeweiligen Untersuchers gewonnen werden.
In der Literatur finden sich verschiedene Studien, die Signifikanz und
Reproduzierbarkeit von Graduierungsparametern untersucht haben. Die größte
Akzeptanz fand die, vor allem in Europa angewendete, Malignitätsgraduierung
französischer Tumorzentren nach Coindre, welche nach einer Multivarianzanalyse der verschiedenen histologischen Parameter erstellt wurde (Tab. 5)
[16].
Tabelle 5:
Graduierungsschema der Weichgewebssarkome nach Coindre
Parameter
Punktzahl
1.Tumorzelldifferenzierung
große Ähnlichkeit mit reifem Gewebe
Zelltyp noch klar erkennbar
Zelltyp kann keinem Gewebe zugeordnet werden
1
2
3
2. Nekroseausmaß
Fehlt
Unter 50 %
Über 50 %
0
1
2
3. Mitoserate
0-9 Mitosen / 10 HPF / 400-fache Vergrößerung
10-19 Mitosen / 10 HPF / 400-fache Vergrößerung
Über 20 Mitosen / 10 HPF / 400-fache Vergrößerung
1
2
3
Bewertung des Malignitätsgrades
Grad 1 (G1) = Score von 2 oder 3 Punkten
Grad 2 (G2) = Score von 4 oder 5 Punkten
Grad 3 (G3) = Score von 6,7 oder 8 Punkten
39
Aus der Kombination der drei Parameter Tumorzelldifferenzierung, Mitoserate
und Ausmaß der Nekrosen wurde ein Graduierungsschema entwickelt, dass
sich nach Testung durch unabhängig voneinander bewertende Pathologen als
geeignet erwies.
Dabei wird zwischen gut differenzierten Tumoren (G1) mit geringem Malignitätsgrad, mäßig differenzierten Tumoren (G2) mit mittlerem Maligniätsgrad und
schlecht
differenzierten
Tumoren
(G3)
mit
hohem
Malignitätsgrad
unterschieden. Gänzlich undifferenzierte Sarkome (G4) werden der Gruppe mit
hohem Malignitätsgrad zugeordnet (G3).
Von der EORTC wurde ebenfalls ein Schema entwickelt, welches versucht auf
subjektive Faktoren wie beispielsweise den Grad der Differenzierung zu
verzichten. Der wichtigste Parameter ist hierbei die Mitoserate und beim
Parameter „Ausmaß der Nekrosen“ wurde die semiquantitative Einordnung
verlassen und nur das Fehlen oder Vorhandensein von Tumornekrosen
bewertet (Tab. 6) [127,128].
Tabelle 6:
Graduierungsschema der Weichgewebssarkome der EORTC:
Empfehlungen nach objektivierbaren Kriterien [127,128].
Parameter
Punktzahl
1. Mitosen
a. 0-2 Mitosen/10 HPF/400-fache Vergrößerung
0
b. 3-20 Mitosen/10 HPF/400-fache Vergrößerung
1
c. über 20 Mitosen/10 HPF/400-fache Vergrößerung
2
2. Nekrosen
a. Fehlend
b. Vorhanden
Bewertung des Malignitätsgrades
0
1
Mitosen
Nekrosen
Grad 1 (G1)
0
0
0
1
Grad 2 (G2)
1
1
0
1
2
2
0
1
Grad 3 (G3)
40
Schließlich werden Malignome nach dem TNM-System des UICC klassifiziert.
Das T beschreibt die lokale Tumorausbreitung, wobei T1a-Tumoren einen
maximalen Durchmesser von unter 5 cm bei epifaszialer Primärlokalisation,
T1b-Tumoren gleichfalls einen maximalen Durchmesser von unter 5 cm jedoch
bei subfaszialer Primärlokalisation und dazu analog T2a-Tumoren einen
Durchmesser von über 5 cm bei epifaszialer Primärlokalisation und T2bTumoren einen Durchmesser von über 5 cm bei subfaszialer Primärlokalisation
aufweisen. Das N beschreibt die, für Weichteilsarkome seltene, regionäre,
lymphogene Metastasierung, wobei N0 das Fehlen und N1 das Vorhandensein
einer lymphogenen Metastasierung kennzeichnet. Das M beschreibt die
Fernmetastasierung, wobei M0 das Fehlen und M1 das Vorhandensein von
Fernmatastasen beschreibt. Tx, Nx und Mx codieren nicht bekannte,
beziehungsweise unklare Befunde.
Zusammen mit dem Grading (G) und der chirurgisch-pathologisch festgesetzten
R-Klassifikation (R), auf die später näher eingegangen wird, ergibt sich für
jeden Patienten eine TNMGR-Tumorformel. Die Erhebung dieser onkologischen
Stammdaten ist dabei unabdingbare Voraussetzung zur weiteren Therapieplanung, notwendige Grundlage für statistisch abgesicherte klinische Nachuntersuchungen und begleitet den Patienten, jeweils aktualisiert, bis in die
Tumornachsorge.
Diese wichtige Tumorformel wird in einem optisch hervorgehobenen Feld
festgehalten, wobei für die einzelnen Parameter T, N, M, G und R jeweils
einzelne Abfragen eingerichtet wurden. In der darauffolgend Abfrage „TNMDiagnosesicherung“ wird die Zusatzinformation kodiert, ob die vorgenommene
Klassifizierung anhand von klinischen Befunden (c) oder durch histopathologische Befunde (p) abgesichert vorgenommen wurde, ob eine vorherige
multimodale Therapie (y) stattgefunden hat und ob es sich um einen
rezidivierenden Tumor (r) oder um einen Residualtumor (Re) handelt. Somit
erhält die vorgenommene TNMGR-Einordnung der betroffenen Patienten eine
besser vergleichbare und differenziertere Aussagekraft (Abb. 2).
41
3.2.5 Stadieneinteilung
Zur Zeit wird die Tumorstadieneinteilung gemäß den empfohlenen Richtlinien
der UICC vorgenommen [38,141]. Die Festlegung des Tumorstadiums erfolgt
dabei anhand der Parameter Grading, Tumorgröße, Tumorlokalisation sowie
der Feststellung von Lymphknotenmetastasen und hämatogenen Fernmetastasen (Tab. 7).
Der Lokalisation von Tumoren wird, entgegen der früher gültigen UICCTumorstadieneinteilung (Tab. 9), eine deutlich stärkere Gewichtung beigemessen. Neu hinzugekommen ist die Unterscheidung zwischen epifaszialer
und subfaszialer Primärtumorlage, wobei retroperitoneale Tumoren der Gruppe
der subfaszialen Lokalisation zugeordnet werden [141].
Tabelle 7:
UICC-Klassifikation zur Stadieneinteilung der Weichgewebssarkome von 1997 [141].
UICCStadium
Grading
Tumorgröße
Tumorlokalisation
Lymphknoten
Fernmetastasen
IA
G1 oder
G2
T1
(<5cm)
a (epifaszial)
oder
b (subfaszial)
N0
(nein)
M0 (nein)
IB
G1 oder
G2
T2
(>5cm)
a (epifaszial)
N0
(nein)
M0 (nein)
II A
G1 oder
G2
T2
(>5cm)
b (subfaszial)
N0
(nein)
M0 (nein)
II B
G3 oder
G4
T1
(<5cm)
a (epifaszial)
oder
b (subfaszial)
N0
(nein)
M0 (nein)
II C
G3 oder
G4
T2
(>5cm)
a (epifaszial)
N0
(nein)
M0 (nein)
III A
G3 oder
G4
T2
(>5cm)
b (subfaszial)
N0
(nein)
M0 (nein)
IV
G1 bis
G4
T1
oder
T2
a (epifaszial)
oder
b (subfaszial)
N1 (ja)
N0
(nein)
M0 (nein)
M1 (ja)
42
Mehr aus historischem Interesse soll an dieser Stelle auch die EnnekingKlassifikation zur Stadieneinteilung der Weichgewebssarkome erwähnt werden,
bei der insbesondere die Lokalisation des Primärtumors im Verhältnis zu den
muskulären Kompartimenten berücksichtigt wurde (Tab. 8) [26].
Tabelle 8:
Enneking-Klassifikation von 1980: als weiterer Faktor neben
Grading und Metastasierung wird die Lokalisation bezüglich
muskulärer Kompartimente einbezogen [26].
Stadium
Grading
Lokalisation
Metastasen
IA
G1
Intrakompartimental
Nein
IB
G1
Extrakompartimental
Nein
II A
G2 oder
G3
Intrakompartimental
Nein
II B
G2 oder
G3
Extrakompartimental
Nein
III
G1 bis G3
Intra-/extrakompartimental
Ja
3.2.6 Klinische Prognoseparameter
Die Prognoseabschätzung ist von zentraler klinischer Relevanz für die
Erarbeitung eines onkologiegerechten Therapiekonzeptes.
In dem von der UICC vorgeschlagenen Klassifikationssystem werden die
wesentlichen einzelnen Prognosekriterien zusammengefasst und ermöglichen
über die Zuweisung zu bestimmten Prognosegruppen eine Beurteilung im
Einzelfall und den Vergleich zwischen verschiedenen Patientengruppen.
In der UICC-Klassifikation von 1997 der Weichgewebssarkome werden neben
der Tumorgröße (T1< 5cm; T2> 5cm) das Tumorgrading (G1 bis G4), die
43
lymphogene (N0/N1) sowie die hämatogene Metastasierung (M0/M1) und
neuerdings
die
Tumorlokalisation
(a,
epifaszial;
b,
subfaszial
und
retroperitoneal), als Einstufungskriterien zugrundegelegt (Tab. 7). Es wurde
eine Neugruppierung der Stadien vorgenommen, bei der die G1- und G2Sarkome sowie die G3- und G4- Sarkome und die lymphogen und hämatogen
metastasierten Tumoren, zusammengefasst wurden [38,141]. In der früheren
UICC-Klassifikation von 1987, wurde die Tumorlokalisation nicht bewertet und
die lymphogene sowie die hämatogene Metastasierung waren getrennt
klassifizierbar (Tabelle 9).
Tabelle 9:
Frühere
UICC-Klassifikation
zur
Stadieneinteilung
der
Weichgewebssarkome von 1987.
UICCStadium
Grading
Tumorgröße
Lymphknotenbefall
Fernmetastasen
IA
G1
T1 (<5cm)
N0 (nein)
M0 (nein)
IB
G1
T2 (>5cm)
N0 (nein)
M0 (nein)
II A
G2
T1 (<5cm)
N0 (nein)
M0 (nein)
II B
G2
T2 (>5cm)
N0 (nein)
M0 (nein)
III A
G3
T1 (<5cm)
N0 (nein)
M0 (nein)
III B
G3
T2 (>5cm)
N0 (nein)
M0 (nein)
IV A
G1 bis G3
T1 oder T2
N1 (ja)
M0 (nein)
IV B
G1 bis G3
T1 oder T2
N0 (nein)
M1 (ja)
Verschiedene Studien konnten belegen, dass Patienten mit hochdifferenzierten
Sarkomen (G1) eine signifikant bessere Prognose hinsichtlich der Überlebenswahrscheinlichkeit
aufweisen
als
diejenigen
mit
mäßig
oder
niedrig
differenzierten Sarkomen (G2 bis G4) und somit die Gesamtprognose von
44
Erwachsenen hauptsächlich von dem jeweiligen Malignitätsgrad der Tumoren
abhängig zu sein scheint [10,82,99,108].
Bezüglich der Tumorgröße ist festzustellen, dass diese eine direkte Korrelation
zur Rezidivwahrscheinlichkeit aufweist [104].
Patienten mit einer lymphogenen oder hämatogenen Metastasierung besitzen
ebenfalls eine signifikant schlechtere Prognose als Patienten mit einer
lokalisierten Sarkomerkrankung [28,104]. In dieser Hinsicht wurde festgestellt,
dass
Patienten
mit
einer
synchronen
oder frühzeitigen
hämatogenen
Metastasierung nach Primärtumoroperation ein kürzeres medianes Überleben
aufweisen als Patienten mit einer metachronen Metastasierung oder einem
Tumorrezidiv nach 12 bzw. 18 Monaten [129,138].
Die Tumorentität als Prognosekriterium spielt in der Gesamtheit der adulten
Weichgewebssarkome, mit einigen Ausnahmen, eher eine untergeordnete Rolle
und fand somit keinen Eingang in die UICC-Klassifikation [38,141]. Dennoch
sollte
beachtet
werden,
dass
bestimmte
histologische
Entitäten,
wie
beispielsweise das Rhabdomyosarkom und das Angiosarkom aufgrund einer
aggressiven Fernmetastasierung eine signifikant schlechtere Prognose besitzen
als die meisten anderen Weichgewebssarkome [129].
Auch innerhalb der histologischen Sarkomentitäten zeigen einzelne Subtypen
eine signifikant schlechtere Prognose. Bei der Entität Liposarkom beispielsweise, weisen lipom-ähnliche Tumoren eine bessere Prognose auf als myxoide
und diese wiederum eine bessere als rundzellige. Die schlechteste Prognose
findet sich schließlich bei pleomorphen Liposarkomen (Tab. 4) [28].
Obwohl der Resektionsstatus (R) die postoperativen rezidivfreien Intervalle als
auch das Langzeitüberleben entscheidend beeinflusst, wurde dieser Parameter
in der aktuellen UICC-Klassifikation ebenfalls nicht berücksichtigt. Dabei finden
sich zwischen den Kategorien „mikroskopisch tumorfreie Absetzungsränder“,
„mikroskopisch befallene Absetzungsränder“ und „verbliebener Tumorrest in
situ“, unabhängig von der Primärtumorlokalisation, signifikante Unterschiede
[99,104,111].
45
Zur Verifizierung der bekannten Prognoseparameter Tumorgröße, Lokalisation,
Malignitätsgrad und Vorliegen einer lymphogenen oder hämatogenen Fernmetastasierung, wurden entsprechende gleichnamige Felder und Abfragen in
das Tumorregister eingebaut (Abb. 2, Abb. 3, Abb. 5).
Auch für die von der UICC in Ihrem aktuellen Klassifikationssystem noch nicht
berücksichtigten Parameter Tumorentität und Resektionsstatus (R) wurden
entsprechende Felder eingerichtet („Endgültige Diagnose:“ (Abb. 3) und
„Minimaler Sicherheitsabstand (in mm):“ (Abb. 5)), so dass nach Abgleich mit
den
Abfragen
„Fernmetastasenfreies
Intervall“,
„Sterbedatum“
und
„Überlebenszeit seit Diagnosestellung“ (Abb. 7) ihre Aussagekraft als
Prognosefaktoren überprüft werden kann.
46
3.3 Diagnostische Grundlagen
3.3.1 Spezielle Tumoranamnese
Die Früherkennung von Malignomen und damit die Therapie in frühen
Erkrankungsstadien gilt in der Onkologie als der entscheidende prognostische
Faktor für das Outcome der betroffenen Patienten.
Primäre Weichgewebssarkome, aber auch benigne Weichgewebstumoren,
zeichnen sich in erster Linie durch ein schmerzloses und expansives Wachstum
aus. Ihre asymptomatische oder oligosymptomatische klinische Manifestation
bedingen eine verzögerte Diagnosestellung. Insbesondere subfasziale oder
retroperitoneale Lokalisationen erschweren die frühzeitige Diagnosestellung in
besonderem Maße, so dass diese Tumoren erst bei Erreichen einer zum Teil
erheblichen Größe erkannt werden.
Um diese Problematik zu analysieren und durch daraus resultierende
Schlussfolgerungen und Empfehlungen der Zeitverzögerung in der Diagnostik
maligner Weichgewebstumoren
entgegenzuwirken,
wurden
verschiedene
Abfragen konzipiert.
Das Feld „Anlass der Tumorerkennung“ wurde entworfen, um zwischen
Patienten, deren Tumorleiden im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen durch
den behandelnden Arzt festgestellt wurde (-> sekundäre Präventionsebene:
Früherkennung) und Patienten, die aufgrund einer bestehenden Symptomatik
den Tumor selbst bemerkt haben, zu unterscheiden. Hierdurch soll die
Effizienz, die Anwendungshäufigkeit und damit die Relevanz derzeit gängiger
Screeninguntersuchungen bewertet werden (Abb. 2).
Des
weiteren
soll
nach
der
Erkennung
einer
unklaren
und
meist
oligosymptomatischen Raumforderung durch den Patienten, die häufig
vorkommende Bagatellisierung evaluiert werden.
Viele Patienten berichten auf Befragung von einer primären Tumorentdeckung
durch den Lebenspartner, vor allem bei Tumorlokalisationen, die uns bei der
täglichen Körperpflege nicht sichtbar sind („Dorsalseite des Körpers“). Für diese
Daten wurde das Feld „Tumorerkennung“ eingerichtet. Neben der Auswahl
47
„Patient“
und
„Lebenspartner“
wurde
auch
der
„Arzt“
als
dritte
Auswahlmöglichkeit aufgenommen. Die getroffene Auswahl „Arzt“ bezieht sich
in diesem Feld nicht auf die iatrogene Tumorerkennung im Rahmen von
Früherkennungsmaßnahmen
oder
Vorsorgeuntersuchungen,
sondern
auf
Tumoren, die bei der körperlichen Untersuchung im Rahmen anderer
Erkrankungen durch den Arzt zufällig erkannt wurden (Abb. 2). Diese
ausführlichen Unterscheidungen der primären Tumorerkennung sind für die
spätere
Evaluation
der
Diagnose-
und
Therapieverzögerung
von
entscheidender Bedeutung. Gleiches gilt auch für die Erkennung von
Lokalrezidiven, so dass für deren Evaluation die Abfragen „Rezidiverkennung“
und „ Anlass der Rezidiverkennung“ mit der gleichen Auswahl eingerichtet
wurden (Abb. 4).
Auch bei Patienten die sich mit unklaren Raumforderungen zeitnah an Ihren
behandelnden Arzt richten, treten Verzögerungen bis zum Zeitpunkt der
endgültigen Diagnosestellung auf. Im eigenen Krankengut lautete häufig die
erste
Arbeitsdiagnose
Hämatom,
Bakerzyste,
Muskelverspannung
oder
Sehnenruptur. Bei der daraufhin teilweise längerfristigen Fehlbehandlung dieser
Patientengruppe,
geht
für
den
Patienten
bis
zur
Anforderung
einer
bildgebenden Diagnostik, die den Verdacht eines Weichteiltumors unklarer
Dignität
erbringt,
wichtige
Zeit
verloren.
Eine
Befragung
von
5800
Sarkompatienten zeigt, dass bei einem Drittel der Patienten Therapieverzögerungen von mehr als 6 Monaten zwischen dem ersten Arztkontakt und
dem Beginn der onkologischen Therapie auftreten [63].
Diesbezüglich wurden die beiden Felder „ Patient`s delay“ und „Doctor`s delay“
eingerichtet. Sie erfassen Zeiträume in denen die richtige Diagnosestellung
sowohl vom Patienten selbst als auch iatrogen bedingt unnötig verzögert wurde
(Abb. 2). Analog dazu wurden die Felder „Rezidiv Patient`s delay“ und „Rezidiv
Doctor`s delay“ eingerichtet. Im Vergleich zur Erkrankung am Primärtumor soll
hierbei festgestellt werden, ob sich, beim Auftreten von Lokalrezidiven, sowohl
das Verhalten des Patienten als auch des behandelnden Arztes bezüglich der
Dauer der Diagnoseverzögerung ändert (Abb. 4).
Zur Dokumentation der Arbeitsdiagnosen und zum Vergleich mit den
histologisch verifizierten Diagnosen wurden die Felder „Erstdiagnose“ und
48
„Endgültige Diagnose“ eingerichtet, die Felder „Datum der Erstdiagnose“ und
„Datum der endgültigen Diagnose“ kodieren diesbezüglich die genauen
Zeitangaben. Da das Datum der endgültigen Diagnosestellung häufig nicht
exakt beziffert werden kann, wurde ein zusätzliches Feld „Datum der Erst-OP“
eingerichtet. Diese Zeitangabe geht in der Regel eindeutig aus der Aktenlage
hervor und kann bei nicht genau festzustellender Zeitangabe das Feld „Datum
der endgültigen Diagnose“ approximativ ersetzen (Abb.2).
Ein weiterer wichtiger Faktor zur Evaluation des Verlaufsschicksals der
betroffenen Patienten ist die Feststellung der Institution, wo der Patient primär
vorstellig wurde. Es soll also bezüglich der Diagnoseverzögerung untersucht
werden, ob die Wahl der unterschiedlichen medizinischen Einrichtungen einen
Prognoseparameter darstellt. Die Auswahl des Feldes „Erstuntersuchung“ setzt
sich wie folgt zusammen: Ausland (nicht näher klassifizierbar), Hausarzt
(Allgemeinmediziner), niedergelassener Facharzt, Krankenhaus der Grundversorgung, Schwerpunktkrankenhaus, Universitätsklinik und Universitätsklinik
Bergmannsheil.
Um den eigenen Behandlungserfolg bezüglich krankheitsfreier Intervalle
(Abfragen: „Rezidivfreies Intervall in Tagen“ und „Fernmetastasenfreies
Intervall“; Abb. 3, Abb. 4) und Überleben seit Diagnosestellung (Abb. 7) korrekt
bewerten zu können, muss das Erkrankungsstadium des einzelnen Patienten
zum Zeitpunkt des ersten Kontaktes mit unserer Klinik erfasst werden. Wichtig
sind hierbei Daten zur M- und N-Kategorie, zum Vorliegen und zur Anzahl von
Lokalrezidiven (Abfragen: „Rezidivbeschreibung“ und „ Anzahl der Rezidive“;
Abb. 4, Abb. 8.7) und zur bisherigen auswärtigen chirurgischen Therapie. Zur
späteren Evaluation des Behandlungserfolges der eigenen Klinik, wurden daher
die beiden Felder „Grund der Erst-OP im BMH:“ und „Status bei Vorstellung“
eingerichtet. Sie kodieren diesbezüglich alle relevanten Angaben (Abb. 2, Abb.
8.5).
49
3.3.2 Klinische Symptomatik
Klinische Symptome, die fakultativ und abhängig von der Lokalisation des
Primärtumors auftreten können, sind Schwellung, lokale Überwärmung,
Durchblutungsstörungen, Sensibilitätsstörungen, Schmerzen mit und ohne
Ausstrahlung und funktionelle Muskelausfälle.
Um einzeln auftretende Symptome, aber auch Symptomkomplexe zu erfassen,
wurde das Feld „Tumorsymptomatik“ angelegt. Relevante Befunde und
Besonderheiten bezüglich der Tumorentstehung, die retrospektiv für weiterführende
Fragestellungen
herausfiltert
werden
müssen,
wurden
durch
gleichnamige Felder einzeln kodiert. Hierzu gehören eine bestehende Tumorexulceration, die Tumorentstehung nach stattgehabter Radiatio, Zweittumorentstehung und Tumorwachstum bei schwangeren Frauen (Abb.2).
Das Vorliegen von allgemeinen Symptomen einer malignen Grunderkrankung
wie
beispielsweise
Gewichtsverlust,
Nachtschweißigkeit,
Einschlaf-
und
Durchschlafstörungen, Appetitlosigkeit, Inappetenz und Leistungsknick werden
in
dem
Feld
„B-Symptomatik“
codiert.
Des
weiteren
wird
in
einem
gleichnamigen Feld der vorliegende Karnofsky-Index zum Zeitpunkt des ersten
Patientenkontaktes mit unserer Klinik festgehalten.
Das traumatische Geschehen im Sinne eines kausalen Zusammenhangs bei
der Entstehung maligner Weichgewebstumoren ist nicht eindeutig geklärt. Ein
Trauma scheint eher ein Ereignis darzustellen, das die Aufmerksamkeit des
Patienten und des Arztes auf das zusätzlich bereits vorhandene Weichgewebssarkom lenkt. Um möglicherweise dennoch existierende kausale Zusammenhänge zu untersuchen wurde das Feld „Trauma erinnerlich“ eingerichtet (Abb.
2).
3.3.3 Bildgebende Untersuchungsverfahren
Die klinische Einschätzung von primären Weichgewebstumoren ist trotz der
weiten
Verbreitung
moderner
radiologischer
Bildgebungstechniken
problematisch [85,131]. Diagnostische Unsicherheiten bei der Erkennung von
Weichgewebssarkomen führen oft zu Fehleinschätzungen.
50
Sowohl der allgemeine körperliche Untersuchungsbefund des Patienten als
auch der durch Palpation des Tumors erhobene Tastbefund sind nur wenig
hilfreich und geben kaum Hinweise auf die Dignität der vorliegenden
Raumforderung.
Die Röntgennativaufnahme stellt immer noch ein wichtiges Hilfsmittel zur
Diagnose von Weichgewebstumoren dar und dient hauptsächlich der Erfassung
der Beziehung zwischen Weichteiltumor und knöchernen Strukturen. So kann
einerseits eine knöcherne Mitbeteiligung von primären Weichgewebstumoren
bestätigt oder ausgeschlossen werden, andererseits ist die Abgrenzung
gegenüber primären Knochentumoren möglich [28,130].
Hingegen haben spezielle Röntgenaufnahmen der Weichteile, die mit einer
niedrigen Strahlendosis angefertigt werden, um eine bessere Kontrastierung
des Weichgewebes zu erreichen, keine wesentliche Bedeutung mehr.
Die Sonographie stellt eine weit verbreitete Untersuchungstechnik dar, und ist
bei oberflächlichen Weichteilveränderungen das diagnostische Verfahren der
Wahl [130]. Raumforderungen in den Weichteilen werden entdeckt und ihre
Größe und Ausdehnung festgestellt. Aussagen über die Qualität der
Veränderung,
der
inneren
Struktur
und
die
Abgrenzung
gegenüber
umgebenden Gewebe sind möglich, so dass in der Regel solide Tumoren von
hämatom- beziehungsweise seromartigen Raumforderungen und flüssigkeitsgefüllten Zysten differenziert werden können [7,9].
Neben dem Einsatz zur primären Diagnosestellung ist die Bedeutung der
Sonographie in der Lokalrezidivdiagnostik zu sehen [81]. Eine weitere klinische
Anwendung ist die sonographisch geführte Punktionsbiopsie.
Limitationen dieser Untersuchungstechnik beruhen auf der unzureichenden
Erfassung der Beziehung eines Weichteiltumors zu den angrenzenden
knöchernen Strukturen und der Abhängigkeit von der Lokalisation. So können
Raumforderungen im Mediastinum oder in der Nähe von luftgefüllten
Hohlorganen nur unzureichend beurteilt werden. Operativ oder radiogen
hervorgerufene Gewebeveränderungen im Sinne von Fibrosen und Narbenbildungen können in der Lokalrezidivdiagnostik die Aussagekraft stark
einschränken [78].
51
Des weiteren ist die sonographische Untersuchung und Befundbeurteilung ein
stark vom Untersucher abhängiges Verfahren. Aufgrund von subjektiv
gewonnen Einschätzungen resultieren beträchtliche Intra- und Interobserverschwankungen.
Die vaskuläre Versorgung von Weichgewebstumoren kann durch eine
Angiographie dargestellt werden. Diese Untersuchung wird nur als Ergänzungsdiagnostik empfohlen. Sie kann im Rahmen des therapeutischen Vorgehens bei
Embolisation von hypervaskularisierter Tumoren indiziert sein oder diagnostisch
bei der Abgrenzung benachbarter wichtiger Gefäßstrassen zur Indikationsstellung für eventuell erforderliche Gefäß-Ersatzoperationen [45].
Die Computertomographie (CT), und im Besonderen die kontrastmittelunterstützte Computertomographie, ist nach wie vor in der Erkennung von
Weichgewebstumoren, im Staging und in der onkologischen Nachsorge eine
etablierte Untersuchungsmethode [20,64,65]. Sie ermöglicht die Analyse
spezifischer Strukturen, wie ossäre oder chondrogene Komponenten, die
Darstellung von Kalzifikationen oder eingeschlossener Luft und besitzt somit
einen hohen diagnostischen Stellenwert. So kann eine knöcherne Mitbeteiligung, wie beispielsweise kortikale Erosionen oder periostale Reaktionen
in der Umgebung von Weichteiltumoren verifiziert werden. Diesbezüglich und
bei der Feststellung oder dem Ausschluss einer bestehenden pulmonalen
Filialisierung ist die Computertomographie die Untersuchungstechnik der Wahl.
Vorrangig der nativen Röntgendiagnostik wird in der Literatur die Durchführung
einer Thorax-CT bei allen Tumoren vom Malignitätsgrad GIII im Rahmen der
primären Staginguntersuchung empfohlen [43].
Darüber hinaus kann mittels einer Bestrahlungsplanungs-CT eine intraoperative
Radiotherapie (IORT) oder eine adjuvante Strahlenbehandlung geplant
werden. Durch diese präzise Methode wird das Zielvolumen und damit die
Strahlenbelastung für den Patienten reduziert, ohne die Effizienz der
Bestrahlung zu beeinflussen.
Die Durchführung der Magnetresonanztomographie (MRT) wird nach wie vor
als
Schlüsseluntersuchung
zur
Bildgebung
von
Weichgewebstumoren
52
angesehen.
Das
MRT
verstärkt
den
Kontrast
zwischen
Tumor
und
umliegendem Gewebe und erlaubt eine gute dreidimensionale Rekonstruktion
der Zielregion. Sowohl in der Primärdiagnostik als auch in der Lokalrezidivdiagnostik ist es allen anderen Verfahren bezüglich der pathoanatomischen
Beurteilung überlegen [8,85,131].
Zur Erfassung aller durchgeführten Diagnostik- und Staginguntersuchungen
wurden sowohl für Primärtumoren als auch für Rezidivtumoren entsprechende
gleichnamige Felder eingerichtet (Abb. 4, Abb. 7).
Die modernen radiologischen Schnittbildverfahren (CT, MRT) sind im klinischen
Management von Patienten mit Weichgewebstumoren unverzichtbar geworden.
Dennoch muss stets daran erinnert werden, dass sie aufgrund ihrer geringen
Spezifität ungeeignet sind Aussagen über die Dignität des vorliegenden
Weichteiltumors zu treffen. Auch die Verwendung von Kontrastmitteln bringt
diesbezüglich keinen weiteren zuverlässigen Vorteil. So zeigen beispielsweise
Lipome und Liposarkome, also gerade Raumforderungen, die es zu
differenzieren gilt, ein ähnliches Signalverhalten.
Maligne und benigne Weichgewebstumoren besitzen ein unspezifisches
Aussehen, so dass trotz aller bisher angeführten Diagnosemodalitäten eine
abschließende Beurteilung der Dignität nicht möglich ist. Die histologische
Diagnosesicherung unklarer Raumforderungen der Weichteile ist somit
unumgänglich. Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass bei
subfaszial liegenden Tumoren Untersuchungen wie Sonographie, CT oder MRT
vor einer chirurgischen Probeentnahme angefertigt werden, da ansonsten die
Aussagekraft der Bildgebung aufgrund von Hämatomen, Seromen, Lymphödemen und Narbenbildungen drastisch reduziert sein kann.
53
3.4 Tumorbiopsie
Als Verdachtsparameter für das Vorliegen eines malignen Weichgewebstumors
gelten eine subfasziale oder intramuskuläre Lokalisation, die Ummauerung von
Gefäß-Nervensträngen, die Anheftung an oder Infiltration von knöchernen
Strukturen, im MRT sichtbare zentrale Nekrosen, angiographisch gesicherte
pathologische
Gefäßzeichnungen
und
die
Lokalisation
in
Achselhöhle,
Ellenbeuge, Kniekehle und Leiste [114].
Anamnese, klinische Symptomatik und bildgebende Untersuchungsergebnisse
stellen bei klinischem Verdacht auf einen malignen Weichgewebstumor die
Indikation zur Gewebeentnahme.
Da das chirurgische Vorgehen bei Tumoren naturgemäß im wesentlichen von
der histopathologischen Diagnose abhängt, sollte eine möglichst korrekte
Einordnung des Tumorbildes, gegebenenfalls auch unter Zuhilfenahme von
molekularbiologischen, zytogenetischen und immunhistochemischen Zusatzuntersuchungen, vor dem definitiven chirurgischen Eingriff zuverlässig vorgenommen werden.
So können beispielsweise bei der Diagnose eines malignen peripheren
Nervenscheidentumors (MPNST) der Extremität, bei entsprechender Lagebeziehung zu einem großen Nervenstrang, eine Segmentresektion mit Nervenersatzplastik, eine Amputation oder eine Umkehrplastik erforderlich sein, was
bei anderen Sarkomen mit durchaus ähnlichem histologischen Erscheinungsbild und Grading nicht zu fordern wäre.
Vielfach werden jedoch Tumoren, bei denen Verdachtsmomente präoperativ
nicht erkannt wurden, ohne vorherige bioptische Diagnosesicherung und ohne
Beachtung
onkologischer
Therapieprinzipien
als
intrakapsuläre
Tumor-
ausräumung oder Tumorausschälung entfernt, so dass die Mehrzahl der
Sarkome als Zufallsbefund nach Exzisionsbiopsie unauffälliger Weichgewebsgeschwülste entdeckt wird [35,80,126,144]. Dabei werden Tumorzellen
zusätzlich zu verbleibendem Tumorgewebe, im Operationssitus disseminiert.
Wesentliche taktische Maßnahmen zur Probeentnahme und definitiven
Resektion sollten vor der ersten Inzision bedacht werden. Eine falsche
Biopsietechnik führt in 13-30% zu Fehlbeurteilungen, Änderung des Therapie-
54
konzepts und schließlich zu einer Verschlechterung der Prognose [50,79]. Die
Rate der unnötigerweise ausgedehnten Resektionen ist mit ca. 60%
anzunehmen. In einem nicht unbeträchtlichem Ausmaß zwingt eine falsche
Biopsietechnik sogar zur Amputation [110].
3.4.1 Pathologische Aspekte
Trotz eines ständig wachsenden Repertoires an Untersuchungstechniken kann
eine korrekte Diagnose nur dann gestellt werden, wenn eine ausreichend große
Gewebeprobe für die histopathologische Befundung zur Verfügung steht.
Eine kleine Gewebeprobe, die einem großen Tumor entnommen wird, muss
nicht zwangsläufig repräsentativ das Bild des Gesamttumors wiedergeben, so
dass es bei zu geringen Entnahmemengen zu Fehlinterpretationen kommen
kann und somit die korrekte Diagnosefindung erschwert wird.
Hieraus resultiert auch die relativ hohe Diskrepanz zwischen der diagnostischen
Interpretation des Biopsiematerials und der postoperativ gestellten Diagnose
des Weichgewebstumors mit all seinen Differenzierungsmerkmalen am
kompletten Tumorresektat.
Aus diesem Grund sollte der Chirurg, bezüglich der Entnahmemenge, generell
versuchen, soviel Tumorgewebe für die histologische Aufarbeitung zu gewinnen
wie möglich. Es empfiehlt sich, mindestens einen Gewebeblock von 2 cm³ zu
entnehmen. Des weiteren sollte bei der Probeentnahme darauf geachtet
werden, dass die Biopsie möglichst randständig aus dem Weichgewebstumor
entnommen wird, da im Zentrum häufig Tumornekrosen zu finden sind, die eine
verlässliche
Diagnosestellung
sowie
eventuell
erforderliche
Zusatz-
untersuchungen verhindern.
Um eine Evaluation dieser Zusammenhänge zu ermöglichen, wurde das Feld
„PE-Block“ angelegt. Hier wird zwischen einer zu geringen und einer
ausreichenden Probeentnahmemenge unterschieden. Dadurch wird, bei
abweichenden histologischen Diagnosen zwischen Biopsie und Resektat, eine
mögliche chirurgisch begründete Fehlerquelle durch zu geringe Entnahmemenge transparent (Abb. 5).
55
3.4.2 Chirurgische Aspekte
Die Materialgewinnung kann geschlossen (Nadel- bzw. Stanzbiopsie) oder
offen (Inzisions- oder Exzisionsbiopsie) durchgeführt werden.
Aufgrund der einfachen Durchführung, der geringeren Belastung des Patienten
und auch aus Kostengründen wird zunehmend häufiger für eine Feinnadelaspirations- bzw. Stanzbiopsie plädiert. Diesen unbestreitbaren Vorteilen
stehen allerdings auch erhebliche Nachteile gegenüber.
Da im Regelfall, aufgrund der relativ kleinen Gewebemenge im Vergleich zur
Gewebemenge nach offener Biopsie, kein Material für ergänzende immunhistochemische, zytogenetische oder molekularbiologische Untersuchungen zur
Verfügung steht, vermindert sich die diagnostische Sicherheit und das Grading
wird aufgrund der bekannten Heterogenität maligner Weichgewebstumoren
beträchtlich erschwert.
Ein
weiterer
Nachteil
der
geschlossenen
Materialgewinnung
ist
die
unbeabsichtigte, ausschließliche Förderung von Nekrosematerial, wodurch
keine sichere Diagnose gestellt werden kann [52].
Um die Zahl der Fehldiagnosen deutlich zu verringern, sollten Feinnadelaspirate und Stanzbiopsien, wenn überhaupt, nur durch erfahrene Operateure
entnommen und nur durch trainierte Pathologen beurteilt werden.
In einem Vergleich der Treffsicherheit von Nadelpunktionsbiopsie versus
Inzisionsbiopsie konnte bezüglich des offenen Verfahrens eine deutlich höhere
Genauigkeit festgestellt werden [105], so dass gegenwärtig, je nach Größe und
Lokalisation des Befundes, die Inzisionsbiopsie und die Exzisionsbiopsie die
besten
Verfahren
der
diagnostischen
präoperativen
Materialgewinnung
darstellen [11,52].
Stanzbiopsien
oder
Feinnadelaspirationsbiopsien
sollten
daher
nicht
herangezogen werden, wenn eine Primärdiagnose zu stellen ist. Allerdings
könnten sie einen besonderen Stellenwert für das Monitoring der Tumorerkrankungen erlangen (Rezidiv- und/oder Metastasendiagnostik) [56,106]. In
diesen Fällen ist der histologische Befund des Primärtumors bereits bekannt,
56
was eine vergleichende Bewertung ermöglicht und die Diagnose erheblich
vereinfacht.
Bei epifaszial gelegenen Tumoren, deren Durchmesser kleiner als 3 cm ist,
sollte eine Exzisionsbiopsie durchgeführt werden. Der Weichgewebstumor kann
dann komplett aufgearbeitet und verlässlich beurteilt werden. Bei größeren
Tumoren oder subfaszialer Lokalisation ist dagegen die Durchführungen einer
Inzisionsbiopsie wünschenswert. Durch dieses Verfahren wird genügend
Untersuchungsmaterial gewonnen, um eine sichere Diagnose zu stellen und
gegebenenfalls auch moderne Zusatzmethoden einsetzen zu können [52].
Der Chirurg muss sich bei der Probeentnahme nach den Regeln der
chirurgischen Onkologie richten, um einen späteren endgültigen operativen
Eingriff zu optimieren.
So müssen bei der Wahl der Zugangswege zur Gewebeentnahme und
definitiven Tumorentfernung eine potentiell notwendige Radiotherapie und
deren Folgen mit einbezogen werden. Oberflächlich verlaufende axiale Venen
(z.B.: V. saphena magna, V. saphena parva, Kubitalvenensystem) und die
dominanten subkutanen Lymphkollektoren gelten dabei als Tabuzonen. Eine
ähnliche Situation ergibt sich, wenn durch den präoperativen Befund absehbar
wird, dass Anteile des tiefen Venensystems geopfert werden müssen. Hier
sollten sowohl die Probeentnahme als auch die nachfolgende definitive Tumorresektion über mehr anteriore oder dorsale Zugangswege erfolgen. Der Zugang
zu Tumoren im Bereich der Extremitäten sollte auf dem kürzestmöglichen Wege
erfolgen, wobei eine axiale Schnittrichtung zu bevorzugen ist, da sonst bei der
definitiven Tumorresektion unnötige Weichteildefekte drohen, die nachfolgend
plastisch-rekonstruktive Maßnahmen erforderlich machen. Eine Eröffnung von
benachbarten Muskellogen, in die der Tumor nicht ohnehin eingebrochen ist,
sollte vermieden werden. Die Schnittführung muss in dem Bereich liegen, der
durch spätere Exzision einer Hautspindel auch zur definitiven Tumorresektion
verwendet wird. Die Vermeidung einer unnötigen Traumatisierung, eine subtile
Blutstillung, der Verschluss eröffneter Faszien, die Einlage einer Redondrainage mit Ausleitung unmittelbar an der Inzisionsstelle und eine postoperative Ruhigstellung mit Schienenversorgung unter Einschluss benachbarter
57
Gelenke sind obligat, um Komplikationen mit onkologischer Relevanz zu
vermeiden. Die Ausbreitung eines postoperativen Hämatoms würde sonst zu
einer potentiellen Tumorzellverschleppung führen, die ein gliedmaßenerhaltendes Vorgehen erschwert oder unmöglich macht und gegebenenfalls
das postoperative Bestrahlungsfeld vergrößert [115]. Die Ausleitstelle der
Redondrainage darf nicht dazu führen, dass im Rahmen der definitiven
Operation ausgedehntere Hautareale exzidiert werden müssen als aus
onkologischer Sicht unbedingt erforderlich [41]. Die häufigste Ursache
unnötigerweise ausgedehnter Resektionen stellen Redon-Kanäle dar, die bis zu
8 cm von der Wunde entfernt ausgeleitet werden [110].
Schließlich sollte man aus den gleichen Gründen für den Hautverschluss keine
weit
gestochenen
Hautnähte
sondern
vorzugsweise
eine
fortlaufende
Intracutannaht verwenden.
Um genaue Angaben bezüglich der durchgeführten Materialgewinnung zu
erfassen, sind im Tumorregister verschiedene Abfragen eingearbeitet worden.
Die beiden Felder „Biopsieart“ und „Ort der Biopsie“ wurden angelegt, um
zusätzlich zur gewählten Probeentnahmetechnik auch die Einrichtung zu
codieren, in der die Probeentnahme durchgeführt wurde (Abb. 3). Bei der
späteren Bewertung können dann Rückschlüsse bezüglich der Korrektheit des
chirurgischen Vorgehens nach onkologischen Gesichtspunkten im Hinblick auf
die
verschiedenen
Krankenhaus
der
chirurgischen
Einrichtungen,
Grundversorgung,
ambulante
Chirurgie,
Schwerpunktkrankenhaus
und
Universitätsklinik, gezogen werden. Zur Qualitätssicherung der durchgeführten
Biopsie aus chirurgisch-onkologischer Sicht wurde das Feld „Iatrogen
entstandene Problematik“ angelegt (Abb. 7). Hier werden Daten in Bezug auf
falsch
gewählte
Biopsietechnik,
falsche
Schnittführung
und
falsche
Drainagenausleitung gesammelt und ausgewertet. Wiederum lässt sich hier,
nach Abgleichung mit dem Feld „Ort der Biopsie“, ein Qualitätsvergleich der
verschiedenen chirurgischen Einrichtungen, im Sinne einer Multivarianzanalyse,
erzielen (Abb. 3).
Um den Anteil an abweichenden Diagnosen zwischen Biopsiebefunden und
Resektatbefunden zu ermitteln, wurden die Felder „Erst-Histo Diagnose:“ und
„Endgültige Diagnose“ angelegt (Abb. 2, Abb. 5). Bei der Datenauswertung
58
werden die Inhalte dieser beiden Felder miteinander verglichen und bei
unterschiedlichen Diagnosen ein Diagnosewechsel registriert. Anschließend
können, nach Abgleichung mit den Daten des Abfragefeldes „Biopsieart“, die
verschiedenen geschlossenen und offenen Probeentnahmetechniken kritisch
bewertet werden.
Um zusätzlich die Einrichtung der histopathologischen Befundung zu kodieren,
wurde das Feld „Pathologe“ mit den Auswahlmöglichkeiten „niedergelassener
Pathologe“, „Pathologe am Krankenhaus der Grundversorgung“, „Pathologe am
Schwerpunktkrankenhaus“ und „Pathologe an einer Universitätsklinik“ eingerichtet. Somit können bei der späteren Bewertung auch Rückschlüsse auf die
Qualität der verschiedenen Pathologischen Institutionen gezogen werden (Abb.
3, Abb. 5).
Durch die Registrierung dieser komplexen Daten wird sowohl die durchgeführte
pathologische Befundung als auch die chirurgische Vorgehensweise einer
kritischen Qualitätsprüfung unterzogen.
59
3.5 Pathologische Grundlagen
In der Diagnostik und Therapie maligner Weichgewebstumoren ist ein enges
interdisziplinäres Zusammenspiel, insbesondere von Chirurgie und Pathologie,
erforderlich. Daraus ergeben sich Anforderungen des Chirurgen an den
Pathologen, dann aber ebenso des Pathologen an den Chirurgen. Somit muss
sowohl der Chirurg als auch der Pathologe über die Möglichkeiten und Grenzen
der jeweils anderen Disziplin informiert sein, um ein optimales prä- und
postoperatives Ergebnis zu erhalten. Nur konkrete Parameter wie Typing,
Grading, Staging und Definition der erzielten Sicherheitsabstände erlauben eine
adäquate Nachsorge und wissenschaftliche Evaluation.
Weichgewebssarkome sind, sowohl bezüglich des licht- und elektronenmikroskopischen Phänotyps als auch bezüglich der histo- und immunhistochemischen Befunde, auf den unterschiedlichsten Ebenen heterogen.
Ebenfalls große Unterschiede bestehen im Hinblick auf die Fähigkeit zur
Invasion und zur Fernmetastasenbildung sowie die Therapieansprechbarkeit
[54]. Weltweit die größte Erfahrung auf diesem Gebiet konnte in den
Vereinigten Staaten von Amerika, im Armed Forces Institute of Pathology,
gesammelt werden. Das dort erstellte, über 100.000 Fälle enthaltende Register,
wurde vor allem von Enzinger und Weiss bearbeitet [27], die viele
Tumorentitäten abgrenzen und charakterisieren konnten.
Im klinischen Alltag stellt die korrekte histologische Diagnose für den
Pathologen in vielen Fällen ein äußerst schwieriges Problem dar. Die Grenzen
zwischen gutartigen Tumoren und Tumoren niedriger Malignität sind nicht
immer klar gezogen, so dass die Unterscheidung zwischen benignen und
niedrigmalignen
Weichgewebstumoren,
sowie
die
Abgrenzung
tumor-
simulierender Läsionen Probleme bereitet [93].
Ein wesentlicher Grund dafür ist das seltene Vorkommen dieser Tumorgruppe,
so dass es dem einzelnen Pathologen, der nicht in einem spezialisierten
Tumorzentrum arbeitet, nicht möglich ist, über ausreichende persönliche
Erfahrungen zu verfügen.
60
In unserer Klinik hat es sich deshalb bewährt, von allen auswärtig angefertigten
Histologien eine Referenzhistologie anzufertigen. Hinzugezogen wurden hierzu
die auf dem Gebiet der Weichgewebssarkome versierten Pathologen des
Pathologischen Instituts in Bochum, unter der Leitung von Prof. Müller, sowie
des Pathologischen Institutes in Jena, unter der Leitung von Prof. Katenkamp.
Um eine Qualitätssicherung bezüglich der histologisch gestellten Diagnosen zu
erreichen, wurden im Datenblatt Pathologie die Felder „Erst-Histo Diagnose“,
„Pathologe“, „Referenzpathologie“ „Referenz-Pathologe“ und „Histoevaluation“
angelegt (Abb. 5) Hierdurch wird eine Überprüfung der ersten histologischen
Diagnose im Vergleich zur endgültigen Diagnose ermöglicht, außerdem wird
eine Beziehung zu der Institution hergestellt, durch welche die Erstdiagnose
gestellt wurde. Durch die Abfragen „Referenzhistologie“ und „ReferenzPathologe“ wird festgestellt, ob eine Referenzuntersuchung veranlasst wurde.
Auch hier wird eine Beziehung zu der Institution hergestellt, welche die
referenzhistologische Untersuchung vorgenommen hat (Abb. 5).
In dem folgenden Feld „Histoevaluation“ werden Fehler bei der Einordnung der
Tumorentität und Fehler bei der Festsetzung des vorliegenden Malignitätsgrades, sowie fälschlicherweise als benigne und fälschlicherweise als maligne
bewertete
Tumoren
registriert
(Abb.
5).
Um
korrekt
diagnostizierte
Malignitätsgradgwechsel bei rezidivierenden Sarkomen von fehlerhaften
Festsetzungen des Malignitätsgrades zu differenzieren wurden die beiden
Felder „Von G:“ und „Nach G:“ eingearbeitet (Abb. 5).
Auch spezialisierte Pathologen sind zur korrekten pathomorphologischen
Begutachtung
von
Weichgewebssarkomen
auf
die
Weitergabe
von
Informationen und klinischen Befunden angewiesen. Die Kenntnis der
Morphologie des Primärtumors ist beispielsweise bei Rezidivtumoren und
neoadjuvant chemotherapeutisch oder strahlentherapeutisch behandelten
Tumoren unerlässlich. Nur so kann eine weitere Entdifferenzierung eines
Rezidivtumors richtig interpretiert werden, beziehungsweise der Erfolg einer
vorangegangenen konservativen Therapie evaluiert werden.
Im Idealfall sollte ein gemeinsames Konsil zwischen Chirurgen und Pathologen
unter Einbeziehung der bildgebenden Untersuchungsergebnisse erfolgen. Ist
61
dies im klinischen Alltag aus logistischen Gründen nicht möglich, sollten dem
untersuchenden Pathologen zumindest detaillierte Informationen schriftlich
zukommen (Tab.10) [47].
Tabelle 10: Wichtige klinische Angaben für den Pathologen
Angaben auf dem Untersuchungsantrag für den Pathologen
• Alter und Geschlecht des Patienten
Lokalisation des Tumors (einschließlich besonderer Beziehungen zur
Umgebung bzw. zu besonderen Strukturen wie Gefäßen, Nerven, etc.)
•
Symptomatik: Schmerz, Funktionsausfall, Dauer bzw. Geschwindigkeit des
Tumorwachstums und andere Symptome
•
•
Pathologische Laborbefunde
•
Befunde bildgebender Verfahren (konventionelle Radiographie, CT, MRT)
•
Angabe vorausgegangener zytologischer oder histologischer Befunde
3.5.1 Anforderungen an den Chirurgen
Die Lage des Tumors, die sich für den Operateur in situ zeigt, sollte ex situ
standardisiert für den Pathologen beibehalten werden, um eine einwandfreie
Orientierung mit regelrechter Aufarbeitung zu gewährleisten. Das Resektionspräparat wird auf einer großen Korkplatte aufgespannt und fixiert. Durch
Bezeichnung der verschiedenen Richtungen (proximal, distal, medial, lateral
usw.) ist eine rasche Orientierung für den Pathologen gut möglich.
Zusätzliche
Markierungen
oder
Zeichnungen
auf
der
Korkplatte,
wie
beispielsweise die Markierung der Lage von Platysma und Sternum bei
Weichteilresektaten der Halsregion, erleichtern die Orientierung des Pathologen
am Präparat.
62
Das Resektat sollte als Frischmaterial ohne Fixierungslösung eingesandt
werden, um ergänzende Untersuchungen am frischen Tumorgewebe wie DNAZytometrie, Zytogenetik und Elektronenmikroskopie einleiten zu können. Zudem
kann nicht fixiertes Tumorgewebe für die Erstellung von Tumorgewebsbanken,
molekulargenetischer
Untersuchungen
und
komparativer
genomischer
Hybridisierungen asserviert werden.
Bei der Aufarbeitung des Operationspräparates ist die Einschätzung der
Resektionsränder von großer Bedeutung. Für eine exakte Beurteilung der
Lagebeziehung des Tumors zu den einzelnen Absetzungsebenen, sollte das
Präparat nicht im Operationssaal eröffnet werden, da hierdurch oft nicht mehr
eindeutig nachzuvollziehen ist, ob das Tumorgewebe möglicherweise schon die
chirurgisch gewählte Absetzungsebene erreicht hat.
3.5.2 Anforderungen an den Pathologen
Aufgrund der Heterogenität der Weichgewebssarkome sollte prinzipiell eine
ausreichende Anzahl von Schnittpräparaten angefertigt werden.
Bei bereits präoperativ in den bildgebenden Untersuchungsverfahren nur
geringen fraglichen Resttumoranteilen nach vorausgegangener unvollständiger
Erstresektion, müssen unter Umständen eine Vielzahl von Schnittpräparaten
erstellt werden, um noch mikroskopisch vorliegende residuale Resttumoranteile
zu erfassen. Beim Zuschneiden sollte auf eine eindeutige Markierung der
Absetzungsebenen geachtet werden, um somit im späteren histologischen
Schnittpräparat eine klare Orientierung zu erlauben.
Neben der korrekten Feststellung der vorliegenden Tumorentität (Typing) und
des Malignitätsgrades (Grading), sowie der Angabe der maximalen Tumorgröße
in drei Ebenen, ist die Bestimmung zweier weiterer Parameter von
entscheidender Bedeutung.
Zum einen ist die Beurteilung des Wachstumsmusters mit eventuell diffuser
Ausdehnung oder, seltener, der Skipmetastasierung wichtig. Hierbei ist die
sorgfältige Aufarbeitung sämtlicher Absetzungsebenen mit Angabe der
63
genauen
Abstände
zum
Tumorgewebe
entscheidend,
da
hiermit
die
Festsetzung des Zielvolumens für eine mögliche spätere Strahlentherapie
besser geplant werden kann.
Zum anderen ist die Bestimmung des minimalen Sicherheitsabstandes vom
Tumorgewebe zu allen Absetzungsebenen, und damit die Einordnung der
Radikalität, ein weiterer wichtiger Parameter. Bei der Beschreibung der
einzelnen Absetzungsebenen sind größere begrenzende Gewebestrukturen wie
Faszien, Aponeurosen oder Knochenlamellen gesondert zu erwähnen. Ebenso
ist die Infiltration von anatomischen Strukturen wie Haut, Knochen, Nerven,
Gefäße und Gelenken von Bedeutung für die weitere postoperative Therapieplanung. Die histologisch diagnostizierte Infiltration dieser Strukturen wird aus
diesem Grund in entsprechenden Feldern einzeln abgefragt und kodiert
(Abb.5).
In Kombination mit der Angabe des Operateurs, über das in situ erzielte
Ergebnis bezüglich makroskopischer Tumorfreiheit oder den Verbleib von
Resttumorgewebe, kann der Resektions- oder R-Status genau festgelegt
werden.
Eine R0-Situation ergibt sich, wenn der Operateur nach durchgeführter
Tumorresektion über makroskopische Tumorfreiheit in situ berichtet und der
Pathologe mikroskopisch tumorfreie Absetzungsebenen mit den geforderten
minimalen Sicherheitsabständen – seitlich mindestens 4 cm und zur Tiefe
mindestens 2 cm gesundes Gewebe um den resezierten Tumor – verifizieren
kann.
Eine R1-Resektion liegt dann vor, wenn von Seiten des Operateurs über
makroskopische Tumorfreiheit in situ berichtet wird, sich jedoch mikroskopisch
Tumorzellverbände innerhalb der geforderten minimalen Sicherheitsabstände
befinden oder sogar bis an die Absetzungsebenene heranreichen.
Schließlich
liegt
eine
R2-Resektion
vor,
wenn
aufgrund
vorliegender
Inoperabilität makroskopisch sichtbare Tumorreste in situ zurückgelassen
werden müssen und mikroskopisch der Tumor bis an eine oder mehrere
Absetzungsebenen heranreicht.
Die Festlegung des Resektions- oder R-Status ist einerseits ein entscheidender
Faktor für die Planung der postoperativen Therapie, andererseits kann in
64
klinischen Studien die Wertigkeit der tatsächlich erzielten Sicherheitsabstände
beurteilt werden. Dieser Parameter wurde bislang in keiner Multi-Center-Studie
eindeutig bestimmt.
Die vorliegende R-Klassifikation setzt sich also aus der Kombination der
Aussagen des Operateurs und des Pathologen zusammen. Um diese
Aussagen getrennt voneinander zu erfassen, wurden im Datenblatt Chirurgie
und im Datenblatt Pathologie die Felder „Chirurgische Klassifikation(R)“ und
„Pathologische Klassifikation(R)“ angelegt. So kann die Zusammensetzung des
vorliegenden R-Status stets einwandfrei nachvollzogen werden (Abb. 3,Abb. 5).
3.5.3 Untersuchungsmethoden
Heutzutage werden immunhistochemische Reaktionen als häufigste Zusatzuntersuchung eingesetzt. Diese Technik wurde in die Routinediagnostik
maligner Weichgewebstumoren
in
der
Hoffnung
eingeführt,
nun
eine
spezifische Methodik an der Hand zu haben, mit der eine gestellte Diagnose
zweifelsfrei abgesichert werden kann. Es folgte allerdings eine Phase der
Ernüchterung, da man, im Zuge einer fortwährenden Steigerung der Sensitivität
der Antikörperreaktionen, feststellen musste, dass eine Reihe der eingesetzten
Antikörper mehrdeutige positive Immunreaktionen lieferten. So musste
beispielsweise zur Kenntnis genommen werden, dass eine positive Immunreaktion zum Nachweis des epitheltypischen Intermediärfilamentes Cytokeratin
nicht nur, wie erwartet, in Synovialsarkomen und epitheloiden Sarkomen
sondern
auch
bei
Leiomyosarkomen,
malignen
peripheren
Nerven-
scheidentumoren (MPNST), Liposarkomen, Fibrosarkomen, Angiosarkomen
und malignen fibrösen Histiozytomen (MFH/NOS) stattfand [31,39,69,70,
71,79,119]. In ähnlicher Weise musste festgestellt werden, dass der, in der
Differentialdiagnose bei klein- und rundzelligen Tumoren des Kindesalters
bedeutsame Nachweis des Glykoproteins p30/32 durch CD99-Antikörper, nicht
nur bei Tumoren der Ewing-Sarkom/PNET-Familie gelingt, sondern dass CD99Antikörper auch zu einer positiven Immunfärbung bei manchen Lymphomen,
65
Synovialsarkomen, solitären fibrösen Tumoren und Hämangioperizytomen
führen kann [79].
Allerdings vermögen auch Antikörper mit unspezifischen Reaktionsmustern zur
Diagnosestellung beizutragen, wenn sie vor dem Hintergrund einer definierten
differentialdiagnostischen Fragestellung bewertet werden [82,84,119].
Eine hundertprozentig spezifische Immunreaktion gibt es aus dem Blickwinkel
der Diagnostik nicht. Zum Erkennen der Differenzierung auf zellulärer Ebene
wird gegenwärtig eine ganze Reihe von Antikörpern routinemäßig eingesetzt
(Tab. 11).
Tabelle 11: Gebräuchliche immunhistochemische Marker, zur Differenzierung
histologischer Sarkomtypen. [28].
Phänotyp
Skelettmuskel
Glatte Muskulatur
Endothel
Neuronales Gewebe
Nervenstützgewebe
Melanozytär (Klarzellsarkom)
Kartilaginär
Lipomatös
Synovial
Epitheloid (Epitheloides Sarkom)
Fibrohistiozytär
Fibrös
Marker
Desmin
Desmin
Faktor VIII
Neurofilament
S-100
S-100
S-100
S-100
Cytokeratin
Cytokeratin
A-Antichymotrypsin
Vimentin
Sensitivität
90%
70 %
90%
90%
70%
75%
90%
0-100%
75%
75%
80%
100%
Um von mehrdeutigen Reaktionen nicht irregeleitet zu werden, sollte nicht nur
ein einzelner Antikörper eingesetzt werden. Es empfiehlt sich vielmehr eine
ganze Palette von Antikörpern zu verwenden und das Reaktionsmuster zur
Diagnosefindung heranzuziehen.
Genetische Faktoren sind für die Entstehung von Weichgewebssarkomen von
besonderer Bedeutung. Zytogenetische Aspekte gehören zu den spezifischen
Merkmalen von Weichgewebssarkomen.
66
Einige Sarkome zeigen, im Gegensatz zu Karzinomen, chromosomale
Translokationen, so dass bei problematischen Differenzialdiagnosen cytogenetische Untersuchungsmethoden zusätzlich verwendet werden können.
(Tab. 12) [32,59,108].
Tabelle 12: Genetische Anomalien in Sarkomen [32,108]
Histologie
Cytogenetische Anomalie
Synoviales Sarkom
t(X;18) (p11.2;q11.2)
Myxoides Liposarkom
t(12;16) (q13; p11)
Ewing-Sarkom
t(11;22) (q21-24; q11-14)
Alveoläres Rhabdomyosarkom
t(2;13) (q35-37; q14)
Extraskeletales, myxoides
Chondrosarkom
t(9;22) (q22; q11-12)
Desmoplastischer klein-rundzelliger
Tumor
t(11;22) (p13; q12)
Malignes Ektomesenchymom
t(11;22) (q24;q12)
Klarzellsarkom
t(12;22) (q13;q12)
Durch
den
Austausch
von
Chromosomenarmen
beziehungsweise
Chromosomenteilstücken werden an den Bruchstellen Gene neu zusammengelagert. So entstehen einzigartige chimärische RNA-Transkripte, die mittels
einer Variante der Polymerasekettenreaktion (reverse transcriptase-polymerase
chain reaction – RT-PCR) nachzuweisen sind und für bestimmte Sarkome
typisch sind. Diese Methodik ist gegenwärtig allerdings aufgrund der
notwendigen RNA-Extraktion nur am Nativmaterial möglich [60].
Zunehmend wird jedoch auch mit einer Technik gearbeitet, durch welche die
Chromosomentranslokationen im Interphasekern und damit auch in Schnitten
von paraffineingebetteten Tumorgewebe sichtbar gemacht werden können. Mit
67
einer solchen Fluoreszenz-in-situ-Hybridisierung (FISH) ist prinzipiell jede
reziproke Chromosomentranslokation im Routinematerial zu erfassen und kann
zur Diagnosefindung herangezogen werden.
So konnten Translokationsbefunde zur Klassifikation von Weichgewebssarkomen beitragen. Beispielsweise konnte durch die 12/16-Translokalisation
bewiesen werden, dass rundzellige Liposarkome eine Variante der myxoiden
Liposarkome darstellen und dass diese Gruppe von Liposarkomen genetisch
von lipom-ähnlichen und pleomorphen Liposarkomen zu unterscheiden sind.
Auch der Beweis, dass periphere primitive neuroektodermale Tumoren (PNET)
und Ewing-Sarkome (skelettal und extraskelettal) zu einer gemeinsamen
Tumorfamilie gehören, konnte auf diese Art und Weise erbracht werden.
Schließlich werden zur Einordnung maligner Weichgewebstumoren auch
molekularbiologische Methoden herangezogen. Als geeignetes Beispiel hierfür
gilt der Nachweis der MyoD1-Aktivierung bei Rhabdomyosarkomen. MyoD1
gehört zu den die Myogenese regulierenden myf-Genen und ist in der Kontrolle
der normalen und neoplastischen Rhabdomyogenese eingeschaltet [61]. Die
Aktivierung dieses Genes gilt als spezifisches Merkmal für Rhabdomyosarkome. Die alveolären Weichteilsarkome sind aufgrund des Befundes einer
MyoD1-Aktivierung als Rhabdomyosarkome interpretiert worden. Weitere
Verfahren eine Aktivierung dieses Gens festzustellen sind einerseits die mRNA-Darstellung und andererseits der Nachweis des MyoD1-Proteins durch
Western-blot-Analysen [88].
Zur Erfassung durchgeführter immunhistochemischer, cytogenetischer und
molekularbiologischer
Untersuchungsmethoden
„Zusatzuntersuchungen(1)“,
wurden
„Zusatzuntersuchungen(2)“
und
die
Felder
„Zusatzunter-
suchungen(3)“ eingerichtet (Abb. 5).
68
3.6 Therapeutische Grundlagen
3.6.1 Chirurgische Therapie
3.6.1.1
Therapiegrundsätze und Definitionen
Weichteilsarkome
sind
wie
alle
malignen
Geschwülste
auf
den
unterschiedlichsten Ebenen heterogen. Zwischenzeitlich sind bereits über 140
Entitäten
und
Subtypen
bekannt,
die
sich
hinsichtlich
Morphologie,
Aggressivitätsgrad, cytogenetischem Code, Ansprechrate auf Cytostatika,
Strahlensensibilität,
Lokalrezidivquoten
und
Fernmetastasierungsmuster
unterscheiden [51,134].
Dennoch bestehen bei aller Verschiedenheit so zahlreiche wesentliche
Grundzüge ihres biologischen Verhaltens, dass es gerechtfertigt ist, die
chirurgische Behandlung all dieser Neoplasien einheitlich darzustellen.
Die Operation im Sinne einer primären, adäquaten Resektion weit im Gesunden
(R0 - Resektion) ist, wegen der großen Neigung maligner Weichgewebstumoren zur Ausbildung lokoregionärer Rezidive und Ihrer Eigenschaft erst
während des späteren Krankheitsverlaufes Fernmetastasen zu setzen, die
tragende Säule der multidisziplinären Behandlungsstrategie. Keine andere neoadjuvante oder postoperative Therapiemöglichkeit kann diese wichtige
onkologische Kondition ersetzen. Dabei wird ein minimaler Sicherheitsabstand
zur seitlichen Absetzungsebene von 4 cm und zur tiefen Absetzungsebene von
2 cm gefordert [6,14,29,98]. R0-Resektionsbedingungen können nur dann erfüllt
werden, wenn der Tumor intraoperativ stets unsichtbar bleibt.
Eine Tumorresektion, bei der die geforderten minimalen Sicherheitsabstände
unterschritten wurden, der Tumor aber nicht mikroskopisch an die Absetzungsebenen randbildend heranreicht, wird als eine „Resektion knapp im Gesunden“
(knapp R0) bezeichnet.
69
Die Tumorresektionen mit zu geringen Sicherheitszonen erfordern eine
adjuvante Strahlentherapie. Diese Kombinationsbehandlung führt dann zu einer
lokalen Tumorkontrolle bei über 92% der betroffenen Patienten [29,98,142].
Eine Tumorresektion, bei der die geforderten Sicherheitsabstände nicht
eingehalten wurden und der Tumor zwar makroskopisch im Gesunden entfernt
wurde, jedoch Tumorzellverbände mikroskopisch an eine oder mehrere
Absetzungsebenen heranreichen, wird als eine „Resektion non in sano“ oder
R1-Resektion bezeichnet. Folgt einer R1-Resektion eine adäquate Nachresektion, so entsteht dem Patienten kein therapeutischer Nachteil.
Da die unzureichende Radikalität bei der Tumorresektion vielmals eine
Nachresektion erzwingt, beziehungsweise adjuvante Therapiemodalitäten nach
sich zieht, wurde eine entsprechende Abfrage in dem Feld „Iatrogen
entstandene Problematik“ eingerichtet (Abb. 7).
Eine Ausnahme bilden Tumoren mit multizentrischem oder saltatorischem
Wachstumsmuster
(Skipmetastasierung),
bei
denen
mikroskopisch
ein
ausreichender Sicherheitsabstand um den Haupttumor mitentfernt worden ist.
Es
finden
sich
dann
weitere
Tumorzellnester
im
Bereich
der
Absetzungsebenen, die in keinem kontinuierlichen Zusammenhang zur Haupttumormasse stehen. Bei solchen Tumoren mit polytopem Wachstumsmuster
kommt es häufiger zu mehreren aufeinanderfolgenden frustranen R1Resektionen. In solchen Fällen sollte von weiteren primären Nachresektionen
Abstand genommen werden. Hier empfiehlt sich die Kombinationsbehandlung
mit einer adjuvanten Strahlentherapie. Diese seltene und spezielle Problematik
soll anhand des folgenden klinischen Fallbeispiels dargestellt werden.
Fallbeispiel:
Es handelt sich um eine 50-jährige Patientin die an einem Myxofibrosarkom
vom Malignitätsgrad GIII im Bereich des rechten antero-lateralen Unterschenkels, Höhenlokalisation im Übergangsbereich des proximalen zum
mittleren Unterschenkeldrittel, erkrankt ist.
70
Onkologische Anamnese:
Januar 2001:
Primärexzision
mit
histologischem
Nachweis
eines
Spindelzelllipoms mit myxoider Degeneration ohne Anhalt
für Malignität
März 2001:
1. Nachresektion bei lokoregionärem Rezidiv mit Erreichen
einer R1-Situation. Histologisch nun Nachweis eines
hochdifferenzierten Liposarkoms (G I)
April 2001:
2. Nachresektion aufgrund der im März 2001 erreichten R1Situation. Histologisch erneuter Diagnosewechsel und
Gradingwechsel mit Nachweis eines Myxofibrosarkoms
vom
Malignitätsgrad
GII.
Mikroskopisch
wurde
ein
Heranreichen von Tumorherden an die Absetzungsebenen
festgestellt; somit konnte erneut nur eine R1-Resektion
erreicht werden.
Mai 2001:
3. Nachresektion aufgrund der im April 2001 erreichten R1Situation.
Histologisch
erneuter
Gradingwechsel
von
vormals G II auf nun G III. Auch bei dieser Nachresektion
reichten Tumorzellnester bis an die Absetzungsebenen
heran, somit handelte es sich erneut um eine R1-Resektion.
Mikroskopisch wurde ein multifokales Wachstumsmuster
diagnostiziert.
Nach mehrmaligen frustranen R1-Resektionen (insgesamt 3 Nachresektionen)
wurde von weiteren Resektionsversuchen Abstand genommen und die
Patientin einer adjuvanten Strahlentherapie zugeführt.
Eine Tumorresektion, bei der Resttumoranteile bewusst in situ belassen werden
oder die geforderten Sicherheitsabstände aus unterschiedlichen Gründen nicht
eingehalten werden können, wird als eine „palliative Resektion“ oder R2Resektion bezeichnet.
Gründe für den Einsatz solcher palliativer Eingriffe sind onkologische
Konstellationen wie beispielsweise Patienten mit bereits fernmetastasierten
Sarkomen oder Patienten fortgeschrittenen Alters, in schlechtem Allgemein71
zustand aufgrund anderer Grundleiden. Bei dieser Patientengruppe steht nicht
das Erreichen einer R0-Situation um jeden Preis im Vordergrund, vielfach nur
durch Majoramputationen erreichbar, sondern vielmehr die Verbesserung der
Lebensqualität durch lokale Sanierung. Eine kurz bevorstehende Tumorexulceration oder, bei bereits exulcerierten Tumoren, die Geruchsbelästigung
sollten in solchen Fällen durch Cytoreduktion und spannungsfreiem Wundverschluß verhindert werden.
Ein weiterer wichtiger Grund für palliative Eingriffe ist sicherlich die
Verbesserung der Pflegefähigkeit multimorbider Tumorpatienten und damit die
Erhöhung der Akzeptanz in Ihrem sozialen Umfeld.
3.6.1.2
Resektionsmethodik
Ein beträchtlicher Anteil aller malignen Weichgewebstumoren wird als
Zufallsbefund nach einer Routineextirpation unter ambulanten Bedingungen
diagnostiziert. Die chirurgische Erstbehandlung von Weichgewebstumoren
erfolgt häufig ohne Beachtung onkologischer Therapieprinzipien als intrakapsuläre Tumorausräumung oder Tumorausschälung („Shelling out“).
Zur Dokumentation der primären chirurgischen Therapie wurde das Feld „Ort
der ersten chirurgischen Resektion“ eingerichtet. Hierbei kann zwischen
ambulanter
Chirurgie
und
stationärer
Chirurgie
der
unterschiedlichen
Krankenhäuser (Grundversorgung, Schwerpunkt, Universität, Universitätsklinik
Bergmannsheil) ausgewählt werden. Im darauffolgenden Feld „Primäre
chirurgische Therapie“ wird der genaue Primäreingriff festgehalten, so dass
anhand dieser Daten retrospektiv eine Evaluation der chirurgischen Leistung in
den verschiedenen Einrichtungen durchgeführt werden kann (Abb. 3).
Zunehmend
werden
Tumoren
entfernt,
bei
denen
Verdachtsmomente
präoperativ nicht erkannt wurden. Als solche malignitätsverdächtige Parameter
gelten ein Tumordurchmesser über 5 cm, eine rasche Größenprogredienz, ein
subfasziales oder intramuskuläres Tumorwachstum, schmerzhafte Infiltration,
funktionelle Ausfälle oder Primärlokalisationen in Achselhöhle, Ellenbeuge,
72
Kniekehle und Leiste. In solchen Fällen sollte generell präoperativ eine
suffiziente bildgebende Diagnostik und bioptische Diagnosesicherung erfolgen.
Nach
der
bildgebenden
untersuchungen
(z.B.
Diagnostik,
der
MR-Angiographie)
jeweils
und
der
notwendigen
zweifelsfreien,
Zusatzdurch
Referenzbegutachtung gesicherten, histopathologischen Diagnose kann der
chirurgische Eingriff geplant und durchgeführt werden. Mit den vorliegenden
bildgebenden Befunden lässt sich das Ausmaß der Resektionsgrenzen bereits
präoperativ
dreidimensional
bestimmen
und
der
potenziell
notwendige
funktionelle Ersatz planen.
Unter der anzustrebenden onkologiegerechten Tumorresektion wird die weite
Resektion im Gesunden (wide excision) unter Einhaltung der minimalen
Sicherheitsabstände zu allen Absetzungsebenen angesehen.
Der Eingriff beginnt mit der fischmaulförmigen Umschneidung der vorbestehenden Inzision und unter Mitnahme der Drainagekanäle. Die Präparation
wird durch eine Blutsperre durch Tourniquet beträchtlich erleichtert, darüber
hinaus reduziert dieses Verfahren die Notwendigkeit von Bluttransfusionen. Bei
proximalem Tumorsitz empfiehlt sich die Anlage einer temporären Arterienocclusion im Retroperitoneum für die A. iliaca externa oder subclaviculär für die
A.
subclavia.
Nach
subkutaner
seitlicher
Präparation
wird
dann
die
oberflächliche Faszie eröffnet und der Tumor schrittweise unter Belassen eines
gesunden allseitigen Muskelmantels en bloc reseziert. Dabei sollte die
intraoperative Eröffnung der Tumorhöhle mit Kontamination des Operationssitus, und damit eine intraoperative Tumorzellaussaat, unbedingt vermieden
werden, da dies auch bei Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände in
jedem Fall postoperativ als R1-Resektion angesehen werden muss. Um eine
R0-Situation zu erreichen muss der Tumor intraoperativ stets unsichtbar
bleiben.
Entlang von dominanten arteriellen Gefäßbahnen sollten die Hüllgewebe
entfernt werden, ein Gefäßersatz sollte erst bei Infiltration oder Ummauerung
mittels autologem Veneninterponat erfolgen.
Werden oberflächliche Venensysteme und Lymphkollektoren, wie eingangs bei
der
Technik
der
Probeentnahme
beschrieben,
geschont,
so
können
73
Resektionen tiefer Venensysteme ohne Rekonstruktionen erfolgen und das
Risiko dauerhafter Extremitätenödeme lässt sich deutlich vermindern.
Neben den Makrogefäßen sollten auch Muskel- und Hautäste erhalten werden,
die eine bessere Perfusion der Hautränder garantieren oder eventuell noch
benötigte Muskellappen versorgen.
Außerdem eignen sich sorgfältig präparierte Gefäßstümpfe als Anschlußgefäße für mikrochirurgische Transplantate.
Auch Nervenbahnen lassen sich im Regelfall unter mikrochirurgischer
Entfernung der Hüllgewebe erhalten, nur bei primären Nervenscheidentumoren,
infiltrativem Wachstum oder Ummauerung besteht die Indikation zur Segmentresektion [15,112,113].
Die Lymphadenektomie sollte nur bei Lymphknotenbefall oder bei Vorliegen von
Tumorentitäten,
die
mit
einer
hohen
Lymphknotenmetastasierungsrate
vergesellschaftet sind, wie beispielsweise Rhabdomyosarkome und Epitheloidzellsarkome, erfolgen. Die Lymphadenektomie sollte nicht standardmäßig bei
der Resektion maligner Weichgewebssarkome durchgeführt werden.
Bei der seltenen vorkommenden Knochenarrosion trägt die Decortikation oder
bei ausgedehnteren Befunden die Teilresektion zur lokalen Tumorkontrolle bei.
Zur uniformen Kodierung der durchgeführten Tumorresektion wurden die Felder
„Gliedmaßenerhaltende OP“, „R-Gliedmaßenerhaltende OP“ und „Resektion“
angelegt. Das Feld „Resektion“ befragt die Notwendigkeit einer Mitnahme von
ummauerten oder durchwachsenen Gefäßen, Nerven oder Knochen (Abb. 3,
Abb. 4).
Das Feld „Definitive chirurgische Therapie“ ist zur Qualitätssicherung der
eigenen Ergebnisse konzipiert worden. Hier soll nach Abgleichung mit dem Feld
„Primäre chirurgische Therapie“ der tatsächliche, histopathologisch verifizierte,
Benefit unserer eigenen chirurgischen Therapie sichtbar gemacht werden.
Zur Evaluation einer eventuell durchgeführten Lymphadenektomie wurden die
Felder „Lymphknoten exzidiert“, „Lokalisation der exzidierten Lymphknoten“,
„Positive Lymphknoten“ und „Exzidierte Lymphknoten“ aufgenommen (Abb. 5).
74
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die wünschenswerte anatomiegerechte Präparation nicht mit onkologischen Radikalitätsprinzipien kollidieren
muss.
3.6.1.3
Bezüglich
Plastisch-chirurgische Rekonstruktionen
Ihrer
Lokalisation
treten
annähernd
zwei
Drittel
aller
Extremitätensarkome am Oberschenkel auf. In diesem Bereich reicht der
Weichteilmantel im Regelfall aus, um nach einer „Weiten Exzision“ einen
spannungsfreien Wundverschluß zu erzielen.
Wenn Kompromisse zu Lasten der notwendigen Radikalität nicht in Kauf
genommen werden sollen, zwingt der onkologische Resektionsdefekt bei
Tumorlokalisationen distal von Ellenbeuge oder Kniegelenk zur synchronen
Anwendung plastisch-rekonstruktiver Methoden. Risiken für Wundheilungsstörungen, die durch postoperative Radiotherapien noch erheblich gesteigert
werden, wie beispielsweise Höhlenbildungen, Segelbildungen, mangelhafte
Polsterung über Knochenkanten und ausgedünnte Hautlefzen, können so
minimiert werden [3,13].
Dennoch auftretende postoperative Komplikationen werden bei Primärtumoren
in dem Feld „Post-OP-Komplikationen“ bzw. bei Lokalrezidiven in dem Feld „RPost-OP-Komplikationen“ festgehalten. Spätere Analysen können hier Gründe
für mögliche Verzögerungen der weiterführenden interdisziplinären Therapie
abfragen. Des weiteren wurde die Notwendigkeit einer Revision nach postoperativen Komplikationen in einer weiteren und gleichnamigen Abfrage kodiert.
Die Amputation, nicht aus onkologischer Indikation, sondern aufgrund postoperativer Komplikationen wurde durch ein separates Feld „Amputation durch
Komplikation“ verschlüsselt. Sinn dieser Kodierung ist die später sinnvolle
Abgrenzung zu Amputationen, die onkologisch begründet durchgeführt worden
sind (Abb. 3, Abb. 4).
75
Die weichteilplastischen und funktionellen Rekonstruktionsoptionen weisen ein
breites Spektrum auf (Tab. 13), so dass heutzutage selbst ausgedehnte
Defekte keinen limitierenden Faktor in der chirurgischen Onkologie mehr
darstellen.
Die unterschiedlichen plastisch-rekonstruktiven Verfahren zur Bedeckung des
entstandenen Defektes, von der simplen Spalthauttransplantation bis hin zu
mikrochirurgisch transplantierten, myokutanen Lappenplastiken, werden in dem
Feld „Weichteildeckung“ entsprechend abgefragt und kodiert (Abb. 3).
Tabelle 13: Interdisziplinäres, rekonstruktives Spektrum [115]
Haut- und Weichgewebe:
Hautverpflanzung, lokale Lappen
gestielte Fascien- und Muskellappen
Mikrochirurgische Gewebetransplantation
Neuromuskuläre Funktionen:
Mikrochirurgische Nervendissektion
Nervensegmentresektion und Kabeltransplantate
Primärer Muskel- und Sehnentransfer
Neurovasculäre Insellappen
Mikrochirurgische Muskelverpflanzung
Arthrodese, Resektionarthroplastik
Orthese, Prothese
Stützgewebe:
Knochenresektion und autologe freie Transplantation
Transportkortikotomie, Allograft
Mikrovaskulärer Knochentransfer
Resektionsarthroplastik, Endoprothetik
Stumpfverlängerung, atypische Stumpfbildung, Prothetik
Gefäßchirurgie:
Adventitiadissektion
En-bloc-Resektion und Interposition
Extraanatomischer Bypass
Kombinierte Verfahren:
Osteomyokutane Lappen auch mikrochirurgisch transplantiert
Mikrochirurgischer Zehentransfer
Borggreveplastik, Filetlappentransfer
Segmentamputation und Replantation
76
Vor dem Einsatz rekonstruktiver Möglichkeiten sollte die gute funktionelle
Kompensation
nach
ausgedehnten
Muskelresektionen
in
manchen
Extremitätenabschnitten berücksichtigt werden.
Nach Entfernung wichtiger neuromuskulärer Einheiten können synchron
durchgeführte Sehnenersatzplastiken und Muskelverlagerungen Funktionsdefizite vermeiden. Auch knöcherne Defekte sind nicht gleichbedeutend mit
Extremitätenverlußt. Durch freie Knochentransplantationen, ossäre Transportverfahren und Endoprothetik lassen sich in Kombination mit frei transplantierten
Muskellappen Segmentresektionen realisieren, die ein extremitätenerhaltendes
Vorgehen ermöglichen [18,36,112].
Operative Radikalität muss daher nicht unweigerlich mit Mutilationen,
schwerwiegender Behinderung oder Amputationsempfehlung einhergehen.
Plastisch-chirurgische Methoden sorgen für eine unverzügliche, und nicht durch
Sekundärheilungen verzögerte, Einleitung postoperativer Therapiemodalitäten
und garantieren dem betroffenen Patienten eine Therapie auf aktuellem Stand
im Rahmen der interdisziplinären Kooperation benachbarter Fachgebiete.
3.6.1.4
Ablative chirurgische Therapie
Amputationen aufgrund von Sarkomen sind heutzutage in weniger als 10 % der
Fälle indiziert, während noch vor 30 Jahren 40-50 % der Fälle zu diesem
mutilierenden Ergebnis führten [49,111].
Die extremitätenerhaltende Sarkomchirurgie zeigt gegenüber der primären
Ablatio keine Verschlechterung der Prognose hinsichtlich des Lokalrezidivrisikos und der Gesamtüberlebensrate. Verschiedene Studien konnten belegen,
dass die onkologische gliedmaßenerhaltende Chirurgie ein der abladierenden
Chirurgie
vergleichbares
onkologisches
Langzeitergebnis
ermöglicht
[37,50,63,111,136].
Die Ergebnisse nach radikaler Amputation sprechen dafür, dass ein frühzeitiges
Metastasierungsverhalten für die Gesamtprognose der Patienten entscheidend
ist. Daher besteht heutzutage der Konsens, eine onkologisch-chirurgische
Primärbehandlung unter Extremitätenerhalt zu verfolgen [37,50,63,136].
77
Dennoch
bestehen
nach
Ausschöpfung
aller
plastisch-rekonstruktiven
Maßnahmen auch heute noch Indikationen zur Amputation.
Ausgedehnte Exulcerationen, mehrmalige Rezidivtumoren mit Infiltration des
Nervenplexus, Einbruch in große Gelenke, Durchbruch der Membranae
interosseae
mit
Tumorwachstum
Gefäß-,
im
Nerven-
Bestrahlungsfeld
und
und
Knocheninfiltration,
Tumorwachstum
erneutes
durch
den
Metakarpus oder Metatarsus sind nach wie vor Indikationen für ein ablatives
chirurgisches Vorgehen [87,114].
Eine durchgeführte Amputation wird in dem Abfragefeld „Amputation“
verschlüsselt. Die Auswahl dieses Feldes reicht von Strahlamputationen bei
entsprechender Lokalisation in der Extremitätenperipherie bis hin zu großen,
mutilierenden Eingriffen wie beispielsweise die Hemipelvektomie (Abb. 3).
Allerdings sollte vor der Durchführung von radikalen Majoramputationen
bedacht werden, dass auch die Amputation keine Verlängerung der
Überlebenszeit erzielt. Grundsätzlich müssen generelle Amputationsrichtlinien
aus der Literatur kritisch überdacht werden. So ist die Lokalisation am Fuß oder
an den Händen per se noch keine Indikation zur ablativen Therapie im
proximalen Segment.
Um Patienten, die sich mit einer auswärtigen Amputationsempfehlung zur
Einholung einer Zweitmeinung in unserer Klinik vorstellten und ohne ablative
Chirurgie erfolgreich behandelt werden konnten, späteren Analysen zugängig
zu machen, wurden verschiedene Abfragen aufgenommen. Das Feld
„Auswärtige Amputationsempfehlung“ kodiert nur das Vorliegen einer solchen
auswärtigen chirurgischen Erstmeinung, das folgende Feld „Wann empfohlen“
soll festhalten, in welchem Stadium eine solche Empfehlung ausgesprochen
worden ist. Hierzu steht folgende Auswahl bereit: nach Diagnosestellung, nach
Erst-OP, nach dem ersten Lokalrezidiv und nach multiplen Lokalrezidiven.
Die darauffolgenden Felder „Amputation vorgenommen“ und „Amputationsempfehlung“, letzteres mit der Auswahl „berechtigt„ und „übereilt“, sind zur
genauen Dokumentation von Wiedersprüchen zwischen der Erst- und
78
Zweitmeinung bezüglich eines ablativen Vorgehens eingerichtet worden
(Abb.3).
Onkologische Parameter, wie beispielsweise bereits bestehende Fernmetastasen oder Rezidivtumoren hochmaligner Tumoren, sollten kritisch mit in
die Entscheidungsfindung einfließen.
Der Status der Fernmetastasierung wurde durch die Einrichtung von Abfragen
der häufigsten durch Metastasierung befallenen Organe kodiert. Folgende
gleichnamige Felder wurden hierbei installiert: Lunge, Pleura, Leber, Milz,
Magen, Niere, Nebenniere, Peritoneum, Ovar, Lymphknoten, Knochen, Gehirn
und Haut. Weitere wichtige Informationen bezüglich der „M-Kategorie“ werden
in den Feldern „Fernmetastasenfreies Intervall“ und „Fernmetastasenresektion“
abgefragt (Abb. 3).
Eine Amputation kann unter palliativen Gesichtspunkten eine deutliche
Schmerzlinderung, Verbesserung der Mobilisation und Krankenpflege und eine
Verminderung bestehender Geruchsbelästigung erbringen, und somit auch bei
aus chirurgischer Sicht möglichem Extremitätenerhalt, dennoch indiziert sein.
Wird eine ablative Therapie unumgänglich, sollte statt schemahafter und
etagengerechter Amputation, jede wiederherstellungschirurgische Möglichkeit
der Stumpfverbesserung und Stumpfdistalisierung in Betracht gezogen werden,
um somit Restfunktionen mit plastisch-chirurgischen Techniken oder atypischen
Amputationsstrategien zu erhalten. Eine 5-Jahres-Überlebensrate von 60-90%
bei adulten Patienten mit malignen Weichgewebssarkomen rechtfertigt
ausgedehnte rekonstruktive Maßnahmen zur Verbesserung der prothetischen
Versorgung [43,114].
79
3.6.2 Strahlentherapie
Weichgewebssarkome wurden in der Vergangenheit als strahlenresistent
eingestuft. Historisch betrachtet stützte sich diese Auffassung hauptsächlich auf
die klinische Erfahrung, dass große inoperable Tumoren auf eine definitive
Therapie in Form einer hochdosierten Bestrahlung nur unbefriedigend
ansprachen.
Strahlenbiologische Untersuchungen der letzten Jahre haben jedoch aufzeigen
können, dass Sarkomzellen strahlensensibel sind. So lagen beispielsweise die
SF2-Werte
für
Sarkomzelllinien
bei
27%
und
vergleichsweise
für
Plattenepithelkarzinomzelllinien bei 44% [132,133].
Einzelne Tumorentitäten weisen jedoch eine unterschiedliche Strahlensensibilität auf. So wird beispielsweise das Kaposi-Sarkom, das embryonale
Rhabdomyosarkom und das myxoide Liposarkom als eher strahlensensibel,
das Fibrosarkom und das Synovialsarkom als weniger strahlensensibel
angesehen [123].
Heutzutage hat die Kombination von Operation und Strahlentherapie bei der
Behandlung von Primärtumoren und Lokalrezidiven maligner Weichgewebstumoren ihren festen Stellenwert [140]. Sie ermöglicht, insbesondere bei
Extremitätentumoren, in vielen Fällen einen Funktionserhalt, was bezüglich der
Lebensqualität der betroffenen Patienten nach Abschluss der onkologischen
Therapie eine erhebliche Rolle spielt.
Für Patienten mit kleinen, hochdifferenzierten Tumoren ist die alleinige
chirurgische Therapie im Sinne einer weiten Resektion im Gesunden mit einer
niedrigen
Lokalrezidivrate
verbunden.
Ausreichend
große
tumorfreie
Absetzungsränder können unter Umständen eine Strahlentherapie überflüssig
machen. In einer 1991 veröffentlichten Studie wurde auf die hervorragenden
Ergebnisse bei Patienten mit „wide margin“ (R0-Resektion) hingewiesen. Von
56 (darunter 47 high-grade-Sarkome) ohne Bestrahlung behandelten Patienten
wurde im Beobachtungszeitraum (im Mittel 5 Jahre) nur bei 4 Patienten ein
Lokalrezidiv festgestellt [90].
80
Patienten werden einer adjuvanten Strahlentherapie zugeführt, wenn sie an
Tumoren mit hohem Malignitätspotenzial (GII und GIII) leiden, die Tumoren nur
knapp im Gesunden beziehungsweise nicht im Gesunden reseziert werden
konnten, Lokalrezidive auftreten und die Tumoren problematisch lokalisiert sind
(proximaler Tumorsitz, Gelenknähe).
Bei der Behandlung von Weichgewebssarkomen stehen mehrere radioonkologische Optionen zur Verfügung (Tab. 14). Zur Erfassung der gewählten
Modalität wurde das Feld „Radiatiozeitpunkt“ mit der Auswahl präoperativ,
intraoperativ und postoperativ eingerichtet. Zur Kodierung der Bestrahlungsart
und der Bestrahlungsdosis (Angabe in Gray) wurden die darauffolgenden
gleichnamigen
Felder
eingerichtet.
Auch
eventuell
vor-kommende
Unterbrechungen einer begonnen Strahlenbehandlung und die Gründe hierfür
sind für die spätere Therapieevaluation wichtig, so dass die beiden Felder
„Unterbrechung der Radiatio“ und „Gründe der Unterbrechung“ eingerichtet
wurden (Abb. 6).
Tabelle 14: Radioonkologische
Optionen
bei
der
Behandlung
des
Weichgewebssarkoms
-
Primäre Radiotherapie
Präoperative Bestrahlung
Intraoperative Radiotherapie (IORT)
Perioperative Brachytherapie
Postoperative Bestrahlung
Thermoradiotherapie
Bestrahlung mit unkonventionellen Strahlen
(Neutronen, Positronen, Pionen e.t.c)
Bestrahlung nach Hyperthermie und Extremitätenperfusion
81
Nach wie vor ist die onkologiegerechte Tumorresektion die Therapie der Wahl.
Die Bestrahlung ist daher nicht als Ausgleich für eine unsachgemäße
chirurgische Behandlung zu verstehen.
Die
Indikation
zur
Radiotherapie
ist
im
Rahmen
des
multimodalen
Behandlungskonzeptes zu sehen und reicht als alleinige Therapie nicht aus.
Betrachtet man die lokalen Tumorkontrollraten für die alleinige Strahlentherapie
makroskopischer Weichgewebssarkome, so sind die Resultate mit durchschnittlich 38% unbefriedigend [120]. Ausgewählte Ausnahmesituationen die
eine alleinige Radiatio rechtfertigen, sind beispielsweise Patienten, die eine
Operation ablehnen beziehungsweise diese nicht tolerieren oder ältere
multimorbide Patienten mit manifester Fernmetastasierung, bei denen eine
Operation onkologisch nicht sinnvoll erscheint.
Bezüglich der Komplikationen nach stattgehabter Radiatio finden sich in der
Literatur unterschiedliche Angaben bei relativ geringen Fallzahlen [74,123].
Hierbei traten als Komplikationen gehäuft Wundheilungsstörungen, Fibrosen
und Kontrakturen unterschiedlicher Ausprägung, mäßig- bis schwergradige
Einschränkungen der Gelenkbeweglichkeit und Muskelkraft sowie Ödeme Grad
III/IV auf. Weniger häufig, aber dafür schwerwiegender in ihrer Auswirkung,
traten chronische Infektionen, schwere Schmerzzustände und pathologische
Frakturen auf.
Um sowohl die Komplikationsrate als auch eine Evaluation der verschiedenen
postradiogenen Erscheinungen im eigenen Krankengut zu analysieren, wurden
die Felder „Komplikationen nach Radiatio (1), (2) und (3)“ eingerichtet (Abb. 6).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Weichgewebssarkome durchaus zu
den strahlensensiblen Tumoren zu zählen sind und eine Radiatio, insbesondere
in Verbindung mit der extremitätenerhaltenden Tumorchirurgie, zu guten
Behandlungsergebnissen führen kann [103,141]. Mutilierende Gliedmaßenamputationen können somit dem überwiegenden Anteil der betroffenen
Patienten erspart bleiben.
Bislang gilt jedoch nur die Senkung der Lokalrezidivrate als gesichert [140], die
Beeinflussung der Gesamtüberlebenszeit ist derzeit noch nicht abschließend
beurteilbar [12,137,141].
82
Sowohl für das rezidivfreie Intervall, als auch für die Überlebenszeit seit
Diagnosestellung, wurden für spätere Auswertungen entsprechende Felder
definiert. Um eine valide Aussage über den Therapieerfolg bezüglich der
Gesamtüberlebenszeit treffen zu können, wurde zusätzlich das Feld „Anlass
des Todes“ aufgenommen. Hier wird zwischen tumorbedingtem Tod und nicht
tumorbedingtem Tod (z.B.: Unfall, Tod aufgrund anderer Erkrankungen)
unterschieden (Abb. 7).
3.6.2.1
Bestrahlungsplanung
Die korrekte und vollständige Beurteilung des Tumorresektats erfordert die
enge Kooperation zwischen Chirurgen, Pathologen und Radiologen und ist
Voraussetzung
für
eine
optimale
und
erfolgreiche
radioonkologischge
Behandlung von Patienten mit Weichgewebssarkomen. Wichtige Kriterien
stellen hierbei die Tumorgröße und -ausdehnung, die Radikalität der Operation
nach der R-Klassifikation, die Tumorhistologie, das Grading sowie exakte
Aussagen zu den erreichten Sicherheitsabständen im gesunden Gewebe dar.
Bei der Bestrahlungsplanung von Extremitätentumoren ist zu beachten, dass
nicht die gesamte Zirkumferenz der Extremität in das Bestrahlungsfeld
einbezogen
werden
sollte,
da
sonst
ein
massives
Lymphödem
zu
Funktionsverlußt bis hin zur sekundären Amputation führen kann. Daher sollte
mindestens ein Viertel der Zirkumferenz entlastet werden.
Notwendig gewordene Revisionseingriffe sowie insbesondere sekundäre
Amputationen infolge von Behandlungskomplikationen werden in einem
gleichnamigen Feld abgefragt und kodiert (Abb 3).
Ein weiteres Problem stellen Gelenke dar, da bei Strahlendosen über 50 Gray
Einschränkungen der Gelenkbeweglichkeit bis hin zu Gelenkversteifungen
drohen. Auch die Haut und das subkutane Fettgewebe sollte durch
entsprechende Bestrahlungsplanung entlastet werden, um ein Radioderm mit
sekundären Ulzerationen zu vermeiden. Grundsätzlich gilt es, die Strahlungs-
83
dosis im Zielvolumen so homogen wie möglich zu verteilen, um hohe
Dosismaxima zu vermeiden.
3.6.2.2
Präoperative Strahlentherapie
Das Ziel der präoperativen oder neoadjuvanten Strahlentherapie ist die
Devitalisierung eines Großteils des Tumors bei gleichzeitiger Verkleinerung des
Tumorvolumens sowie die Risikominderung einer lokalen und distanten
Streuung. Häufig kann eine deutliche Regression vitaler Tumorzellen erreicht
werden [55]. In einigen Fällen konnte nach einer präoperativen Radiatio eine
komplette Remission histologisch nachgewiesen werden [139].
Die präoperative Strahlentherapie bietet auch bei partieller Tumorremission den
Vorteil der verbesserten Resektabilität, so dass die Rate an mutilierenden
Operationen oder Amputationen, zugunsten funktionserhaltender Eingriffe mit
kosmetisch befriedigenden Resultaten, vermindert werden kann. Vorteile sind,
dass die Zielvolumina präoperativ im Vergleich zur postoperativen Therapie
kleiner sind, da der Einschluss von Narben und Drainagepforten in das
Bestrahlungsfeld entfällt. Zudem wird der Beginn der Strahlentherapie nicht
durch
postoperative
Wundheilungsstörungen
verzögert.
Problematisch
hingegen ist die durch regressive Veränderungen eingeschränkte histomorphologische Beurteilbarkeit des Tumorresektates, die Malignitätsgradbestimmung und die Beurteilung der erreichten Radikalität. Auch kann es, durch
Strahlenfibrosen bedingt, zu einer erschwerten Tumorresektion kommen [140].
Ein weiteres großes Problem stellt die, durch die präoperative Radiatio deutlich
gesteigerte Rate von Wundheilungsstörungen dar, die nicht selten ein plastischchirurgisches Vorgehen erforderlich machen und in ausgeprägten Fällen sogar
zu sekundären Amputationen führen können. In Multivarianzanalysen erwiesen
sich ein Tumorsitz am Bein, ein höheres Lebensalter und eine Dosiserhöhung
durch einen Brachytherapieboost als ungünstige Faktoren für die Inzidenz von
Wundheilungsstörungen. Relativierend sollte jedoch auch bedacht werden,
dass Wundheilungsstörungen auch nach alleiniger Operation auftreten können
und somit nicht nur die Strahlentherapie für entstehende Komplikationen
verantwortlich gemacht werden darf [91].
84
Die Indikation sollte bei lokal fortgeschrittenen Weichgewebssarkomen, die
primär nicht resektabel erscheinen, und bei nicht vorbestrahlten Lokalrezidiven
gestellt werden [5,116,117]. Die Tumorresektion sollte in einem Intervall von 2
bis 3 Wochen nach Abschluss der Bestrahlung erfolgen. Bei in situ verbliebenen Tumorresten kann postoperativ ein Boost gegeben werden [46].
Einige Autoren berichten bei diesem Vorgehen über sehr gute Ergebnisse
bezüglich der lokalen Tumorkontrolle [116,118]. Allerdings sollte auch hier der
Einfluss tumorfreier Schnittränder auf die Ergebnisse berücksichtigt werden, da
bei positiven Schnitträndern die lokale Tumorkontrolle deutlich nachlässt [92].
3.6.2.3
Der
Intraoperative Strahlentherapie
herausragende
Vorteil
der
heutzutage
zum
Einsatz
kommenden
intraoperativen Strahlentherapie (IORT) ist die exakte Festlegung der zu
bestrahlenden rezidivgefährdeten Areale durch den Operateur, da somit die
Strahlenbelastung für das angrenzende gesunde Gewebe maximal reduziert
werden kann. Weiterhin können strahlensensible Strukturen wie beispielsweise
die Haut oder der Darm durch chirurgische Maßnahmen aus dem Bestrahlungsfeld ausgelagert und somit während der Bestrahlung geschützt werden
[100,101,137].
In den USA konnten Studien am National Cancer Institute aufzeigen, dass vor
allem bei primär retroperitoneal lokalisierten Weichgewebssarkomen, durch die
intraoperative Applikation hoher biologisch wirksamer Einzeldosen, die lokale
Tumorkontrolle deutlich verbessert wurde [103]. Gerade bei retroperitonealen
Sarkomen
kann
eine
hohe
biologisch
wirksame
Strahlendosis
unter
gleichzeitigem Schutz von gefährdeten Organen (Darm, Pankreas, Gefäße
u.s.w.) durch Bestrahlungstuben, Bleiabschirmungen oder chirurgischer Organprotektion (Verlagerung aus dem Bestrahlungsfeld) appliziert werden.
Auch bei Extremitätentumoren in fortgeschrittenen Stadien konnte durch eine
intraoperative Radiatio, die durch eine postoperative Bestrahlung komplettiert
wurde, die Lokalrezidivrate drastisch gesenkt werden [100]. In kurativer
Intention sollte die IORT mit einer zusätzlichen prä- oder postoperativen
85
perkutanen Strahlentherapie, der sogenannten Externen Beam Radiotherapie
(EBRT), kombiniert werden.
Zusammenfassend
stellt
die
IORT
ein
vielversprechendes
aber
sehr
aufwendiges Verfahren dar. Der apparative Ausstattung limitiert somit die
Verfügbarkeit dieser Methode auf wenige spezialisierte Zentren. Inwieweit sich
im langfristigen Follow-up ein Einfluss der IORT in Kombination mit der EBRT
auf das Gesamtüberleben erkennen lässt, ist derzeit noch nicht abschließend
beurteilbar.
3.6.2.4
Postoperative Strahlentherapie
Weite Verbreitung findet die postoperative oder adjuvante Strahlentherapie mit
Bestrahlungsdosen von 50 bis 70 Gray [141]. Die primäre Tumorresektion nach
onkologischen Gesichtspunkten in Kombination mit einer anschließenden
Bestrahlung ermöglicht in vielen Fällen eine gliedmaßenerhaltende Therapie mit
weitgehendem Funktionserhalt und eine hohe Sicherheit im Hinblick auf die
lokale Tumorkontrolle [116,118].
Ein optimales Ergebnis dieses Behandlungskonzeptes kann nur erreicht
werden,
wenn
eine
Resektion
in
sano
(R0)
oder
zumindest
eine
makroskopische Resektion in sano (R1) erreicht wurde. Im Falle von R1Resektionen bei denen Tumorzellverbände in ausgedehnten Bereichen an
mehrere Absetzungsebenen gleichzeitig heranreichen ist vor einer adjuvanten
Radiatio zunächst die Nachresektion angezeigt, da in diesen Fällen die
Möglichkeiten der Strahlentherapie limitiert sind.
Folgende Indikationen sind heutzutage für die postoperative Strahlenbehandlung
allgemein
anerkannt:
knappe
R0-Resektionen
(minimaler
Sicherheitsabstand wurde nicht in allen Ebenen erreicht), R1-Resektionen,
Tumoren die einen ursprünglichen Durchmesser von über 10 cm aufweisen und
Tumoren mit einem hohen Malignitätsgrad (GII- und vor allem GIII-Tumoren).
Vorteil der postoperativen Radiotherapie ist einerseits die unverzügliche
chirurgische Tumorentfernung nach Diagnosestellung, was für den betroffenen
86
Patienten psychologisch weniger belastend ist als ein späterer Eingriff.
Weiterhin kann das Resektat im Hinblick auf Histologie, Grading und erreichter
Radikalität genauer als beispielsweise nach einer präoperativen Bestrahlung
beurteilt werden. Ein Nachteil gegenüber der neoadjuvanten Radiatio besteht
allerdings in der Notwendigkeit der Einbeziehung von operativen Zugangswegen und Drainagekanälen in das Zielvolumen, was zu einer Vergrößerung
des Bestrahlungsfeldes und damit zu einer Erhöhung der applizierten Dosis
führt [74].
Die adjuvante Bestrahlung sollte möglichst in einem Abstand von 3 Wochen zur
Operation begonnen werden [46]. Als Hilfestellung bei der späteren
Bestrahlungsplanung empfiehlt sich die Markierung des Tumorbettes durch
Gefäßclips.
Wundheilungsstörungen infolge des operativen Eingriffs können zu einem
verzögerten Bestrahlungsbeginn führen und sind damit insbesondere bei
hochmalignen Weichgewebssarkomen prognoseverschlechternd.
Eine weitere Möglichkeit der postoperativen Strahlentherapie bietet die
Brachytherapie. Hierzu werden intraoperativ im Bereich des Tumorbettes oder
im
Bereich
von
Tumorresten
spezielle
dünne
Applikationsschläuche
eingebracht und temporär fixiert. Postoperativ wird über die liegenden
Schlauchsysteme die Strahlentherapie durchgeführt. Auf diese Weise kann im
Tumorbett oder im Bereich des Tumorrestes eine hohe biologisch wirksame
Strahlendosis appliziert werden, ohne dafür eine große Nachbarschaftsschädigung in Kauf nehmen zu müssen. Um schwere Wundheilungsstörungen
zu vermeiden, sollte die Brachytherapie nicht vor dem 5. postoperativen Tag
beginnen [75]. Bei makroskopischen Tumorresten sollte die Brachytherapie mit
einer perkutanen Radiotherapie kombiniert werden. Eine besondere Indikation
der Brachytherapie besteht bei der Behandlung lokoregionärer Rezidivtumoren
mit perkutaner Vorbestrahlung im Rahmen der Therapie des Primärtumors [76].
87
3.6.3 Chemotherapie
Weichgewebssarkome
zeigen
eine
unterschiedliche
Chemosensibilität.
Tumorentitäten wie beispielsweise das Leiomyosarkom, das Rhabdomyosarkom, das Angiosarkom und undifferenzierte Sarkome gelten als chemosensibel, das Fibrosarkom und das Synovialsarkom werden hingegen als
chemoresistent eingestuft [44].
Insgesamt ist die Indikation zur Chemotherapie im Rahmen des multimodalen
Therapiekonzeptes zu sehen und wird auch heutzutage noch kontrovers
diskutiert. Die meisten Patienten werden einer Chemotherapie bei folgenden
Konstellationen zugeführt: Lokal rezidivierende Tumoren mit hohem Malignitätsgrad, große gelenknahe Tumoren, und präoperativ, in fortgeschrittenen Stadien,
um durch Tumorverkleinerung eine extremitätenerhaltende Resektion zu
ermöglichen [97].
Einige Autoren raten von einer adjuvanten Chemotherapie bei low-grade
Tumoren, wegen deren geringen Risikos der Fernmetastasierung, ab. Auch bei
high-grade Tumoren im Stadium T1 (<5cm), die chirurgisch unter Einhaltung
der geforderten minimalen Sicherheitsabstände erfolgreich in sano reseziert
werden konnten, sollte aufgrund der guten Prognose die Indikation überdacht
werden [2].
Zahlreiche Substanzen, wie beispielsweise Cyclophosphamid, Actinomycin,
Adriamycin, Ifosfamid, Doxorubicin (Adriamycin) und Vincristin kommen als
Monotherapeutika oder in Kombinationstherapien zum Einsatz.
Für den Einsatz einer systemischen Chemotherapie bei der Behandlung von
Weichgewebssarkomen
stehen
grundsätzlich
mehrere
Chemotherapie-
schemata bzw. Studienkonzepte zur Verfügung (Tab. 15). Zur Erfassung des
gewählten Zeitpunktes und Regimes wurde das Feld „Zeitpunkt der
Chemotherapie“ mit der Auswahl präoperativ, postoperativ und palliativ, sowie
das Feld „Chemotherapieschema“, eingerichtet. Eventuell vorkommende
Unterbrechungen einer begonnen chemotherapeutischen Behandlung und die
Gründe hierfür sind für die spätere Therapieevaluation wichtig, so dass die
88
beiden
Felder
„Unterbrechung
der
Chemotherapie“
und
„Gründe
der
Unterbrechung (Chemo)“ eingerichtet wurden (Abb. 6).
Um sowohl die Komplikationsrate als auch eine Evaluation der verschiedenen
postchemotherapeutischen
Erscheinungen
im
eigenen
Krankengut
zu
analysieren, wurden die Felder „Komplikationen nach Chemo (1), (2) und (3)“
eingerichtet (Abb. 6).
Tabelle 15: Chemotherapeutische Optionen
Systemische Chemotherapie
•
Präoperative (neoadjuvante) plus postoperative Chemotherapie bei kurativem
multimodalem Konzept (Studien)
•
Postoperative (adjuvante Chemotherapie bei multimodalem Konzept mit kurativer
Intention (Studien)
•
Palliative Chemotherapie bei metastasierten Sarkomen (Standard + Studien)
3.6.3.1
Präoperative Chemotherapie und Hyperthermie
Die neoadjuvante Chemotherapie verfolgt zwei Zielsetzungen: einerseits soll
eine
Verbesserung
der
lokalen
Tumoreradikation
durch
präoperative
Tumorverkleinerung bzw. eine Reduktion der Rezidivneigung durch Elimination
von Intransitmetastasen erreicht werden, andererseits soll eine Steigerung des
Gesamtüberlebens durch initiale Therapie subklinischer Fernmetastasen erzielt
werden.
Inwieweit
durch
eine
präoperative
Chemotherapie
ein
primär
nicht
resezierbares Sarkom in einen operablen Zustand gebracht werden kann, lässt
sich
derzeit
jedoch
nicht
abschließend
beurteilen.
Eine
generelle
Therapieempfehlung kann somit nicht ausgesprochen werden [47,95].
89
Bei Patienten mit primär nicht kurativ resektablen, hochmalignen Tumoren kann
eine neoadjuvante Chemotherapie im Einzelfall eine Tumorrückbildung
bewirken und zum „down-staging“ führen bzw. die Resektion überhaupt erst
ermöglichen [25]. Bei der postoperativen histologischen Aufarbeitung des
Tumorresektates kann das Ausmaß der regressiven Veränderungen eine
Entscheidungshilfe für die Auswahl der Chemotherapie in der postoperativen
Phase sein.
Ein relativ neuer Ansatz ist die systemische präoperative Chemotherapie in
Kombination mit regionaler Tumorhyperthermie. Mit modernen Ringapplikatoren
kann eine Tumorregion durch externe Anwendung von elektromagnetischen
Feldern gezielt auf Temperaturen von 40°C bis 44°C erwärmt werden. Die
dadurch erhöhte Oxygenierung der Tumorzellen verbessert die Effektivität einer
gleichzeitig durchgeführten Chemotherapie, da die Tumordurchblutung den
Antransport des Zytostatikums fördert und hilft, wirksame Zytostatikakonzentrationen selbst in vorher schlecht durchbluteten Tumorbezirken zu
erreichen [135].
Die
Hyperthermie
sollte
jedoch
nicht
als
alleinige
Therapiemodalität
angewendet werden, da die, durch Hyperthermie bedingte, akute Senkung des
Tumor-pH
zu
einer
Aussaat
von
Tumorzellen
führt
und
damit
die
Metastasierung begünstigt [22,23].
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass die neoadjuvante Chemotherapie, auch in Kombination mit einer lokalen Hyperthermie, nach wie vor
einen experimentellen Charakter hat. Um den endgültigen Wert dieser
Behandlungsansätze zu bewerten sind weitere klinische Studien mit aussagekräftigen Nachbeobachtungsintervallen zu fordern [96].
3.6.3.2
Isolierte hypertherme Extremitätenperfusion (ILP)
Die Technik der isolierten hyperthermen Extremitätenperfusion sarkomtragender Extremitäten basiert auf der Isolierung vom Systemkreislauf durch
Darstellung und Kanülierung der jeweils hauptversorgenden Arterie und Vene
und Aufbau einer extrakorporalen Zirkulation. Dadurch bietet sich die
90
Möglichkeit hohe Dosen der antiproliferativen und biologisch wirksamen
Chemotherapeutika ohne entsprechende systemische Nebenwirkungen an den
Tumor zu bringen. Es handelt sich hierbei um eine Behandlungsstrategie die
präoperativ zur Tumorverkleinerung oder postoperativ zur Vermeidung
lokoregionärer Rezidive eingesetzt werden kann.
Als Standardzugang haben sich für die untere Extremität die retroperitoneale
Darstellung der A. und V. iliaca externa und für die obere Extremität die
infraclaviculäre Exposition der axillären Gefäße bewährt. Die gleichzeitige
Erwärmung der Extremität erhöht die Wirksamkeit der Therapie durch
Potenzierung des applizierten Zytostatikums [97].
Nach Abklemmen oder Unterbinden der Kolateralen werden die jeweiligen
Zytostatika in Konzentrationen, die teilweise das 10-fache der möglichen
systemischen Dosis übertreffen, dem arteriellen Schenkel der extrakorporalen
Zirkulation zugeführt. Zur Vermeidung eines Kompartmentsyndroms wird die
Messung des intrakompartimentalen Drucks sowohl während als auch nach der
Perfusion empfohlen [42].
Bei Einhaltung eines streng extrakorporalen Zirkulationskreislaufs und eines
Temperaturbereiches von 38-42°C, da mit steigender Temperatur die Toxizität
der Zytostatika stark ansteigt, wird die Komplikationsrate der isolierten
hyperthermen
Extremitätenperfusion
im
Allgemeinen
als
relativ
gering
eingestuft [1,34].
Zunächst konnten Schlag und Kettelhack 1993 gute Therapieergebnisse durch
die kombinierte Anwendung von Melphalan, Cisplatin und Doxorubicin
(Adriamycin)
bei
insgesamt
18
Patienten
mit
fortgeschrittenen
oder
rezidivierenden Weichgewebssarkomen veröffentlichen [97].
Einerseits lieferte die 1996 von Schwarzbach publizierte Nachuntersuchung
ernüchternde Ergebnisse. Während der Nachbeobachtungszeit wurde in
diesem Patientenkollektiv eine erhebliche Amputationsrate von 27% infolge von
Komplikationen oder Tumorrezidiven sowie das Auftreten von Fernmetastasen
bei insgesamt 36% der Patienten festgestellt, so dass viele Zentren diese
Methode nicht mehr anwenden.
Andererseits konnte in einer anderen Studie mit Gabe der Kombination von
Melphalan und TNF- bei 35 Patienten eine vielversprechende Rate von 37%
an kompletten Remissionen erzielt werden. In Bezug auf den Wirkungs91
mechanismus von TNF- im Rahmen der isolierten hyperthermen Extremitätenperfusion weisen die Ergebnisse darauf hin, dass neben direkten Schäden am
tumorversorgenden Gefäßsystem auch der Induktion von Apoptose im Endothel
eine wichtige Rolle zukommt.
Zur
Erfassung
einer
eventuell
durchgeführten
isolierten
hyperthermen
Extremitätenperfusion wurde das Feld „Zeitpunkt der Perfusion“, mit der
Auswahl präoperativ und postoperativ, eingerichtet. Für eine genaue und
aussagekräftige Evaluation dieser Therapiestrategie wurden die beiden Felder
„Perfusion mit:“ und „Komplikation nach Perfusion“ aufgenommen (Abb. 6).
3.6.3.3
Die
Postoperative Chemotherapie
adjuvante
Chemotherapie
ist
kein
Instrument,
um
postoperativ
Radikalitätsdefizite der vorangegangenen Resektion in zuverlässiger Weise
aufzufangen, so dass eine inadäquate Chirurgie gerechtfertigt wäre.
Bisher wird die Indikation zur adjuvanten Chemotherapie bei Erwachsenen mit
Weichgewebssarkomen nur im Rahmen von klinischen Studien empfohlen, eine
Indikation zur generellen Anwendung einer Chemotherapie vor oder nach einer
potenziell kurativen Operation ist derzeit nicht gegeben. Die adjuvante
Chemotherapie sollte deshalb unter Studienbedingungen im Rahmen einer
randomisierten Studie zur adjuvanten Chemotherapie (EORTC 62931)
durchgeführt werden.
Bislang wurden insgesamt 13 prospektive randomisierte Studien publiziert, in
denen die Effektivität der adjuvanten Chemotherapie im Vergleich zu einem
Kontrollarm ohne adjuvante Chemotherapie untersucht wurde [111,122]. Davon
wurden 7 Studien mit einer Doxorubicin-Monotherapie und 6 Studien mit einer
doxorubicinhaltigen Kombinationstherapie durchgeführt. Nur in 2 dieser Studien
ergab sich nach 5 Jahren eine signifikant höhere Gesamtüberlebensrate für die
Patienten nach Chemotherapie. Dennoch weisen die Ergebnisse darauf hin,
dass eine adjuvante Chemotherapie die Lokalrezidivrate verringert und
zumindest ein Trend zu einer Erhöhung der Gesamtüberlebenszeit erkennbar
ist. Als „Benefit“-Raten werden insgesamt 5-8% derzeit diskutiert.
92
Für Kinder gelten andere Regeln. Die Erfolge der adjuvanten Chemotherapie
lassen sich nicht auf die Gesamtheit der erwachsenen Sarkompatienten
übertragen [57,107]. Gründe hierfür liegen in den wesentlich höheren
Chemotherapiedosen, die bei pädiatrischen Patienten appliziert werden und
auch in den morphologischen Eigenschaften (Dominanz der Osteosarkome
gegenüber den Weichgewebssarkomen im Kindesalter) sowie der besonderen
Heterogenität adulter Sarkome. Treten bei Kindern, die im Erwachsenenalter
vorherrschenden
nicht-rhabdomyosarkomartigen
Tumoren
auf, zeigt
die
Anwendung der adjuvanten Chemotherapie ebenfalls ernüchternde Resultate
[83].
Im Einzelfall, insbesondere beim embryonalen Rhabdomyosarkom, beim
Synovialsarkom und beim malignen fibrösen Histiozytom (MFH/NOS) sollte
auch bei Adoleszenten (bis zum 25. Lebensjahr) erwogen werden, ob sie nach
den Protokollen der pädiatrischen Onkologie behandelt werden können
[17,57,62].
3.6.3.4
Die
Palliative Chemotherapie
Indikation
zur
palliativen
Chemotherapie
nicht
resektabler
oder
metastasierender Weichgewebssarkome wird individuell im Rahmen eines
interdisziplinären Tumorboards evaluiert [21]. Prinzipiell ist die Durchführung
einer palliativen systemischen Chemotherapie auch außerhalb von Studien
möglich und wird in Anlehnung an die Standardtherapieprotokolle durchgeführt.
Die Überprüfung, ob eine Monotherapie mit höher dosiertem Anthrazyklin oder
Ifosfamid zu einem palliativ besseren Therapieerfolg führt, ist Ziel der EORTCStudie Nr. 62971.
Im Falle neu auftretender Lungenmetastasen ist in Abhängigkeit von
Risikofaktoren (beispielsweise Anzahl und Resektabilität der Metastasen,
krankheitsfreies
Tumorboards
Intervall)
die
immer
sofortige
oder
im
Rahmen
verzögerte
eines
interdisziplinären
Metastasenresektion
mit
vorgeschalteter Chemotherapie kritisch zu erörtern. Dieser Fragestellung wird
derzeit ebenso im Rahmen einer Phase-III-Studie der EORTC nachgegangen
(Nr. 62933).
93
Für primär matastasierte High-risk-sarkome bei jungen Patienten (< 40 Jahre),
die auf eine konventionelle Chemotherapie objektiv gut ansprechen, kann im
Rahmen
eines
Studienprotokolls
eine
anschließende
Hochdosis-
Chemotherapie mit autologer Stammzelltransplantation versucht werden.
94
4.
Zusammenfassung
Bedingt durch das seltene Auftreten maligner Weichgewebssarkome und der
damit
verbundenen
geringfügigen
klinischen
Erfahrung,
stellt
das
onkologiegerechte Management dieser heterogenen Tumorengruppe eine
diagnostische und therapeutische Herausforderung dar und erschwert die
wissenschaftliche Aufarbeitung in besonderem Maße.
Gemäß der derzeit gültigen Einteilung der WHO werden über 140 verschiedene
Tumorentitäten und Subtypen beschrieben, die sich hinsichtlich Morphologie,
Aggressivitätsgrad, Ansprechen auf Cytostatika, Strahlensensibilität, Lokalrezidivquoten und Fernmetastasierungsmuster unterscheiden [51, 134].
Bis heute existieren keine gesicherten Diagnose- und Therapiestandards für
eine differenzierte, onkologiegerechte Vorgehensweise, so dass sich eine
erhebliche Anzahl von Patienten mit malignen Weichgewebssarkomen nach
unsachgemäßer Vorbehandlung in den Tumorzentren vorstellt.
Die derzeit geführten epidemiologischen Krebsregister mit Bevölkerungsbezug,
sowie die amtlichen Todesursachenstatistiken, erfüllen nicht die notwendigen
Voraussetzungen, um eine adäquate Evaluation des aktuellen Diagnostik- und
Therapiestandards maligner Weichgewebssarkome zu ermöglichen.
Des weiteren hat die Entwicklung der Datenverarbeitung in Krankenhäusern
und Kliniken und der Ausbau umfassender Netze auch die Aufgaben und
Einsatzmöglichkeiten der Dokumentation für Tumorpatienten grundlegend
verändert. Das Interesse an einer möglichst vollständigen Beschreibung und
Dokumentation des Krankheitsgeschehens hat nicht nur im klinischen Bereich
sondern auch unter administrativen Aspekten zugenommen.
Daher ist das Ziel dieser Dissertation die Konzeption und Erstellung eines
klinischen Tumorregisters zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen,
onkologischen Versorgung von Patienten mit malignen Weichgewebstumoren,
um so den Erfahrungsschatz der wenigen Tumorzentren, die über ausreichende
Fallzahlen verfügen, nutzbar zu machen. Es soll die Möglichkeit eröffnet
werden, Rückschlüsse auf Ursachenkomplexe und Einflussfaktoren zu ziehen.
95
Hierauf basierend sollen, sowohl retrospektiv als auch prospektiv, Daten zur
Etablierung von Standardverfahren bezüglich Diagnostik und Therapie
gesammelt werden, die durch laufende Aktualisierung einer ständigen kritischen
Überprüfung unterzogen werden.
Folgende spezifische Fragestellungen können beantwortet und folgende
Multivarianzanalysen bezüglich Diagnostik, Therapie und Krankheitsverlauf,
durchgeführt werden:
•
Deskriptive Auswertungen des Patientenkollektivs nach Verteilung von
Alter, Geschlecht, Tumorlokalisation, Tumorentität, Malignitätsgrad,
Lokalrezidiven, Fernmetastasen, stattgehabter Diagnostik und Therapie
•
Datenerhebung zur sarkomspezifischen Genese und Arbeitsplatzanalyse
•
Verifizierung bekannter und Definition neuer Prognoseparameter (z.B.:
minimaler Sicherheitsabstand)
•
Identifikation von iatrogenen und patientenbezogenen Faktoren die zu
einer Verzögerung der Diagnosestellung führen
•
Vergleich
der
unterschiedlichen
geschlossenen
und
offenen
Biopsietechniken: Feinnadelaspirationsbiopsie und Stanzbiopsie versus
Inzisions-
und
Exzisionsbiopsie
pathohistologischen
Befundung
bezüglich
und
der
Ermittlung
Korrektheit
des
Anteils
der
an
unbrauchbaren Materialgewinnungen.
•
Evaluation der primären histopathologischen Diagnosen im Vergleich zur
referenzhistologischen Befundung
•
Multivarianzanalysen der verschiedenen medizinischen Einrichtungen
Universitätsklinik, Schwerpunktkrankenhaus und Grundversorgungskrankenhaus im Hinblick auf die verschiedenen, an der multimodalen
Therapie beteiligten, Fachdisziplinen
•
Spätfolgenanalyse der unterschiedlichen Therapiemodalitäten (z.B.:
Amputation versus extremitätenerhaltende Resektion bei minimalen
Sicherheitsabständen)
•
Evaluation relativ neuer Therapieansätze (z.B.: isolierte hypertherme
Extremitätenperfusion)
96
•
Bestimmung von lokalrezidiv- und fernmetastasenfreien Intervallen,
sowie Überlebensraten der verschiedenen Tumorentitäten
•
Datenerhebung
zur
Qualitätssicherung
durch
adäquate
Tumor-
dokumentation nach uniformen Kriterien
•
Abgleich mit bundesweiten Datenbanken (z.B.: Deutsches Krebsforschungszentrum) und Vergleiche mit internationalen Zentren
Nach Bestückung des Tumorregisters mit Patientendaten soll zunächst die
retrospektive Analyse des eigenen Diagnostik- und Therapiestandards erfolgen.
In der Hoffnung möglichst viele Daten in möglichst kurzen Zeiträumen zu
evaluieren und somit die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet im
Interesse der betroffenen Patienten voranzutreiben, sollte auch anderen
behandelnden
Kliniken
mit
geringeren
Fallzahlen
die
Eingabe
von
Patientendaten in das erstellte Tumorregister ermöglicht werden. Durch die
damit verbundene Nutzung von „Evidence-based“-erhobenen Erkenntnissen
besteht die berechtigte Hoffnung, die Anzahl von Sarkompatienten mit
unsachgemäßer Vorbehandlung auf ein Minimum zu reduzieren.
97
5.
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Abfragemaske „Personalien“
10
Abbildung 2:
Abfragemaske „Anamnese“
11
Abbildung 3:
Abfragemaske „Chirurgie“
11
Abbildung 4:
Abfragemaske „Rezidiv“
12
Abbildung 5:
Abfragemaske „Pathologie“
12
Abbildung 6:
Abfragemaske „Radiatio/Chemo/Hyperthermie“
13
Abbildung 7:
Abfragemaske „Abschlusserhebung“
13
Abbildung 8.1: Tumoranamnesebogen (Seite 1)
15
Abbildung 8.2: Tumoranamnesebogen (Seite 2)
16
Abbildung 8.3: Tumoranamnesebogen (Seite 3)
17
Abbildung 8.4: Tumoranamnesebogen (Seite 4)
18
Abbildung 8.5: Tumoranamnesebogen (Seite 5)
19
Abbildung 8.6: Tumoranamnesebogen (Seite 6)
20
Abbildung 8.7: Tumoranamnesebogen (Seite 7)
21
Abbildung 8.8: Tumoranamnesebogen (Seite 8)
22
Abbildung 8.9: Tumoranamnesebogen (Seite 9)
23
98
Abbildung 9:
Lokalisationsverteilung der Patienten mit
31
Weichgewebssarkomen im untersuchten
Zeitraum 01/95 bis 12/2001
Abbildung 10: Altersstruktur der im Zeitraum 01/95 bis 12/01
32
behandelten Patienten (n=603) unabhängig
von der Tumorentität
Abbildung 11: Altersstruktur der im Zeitraum 01/95 bis 12/01
33
behandelten Patienten (n=145) die an einem
Liposarkom erkrankten
Abbildung 12: Altersstruktur der im Zeitraum 01/95 bis 12/01
33
behandelten Patienten (n=115) die an einem
MFH erkrankt waren
Abbildung 13: Altersstruktur der im Zeitraum 01/95 bis 12/01
34
behandelten Patienten (n=62) die an einem
Synovialsarkom erkrankt waren
Abbildung 14: Prozentuale Verteilung der 7 häufigsten
35
Tumorentitäten unter den insgesamt
vorhandenen 28 Entitäten.
99
6.
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Patienteneinzugsgebiet der im BMH
8
im Zeitraum 01/95 bis 12/01 behandelten
Sarkompatienten (n=603)
Tabelle 2:
Übersicht der prädisponierenden Faktoren
29
der Sarkome
Tabelle 3:
Histomorphologische Typisierung der
36
Weichgewebssarkome entsprechend
der WHO-Klassifikation
Tabelle 4:
Malignitätsspektrum bei Weichgewebs-
38
tumoren entsprechend histologischem
Typ und Graduierung
Tabelle 5:
Graduierungsschema der Weichgewebs-
39
sarkome nach Coindre
Tabelle 6 :
Graduierungsschema der Weichgewebs-
40
sarkome der EORTC: Empfehlungen
nach objektivierbaren Kriterien
Tabelle 7:
UICC Klassifikation zur Stadieneinteilung
42
der Weichgewebssarkome von 1997
Tabelle 8:
Enneking-Klassifikation zur Stadieneinteilung
43
der Weichgewebssarkome von 1980
Tabelle 9:
Frühere UICC Klassifikation zur Stadien-
44
einteilung der Weichgewebssarkome von 1987
100
Tabelle 10: Wichtige klinische Angaben für den Pathologen
62
Tabelle 11: Gebräuchliche immunhistochemische Marker,
66
die für eine Differenzierung histologischer
Sarkomtypen verwendet werden
Tabelle 12: Genetische Anomalien in Sarkomen
67
Tabelle 13: Interdisziplinäres, rekonstruktives Spektrum
76
Tabelle 14: Radioonkologische Optionen bei der
81
Behandlung des Weichgewebssarkoms
Tabelle 15: Chemotherapeutische Optionen
89
101
7.
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118
8.
Danksagung
Die Anfertigung dieser Promotionsarbeit war nur möglich, weil ich von vielen
Seiten Unterstützung erhielt.
Für die Vergabe dieser Dissertation und das damit verbundene, mir
entgegengebrachte Vertrauen, seine kontinuierliche Begleitung durch Hinweise
und Anregungen und seine stete Gesprächsbereitschaft bei Rückfragen gilt
mein besonderer Dank meinem Betreuer, Vorbild und akademischen Lehrer,
Herrn Professor Hans Ulrich Steinau.
Herr Professor Steinau hat mich neben meinen klinischen Bemühungen
insbesondere in meinen wissenschaftlichen Arbeiten stets bestärkt.
Herrn Professor Detlev Hebebrand danke ich für die Einführung in das
wissenschaftliche Arbeiten und für die herzliche Mitbetreuung.
Auch im Namen der Klinik für Plastische Chirurgie und Schwerbrandverletzte
der Berufsgenossenschaftlichen Kliniken Bergmannsheil in Bochum, möchte ich
mich bei den zahlreichen nordrhein-westfälischen Kolleginnen und Kollegen aus
den befragten Arztpraxen und Kliniken bedanken. Insbesondere möchte ich
mich bei Herrn Prof. Dr. med. K.M. Müller, Direktor des Instituts für Pathologie
am Universitätsklinikum Bergmannsheil, Herrn PD Dr. med. C. Kuhnen und
Herrn Prof. Dr. med. Katenkamp, Direktor des Instituts für Pathologie am
Klinikum der Friedrich-Schiller-Universität in Jena, für Ihre langjährige und
vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken.
Den zahlreichen Patienten, ohne deren Kooperations- und Auskunftsbereitschaft die Sammlung der zugrundeliegenden Daten nicht hätte erstellt
werden können, sei gleichfalls herzlich gedankt.
Ganz besonderer Dank gilt meinen Eltern, Dr. med. Lucretia und Dr. med.
Mihail Soimaru und meiner Ehefrau Silke Soimaru, die mit Ihrem Rückhalt und
Unterstützung mein Studium und auch diese Dissertation erst möglich gemacht
haben.
119
Lebenslauf
Persönliche Angaben
Name:
Christian Soimaru
Geburtstag:
15. Juli 1972
Geburtsort:
Bukarest
Nationalität:
deutsch
Konfession:
römisch – katholisch
Familienstand:
verheiratet
Schulbildung
1979
-
1981
Volksschule in Bukarest / Rumänien
1981
-
1982
Volksschule in Sandersdorf / Deutschland
1982
-
12.02.1983
Volksschule in München ( 4. Jahrgangsstufe - 1. Halbjahr )
13.02. -
07.07.1983
Grundschule in Bielefeld ( 4. Jahrgangsstufe - 2. Halbjahr )
1983
-
1986
Bavink-Gymnasium in Bielefeld
1986
-
1992
Thomas-Morus-Gymnasium in Oelde
Abschluss: Allgemeine Hochschulreife
Studium
Oktober 1992 bis
Studium der Humanmedizin an der Ruhr-Universität in Bochum
November 1999
Ärztliche Tätigkeit
01. März 2000 -
Arzt im Praktikum
31. August 2001
Klinik für Plastische Chirurgie und Schwerbrandverletzte
Handchirurgie-Zentrum, Operatives Referenzzentrum für
Gliedmaßentumoren
Direktor: Univ.- Prof. Dr. med. H.U. Steinau
BG - Kliniken Bergmannsheil Bochum – Universitätsklinik
Seit 01. Oktober 2001
Assistenzarzt
Chirurgische Klinik, Schwerpunkte Viszeral- und Gefäßchirurgie
Lehrstuhl für Chirurgie II der Universität Witten / Herdecke
Direktor: Prof. Dr. med. H. Zirngibl
Klinikum Wuppertal GmbH
120
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