Vertragswidrige Erfüllung des Kaufvertrages

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Lieferverzug
Mangelhafte Ware
Zahlungsverzug
Durch den KÄUFER
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Annahmeverzug
Zahlungsverzug
Durch den VERKÄUFER
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Lieferverzug
Mangelhafte Ware
Mangelhafte Rechnung
…bei Zeitgeschäften
… bei Fixgeschäften
Ohne fixen Liefertermin
Mit fixem Liefertermin
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Setzen einer angemessenen Nachfrist
Folgen einer Nichterfüllung androhen
Liefert VK weiterhin
nicht, kann K vom
Vertrag zurücktreten
oder Schadenersatz
fordern
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Nachfrist wäre sinnlos
Sofortige
Rücktrittsmöglichkeit
Allenfalls Schadenersatz
fordern
Bsp.: Catering bei Hochzeitsfeier,…
Käufer muss nachweisen, dass Schaden entstanden
ist, um Schadenersatz geltend machen zu können !
Schreiben des Käufers an den säumigen
Verkäufer:
 Grund des Schreibens – Bezugnahme auf
Bestellung
 Feststellung, dass der vereinbarte
Liefertermin nicht eingehalten wurde
 Setzen einer Nachfrist (bei Zeitgeschäften)
oder
 Rücktritt bei Fixgeschäften
 Begründung
 Mögliche Folgen
Arten von Mängeln:
 Nach der Bedeutung:
◦ Wesentliche
◦ Unwesentliche

Nach der Erkennbarkeit:
◦ Offene
◦ Geheime

Nach der Behebbarkeit:
◦ Behebbar
◦ Unbehebbar

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

Wesentliche Mängel:
verhindern den ordentlichen Gebrauch oder
weisen bestimmte vereinbarte Eigenschaften
nicht auf (Geschirr nicht spülmaschinenfest)
Unwesentliche Mängel:
Ware kann ordnungsgemäß verwendet
werden (kleine Kratzer)
Behebbare Mängel:
können repariert werden
Unbehebbare Mängel:
können nicht repariert werden


offene Mängel:
sind bei Überprüfung der Ware sofort
ersichtlich (statt Rindfleisch Lammfleisch
geliefert)
Geheime Mängel:
sind nicht sofort bei Überprüfung der Ware
ersichtlich (Witterungsbeständigkeit von
Gartenmöbeln,…)
Arglistig verschwiegene Mängel  wenn dem
Verkäufer diese Mängel bekannt waren
Gewährleistung ist die Haftung des VK für Mängel, die
schon bei der Übergabe der Ware bestanden haben.
… bei beweglichen Sachen 2 Jahre
Entdeckt der K den Mangel innerhalb von 6 Mo., so
muss der VK beweisen, dass der Mangel bei Übergabe
noch nicht bestanden hat, entdeckt der K den Mangel
später, so muss der K beweisen, dass der Mangel
schon bei Übernahme bestanden hat
(„Beweislastumkehr“)
…bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre ab Übergabe
(gilt auch für Montagefehler)
Gewährleistungsausschluss nicht möglich, im
Einzelfall kann die Frist allerdings verkürzt werden.
Gewährleistung
…bei arglistig verschwiegenen Mängeln
30 Jahre
…bei gebrauchter Ware
1 Jahr (statt 2)
Garantie ist die freiwillige vom VK übernommene
Verpflichtung, Mängel zu beheben, die durch
ordnungsgemäßen Gebrauch eines Gutes entstehen.
Sie geht meist über die gesetzliche Gewährleistungszeit hinaus (allerdings zeitlich beschränkt).
…Verbesserung (Umtausch, Reparatur,
Nachfrist bei Lieferverzug)
bei behebbaren, unwesentlichen Mängeln
…Preisminderung bei unwesentlichen,
unbehebbaren Mängeln
…Rücktritt vom Vertrag (SCHRIFTLICH!!!)
bei wesentlichen und unbehebbaren Mängeln
Inhalt:
 Bestätigung des Erhalts der Ware
 Hinweis und genaue Beschreibung des
Mangels
 Mögliche Ansprüche oder Vorschläge zur
Behebung
 Bitte um Stellungnahme
 Mögliche Folgen
Käufer muss die Rechnung prüfen hinsichtlich:
 UStG-Bestandteilen
 Zahlungsbedingungen (entsprechen sie der
Vereinbarung)
 Richtiger Preis?
 Vereinbarte Preisnachlässe berücksichtigt?
 Rechenfehler?
Meist genügt ein Anruf oder ein Mail, um auf
Fehler hinzuweisen und neue Rechnung
anzufordern.
… liegt vor, wenn der Käufer die Annahme
verweigert.
Möglichkeiten des Verkäufers:
 Hinterlegung der Ware in Lagerhaus (Kosten
dafür trägt der Käufer)
 Nachfrist für Übernahme setzen
 Vom Vertrag zurücktreten
 Einen Notverkauf vornehmen
 Käufer auf Abnahme der Ware klagen
Inhaltspunkte:
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
Hinweis auf Bestellung
Hinweis auf vertragsgerechte Lieferung
Vorgangsweise (Nachfrist, Hinterlegung,…)
Begründung
Erwartete Reaktion des Käufers
Mögliche Folgen
… tritt ein, sobald der Käufer nicht zum
vereinbarten Zahlungstermin zahlt.
Rechtlich gesehen ist vor der Einleitung eines
Gerichtsverfahrens KEIN Mahnschreiben
erforderlich. Es muss nur eine Nachfrist gesetzt
werden, wird diese nicht eingehalten, kann das
Gericht eingeschaltet werden!
Übliche Vorgehensweise:
1. Mahnung (Erinnerungsschreiben ohne
Fristsetzung)
2. Mahnung (Hinweis auf Erinnerungsschreiben
mit Fristsetzung)
3. Mahnung (letzte Fristsetzung, Folgen
androhen)
Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder eines
Inkassobüros (inkl. Androhung gerichtlicher
Schritte)
Mahnklage (Einleitung gerichtlicher Schritte)
Inhaltspunkte:
 Hinweis auf die ev. vergangenen Schreiben
 Feststellung, dass Rechnungsbetrag noch
nicht beglichen wurde
 Weitere Vorgangsweise
 Androhung der Folgen
 Höflicher Abschluss
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