Si h d H Sicherung des Humanum IV. Der Rechtsstatus des Embryos

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IV. Der Rechtsstatus des
Embryos
Si h
Sicherung
des
d Humanum
H
- Das
D E
Embryonenschutzgesetz
b
h t
t auff dem
d
Prüfstand,, Teil II RiAG Rainer Beckmann
Beckmann, Wildbad Kreuth
Kreuth, 7
7. Juni 2009
Wonach bestimmt sich der Rechtsstatus des
Embryos?
Gesetze:
• Embryonenschutzgesetz (ESchG)
• Stammzellgesetz (StZG)
Verfassung:
• Menschenwürde (Art. 1 I GG)
• Recht auf Leben (Art. 2 II 1 GG)
Ist der menschliche Embryo ein Subjekt
der Menschenwürde-Garantie?
Menschenwürde Garantie?
Art 1 Abs
Art.
Abs. 1 S
S. 1 GG:
„Die Würde des Menschen ist
unantastbar “
unantastbar.“
I. Es gibt eine Würde des Menschen.
II. Das Subjekt der Menschenwürdegarantie ist der Mensch.
III. Es besteht ein absolutes Verbot, die
Würde des Menschen anzutasten.
anzutasten
Der Embryo – ein Mensch?
• optische Betrachtung, „Zellhaufen“
• „Kriterien des Menschseins“ (Autonomie, Selbstbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit ...)
• „werdender Mensch“, „Menschwerdung“, „werdendes Leben“
• „hohe Absterbequote im Frühstadium“
• „keine
k i Individualität
I di id lität vor Ausschluss
A
hl
der
d MehrM h
lingsbildung“
• „Einnistung
Einnistung in die Gebärmutter ist entscheidend
für die Menschwerdung“
• „geklonte
geklonte Embryonen sind anders
anders“
Der Embryo als „Biomasse“
(Embryo-)Zellen sind biologische Einheiten,
aber
b allein
ll i (Einzeller)
(Ei
ll ) oder
d zusammen mit
it
anderen der „Stoff“, aus dem „Lebewesen“
sind Deren Status ist entscheidend
sind.
entscheidend.
Biologische
g
Bestandteile einer Zelle:
Hülle, Plasma, Kern, DNA, Gene, Basenpaare, chemische Verbindungen, Stickstoff,
S
Sauerstoff,
t ff Kohlenstoff
K hl
t ff ...
„„Zellhaufen“
Unwissenschaftliche Reduktion auf das äußere
Erscheinungsbild
Betrachtung als Anhäufung von „Zellen“:
Reduktion auf Biomasse
Zelle: - Teil eines Lebewesens
- Lebewesen (Einzeller)
Mehrzellige Lebewesen fallen nicht vom Himmel, sondern entwickeln sich – aus einzelnen
Zellen
„keine Menschenähnlichkeit“:
Zirkuläre Betrachtungsweise
g
– Vorverständnis
des Aussehens hindert den Erkenntnisgewinn
Materialismus
Mikroskopisch betrachtet, ist der Mensch
- ein „Genprodukt
Genprodukt“
- die Summe biochemischer Prozesse und Substanzen
oder
- eine Ansammlung von physikalischen Komponenten
(Atome, Elementarteilchen ...)
Reduktion auf Biomasse.
Biomasse So kann man auch
den Menschen betrachten. Wird das dem
g
Menschen gerecht?
- genetische, biologische oder physikalische Sichtweise -
Folgen des materialistischen Weltbildes
 Welche Rechte hat eine Gensequenz, ein Molekül,
ein Protein,
Protein ein Atom
Atom, eine Zelle? – Keine.
Keine
 Anzahl und Verküpfung der Elemente sind
moralisch
li h irrelevant.
i l
t
y
 Wenn der kleine Zellhaufen des Embryos
keine Rechte hat, dann hat auch der große
Zellhaufen - der erwachsene Mensch - keine
Rechte.
g ist,, dass der erwachsene
 Wer überzeugt
Mensch mehr ist als bloße Biomasse, der
muss diesen Status (Menschenwürde) auch
dem menschl. Embryo zugestehen.
„
„werdendes
Leben“,,
„werdender“ Mensch
„Kriterien
Kriterien des Menschseins
Menschseins“
g
geistige/körperliche
g
p
Fähigkeiten:
g
- Autonomie
- Selbstbewusstsein
- Kommunikationsfähigkeit
- Ausbildung des zentralen Nervensystems
(Nüsslein Volhard – Geburt)
- Lungenatmung (Nüsslein-Volhard
Solange
g diese Fähigkeiten
g
nicht vorhanden
sind (nur „potentiell“ vorhanden), ist der
Embryo noch kein (schutzwürdiger) Mensch.
D.h.: Gleichsetzung von Eigenschaften/
Fähigkeiten mit dem Menschsein.
Hohe Absterbequote im Frühstadium der
Entwicklung
273 Tage
265 Tage
241 Tage
178 Tage
89 Tage
... zur Geburt
66 %
33 %
12 %
3%
1%
0,1
, %
Lebewesen leben oder leben nicht.
„Werdendes“
Werdendes“ Leben gibt es nicht.
nicht Welcher
Zustand liegt zwischen Tod und Leben?
„werdender Mensch“ = Lebewesen zwischen
Mensch und ... ?
Welche Art Lebewesen ist ein „werdender
Mensch“? Unbelebte Materie, Pflanze, Tier?
Schluss von einer quantitativen/ statistischen Aussage
auf die „Qualität
„Qualität“/das
/das Wesen des Lebewesens.
Erweiterung des Beobachtungszeitraums
• auf 75 Jahre: Absterbequote des Neugeborenen steigt
auf 50 Prozent.
• auf 100 Jahre: Absterbequote
q
des Neugeborenen
g
steigt
g
auf über 99 Prozent.
Der Embryo – ein Individuum?
Behauptung:
B
h
t
Solange eineiige Mehrlinge entstehen können,
existiert kein „Individuum
Individuum“.
Mehrlingsbildung bis ca. zum 14./15. Entwicklungstag möglich (Ausbildung des so gen.
„Primitivstreifens“ auf der Keimscheibe des
Embryos).
Embryos)
Kann von der Existenz eines „Individuums
„Individuums“
gesprochen werden, solange das Lebewesen
noch „teilbar“ ist?
Vermehrung ≠ Teilung
Die Mehrlingsbildung ist ein Vermehrungs- und kein
Teilungsvorgang im eigentlichen Sinn
Sinn.
A
Ausgangszustand
t d
Endzustand
Teilung
1A
Vermehrung
1A
2 mal ½
2 mal 1
½A║½A
1A║1B
 Ungeschlechtliche Vermehrung (wie sie bei verschiedenen Lebewesen vorkommt) ändert nichts
an der Individualität des Ausgangsembryos.
Mehrlinge sind Individuen und gehen aus
d due hervor
e o
Individuen
„„Zäsurwirkung“
g der Nidation?
Nidation: „Vervollständigung
des Entwicklungsprogramms“?
(1) Problem der „Individuation“
(Ausschluss der Mehrlingsbildung)
 Keine Ergänzung/Vervollständigung
/
des
genetischen Programms.
(2) „Vervollständigung
V
ll tä di
d
des E
Entwickt i k
lungsprogramms“
[Nüsslein-Volhard]
(3) „Wesentliche
Wesentliche Voraussetzung für
Entwicklung zum Menschen / als
Mensch“
Mensch
[Zypries]
„Im befruchteten Ei, der diploiden Zygote, ist
die ganze Information für die Embryonalentwicklung
i kl
enthalten.“
th lt “
(L. Wolpert, Entwicklungsbiologie, 1999, S. 25)
 Als Entwicklungsprogramm wird in der Entwicklungsbiologie die Gesamtheit der Entwicklungsphasen bezeichnet, die zur Reproduktion einer
Spezies erforderlich sind.
 Nidation
Nid ti iinsoweit
it kkeine
i „Vervollständigung“.
V
ll tä di
“
Exkurs: Konstruktionsprinzipien (1)
Konstruktionsprinzipien (2): Lebewesen
Lebewesen entstehen nicht aus Teilen, die
zusammengefügt werden, sondern
entwickeln sich.
Unbelebte Gegenstände werden aus Teilen
zusammengebaut.
Entwicklungs-/Lebensbedingungen
Vom Keim zum ausgewachsenen Exemplar:
Entwicklung ist abhängig von
Umgebungsbedingungen
Luft
T
Temperatur
t
Näh t ff
Nährstoffe
Auch die Nidation ist kein „Hinzufügen“
einer
i
Komponente,
K
t sondern
d
eine
i Änderung
Ä d
der für Lebewesen notwendigen
U f ldb di
Umfeldbedingungen.
„Wesentliche Voraussetzung für
die Entwicklung als Mensch“
 Notwendige
N t
di B
Bedingung
di
fü
für weitere
it
E t i kl
Entwicklung.
Der Charakter dieser Entwicklung bleibt davon
unberührt.
unberührt
 Jedes Lebewesen ist von Entwicklungsbedingungen abhängig.
abhängig Die Nidation ist eine von vielen
notwendigen Bedingungen – vor und nach der
Geburt. Sie fügt dem Embryo nichts Wesentliches hinzu.
 Durch die Nidation vom „Nicht-Mensch
Nicht-Mensch“ zum
„Menschen“? Hierfür gibt es weder in der Embryologie,
y g noch in der Entwicklungsbiologie
g
g
Anhaltspunkte.
Klonen als Sonderfall?
Sind durch Klonen (Kernaustausch) entstandene
Embryonen anders zu behandeln als durch Be
Befruchtung entstandene? (Jens Reich: „Artefakte“)
 Die Entwicklung eines Klons ist – abgesehen von
der Befruchtung – prinzipiell die gleiche.
 Eine hohe Fehlentwicklungsrate ist nicht entscheidend. Der „Zweck“ der Erzeugung ändert
nichts am Wesen des Gezeugten.
 Ein geklonter Mensch wäre genauso ein Mensch,
wie das Klonschaf Dolly zweifellos ein Schaf
war.
Der Embryo – ein Mensch!
 Genetische Identität als menschliches Lebewesen von Anfang an.
 Selbstgesteuerte Entwicklung ohne Hinzufügung neuer Elemente von außen.
 Die nach und nach in Erscheinung tretenden
körperlichen und geistigen Merkmale bzw.
Fähigkeiten von Menschen sind Bestandteil der
Entwicklung des Lebewesens Mensch.
 Der Embryo ist kein „potentieller Mensch“, sondern von Anfang an ein Mensch - mit Potential!
 Was ist mit Chimären und Mensch/Tier-Hybriden?
???!!!
???!!!...
???!!!
VI
VI.
Rechtfertigungsversuche
für den „Verbrauch“ von
Embryonen
Wachsendes Lebensrecht?
Modellfall § 218 StGB?
cm
?
 § 218 StGB orientiert sich nicht am „Wachstum“, sondern an anderen Kriterien
?
50
25
„Wachsendes Lebensrecht“?
 Was wäre das „Wachstums-Kriterium“:
Z it bl f – Länge
Zeitablauf
Lä
– Gewicht?
G i ht?
 Der Begriff „wachsendes Lebensrecht“ täuscht ein
Anwachsen des Rechts auf Leben vor, das es nicht
geben kann. Beschränkungen des Lebensrecht sind
mit der Aufhebung des Lebensrechts identisch
identisch.
vorgeburtliches
Wachstum
W
h t
(cm)
( )
?
10
3M
M.
Zeugung
Beratungsg
g
regelung
 Gegenläufige Regelungen bei künstl. Zeugung:
ESchG StZG - geringes Wachstum,
ESchG,
Wachstum hoher Schutz.
Schutz
Geburt
6M
M.
Mord/
g
Totschlag
medizinische Indikation
 Wachsendes Lebensrecht - abnehmendes Lebensrecht?
ht? (Wachstum
(W h t
– Degeneration)
D
ti )
Recht auf Leben - abhängig von körperlicher/
geistiger Entwicklung und Leistungsfähigkeit?
gesunder Mensch
beschränkte
Geschäftsfähigkeit
Lesen,
Schreiben
0
5
Summe der körperlichen
und geistigen
Leistungsfähigkeit
Unfall/
Erkrankung
Strafrechtsmündigkeit
Volljährigkeit
10
„unproduktiv“
20
Wählbarkeit zum
Bundespräsidenten
schwerstbehinderter
Mensch
40
„produktives Mitglied der
Gesellschaft“
 Verweis auf Ausland kein Ersatz für inhaltliche
Begründung
 Embryonenverbrauch
y
auch im Ausland umstritten
 Vorbildfunktion des Auslands / Vorbildfunktion
Deutschlands
kranker/
behind. Mensch
behind
Laufen
Selbstbewusstsein
Vorbild Ausland / Forschungs-Tourismus?
Rente: Frauen
 b
beii „restriktiver
t ikti
Regelung“
R
l
“ bleibt
bl ibt Gefahr
G f h des
d
Forschungs-Tourismus bestehen
Rente: Männer
60
65
70
80
„Ballastexistenz“?
 Trend zur Angleichung an die niedrigsten
Schutzstandards
Die anderen machen es doch auch ...
“Ich
Ich kenne diesen Satz: ‘Die
Die AnAn
deren tun es doch auch’. Aber wir
sagen
g doch schon unseren Kindern, dass sie tun müssen, was
richtig ist, ganz gleich, was andere
machen. Und wir akzeptieren dieses Argument ja auch nicht im Fall
von Kinderarbeit, von Sklaverei
oder bei der Todesstrafe …”
„Ethik des Heilens“
Die Gewinnung
g
von Stammzellen
aus menschlichen
Embryonen - wie
diesem hier - wird
Leben retten!
Meines
nicht!
Johannes Rau, Berliner Rede 2001, zum Thema “Embryonenverbrauch”
„Ethik des Heilens“?
Ethik des Heilens = Negierung der Menschenwürde
( Wer heilt hat recht“;
(„Wer
recht ; nichts ist unantastbar)
Konflikt zwischen Achtungs- und Schutzanspruch der
Menschenwürde?
- absolut ist nur der Achtungsanspruch (“Unantastbarkeit”)
- Realisierung
R li i
d
des Schutzanspruchs
S h t
h iistt von vielen
i l U
Umstäntä
den abhängig und nie vollständig/vollkommen möglich.
Aufrechnung „Leben gegen Leben?“
„Die pauschale Abwägung
von Leben gegen Leben,
die zur Freigabe der Vernichtung der vermeintlich geringeren Zahl
Z hl im
i IInteresse
t
d
der
Erhaltung der angeblich größeren Zahl führt, ist nicht vereinbar mit der Verpflichtung zum
individuellen Schutz jedes einzelnen konkreten Lebens. ... Der
Schutz des einzelnen Lebens darf nicht deswegen aufgegeb werden,
ben
d
weilil d
das an sich
i h achtenswerte
ht
t Zi
Ziell verfolgt
f l t wird,
id
andere Leben zu retten. Jedes menschliche Leben - auch das
erst sich entwickelnde Leben - ist als solches gleich wertvoll
und kann deshalb keiner irgendwie gearteten unterschiedlichen Bewertung oder gar zahlenmäßigen Abwägung unterworfen werden.“
[BVerfGE 39, S. 58 f.]
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