Präimplantationsdiagnostik Per Salamitaktik zur Eugenik oder die Metapher des betrogenen Fischers Der Ständerat hat den ersten Tag der Herbstsessions mit einer engagierten Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik begonnen. Es ging um die Differenzbereinigung zweier strittiger Punkte, nämlich der Möglichkeit der Chromosomentestung beim einzupflanzenden Embryo und der maximalen Anzahl zu entwickelnder Embryonen. Der Nationalrat verfolgte eine deutlich liberalere Haltung. Der Ständerat gab seinen Widerstand auf. Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) handelt es sich um ein medizinisches Verfahren, bei welchem durch künstliche Befruchtung entstandene Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Krankheiten getestet werden können. Befürworter der PID argumentieren mit der Chancengleichheit von Paaren, welche auf natürlichem Weg keine Kinder kriegen können oder ein hohes Risiko für die Weitergabe einer Erbkrankheit aufweisen. Gegner befürchten eine Selektion von wertem und unwertem Leben, beispielsweise durch Ausmerzung Behinderter. Gemäss Beschluss des Ständerates soll ein Embryo vor der Einpflanzung in den Mutterleib künftig auf Chromosomenstörungen untersucht werden dürfen. Das bedeutet ein Einschwenken auf die Linie des Nationalrats, wo u.a. argumentiert wurde, dass der PID dieselben Möglichkeiten offen stehen sollten, wie der sog. Pränataldiagnostik im Mutterleib. Dadurch könnten beispielsweise Embryos mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) frühzeitig erkannt und ausgesondert werden. Ausserdem steige die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Schwangerschaft. Wie schon so oft bei fortpflanzungsmedizinischen Verfahren wurde u.a. mit der Verhinderung des sog. Reproduktions-Tourismus argumentiert. Trotzdem hatten sog. „Retterbabys“ (etwas salopp ausgedrückt im Reagenzglas gezüchtete, menschliche Ersatzteillager für kranke Geschwister) Nach Ansicht der Befürworter könnten viele Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, wenn der Embryo schon vor der Einpflanzung untersucht werden könne. Dieses Argument lässt aufmerken und zeigt, auf welcher schiefen Ebene sich unsere Gesellschaft und deren Politiker bereits befinden. Hier wird mit einer kruden Selbstverständlichkeit angenommen, dass behinderte Kinder ja sowieso abgetrieben würden. Die Argumente der Gegner, die sich auf Menschenwürde und die Verantwortlichkeit zur Wahrung ethischer Grenzen berufen, muten hingegen hilflos und weltfremd an und zeigen wie sehr sich der „mainstream“ bereits im ethischen Abseits befindet. Weltlich gesehen „vernünftige“ politische Entscheide entpuppen sich bei ganzheitlicher Betrachtung als Wegmarken einer Salamitaktik, deren logische Entwicklung die vollkommene Beliebigkeit in Lebensrechtsfragen hervorbringen könnte. Es ist wie beim Fischer, der in den Laden ging, um neue Anglerhaken zu kaufen. Der geschickte Verkäufer drehte ihm eine neue Fischrute an und präsentierte ihm zudem einen High- Tech-Anglerstuhl mit integriertem Grill. Da dieser aber nicht wettertauglich war, benötigte er ein neues Vorzelt, welches aber nur Sinn machte, wenn man es an einem ebenfalls neuen Wohnwagen befestigen konnte. Da dieser neue Wohnwagen die Nutzlast seines Autos überschritt, kaufte er auch noch grad einen Offroader mit Anhängerkupplung… Die Vorlage geht wieder an den Nationalrat. Das letzte Wort hat aber das Volk, da es für die Erhöhung der Zahl in vitro erzeugter Embryos eine Verfassungsänderung braucht. Zudem erwägen lebensrechtlich engagierte Kreise – so auch die GL der EDU - ein Referendum. Dr. med. Daniel Beutler-Hohenberger