Recht auf Leben für einen menschlichen Embryo

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Quellen:
BELARUSSISCHE STAATLICHE UNIVERSITÄT
FAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN
STAATSEXAMEN 2012
Referentin: Evgenija Birillo
1) Bürgerliche Gesetzbuche der Republik Belarus (BGB, 1998)
2) Das Embryonenschutzgesetz (ESchG), 1990
3) Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UNKinderrechtskonvention ,1989)
4) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UNMenschenrechtscharta, 1948)
5) Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), 1950
// Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten
6) Deutscher Bundestag: Zur Sache - Themen parlamentarischer
Beratung. "Schutz des ungeborenen Lebens". Bonn 1/92
7) Grundrechtsschutz für den menschlichen Embryo?
(zusammen mit Christian Hillgruber), in: Zeitschrift für
Lebensrecht (ZfL) 17 (2008), S. 43–49.
8) Günther, Hans-Ludwig/ Kaiser, Peter/ Taupitz, Jochen:
Embryonenschutzgesetz.
Kommentar
zum
Embryonenschutzgesetz, Kohlhammer Verlag, 2008.
Studiengang: IR 9. Semester
Tema:
„Probleme des Rechtsschutzes von menschlichen
Embryonen“
 Die internationale Regelung des rechtlichen Status des
Embryos.
Ziel der Forschung: den rechtlicher Status von Embryonen in der
Welt und in der Republik Belarus zu bestimmen und die Antworten auf
die folgenden Fragen zu finden:
 Ist der Embryo ein Mensch mit Rechten, vergleichbar mit einem
geborenen Menschen?
Ein "Mensch" = wer geboren ist
 Einzelne Staaten bestimmen den rechtlichen Status des
Embryos
 Wann hat ein Embryo Recht auf Leben?
Aktuelle Probleme:
 Wann hat er Menschenwürde?

Forschungen an menschlichen Embryonen
Inhalt:
Kapitel 1. Die internationale Regelung des rechtlichen Status des
Embryos
Kapitel 2. Regelung in die Republik Belarus
Kapitel 3. Aktuelle Probleme des Schutzes von menschlichen
Embryonen in der Welt
Schlussfolgerung
neuen Biotechnologien und Methoden
Die embryonalen menschlichen Stammzellen – sind Zellen, welche
noch nicht differenziert sind. Aus diesen Stammzellen können sich noch
alle ca. 200 Zellarten des Menschen bilden.

Das Problem der Abtreibung
etwa 70 Millionen illegalen künstlichen Abtreibungen pro Jahr
Schlussfolgerung:
 Ein menschliches Embryo hat einen begrenzten rechtlichen
Status
 Es wäre richtiger, als Anfang des Lebens nicht den Moment
der Geburt des Menschen, sondern den Moment der
Empfängnis zu bestimmen.
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