Quellen: BELARUSSISCHE STAATLICHE UNIVERSITÄT FAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN STAATSEXAMEN 2012 Referentin: Evgenija Birillo 1) Bürgerliche Gesetzbuche der Republik Belarus (BGB, 1998) 2) Das Embryonenschutzgesetz (ESchG), 1990 3) Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UNKinderrechtskonvention ,1989) 4) Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (UNMenschenrechtscharta, 1948) 5) Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), 1950 // Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 6) Deutscher Bundestag: Zur Sache - Themen parlamentarischer Beratung. "Schutz des ungeborenen Lebens". Bonn 1/92 7) Grundrechtsschutz für den menschlichen Embryo? (zusammen mit Christian Hillgruber), in: Zeitschrift für Lebensrecht (ZfL) 17 (2008), S. 43–49. 8) Günther, Hans-Ludwig/ Kaiser, Peter/ Taupitz, Jochen: Embryonenschutzgesetz. Kommentar zum Embryonenschutzgesetz, Kohlhammer Verlag, 2008. Studiengang: IR 9. Semester Tema: „Probleme des Rechtsschutzes von menschlichen Embryonen“ Die internationale Regelung des rechtlichen Status des Embryos. Ziel der Forschung: den rechtlicher Status von Embryonen in der Welt und in der Republik Belarus zu bestimmen und die Antworten auf die folgenden Fragen zu finden: Ist der Embryo ein Mensch mit Rechten, vergleichbar mit einem geborenen Menschen? Ein "Mensch" = wer geboren ist Einzelne Staaten bestimmen den rechtlichen Status des Embryos Wann hat ein Embryo Recht auf Leben? Aktuelle Probleme: Wann hat er Menschenwürde? Forschungen an menschlichen Embryonen Inhalt: Kapitel 1. Die internationale Regelung des rechtlichen Status des Embryos Kapitel 2. Regelung in die Republik Belarus Kapitel 3. Aktuelle Probleme des Schutzes von menschlichen Embryonen in der Welt Schlussfolgerung neuen Biotechnologien und Methoden Die embryonalen menschlichen Stammzellen – sind Zellen, welche noch nicht differenziert sind. Aus diesen Stammzellen können sich noch alle ca. 200 Zellarten des Menschen bilden. Das Problem der Abtreibung etwa 70 Millionen illegalen künstlichen Abtreibungen pro Jahr Schlussfolgerung: Ein menschliches Embryo hat einen begrenzten rechtlichen Status Es wäre richtiger, als Anfang des Lebens nicht den Moment der Geburt des Menschen, sondern den Moment der Empfängnis zu bestimmen.