Detail: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

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Instrumentalisierungsverbot des Menschen
ist prinzipiell - Stammzellgesetz darf nicht
aufgeweicht werden
Rede von Monika Knoche, 14. Februar 2008
Monika Knoche (DIE LINKE): Mit überwältigender Mehrheit wurde 2002 in diesem Haus kein
Zweifel daran gelassen, dass der menschliche Embryo Menschenwürde hat, dass er nicht verfügbar
ist. Hat, ja kann sich an dieser grundlegenden Menschenrechtsfrage in nur sechs Jahren etwas
ändern? Kann nach Maßgabe unserer Verfassung nach Moral und Ethik in der
Fortpflanzungsmedizin und Forschung die Antwort heute anders ausfallen? Ich meine, nein.
Das prinzipielle Instrumentalisierungsverbot des Menschen, die Zweckfreiheit seiner Existenz, ganz
egal wie und wo sich sein Leben zeigt, darf nicht zur Disposition gestellt werden. Das Verbot
fremdnütziger Forschung als Tabu ist für mich das wertvollste zivilisatorische Gut, das wir aufgrund
historischer Erfahrungen haben, weshalb wir sagen können: Die Forschungsfreiheit ist von
Verfassungsrang, sie findet ihre Grenze im Vorrang der Menschenwürde.
Ich möchte es klar sagen: Der frühe Mensch, um den es hier geht, ist ohne Schwangerschaft und
Geburt in die Welt gebracht. Er ist erzeugt worden. Er ist nicht gezeugt. Und weil er nicht durch den
Körper einer Frau geschützt ist, machen Forscher ihn sich nutzbar, nützlich für Zwecke, die nicht im
Lebensinteresse des Embryos liegen. Er soll zum Ding, zur Sache erklärt werden, damit man aus
ihm ein Produkt machen kann. Erzeugt, um zerstört zu werden. Damit ist die gewaltsame
Beendigung eines menschlichen Lebensprozesses zur Voraussetzung für einen ganzen
Forschungszweig geworden.
Mir ist wichtig, zu sagen: Auch wenn sich der Embryo in seinem Entwicklungsstadium noch nicht als
menschliches Gegenüber zeigt, so hat er doch die volle aus ihm selbst kommende Kraft, sich als
Mensch zu entwickeln und genau die Person zu werden, die normalerweise geboren wird. Es gibt
aus meiner Sicht keine Möglichkeit, ihn von der Zugehörigkeit zur Menschheit auszuschließen. Wer
sagt, der Embryo sei nur dann ein Mensch, wenn er die Gebärmutter erreicht und zu lebensfähiger
Reife gelangt, sieht über die Anthropologie und die Menschenrechtsphilosophie unserer Verfassung
hinweg.
Ich trete für die Unverfügbarkeit des menschlichen Embryos ein und sage dennoch Ja zur
Stammzellforschung. Ein humanistisches Verständnis der Humanmedizin schließt die Suche nach
Therapiemöglichkeiten ein, die für körpereigenes Gewebe und das Geheimnis der
Selbstheilungskräfte Forschung braucht. Mit der Reprogrammierung und den Erfolgen der adulten
Stammzellforschung beispielsweise sind vorzeigbare Erfolge vorhanden. Diese Wege sollten wir in
Deutschland weiter beschreiten.
Der Wissensgewinn und das Gerieren von neuen Therapien sollen sich in den ethisch-moralischen
Grenzen vollziehen, die durch das Stammzellgesetz von 2002 gezogen sind. Nicht diejenige ist
forschungsfreundlich, die der Forschung gibt, was sie verlangt, und die gesetzgeberischen
Nachschub liefert, wann immer er eingefordert wird.
Wer heute eine Veränderung oder gar Aufhebung der Stichtagsregelung vornehmen will, sagt nichts
anderes, als dass er in die Embryonenerzeugung für Forschungszwecke einwilligt. Das ist nicht im
Geiste des sogenannten Kompromisses von 2002. Denn die Initiatorinnen und Initiatoren haben die
Einführung des Stichtags damit begründet, dass zum Zweck der Forschung kein einziger weiterer
Embryo zerstört werden soll. Und niemand kann heute ernsthaft in Abrede stellen, dass bei
weltweiten Begehrlichkeiten der Forschung Frauen zu Eizelllie-ferantinnen gemacht werden. Ihre
Fruchtbarkeit wird in den Dienst fremdnütziger Forschung gestellt.
Mit der embryonalen Stammzellforschung ist eine neue Menschenrechtsfrage und eine neue
Frauenfrage aufgekommen, wie es sie in der Menschheitsgeschichte nie gab. Ich plädiere für die
Beibehaltung der Rechtslage.
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