Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung

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Wintersemester 2013/14
Vorlesung „Ethik in der Medizin“
Reproduktionsmedizin
und Embryonenforschung
PD Dr. Alfred Simon
Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin
Gliederung der Vorlesung
Ethisch und rechtliche Fragen
 Assistierte Reproduktion
 Präimplantationsdiagnostik (PID)
 Forschung an humanen embryonalen
Stammzellen (hESZ)
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Assistierte Reproduktion
Methoden
 In-vitro-Fertilisation
 mit oder ohne ICSI
 Donogene Insemination
 Samenspende
 Eizellspende
 Embryonenspende
Quelle: de.wikipedia.org
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Assistierte Reproduktion
Richtlinien und Gesetze
 Embryonenschutzgesetz, 1990 (ESchG)
 Wiss. Beirat der Bundesärztekammer:
(Muster-)Richtlinie zur Durchführung der
assistierten Reproduktion, 2006 (RDaR)
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Assistierte Reproduktion
Verfahren
ESchG
In-vitro-Fertilisation
Zulässig1
Samenspende (heterologe Insemination)
Zulässig1,2
Eizellspende
Verboten
Embryonenspende
Verboten
Leih- bzw. Ersatzmutterschaft
Verboten
Statusrechtliche Voraussetzungen (RDaR):
1
Ehe oder feste Partnerschaft
2
Ausgeschlossen bei Frauen die in keiner Partnerschaft oder in einer
gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Assistierte Reproduktion
Single-Embryo-Transfer
 Deutschland: „Dreierregel“
 Es dürfen pro Zyklus bis zu 3 Eizellen befruchtet und
übertragen werden
 Dilemma: Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft
oder geringere Erfolgsaussicht
 Ausland: elektiver Single-Embryo-Transfer
 Kultivierung mehrerer Embryonen
 Beurteilung der Embryonenmorphologie
 Übertragung des Embryos mit den größten
Entwicklungschancen
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Präimplantationsdiagnostik
 Künstliche Befruchtung
 Entnahme einer Zelle im 8- bis 16-ZellStadium  genetische Untersuchung
 Rechtliche Bewertung?
 Ethische Bewertung?
Quelle: faz.net
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Rechtliche Bewertung der PID
ESchG
 Verbietet jede Verwendung des Embryos zu
einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck
 Als Embryo im Sinne des Gesetzes gilt
 die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche
Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an
 jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle
 PID an totipotenten Zellen widerspricht ESchG
 PID an pluripotenten Zellen?
(Problem: Vernichtung des positiv getesteten Embryos)
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Rechtliche Bewertung der PID
BGH: Urteil vom 6.7.2010
 PID an pluripotenten Zellen verstößt nicht
gegen das ESchG
 Bei genetischer Vorbelastung der Eltern kann
die PID eine PND und die damit verbundenen
Risiken für die Schwangere verhindern
 PID an pluripotenten Zellen zur Entdeckung
schwerer genetischer Schäden zulässig
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Rechtliche Bewertung der PID
Präimplantationsdiagnostikgesetz
 PID grundsätzlich verboten
 Ausnahmen
 schwerwiegende Erbkrankheiten
 hohes Risiko von Fehl- und Totgeburt
 Voraussetzungen
 Aufklärung und Beratung zu medizinischen,
psychischen und sozialen Folgen
 Positives Votum einer Ethikkommission
 Durchführung in zugelassenen Zentren
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Ethische Bewertung der PID
Argumente der Kritiker:
 Moralische Status des Embryos
 Vorgeburtliche Selektion  Dammbruch
 Diskriminierung von Behinderung
Argumenten der Befürworter:
 Einschränkung der Fortpflanzungsfreiheit
 Widerspruch zur Zulässigkeit der PND
 Verbot  Ausweichen ins Ausland
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Forschung an hESZ
Stammzellen
 Vorläufer differenzierter Zellen
 Adulte Stammzellen
 Im Gewebe adulter Lebewesen (z.B. Knochenmark,
Haut)  Geweberegeneration
 Plastizität und Vermehrbarkeit eingeschränkt
 Embryonale Stammzellen
 Nur im Embryo
 Pluripotent  Differenzierung in sämtliche Zelltypen
 Unbegrenzt teilungsfähig
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Forschung an hESZ
Ziele und Hoffnungen
 Grundlagenforschung
 Differenzierung/Reprogrammierung von Zellen
 Krankheitsentstehung
 Medikamentenentwicklung
 Anwendung im Bereich der Humantherapie
 Zell- und Gewebeersatz
 Therapien für Parkinson, Herz-Kreislauferkrankungen,
Diabetes…
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Forschung an hESZ
Risiken und Probleme
 Tumorbildung nach Transplantation
 Infektion hESZ durch Kulturbedingungen
 Immunkompatibilität ( therapeut. Klonen)
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Quelle: www.drze.de
Quelle: www.drze.de
Forschung an hESZ
Ethische Bedenken
 Vernichtung von Embryonen
 Instrumentalisierung und Manipulation von
Embryonen
 Abwägung:
 Embryonenschutz
 Forschungsinteressen
 Interessen künftiger Patienten
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Forschung an humanen ESZ
Rechtliche Regelung
 ESchG  verbietet Gewinnung von hESZ
 Stammzellgesetz (2002/2008)  erlaubt
Forschung an importierten hESZ unter
bestimmten Voraussetzungen:





Gewinnung vor dem 1.5.2007
aus überzähligen Embryonen
hochrangiges Forschungsziel
keine Alternativen
Genehmigung durch Zentrale Ethik-Kommission für
Stammzellforschung
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
Zusammenfassung
Embryonenschutz
 Unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen
(StGB, ESchG, Stammzellgesetz) mit
unterschiedlichen Schutzniveaus
 Diskrepanz zwischen dem rechtlichen Schutz
des Embryos in vitro und in vivo
 Bedarf für ein einheitliches Fortpflanzungsmedizingesetz
A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14
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