 
                                Wintersemester 2013/14 Vorlesung „Ethik in der Medizin“ Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Gliederung der Vorlesung Ethisch und rechtliche Fragen  Assistierte Reproduktion  Präimplantationsdiagnostik (PID)  Forschung an humanen embryonalen Stammzellen (hESZ) A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Assistierte Reproduktion Methoden  In-vitro-Fertilisation  mit oder ohne ICSI  Donogene Insemination  Samenspende  Eizellspende  Embryonenspende Quelle: de.wikipedia.org A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Assistierte Reproduktion Richtlinien und Gesetze  Embryonenschutzgesetz, 1990 (ESchG)  Wiss. Beirat der Bundesärztekammer: (Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion, 2006 (RDaR) A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Assistierte Reproduktion Verfahren ESchG In-vitro-Fertilisation Zulässig1 Samenspende (heterologe Insemination) Zulässig1,2 Eizellspende Verboten Embryonenspende Verboten Leih- bzw. Ersatzmutterschaft Verboten Statusrechtliche Voraussetzungen (RDaR): 1 Ehe oder feste Partnerschaft 2 Ausgeschlossen bei Frauen die in keiner Partnerschaft oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Assistierte Reproduktion Single-Embryo-Transfer  Deutschland: „Dreierregel“  Es dürfen pro Zyklus bis zu 3 Eizellen befruchtet und übertragen werden  Dilemma: Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft oder geringere Erfolgsaussicht  Ausland: elektiver Single-Embryo-Transfer  Kultivierung mehrerer Embryonen  Beurteilung der Embryonenmorphologie  Übertragung des Embryos mit den größten Entwicklungschancen A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Präimplantationsdiagnostik  Künstliche Befruchtung  Entnahme einer Zelle im 8- bis 16-ZellStadium  genetische Untersuchung  Rechtliche Bewertung?  Ethische Bewertung? Quelle: faz.net A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Rechtliche Bewertung der PID ESchG  Verbietet jede Verwendung des Embryos zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck  Als Embryo im Sinne des Gesetzes gilt  die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an  jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle  PID an totipotenten Zellen widerspricht ESchG  PID an pluripotenten Zellen? (Problem: Vernichtung des positiv getesteten Embryos) A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Rechtliche Bewertung der PID BGH: Urteil vom 6.7.2010  PID an pluripotenten Zellen verstößt nicht gegen das ESchG  Bei genetischer Vorbelastung der Eltern kann die PID eine PND und die damit verbundenen Risiken für die Schwangere verhindern  PID an pluripotenten Zellen zur Entdeckung schwerer genetischer Schäden zulässig A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Rechtliche Bewertung der PID Präimplantationsdiagnostikgesetz  PID grundsätzlich verboten  Ausnahmen  schwerwiegende Erbkrankheiten  hohes Risiko von Fehl- und Totgeburt  Voraussetzungen  Aufklärung und Beratung zu medizinischen, psychischen und sozialen Folgen  Positives Votum einer Ethikkommission  Durchführung in zugelassenen Zentren A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Ethische Bewertung der PID Argumente der Kritiker:  Moralische Status des Embryos  Vorgeburtliche Selektion  Dammbruch  Diskriminierung von Behinderung Argumenten der Befürworter:  Einschränkung der Fortpflanzungsfreiheit  Widerspruch zur Zulässigkeit der PND  Verbot  Ausweichen ins Ausland A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Forschung an hESZ Stammzellen  Vorläufer differenzierter Zellen  Adulte Stammzellen  Im Gewebe adulter Lebewesen (z.B. Knochenmark, Haut)  Geweberegeneration  Plastizität und Vermehrbarkeit eingeschränkt  Embryonale Stammzellen  Nur im Embryo  Pluripotent  Differenzierung in sämtliche Zelltypen  Unbegrenzt teilungsfähig A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Forschung an hESZ Ziele und Hoffnungen  Grundlagenforschung  Differenzierung/Reprogrammierung von Zellen  Krankheitsentstehung  Medikamentenentwicklung  Anwendung im Bereich der Humantherapie  Zell- und Gewebeersatz  Therapien für Parkinson, Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes… A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Forschung an hESZ Risiken und Probleme  Tumorbildung nach Transplantation  Infektion hESZ durch Kulturbedingungen  Immunkompatibilität ( therapeut. Klonen) A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Quelle: www.drze.de Quelle: www.drze.de Forschung an hESZ Ethische Bedenken  Vernichtung von Embryonen  Instrumentalisierung und Manipulation von Embryonen  Abwägung:  Embryonenschutz  Forschungsinteressen  Interessen künftiger Patienten A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Forschung an humanen ESZ Rechtliche Regelung  ESchG  verbietet Gewinnung von hESZ  Stammzellgesetz (2002/2008)  erlaubt Forschung an importierten hESZ unter bestimmten Voraussetzungen:      Gewinnung vor dem 1.5.2007 aus überzähligen Embryonen hochrangiges Forschungsziel keine Alternativen Genehmigung durch Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellforschung A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14 Zusammenfassung Embryonenschutz  Unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen (StGB, ESchG, Stammzellgesetz) mit unterschiedlichen Schutzniveaus  Diskrepanz zwischen dem rechtlichen Schutz des Embryos in vitro und in vivo  Bedarf für ein einheitliches Fortpflanzungsmedizingesetz A. Simon: Vorlesung „Ethik in der Medizin“, WS 2013/14