Persönlichkeitsstörungen Vorlesung im Rahmen der Vorlesungsreihe „Psychiatrie“ der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Department für Psychische Gesundheit der Universität Leipzig Internationale Diagnosen Checklisten für ICD 10 (WHO) - IDCL (G1) Die charakteristischen und dauerhaften inneren Erfahrungs- und Verhaltensmuster des Betroffenen weichen insgesamt deutlich von kulturell erwarteten und akzeptieren Vorgaben („Normen“) in folgenden Bereichen ab: Persönlichkeitsstörung - IDCL - (WHO) (G1) Kognitionen (Wahrnehmung und Interpretation von Dingen, Menschen und Ereignisse; Einstellungen und Vorstellungen von sich und anderen Affektivität (Variationsbreite, Intensität und Angemessenheit der emotionalen Ansprechbarkeit und Reaktion) Impulskontrolle und Bedürfnisbefriedigung Zwischenmenschliche Beziehungen Persönlichkeitsstörung - IDCL - (WHO) Bronisch 2002 (G2) Die Abweichung ist so ausgeprägt, dass das daraus resultierende Verhalten in vielen persönlichen und sozialen Situationen unflexibel, unangepasst oder auf andere Weise unzweckmäßig ist G3) Persönlicher Leidendruck, nachteiliger Einfluss auf die soziale Umwelt oder beides sind deutlich dem unter (G2) beschriebenen Verhalten zuzuschreiben Persönlichkeitsstörung - IDCL - (WHO) (G4) Nachweis, dass die Abweichung stabil, von langer Dauer ist und im späten Kindesalter oder in der Adoleszenz begonnen hat (G5) Die Abweichung kann nicht durch das Vorliegen oder die Folgen einer anderen psychischen Störung des Erwachsenenalters erklärt werden Persönlichkeitsstörung - IDCL - (WHO) (G6) Eine organische Erkrankung, Verletzung oder Funktionsstörung des Gehirns müssen als mögliche Ursache für die Abweichung ausgeschlossen werden. Zwingend zu beachtende Voraussetzung zur Vergabe der Diagnose „Persönlichkeitsstörung“ Diagnose darf nur vergeben werden, wenn die betreffende Person selbst unter ihrer Persönlichkeit leidet, und /oder: Voraussetzung „Persönlichkeitsstörung“ Wenn sie das Risiko der Entwicklung oder Exazerbation einer psychischen Störung (affektiv, Suizidalität, Dissoziationsneigung) beinhalten oder eindeutig mit diesen in einem Zusammenhang stehen Wenn die Betroffenen wegen ihrer Persönlichkeitseigenarten z. B. auf Grund eines erheblich beschränkten psychosozialen Funktionsniveaus ihre existentiellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen Voraussetzung „Persönlichkeitsstörung“ psychischen Störung ° therapeutische Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten beschränktes psychosoziales Funktionsniveaus (Ethik-, Rechts- oder Gesetzesverletzung) ° Patienten müssen Angemessenheit der Diagnose nicht zwingend teilen Voraussetzung „Persönlichkeitsstörung“ leiten sich aus Grundrechten der Menschen bzgl. der individuellen Ausgestaltung der Persönlichkeit und des persönlichen Lebens an (Artikel 1. Grundgesetz) – außer Ethikund Rechtsverletzungen! Persönlicher Stil Persönlichkeitsstörung gewissenhaft, sorgfältig zwanghaft ehrgeizig, selbstbewusst narzistisch expressiv, emotional histrionisch wachsam, misstrauisch paranoid sprunghaft, spontan borderline anhänglich, loyal dependent zurückhaltend, einsam schizoid selbstkritisch, vorsichtig ängstlich-selbstunsicher ahnungsvoll, sensibel schizotypisch