Dozent André Vieregge Alter 38 Jahre, verheiratet, zwei Kinder Mitarbeiter der Hillgraf GmbH, Versicherungsmakler für Gewerbe und Industrie Seit 2001 im Unternehmen tätig Schwerpunkt Außendienst mit Haftpflicht/Transport Thema Fachwirt Bereich Vermögen : D & O Versicherung+ Vermögensschadenhaftpflicht Weitere Tätigkeiten Aus-/Weiterbildung: Prüfer (IHK) Kauffrau/mann Versicherungen und Finanzen Dozent Überbetrieblicher Unterricht (Fußzeile in Menü Kopf- und Fußzeile anpassen, Seite 1) Gegenstand der D & O Versicherung Die D&O-Versicherung schützt Organe von Kapitalgesellschaften gegen die gravierenden wirtschaftlichen Folgen bei der Inanspruchnahme aufgrund fehlerhafter oder vermeintlich fehlerhafter Management-Entscheidung. Auch die Geschäftsführer von Personengesellschaften in Form der offenen Handelsgesellschaft und Kommandit-gesellschaft (OHG und KG) können versichert werden. Versichert werden Vorstände und Aufsichtsräte (Beiräte bzw. Verwaltungsräte) nur das gesamte Organ und/oder OHG-/KG-/GmbH-Geschäftsführer, als versicherte Personen Versicherungsnehmer ist das Unternehmen selbst (Fußzeile in Menü Kopf- und Fußzeile anpassen, Seite 2) Fazit D & O Versicherung Die D&O-Versicherung ist ein wichtiges Standbein in der Absicherung der Unternehmen und ihrer Unternehmens-leiter/Aufsichtsorgane und hat sich in Deutschland inzwischen zum Standardprodukt entwickelt. Unternehmerische Entscheidungsfreude wird gefördert Das Unternehmen erhält „Masse“ im Falle des Regresses Qualifizierter juristischer Beistand von Anfang an Schutz des persönlichen Vermögens (Fußzeile in Menü Kopf- und Fußzeile anpassen, Seite 3) Der aktuelle Fall Die XY GmbH handelt u. a. mit Spezialteilen für Kfz-Zulieferer, wobei der Preis dieser Teile marktbedingt starken Schwankungen unterlegen ist. Um stets über einen Warenbestand zu verfügen und gleichzeitig flexibel auf Preisschwankungen im Markt reagieren zu können, war vereinbart worden, dass ein Einkaufs-Team in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr als Waren für 1,5 Mio. Euro ordern sollte. Im Frühjahr 2009 glaubten die Einkäufer im Team A eine günstige Preissituation vorzufinden und orderten deutlich mehr Ware als für die festgelegten 1,5 Mio. Euro. Es kam wie es kommen musste und die Preise für die Spezialteile sanken im Laufe des Jahres 2009 erheblich. Das Unternehmen forderte von dem für die Betreuung des Teams zuständigen Geschäftsleitungsmitglied 400.000 Euro an Schadenersatz. Als Begründung wurde angeführt der zuständige Geschäftsführer hätte es unterlassen, das Team A besser zu überwachen bzw. Controllinginstrumente zu installieren, die ein Überschreiten der 1,5 Mio. Grenze unmöglich machten. Nachdem man sich außergerichtlich nicht einigen konnte, verklagte das Unternehmen seinen eigenen – inzwischen Ex-Geschäftsführer. Im Prozess wurde ein Vergleich über die Summe von 100.000 Euro abgeschlossen. Für den Geschäftsführer ging die Sache noch mal glimpflich aus. DieVersicherung bezahlte nicht nur den Betrag von 100.000 Euro, sondern auch die auf den Manager entfallenden Kosten des Gerichtsverfahrens von rund 13.400 Euro. (Fußzeile in Menü Kopf- und Fußzeile anpassen, Seite 4)