Vermögen D&O

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Dozent André Vieregge
 Alter 38 Jahre, verheiratet, zwei Kinder
 Mitarbeiter der Hillgraf GmbH, Versicherungsmakler für
Gewerbe und Industrie
 Seit 2001 im Unternehmen tätig
 Schwerpunkt Außendienst mit Haftpflicht/Transport
 Thema Fachwirt Bereich Vermögen :
 D & O Versicherung+ Vermögensschadenhaftpflicht
 Weitere Tätigkeiten Aus-/Weiterbildung:
 Prüfer (IHK) Kauffrau/mann Versicherungen und
Finanzen
 Dozent Überbetrieblicher Unterricht
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Gegenstand der D & O Versicherung

Die D&O-Versicherung schützt Organe von Kapitalgesellschaften
gegen die gravierenden wirtschaftlichen Folgen bei der
Inanspruchnahme aufgrund fehlerhafter oder vermeintlich
fehlerhafter Management-Entscheidung. Auch die Geschäftsführer von Personengesellschaften in Form der offenen
Handelsgesellschaft und Kommandit-gesellschaft (OHG und KG)
können versichert werden.

Versichert werden
 Vorstände und Aufsichtsräte (Beiräte bzw. Verwaltungsräte)
nur das gesamte Organ
 und/oder
 OHG-/KG-/GmbH-Geschäftsführer,
als versicherte Personen
 Versicherungsnehmer ist das Unternehmen selbst
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Fazit D & O Versicherung
 Die D&O-Versicherung ist ein wichtiges Standbein in
der Absicherung der Unternehmen und ihrer
Unternehmens-leiter/Aufsichtsorgane und hat sich in
Deutschland inzwischen zum Standardprodukt
entwickelt.
 Unternehmerische Entscheidungsfreude wird
gefördert
 Das Unternehmen erhält „Masse“ im Falle des
Regresses
 Qualifizierter juristischer Beistand von Anfang an
 Schutz des persönlichen Vermögens
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Der aktuelle Fall



Die XY GmbH handelt u. a. mit Spezialteilen für Kfz-Zulieferer,
wobei der Preis dieser Teile marktbedingt starken Schwankungen
unterlegen ist. Um stets über einen Warenbestand zu verfügen und
gleichzeitig flexibel auf Preisschwankungen im Markt reagieren zu
können, war vereinbart worden, dass ein Einkaufs-Team in einem
bestimmten Zeitraum nicht mehr als Waren für 1,5 Mio. Euro ordern
sollte. Im Frühjahr 2009 glaubten die Einkäufer im Team A eine
günstige Preissituation vorzufinden und orderten deutlich mehr Ware
als für die festgelegten 1,5 Mio. Euro.
Es kam wie es kommen musste und die Preise für die Spezialteile
sanken im Laufe des Jahres 2009 erheblich. Das Unternehmen
forderte von dem für die Betreuung des Teams zuständigen
Geschäftsleitungsmitglied 400.000 Euro an Schadenersatz. Als
Begründung wurde angeführt der zuständige Geschäftsführer hätte
es unterlassen, das Team A besser zu überwachen bzw.
Controllinginstrumente zu installieren, die ein Überschreiten der 1,5
Mio. Grenze unmöglich machten.
Nachdem man sich außergerichtlich nicht einigen konnte, verklagte
das Unternehmen seinen eigenen – inzwischen Ex-Geschäftsführer.
Im Prozess wurde ein Vergleich über die Summe von 100.000 Euro
abgeschlossen. Für den Geschäftsführer ging die Sache noch mal
glimpflich aus. DieVersicherung bezahlte nicht nur den Betrag von
100.000 Euro, sondern auch die auf den Manager entfallenden
Kosten des Gerichtsverfahrens von rund 13.400 Euro.
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