Ökosysteme - Schutzgebiete Naturschutz und Landwirtschaft Gesamtkonzept Regula Billeter Institut für Integrative Biologie, Pflanzenökologie [email protected] Gefährdung, Erhaltung und Regeneration von Ökosystemen • zu erhaltende Ökosysteme brauchen: – Pufferzone, mit der die störenden Einflüsse abgehalten werden können und für die ebenfalls besondere Vorschriften notwendig sind (in Bezug auf Düngung, Biozide, Betreten etc.) • Natürliche Ökosysteme – alle natürlichen Ökosysteme fehlen in den tiefen Lagen Mitteleuropas heute fast vollständig – für die Erhaltung natürlicher Ökosysteme wichtig keine Bewirtschaftung, keine Drainage, keine Düngung, keine Pestizide, kein Erholungsbetrieb • Naturnahe Ökosysteme – naturnahe Ökosysteme heute auf kleine Reste beschränkt – sie können bestimmte Stadien der natürlichen Ökosysteme ersetzen – sie bieten aber auch neuartige Möglichkeiten (z.B. Hecken). – für ihre Erhaltung wichtig keine Drainage, keine Düngung, keine Pestizide. Gefährdung, Erhaltung und Regeneration von Ökosystemen • Natürliche Ökosysteme • Naturnahe Ökosysteme • Halbnatürliche sowie Agrar-, Forst- und Teich-Ökosysteme – viele der durch die frühere landwirtschaftliche Bewirtschaftung entstandenen Ökosysteme sind heute gefährdet – Zu ihrer Erhaltung muss die bisherige Bewirtschaftung beibehalten oder simuliert werden keine Drainage, keine Pestizide (auch keine Herbizide) • Techno-Ökosysteme – Siedlungs-Ökosyteme siehe Vorlesung Stadtbioökologie Übersicht “Natürliche Ökosysteme” - U r w ä l der Abschirmen gegen biotopfremde Einflüsse (direkte und indirekte Einflüsse des Menschen: z.B. zu hoher Wildbesatz) - Auen, Überschwemmungsflächen Simulieren der natürlichen Wasserschwankungen und Überschwemmungen, die nirgends mehr vorkommen (z.B. periodisches Ausräumen der Vegetation) - Seeufer, Seen, Teiche Schutz gegen Betreten, Motorschiffe (Wellen), Getreibsel; keine ungereinigten Zuflüsse; keine Seeregulierungen. Falls eutrophiert: Uferpflege (Entbuschen usw.) und allenfalls periodisch ausbaggern. - H o c h m oo r e kein Torfabbau; keine Überschüttungen - Ö k o systeme der alpinen und nivalen Höhenstufen Keine Skipistenplanierungen usw. Keine unnatürlich hohe Dichte an Wildtieren zB. Steinbock, Hirsch usw. Grossräuber fördern, auch weil sie unnatürlich hohe Dichte an Wild “zerstreuen” . Ralf Lotys Übersicht “Naturnahe Ökosysteme” - Pionierwälder auf übernutztem Landwirtschaftsland periodische Entbuschung; gelegentliches Wegführen der Streu - Echte Trockenrasen Alle 2-5 Jahre Schnitt oder extensive Beweidung; periodische Entbuschung - Flachmoore (Grosseggenried, z.T. Kleinseggenried) Gelegentliches Schneiden im Herbst und sofortiges Wegführen der Streu; periodisches Entbuschen; gelegentliches Torfstechen zur Schaffung von Teichen - H e cken, Feldgehölze, Waldränd e r Alle 1 bis 3 Jahrzehnte abschnittweises und selektives Zurückschneiden. 2-3 m breiten Streifen von extensiv bewirtschaftetem Grünland erhalten (Saum!) - W i e s e nbäche, Fluss- und Seeufer Keine Verbauungen; keine Begradigungen; gelegentliches Zurückschneiden der Büsche; gelegentliches Schneiden der Ufervegetation und Wegführen der Mahd - Alpweiden Stellen naturnahe Analoga von natürlichen alpinen Rasen dar, indem das Weidevieh die natürlichen Herbivoren wie Hirsch, Gemse, Murmeltier usw. mehr oder weniger ersetzt. Gefährdung durch Überweidung, Düngung, Skipisten und anderes. Übersicht “Halbnatürliche sowie Agrar-, Forst- und Teich-Ökosysteme” - Mittelwälder Belassen von Altbäumen (vor allem Eichen); periodisches Abschneiden - R i e d w i esen Keine Düngung; regelmässiges Mähen ab Ende August und sofortiges Wegführen der Streu - Halbtrockenrasen (ungedüngte Naturwiesen ) Keine Düngung; einmaliges Schneiden ab Juli und sofortiges Wegführen des Heus - Fettwiesen (gedüngte Naturwiesen) Mässige Düngung; 1-3maliges Schneiden; erster Schnitt ab Ende Mai; keine Beweidun g - Brachen und Unkrautfluren 1-3jährliches Hacken; mässige oder keine Düngung; teilweise Bepflanzen mit Kulturpflanzen; gelegentliches Schneiden oder Beweiden - H o c hstammobstgärten Einzelne alte Bäume stehen lassen. Naturwiesen als Unterwuchs. Hochstämme ersetzen Übersicht “Techno-Ökosysteme” - Kies- - und Sandgrub e n Stauseen Inputs von Nährstoffen und Bioziden unterbinden. Periodisches Entbuschen und Abschürfen der Erdoberfläche; periodisches Ausheben der Grundwassertümpel Inputs von Nährstoffen und Bioziden unterbinden. Ufer naturnah bewirtschaften. Störungen der Tiere (Wasservögel) vermeiden (Badende, Ornithologen, Fischer und auch Hunde usw.). Ihrer Naturschutzorganisation werden 5 ha entwässerte Kunstwiese geschenkt: Was machen Sie damit und warum? Renaturierung von Ökosystemen Verschiedene Ziele möglich Priorisierung nötig! im Gegensatz zu Regeneration = Wiederherstellung eines ± bekannten früheren Zustandes Bsp.: Renaturierung entwässerter Kunstwiese auf vergleyter Braunerde, 5 ha, im Mittelland Ziele: Massnahmen: Erläuterungen: Beispiele: a) Unberührte Natur; Prozessschutz Brach lassen, Natur kehrt von selbst zurück, natürliche Sukzession. Andernorts auch Überschwemmung, Feuer etc . Zunächst zufällige, auch “exotische“ Arten. Wiedereinstellung ursprünglicher Natur nie mehr in nützlicher Frist, jedoch langsames Erreichen von c) . Brache, also Verhochstaudung, Verbuschung bis natürliche Wiederbewaldung. b) Ursprüngliche Natur vor dem Eingreifen des Menschen Wiederherstellung der entsprechenden Standortsbedingungen, Wiederansiedlung der entsprechenden Tier- und Pflanzengesellschaften. In unserem Bsp. Entwässerung (Auen)wald rückgängig machen. Wiederansiedlung der Tiere kaum möglich, weil u.U. ausgerottet, Flächen zu klein usw. Ziel nicht erreichbar. c) Heutige potentielle Natur (Ökosysteme) rasch herstellen. Evtl. Mangel-Ökosystem. “Natur aus zweiter Hand“. Ansiedlung der entsprechenden Erreichung des Zieles möglich. Tier- und Pflanzengesellschaften. Laubmischwald d) Mangel-Ökosystem Herstellung der entsprechenden Vegetationsarme Erreichung des Zieles möglich. c) Heutige potentielle Natur (Ökosysteme) rasch herstellen. Evtl. Mangel-Ökosystem. “Natur aus zweiter Hand“. Ansiedlung der entsprechenden Erreichung des Zieles möglich. Tier- und Pflanzengesellschaften. Laubmischwald d) Mangel-Ökosystem der Natur, das es am Ort früher gar nie gab. “Natur aus zweiter Hand“; (kann aber auch e) sein). Herstellung der entsprechenden Erreichung des Zieles möglich. Standortsbedingungen. Ansiedlung der entsprechenden Tier- und Pflanzengesellschaften. Pflege nöti g . Vegetationsarme Flachwasserseen (wie z.B. bei Riedikon ZH ) e) (Mangel)-Ökosystem der traditionellen Kulturlandschaft . Herstellung der entsprechenden Standortsbedingungen. Ansiedlung der entsprechenden Tier- u. Pflanzengesellschaften. Pflege nöti g . Erreichung des Zieles möglich. Pfeifengrasried, evtl. HochstammObstgarten f) Gefährdete Arten in künstlichem Ökosystem, das es weder in der Naturnoch in der Kulturlandschaft je gab. Herstellung der entsprechenden Standortsbedingungen, Ansiedlung der entsprechenden Tier- und / oder Pflanzenarten. Pflege nöti g . Erreichung des Zieles möglich. Gefährdete Pflanzen(und Tier)arten in Buntbrache oder Wanderbrac h e g) Vernetzungs- oder Trittstein-Ökosystem Herstellung der entsprechenden Erreichung des Zieles möglich. Standortsbedingungen. Kann zu a) oder c) werden. Ansiedlung der entsprechenden Tier- und Pflanzengesellschaften. Angepflanzte Hecke, Ausgedolter Bach ohne spezielle “Naturschutzarten“. (A. Gigon, ETH Zürich) Umgebungsschutzzone (USZ) um Naturschutzgebiet N S G USZ N S G USZ Bedeutung der Umgebungsschutzzone (USZ) als NährstoffPufferzone Verlauf des Riedrückganges durch indirekte Düngung (Pfeile = Nährstoffflüsse) Skizzen A bis D geben eine Abfolge der Entwicklung in Abständen von wenigen Jahren. a: Fettwiese; b: Hochstaudenried; c: wertvolle Streuewiese; d: Röhricht; e: wertvolle Schwimmblattgesellschaft. Aus Klötzli et al., 1978: Frauenwinkel, Altmatt, Lauerzersee – Geobotanische, ornithologische und entomologische Studien. Benzinger, Einsiedeln. Bedeutung der Umgebungsschutzzone (USZ) als NährstoffPufferzone Aus einer Nährstoff-Pufferzone werden Nährstoffe durch regelmässige Bewirtschaftung (Mahd aber keine direkte sondern indirekte Düngung) exportiert, also „abgepuffert“. Die wertvolle Streuwiese bleibt erhalten! Abtransport der Nährstoffe mit dem Mähgut USZ bleibt am Ort Nährstoff-Pufferzone mit regelmässiger Bewirtschaftung (verändert aus Klötzli et al., 1978). a: Fettwiese; b: Hochstaudenried; c: Streuwiese; d: Röhricht; e: Schwimmblattgesellschaft. Erhaltung von Halbtrockenwiesen • Trespen-Halbtrocken"rasen" (Kalkmagerrasen, Mesobrometen) sind – ungedüngte, jährlich im Juni gemähte (evtl. im Herbst beweidete) Wiesen an trockenen und warmen Standorten in der kollinen bis montanen Höhenstufe – artenreich, insbesondere auch an sonst seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten – von grossem naturschützerischem Wert – das wenige Heu für die Landwirte, da nährstoffarm, praktisch keinen Wert (mehr) – die Bewirtschaftung nicht mehr kostendeckend und es kommt zu Verbrachung oder Düngung • Wie können diese naturschützerische wertvollen Wiesen trotzdem und mit möglichst geringem finanziellem Aufwand erhalten werden? Managements: JU1=traditionelle jährl. Mahd im Juli; JU2 Julimahd alle 2 Jr.; JU5 Julimahd alle 5 Jr.; OCT=jährl. Oktobermahd; CBR=kontrolliertes Abbrennen Ende Februar; ABN=keine Bewirtschaftung Aus: Koehler, B. et al.(2005) Persp.Plant Ecol. Evol. and Systematics 7, 51-67. Erhaltung von Halbtrockenwiesen - Ergebnisse • • • • die drei dargestellten, naturschützerisch wichtigen Arten sowie 12 weitere untersuchte Arten zeigen bei jeweils ganz verschiedenen Managements eine Erhaltung bzw. eine Förderung bzw. eine Schädigung es gibt also kein Naturschutzmanagement, das für alle Arten “optimal” ist deshalb ist ein “rotierendes” Mosaik verschiedener Bewirtschaftungsweisen zu empfehlen auch zeigt die gleiche Art auf der Probefläche “Gräte “ in 720 m ein leicht anderes Verhalten als im Grätental bei 580 m. Erhaltung von Obstgärten • Starke Abnahme seit den 50ziger Jahren – – – – Absatzprobleme Mechanisierung Flurbereinigung Bautätigkeit • gleichen lichten, parkartigen Wäldern • viele Tiere, aber auch Pflanzen aus lichten Wäldern wanderten ein – Wiedehopf, Rotkopfwürger, Wendehals, Baumpieper – Insekten, Fledermausarten – Alte Obstsorten • durch Rückgang verarmt – Intensivierung – Aufsplitterung Erhaltung von Obstgärten - Massnahmen • Umsetzung durch Verordnung und Verfügung – In besonderen Fällen können Obstgärten gemäss Massnahme 2 mittels Verordnungen oder Verfügungen geschützt werden • Umsetzung durch Anreize und auf vertraglicher Basis – – – – – – – – Heutigen Bestand sichern und langfristig ausbauen mind. 100 wertvolle Obstgärten bezeichnen und umfassend aufwerten Extensive Nutzung der Unterkulturen fördern Absatz fördern, Marketingkonzept Sortenvielfalt sichern Bio-/IP-Obstbau fördern Ausbildungsangebot fördern Höhlenbäume schonen Aus: Naturschutz-Gesamtkonzept des Kantons Zürich, 1995 Schutzgebiete Liste der wichtigsten Schutzgebiete in der Schweiz (Stand 2003) Die Summe der Fläche aller einzelnen Schutzgebiete entspricht nicht der Gesamtfläche aller Schutzgebiete der Schweiz, weil sich viele Gebiete überlappen. So befinden sich die meisten geschützten Biotope wie Auen, Hochund Flachmoore auch noch in einem BLN-Objekt. (Quelle: Bundesamt für Statistik 2004) Summe: (Mehrfachschutz nur 1x gezählt) 23 %; “streng geschützt” nur 3.38% (Quelle BAFU) Schutzgebiet Prozentanteil an Fläche in der Fläche der Hektare n Schweiz Gesamtfläche der Schweiz Anzahl Objekte 4 128 447 Schweizerischer Nationalpar k 0.41 % 17 025 1 Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore 0.037 % 1 522 549 Bundesinventar der Flachmoore 0.46 % 19 186 1 163 Bundesinventar der Auengebiete 0.55 % 22 617 227 Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete 0.28 11 671 772 Bundesinventar der Moorlandschaften 2.11 % 87 066 89 Bundesinventar der Wasser- und Zugvogelreserva t e 0.46 % 18 919 28 Bundesinventar der Eidg. Jagdbanngebiete 3.62 % 149 529 41 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, BLN 18.91 % 780 706 162 Biosphärenreservate 0.95 % 39 446 Entlebuch UNESCO Welterbe 1.33 % 53 951 849 Kantonale und kommunale Naturschutzgebiete ca. 10 % ca. 430 000 • Jungfrau-AletschBietschhorn • Monte San Giorgio ca. 9 500 mehr Schutzgebiete! Schutzgebiete - neue Pärke gesetzlichen Grundlagen für neue Pärke seit Dezember 07 in Kraft sind Anerkannte Pärke und UNESCO Gebiete Stand August 2010 Nationalpark Schweizerischer Nationalpark GR UNESCO Weltnaturerbe Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch VS/BE, Monte San GiorgioTI Tektonikarena Sardona SG, GL, GR UNESCO Biosphärenreservat und Regionaler Naturpark Biosphäre Entlebuch LU, Biosfera Val Müstair - Parc naziunal GR Regionaler Naturpark Naturpark Thal SO Naturerlebnispark Wildnispark Zürch-Sihlwald ZH Vom Bund als Kandidaturen bewilligt (Errichtungsphase): Kategorie Nationalpark Parc Adula Kategorie Regionaler Naturpark Binntal VS, Chasseral BE/NE, Diemtigtal BE, Ela GR, Gantrisch BE/FR, Thunersee-Hohgant BE, Beverin GR, Doubs NE/JU/BE, Gruyère - Pays d’Enhaut VD/FR, Jurapark AG/SO, Parc jurassien vaudois VD, Pfyn-Finges VS, Val d’Hérens VS www.pronatura.ch Kosten des Biotopschutzes - Neuste Berechnungen Kosten des Biotopschutzes Naturschutz in der Agrarlandschaft • Durch die Landwirtschaft sehr viele Pflanzen und Tiere erst hierher gekommen, z.T. spezifisch angepasste Arten, häufig auch aus Steppengebieten • Durch die Intensivierung werden viele Arten zurückgedrängt oder sterben aus Massnahmen zur Erhaltung der Vielfalt von Pflanzen und Tieren Ziele • • die Neu-/Wiederschaffung von Habitaten – Lebensraum – Nahrung die Vernetzung von Habitaten – Austausch zwischen Populationen gewährleistet – Neubesiedlung von Habitaten Naturschutz und Landwirtschaft - Ökologischer Leistungsnachweis - orientiert sich an den Zielen der Integrierten Produktion - beeinflusst die Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen und die Tierhaltung - ökologischen Ziele der Agrarpolitik - Förderung der natürlichen Artenvielfalt - Senkung der Nitratbelastung im Grund- und Quellwasser - Reduktion der Phosphor-Belastung in Oberflächengewässern - Reduktion des Eintrages an Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer - Tiergerechte Haltung Schwerpunktmässig werden die oben erwähnten Ziele durch folgende Massnahmen angestrebt: - Angepasste Fruchtfolge und Bodenbedeckung - Ausgeglichene Nährstoffbilanz - Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln - Anlage und Pflege ökologischer Ausgleichsflächen - Tiergerechte Haltung der Nutztiere Naturschutz und Landwirtschaft • mind. 3.5% der mit Spezialkulturen belegten und 7% der übrigen landwirtschaftlichen Nutzfläche Beitragsberechtigt: • extensiv genutzte Wiesen • wenig intensiv genutzte Wiesen • Streueflächen • Hecken-, Feld- und Ufergehölze • Buntbrachen • Rotationsbrachen • Ackerschonstreifen • Saum auf Ackerflächen • Hochstamm-/Feldobstbäume Direktzahlungsverordnung Ohne Beitrag Extensivweide Waldweide Wassergraben, Tümpel, Te i c h Böschungen, Schuttflächen, Steinhaufen und -wä l l e Trockenmau e r Unbefestigter Naturwe g Anforderungen für Beiträge • Keine chemische Behandlung • Keine Düngung • Auflagen für Pflege • Dauer Beiträge (pro ha und Jahr) • Je nach Höhenlage und Aufwand • Zusatzbeiträge für ökologische Qualität und Vernetzung Direktzahlungsverordnung Beispiel Buntbrachen • Pflanzen mindestens – 234 Pflanzenarten – 105 ackerwildkräuter – 35 rote liste • Insekten mindestens – Bis zu 104 Wanzenarten – Je ca. 40 Spinnen-, Bienen- und Laufkäferarten • Vögel – Nahrung – Nistplatz – Versteck – Ansitz © Alex Schläfer © Zdenek Tunka http://www.vogelwarte.ch/ http://www.uni-hohenheim.de/~lsa/emmer-deu.htm Öko-Qualitätsverordnung Gefördert werden: Biologische Qualität extensiv genutzte Wiesen wenig intensiv genutzte Wiesen Streueflächen Hecken-, Feld- und Ufergehölze Hochstamm-Feldobstbäume extensiv genutzte Weiden Waldweiden Rebflächen mit natürl. Artenvielfalt Vernetzung ÖQV Beiträge Neuer Vorschlag Bundesrat streicht einige Direktzahlungen für Bauern Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Bericht zur Überarbeitung des Systems der Direktzahlungen vorgelegt. Denn die in der Verfassung festgelegten Ziele würden nur teilweise erreicht. Gelder an Landwirte sollen künftig konsequent die von der Bevölkerung gewünschten gemeinwirtschaftlichen Leistungen honorieren, wie das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mitteilte.Der Bundesrat schlägt dazu fünf ständige Direktzahlungsinstrumente vor. Es handelt sich um Beiträge zur Erhaltung der Kulturlandschaft, der Versorgungssicherheit, der Biodiversität, für eine vielfältige Landschaftsqualität sowie Tierwohlbeiträge. Vergleich Naturschutz - Ökologischer Ausgleich Naturschutz Ökologischer Ausgleich genügend grosse Biotope erhalten, um dem Aussterben von Pflanzen- und Tierarten entgegenzuwirken Verbinden und Neuschaffen von Biotopen und Fördern der Artenvielfalt in intensiv genutzten Gebieten Öffentlich - rechtlicher Schutz heute in der Regel mit Vertrag/Vereinbarung (kündbar oder nicht) oder privatrechtliche Vereinbarung i. d. R. auf 6 oder 12 Jahre • privatrechtliche Vereinbarung i.d.R. auf 6 oder 12 Jahre NHG (LWG) LWG NHG Bund und Kanton (Bund) Bund Kanton Die Ökobeiträge sind gesamtschweizerisch einheitlich (ev. mit unterschiedlichen Anforderungen bei ÖQV-Beiträgen), die Naturschutzbeiträge sind je nach Kanton verschieden.