Ökosysteme - ETH Zürich

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Ökosysteme - Schutzgebiete Naturschutz und Landwirtschaft Gesamtkonzept
Regula Billeter
Institut für Integrative Biologie, Pflanzenökologie
[email protected]
Gefährdung, Erhaltung und Regeneration von Ökosystemen
•
zu erhaltende Ökosysteme brauchen:
– Pufferzone, mit der die störenden Einflüsse abgehalten werden können und für die
ebenfalls besondere Vorschriften notwendig sind (in Bezug auf Düngung, Biozide,
Betreten etc.)
•
Natürliche Ökosysteme
– alle natürlichen Ökosysteme fehlen in den tiefen Lagen Mitteleuropas heute fast
vollständig
– für die Erhaltung natürlicher Ökosysteme wichtig  keine Bewirtschaftung, keine
Drainage, keine Düngung, keine Pestizide, kein Erholungsbetrieb
•
Naturnahe Ökosysteme
– naturnahe Ökosysteme heute auf kleine Reste beschränkt
– sie können bestimmte Stadien der natürlichen Ökosysteme ersetzen
– sie bieten aber auch neuartige Möglichkeiten (z.B. Hecken).
– für ihre Erhaltung wichtig  keine Drainage, keine Düngung, keine Pestizide.
Gefährdung, Erhaltung und Regeneration von Ökosystemen
•
Natürliche Ökosysteme
•
Naturnahe Ökosysteme
•
Halbnatürliche sowie Agrar-, Forst- und Teich-Ökosysteme
– viele der durch die frühere landwirtschaftliche Bewirtschaftung entstandenen
Ökosysteme sind heute gefährdet
– Zu ihrer Erhaltung muss die bisherige Bewirtschaftung beibehalten oder
simuliert werden  keine Drainage, keine Pestizide (auch keine Herbizide)
•
Techno-Ökosysteme
– Siedlungs-Ökosyteme
siehe Vorlesung Stadtbioökologie
Übersicht “Natürliche Ökosysteme”
-
U r w ä l der
Abschirmen gegen biotopfremde Einflüsse (direkte und indirekte Einflüsse
des Menschen: z.B. zu hoher Wildbesatz)
-
Auen, Überschwemmungsflächen
Simulieren der natürlichen Wasserschwankungen und
Überschwemmungen, die nirgends mehr vorkommen (z.B. periodisches
Ausräumen der Vegetation)
-
Seeufer, Seen, Teiche
Schutz gegen Betreten, Motorschiffe (Wellen), Getreibsel; keine
ungereinigten Zuflüsse; keine Seeregulierungen. Falls eutrophiert:
Uferpflege (Entbuschen usw.) und allenfalls periodisch ausbaggern.
-
H o c h m oo r e
kein Torfabbau; keine Überschüttungen
-
Ö k o systeme der alpinen
und nivalen Höhenstufen
Keine Skipistenplanierungen usw. Keine unnatürlich hohe Dichte an
Wildtieren zB. Steinbock, Hirsch usw. Grossräuber fördern, auch weil sie
unnatürlich hohe Dichte an Wild “zerstreuen” .
Ralf Lotys
Übersicht “Naturnahe Ökosysteme”
-
Pionierwälder auf
übernutztem
Landwirtschaftsland
periodische Entbuschung; gelegentliches Wegführen der Streu
-
Echte Trockenrasen
Alle 2-5 Jahre Schnitt oder extensive Beweidung; periodische
Entbuschung
-
Flachmoore
(Grosseggenried, z.T.
Kleinseggenried)
Gelegentliches Schneiden im Herbst und sofortiges Wegführen der Streu;
periodisches Entbuschen; gelegentliches Torfstechen zur Schaffung von
Teichen
-
H e cken, Feldgehölze,
Waldränd e r
Alle 1 bis 3 Jahrzehnte abschnittweises und selektives Zurückschneiden.
2-3 m breiten Streifen von extensiv bewirtschaftetem Grünland erhalten
(Saum!)
-
W i e s e nbäche, Fluss- und
Seeufer
Keine Verbauungen; keine Begradigungen; gelegentliches
Zurückschneiden der Büsche; gelegentliches Schneiden der
Ufervegetation und Wegführen der Mahd
-
Alpweiden
Stellen naturnahe Analoga von natürlichen alpinen Rasen dar, indem das
Weidevieh die natürlichen Herbivoren wie Hirsch, Gemse, Murmeltier usw.
mehr oder weniger ersetzt. Gefährdung durch Überweidung, Düngung,
Skipisten und anderes.
Übersicht “Halbnatürliche sowie Agrar-, Forst- und Teich-Ökosysteme”
-
Mittelwälder
Belassen von Altbäumen (vor allem Eichen); periodisches Abschneiden
-
R i e d w i esen
Keine Düngung; regelmässiges Mähen ab Ende August und sofortiges
Wegführen der Streu
-
Halbtrockenrasen
(ungedüngte Naturwiesen )
Keine Düngung; einmaliges Schneiden ab Juli und sofortiges Wegführen
des Heus
-
Fettwiesen (gedüngte
Naturwiesen)
Mässige Düngung; 1-3maliges Schneiden; erster Schnitt ab Ende Mai;
keine Beweidun g
-
Brachen und Unkrautfluren
1-3jährliches Hacken; mässige oder keine Düngung; teilweise Bepflanzen
mit Kulturpflanzen; gelegentliches Schneiden oder Beweiden
-
H o c hstammobstgärten
Einzelne alte Bäume stehen lassen. Naturwiesen als Unterwuchs.
Hochstämme ersetzen
Übersicht “Techno-Ökosysteme”
- Kies-
-
und Sandgrub e n
Stauseen
Inputs von Nährstoffen und Bioziden unterbinden. Periodisches
Entbuschen und Abschürfen der Erdoberfläche; periodisches Ausheben
der Grundwassertümpel
Inputs von Nährstoffen und Bioziden unterbinden. Ufer naturnah
bewirtschaften. Störungen der Tiere (Wasservögel) vermeiden (Badende,
Ornithologen, Fischer und auch Hunde usw.).
Ihrer Naturschutzorganisation
werden 5 ha entwässerte
Kunstwiese geschenkt:
Was machen Sie damit und warum?
Renaturierung von Ökosystemen
Verschiedene Ziele möglich  Priorisierung nötig!
im Gegensatz zu Regeneration = Wiederherstellung eines ± bekannten früheren Zustandes
Bsp.: Renaturierung entwässerter Kunstwiese auf vergleyter Braunerde, 5 ha, im Mittelland
Ziele:
Massnahmen:
Erläuterungen:
Beispiele:
a) Unberührte Natur;
Prozessschutz
Brach lassen, Natur kehrt von
selbst zurück, natürliche
Sukzession. Andernorts auch
Überschwemmung, Feuer etc .
Zunächst zufällige, auch
“exotische“ Arten.
Wiedereinstellung ursprünglicher Natur nie mehr in
nützlicher Frist, jedoch
langsames Erreichen von c) .
Brache, also
Verhochstaudung,
Verbuschung bis
natürliche Wiederbewaldung.
b) Ursprüngliche Natur
vor dem Eingreifen
des Menschen
Wiederherstellung der
entsprechenden
Standortsbedingungen,
Wiederansiedlung der
entsprechenden Tier- und
Pflanzengesellschaften.
In unserem Bsp. Entwässerung (Auen)wald
rückgängig machen.
Wiederansiedlung der Tiere
kaum möglich, weil u.U. ausgerottet, Flächen zu klein usw.
Ziel nicht erreichbar.
c) Heutige potentielle
Natur (Ökosysteme)
rasch herstellen. Evtl.
Mangel-Ökosystem.
“Natur aus zweiter
Hand“.
Ansiedlung der entsprechenden Erreichung des Zieles möglich.
Tier- und Pflanzengesellschaften.
Laubmischwald
d) Mangel-Ökosystem
Herstellung der entsprechenden
Vegetationsarme
Erreichung des Zieles möglich.
c) Heutige potentielle
Natur (Ökosysteme)
rasch herstellen. Evtl.
Mangel-Ökosystem.
“Natur aus zweiter
Hand“.
Ansiedlung der entsprechenden Erreichung des Zieles möglich.
Tier- und Pflanzengesellschaften.
Laubmischwald
d) Mangel-Ökosystem
der Natur, das es am
Ort früher gar nie gab.
“Natur aus zweiter
Hand“; (kann aber auch
e) sein).
Herstellung der entsprechenden Erreichung des Zieles möglich.
Standortsbedingungen.
Ansiedlung der entsprechenden
Tier- und Pflanzengesellschaften.
Pflege nöti g .
Vegetationsarme
Flachwasserseen (wie
z.B. bei Riedikon ZH )
e) (Mangel)-Ökosystem
der traditionellen
Kulturlandschaft .
Herstellung der entsprechenden
Standortsbedingungen.
Ansiedlung der entsprechenden
Tier- u. Pflanzengesellschaften.
Pflege nöti g .
Erreichung des Zieles möglich.
Pfeifengrasried, evtl.
HochstammObstgarten
f) Gefährdete Arten in
künstlichem
Ökosystem, das es
weder in der Naturnoch in der Kulturlandschaft je gab.
Herstellung der entsprechenden
Standortsbedingungen,
Ansiedlung der entsprechenden
Tier- und / oder Pflanzenarten.
Pflege nöti g .
Erreichung des Zieles möglich.
Gefährdete Pflanzen(und Tier)arten in
Buntbrache oder
Wanderbrac h e
g) Vernetzungs- oder
Trittstein-Ökosystem
Herstellung der entsprechenden Erreichung des Zieles möglich.
Standortsbedingungen.
Kann zu a) oder c) werden.
Ansiedlung der entsprechenden
Tier- und Pflanzengesellschaften.
Angepflanzte Hecke,
Ausgedolter Bach
ohne spezielle
“Naturschutzarten“.
(A. Gigon, ETH Zürich)
Umgebungsschutzzone (USZ) um Naturschutzgebiet
N S G
USZ
N S G
USZ
Bedeutung der Umgebungsschutzzone (USZ) als NährstoffPufferzone
Verlauf des Riedrückganges durch
indirekte Düngung (Pfeile =
Nährstoffflüsse) Skizzen A bis D geben
eine Abfolge der Entwicklung in
Abständen von wenigen Jahren.
a: Fettwiese; b: Hochstaudenried; c:
wertvolle Streuewiese; d: Röhricht; e:
wertvolle Schwimmblattgesellschaft.
Aus Klötzli et al., 1978: Frauenwinkel,
Altmatt, Lauerzersee – Geobotanische,
ornithologische und entomologische
Studien. Benzinger, Einsiedeln.
Bedeutung der Umgebungsschutzzone (USZ) als NährstoffPufferzone
Aus einer Nährstoff-Pufferzone werden Nährstoffe durch regelmässige Bewirtschaftung
(Mahd aber keine direkte sondern indirekte Düngung) exportiert, also „abgepuffert“. Die
wertvolle Streuwiese bleibt erhalten!
Abtransport der Nährstoffe mit
dem Mähgut
USZ bleibt
am Ort
Nährstoff-Pufferzone mit regelmässiger Bewirtschaftung (verändert aus Klötzli et al., 1978).
a: Fettwiese; b: Hochstaudenried; c: Streuwiese; d: Röhricht; e: Schwimmblattgesellschaft.
Erhaltung von Halbtrockenwiesen
•
Trespen-Halbtrocken"rasen" (Kalkmagerrasen, Mesobrometen) sind
– ungedüngte, jährlich im Juni gemähte (evtl. im Herbst beweidete) Wiesen an
trockenen und warmen Standorten in der kollinen bis montanen Höhenstufe
– artenreich, insbesondere auch an sonst seltenen und gefährdeten Tier- und
Pflanzenarten
– von grossem naturschützerischem Wert
– das wenige Heu für die Landwirte, da nährstoffarm, praktisch keinen Wert (mehr)
– die Bewirtschaftung nicht mehr kostendeckend und es kommt zu Verbrachung
oder Düngung
•
Wie können diese naturschützerische wertvollen Wiesen trotzdem und mit
möglichst geringem finanziellem Aufwand erhalten werden?
Managements: JU1=traditionelle jährl. Mahd im Juli; JU2 Julimahd alle 2 Jr.; JU5 Julimahd alle 5 Jr.; OCT=jährl.
Oktobermahd; CBR=kontrolliertes Abbrennen Ende Februar; ABN=keine Bewirtschaftung
Aus: Koehler, B. et al.(2005) Persp.Plant Ecol. Evol. and Systematics 7, 51-67.
Erhaltung von Halbtrockenwiesen - Ergebnisse
•
•
•
•
die drei dargestellten, naturschützerisch wichtigen Arten sowie 12 weitere
untersuchte Arten zeigen bei jeweils ganz verschiedenen Managements eine
Erhaltung bzw. eine Förderung bzw. eine Schädigung
es gibt also kein Naturschutzmanagement, das für alle Arten “optimal” ist
deshalb ist ein “rotierendes” Mosaik verschiedener Bewirtschaftungsweisen zu
empfehlen
auch zeigt die gleiche Art auf der Probefläche “Gräte “ in 720 m ein leicht
anderes Verhalten als im Grätental bei 580 m.
Erhaltung von Obstgärten
• Starke Abnahme seit den 50ziger Jahren
–
–
–
–
Absatzprobleme
Mechanisierung
Flurbereinigung
Bautätigkeit
• gleichen lichten, parkartigen Wäldern
• viele Tiere, aber auch Pflanzen aus lichten Wäldern wanderten ein
– Wiedehopf, Rotkopfwürger, Wendehals, Baumpieper
– Insekten, Fledermausarten
– Alte Obstsorten
• durch Rückgang verarmt
– Intensivierung
– Aufsplitterung
Erhaltung von Obstgärten - Massnahmen
• Umsetzung durch Verordnung und Verfügung
– In besonderen Fällen können Obstgärten gemäss Massnahme 2 mittels
Verordnungen oder Verfügungen geschützt werden
• Umsetzung durch Anreize und auf vertraglicher Basis
–
–
–
–
–
–
–
–
Heutigen Bestand sichern und langfristig ausbauen
mind. 100 wertvolle Obstgärten bezeichnen und umfassend aufwerten
Extensive Nutzung der Unterkulturen fördern
Absatz fördern, Marketingkonzept
Sortenvielfalt sichern
Bio-/IP-Obstbau fördern
Ausbildungsangebot fördern
Höhlenbäume schonen
Aus: Naturschutz-Gesamtkonzept des Kantons Zürich, 1995
Schutzgebiete
Liste der wichtigsten
Schutzgebiete in der
Schweiz (Stand 2003)
Die Summe der Fläche aller
einzelnen Schutzgebiete
entspricht nicht der
Gesamtfläche aller Schutzgebiete der Schweiz,
weil sich viele Gebiete
überlappen. So befinden
sich die meisten geschützten
Biotope wie Auen, Hochund Flachmoore auch noch
in einem BLN-Objekt.
(Quelle: Bundesamt für
Statistik 2004)
Summe: (Mehrfachschutz
nur 1x gezählt) 23 %;
“streng geschützt” nur 3.38%
(Quelle BAFU)
Schutzgebiet
Prozentanteil an Fläche in
der Fläche der Hektare n
Schweiz
Gesamtfläche der Schweiz
Anzahl Objekte
4 128 447
Schweizerischer Nationalpar k
0.41 %
17 025
1
Bundesinventar der Hoch- und
Übergangsmoore
0.037 %
1 522
549
Bundesinventar der Flachmoore
0.46 %
19 186
1 163
Bundesinventar der Auengebiete
0.55 %
22 617
227
Bundesinventar der
Amphibienlaichgebiete
0.28
11 671
772
Bundesinventar der Moorlandschaften
2.11 %
87 066
89
Bundesinventar der Wasser- und
Zugvogelreserva t e
0.46 %
18 919
28
Bundesinventar der Eidg.
Jagdbanngebiete
3.62 %
149 529
41
Bundesinventar der Landschaften und
Naturdenkmäler von nationaler
Bedeutung, BLN
18.91 %
780 706
162
Biosphärenreservate
0.95 %
39 446
Entlebuch
UNESCO Welterbe
1.33 %
53 951
849
Kantonale und kommunale
Naturschutzgebiete
ca. 10 %
ca. 430 000
• Jungfrau-AletschBietschhorn
• Monte San Giorgio
ca. 9 500
mehr Schutzgebiete!
Schutzgebiete - neue Pärke
gesetzlichen Grundlagen für neue Pärke seit Dezember 07 in Kraft sind
Anerkannte Pärke und UNESCO Gebiete Stand August 2010
Nationalpark
Schweizerischer Nationalpark GR
UNESCO Weltnaturerbe
Schweizer Alpen Jungfrau-Aletsch VS/BE, Monte San GiorgioTI
Tektonikarena Sardona SG, GL, GR
UNESCO Biosphärenreservat und Regionaler Naturpark
Biosphäre Entlebuch LU, Biosfera Val Müstair - Parc naziunal GR
Regionaler Naturpark
Naturpark Thal SO
Naturerlebnispark
Wildnispark Zürch-Sihlwald ZH
Vom Bund als Kandidaturen bewilligt (Errichtungsphase):
Kategorie Nationalpark
Parc Adula
Kategorie Regionaler Naturpark
Binntal VS, Chasseral BE/NE, Diemtigtal BE, Ela GR, Gantrisch BE/FR, Thunersee-Hohgant
BE, Beverin GR, Doubs NE/JU/BE, Gruyère - Pays d’Enhaut VD/FR, Jurapark AG/SO, Parc
jurassien vaudois VD, Pfyn-Finges VS, Val d’Hérens VS
www.pronatura.ch
Kosten des Biotopschutzes - Neuste Berechnungen
Kosten des Biotopschutzes
Naturschutz in der Agrarlandschaft
•
Durch die Landwirtschaft sehr viele Pflanzen und Tiere erst hierher gekommen, z.T.
spezifisch angepasste Arten, häufig auch aus Steppengebieten
•
Durch die Intensivierung werden viele Arten zurückgedrängt oder sterben aus
 Massnahmen zur Erhaltung der Vielfalt von Pflanzen und Tieren
Ziele
•
•
die Neu-/Wiederschaffung von Habitaten
– Lebensraum
– Nahrung
die Vernetzung von Habitaten
– Austausch zwischen Populationen gewährleistet
– Neubesiedlung von Habitaten
Naturschutz und Landwirtschaft - Ökologischer Leistungsnachweis
- orientiert sich an den Zielen der Integrierten Produktion
- beeinflusst die Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen und die
Tierhaltung
- ökologischen Ziele der Agrarpolitik
- Förderung der natürlichen Artenvielfalt
- Senkung der Nitratbelastung im Grund- und Quellwasser
- Reduktion der Phosphor-Belastung in Oberflächengewässern
- Reduktion des Eintrages an Pflanzenschutzmitteln in Oberflächengewässer
- Tiergerechte Haltung
Schwerpunktmässig werden die oben erwähnten Ziele durch folgende Massnahmen
angestrebt:
- Angepasste Fruchtfolge und Bodenbedeckung
- Ausgeglichene Nährstoffbilanz
- Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln
- Anlage und Pflege ökologischer Ausgleichsflächen
- Tiergerechte Haltung der Nutztiere
Naturschutz und Landwirtschaft
•
mind. 3.5% der mit Spezialkulturen
belegten und 7% der übrigen
landwirtschaftlichen Nutzfläche
Beitragsberechtigt:
• extensiv genutzte Wiesen
• wenig intensiv genutzte Wiesen
• Streueflächen
• Hecken-, Feld- und Ufergehölze
• Buntbrachen
• Rotationsbrachen
• Ackerschonstreifen
• Saum auf Ackerflächen
• Hochstamm-/Feldobstbäume
Direktzahlungsverordnung
Ohne Beitrag
Extensivweide
Waldweide
Wassergraben, Tümpel, Te i c h
Böschungen, Schuttflächen, Steinhaufen und -wä l l e
Trockenmau e r
Unbefestigter Naturwe g
Anforderungen für Beiträge
• Keine chemische Behandlung
• Keine Düngung
• Auflagen für Pflege
• Dauer
Beiträge (pro ha und Jahr)
• Je nach Höhenlage und Aufwand
• Zusatzbeiträge für ökologische
Qualität und Vernetzung
Direktzahlungsverordnung
Beispiel Buntbrachen
•
Pflanzen mindestens
– 234 Pflanzenarten
– 105 ackerwildkräuter
– 35 rote liste
•
Insekten mindestens
– Bis zu 104 Wanzenarten
– Je ca. 40 Spinnen-, Bienen- und
Laufkäferarten
•
Vögel
– Nahrung
– Nistplatz
– Versteck
– Ansitz
© Alex Schläfer
© Zdenek Tunka
http://www.vogelwarte.ch/
http://www.uni-hohenheim.de/~lsa/emmer-deu.htm
Öko-Qualitätsverordnung
Gefördert werden:
Biologische Qualität
extensiv genutzte Wiesen
wenig intensiv genutzte Wiesen
Streueflächen
Hecken-, Feld- und Ufergehölze
Hochstamm-Feldobstbäume
extensiv genutzte Weiden
Waldweiden
Rebflächen mit natürl. Artenvielfalt
Vernetzung
ÖQV Beiträge
Neuer Vorschlag
Bundesrat streicht einige Direktzahlungen für Bauern
Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Bericht zur Überarbeitung
des Systems der Direktzahlungen vorgelegt. Denn die in der
Verfassung festgelegten Ziele würden nur teilweise erreicht.
Gelder an Landwirte sollen künftig konsequent die von der Bevölkerung
gewünschten gemeinwirtschaftlichen Leistungen honorieren, wie das
Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mitteilte.Der
Bundesrat schlägt dazu fünf ständige Direktzahlungsinstrumente vor. Es
handelt sich um Beiträge zur Erhaltung der Kulturlandschaft, der
Versorgungssicherheit, der Biodiversität, für eine vielfältige
Landschaftsqualität sowie Tierwohlbeiträge.
Vergleich Naturschutz - Ökologischer Ausgleich
Naturschutz
Ökologischer Ausgleich
genügend grosse Biotope erhalten, um dem
Aussterben von Pflanzen- und Tierarten
entgegenzuwirken
Verbinden und Neuschaffen von Biotopen und
Fördern der Artenvielfalt in intensiv genutzten
Gebieten
Öffentlich - rechtlicher Schutz heute
in der Regel mit Vertrag/Vereinbarung
(kündbar oder nicht) oder
privatrechtliche Vereinbarung i. d. R. auf
6 oder 12 Jahre
•
privatrechtliche Vereinbarung i.d.R. auf
6 oder 12 Jahre
NHG
(LWG)
LWG
NHG
Bund und Kanton
(Bund)
Bund
Kanton
Die Ökobeiträge sind gesamtschweizerisch einheitlich (ev. mit unterschiedlichen
Anforderungen bei ÖQV-Beiträgen), die Naturschutzbeiträge sind je nach Kanton
verschieden.
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