Hintergrund: Verbrauchsteuern Die Verbrauchsteuern sind die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung. Mit einem Aufkommen von 65,9 Mrd. Euro im Jahr 2014 stellen sie einen wichtigen Beitrag zum Staatshaushalt dar. Was wird besteuert ? Eine Verbrauchsteuer ist eine Steuer, die den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren belastet. Den Verbrauchsteuern unterliegen die so genannten „Steuergegenstände“, d. h. Güter des täglichen Konsums, die im deutschen Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet Büsingen und ohne die Insel Helgoland) in den Wirtschaftskreislauf treten und ver- oder gebraucht werden. Erhobene Verbrauchsteuern 2014: (in Mrd. Euro nach Steueraufkommen sortiert) Energiesteuer 39,8 Tabaksteuer 14,6 Stromsteuer 6,6 Branntweinsteuer 2,1 Kaffeesteuer 1,0 Kernbrennstoffsteuer 0,7 Biersteuer 0,7 Schaumweinsteuer 0,4 Zwischenerzeugnissteuer 0,01 Alkopopsteuer 0,001 Gesamt65,911 Stand: März 2015 Hintergrund: Verbrauchsteuern Stand: März 2015 Kernbrennstoffsteuer Die Kernbrennstoffsteuer wurde zum 1. Januar 2011 eingeführt und wird befristet erhoben bis zum 31. Dezember 2016. Die Steuereinnahmen sollen die allgemeine Haushaltskonsolidierung unterstützen und dienen damit auch der Finanzierung der dem Bund entstehenden Kosten für die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Anlagen einschließlich der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Mit der Steuer wird der Verbrauch von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom besteuert. Im Kernbrennstoffsteuergesetz sind keine Steuerbefreiungen vorgesehen, allerdings wird auch nur die erste Verwendung der Brennstäbe versteuert. Der Austausch defekter Brennstäbe fällt nicht unter den Steuerentstehungstatbestand. Energiesteuer (ehem. Mineralölsteuer) Am 1. August 2006 trat das Energiesteuergesetz in Kraft. Es löste das Mineralölsteuergesetz ab. Die Bundesrepublik setzt damit die Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG der Europäischen Union in nationales Recht um. Im Katalog der Steuergegenstände werden nun neben Mineralöl auch Energieträger wie Steinkohle, Braunkohle und Koks erfasst. Das jährliche Steueraufkommen von rund 40 Mrd. Euro zeigt die Bedeutung des Energiesteuersektors für die Wirtschaft und den Staatshaushalt. Verdient der Staat an hohen Ölpreisen? Vor dem Hintergrund gestiegener Preise für Benzin und Diesel ist immer wieder die Behauptung zu hören, der Staat „verdiene“ an den hohen Ölpreisen. Diese Behauptung trifft nicht zu. Im Gegenteil: Der hohe Ölpreis verstärkt die Anreize zu sparsamem Energieverbrauch. Weil aber die Energiesteuer als fester Steuersatz je Liter erhoben wird (Benzin: 65,4 Cent/Liter, Diesel: 47 Cent/Liter), sinken bei rückläufigem Verbrauch die Einnahmen des Staates aus der Energiesteuer. Der Staat hat folglich ein Interesse an moderaten Benzinpreisen. Mehrwertsteuer 0,23 € Energiesteuer 0,65 € Mineralölwirtschaft 0,57 € Berechnung der Steueranteile am aktuellen Tankstellenpreis in Deutschland (Bei einem Preis von 1,45 € für einen Liter Superbenzin) Hintergrund: Verbrauchsteuern Stand: März 2015 Wissenswert Wer schuldet die Verbrauchsteuern? Grundsätzlich soll die Steuerlast den Verbraucher treffen; aus Gründen der Zweckmäßigkeit und Verwaltungskostenbegrenzung werden die Verbrauchsteuern jedoch beim Hersteller oder beim Handel erhoben. Zum Wesensmerkmal der Verbrauchsteuern gehört, dass dem Steuerschuldner (Hersteller/Handel) die Möglichkeit eingeräumt wird, die Steuern auf den Verbraucher abzuwälzen. Wie lauten die Rechtsgrundlagen? Die Abgabenordnung enthält die grundsätzlichen Regelungen darüber, wie und gegen wen Steuern festzusetzen und wann sie zu entrichten sind. Sie gilt grundsätzlich für alle Steuern und Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt und von Bundes oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Sie stellt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen des einzelnen Steuerpflichtigen her. Die einzelnen Verbrauchsteuergesetze regeln, in welchen Fällen die Steuer entsteht. Die meisten Verbrauchsteuerarten sind EU-weit harmonisiert, d. h. das jeweilige Gesetz ist die Umsetzung von EU-Richtlinien ins nationale Recht. Lediglich bei der Kaffeesteuer (siehe unten), der Alkopop- und der Kernbrennstoffsteuer handelt es sich um nicht harmonisierte nationale Steuern, für die z. T. im Verfahren mit anderen Mitgliedstaaten, in denen diese Steuern nicht erhoben werden, Besonderheiten zu beachten sind. Wer erhebt die Verbrauchsteuern? Die Erhebungs- und Verwaltungskompetenz der Verbrauchsteuern steht dem Bund zu. Die Hauptzollämter als Bundesfinanzbehörden verwalten u. a. die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern und die (den Ländern zufließende) Biersteuer (siehe unten). Zwei Steuern mit Besonderheiten Kaffeesteuer Biersteuer rein nationale Steuer harmonisierte Steuer Ertrag steht dem Bund zu Ertrag steht den Ländern zu Steuereinnahmen 2014: 1,0 Mrd. € Steuereinnahmen 2014: 0,7 Mrd. € Steueranteil an einer handelsüblichen Verkaufseinheit: Röstkaffee (500 g): 1,10 € Steueranteil an einer handelsüblichen Verkaufseinheit: 0,5 Liter Flasche: 0,04 €