Hintergrund: Verbrauchsteuern

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Hintergrund: Verbrauchsteuern
Die Verbrauchsteuern sind die bedeutendsten Einnahmen der
Zollverwaltung. Mit einem Aufkommen von 65,9 Mrd. Euro im Jahr 2014
stellen sie einen wichtigen Beitrag zum Staatshaushalt dar.
Was wird besteuert ?
Eine Verbrauchsteuer ist eine Steuer, die den Verbrauch oder Gebrauch
bestimmter Waren belastet. Den Verbrauchsteuern unterliegen die so
genannten „Steuergegenstände“, d. h. Güter des täglichen Konsums, die
im deutschen Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet
Büsingen und ohne die Insel Helgoland) in den Wirtschaftskreislauf treten
und ver- oder gebraucht werden.
Erhobene Verbrauchsteuern 2014:
(in Mrd. Euro nach Steueraufkommen sortiert)
Energiesteuer
39,8
Tabaksteuer
14,6
Stromsteuer
6,6
Branntweinsteuer
2,1
Kaffeesteuer
1,0
Kernbrennstoffsteuer
0,7
Biersteuer
0,7
Schaumweinsteuer
0,4
Zwischenerzeugnissteuer 0,01
Alkopopsteuer
0,001
Gesamt65,911
Stand: März 2015
Hintergrund: Verbrauchsteuern
Stand: März 2015
Kernbrennstoffsteuer
Die Kernbrennstoffsteuer wurde zum 1. Januar 2011 eingeführt und wird
befristet erhoben bis zum 31. Dezember 2016. Die Steuereinnahmen sollen
die allgemeine Haushaltskonsolidierung unterstützen und dienen damit
auch der Finanzierung der dem Bund entstehenden Kosten für die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Anlagen einschließlich der Endlagerung radioaktiver Abfälle.
Mit der Steuer wird der Verbrauch von Kernbrennstoffen zur gewerblichen
Erzeugung von elektrischem Strom besteuert. Im Kernbrennstoffsteuergesetz sind keine Steuerbefreiungen vorgesehen, allerdings wird auch nur
die erste Verwendung der Brennstäbe versteuert. Der Austausch defekter
Brennstäbe fällt nicht unter den Steuerentstehungstatbestand.
Energiesteuer (ehem. Mineralölsteuer)
Am 1. August 2006 trat das Energiesteuergesetz in Kraft. Es löste das Mineralölsteuergesetz ab. Die Bundesrepublik setzt damit die Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG der Europäischen Union in nationales Recht um. Im Katalog
der Steuergegenstände werden nun neben Mineralöl auch Energieträger
wie Steinkohle, Braunkohle und Koks erfasst. Das jährliche Steueraufkommen von rund 40 Mrd. Euro zeigt die Bedeutung des Energiesteuersektors
für die Wirtschaft und den Staatshaushalt.
Verdient der Staat an hohen Ölpreisen?
Vor dem Hintergrund gestiegener Preise für Benzin und Diesel ist immer
wieder die Behauptung zu hören, der Staat „verdiene“ an den hohen
Ölpreisen. Diese Behauptung trifft nicht zu. Im Gegenteil: Der hohe Ölpreis
verstärkt die Anreize zu sparsamem Energieverbrauch. Weil aber die Energiesteuer als fester Steuersatz je Liter erhoben wird (Benzin: 65,4 Cent/Liter,
Diesel: 47 Cent/Liter), sinken bei rückläufigem Verbrauch die Einnahmen des
Staates aus der Energiesteuer. Der Staat hat folglich ein Interesse an moderaten Benzinpreisen.
Mehrwertsteuer 0,23 €
Energiesteuer 0,65 €
Mineralölwirtschaft 0,57 €
Berechnung der Steueranteile
am aktuellen Tankstellenpreis in
Deutschland
(Bei einem Preis von 1,45 € für
einen Liter Superbenzin)
Hintergrund: Verbrauchsteuern
Stand: März 2015
Wissenswert
Wer schuldet die Verbrauchsteuern?
Grundsätzlich soll die Steuerlast den Verbraucher treffen; aus Gründen
der Zweckmäßigkeit und Verwaltungskostenbegrenzung werden die Verbrauchsteuern jedoch beim Hersteller oder beim Handel erhoben. Zum
Wesensmerkmal der Verbrauchsteuern gehört, dass dem Steuerschuldner
(Hersteller/Handel) die Möglichkeit eingeräumt wird, die Steuern auf den
Verbraucher abzuwälzen.
Wie lauten die Rechtsgrundlagen?
Die Abgabenordnung enthält die grundsätzlichen Regelungen darüber,
wie und gegen wen Steuern festzusetzen und wann sie zu entrichten sind.
Sie gilt grundsätzlich für alle Steuern und Steuervergütungen, die durch
Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt und von Bundes
oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Sie stellt ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Belangen des
einzelnen Steuerpflichtigen her.
Die einzelnen Verbrauchsteuergesetze regeln, in welchen Fällen die Steuer
entsteht. Die meisten Verbrauchsteuerarten sind EU-weit harmonisiert,
d. h. das jeweilige Gesetz ist die Umsetzung von EU-Richtlinien ins nationale
Recht. Lediglich bei der Kaffeesteuer (siehe unten), der Alkopop- und der
Kernbrennstoffsteuer handelt es sich um nicht harmonisierte nationale
Steuern, für die z. T. im Verfahren mit anderen Mitgliedstaaten, in denen
diese Steuern nicht erhoben werden, Besonderheiten zu beachten sind.
Wer erhebt die Verbrauchsteuern?
Die Erhebungs- und Verwaltungskompetenz der Verbrauchsteuern steht
dem Bund zu. Die Hauptzollämter als Bundesfinanzbehörden verwalten u. a.
die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern und die (den Ländern
zufließende) Biersteuer (siehe unten).
Zwei Steuern mit Besonderheiten
Kaffeesteuer
Biersteuer
rein nationale Steuer
harmonisierte Steuer
Ertrag steht dem Bund zu
Ertrag steht den Ländern zu
Steuereinnahmen 2014: 1,0 Mrd. €
Steuereinnahmen 2014: 0,7 Mrd. €
Steueranteil an einer
handelsüblichen Verkaufseinheit:
Röstkaffee (500 g): 1,10 €
Steueranteil an einer
handelsüblichen Verkaufseinheit:
0,5 Liter Flasche: 0,04 €
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