Basisinformationen db maxblue Direct Trade 1/4 Basisinformationen über die außerbörsliche Ausführung von Kommissionsgeschäften über db maxblue Direct Trade A. Die wesentlichen Merkmale von db maxblue Direct Trade db maxblue Direct Trade ist ein Angebot der Deutsche Bank AG zum Abschluss von Kauf- und Verkaufsgeschäften über Wertpapiere außerhalb organisierter Märkte (Börsen) und multilateraler Handelssysteme. Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, im Folgenden DB P&GK AG genannt, kann diese Dienstleistung zur außerbörslichen Ausführung von Kundenaufträgen über das db maxblue Depot nutzen. Im Rahmen von db maxblue Direct Trade kauft oder verkauft die DB P&GK AG, die dabei stets als Kommissionärin im Kundenauftrag handelt, das in Rede stehende Wertpapier nach Wahl des Kunden I I entweder unmittelbar von der bzw. an die Deutsche Bank AG als direktem Handelspartner der DB P&GK AG oder über die Deutsche Bank AG als Zwischenkommissionärin von einem oder an einen dritten Handelspartner. Sämtliche vorgenannten Geschäfte sind dabei keine Börsengeschäfte und führen nicht zu Börsenpreisen. Ein Geschäft über db maxblue Direct Trade kann auf zwei Arten zustande kommen: 1. Ordern über individuelle Kauf- bzw. Verkaufsanfragen online oder telefonisch über das Callcenter Der Kunde stellt über db maxblue Direct Trade eine unverbindliche Kauf- bzw. Verkaufsanfrage für eine bestimmte Anzahl oder einen bestimmten Nominal?betrag eines Wertpapiers an einen oder mehrere Handelspartner. Der oder die Handelspartner liefern auf Basis dieser Anfrage ihren jeweils aktuellen Kurs für den Kauf bzw. Verkauf des Wertpapiers als unverbindliche Information an den Kunden zurück. Der Kunde kann nunmehr diese Kursindikation zum Bestandteil eines entsprechenden, jetzt aber verbindlichen Kauf- bzw. Verkaufsangebots machen, indem er online den „Kaufen!“- bzw. „Verkaufen!“-Button anklickt oder telefonisch den Auftrag bestätigt. Anschließend wird das verbindliche Kauf- bzw. Verkaufsangebot des Kunden unverzüglich von der DB P&GK AG als Kommissionärin bzw. der Deutsche Bank AG als Zwischenkommissionärin an den vom Kunden ausgewählten Handelspartner weitergeleitet. Der Handelspartner entscheidet dann ebenfalls unverzüglich, ob er das Angebot des Kunden annimmt. Bei Annahme des Angebots durch den Handelspartner erhält der Kunde binnen kurzer Zeit eine Bestätigung des Geschäftsabschlusses, andernfalls eine Ablehnungsanzeige. 2. Ordern unter Nutzung der Real-Time-Pushkursanzeigen online (nicht möglich bei telefonischer Auftragserteilung) Einige Handelspartner stellen fortlaufend aktuelle Durchschnittskurse für den Kauf bzw. Verkauf bestimmter Wertpapiere zur Verfügung, wobei teilweise im Zusammenhang mit der Kursinformation auch die handelbare Stückzahl genannt wird, auf die sich die jeweilige Information bezieht. Sowohl die Kursinformation als auch die handelbare Stückzahl stellen unverbindliche Informationen dar, die keine Rechtsansprüche begründen, insbesondere nicht auf den Abschluss eines entsprechenden Geschäfts. Der Kunde kann aber auf Basis des von ihm ausgewählten Wertpapiers, der eingegebenen Stückzahl und des ausgewählten Handelspartners sowie der aktuellen unverbindlichen Kursindikation dem jeweiligen Handelspartner über db maxblue Direct Trade ein eigenes entsprechendes und verbindliches Kauf- bzw. Verkaufsangebot unterbreiten, indem er den dazugehörigen „Kauforder“- bzw. „Verkaufsorder“-Button anklickt. Die wesentlichen Orderbestandteile werden sodann noch einmal zusammengefasst und müssen vom Kunden über „Kaufen!“ oder „Verkaufen!“ bestätigt werden. Erst anschließend wird das verbindliche Angebot des Kunden unverzüglich von der DB P&GK AG als Kommissionärin (und ggf. von der Deutsche Bank AG als Zwischenkommissionärin) an den vom Kunden ausgewählten Handelspartner weitergeleitet. Der Handelspartner entscheidet dann ebenfalls unverzüglich, ob er das Angebot des Kunden annimmt. Bei Annahme des Angebots durch den Handelspartner erhält der Kunde binnen kurzer Zeit eine Bestätigung des Geschäftsabschlusses, andernfalls eine unverbindliche Information des Handelspartners über den aktuellen Kurs. Im zuletzt genannten Fall kann der Kunde dann – wie oben unter Punkt A.1. beschrieben – auf Basis dieses Kurses ein neues verbindliches Kauf- bzw. Verkaufsangebot abgeben. Die DB P&GK AG rechnet gegenüber ihrem Kunden den Preis des Geschäfts ab. Daneben stellt sie ihr Entgelt laut dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis in Rechnung. Sonstige Auslagen und fremde Kosten fallen, anders als bei der üblichen Ausführung von Wertpapieraufträgen durch ein Kommissionsgeschäft an der Börse, nicht an. Die Deutsche Bank AG bietet bei db maxblue Direct Trade nur ausgewählte Handelspartner an. Das Wertpapierangebot sowie die Handelszeiten einzelner Handelspartner können sich allerdings jederzeit ändern. B. db maxblue Direct Trade als außerbörsliches Kommissionsgeschäft – Abgrenzungen, Besonderheiten und Risiken Stand: 06/07 Die Ausführung eines Kundenauftrags zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren über db maxblue Direct Trade der Deutsche Bank AG tritt als weiteres Angebot der DB P&GK AG neben die übliche Ausführung von Wertpapieraufträgen durch ein Kommissionsgeschäft an der Börse und das – sowohl von der börslichen Kommission als auch der Kommission in db maxblue Direct Trade zu unterscheidende – Festpreisgeschäft (zur Kommission s. Nr. 1–9, zum Festpreisgeschäft Nr. 1, Abs. 3 der Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte; eine Erläuterung dieser beiden Geschäftsformen finden Sie in der Broschüre „Basisinformationen über Vermögensanlagen in Wertpapiergeschäften“, Kapitel E.1. und E.2.). Internet: www.maxblue.de 24h-Kundenservice 0 18 18 -10 00* * 9,9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz inkl. MwSt., ggf. abweichende Mobilfunktarife Basisinformationen db maxblue Direct Trade 2/4 B. db maxblue Direct Trade als außerbörsliches Kommissionsgeschäft – Abgrenzungen, Besonderheiten und Risiken (Fortsetzung) 1. Die Ausführung des Kommissionsauftrags an der Börse als gesetzlich vorgesehener Regelfall bei Wertpapieren, die an deutschen Börsen gehandelt werden Kommissionsaufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren können regelmäßig über verschiedene Ausführungswege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden. Sie können beispielsweise an einer Börse, über ein multilateraltes Handelssystem oder gegen Eigenhandel betreibende Unternehmen (Handelspartner) ausgeführt werden. In der Regel werden Kommissionsaufträge an einer Börse ausgeführt. Bei Börsen handelt es sich um von staatlich anerkannten Stellen geregelte und überwachte Marktveranstaltungen, für die mit Blick auf die Ordnungsgemäßheit des Handels und die Feststellung des Marktpreises eine besondere „Qualitätsvermutung“ gilt. So enthalten die Börsenordnungen und die Geschäftsbedingungen der Wertpapierbörsen zur Kursfeststellung eine Vielzahl von Bestimmungen auch technischer Natur, die gewährleisten sollen, dass der Kurs fair, ohne Manipulation und der objektiven Marktlage entsprechend zustande kommt. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang nicht zuletzt die Überwachung des Handels an der Börse durch ein spezielles Börsenorgan, die Handelsüberwachungsstelle. 2. db maxblue Direct Trade als außerbörsliches Geschäft – Erfordernis der ausdrücklichen Einzelfallweisung durch den Kunden der DB P&GK AG Kauf- und Verkaufsgeschäfte, die die DB P&GK AG mit der Deutsche Bank AG oder über die Deutsche Bank AG mit den anderen db maxblue Direct Trade-Handelspartnern abschließt, sind demgegenüber keine Börsengeschäfte. Sie führen nicht zu Börsenpreisen und unterliegen nicht der Kontrolle durch die Handelsüberwachungsstelle der Börse. Der Kunde trägt insoweit ein „Kontrollrisiko“, d. h. er muss auf die vertragsgerechte Erfüllung der von der DB P&GK AG als auch der Deutsche Bank AG übernommenen und bankintern überwachten Pflichten ebenso vertrauen wie auf die Einhaltung der Pflichten durch die anderen db maxblue Direct Trade-Handelspartner, die nicht der Überwachung durch die DB P&GK AG oder die Deutsche Bank AG unterliegen. Vor der Auswahl einer der über Direct Trade vermittelten Handelspartner für die Ausführung Ihres Wertpapierauftrages sollten Sie auch anhand der Informationen auf der jeweiligen Internetseite des Handelspartners dessen Qualität im Zusammenhang mit der Ausführung von Aufträgen zum Erwerb oder Veräußerung von Wertpapieren prüfen. Für den Zugriff auf die jeweilige Internetseite des Handelspartners können Sie unsere maxblue-Homepage nutzen, auf der Sie unter Produkte >Depot >Direct Trade zur Verknüpfung Alles zu den Handelspartnern und -zeiten geleitet werden. Die DB P&GK AG wird dementsprechend Kundenaufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren nur dann über db maxblue Direct Trade annehmen, wenn ihr der Kunde hierzu im Einzelfall eine ausdrückliche Weisung erteilt. C. Die Einzelheiten von db maxblue Direct Trade Die Ausführung eines Auftrags über db maxblue Direct Trade setzt – neben der auf die außerbörsliche Ausführung gerichteten Einzelweisung des Kunden – voraus, dass das Wertpapier, das den Gegenstand des Auftrags bildet, über db maxblue Direct Trade handelbar ist (Einzelheiten unter C.1.) und der Kunde bei Auftragserteilung einen für dieses Wertpapier gültigen Handelspartner (Einzelheiten unter C.2.) samt verbindlichem Kauf- bzw. Verkaufs?limit (Einzelheiten unter C.3.) benennt. Besonderheiten beim Ordern über db maxblue Direct Trade werden in C.4. näher erläutert, wobei insbesondere die Berücksichtigung des nachträglichen vertraglichen Aufhebungsrechts der Kommissionsgeschäftspartner bei der Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (sog. Mistrade-Recht) empfohlen wird. 1. Handelbare Wertpapiere bei db maxblue Direct Trade Das Universum der über db maxblue Direct Trade handelbaren Wertpapiere deckt über unterschiedliche Handelspartner verschiedene Kategorien und Einzeltitel ab und ist seitens der einzelnen Handelspartner und der Deutsche Bank AG jederzeit erweiterbar oder reduzierbar, auch in Teilen und untertägig. Die einzelnen derzeit unterstützten Wertpapierkategorien sind: I I I I I I Aktien Optionsscheine Zertifikate Aktienanleihen Renten Exchange Traded Funds (ETFs) Dabei werden Renten und Aktienanleihen im Allgemeinen als Nominalbetrag gehandelt; Aktien, Zertifikate und Optionsscheine dagegen als Stückzahl. Die Deutsche Bank AG wird im Allgemeinen die angebotenen Wertpapiergattungen der verschiedenen Handelspartner in db maxblue Direct Trade einbeziehen. Die Deutsche Bank AG orientiert sich bei der Entscheidung über die Aufnahme eines Einzelwerts in die Palette der über db maxblue Direct Trade handelbaren Wertpapiere ferner an Kriterien wie dem aktuellen Anlegerinteresse an der in Rede stehenden Gattung. Der Umfang an handelbaren Wertpapieren über db maxblue Direct Trade kann dementsprechend durch die Aufnahme und den Ausschluss einzelner Wertpapiergattungen täglichen, auch untertägigen Veränderungen unterliegen. Außerdem wird nicht jede Gattung und jeder Einzeltitel von jedem Handelspartner gehandelt. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme eines Wertpapiers in das Angebot an handelbaren Wertpapieren in db maxblue Direct Trade besteht nicht. 2. Handelspartner Der Wertpapierhandel über db maxblue Direct Trade ist für verschiedene handelbare Wertpapiere mit einzelnen oder teilweise mehreren Handelspartnern möglich. Für den Fall von Optionsscheinen, Zertifikaten und Aktienanleihen ist der Handel über db maxblue Direct Trade ausschließlich mit dem Emittenten möglich. Für Aktien und Exchange Traded Funds kann der Handel mit mehreren Handelspartnern möglich sein. Die einzelnen Handelspartner können Wertpapiere nach ihrem Ermessen in ihr Angebot zum außerbörslichen Handel einführen. Ebenso können die einzelnen Handelspartner Wertpapiere auch untertägig aus ihrem Angebot herausnehmen. Basisinformationen db maxblue Direct Trade 3/4 C. Die Einzelheiten von db maxblue Direct Trade (Fortsetzung) Die Handelspartner geben die Handelszeiten für die in ihrem Angebot befindlichen Wertpapiere vor. Während der Handelszeiten wird der Handelspartner im Rahmen seiner Angebotspalette im Allgemeinen für db maxblue Direct Trade Kurse stellen. Eine Rechtspflicht zur Kursstellung besteht jedoch nicht. Wird die Deutsche Bank AG vom Kunden als Handelspartner ausgewählt, so findet ein Kommissionsgeschäft zwischen der DB P&GK AG und der Deutsche Bank AG statt, ohne dass die Deutsche Bank AG hierbei als Zwischenkommissionärin tätig wird. 3. Der Ablauf von db maxblue Direct Trade – Erteilung eines verbindlichen Wertpapierangebots durch den Kunden Im Rahmen von db maxblue Direct Trade gibt der Kunde mit seiner Ordererteilung ein verbindliches Kommissionskauf- bzw. Kommissionsverkaufsangebot an die DB P&GK AG ab, aufgrund dessen die DB P&GK AG mit dem vom Kunden gewählten Handelspartner entweder selbst oder über die Deutsche Bank AG anschließend ein entsprechendes Wertpapiergeschäft im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden abschließt. Dabei kann die verbind?liche Ordererteilung über zwei Zugangswege erfolgen: 3.1 Ordererteilung online (1) Ordererteilung nach individueller Kauf- bzw. Verkaufsanfrage Der Kunde stellt über db maxblue Direct Trade eine unverbindliche Kauf- bzw. Verkaufsanfrage für eine bestimmte Anzahl oder einen bestimmten Nominalbetrag eines Wertpapiers an einen oder mehrere Handelspartner. Der oder die Handelspartner liefern auf Basis dieser Anfrage ihren jeweils aktuellen Kurs für den Kauf- bzw. Verkauf des Wertpapiers als unverbindliche Information an den Kunden zurück. Der Kunde kann nunmehr diese Kursindikation zum Bestandteil eines entsprechenden, jetzt aber verbindlichen Kauf- bzw. Verkaufsangebots machen, indem er online den „Kaufen!“- bzw. „Verkaufen!“-Button anklickt oder telefonisch den Auftrag bestätigt. Anschließend wird das verbindliche Kauf- bzw. Verkaufsangebot des Kunden unverzüglich von der DB P&GK AG als Kommissionärin bzw. der Deutsche Bank AG als Zwischenkommissionärin an den vom Kunden ausgewählten Handelspartner weitergeleitet. Der Handelspartner entscheidet dann ebenfalls unverzüglich, ob er das Angebot des Kunden annimmt. Bei Annahme des Angebots durch den Handelspartner erhält der Kunde binnen kurzer Zeit eine Bestätigung des Geschäftsabschlusses, andernfalls eine Ablehnungsanzeige. (2) Ordererteilung auf Basis von Real-Time-Pushkursen Einige Handelspartner stellen fortlaufend aktuelle Durchschnittskurse für den Kauf bzw. Verkauf bestimmter Wertpapiere zur Verfügung, wobei teilweise im Zusammenhang mit der Kursinformation auch die handelbare Stückzahl genannt wird, auf die sich die jeweilige Information bezieht. Sowohl die Kursinformation als auch die handelbare Stückzahl stellen unverbindliche Informationen dar, die keine Rechtsansprüche begründen, insbesondere nicht auf den Abschluss eines entsprechenden Geschäfts. Der Kunde kann aber auf Basis des von ihm ausgewählten Wertpapiers, der eingegebenen Stückzahl und des ausgewählten Handelspartners sowie der aktuellen unverbindlichen Kursindikation dem jeweiligen Handelspartner über db maxblue Direct Trade ein eigenes entsprechendes und verbindliches Kauf- bzw. Verkaufsangebot unterbreiten, indem er den dazugehörigen „Kauforder“- bzw. „Verkaufsorder“- Button anklickt. Die wesentlichen Orderbestandteile werden sodann noch einmal zusammengefasst und müssen vom Kunden über „Kaufen!“ oder „Verkaufen!“ bestätigt werden. Erst anschließend wird das verbindliche Angebot des Kunden unverzüglich von der DB P&GK AG als Kommissionärin und ggf. von der Deutsche Bank AG als Zwischenkommissionärin an den vom Kunden ausgewählten Handelspartner weitergeleitet. Der Handelspartner entscheidet dann ebenfalls unverzüglich, ob er das Angebot des Kunden annimmt. Bei Annahme des Angebots durch den Handelspartner erhält der Kunde binnen kurzer Zeit eine Bestätigung des Geschäftsabschlusses, andernfalls eine unverbindliche Information des Handelspartners über den aktuellen Kurs. Im zuletzt genannten Fall kann der Kunde dann – wie oben unter Ziff. C.3.1.1 – auf Basis dieses Kurses ein neues verbindliches Kauf- bzw. Verkaufsangebot abgeben. 3.2 Telefonische Ordererteilung Eine telefonische Auftragserteilung für außerbörsliche Kommissionsgeschäfte über db maxblue Direct Trade ist ausschließlich über das Callcenter unter der Telefonnummer 0 18 18-10 00* möglich. Außerdem steht dem Kunden bei diesem Zugangsweg nur die Möglichkeit von Ordererteilungen nach individueller Kauf- bzw. Verkaufsanfrage (vgl. oben unter C.3.1.1) zur Verfügung. Ordererteilungen auf Basis von Real-Time-Pushkursen (vgl. oben unter C.3.1.2) werden nicht angeboten. Bei der telefonischen Ordererteilung tritt der Callcenter-Mitarbeiter der Bank bei der technischen Eingabe und Abfrage der unter C.3.1.1 dargestellten Online-Orderaktivitäten quasi als dessen „Werkzeug“ an die Stelle des Kunden. Der Callcenter-Mitarbeiter trifft also keine eigenen Entscheidungen, sondern führt lediglich die jeweiligen Aufträge und Weisungen des Kunden aus und berät den Kunden auch nicht. Der Ablauf der telefonischen Ordererteilung entspricht daher unter Berücksichtigung des Austauschs der direkten Online-Eingaben/-Abfragen durch den Kunden gegen die indirekten OnlineEingaben/-Abfragen über den Callcenter-Mitarbeiter dem Grundsatz nach der oben dargestellten Ordererteilung nach individueller Kauf- bzw. Verkaufsanfrage (vgl. C.3.1.1), auf die daher verwiesen wird. Zusätzlich ist aber zu berücksichtigen, dass I durch die Zwischenschaltung des Callcenter-Mitarbeiters das Risiko eines Übermittlungsfehlers naturgemäß ansteigt und I dass es aufgrund der telefonischen Übermittlung von Daten und Weisungen vom Kunden an den Callcenter-Mitarbeiter und wieder zurück zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, die unter Umständen zu einer höheren Wahrscheinlichkeit der Ablehnung des Kauf- bzw. Verkaufsangebots durch den Handelspartner führen können. 4. Besonderheiten von db maxblue Direct Trade (1) Sperrung des Depots Im Fall eines technischen Problems bei Bearbeitung der Ausführungsbestätigung des Wertpapiergeschäfts seitens des Handelspartners sperrt die DB P&GK AG zur Sicherheit des Anlegers das Kundendepot, um fehlerhafte doppelte Käufe oder Verkäufe zu vermeiden. Nach unverzüglicher Überprüfung und Korrektur der Verbuchung wird ein gesperrtes Depot durch die DB P&GK AG wieder entsperrt. Gleichwohl wird jedem Anleger empfohlen, sich im Fall der Sperrung unverzüglich mit dem Callcenter unter 0 18 18-10 00* telefonisch in Verbindung zu setzen, um die Überprüfung und Korrektur der Verbuchung des betroffenen Wertpapiergeschäfts einzuleiten. *9,9 Cent pro Minute aus dem dt. Festnetz inkl. MwSt., ggf. abweichende Mobilfunktarife. Basisinformationen db maxblue Direct Trade 4/4 C. Die Einzelheiten von db maxblue Direct Trade (Fortsetzung) (2) WICHTIG! Nachträgliche Aufhebung eines bereits abgeschlossenen und bestätigten Wertpapiergeschäfts wegen Bildung nicht marktgerechter Preise im außerbörslichen Geschäft (sog. Mistrade-Recht) Wie aufgrund der verschiedenen Börsenordnungen im börslichen Handel beinhalten auch die vertraglichen Rahmenvereinbarungen der Deutsche Bank AG mit den Handelspartnern für db maxblue Direct Trade sogenannte Mistrade-Regelungen. Aufgrund dieser Regelungen steht den Parteien des Kommissionsgeschäfts ein nachträgliches vertragliches Aufhebungsrecht hinsichtlich des Kommissionsgeschäfts zu, wenn der Preis des Geschäfts I aufgrund von bestimmten technischen Fehlern oder bestimmten Fehlern bei der Eingabe oder Preisermittlung erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des betreffenden Geschäfts marktgerechten Preis abweicht und I das Aufhebungsrecht gegenüber dem Vertragspartner innerhalb einer zwischen dem Handelspartner und der Deutsche Bank AG vereinbarten Frist geltend gemacht wird. Das Muster einer solchen außerbörslichen Mistrade-Regelung mit den grundsätzlichen Einzelheiten finden Sie im Anhang unter der Bezeichnung „Mistrade-Regelung exemplarisch“. Dabei orientiert sich das Muster an den entsprechenden börslichen Regelungen der jeweiligen Börsenordnungen. Die einzelnen vertraglichen Mistrade-Regelungen mit den Handelspartnern bei db maxblue Direct Trade unterscheiden sich allerdings teilweise von dem Muster, insbesondere in der Frage, ab welchem konkreten Prozentsatz/Betrag eine erhebliche und offenkundige Abweichung vom marktgerechten Preis vorliegt, wie der marktgerechte Preis bestimmt wird und wie lange die Parteien das Aufhebungsrecht geltend machen können. Eine Auflistung der Unterschiede der jeweiligen Rahmenverträge finden Sie im Anhang unter der Bezeichnung „Mistrade-Aufstellung“. Liegen die einzelvertraglichen Voraussetzungen vor, so ist das bereits abgeschlossene und u. U. bestätigte Wertpapiergeschäft unverzüglich nachträglich wieder zu stornieren bzw. durch die Verbuchung eines entsprechenden Gegengeschäfts aufzuheben, wenn eine Stornierung nicht mehr möglich ist. Das Geschäft ist also als von Anfang an nicht getätigt zu behandeln, obwohl es zunächst rechtswirksam zustande gekommen war. Konkret bedeutet das für die Bankkunden, dass die Bank als Kommissionärin nach der Geltendmachung des Mistrade-Rechts durch den Handelspartner I bei Kaufaufträgen des Bankkunden von dem Handelspartner keine Wertpapiere erhält und sie dementsprechend auch keine Wertpapiere an den Kunden herausgeben kann und muss, der Kunde andererseits somit aber auch den diesbezüglichen Kaufpreis und auch anfallende Entgelte nicht entrichten muss, I bei Verkaufsaufträgen des Bankkunden von dem Handelspartner keine Bezahlung der ursprünglich verkauften Wertpapiere erhält, sie dementsprechend auch keine Zahlung an den Kunden herausgeben kann und muss, der Kunde aber andererseits auch wieder frei über seine zunächst verkauften Wertpapiere verfügen kann. I In beiden genannten Fällen besitzt der Kunde keinen rechtlichen Anspruch mehr auf Erfüllung des Geschäfts oder auf Schadensersatz wegen der Mistrade-Ausübung. ACHTUNG! Wegen des Mistrade-Rechts des Handelspartners kann der Bankkunde bis zum Ablauf der jeweiligen vertraglichen Geltendmachungsfrist nicht darauf vertrauen, dass das abgeschlossene und ggf. bereits bankseitig bestätigte Wertpapiergeschäft (Erstgeschäft) rechtlichen Bestand haben und nicht wieder aufgehoben wird. Sollte der Kunde innerhalb der jeweiligen Fristen daher bereits über den erwarteten Gutschriftsbetrag bei vorherigen Verkaufsaufträgen bzw. die erwarteten Wertpapiere bei vorherigen Kaufaufträgen im Rahmen eines rechtlich selbstständigen Nachfolgegeschäfts wieder verfügt haben, so muss der Kaufbetrag bzw. müssen die verkauften Wertpapiere für das Nachfolgegeschäft vom Kunden unverzüglich anderweitig angeschafft werden. Dabei kann es insbesondere bei Nachfolgeverkäufen zu nicht erstattungsfähigen Verlusten kommen, wenn die im Nachfolgegeschäft verkauften Wertpapiere infolge der Mistrade-Aufhebung des Erstgeschäfts nicht geliefert werden und die Wertpapiere deshalb zur Belieferung des Nachfolgegeschäfts am (börslichen oder außerbörslichen) Markt neu erworben werden müssen, jetzt aber zu ungünstigeren Kursen. Beispiel: Der Kunde erwirbt im Erstgeschäft über db maxblue Direct Trade online von dem Handelspartner I insgesamt 100 Aktien zu einem Kurs von je 10,00 Euro (zzgl. Transaktionsgebühren). Das Kommissionsgeschäft wird ihm innerhalb weniger Sekunden online bestätigt. Die Papiere werden – wie üblich – erst in den nächsten Tagen geliefert. Gleichwohl verkauft er bereits nach 20 Minuten die erwarteten Aktien im Rahmen eines neuen, rechtlich selbstständigen Nachfolgegeschäfts über db maxblue Direct Trade online an den Handelspartner II zu einem Kurs von je 11,00 Euro. Bei Nichtaufhebung des Erstgeschäfts würde der Kunde folglich im Regelfall einen Gewinn i. H. v. 1,00 Euro pro Aktie (abzgl. der Transaktionskosten) erzielen. Zeitlich nach dem Nachfolgegeschäft übt der Handelspartner I aber ausnahmsweise noch innerhalb der vertraglichen Fristen ordnungsgemäß sein Mistrade-Recht aus, woraufhin das Erstgeschäft storniert und der Kunde hierüber von der Bank informiert wird. Der Kunde erhält in diesem Fall aufgrund des Erstgeschäfts folglich keine (!) Aktien. Er ist infolge des nach wie vor verbindlichen Nachfolgegeschäfts gegenüber der Bank jedoch weiterhin verpflichtet, der Bank die zum Verkauf in Auftrag gegebenen Aktien bereitzustellen. Der Kunde muss die im Nachfolgegeschäft verkauften Aktien dazu unverzüglich in der Regel über ein rechtlich selbstständiges sog. Eindeckungsgeschäft erneut am Markt erwerben. Hierbei kann sich der Kurs zwischenzeitlich jedoch verändert haben. Ist der Kaufkurs (zzgl. Kosten) des Eindeckungsgeschäfts in der Zwischenzeit über den Verkaufskurs (zzgl. Kosten) des Nachfolgegeschäfts gestiegen, so entsteht bei Gesamtbetrachtung der Geschäfte für den Kunden sogar ein Verlust, der nicht erstattet wird. Dies wäre im konkreten Beispiel der Fall, wenn der Kaufkurs im Zeitpunkt des Eindeckungsgeschäfts oberhalb von 11,00 Euro (ohne Berücksichtigung von sonstigen Kosten) liegt (sog. Eindeckungsrisiko). Bitte beachten Sie daher auch bei Ihren Wertpapiergeschäften über db maxblue Direct Trade, dass das Geschäft unter bestimmten Voraussetzungen von dem Handelspartner nachträglich zeitlich begrenzt wieder aufgehoben werden kann, sodass Verfügungen über die erwarteten Gutschriften bzw. Wertpapierlieferungen innerhalb dieser Zeit mit besonderen Nachschuss- bzw. Eindeckungsrisiken verbunden sind. Details zu den Informationen über die jeweiligen Mistrade-Regelungen mit unseren Handelspartnern finden Sie auf unserer maxblue-Homepage unter Produkte >Depot > Direct Trade Verknüpfung Alles zu den Handelspartnern und -zeiten.