PV II. Kaufvertragsrecht 12. Jgst. Das Zustandekommen eines Kaufvertrags Fall 1: Dr. G. Sund richtet eine Anfrage an die MEGA-COMP GmbH bzgl. Flachbildschirmen. Die MEGA-COMP GmbH antwortet mit einem verbindlichen Angebot. Dr. G. Sund bestellt bei der MEGA-COMP GmbH Flachbildschirme. Anfrage (ist immer unverbindlich, keine Willenserklärung) Verbindliches Angebot = Antrag Verkäufer Bestellung Käufer = Annahme Rechtsfolge: Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen. Fall 2: Dr. G. Sund bestellt bei der MEGA-COMP GmbH zwei Flachbildschirme. Die MEGA-COMP GmbH schickt eine Auftragsbestätigung. Bestellung = Antrag Verkäufer Käufer Auftragsbestätigung = Annahme Rechtsfolge: Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen. MERKE: Die zuerst abgegebene Willenserklärung nennt man immer Antrag, egal ob der Verkäufer sie abgibt (= Angebot) oder der Käufer (= Bestellung). Die zweite (übereinstimmende!) Willenserklärung nennt man immer Annahme, egal ob der Verkäufer sie abgibt (= Auftragsbestätigung) oder der Käufer (= Bestellung). Fall 3: Die MEGA-COMP GmbH schickt Dr. G. Sund ein unverbindliches Angebot. Er bestellt daraufhin. Die MEGACOMP GmbH liefert. unverbindliches Angebot Verkäufer Bestellung = kein Antrag = Antrag Lieferung Rechtsfolge: Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen. Käufer = Annahme PV II. Kaufvertragsrecht 12. Jgst. Fall 4: Die MEGA-COMP GmbH sendet Dr. G. Sund ein verbindliches Angebot über Flachbildschirme zum Preis von 392,00 € je Stück. Er schickt daraufhin eine Bestellung ab, in der der Stückpreis mit 360,00 € angegeben ist. Die MEGA-COMP GmbH schickt eine Auftragsbestätigung, in der ebenfalls 360,00 € als Preis genannt werden. verbindliches Angebot Verkäufer Bestellung mit Änderungen Auftragsbestätigung = Antrag = neuer Antrag Käufer = Annahme Rechtsfolge: Ein Kaufvertrag ist zustande gekommen. Fall 5: Dr. G. Sund bestellt bei der MEGA-COMP GmbH zwei Flachbildschirme (Modell GL). Die MEGA-COMP GmbH lehnt dies ab und bietet dafür das Modell XXL an. Er bestellt daraufhin zwei Flachbildschirme Modell XXL. = Antrag Bestellung Verkäufer Ablehnung + neues Angebot Bestellung = Annahme = neuer Antrag Käufer