Offene Fragen der AG-Heilmittelverbände Rheinland

Werbung
Offene Fragen der AG-Heilmittelverbände Rheinland-Pfalz/Saarland an die Parteien in Rheinland-Pfalz
Die Gewährleistung der flächendeckenden medizinischen Versorgung unter dem Aspekt einer älter werdenden Bevölkerung und steigender Multimorbidität ist eine
der herausragenden Aufgaben der Politik.
Im Rahmen des Landesleitprojekt „Fachkräftesicherung in den Gesundheitsfachberufen“ sowie in anderen Erhebungen werden Fachkräftelücken in den
Gesundheitsfachberufen, insbesondere in der Physiotherapie prognostiziert.
Seit dem Schuljahr 2005/2006 sinken, anders als z.B. in den Ausbildungsgängen Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bundesweit die Schülerzahlen in der
Physiotherapie und Ergotherapie. (Bericht des Bundesinstitut für Berufsbildung: Physiotherapeuten -13,9 %, Ergotherapeuten-24,0 %). Auch damit ist der
Fachkräftemangel vorprogrammiert.
Soll sich die medizinische Versorgung der Bevölkerung hier nicht gravierend verschlechtern, müssen Handlungsfelder festgelegt und Maßnahmen zur Umsetzung
von Strategien getroffen werden.
Handlungsfelder lassen sich leicht finden, analysiert man die Gründe für eine Berufswahl:
Für eine Berufswahl als Gesundheitsfachberuf spricht das bei den Heilmittel-Berufen allseits verbreitete sog. Helfersyndrom. Dagegen sprechen jedoch die Zahlung
von Schulgeld, die schlechte Vergütung, die fehlende Anerkennung und der hohe bürokratische Aufwand in der täglichen Arbeit der Therapeuten.
CDU
FDP
SPD
Bündnis 90 Die Grünen
Die Linke
Das Land Rheinland-Pfalz hat sich des Themas ,Schulgeld‘ angenommen und erreicht, dass mittlerweile 8 von 19 Schulen in Rheinland-Pfalz ohne die Zahlung von Schulgeld besucht
werden können. Die Bemühungen des Landes werden fortgesetzt.
1. Halten Sie die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Abschaffung der Schulgeldpflicht für ausreichend? Wo sehen Sie weitere mögliche Ansätze?
Wir haben die Situation der Physiotherapeuten
als einzige Fraktion mit einer Großen Anfrage
behandelt und über eine Aussprache zum
Landtagsthema gemacht. Wir treten für die
vollständige Schulgeldfreiheit ein. Die
Landesregierung hat unsere Forderungen
bisher nur unvollständig umgesetzt. Sie sollte
insbes. auch prüfen, ob die Plätze in
Landeseinrichtungen selbst ausgebaut werden
können.
Die Freien Demokraten sehen in den
Angehörigen der Gesundheitsfachberufe
eine der zentralen Säulen bei der
gesundheitlichen Versorgung der
Bevölkerung. Dementsprechend ist es
auch Ziel unserer (Gesundheits-) Politik
diesen Bereich weiter zu stärken. Aufgrund
von wissenschaftlichen Erhebungen
wissen wir um die bevorstehende
Fachkräftelücke in der Physiotherapie, der
Ergotherapie und der Logopädie. Daher
wollen wir die Ausbildungsberufe im
gesamten Bereich der
Gesundheitsfachberufe attraktiver
gestalten. Ein wichtiger Ansatz ist dabei
die Abschaffung des Schulgelds. Bei
entsprechender Leistungsfähigkeit der
Ausbildungs- und Kostenträger muss
darüber hinaus auch eine Vergütung für
die Auszubildenden angegangen werden.
So wie dies in der Ausbildung zur
Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter unter
dem damaligen
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr
(FDP) gelungen ist.
Für die SPD gilt grundsätzlich, dass
Bildung kostenfrei sein soll. Berufliche
Bildung generell und damit auch die
berufliche Bildung in den
Gesundheitsfachberufen sollte nach
Auffassung der SPD in Rheinland-Pfalz
daher schulgeldfrei angeboten werden.
Nur so kann Bildungs- und
Chancengerechtigkeit realisiert werden.
Entsprechend gilt die Zielsetzung, auch für
die Ausbildung in der Physiotherapie
Schulgeldfreiheit zu erreichen. Die bisher
eingeleiteten Maßnahmen bedeuten einen
großen Schritt nach vorn, sie müssen aber
noch weiter verfolgt werden. Nach den
bundesgesetzlichen Regelungen des
Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind
die Krankenkassen für die Finanzierung
der Physiotherapieschulen zuständig. Vor
diesem Hintergrund sollte die
bedarfsnotwendige Zahl an Schulplätzen
im Land schulgeldfrei durch eine
Finanzierung nach dem
Krankenhausfinanzierungsgesetz
eingerichtet werden. Schulen mit nicht
bedarfsnotwendigen Schulplätzen können
sich weiterhin über Schulgeld finanzieren.
Wir Grüne setzen uns für
Gebührenfreiheit in allen
Bildungsgängen ein. Wir wollen
zukünftig nicht nur das Zweitstudium
gebührenfrei stellen sondern z. Bsp.
auch dafür sorgen, dass der Erwerb des
Meisters keine finanziellen Belastungen
mit sich bringt. Die Zahl der
Auszubildenden im Bereich der
Heilmittelerbringer ist zwar nur leicht
rückläufig, demgegenüber steht jedoch
ein wachsender Bedarf an Therapeuten, der vor allem durch die alternde
Bevölkerung hervorgerufen wird. Wir
müssen daher alles dafür tun, dass die
Ausbildung z.B. zum Physiotherapeuten
attraktiver und leichter zugänglich wird,
damit sich mehr jüngere Menschen für
diese Berufslaufbahn entscheiden. Auch
wenn wir unser Ziel der Schulgeldfreiheit
noch nicht erreicht haben, so ist
Rheinland-Pfalz auf dem richtigen Weg.
Im Bereich der Physiotherapie werden
sechs Schulen in Trägerschaft eines
Krankenhauses von den Krankenkassen
teilfinanziert. In Mainz und dem
Verbundkrankenhaus Bernkasel-Wittlich
wird ebenfalls kein Schulgeld mehr
erhoben. Wir wollen in den kommenden
Jahren daher auch erreichen, dass die
Ausbildung zur Physiotherapie komplett
kostenfrei durchlaufen werden kann.
Zur Sicherstellung der gesundheitlichen und
therapeutischen Versorgung und deren
Voraussetzungen gehören die Sicherung des
Fachkräftenachwuchses in den
Gesundheitsberufen sowie eine entsprechende
Ausbildung. Dringend muss die Zahl der
Ausbildungsplätze erhöht sowie Schulgelder,
Studiengebühren und Prüfungsgebühren
flächendeckend abgeschafft werden. Dass 11
von 19 Schulen in Rheinland-Pfalz Schulgeld
erheben, zeigt, dass die Bemühungen der
Landesregierung bisher keinesfalls ausreichen.
Dazu sind besondere Anstrengungen nötig. DIE
LINKE wird im Landtag auf eine landesweite
Lösung dringen. Denn Erfahrungen aus anderen
Bundesländern zeigen, dass sich die Zahl der
Auszubildenden in Gesundheitsberufen nach
Abschaffung des Schulgeldes um rund ein
Drittel erhöht.
CDU
FDP
SPD
Bündnis 90 Die Grünen
Die Linke
Daten der Bundesagentur für Arbeit belegen, dass ein Bruttogehalt von angestellten Physiotherapeuten in ambulanten Praxen durchschnittlich 1.856 € brutto beträgt. Damit ist der
Beruf für den Nachwuchs gänzlich unattraktiv, eine Familie kann hiervon als Alleinverdiener nicht versorgt werden und im Alter verfällt man in die Arbeitsarmut. Ursache: die
unzureichende Vergütung der Krankenkassen gestattet keine adäquaten Gehälter in den ambulanten Praxen.
2. Halten Sie die Löhne für geeignet um einer drohenden Altersarmut zu entgehen?
Die Löhne entsprechen nicht der Leistung der
Physiotherapeuten.
Die Entlohnung in allen Gesundheitsfachberufen entspricht nicht der
Bedeutung, die die Berufsangehörigen zur
Aufrechterhaltung der gesundheit-lichen
Versorgung der Bevölkerung innehaben.
Für die SPD Rheinland-Pfalz unterliegen
Löhne ausschließlich dem
Regelungsbereich der Tarifparteien und
keiner Einflussnahme durch Parteien. Aber
für uns gilt auch: Ein ausufernder
Niedriglohnsektor und geringe Lohn- und
Gehaltssteigerungen bedeuten weniger
Einnahmen für die Rentenversicherung
und weniger im Geldbeutel der Arbeitnehmerinnen du Arbeitnehmer. Niedrige
Löhne und prekäre Beschäftigung führen
dazu, dass die Gefahr von Altersarmut
steigt. Gute Löhne und ein gesetzlicher
Mindestlohn sind wesentliche
Voraussetzungen für angemessene
Renten.
Gemeinsame Beantwortung von
2.+3.: Nein, für einen Großteil der
angestell-ten Physiotherapeuten und
vermutlich auch für viele SoloSelbstständige in diesem Bereich,
reichen die aktuellen Löhne nicht aus,
um eine angemes-sene Altersvorsorge
zu betreiben. Die kürzlich veröffentlichte
Antwort der Bundesregierung auf die
Anfrage der GRÜNEN
Bundestagsfraktion zu diesem Thema
hat ergeben (Drucksache 18/7283),
dass rund die Hälfte aller
Heilmittelerbringer in Teilzeit oder
geringfügig beschäftigt ist. Das
durchschnittliche Bruttojahreseinkommen angestellter Physiotherapeuten
betrug 2010 über 31.000 Euro.
Gemeinsame Beantwortung von 2.+3.: DIE
LINKE hat sich in der Vergangenheit im
Parlament wie bei den Krankenkassen für
angemessene Löhne aller Gesundheitsberufe
eingesetzt und insbesondere durch die kleine
Anfrage zur Situation der Heilmittelerbringer auf
die bedenkliche Gehaltssituation der
Heilmittelerbringer hingewiesen.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/081/17
08116.pdf. DIE LINKE wird auch in der Zukunft
für gerechte und gute Einkommen aller
Gesundheitsberufe eintreten.
3. Welche Maßnahmen unterstützen Sie um eine leistungsgerechte Bezahlung für die Heilmittelerbringer in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie zu ermöglichen?
Indem wir die Leistung der Physiotherapeuten
bewusster machen, stärken wir deren Position
in den Verhandlungen. Wir brauchen eine
politische Diskussion darüber, was uns die
Physiotherapie wert ist.
Die Vergütung, die Heilmittelerbringerinnen
und Heilmittelerbringer erhalten können,
muss sukzessive, auch mit Blick auf die
wirtschaftliche Lage der Kostenträger,
angepasst werden. Bedauerlicherweise hat
es die Große Koalition in Berlin versäumt,
die historischen Höchststände der sozialen
Sicherungssysteme, wie Kranken- und
Rentenversicherung, zu nutzen, um
zukunftsfeste und leistungsgerechte
Strukturen zu schaffen. Insbesondere bei
der Abschaffung sinnloser und hemmender
Überbürokratie im Gesundheitswesen
können wir keine Bewegung verzeichnen im Gegenteil. Dort frei werdende Mittel
hätten beispielsweise zur Anpassung bei
den Gebührensätzen genutzt werden
können.
Parteien entscheiden nicht über die
Leistungsgerechtigkeit von Honoraren;
diese festzusetzen ist der
Selbstverwaltung übertragen.
Grundsätzlich gilt für die SPD: Guter Lohn
für gute Arbeit. Aber auch: Das System
muss für die Versicherten bzw. Patienten
bezahlbar bleiben.
Damit ist das Einkommen der
Heilmittelerbringer vergleichbar mit
Gehältern anderer schulischer
Ausbildungsberufe im
Gesundheitswesen. Auch wenn die
Zahlen inzwischen etwas gestiegen sein
dürften ist klar, dass die Löhne für einen
auskömmlichen Lebensunterhalt knapp
bemessen sind. Bei selbstständig
tätigen Therapeutinnen und
Therapeuten wirkt sich dabei auch die
mangelnde Berücksichtigung von
Selbstständigen in den sozialen
Sicherungssystemen aus, die wir unter
anderem durch die Versicherungspflicht
in einer Bürgerversicherung angehen
wollen. Man darf hier allerdings auch
nicht vergessen, dass es sich um
Durchschnittswerte handelt und natürlich
auch große Physiotherapiepraxen
existieren, die höhere Umsätze erzielen.
CDU
FDP
SPD
Bündnis 90 Die Grünen
Die Linke
Die Vereinbarungen von Krankenkassen und Verbänden über die Vergütung der Leistungen unterliegen seit 2001 der Anbindung an die sog. Grundlohnsumme. Dies führt zunehmend zur
Unwirtschaftlichkeit.
4. Kennen Sie die Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen und halten Sie diese für angemessen?
Analog Frage 2.
An dieser Stelle darf ich auf meine
Ausführungen zu vorhergehender Frage
verweisen.
Die Höhe der Vergütungssätze sind der
SPD ist nicht bekannt, diese muss
vertraglich zwischen den Vertragsparteien
ausgehandelt werden und wird (zumindest
von der Gesetzlichen Krankenversicherung) nicht veröffentlicht. Die Höhe von
Vergütungssätzen kann ansonsten nur
beurteilt werden, wenn auch alle anderen
Vertragsinhalte bekannt sind und in die
Betrachtung mit einbezogen werden.
Gemeinsame Beantwortung von
4+5+6+7:
Seit 2004 wird die Grundlohnsumme
jährlich neu aus der Veränderungsrate
der beitragspflichtigen Einnahmen der
Krankenkassen berechnet. Während die
Veränderungsrate der Grundlohnsumme für 2016 bei 2,95 Prozent
ermittelt wurde, lag sie zwischen 2004
und 2010 bei nur bei 0,17 und 1,54
Prozent. Dem gegenüber hat das
Statistische Bundesamt für das Jahr
2011 eine Veränderungsquote aller
Bruttogehälter bundesweit von 4,7
Prozent, in 2012 von 4,2 Prozent und in
2013 von 3,00 Prozent ermittelt.
Gemeinsame Beantwortung von 4+5: Wir
halten die Vergütung der Heilmittel derzeit nicht
für ausreichend. Grundsätzlich sollte sich die
Vergütung im Gesundheitsbereich ähnlich
entwickeln wie Löhne und Gehälter. Dies sollte
aber von einer angemessenen Ausgangsbasis
geschehen. Es sind also grundlegende
Reformen nötig, um die Vergütungssituation der
Heilmittelerbringer wirksam zu verbessern.
5. Halten Sie die momentan geltende Regulierung der oberen Drittellösung bei der Honorarfindung für ausreichend, um die niedrige Einkommenssituation der Heilmittelerbringer zu
verbessern?
nein
Die angesprochene Regelung hat nicht zu Die auf Bundesebene von den
den erhofften Ergebnissen geführt, so dass Koalitionsfraktionen vereinbarte
ich Ihre Frage mit NEIN beantworten kann. schrittweise Anhebung der Honorare auf
das Niveau der Ersatzkassen stellt nach
Auffassung der SPD einen deutlichen
Fortschritt für die Heilmittelerbringer dar.
Ihre Wirkung muss (notgedrungen)
abgewartet werden, zumal es unrealistisch
ist anzunehmen, dass in dieser
Wahlperiode auf Bundesebene eine
weitere bzw. zusätzliche Regelung
vereinbart werden wird.
Damit ist klar, dass das jetzige System
der Grundlohnsumme deutliche Lücken
aufweist, die auf dem Rücken der
Heilmittelerbringer ausgetragen werden. Vor allem die freien Praxen haben
sich in den letzten Jahren immer weiter
vom Einkommensdurchschnitt in
Deutschland entfernt und haben, unter
Berücksichtigung der Inflationsbereinigung, einen Reallohnverlust erlitten.
6. Unterstützen Sie die Forderung der Verbände nach Abschaffung der Anbindung an die Grundlohnsumme?
Eine Honorarerhöhung wäre gerechtfertigt.
Finanzierbarkeit über die Sozialversicherung
muss aber gesichert bleiben. Es bedarf hierfür
eines neuen Finanzierungsmodells, das
entwickelt werden muss.
Mit dem Wegfall der Vorlagepflicht für
neue Verträge bei den Aufsichtsbehörden
können, zumindest theoretisch, schon
heute im Rahmen der Vergütungsverhandlungen mit den Kassen Verträge über
die Obergrenze hinaus geschlossen
werden. Dieser erste wichtige Schritt
verdeutlicht den weiteren Weg. Um
Wettbewerb zu ermöglichen ist langfristig
eine Abschaffung der Grundlohnsummenbindung, wie bei den Ärzten, anzustreben.
Sollte die Grundanbindung an die
Grundlohnsummensteigerung für eine
Gruppe der Heilmittelerbringer aufgehoben werden, würden alle anderen
Gruppen (zu Recht) auf Gleichbehandlung
pochen, womit die Grundlohnsummenanbindung grundsätzlich nicht länger
haltbar wäre. Dies hätte gravierende
Auswirkungen auf die von den
Gesetzlichen Krankenkassen zu
Vor diesem Hintergrund ist die
Forderung einer Entkopplung an die
Grundlohnsumme in unseren Augen
berechtigt. Schwierig wird es jedoch,
wenn es darum geht, eine Alternative zu
finden, die allen Parteien (Heilmittelerbringern und Versicherten) gerecht
wird. Denn sollte es zu einer Entkopplung kommen, bräuchte man eine
andere Richtgröße, um zu verhindern,
DIE LINKE tritt für die Erhöhung der Honorare in
der Heilmittelerbringer ein. Es ist nicht
nachvollziehbar, dass die gut verdienenden
Ärztinnen und Ärzte von der Grundlohnsummenbindung ausgenommen wurden, während
die anderen deutlich schlechter verdienenden
Gesundheitsberufe daran gebunden bleiben. Die
Grundlohnsummenanbindung für HeilmittelLeistungen soll grundsätzlich gewährleisten,
dass die Kosten und die Beiträge, die ebenfalls
CDU
FDP
SPD
erbringenden und von den Versicherten
über den Beitrag bzw. den Zusatzbeitrag
zu finanzierenden Leistungsausgaben.
Das deutsche Gesundheitssystem liefe
Gefahr, mittelfristig nicht finanzierbar zu
sein bzw. nur mehr zu Bedingungen, die
den Versicherten nicht mehr zumutbar
wären. Aktuell liegt die Grundlohnsummensteigerung übrigens über der
Inflationsrate.
Bündnis 90 Die Grünen
dass die Kosten überproportional
steigen und auf die Beitragszahler der
Krankenkassen verteilt werden.
Die Linke
aus den Löhnen und Gehältern gezahlt werden,
sich nicht auseinander bewegen. Sie hat aber
letztlich zu weiteren realen Einkommensverlusten geführt, da die sonstigen Kosten stärker
als die Honorare gestiegen sind. Damit sind
auch die Gesundheitsberufe Opfer einer Politik,
die zu einer schlechten Lohnentwicklung geführt
hat. Unser Konzept der solidarischen Gesundheitsversicherung (Bürgerinnen- und Bürgerversicherung) sieht vor, alle Einkommen, auch
Kapitalerträge und Unternehmensgewinne zur
Finanzierung des Gesundheitssystems heranzuziehen. Die Grundlohnsummenanbindung
wäre mit einer Bürgerinnen- und Bürgerversicherung daher nicht mehr sinnvoll, vielmehr könnte
eine Anbindung an die Entwicklung des BruttoInlandsprodukts in Betracht kommen. Legt man
die Entwicklung der letzten zwanzig Jahre
zugrunde, hätte die Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen eine deutliche Aufwertung erfahren. DIE LINKE bietet mit der solidarischen Gesundheitsversicherung eine soziale
und gerechte Alternative. Eine umfassende
Gesundheitsversorgung für alle und eine
angemessene Vergütung der Gesundheitsberufe sind möglich und finanzierbar.
http://www.linksfraktion.de/themen/buergerinnenbuergerversicherung-solidarische/
http://www.linksfraktion.de/positionspapiere/gesundheitpflege-gerecht-finanzieren-2011-08-26/
7. Welche weiteren politischen Möglichkeiten sehen Sie, auf die Preisgestaltung im Heilmittelbereich Einfluss zu nehmen?
Wir werden gegenüber der Bundesregierung
auf eine Verbesserung für die
Physiotherapeuten hinwirken.
Eine wesentliche Grundvoraussetzung für
einen stärkeren politischen Einfluss der
Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer ist die Klärung der eigenen
Positionen im Vorfeld. Am Beispiel der
Interessenvertretung der Pflegenden im
Land lässt sich festmachen, welche
Einflussmöglichkeiten die Gesundheitsfachberufe in Rheinland-Pfalz gewinnen
können. Die FDP würde, sofern die
Verbände der Heilmittelerbringerinnen und
Heilmittelerbringer dies wünschen, die
Gründung eines Dachverbands
unterstützen.
Auf Landesebene besteht nach Auffassung der SPD keinerlei
Einflussmöglichkeit, und auch auf
Bundesebene gilt der Grundsatz, dass alle
Vergütungs- bzw. Honorarvereinbarungen
im Bereich der Selbstverwaltung getroffen
werden ohne politische Einflussmöglichkeit
von außen. Sollte es zu dem gewünschten
Paradigmenwechsel kommen, könnte
einen solchen nur der Bundesgesetzgeber
vornehmen.
Es muss einen Sicherstellungsauftrag für die
flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit
Heilmitteln geben. Dadurch wird die Position und
Verhandlungskraft der Heilmittelerbringer
gegenüber Kassen und Politik gestärkt. Außerdem
wirkt sich dies positiv auf die Qualität der
Versorgung aus. Denn die flächendeckende und
wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit
Heilmitteln + Therapien ist derzeit nicht
gewährleistet. Es gibt lange Wartezeiten,
Hausbesuche können aufgrund der prekären
zeitlichen und finanziellen Situation vieler Praxen
nicht mehr durchgeführt werden. Die finanzielle
Lage vieler Heilmittelerbringer verschlechtert sich
zunehmend. Dieser Teufelskreis muss beendet
werden. Im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik
sollen die gute Versorgung der Bevölkerung und
eine angemessene Vergütung der
Gesundheitsberufe stehen.
CDU
FDP
SPD
Bündnis 90 Die Grünen
Die Linke
Die Verhandlungsposition der Krankenkassen ist von daher wesentlich besser, als eine Nichteinigung in den Verhandlungen automatisch eine sog. Nullrunde bedeutet. Verhandlungsergebnisse werden
von den Kassen rein unter dem Kostenaspekt gesehen, nicht unter dem Aspekt der Sicherung der Versorgung.
8. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Position der Leistungserbringer zu stärken?
Hier wäre eine Evaluation der
Physiotherapeuten-Leistung sinnvoll, über das
Missverhältnis von Honorar und Leistung zu
dokumentieren.
Der Bundesgesetzgeber hat mit dem
§ 125 SGB V die Möglichkeit geschaffen,
bei einer Nichteinigung in den Honorarverhandlungen eine unabhängige
Schiedsperson anzurufen, die die Vergütung schlussendlich festlegt. Auch
hierbei ist jede Einflussnahme von außen z.B. durch Parteien oder Fraktionen ausgeschlossen. Die Heilmittelerbringer
haben die Möglichkeit, in der von der
Schiedsperson geführten Ver-handlung
ihre Kostensituation darzulegen.
Die Leistungserbringer könnten erheblich dazu beitragen, ihre Position zu
stärken, indem sie sich für die
Einrichtung von Kammern engagieren.
Vor der Einrichtung der Pflegekammer
war ja eine gemeinsame Kammer für
alle nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe
diskutiert worden. Zum damaligen
Zeitpunkt hat sich diese aber wegen der
vielfälti-gen Besonderheiten in den
einzelnen Berufsfeldern als nicht
umsetzbar erwiesen. Inzwischen ist
auch innerhalb der Verbände der
Heilmittelerbringer eine
Weiterentwicklung eingetreten, die eine
Zusammenarbeit mit dem Ziel einer
Verkammerung möglich erscheinen
lässt. Die Vorteile einer Kammer sind
vielfältig und reichen von der
Bestimmung der Therapiequalität bis hin
zur Kommunikation auf Augenhöhe mit
anderen Kammern der Heilmittelberufe.
Darüber hinaus sehen wir durch eine
stärkere Akademisierung der
Heilmittelberufe eine große Chance der
Aufwertung. Aus diesem Grund
begrüßen wir die Ausweitung und
Weiterentwicklung der physiotherapeutischen Studiengänge in RheinlandPfalz die seit kurzem an den
Hochschulen in Trier und der kath.
Hochschule in Mainz stattgefunden
haben und hoffen, dass auch andere
Hochschulen nachziehen werden.
CDU
FDP
SPD
Bündnis 90 Die Grünen
Die Linke
Die Liste der beihilfefähigen Höchstbeträge regelt die Erstattung der Kosten für Heilbehandlungen des Staates als Dienstherr für seine Beamten. Die Differenz zu den Preisen des Leistungserbringers
ist vom Beamten zu tragen. Auch haben die Beihilfesätze Einfluss auf die Erstattungspraxis der Privaten Krankenkassen.
9. Halten Sie die seit 14 Jahren unveränderte Liste der beihilfefähigen Höchstsätze für therapeutische Leistungen noch für angemessen?
Auch in finanzieller Anspannung ist es
inzwischen an der Zeit dazu, diese der
Entwicklung anzupassen.
Eine entsprechende Novellierung muss
ergebnisoffen geprüft und bei
festgestelltem Handlungsbedarf zügig
umgesetzt werden.
Nein keineswegs.
Gemeinsame Beantwortung von 9+10:
Die SPD hat als erste Partei in
Deutschland bereits im Jahr 2004 ein
umfangreiches Konzept zur
Bürgerversicherung vorgelegt, das bis
heute Grundlage für unsere
gesundheitspolitische Programmatik ist.
Wir verbinden mit der Bürgerversicherung
folgendes:
10. Werden Sie sich für eine leistungsgerechte Anpassung der Beihilfegebühren einsetzen?
Ja
Eine derartige Anpassung kann aus
unserer Sicht nur mit Blick auf die
Leistungsfähigkeit der Kostenträger
angegangen werden. Dies bedeutet
zugleich, dass sie angegangen werden
soll.
ein gemeinsames, solidarisches
Versicherungssystem für alle Bürgerinnen
und Bürger, das die Teilhabe von allen am
medizinischen Fortschritt sichert;
Sicherung der Qualität der Versorgung in
der Zukunft; Überwindung der ZweiKlassen-Medizin;bessere Versorgung
durch den Abbau von Schnittstellen- und
Ineffizienzproblemen, die durch das
zweigeteilte Versicherungssystem
hervorgerufen werden; mehr
Nachhaltigkeit in der Finanzierung durch
eine breitere Finanzierungsbasis; mehr
Gerechtigkeit in der Versorgung und
Finanzierung.
An Aktualität haben die Grundziele der
Bürgerversicherung nichts verloren, im
Gegenteil. Die gesellschaftliche
Entwicklung macht die Einführung einer
Bürgerversicherung nach Auffassung der
SPD notwendiger denn je. Insofern stellen
sich für die SPD keine Fragen nach
angemessenen Beihilfesätzen.
Wir halten es für sinnvoll, die Höhe der
beihilfefähigen Höchstsätze auf ihre
Angemessenheit zu überprüfen und
gegebenenfalls anzupassen.
Die mangelhafte Anpassung der Beihilfebeträge
liegt nicht am mangelnden Willen der Länder,
sondern an deren fehlenden Mitteln, die sie politisch von SPD und CDU gewollt - zum
Sparen zwingen. DIE LINKE will dieses Problem
mit ihrer Steuerpolitik zugunsten der Länder und
Kommunen lösen.
http://www.linksfraktion.de/themen/staatsquote/
CDU
FDP
SPD
Bündnis 90 Die Grünen
Die Linke
Die demographische Entwicklung und der prognostizierte Ärztemangel erfordern es, neue Wege der Versorgung zu finden. Eine Möglichkeit ist, den Therapeuten stärker in die Versorgung einzubinden
und dem Patienten den direkten Weg zum Therapeuten zu ermöglichen.
11. Soll den gesetzlich versicherten Patienten die Möglichkeit eingeräumt werden therapeutische Leistungen (bei Nachweis von entsprechender Ausbildung und Qualifikation der
Therapeuten)
auch
ohneanalog
vorherigen
Arztkontakt
zu erhalten?
Hier
sollte es eine
Regelung
der
Das GKV-Versorgungsstärkungs-gesetz
Ein auch nach Auffassung der SPD
Nach aktuellem Stand halten wir eine
Grundsätzlich ist DIE LINKE dafür, über eine
Psychotherapie geben.
(GKV-VSG) strebt Ziele an, die ohne die
stärkere Einbindung der Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer nur schwerlich nachhaltig umsetzbar scheinen. Der Blick auf angrenzende, europäische Nachbarstaaten wie
Holland, aber auch inländische
Modellvorhaben, zumindest deren
Zwischenergebnisse scheinen für die
stärkere Nutzung eines so genannten
Direktzugangs zu sprechen. Sobald eine
Evaluierung der angesprochenen Modelle
belastbar ist, kann dies entschieden
werden.
konstituierendes Element des deutschen
Gesundheitssystems ist der sogenannte
Arztvorbehalt. Sollte dieser aufgekündigt
werden, so müsste der
Bundesgesetzgeber hierfür die Grundlagen
schaffen und dabei u.a. aber auch regeln,
mit welcher nachzuweisenden
Qualifikation Thera-peuten
eigenverantwortlich und ohne die
Überweisung des Arztes tätig werden
können. Zu bedenken ist ferner, dass eine
Aufhebung des Arztvorbehaltes - wenn
überhaupt - nur denkbar ist, wenn
gleichzeitig künftig alle selbstständig zur
Erbringung von therapeutischen
Leistungen Therapeuten einer
Bedarfsplanung und damit auch einem
Zulassungsverfahren unterworfen würden.
Der Direktzugang zum Therapeuten wäre
somit mit einer Regulierung des
„Therapeutenmarktes" verbunden nach
dem Motto "wer darf wo und zu welchen
Konditionen Therapie anbieten".
Blanko-Verordnung durch einen Arzt für
sinnvoll, nach der der Physiotherapeut
frei entscheiden kann, welche
Maßnahme durchgeführt werden soll
und wie oft. Sollten die
Ausbildungsstandards der jeweiligen
therapeutischen Berufe jedoch in
Zukunft so angehoben werden, dass
darin auch Diagnosestellungen
vermittelt werden und durch Weiterbildungsmaßnahmen entsprechende
Qualifikationen im Bereich der
Überweisungs- und
Verordnungskompetenz erlangt werden,
so sehen wir keinen Grund warum
Patienten nicht direkt zu dem
Therapeuten ihrer Wahl gehen sollten.
Bei Therapeutinnen + Therapeuten mit
anerkannten mehrjährigen und
studienähnlichen Zusatzausbildungen ist
für die eigenverantwortliche Tätigkeit
eine Ausbildung als HeilpraktikerIn
notwendig. Die eigenverantwortliche
Durchführung von Therapien kann aber
ohne Gefährdung der PatientInnen auch
ohne diese weitere Ausbildung erfolgen,
wenn klare gesetzliche Grenzen für die
therapeutische Tätigkeit vorgegeben
werden.
andere Verteilung der Kompetenzen und
Aufgaben der einzelnen Berufe in der Gesundheits- und Pflegeversorgung nachzudenken. Hier darf es nicht vor allem um Pfründe
für einzelne Berufe, sondern um eine
bestmögliche Versorgungsqualität gehen.
Grundsätzlich steht DIE LINKE einem
Direktzugang der Heilmittelerbringerinnen und
–erbringer positiv und offen gegenüber.
Erfahrungen aus anderen Ländern sprechen
dafür. Heilmittelerbringer verfügen über hohe
Qualifikationen und sind die Fachleute in ihrem
Gebiet. Daher ist es im Sinne der Patientinnen
und Patienten, diese mehr als bisher in die
Ausgestaltung der Therapie einzubinden bzw.
mit mehr Entscheidungskompetenz über Art und
Häufigkeit der medizinischen
Interventionen/Therapien auszustatten. Im
Koalitionsvertrag der Großen Koalition wurden
Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen
der Substitution ärztlicher Leistung vereinbart. In
der Antwort des BMG auf eine Kleine Anfrage
der Linksfraktion gibt das BMG zu erkennen,
dass eine Umsetzung des Koalitionsvertrages in
dieser Frage nicht zu erwarten ist.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/069/1806
974.pdf DIE LINKE begrüßt auch die bisherigen
Modellvorhaben zur Blankoverordnung. Es ist
nicht überraschend, dass nach bisherigen
Kenntnissen die Verlagerung der Behandlungsverantwortung z. B. in die Physiotherapiepraxen positive Ergebnisse erbracht hat. Bei
weiter positiver Evaluierung sollte der
Gesetzgeber rasch handeln. Auch für den
direkten Zugang könnte dies in Modellvorhaben
ergebnisoffen erprobt werden. Geprüft werden
müsste, welche Auswirkungen sich für die
Vergütung ergäben. Im Vergleich zu den
Ärztehonoraren, die nicht anfielen und der
möglichen Einsparungen durch Vermeidung
unnötiger OPs, gehen wir davon aus, dass es
hierfür Spielraum gäbe. Außerdem müsste die
Ausbildung auf den Prüfstand: Sind die
aktuellen Ausbildungsstandards geeignet, um
die Modellprojekte zum Direktzugang oder zur
Blankoverordnung in die Regelversorgung zu
überführen?
CDU
FDP
SPD
Bündnis 90 Die Grünen
Die Linke
Der gemeinsame Bundesausschuss bestimmt über die von ihm herausgegebenen Richtlinien maßgeblich die Tätigkeit der Heilmittelerbringer. Die Leistungserbringer haben hier
lediglich ein Recht zur Stellungnahme, nicht jedoch zur Mitsprache.
12. Halten Sie es für angeraten, den Leistungserbringern ein Mitspracherecht oder gar Vetorecht bei den sie betreffenden Regelungen einzuräumen?
Ja, gemeinsam kommt man zu besseren
Lösungen.
Die Position der Heilmittelerbringerinnen
Die wesentlichen Entscheidungen im
und Heilmittelerbringer sollte auch im GBA Gesundheitssystem fallen im gemeingehört werden.
samen Bundesausschuss, bei dem über
Bundesgesetz detailliert geregelt ist,
welche Gruppen des deutschen
Gesundheitswesens dort ein Mitspracheoder ein Anhörungsrecht haben. Die
Einführung eines Vetorechtes für einzelne
Berufsgruppen ist illusorisch, da sie den
Gemeinsamen Bundesausschuss in seiner
zentralen Rolle im deutschen
Gesundheitswesen dauerhaft blockieren
und handlungsunfähig machen würde.
Wir sind der Meinung, dass LeisNicht nur ein Mitsprache- oder Vetorecht. Sie
tungserbinger in jedem Falle in die sie
sind aufgrund ihrer besonderen Kompetenz
betreffenden Regelungen mit
zwingend einzubeziehen.
einbezogen werden sollten und über die
Möglichkeit verfügen müssen, Einfluss
darauf zu nehmen.
Leistungen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung unterliegen der Umsatzsteuer.
13. Unterstützen Sie das Bestreben, diese Leistungen von der Umsatzteuer zu befreien?
Angesichts der angespannten Haushaltslage
ggw. nein.
Trotz der scheinbar eindeutigen Regelung
gemäß § 4 Nr. 14 Satz 1
Umsatzsteuergesetz (UStG), nach der
Umsätze aus der Tätigkeit als
Heilmittelerbringerin oder
Heilmittelerbringer steuerfrei sind, ergeben
sich in der Praxis zahlreiche
Schwierigkeiten. Diese ergeben sich nicht
zuletzt aus den unterschiedlichen
Definitionen und der damit verbundenen
Ungleichbehandlung der Präventionsarten.
Dies führt zu einem erheblichen
Mehraufwand an unnötiger und
kostenintensiver Bürokratie. Eine
Änderung der momentanen Situation ist
unerlässlich, bedarf aber einer
europäischen Lösung, da die
Ungleichbehandlung im Wesentlichen auf
der Regelung einer EU- Richtlinie fußt.
Nach § 4 Nr. 14 UStG sind ärztliche
Tätigkeiten - im Gegensatz zu anderen
freiberuflichen Tätigkeiten - grundsätzlich
von der Umsatzsteuer befreit.
Voraussetzung ist, dass sie der Diagnose,
Genesung oder Linderung von
Krankheiten, der Gesundheitserhaltung
oder dem vorbeugenden Gesundheitsschutz von Patienten dienen. Diese
Vorschrift wird von der Rechtsprechung
des BFH sowie der Finanzverwaltung
zunehmend restriktiv und somit auch für
den steuerpflichtigen Arzt nachteilig
ausgelegt. Grund hierfür ist die seit dem
Jahr 2000 geltende Rechtsprechung des
EuGH, nach der Leistungen eines Arztes
nur dann umsatzsteuerfrei sind, wenn sie
„der medizinischen Betreuung von
Personen durch das Diagnostizieren und
Behandeln von Krankheiten oder anderen
Gesundheitsstörungen dienen". Die EuGHRechtsprechung ist tätigkeitsbezogen. Sie
befreit nicht mehr jede einem Arzt
vorbehaltene Tätigkeit von der
Umsatzsteuer, sondern lediglich
bestimmte Einzelleistungen, soweit sie
eine Heilbehandlung darstellen (keine IGeLLeistungen). Hierdurch werden die Grenzen
der steuerfreien Betätigung deutlich enger
In Deutschland ist Gesundheitspolitik
vor allem Krankenversorgungspolitik.
Der Fokus liegtauf der Heilung von
Krankheiten und nicht auf der Förderung
von Gesundheit. Dieses System bietet in
unseren Augen Fehlanreize. Zwar
konnten wir GRÜNE auf Bundesebene
bereits erreichen, dass die Prävention
gesetzlich verankert wird, so dass
gesetzliche Krankenkassen nunmehr
verpflichtet sind, verhaltens- und
verhältnisorientierte Angebote der
Primärprävention zu fördern. Jedoch
reicht diese Regelung nicht aus, um die
Prävention auch flächendeckend
umzusetzen. Aus diesem Grund fordern
wir ein Präventionsgesetz, dass die
Prävention neben der Behandlung von
Krankheiten, Rehabilitation und Pflegezu einer tragenden Säule im
Gesundheitswesen macht und dazu
beiträgt, die sozial bedingte Ungleichheit
von Gesundheitschancen zu verringern.
Ein solches Gesetz müsste unseres
Erachtens auch die Finanzierung, wie
die von heilberuflichen Leistungen neu
regeln, damit Präventionsmaßnahmen
stärker in Anspruch genommen werden
können.
Kommt darauf an. Nicht alle Maßnahmen zur
Primär- oder sonstigen Prävention sind sinnvoll
und sollten steuerlich gefördert werden (durch
Umsatzsteuerfreiheit).
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804
322.pdf
CDU
FDP
SPD
Bündnis 90 Die Grünen
Die Linke
gesteckt als bei der bisherigen nationalen
Regelung. Die Vorschrift des § 4 Nr. 14
UStG muss von Rechtsprechung und
Finanzverwaltung im Sinne des EuGH
ausgelegt werden. Unter Berücksichtigung
dieser bindenden europäischen
Rechtsauslegung bereits für ärztliche
Leistungen, sieht die SPD keine
Möglichkeiten Leistungen der Primär-,
Sekundär- und Tertiärprävention sowie der
betrieblichen Gesund-heitsförderung von
der Umsatzsteuerpflicht zu befreien.
Physiotherapeuten mit einer qualifizierten Ausbildung in der Osteopathie arbeiten in einem rechtsfreien Raum und unterliegen der Verpflichtung den Status Heilpraktiker zu erwerben, der jedoch keine
qualitätssichernde Wirkung hat.
14. Halten Sie dies noch für sach- und zeitgerecht?
nein
Nein, an der Stelle sollte Klarheit
geschaffen werden. Dies muss allerdings
auf Bundesebene geschehen.
nein
Nach jüngsten Gerichtsurteilen arbeiten
Physiotherapeuten, die Osteopathie
praktizieren, nicht nur im rechtsfreien
Raum, sondern unter Umständen sogar
rechtswidrig. Es besteht nach Auffassung
der SPD daher dringender
Handlungsbedarf, dem allerdings auf
Bundesebene durch eine Novellierung des
Heilpraktikerrechts aus den 30er Jahren
des letzten Jahrhunderts nachgekommen
werden müsste. Die Bundesregierung
weigert sich aber bereits seit Jahren, einer
entsprechenden Forderung
nachzukommen. Darüber hinaus stellt sich
die Frage, ob ebenfalls auf Bundesebene
die Forderung der Osteopathen
aufgegriffen wird, ihre Ausbildung,
Qualifikation und ihr Tätigwerden in einem
eigenständigen Berufsgesetz zu
definieren.
Gemeinsame Beantwortung von 14+15:
Eine Klärung der Berufszulassung als
Osteopathin/Ostheopath muss dringend
herbeigeführt werden. Osteopathie ist nicht nur
eine Erweiterung oder Ergänzung der manuellen
Therapie, sondern muss als eigenständiger
Heilberuf mit Primärkontakt angesehen werden.
DIE LINKE unterstützt deshalb ein
Berufsgesetz, das die Berufsbezeichnung
„Osteopathin/Osteopath“ regelt und schützt. In
der Schweiz wurde so eine Regelung 2013
eingeführt. Bisher ist die Heilkunde in
Deutschland nur approbierten Ärztinnen und
Ärzten sowie nach § 1 Heilpraktikergesetz auch
Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern erlaubt.
Nur in diesen Fällen gilt auch die
Umsatzsteuerbefreiung für Heilkunde. Da fast
alle Kassen mittlerweile Kann-Leistungen für
Osteopathie übernehmen, stellt sich zum einen
die Frage, ob die Osteopathie nicht in den
Katalog der Regelleistungen aufgenommen
werden sollte.
15. Sehen Sie die Möglichkeit die Ausbildung in der Osteopathie als anerkannte Weiterbildung der Physiotherapie politisch zu unterstützen?
ja
Gerne treten wir nach der Landtagswahl zu Vor dem Hintergrund der notwendigen
dieser und anderer Fragestellungen mit
Novellierung des Heilpraktikerrechts und
Ihnen in Kontakt.
insbesondere der Forderung der
Osteopathen, ihre Ausbildung,
Qualifikation und ihr Tätig werden in einem
eigenständigen Berufsgesetz auf
Bundesebene zu regeln, erscheint die
Forderung, Osteopathie als Weiterbildung
der Physiotherapie zu unter-stützen,
derzeit wenig zielführend.
Ja. Für die Osteopathie gilt, dass entsprechend unserer Antwort auf die
Frage 11 durch gesetzliche Regelungen
für die Anerkennung der Ausbildung
eine eigenverantwortliche Durchführung
der Therapie ermöglicht wird.
Die LINKE steht für Wahl- und Therapiefreiheit.
Jede Patientin und jeder Patient sollte die für sie
bzw. ihn passende Heilmethode und die
Behandelnden frei auswählen können. Die
Politik kann aber weder bewerten, welche
Heilbehandlung im Einzelfall die richtige ist,
noch wie aus wissenschaftlicher Sicht die
einzelnen Therapierichtungen beurteilt werden.
Wir stehen dafür, dass alle Methoden, die ihren
patientenrelevanten Nutzen unter Beweis
gestellt haben, ohne zusätzliche Gebühren oder
Hürden allen Menschen zur Verfügung
CDU
FDP
SPD
Bündnis 90 Die Grünen
Die Linke
stehen müssen. Dafür muss nachgewiesen sein,
dass sich die Lebensqualität, die Morbidität
und/oder die Mortalität aufgrund einer
Behandlung verbessern. Wir sind dafür, alle
Heilmethoden auf Basis ihres Nutzens gleich zu
behandeln.
Zum anderen ergeben sich durch die neuen
Kassenregelungen Qualitätsprobleme für die
Osteopathie. Da die Mitgliedschaft in einem
Verband ausreicht, um Leistungen im Sinne der
jeweiligen Krankenkasse zu erbringen, schießen
neue Vereine aus dem Boden und es gibt
ernsthafte Qualitätsprobleme zum Nachteil der
langjährig und gut ausgebildeten
Osteopathinnen und Osteopathen. Auch
deshalb ist eine Klärung dringend überfällig. Wir
werden hier mit parlamentarischen Initiativen
tätig werden.
Herunterladen