Offene Fragen der AG-Heilmittelverbände Rheinland-Pfalz/Saarland an die Parteien in Rheinland-Pfalz Die Gewährleistung der flächendeckenden medizinischen Versorgung unter dem Aspekt einer älter werdenden Bevölkerung und steigender Multimorbidität ist eine der herausragenden Aufgaben der Politik. Im Rahmen des Landesleitprojekt „Fachkräftesicherung in den Gesundheitsfachberufen“ sowie in anderen Erhebungen werden Fachkräftelücken in den Gesundheitsfachberufen, insbesondere in der Physiotherapie prognostiziert. Seit dem Schuljahr 2005/2006 sinken, anders als z.B. in den Ausbildungsgängen Gesundheits- und Kinderkrankenpflege bundesweit die Schülerzahlen in der Physiotherapie und Ergotherapie. (Bericht des Bundesinstitut für Berufsbildung: Physiotherapeuten -13,9 %, Ergotherapeuten-24,0 %). Auch damit ist der Fachkräftemangel vorprogrammiert. Soll sich die medizinische Versorgung der Bevölkerung hier nicht gravierend verschlechtern, müssen Handlungsfelder festgelegt und Maßnahmen zur Umsetzung von Strategien getroffen werden. Handlungsfelder lassen sich leicht finden, analysiert man die Gründe für eine Berufswahl: Für eine Berufswahl als Gesundheitsfachberuf spricht das bei den Heilmittel-Berufen allseits verbreitete sog. Helfersyndrom. Dagegen sprechen jedoch die Zahlung von Schulgeld, die schlechte Vergütung, die fehlende Anerkennung und der hohe bürokratische Aufwand in der täglichen Arbeit der Therapeuten. CDU FDP SPD Bündnis 90 Die Grünen Die Linke Das Land Rheinland-Pfalz hat sich des Themas ,Schulgeld‘ angenommen und erreicht, dass mittlerweile 8 von 19 Schulen in Rheinland-Pfalz ohne die Zahlung von Schulgeld besucht werden können. Die Bemühungen des Landes werden fortgesetzt. 1. Halten Sie die bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Abschaffung der Schulgeldpflicht für ausreichend? Wo sehen Sie weitere mögliche Ansätze? Wir haben die Situation der Physiotherapeuten als einzige Fraktion mit einer Großen Anfrage behandelt und über eine Aussprache zum Landtagsthema gemacht. Wir treten für die vollständige Schulgeldfreiheit ein. Die Landesregierung hat unsere Forderungen bisher nur unvollständig umgesetzt. Sie sollte insbes. auch prüfen, ob die Plätze in Landeseinrichtungen selbst ausgebaut werden können. Die Freien Demokraten sehen in den Angehörigen der Gesundheitsfachberufe eine der zentralen Säulen bei der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung. Dementsprechend ist es auch Ziel unserer (Gesundheits-) Politik diesen Bereich weiter zu stärken. Aufgrund von wissenschaftlichen Erhebungen wissen wir um die bevorstehende Fachkräftelücke in der Physiotherapie, der Ergotherapie und der Logopädie. Daher wollen wir die Ausbildungsberufe im gesamten Bereich der Gesundheitsfachberufe attraktiver gestalten. Ein wichtiger Ansatz ist dabei die Abschaffung des Schulgelds. Bei entsprechender Leistungsfähigkeit der Ausbildungs- und Kostenträger muss darüber hinaus auch eine Vergütung für die Auszubildenden angegangen werden. So wie dies in der Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter unter dem damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gelungen ist. Für die SPD gilt grundsätzlich, dass Bildung kostenfrei sein soll. Berufliche Bildung generell und damit auch die berufliche Bildung in den Gesundheitsfachberufen sollte nach Auffassung der SPD in Rheinland-Pfalz daher schulgeldfrei angeboten werden. Nur so kann Bildungs- und Chancengerechtigkeit realisiert werden. Entsprechend gilt die Zielsetzung, auch für die Ausbildung in der Physiotherapie Schulgeldfreiheit zu erreichen. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen bedeuten einen großen Schritt nach vorn, sie müssen aber noch weiter verfolgt werden. Nach den bundesgesetzlichen Regelungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes sind die Krankenkassen für die Finanzierung der Physiotherapieschulen zuständig. Vor diesem Hintergrund sollte die bedarfsnotwendige Zahl an Schulplätzen im Land schulgeldfrei durch eine Finanzierung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz eingerichtet werden. Schulen mit nicht bedarfsnotwendigen Schulplätzen können sich weiterhin über Schulgeld finanzieren. Wir Grüne setzen uns für Gebührenfreiheit in allen Bildungsgängen ein. Wir wollen zukünftig nicht nur das Zweitstudium gebührenfrei stellen sondern z. Bsp. auch dafür sorgen, dass der Erwerb des Meisters keine finanziellen Belastungen mit sich bringt. Die Zahl der Auszubildenden im Bereich der Heilmittelerbringer ist zwar nur leicht rückläufig, demgegenüber steht jedoch ein wachsender Bedarf an Therapeuten, der vor allem durch die alternde Bevölkerung hervorgerufen wird. Wir müssen daher alles dafür tun, dass die Ausbildung z.B. zum Physiotherapeuten attraktiver und leichter zugänglich wird, damit sich mehr jüngere Menschen für diese Berufslaufbahn entscheiden. Auch wenn wir unser Ziel der Schulgeldfreiheit noch nicht erreicht haben, so ist Rheinland-Pfalz auf dem richtigen Weg. Im Bereich der Physiotherapie werden sechs Schulen in Trägerschaft eines Krankenhauses von den Krankenkassen teilfinanziert. In Mainz und dem Verbundkrankenhaus Bernkasel-Wittlich wird ebenfalls kein Schulgeld mehr erhoben. Wir wollen in den kommenden Jahren daher auch erreichen, dass die Ausbildung zur Physiotherapie komplett kostenfrei durchlaufen werden kann. Zur Sicherstellung der gesundheitlichen und therapeutischen Versorgung und deren Voraussetzungen gehören die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in den Gesundheitsberufen sowie eine entsprechende Ausbildung. Dringend muss die Zahl der Ausbildungsplätze erhöht sowie Schulgelder, Studiengebühren und Prüfungsgebühren flächendeckend abgeschafft werden. Dass 11 von 19 Schulen in Rheinland-Pfalz Schulgeld erheben, zeigt, dass die Bemühungen der Landesregierung bisher keinesfalls ausreichen. Dazu sind besondere Anstrengungen nötig. DIE LINKE wird im Landtag auf eine landesweite Lösung dringen. Denn Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass sich die Zahl der Auszubildenden in Gesundheitsberufen nach Abschaffung des Schulgeldes um rund ein Drittel erhöht. CDU FDP SPD Bündnis 90 Die Grünen Die Linke Daten der Bundesagentur für Arbeit belegen, dass ein Bruttogehalt von angestellten Physiotherapeuten in ambulanten Praxen durchschnittlich 1.856 € brutto beträgt. Damit ist der Beruf für den Nachwuchs gänzlich unattraktiv, eine Familie kann hiervon als Alleinverdiener nicht versorgt werden und im Alter verfällt man in die Arbeitsarmut. Ursache: die unzureichende Vergütung der Krankenkassen gestattet keine adäquaten Gehälter in den ambulanten Praxen. 2. Halten Sie die Löhne für geeignet um einer drohenden Altersarmut zu entgehen? Die Löhne entsprechen nicht der Leistung der Physiotherapeuten. Die Entlohnung in allen Gesundheitsfachberufen entspricht nicht der Bedeutung, die die Berufsangehörigen zur Aufrechterhaltung der gesundheit-lichen Versorgung der Bevölkerung innehaben. Für die SPD Rheinland-Pfalz unterliegen Löhne ausschließlich dem Regelungsbereich der Tarifparteien und keiner Einflussnahme durch Parteien. Aber für uns gilt auch: Ein ausufernder Niedriglohnsektor und geringe Lohn- und Gehaltssteigerungen bedeuten weniger Einnahmen für die Rentenversicherung und weniger im Geldbeutel der Arbeitnehmerinnen du Arbeitnehmer. Niedrige Löhne und prekäre Beschäftigung führen dazu, dass die Gefahr von Altersarmut steigt. Gute Löhne und ein gesetzlicher Mindestlohn sind wesentliche Voraussetzungen für angemessene Renten. Gemeinsame Beantwortung von 2.+3.: Nein, für einen Großteil der angestell-ten Physiotherapeuten und vermutlich auch für viele SoloSelbstständige in diesem Bereich, reichen die aktuellen Löhne nicht aus, um eine angemes-sene Altersvorsorge zu betreiben. Die kürzlich veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der GRÜNEN Bundestagsfraktion zu diesem Thema hat ergeben (Drucksache 18/7283), dass rund die Hälfte aller Heilmittelerbringer in Teilzeit oder geringfügig beschäftigt ist. Das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen angestellter Physiotherapeuten betrug 2010 über 31.000 Euro. Gemeinsame Beantwortung von 2.+3.: DIE LINKE hat sich in der Vergangenheit im Parlament wie bei den Krankenkassen für angemessene Löhne aller Gesundheitsberufe eingesetzt und insbesondere durch die kleine Anfrage zur Situation der Heilmittelerbringer auf die bedenkliche Gehaltssituation der Heilmittelerbringer hingewiesen. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/081/17 08116.pdf. DIE LINKE wird auch in der Zukunft für gerechte und gute Einkommen aller Gesundheitsberufe eintreten. 3. Welche Maßnahmen unterstützen Sie um eine leistungsgerechte Bezahlung für die Heilmittelerbringer in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie zu ermöglichen? Indem wir die Leistung der Physiotherapeuten bewusster machen, stärken wir deren Position in den Verhandlungen. Wir brauchen eine politische Diskussion darüber, was uns die Physiotherapie wert ist. Die Vergütung, die Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer erhalten können, muss sukzessive, auch mit Blick auf die wirtschaftliche Lage der Kostenträger, angepasst werden. Bedauerlicherweise hat es die Große Koalition in Berlin versäumt, die historischen Höchststände der sozialen Sicherungssysteme, wie Kranken- und Rentenversicherung, zu nutzen, um zukunftsfeste und leistungsgerechte Strukturen zu schaffen. Insbesondere bei der Abschaffung sinnloser und hemmender Überbürokratie im Gesundheitswesen können wir keine Bewegung verzeichnen im Gegenteil. Dort frei werdende Mittel hätten beispielsweise zur Anpassung bei den Gebührensätzen genutzt werden können. Parteien entscheiden nicht über die Leistungsgerechtigkeit von Honoraren; diese festzusetzen ist der Selbstverwaltung übertragen. Grundsätzlich gilt für die SPD: Guter Lohn für gute Arbeit. Aber auch: Das System muss für die Versicherten bzw. Patienten bezahlbar bleiben. Damit ist das Einkommen der Heilmittelerbringer vergleichbar mit Gehältern anderer schulischer Ausbildungsberufe im Gesundheitswesen. Auch wenn die Zahlen inzwischen etwas gestiegen sein dürften ist klar, dass die Löhne für einen auskömmlichen Lebensunterhalt knapp bemessen sind. Bei selbstständig tätigen Therapeutinnen und Therapeuten wirkt sich dabei auch die mangelnde Berücksichtigung von Selbstständigen in den sozialen Sicherungssystemen aus, die wir unter anderem durch die Versicherungspflicht in einer Bürgerversicherung angehen wollen. Man darf hier allerdings auch nicht vergessen, dass es sich um Durchschnittswerte handelt und natürlich auch große Physiotherapiepraxen existieren, die höhere Umsätze erzielen. CDU FDP SPD Bündnis 90 Die Grünen Die Linke Die Vereinbarungen von Krankenkassen und Verbänden über die Vergütung der Leistungen unterliegen seit 2001 der Anbindung an die sog. Grundlohnsumme. Dies führt zunehmend zur Unwirtschaftlichkeit. 4. Kennen Sie die Vergütungssätze der gesetzlichen Krankenkassen und halten Sie diese für angemessen? Analog Frage 2. An dieser Stelle darf ich auf meine Ausführungen zu vorhergehender Frage verweisen. Die Höhe der Vergütungssätze sind der SPD ist nicht bekannt, diese muss vertraglich zwischen den Vertragsparteien ausgehandelt werden und wird (zumindest von der Gesetzlichen Krankenversicherung) nicht veröffentlicht. Die Höhe von Vergütungssätzen kann ansonsten nur beurteilt werden, wenn auch alle anderen Vertragsinhalte bekannt sind und in die Betrachtung mit einbezogen werden. Gemeinsame Beantwortung von 4+5+6+7: Seit 2004 wird die Grundlohnsumme jährlich neu aus der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen berechnet. Während die Veränderungsrate der Grundlohnsumme für 2016 bei 2,95 Prozent ermittelt wurde, lag sie zwischen 2004 und 2010 bei nur bei 0,17 und 1,54 Prozent. Dem gegenüber hat das Statistische Bundesamt für das Jahr 2011 eine Veränderungsquote aller Bruttogehälter bundesweit von 4,7 Prozent, in 2012 von 4,2 Prozent und in 2013 von 3,00 Prozent ermittelt. Gemeinsame Beantwortung von 4+5: Wir halten die Vergütung der Heilmittel derzeit nicht für ausreichend. Grundsätzlich sollte sich die Vergütung im Gesundheitsbereich ähnlich entwickeln wie Löhne und Gehälter. Dies sollte aber von einer angemessenen Ausgangsbasis geschehen. Es sind also grundlegende Reformen nötig, um die Vergütungssituation der Heilmittelerbringer wirksam zu verbessern. 5. Halten Sie die momentan geltende Regulierung der oberen Drittellösung bei der Honorarfindung für ausreichend, um die niedrige Einkommenssituation der Heilmittelerbringer zu verbessern? nein Die angesprochene Regelung hat nicht zu Die auf Bundesebene von den den erhofften Ergebnissen geführt, so dass Koalitionsfraktionen vereinbarte ich Ihre Frage mit NEIN beantworten kann. schrittweise Anhebung der Honorare auf das Niveau der Ersatzkassen stellt nach Auffassung der SPD einen deutlichen Fortschritt für die Heilmittelerbringer dar. Ihre Wirkung muss (notgedrungen) abgewartet werden, zumal es unrealistisch ist anzunehmen, dass in dieser Wahlperiode auf Bundesebene eine weitere bzw. zusätzliche Regelung vereinbart werden wird. Damit ist klar, dass das jetzige System der Grundlohnsumme deutliche Lücken aufweist, die auf dem Rücken der Heilmittelerbringer ausgetragen werden. Vor allem die freien Praxen haben sich in den letzten Jahren immer weiter vom Einkommensdurchschnitt in Deutschland entfernt und haben, unter Berücksichtigung der Inflationsbereinigung, einen Reallohnverlust erlitten. 6. Unterstützen Sie die Forderung der Verbände nach Abschaffung der Anbindung an die Grundlohnsumme? Eine Honorarerhöhung wäre gerechtfertigt. Finanzierbarkeit über die Sozialversicherung muss aber gesichert bleiben. Es bedarf hierfür eines neuen Finanzierungsmodells, das entwickelt werden muss. Mit dem Wegfall der Vorlagepflicht für neue Verträge bei den Aufsichtsbehörden können, zumindest theoretisch, schon heute im Rahmen der Vergütungsverhandlungen mit den Kassen Verträge über die Obergrenze hinaus geschlossen werden. Dieser erste wichtige Schritt verdeutlicht den weiteren Weg. Um Wettbewerb zu ermöglichen ist langfristig eine Abschaffung der Grundlohnsummenbindung, wie bei den Ärzten, anzustreben. Sollte die Grundanbindung an die Grundlohnsummensteigerung für eine Gruppe der Heilmittelerbringer aufgehoben werden, würden alle anderen Gruppen (zu Recht) auf Gleichbehandlung pochen, womit die Grundlohnsummenanbindung grundsätzlich nicht länger haltbar wäre. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf die von den Gesetzlichen Krankenkassen zu Vor diesem Hintergrund ist die Forderung einer Entkopplung an die Grundlohnsumme in unseren Augen berechtigt. Schwierig wird es jedoch, wenn es darum geht, eine Alternative zu finden, die allen Parteien (Heilmittelerbringern und Versicherten) gerecht wird. Denn sollte es zu einer Entkopplung kommen, bräuchte man eine andere Richtgröße, um zu verhindern, DIE LINKE tritt für die Erhöhung der Honorare in der Heilmittelerbringer ein. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die gut verdienenden Ärztinnen und Ärzte von der Grundlohnsummenbindung ausgenommen wurden, während die anderen deutlich schlechter verdienenden Gesundheitsberufe daran gebunden bleiben. Die Grundlohnsummenanbindung für HeilmittelLeistungen soll grundsätzlich gewährleisten, dass die Kosten und die Beiträge, die ebenfalls CDU FDP SPD erbringenden und von den Versicherten über den Beitrag bzw. den Zusatzbeitrag zu finanzierenden Leistungsausgaben. Das deutsche Gesundheitssystem liefe Gefahr, mittelfristig nicht finanzierbar zu sein bzw. nur mehr zu Bedingungen, die den Versicherten nicht mehr zumutbar wären. Aktuell liegt die Grundlohnsummensteigerung übrigens über der Inflationsrate. Bündnis 90 Die Grünen dass die Kosten überproportional steigen und auf die Beitragszahler der Krankenkassen verteilt werden. Die Linke aus den Löhnen und Gehältern gezahlt werden, sich nicht auseinander bewegen. Sie hat aber letztlich zu weiteren realen Einkommensverlusten geführt, da die sonstigen Kosten stärker als die Honorare gestiegen sind. Damit sind auch die Gesundheitsberufe Opfer einer Politik, die zu einer schlechten Lohnentwicklung geführt hat. Unser Konzept der solidarischen Gesundheitsversicherung (Bürgerinnen- und Bürgerversicherung) sieht vor, alle Einkommen, auch Kapitalerträge und Unternehmensgewinne zur Finanzierung des Gesundheitssystems heranzuziehen. Die Grundlohnsummenanbindung wäre mit einer Bürgerinnen- und Bürgerversicherung daher nicht mehr sinnvoll, vielmehr könnte eine Anbindung an die Entwicklung des BruttoInlandsprodukts in Betracht kommen. Legt man die Entwicklung der letzten zwanzig Jahre zugrunde, hätte die Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen eine deutliche Aufwertung erfahren. DIE LINKE bietet mit der solidarischen Gesundheitsversicherung eine soziale und gerechte Alternative. Eine umfassende Gesundheitsversorgung für alle und eine angemessene Vergütung der Gesundheitsberufe sind möglich und finanzierbar. http://www.linksfraktion.de/themen/buergerinnenbuergerversicherung-solidarische/ http://www.linksfraktion.de/positionspapiere/gesundheitpflege-gerecht-finanzieren-2011-08-26/ 7. Welche weiteren politischen Möglichkeiten sehen Sie, auf die Preisgestaltung im Heilmittelbereich Einfluss zu nehmen? Wir werden gegenüber der Bundesregierung auf eine Verbesserung für die Physiotherapeuten hinwirken. Eine wesentliche Grundvoraussetzung für einen stärkeren politischen Einfluss der Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer ist die Klärung der eigenen Positionen im Vorfeld. Am Beispiel der Interessenvertretung der Pflegenden im Land lässt sich festmachen, welche Einflussmöglichkeiten die Gesundheitsfachberufe in Rheinland-Pfalz gewinnen können. Die FDP würde, sofern die Verbände der Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer dies wünschen, die Gründung eines Dachverbands unterstützen. Auf Landesebene besteht nach Auffassung der SPD keinerlei Einflussmöglichkeit, und auch auf Bundesebene gilt der Grundsatz, dass alle Vergütungs- bzw. Honorarvereinbarungen im Bereich der Selbstverwaltung getroffen werden ohne politische Einflussmöglichkeit von außen. Sollte es zu dem gewünschten Paradigmenwechsel kommen, könnte einen solchen nur der Bundesgesetzgeber vornehmen. Es muss einen Sicherstellungsauftrag für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln geben. Dadurch wird die Position und Verhandlungskraft der Heilmittelerbringer gegenüber Kassen und Politik gestärkt. Außerdem wirkt sich dies positiv auf die Qualität der Versorgung aus. Denn die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln + Therapien ist derzeit nicht gewährleistet. Es gibt lange Wartezeiten, Hausbesuche können aufgrund der prekären zeitlichen und finanziellen Situation vieler Praxen nicht mehr durchgeführt werden. Die finanzielle Lage vieler Heilmittelerbringer verschlechtert sich zunehmend. Dieser Teufelskreis muss beendet werden. Im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik sollen die gute Versorgung der Bevölkerung und eine angemessene Vergütung der Gesundheitsberufe stehen. CDU FDP SPD Bündnis 90 Die Grünen Die Linke Die Verhandlungsposition der Krankenkassen ist von daher wesentlich besser, als eine Nichteinigung in den Verhandlungen automatisch eine sog. Nullrunde bedeutet. Verhandlungsergebnisse werden von den Kassen rein unter dem Kostenaspekt gesehen, nicht unter dem Aspekt der Sicherung der Versorgung. 8. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die Position der Leistungserbringer zu stärken? Hier wäre eine Evaluation der Physiotherapeuten-Leistung sinnvoll, über das Missverhältnis von Honorar und Leistung zu dokumentieren. Der Bundesgesetzgeber hat mit dem § 125 SGB V die Möglichkeit geschaffen, bei einer Nichteinigung in den Honorarverhandlungen eine unabhängige Schiedsperson anzurufen, die die Vergütung schlussendlich festlegt. Auch hierbei ist jede Einflussnahme von außen z.B. durch Parteien oder Fraktionen ausgeschlossen. Die Heilmittelerbringer haben die Möglichkeit, in der von der Schiedsperson geführten Ver-handlung ihre Kostensituation darzulegen. Die Leistungserbringer könnten erheblich dazu beitragen, ihre Position zu stärken, indem sie sich für die Einrichtung von Kammern engagieren. Vor der Einrichtung der Pflegekammer war ja eine gemeinsame Kammer für alle nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe diskutiert worden. Zum damaligen Zeitpunkt hat sich diese aber wegen der vielfälti-gen Besonderheiten in den einzelnen Berufsfeldern als nicht umsetzbar erwiesen. Inzwischen ist auch innerhalb der Verbände der Heilmittelerbringer eine Weiterentwicklung eingetreten, die eine Zusammenarbeit mit dem Ziel einer Verkammerung möglich erscheinen lässt. Die Vorteile einer Kammer sind vielfältig und reichen von der Bestimmung der Therapiequalität bis hin zur Kommunikation auf Augenhöhe mit anderen Kammern der Heilmittelberufe. Darüber hinaus sehen wir durch eine stärkere Akademisierung der Heilmittelberufe eine große Chance der Aufwertung. Aus diesem Grund begrüßen wir die Ausweitung und Weiterentwicklung der physiotherapeutischen Studiengänge in RheinlandPfalz die seit kurzem an den Hochschulen in Trier und der kath. Hochschule in Mainz stattgefunden haben und hoffen, dass auch andere Hochschulen nachziehen werden. CDU FDP SPD Bündnis 90 Die Grünen Die Linke Die Liste der beihilfefähigen Höchstbeträge regelt die Erstattung der Kosten für Heilbehandlungen des Staates als Dienstherr für seine Beamten. Die Differenz zu den Preisen des Leistungserbringers ist vom Beamten zu tragen. Auch haben die Beihilfesätze Einfluss auf die Erstattungspraxis der Privaten Krankenkassen. 9. Halten Sie die seit 14 Jahren unveränderte Liste der beihilfefähigen Höchstsätze für therapeutische Leistungen noch für angemessen? Auch in finanzieller Anspannung ist es inzwischen an der Zeit dazu, diese der Entwicklung anzupassen. Eine entsprechende Novellierung muss ergebnisoffen geprüft und bei festgestelltem Handlungsbedarf zügig umgesetzt werden. Nein keineswegs. Gemeinsame Beantwortung von 9+10: Die SPD hat als erste Partei in Deutschland bereits im Jahr 2004 ein umfangreiches Konzept zur Bürgerversicherung vorgelegt, das bis heute Grundlage für unsere gesundheitspolitische Programmatik ist. Wir verbinden mit der Bürgerversicherung folgendes: 10. Werden Sie sich für eine leistungsgerechte Anpassung der Beihilfegebühren einsetzen? Ja Eine derartige Anpassung kann aus unserer Sicht nur mit Blick auf die Leistungsfähigkeit der Kostenträger angegangen werden. Dies bedeutet zugleich, dass sie angegangen werden soll. ein gemeinsames, solidarisches Versicherungssystem für alle Bürgerinnen und Bürger, das die Teilhabe von allen am medizinischen Fortschritt sichert; Sicherung der Qualität der Versorgung in der Zukunft; Überwindung der ZweiKlassen-Medizin;bessere Versorgung durch den Abbau von Schnittstellen- und Ineffizienzproblemen, die durch das zweigeteilte Versicherungssystem hervorgerufen werden; mehr Nachhaltigkeit in der Finanzierung durch eine breitere Finanzierungsbasis; mehr Gerechtigkeit in der Versorgung und Finanzierung. An Aktualität haben die Grundziele der Bürgerversicherung nichts verloren, im Gegenteil. Die gesellschaftliche Entwicklung macht die Einführung einer Bürgerversicherung nach Auffassung der SPD notwendiger denn je. Insofern stellen sich für die SPD keine Fragen nach angemessenen Beihilfesätzen. Wir halten es für sinnvoll, die Höhe der beihilfefähigen Höchstsätze auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die mangelhafte Anpassung der Beihilfebeträge liegt nicht am mangelnden Willen der Länder, sondern an deren fehlenden Mitteln, die sie politisch von SPD und CDU gewollt - zum Sparen zwingen. DIE LINKE will dieses Problem mit ihrer Steuerpolitik zugunsten der Länder und Kommunen lösen. http://www.linksfraktion.de/themen/staatsquote/ CDU FDP SPD Bündnis 90 Die Grünen Die Linke Die demographische Entwicklung und der prognostizierte Ärztemangel erfordern es, neue Wege der Versorgung zu finden. Eine Möglichkeit ist, den Therapeuten stärker in die Versorgung einzubinden und dem Patienten den direkten Weg zum Therapeuten zu ermöglichen. 11. Soll den gesetzlich versicherten Patienten die Möglichkeit eingeräumt werden therapeutische Leistungen (bei Nachweis von entsprechender Ausbildung und Qualifikation der Therapeuten) auch ohneanalog vorherigen Arztkontakt zu erhalten? Hier sollte es eine Regelung der Das GKV-Versorgungsstärkungs-gesetz Ein auch nach Auffassung der SPD Nach aktuellem Stand halten wir eine Grundsätzlich ist DIE LINKE dafür, über eine Psychotherapie geben. (GKV-VSG) strebt Ziele an, die ohne die stärkere Einbindung der Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringer nur schwerlich nachhaltig umsetzbar scheinen. Der Blick auf angrenzende, europäische Nachbarstaaten wie Holland, aber auch inländische Modellvorhaben, zumindest deren Zwischenergebnisse scheinen für die stärkere Nutzung eines so genannten Direktzugangs zu sprechen. Sobald eine Evaluierung der angesprochenen Modelle belastbar ist, kann dies entschieden werden. konstituierendes Element des deutschen Gesundheitssystems ist der sogenannte Arztvorbehalt. Sollte dieser aufgekündigt werden, so müsste der Bundesgesetzgeber hierfür die Grundlagen schaffen und dabei u.a. aber auch regeln, mit welcher nachzuweisenden Qualifikation Thera-peuten eigenverantwortlich und ohne die Überweisung des Arztes tätig werden können. Zu bedenken ist ferner, dass eine Aufhebung des Arztvorbehaltes - wenn überhaupt - nur denkbar ist, wenn gleichzeitig künftig alle selbstständig zur Erbringung von therapeutischen Leistungen Therapeuten einer Bedarfsplanung und damit auch einem Zulassungsverfahren unterworfen würden. Der Direktzugang zum Therapeuten wäre somit mit einer Regulierung des „Therapeutenmarktes" verbunden nach dem Motto "wer darf wo und zu welchen Konditionen Therapie anbieten". Blanko-Verordnung durch einen Arzt für sinnvoll, nach der der Physiotherapeut frei entscheiden kann, welche Maßnahme durchgeführt werden soll und wie oft. Sollten die Ausbildungsstandards der jeweiligen therapeutischen Berufe jedoch in Zukunft so angehoben werden, dass darin auch Diagnosestellungen vermittelt werden und durch Weiterbildungsmaßnahmen entsprechende Qualifikationen im Bereich der Überweisungs- und Verordnungskompetenz erlangt werden, so sehen wir keinen Grund warum Patienten nicht direkt zu dem Therapeuten ihrer Wahl gehen sollten. Bei Therapeutinnen + Therapeuten mit anerkannten mehrjährigen und studienähnlichen Zusatzausbildungen ist für die eigenverantwortliche Tätigkeit eine Ausbildung als HeilpraktikerIn notwendig. Die eigenverantwortliche Durchführung von Therapien kann aber ohne Gefährdung der PatientInnen auch ohne diese weitere Ausbildung erfolgen, wenn klare gesetzliche Grenzen für die therapeutische Tätigkeit vorgegeben werden. andere Verteilung der Kompetenzen und Aufgaben der einzelnen Berufe in der Gesundheits- und Pflegeversorgung nachzudenken. Hier darf es nicht vor allem um Pfründe für einzelne Berufe, sondern um eine bestmögliche Versorgungsqualität gehen. Grundsätzlich steht DIE LINKE einem Direktzugang der Heilmittelerbringerinnen und –erbringer positiv und offen gegenüber. Erfahrungen aus anderen Ländern sprechen dafür. Heilmittelerbringer verfügen über hohe Qualifikationen und sind die Fachleute in ihrem Gebiet. Daher ist es im Sinne der Patientinnen und Patienten, diese mehr als bisher in die Ausgestaltung der Therapie einzubinden bzw. mit mehr Entscheidungskompetenz über Art und Häufigkeit der medizinischen Interventionen/Therapien auszustatten. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition wurden Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Substitution ärztlicher Leistung vereinbart. In der Antwort des BMG auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion gibt das BMG zu erkennen, dass eine Umsetzung des Koalitionsvertrages in dieser Frage nicht zu erwarten ist. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/069/1806 974.pdf DIE LINKE begrüßt auch die bisherigen Modellvorhaben zur Blankoverordnung. Es ist nicht überraschend, dass nach bisherigen Kenntnissen die Verlagerung der Behandlungsverantwortung z. B. in die Physiotherapiepraxen positive Ergebnisse erbracht hat. Bei weiter positiver Evaluierung sollte der Gesetzgeber rasch handeln. Auch für den direkten Zugang könnte dies in Modellvorhaben ergebnisoffen erprobt werden. Geprüft werden müsste, welche Auswirkungen sich für die Vergütung ergäben. Im Vergleich zu den Ärztehonoraren, die nicht anfielen und der möglichen Einsparungen durch Vermeidung unnötiger OPs, gehen wir davon aus, dass es hierfür Spielraum gäbe. Außerdem müsste die Ausbildung auf den Prüfstand: Sind die aktuellen Ausbildungsstandards geeignet, um die Modellprojekte zum Direktzugang oder zur Blankoverordnung in die Regelversorgung zu überführen? CDU FDP SPD Bündnis 90 Die Grünen Die Linke Der gemeinsame Bundesausschuss bestimmt über die von ihm herausgegebenen Richtlinien maßgeblich die Tätigkeit der Heilmittelerbringer. Die Leistungserbringer haben hier lediglich ein Recht zur Stellungnahme, nicht jedoch zur Mitsprache. 12. Halten Sie es für angeraten, den Leistungserbringern ein Mitspracherecht oder gar Vetorecht bei den sie betreffenden Regelungen einzuräumen? Ja, gemeinsam kommt man zu besseren Lösungen. Die Position der Heilmittelerbringerinnen Die wesentlichen Entscheidungen im und Heilmittelerbringer sollte auch im GBA Gesundheitssystem fallen im gemeingehört werden. samen Bundesausschuss, bei dem über Bundesgesetz detailliert geregelt ist, welche Gruppen des deutschen Gesundheitswesens dort ein Mitspracheoder ein Anhörungsrecht haben. Die Einführung eines Vetorechtes für einzelne Berufsgruppen ist illusorisch, da sie den Gemeinsamen Bundesausschuss in seiner zentralen Rolle im deutschen Gesundheitswesen dauerhaft blockieren und handlungsunfähig machen würde. Wir sind der Meinung, dass LeisNicht nur ein Mitsprache- oder Vetorecht. Sie tungserbinger in jedem Falle in die sie sind aufgrund ihrer besonderen Kompetenz betreffenden Regelungen mit zwingend einzubeziehen. einbezogen werden sollten und über die Möglichkeit verfügen müssen, Einfluss darauf zu nehmen. Leistungen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung unterliegen der Umsatzsteuer. 13. Unterstützen Sie das Bestreben, diese Leistungen von der Umsatzteuer zu befreien? Angesichts der angespannten Haushaltslage ggw. nein. Trotz der scheinbar eindeutigen Regelung gemäß § 4 Nr. 14 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG), nach der Umsätze aus der Tätigkeit als Heilmittelerbringerin oder Heilmittelerbringer steuerfrei sind, ergeben sich in der Praxis zahlreiche Schwierigkeiten. Diese ergeben sich nicht zuletzt aus den unterschiedlichen Definitionen und der damit verbundenen Ungleichbehandlung der Präventionsarten. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand an unnötiger und kostenintensiver Bürokratie. Eine Änderung der momentanen Situation ist unerlässlich, bedarf aber einer europäischen Lösung, da die Ungleichbehandlung im Wesentlichen auf der Regelung einer EU- Richtlinie fußt. Nach § 4 Nr. 14 UStG sind ärztliche Tätigkeiten - im Gegensatz zu anderen freiberuflichen Tätigkeiten - grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass sie der Diagnose, Genesung oder Linderung von Krankheiten, der Gesundheitserhaltung oder dem vorbeugenden Gesundheitsschutz von Patienten dienen. Diese Vorschrift wird von der Rechtsprechung des BFH sowie der Finanzverwaltung zunehmend restriktiv und somit auch für den steuerpflichtigen Arzt nachteilig ausgelegt. Grund hierfür ist die seit dem Jahr 2000 geltende Rechtsprechung des EuGH, nach der Leistungen eines Arztes nur dann umsatzsteuerfrei sind, wenn sie „der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen". Die EuGHRechtsprechung ist tätigkeitsbezogen. Sie befreit nicht mehr jede einem Arzt vorbehaltene Tätigkeit von der Umsatzsteuer, sondern lediglich bestimmte Einzelleistungen, soweit sie eine Heilbehandlung darstellen (keine IGeLLeistungen). Hierdurch werden die Grenzen der steuerfreien Betätigung deutlich enger In Deutschland ist Gesundheitspolitik vor allem Krankenversorgungspolitik. Der Fokus liegtauf der Heilung von Krankheiten und nicht auf der Förderung von Gesundheit. Dieses System bietet in unseren Augen Fehlanreize. Zwar konnten wir GRÜNE auf Bundesebene bereits erreichen, dass die Prävention gesetzlich verankert wird, so dass gesetzliche Krankenkassen nunmehr verpflichtet sind, verhaltens- und verhältnisorientierte Angebote der Primärprävention zu fördern. Jedoch reicht diese Regelung nicht aus, um die Prävention auch flächendeckend umzusetzen. Aus diesem Grund fordern wir ein Präventionsgesetz, dass die Prävention neben der Behandlung von Krankheiten, Rehabilitation und Pflegezu einer tragenden Säule im Gesundheitswesen macht und dazu beiträgt, die sozial bedingte Ungleichheit von Gesundheitschancen zu verringern. Ein solches Gesetz müsste unseres Erachtens auch die Finanzierung, wie die von heilberuflichen Leistungen neu regeln, damit Präventionsmaßnahmen stärker in Anspruch genommen werden können. Kommt darauf an. Nicht alle Maßnahmen zur Primär- oder sonstigen Prävention sind sinnvoll und sollten steuerlich gefördert werden (durch Umsatzsteuerfreiheit). http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804 322.pdf CDU FDP SPD Bündnis 90 Die Grünen Die Linke gesteckt als bei der bisherigen nationalen Regelung. Die Vorschrift des § 4 Nr. 14 UStG muss von Rechtsprechung und Finanzverwaltung im Sinne des EuGH ausgelegt werden. Unter Berücksichtigung dieser bindenden europäischen Rechtsauslegung bereits für ärztliche Leistungen, sieht die SPD keine Möglichkeiten Leistungen der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention sowie der betrieblichen Gesund-heitsförderung von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien. Physiotherapeuten mit einer qualifizierten Ausbildung in der Osteopathie arbeiten in einem rechtsfreien Raum und unterliegen der Verpflichtung den Status Heilpraktiker zu erwerben, der jedoch keine qualitätssichernde Wirkung hat. 14. Halten Sie dies noch für sach- und zeitgerecht? nein Nein, an der Stelle sollte Klarheit geschaffen werden. Dies muss allerdings auf Bundesebene geschehen. nein Nach jüngsten Gerichtsurteilen arbeiten Physiotherapeuten, die Osteopathie praktizieren, nicht nur im rechtsfreien Raum, sondern unter Umständen sogar rechtswidrig. Es besteht nach Auffassung der SPD daher dringender Handlungsbedarf, dem allerdings auf Bundesebene durch eine Novellierung des Heilpraktikerrechts aus den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts nachgekommen werden müsste. Die Bundesregierung weigert sich aber bereits seit Jahren, einer entsprechenden Forderung nachzukommen. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob ebenfalls auf Bundesebene die Forderung der Osteopathen aufgegriffen wird, ihre Ausbildung, Qualifikation und ihr Tätigwerden in einem eigenständigen Berufsgesetz zu definieren. Gemeinsame Beantwortung von 14+15: Eine Klärung der Berufszulassung als Osteopathin/Ostheopath muss dringend herbeigeführt werden. Osteopathie ist nicht nur eine Erweiterung oder Ergänzung der manuellen Therapie, sondern muss als eigenständiger Heilberuf mit Primärkontakt angesehen werden. DIE LINKE unterstützt deshalb ein Berufsgesetz, das die Berufsbezeichnung „Osteopathin/Osteopath“ regelt und schützt. In der Schweiz wurde so eine Regelung 2013 eingeführt. Bisher ist die Heilkunde in Deutschland nur approbierten Ärztinnen und Ärzten sowie nach § 1 Heilpraktikergesetz auch Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern erlaubt. Nur in diesen Fällen gilt auch die Umsatzsteuerbefreiung für Heilkunde. Da fast alle Kassen mittlerweile Kann-Leistungen für Osteopathie übernehmen, stellt sich zum einen die Frage, ob die Osteopathie nicht in den Katalog der Regelleistungen aufgenommen werden sollte. 15. Sehen Sie die Möglichkeit die Ausbildung in der Osteopathie als anerkannte Weiterbildung der Physiotherapie politisch zu unterstützen? ja Gerne treten wir nach der Landtagswahl zu Vor dem Hintergrund der notwendigen dieser und anderer Fragestellungen mit Novellierung des Heilpraktikerrechts und Ihnen in Kontakt. insbesondere der Forderung der Osteopathen, ihre Ausbildung, Qualifikation und ihr Tätig werden in einem eigenständigen Berufsgesetz auf Bundesebene zu regeln, erscheint die Forderung, Osteopathie als Weiterbildung der Physiotherapie zu unter-stützen, derzeit wenig zielführend. Ja. Für die Osteopathie gilt, dass entsprechend unserer Antwort auf die Frage 11 durch gesetzliche Regelungen für die Anerkennung der Ausbildung eine eigenverantwortliche Durchführung der Therapie ermöglicht wird. Die LINKE steht für Wahl- und Therapiefreiheit. Jede Patientin und jeder Patient sollte die für sie bzw. ihn passende Heilmethode und die Behandelnden frei auswählen können. Die Politik kann aber weder bewerten, welche Heilbehandlung im Einzelfall die richtige ist, noch wie aus wissenschaftlicher Sicht die einzelnen Therapierichtungen beurteilt werden. Wir stehen dafür, dass alle Methoden, die ihren patientenrelevanten Nutzen unter Beweis gestellt haben, ohne zusätzliche Gebühren oder Hürden allen Menschen zur Verfügung CDU FDP SPD Bündnis 90 Die Grünen Die Linke stehen müssen. Dafür muss nachgewiesen sein, dass sich die Lebensqualität, die Morbidität und/oder die Mortalität aufgrund einer Behandlung verbessern. Wir sind dafür, alle Heilmethoden auf Basis ihres Nutzens gleich zu behandeln. Zum anderen ergeben sich durch die neuen Kassenregelungen Qualitätsprobleme für die Osteopathie. Da die Mitgliedschaft in einem Verband ausreicht, um Leistungen im Sinne der jeweiligen Krankenkasse zu erbringen, schießen neue Vereine aus dem Boden und es gibt ernsthafte Qualitätsprobleme zum Nachteil der langjährig und gut ausgebildeten Osteopathinnen und Osteopathen. Auch deshalb ist eine Klärung dringend überfällig. Wir werden hier mit parlamentarischen Initiativen tätig werden.