Parteien Rundfunk Beteiligung BVerfG Sinner

Werbung
Bayerische Staatskanzlei
Pressemitteilung
Nr: 120
München, 12. März 2008
Bayerns Medienminister Eberhard Sinner zum Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung politischer Parteien an
privaten Rundfunkveranstaltern: „Dass die SPD als einzige politische
Partei in Deutschland umfangreiche Medienbeteiligungen hat, ist und
bleibt ein Problem / Bayerische Regelung zur Parteienbeteiligung
entspricht den vom Bundesverfassungsgericht gezogenen
Grundlinien“
„Die Tatsache, dass die SPD als einzige politische Partei in Deutschland
umfangreiche Medienbeteiligungen hält, ist und bleibt ein Problem.
Unabhängige Medien und eine freie öffentliche Meinungsbildung sind ein
Grundpfeiler unserer Demokratie. Mit ihren Medienbeteiligungen und der
damit einhergehenden Einflussnahmemöglichkeit auf die Berichterstattung
will die SPD den politischen Wettbewerb der Parteien bewusst verzerren“,
kommentierte Bayerns Medienminister Eberhard Sinner das aktuelle Urteil
des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung politischer Parteien an
privaten Rundfunkveranstaltern im Hessischen Privatrundfunkgesetz.
„Tatsache ist, dass Leser und Hörer oft nicht wissen, dass bei ihrer Zeitung
oder ihrem Sender die SPD mit an den Hebeln sitzt“, so Sinner.
Die bayerische Regelung zur Parteienbeteiligung entspricht nach den
Worten von Medienminister Sinner den vom Bundesverfassungsgericht
gezogenen Grundlinien zu diesem Thema. Kernaussage des Gerichts und
der bayerischen Regelung ist, dass politische Parteien eine gewisse
Staatsnähe haben und nach dem Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks
bei der Beteiligung am Rundfunk gesetzlich beschränkt werden dürfen.
./.
Telefon: (089) 21 65 - 2291
Telefax: (089) 21 65 - 2114
e-mail: [email protected]
Internet: www.bayern.de
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
-2Nach dem Bayerischen Mediengesetz dürfen politische Parteien an
privaten Rundfunkprogrammen und -sendungen nur geringfügige mittelbare
Beteiligungen ohne Stimm- und Kontrollrecht halten.
Herunterladen