Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung Nr: 120 München, 12. März 2008 Bayerns Medienminister Eberhard Sinner zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung politischer Parteien an privaten Rundfunkveranstaltern: „Dass die SPD als einzige politische Partei in Deutschland umfangreiche Medienbeteiligungen hat, ist und bleibt ein Problem / Bayerische Regelung zur Parteienbeteiligung entspricht den vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grundlinien“ „Die Tatsache, dass die SPD als einzige politische Partei in Deutschland umfangreiche Medienbeteiligungen hält, ist und bleibt ein Problem. Unabhängige Medien und eine freie öffentliche Meinungsbildung sind ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Mit ihren Medienbeteiligungen und der damit einhergehenden Einflussnahmemöglichkeit auf die Berichterstattung will die SPD den politischen Wettbewerb der Parteien bewusst verzerren“, kommentierte Bayerns Medienminister Eberhard Sinner das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung politischer Parteien an privaten Rundfunkveranstaltern im Hessischen Privatrundfunkgesetz. „Tatsache ist, dass Leser und Hörer oft nicht wissen, dass bei ihrer Zeitung oder ihrem Sender die SPD mit an den Hebeln sitzt“, so Sinner. Die bayerische Regelung zur Parteienbeteiligung entspricht nach den Worten von Medienminister Sinner den vom Bundesverfassungsgericht gezogenen Grundlinien zu diesem Thema. Kernaussage des Gerichts und der bayerischen Regelung ist, dass politische Parteien eine gewisse Staatsnähe haben und nach dem Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks bei der Beteiligung am Rundfunk gesetzlich beschränkt werden dürfen. ./. Telefon: (089) 21 65 - 2291 Telefax: (089) 21 65 - 2114 e-mail: [email protected] Internet: www.bayern.de Franz-Josef-Strauß-Ring 1 80539 München -2Nach dem Bayerischen Mediengesetz dürfen politische Parteien an privaten Rundfunkprogrammen und -sendungen nur geringfügige mittelbare Beteiligungen ohne Stimm- und Kontrollrecht halten.