ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN 1. Begriffe. Wie in diesen

Werbung
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
1.
Begriffe. Wie in diesen Einkaufsbedingungen verwendet, bezeichnet "Bestellung" ein Auftrag einer
Tochtergesellschaft oder Schwestergesellschaft von Eastman Chemical Company ("Käuferin")
zusammen mit ihren gesamten Anlagen und Anhängen sowie allen weiteren darin enthaltenen
Dokumenten. "Waren" bezeichnet Materialien, Artikel, Teile, Gerätschaften, Ausrüstung, Wartung,
Arbeiten und Dienstleistungen, die in der Bestellung bestimmt sind. "Verkäufer" bezeichnet die
Person, Firma oder Gesellschaft, an die die Bestellung adressiert ist sowie Mitarbeiter, Zulieferer
oder Bevollmächtigte der bezeichneten Person, Firma oder Gesellschaft. "Preis" bezeichnet den
seitens der Käuferin an den Verkäufer für die ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung der
Bestellung zu zahlenden Preis.
2.
Anwendungsbereich. Die Bestellung (deren Bestandteil diese Einkaufsbedingungen bilden) stellt die
einzige und vollständige Vereinbarung zwischen Käuferin und Verkäufer dar, vorbehaltlich einer
anderweitigen ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Diese
Einkaufsbedingungen sind auf sämtliche Bestellungen für den Kauf von Waren anwendbar und
haben Vorrang vor abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen des Verkäufers.
3.
Auftragsbestätigung. Die Bestellung wird nach Bestätigung ihrer Annahme seitens des Verkäufers
oder dem Beginn der Erfüllung dieser Bestellung ein verbindlicher Vertrag ("Vertrag") zwischen
Verkäufer und Käuferin, wobei das zuerst eintretende Ereignis maßgeblich ist.
4.
Preise. Der in dem Vertrag angeführte Preis für die Waren (nachfolgend "Preis") ist fest und
unterliegt keiner Änderung oder Anpassung. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung in
dem Vertrag umfasst der Preis sämtliche Steuern und Abgaben jeglicher Art, die auf Herstellung,
Verkauf, Lieferung oder Bereitstellung der Waren erhoben werden und versteht sich einschließlich
Standardverpackung, Ladung, Lagerung, Beförderung, Versicherung, Installation (falls zutreffend)
usw. Es fallen keine Mehrkosten, Ausgaben und Gebühren jeglicher Art an, sofern dies nicht
ausdrücklich von den Parteien vereinbart wurde.
5.
Zahlung. Ordnungsgemäße Rechnungen sind in Übereinstimmung mit dem im Vertrag vereinbarten
Rechnungsplan oder nach vollständigem Abschluss dieses Vertrages auszustellen. Sofern nicht
anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist für die Rechnung sechzig (60) Tage zum Ende des
Monats, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Gegenforderungen gegen den Verkäufer, die sich
aus dem Vertrag ergeben, können mit an den Verkäufer im Rahmen des Vertrages fälligen
Zahlungen verrechnet werden.
6.
Quantitäten. Die vereinbarten Quantitäten, Fristen und Liefertermine sind verbindlich. Bei
Nichteinhaltung der Liefertermine und Fristen aus dem Verkäufer zurechenbaren Gründen ist die
Käuferin berechtigt, unbeschadet weiterer Rechtsbehelfe Schadenersatzansprüche, Verluste,
Kosten, Ausgaben geltend zu machen, die aus dem Verzug entstehen; die verspäteten Waren
gegen vollständige Gutschrift und auf Kosten des Verkäufers zurückzugeben und/oder den
verbleibenden Teil des Vertrages zu stornieren oder einen Ersatz von einem Dritten zu erwirken; in
diesem Fall zahlt der Verkäufer alle berechtigten Mehrkosten und Preisdifferenzen für die Waren.
7.
Verpackung. Sämtliche im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Waren werden verpackt,
gekennzeichnet und anderweitig für den Versand an die Käuferin vorbereitet; der Verkäufer wird die
sichere Lieferung und das Eintreffen der Waren am Zielort in Übereinstimmung mit dem
anwendbaren Recht, der guten Geschäftspraxis und annehmbar für die Spediteure zu dem
niedrigsten Satz für diese Art von Waren gewährleisten.
8.
Garantie. Der Verkäufer sichert zu, dass die im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Waren
Qualitätswaren sind, die in jeder Hinsicht mit den Bestimmungen des Vertrages, den vereinbarten
Spezifikationen und jedem anwendbaren Recht und den relevanten Normen übereinstimmen, frei
von Mängel und geeignet für ihren beabsichtigten Zweck sind und jederzeit der Prüfung seitens der
Käuferin vor Annahme der Waren unterliegen. Diese Prüfung oder die Unterlassung dieser Prüfung
befreit den Verkäufer nicht von seinen Gewährleistungen, Zusicherungen und Verpflichtungen im
Rahmen dieses Vertrages. Die Käuferin ist berechtigt, Waren, die nach dem berechtigten Ermessen
der Käuferin fehlerhaft sind oder dem Vertrag nicht entsprechen, zurückzuweisen. Die Käuferin ist
Page 1 of 4
YIM9907:DE (05-15)
berechtigt, ohne weitere Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten, in Ergänzung zu weiteren Rechten,
über die sie im Rahmen des anwendbaren Rechts verfügen kann, nach ihrem Ermessen, alle
Waren an den Verkäufer zur vollständigen Gutschrift oder Barmittelvergütung zurückzusenden,
einschließlich sämtlicher anwendbaren Steuern, Gebühren, Abgaben und entstehenden
Transportkosten, die mit diesen Rücksendungen verbunden sind, den Kosten für die Inspektion und
das Testen und/oder die Stornierung des verbleibenden Teils des Vertrages. In Ergänzung zu
sämtlichen durch das Gesetzesrecht oder den Bestimmungen in dem Vertrag gewährten
Zusicherungen und vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den
Parteien sichert der Verkäufer ausdrücklich zu, nach dem Ermessen der Käuferin, unverzüglich, auf
Kosten des Verkäufers, Mängel an den Waren, den die Käuferin in den ersten 12 Monaten nach
dem Datum der tatsächlichen Nutzung oder 15 Monate ab dem Datum der Annahme seitens der
Käuferin feststellt, wobei der zuerst ablaufende Zeitpunkt maßgeblich ist, zu beheben, und zwar
unter der Voraussetzung, dass die Waren ordnungsgemäß genutzt wurden, oder der Verkäufer wird
die mangelhaften Waren unverzüglich auf eigene Kosten austauschen. Reparaturarbeiten oder
Ersatzbeschaffungen
werden
durch
die
vorstehende
Gewährleistung
und
die
Gewährleistungsbedingungen gedeckt. Die Käuferin ist jedoch berechtigt nach ihrem Ermessen zu
entscheiden, die mangelhaften Waren mit einer entsprechenden Preisanpassung anzunehmen. Der
Verkäufer gewährleistet der Käuferin den uneingeschränkten Rechtstitel an sämtlichen Waren, die
frei von sämtlichen Pfandrechten, Beschränkungen, Sicherungsinteressen und Belastungen sein
werden.
9.
Gesetze und Bestimmungen. Der Verkäufer wird sämtliches anwendbare Recht sowie sämtliche
Bestimmungen, Richtlinien, Verordnungen, Vorschriften, Bescheide und EU-Gesetze bezüglich
Herstellung, Beschriftung, Rechnungen, Auslieferung, Verkauf, Leistung, Anmeldung sämtlicher im
Rahmen dieses Vertrages gelieferten Waren beachten. Der Verkäufer gewährleistet durch
Abschluss dieses Vertrages, dass die Waren auf diese Art und Weise hergestellt wurden. Gemäß
den Konfliktmineralien Bestimmungen des "Dodd-Frank Wall Street Reform- und
Verbraucherschutzgesetz", HR 4173, Abschnitt 1502, Käuferin verlangt dass alle Lieferanten
Käuferin schriftlich informieren wenn Konfliktmineralien verwendet sind in Produkte zum Käuferin
geliefert. Der Verkäufer bestätigt dass solche Konfliktmineralien, die aus der Demokratischen
Republik Kongo oder angrenzenden Ländern stammen, nicht notwendig sind oder gebraucht sind
für gelieferte Produkte aus diesem Vertrag.
10.
Sicherheit. Der Verkäufer wird sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf
Gesundheit, Sicherheit und Umwelt, und insbesondere die Kennzeichnung von Gefahrgütern und
die Bereitstellung von Datenblättern für Gefahrgüter, beachten. Der Verkäufer wird, wenn er sich in
den Einrichtungen der Käuferin, oder auf Anweisung der Käuferin in sonstigen Einrichtungen
befindet, sämtliche für die Einrichtungen angenommenen Sicherheits-, Schutz- und weiteren
Anforderungen befolgen (einschließlich jeder Anforderungen zum Umwelt-, Sicherheits- und
Gesundheitsschutz seitens der Käuferin).
11.
Eigentumsübertragung. Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung durch die
Parteien zu diesem Vertrag, erfolgt die Eigentumsübertragung an die Käuferin nach Auslieferung
der Waren an die Käuferin oder den anderweitig vereinbarten Zielort. Der Gefahrübergang erfolgt
gemäß der aktuellsten Version der auf die Lieferung anwendbaren INCOTERMS-Bestimmungen.
Sind in dem Vertrag oder anderweitig keine INCOTERMS vereinbart, erfolgt der Gefahrübergang
nach der Eigentumsübertragung.
12.
Freistellung. Der Verkäufer wird die Käuferin und deren Mutter- sowie Tochtergesellschaften und
deren entsprechende Mitarbeiter, Geschäftsführer, Bevollmächtigte und Zulieferer in Bezug auf
sämtliche Versicherungsansprüche, Verluste, Klagen, Kosten, Forderungen und Verbindlichkeiten
jeglicher Art freistellen und schadlos halten, die sich ergeben aus Personen- oder
Vermögensschäden bzw. Tod einer Person (ausgenommen in Folge eines Verzugs oder
Pflichtversäumnisses seitens der Käuferin oder anderen Personen, für die die Käuferin haftet) in
Folge einer Handlung, Unterlassung oder Fahrlässigkeit des Verkäufers, dessen Bevollmächtigte,
Mitarbeiter oder aus Verträgen, bzw. die aus der Erfüllung des Vertrages seitens des Verkäufers
resultieren, einem Mangel an den Waren zurechenbar sind bzw. sich ergeben aus Verletzungen
oder Verletzung des Vertrages oder Zusicherungen oder Gewährleistungen seitens des Verkäufers
Page 2 of 4
YIM9907:DE (05-15)
oder dessen Bevollmächtigten, Auftragnehmer und Mitarbeiter. Der Verkäufer wird die
angemessenen Versicherungspolicen zur Deckung jeglicher Haftung abschließen, die gegenüber
der Käuferin entstehen kann. Der Käuferin ist ein zufriedenstellender Nachweis dieser Versicherung
nach Anforderung vorzulegen.
13.
REACH. Der Verkäufer hat den Vorabregistrierungsverpflichtungen der Europäischen Verordnung
(EG) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
(REACH) oder gleichartigen Gesetzen oder Verordnungen (nachfolgend "REACH") entsprochen
und wird die Registrierungsverpflichtungen von REACH erfüllen, damit die Waren im Rahmen
dieses Vertrages innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verkauft werden können. Der
Verkäufer wird der Käuferin, nach Anforderung, in der Form und mit dem Inhalt, so dass die
Käuferin ihre weiteren Verpflichtungen in Hinblick auf REACH, die seitens der Käuferin bestimmt
sind, erfüllen kann, sämtliche erforderlichen Informationen bezüglich der chemischen
Zusammensetzung sämtlicher im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren zur Verfügung
stellen (Stoffe, Zubereitungen, Gemische, Legierungen, Erzeugnissen oder Waren), einschließlich
sämtlicher gemäß REACH geforderten Sicherheitsinformationen sowie Informationen bezüglich des
Registrierungs- oder Vorabregistrierungsstatus der Waren gemäß REACH. Der Verkäufer
verpflichtet sich, jede "ausgewiesene Nutzung" der Käuferin, wie seitens der Käuferin schriftlich
mitgeteilt, in seinen REACH-Registrierungen oder Registrierungen für eine Genehmigung gemäß
REACH aufzunehmen, es sei denn, der Verkäufer teilt der Käuferin schriftlich mit, dass er diese
"ausgewiesene Nutzung" ablehnt, um die menschliche Gesundheit oder die Umwelt zu schützen
und gibt den Grund für diese Ablehnung an. In diesem Fall ist die Käuferin berechtigt, diese
Bestellung ohne Kosten oder Schäden zu stornieren. Der Verkäufer wird die Käuferin unverzüglich
über besonders Besorgnis erregenden Stoffe gemäß REACH informieren, die in den Waren
enthalten sein können. Enthalten die Waren Stoffe, die gemäß REACH eine Genehmigung
erfordern, ist die Käuferin berechtigt, diesen Vertrag zu beenden. Verkäufer und Käuferin werden
jederzeit das anwendbare Wettbewerbsrecht oder Kartellrecht befolgen, einschließlich in den
Fällen, in denen sie über Kontakte gemäß REACH verfügen, wird der Verkäufer sämtliche
Informationen, die der Verkäufer zur Erfüllung seiner Pflichten im Rahmen von REACH benötigt, für
zumindest 10 Jahre nach der letzten Herstellung, Import oder Lieferung der Waren seitens des
Verkäufers zusammentragen und verfügbar halten. Vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen
Vereinbarung durch die Käuferin übernimmt die Käuferin keine Verantwortlichkeiten des Verkäufers
im Rahmen von REACH, und die Käuferin ist weder Importeur des Verkäufers in den Europäischen
Wirtschaftsraum noch Vertreterin des Verkäufers im Rahmen von REACH. Verkauft oder überträgt
die Käuferin ganz oder teilweise ihr Geschäft, welches sich auf die Waren bezieht, ist die Käuferin
berechtigt, an den Erwerber dieses Geschäft und sämtliche Informationen zu übertragen, die die
Käuferin von dem Verkäufer gemäß REACH erhält.
14.
Schutzrechte. Der Verkäufer sichert zu und gewährleistet, dass die im Rahmen dieses Vertrages
gelieferten Waren und jeder diesbezügliche Teil kein Patent-, Lizenz-, Urheber-, Marken- oder
sonstige gewerbliche und/oder geistige Eigentumsrechte eines Dritten verletzen. Der Verkäufer
gewährleistet, dass er über das uneingeschränkte Recht zu Herstellung, Nutzung und Verkauf der
Waren verfügt, und dass die Käuferin über das uneingeschränkte Recht zur Weiterveräußerung
dieser Waren verfügt.
15.
Geheimhaltung. Der Verkäufer wird während der Laufzeit des Vertrages und/oder nach dessen
Kündigung/Ablauf die vertraulichen oder eigentumsbezogenen Informationen der Käuferin geheim
halten, nicht missbrauchen oder Dritten nicht offenlegen, die dem Verkäufer in Zusammenhang mit
diesem Vertrag offengelegt wurden, einschließlich der Produktspezifikationen, Kundeninformationen
der Käuferin, der Vertragsbedingungen usw.
16.
Konkurrenzangebot. Erhält die Käuferin während der Laufzeit dieses Vertrages ein
Konkurrenzangebot zum Kauf sämtlicher oder eines Teil der Produkte zu insgesamt günstigeren
Bedingungen als den Bedingungen des Vertrages, werden Käuferin und Verkäufer die
Angelegenheit erörtern und im Fall der Nichteinigung innerhalb von 10 Werktagen werden, nach
Entscheidung der Käuferin, Käuferin und Verkäufer von ihren verbleibenden Verpflichtungen im
Rahmen dieses Vertrages in Bezug auf die in dem vorstehend bezeichneten Lieferangebot
bestimmten Preise, Volumen, Laufzeiten und Standorte befreit.
Page 3 of 4
YIM9907:DE (05-15)
17.
Rechtsmittel. Die Unterlassung seitens des Verkäufers, die Waren in der Qualität und innerhalb der
vereinbarten Fristen zu liefern und/oder die Nichterfüllung weiterer Verpflichtungen des Verkäufers
im Rahmen des Vertrages wird, nach Entscheidung der Käuferin, diese von allen Verpflichtungen
befreien, diese Waren sowie gelieferte Teillieferungen anzunehmen, und bei einer Unterlassung,
wie bestimmt zu liefern, ist die Käuferin berechtigt, an anderer Stelle zu kaufen und/oder dem
Verkäufer jeden in Folge dessen entstehenden Verlust oder zusätzlichen Aufwand zu belasten,
vorbehaltlich einer schriftlichen Zustimmung der Käuferin zu einem verspäteten Versand. Jede
Unterlassung seitens der Käuferin, diese Option in Bezug auf Teillieferungen auszuüben gilt nicht
als Verzicht in Bezug auf nachfolgende Teillieferungen.
18.
Kündigung. Dieser Vertrag kann durch jede der Parteien im Falle einer Verletzung dieses Vertrages
durch die jeweils andere Partei beendet werden, wenn diese Verletzung nicht behoben werden
kann oder nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Entstehen behoben wird, bzw. unverzüglich
nach Einleitung von Insolvenz- oder Liquidationsverfahren durch oder gegen diese Partei, oder falls
eine der Parteien in Konkurs gerät oder anderweitig nicht in der Lage ist, ihre Rechnungen bei
Fälligkeit zu bezahlen, oder eine Konkurs- oder Zwangsverwaltung bestellt wurde, um die
Angelegenheiten dieser Partei zu regeln.
19.
Abtretungsverbot. Der Verkäufer wird seine Rechte und Verpflichtungen im Rahmen dieses
Vertrages nicht abtreten und weder direkt noch indirekt zu einem Zeitpunkt während der Laufzeit
des Vertrages oder eines Teils hiervon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Käuferin
Subunternehmer einsetzen. Diese Zustimmung ist unberechtigterweise nicht vorzuenthalten.
20.
Exportkontrollvorschriften. Der Verkäufer wird sämtliches anwendbare Recht, Bescheide,
Verordnungen, Mitteilungen und Vorschriften bezüglich oder relevant für Produktion, Import,
Verkauf und Nutzung von Waren beachten und erfüllen, einschließlich US-amerikanischer und EUExportkontrollen und -sanktionen, Konfliktmineralien-Gesetzgebung, US- amerikanischer und EUEmbargos, US- amerikanischer Antiboykottgesetze sowie US- amerikanischer, EU- und nationaler
Antikorruptionsgesetze und Vorschriften (wie der UK Bribery Act und die US-amerikanische FCPA).
21.
Verhaltensrichtlinien. Der Verkäufer wird die Verhaltensgrundsätze des Käufers, wie genannt in den
Verhaltensrichtlinien "Doing Business with Eastman" einhalten und erfüllen. Der Verkäufer bestätigt
dass er zur Erfüllung seiner Verpflichtungen sich nicht von unrechtmäßiger Kinderarbeit, Sklaverei,
Zwangs- oder Pflichtarbeit bedient. Bei einer Nichtbefolgung ist die Käuferin, unbeschadet sonstiger
Rechte und Rechtsmittel berechtigt, den Vertrag unverzüglich zu beenden.
22.
Geltendes Recht und Gerichtsstand. Dieser Vertrag und sämtliche Vereinbarungen zwischen
Verkäufer und Käuferin sind in Übereinstimmung mit dem deutsches Recht auszulegen und
unterliegen diesem, abgesehen von dessen Kollisionsnormen. Der Gerichtsstand ist Geschäftssitz
der Käuferin. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den
internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird ausgeschlossen.
Page 4 of 4
YIM9907:DE (05-15)
Herunterladen