Aktienkaufvertrag

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Aktienkaufvertrag
Frauen im Zentrum AG
Verkäuferin:
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Käuferin:
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Präambel
Die Verkäuferin ist Eigentümerin von 1 Namenaktie zu nominal je CHF 500.-- an der Frauen
im Zentrum AG mit Sitz in Zürich (nachfolgend „Gesellschaft“ genannt).
Die Käuferin beabsichtigt, diese Aktie der Verkäuferin an der Gesellschaft zu erwerben, und
die Verkäuferin ist bereit, der Käuferin diese Aktie an der Gesellschaft zu verkaufen.
Dies vorausgesetzt treffen die Parteien folgende Vereinbarungen:
1.
Kaufgegenstand
Die Verkäuferin verkauft der Käuferin …. voll einbezahlte Namenaktie (n) zu nominal
CHF 500.-- der Gesellschaft
mit Dividendenberechtigung erstmals ab dem Geschäftsjahr … der Gesellschaft,
beginnend erstmals am ….
2.
Preis / Übergabe der Aktien
2.1
Der Kaufpreis besteht für 1 Aktie aus einem Preis in der Höhe von CHF 500.-- . Der
Kaufpreis ist bereits an die Gesellschaft geleistet worden. Die Gesellschaft wird innert
10 Tagen nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung der Verkäuferin den Betrag in
Höhe von CHF 500.—überweisen.
2.2
Die Gesellschaft hat davon abgesehen, Aktientitel bzw. Aktienzertifikate auszugeben.
Die Verkäuferin überträt hiermit 1 Namenaktie der Gesellschaft à nominal CHF 500.-mit allen Rechten und Pflichten an die Käuferin. Die Käuferin wird der Gesellschaft
die Abtretung 1 Aktie unverzüglich nach Vertragsunterzeichnung melden.
3.
Abwicklung des Kaufes
3.1
Vertragsunterzeichnung
Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
3.2
Eigentumsübertragung
Die Übertragung des Eigentums sowie von Nutzen und Gefahr an der Aktie erfolgt mit
Vertragsunterzeichnung durch Übergabe der Aktie bzw. Abtretung sämtlicher
Rechten und Pflichten aus dieser Aktie.
4.
Gewährleistung der Verkäuferin
4.1
Aktien
Die Aktie steht im rechtmässigen alleinigen Eigentum der Verkäuferin und ist frei von
jeder Belastung wie Nutzniessung, Pfandrecht, Retentionsrechte, Pfändungen,
Konkursbeschlag etc.
Die Verkäuferin kann frei über die Aktie verfügen. Sie hat mit Bezug auf die Aktie
keinen anderen Kaufvertrag, Vorkaufsrechtsvertrag, Aktionärbindungsvertrag oder
dergleichen mit irgendwelchen Dritten abgeschlossen.
Der Abschluss und der Vollzug dieses Vertrages verletzen keine vertraglichen Rechte
irgendwelchen Drittpersonen.
4.2
Gesellschaft
Die Käuferin ist mit der Gesellschaft und deren Geschäftsbeziehungen bestens
vertraut. Die Verkäuferin übernimmt diesbezüglich keinerlei Gewährleistungen oder
Garantien.
5.
Schlussbestimmungen
5.1
Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der
Zustimmung und Unterzeichnung durch beide Parteien.
5.2
Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrer Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
unzulässig, unwirksam oder sonst aus irgend einem Grunde nicht vollstreckbar sein
oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieses Vertrages im übrigen nicht
berührt.
5.3
Anwendbares Recht
Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht.
5.4
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
Der vorliegende Vertrag wird zweifach ausgefertigt, je ein Exemplar für die Parteien.
Ort/Datum: ………………………
Die Verkäuferin:
Die Käuferin:
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