Eidgenössisches Departement für Verteidigung Bevölkerungsschutz und Sport VBS armasuisse Kompetenzbereich Luftfahrtsysteme Verkaufsvertrag Vertragsnummer: Kredit Nr.: NPL Nr./Vorgang: abgeschlossen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft vertreten durch armasuisse Kasernenstrasse 19 3003 Bern Telefon +41 Telefax +41 nachstehend bezeichnet als Verkäuferin und der Firma Firmenbezeichnung Telefon Telefax nachstehend bezeichnet als Käuferin betreffend Verkauf von 1 (einem) zweimotorigen Mehrzweckhelikopter Agusta A109E (S/N 11016) 1/7 Ident.-Nr./Vers. 40016840850/01 MS ID/Vers. 35632/07 Aktenzeichen 321-08 / 08 Inhaltsverzeichnis Präambel Artikel 1: Artikel 2: Artikel 3: Artikel 4: Artikel 5: Artikel 6: Artikel 7: Artikel 8: Artikel 9: Artikel 10: Artikel 11: Artikel 12: Artikel 13: Artikel 14: Artikel 15: Artikel 16: Vertragsleistung und Preis Rechnungsstellung und Bezahlung Termine und Verzug Höhere Gewalt Erfüllungsort/Eigentumsübergang/Risiko Sachgewährleistung Versicherung Vertragsleistung, Versandinstruktionen Zollformalitäten, Bewilligungen Haftung Ansprechstellen Vertragsbeilagen Allgemeine Vertragsänderungen Allfällige frühere Vereinbarungen Rücktrittsrecht der Verkäuferin Anwendbares Recht, Gerichtsstand Inkrafttreten 3 3 3 4 4 4 4 4 5 5 5 6 6 6 6 6 7 2/7 Ident.-Nr./Vers. 40016840850/01 MS ID/Vers. 35632/07 Aktenzeichen 321-08 / 08 Präambel Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), nachstehend als BAZL bezeichnet, erneuert ihre Helikopterflotte. Die armasuisse, das Kompetenzzentrum der Schweizerischen Eidgenossenschaft für Beschaffung und Ausserdienststellung von komplexen Systemen, ist daher vom BAZL mit dem Verkauf des Helikopters Agusta A109E beauftragt worden. Die Käuferin beschafft von der Schweizerischen Eidgenossenschaft 1 (einen) zweimotorigen Mehrzweckhelikopter Agusta A109E gemäss Annex I des vorliegenden Vertrages. Die Schweizerische Eidgenossenschaft wird hierbei durch die armasuisse vertreten. Artikel 1: Vertragsleistung und Preis 1.1 1.1.1 1.1.2 Vertragsleistung ist 1 (ein) zweimotoriger Mehrzweckhelikopter Agusta A109E Serie Nr. 11016 (zivile Immatrikulation HB-XQE) gemäss Beilage I, nachstehend Helikopter genannt. Der Helikopter wird wie besehen (Occasion/flugtüchtig) und ohne Gewährleistung (siehe Artikel 6) übergeben. Der Preis der Vertragsleistung gemäss Artikel 1.1 beträgt CHF/USD/EUR 8 % MwSt. CHF/USD/EUR 1.1.3 CHF/USD/EUR Total: 1.1.4 CHF/USD/EUR Der Preis versteht sich ex works Bern-Belp Flugplatz, Schweiz (Incoterms 2010). Der zu verkaufende Helikopter ist in gebrauchten Zustand und gemäss Bescheinigung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) lufttüchtig. Demontage- und Überführungskosten gehen zu Lasten der Käuferin. Artikel 2: Rechnungsstellung und Bezahlung 2.1 Der Vertragsgegenstand wird der Käuferin durch armasuisse Finanzbuchhaltung Kasernenstrasse 19 CH-3019 Bern unter Vermerk der relevanten Vertragsnummer in Rechnung gestellt. 2.2 Die Rechnungen sind zum Voraus wie folgt zu begleichen: Bank: Schweizerische Nationalbank, CH-8022 Zürich Konto: Eidg. Finanzverwaltung, 3003 Bern CHF-IBAN: CH71 0011 5001 5100 0290 2 EUR-IBAN: CH37 0011 5001 5100 0710 3 USD-IBAN: CH53 0011 5001 5100 0720 3 Bemerkungen zu Gunsten armasuisse Beschaffung. 2.3 Die Verkäuferin behält sich ein Retentionsrecht auf dem Helikopter bis zur vollständigen Bezahlung gemäss Art. 2.2 durch die Käuferin vor. 2.4 Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen mahnt die Verkäuferin die Käuferin innert 30 Tagen schriftlich unter Gewährung eines Zahlungsaufschubs von 10 Tagen. Hat die Käuferin nach dieser Frist nicht bezahlt, ist die Verkäuferin berechtigt, vom vorliegenden Vertrag jederzeit ganz oder teilweise soweit gesetzlich zulässig zurückzutreten. Schadenersatzansprüche der Verkäuferin bleiben vorbehalten. 3/7 Ident.-Nr./Vers. 40016840850/01 MS ID/Vers. 35632/07 Aktenzeichen 321-08 / 08 Artikel 3: Termine und Verzug 3.1 Die Vertragsleistung gemäss Artikel 1: Vertragsleistung und Preis wird innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Inkrafttreten des Vertrages erbracht. 3.2 Die Käuferin verpflichtet sich den Helikopter innerhalb 20 Arbeitstagen abzuholen. Gerät sie in Annahmeverzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, alle ihr im Zusammenhang mit der Lagerung/dem Unterhalt des Kaufgutes entstehenden Kosten der Käuferin zu belasten. 3.3 Wird der Vertragsgegenstand gemäss Artikel 1, 30 Tagen nach Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages nicht übernommen, ist die Verkäuferin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und frei darüber zu verfügen, ohne irgendwelche Entschädigung unter welchem Rechtsmittel auch immer. Artikel 4: Höhere Gewalt 4.1 Im Falle von Terminüberschreitungen infolge höherer Gewalt werden die Termine gemäss Artikel 3: Termine und Verzug entsprechend hinausgeschoben, im Maximum jedoch um 3Monate. Nach Ablauf dieser Frist ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 4.2 Als höhere Gewalt gilt jeder äussere Umstand, dessen Eintritt trotz rechtzeitiger Anwendung aller zumutbaren Vorkehren nicht verhindert oder abgewendet werden konnte. Streik und Aussperrung gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn diese ein Ausmass annehmen, welches die rechtzeitige Erbringung der Vertragsleistungen verunmöglicht. 4.3 Die bis zum Zeitpunkt des Eintretens der höheren Gewalt gelieferten Gegenstände verbleiben im Eigentum der Käuferin sofern sie bezahlt sind. Eine diesbezügliche Vertragsrückabwicklung ist ausgeschlossen. Artikel 5: Erfüllungsort/Eigentumsübergang/Risiko 5.1 Erfüllungsort ist ex works Bern-Belp Flugplatz, Schweiz (Incoterms 2010). 5.2 Die Verkäuferin übergibt der Käuferin gemäss Technischer Dokumentation (Beilage I) einen gebrauchten, lufttüchtigen Helikopter, Zustand wie an Ort und Stelle besehen. 5.3 Eigentum und Risiko gehen nach gegenseitiger Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls (Beilage II) am Erfüllungsort (Artikel 5.1) auf die Käuferin über. Artikel 6: Sachgewährleistung 6.1 Die Verkäuferin übernimmt keine Garantie für die angegebenen Leistungsdaten. Die Vertragsleistungen gemäss Artikel 1 werden geliefert und übergeben wie besehen (Occasion). Die Verkäuferin übernimmt hiermit keine Garantie/Gewährleistung für die Vertragsleistungen, unter welchem Rechtstitel auch immer. Für allfällige von der Käuferin an den Vertragsleistungen vorgenommene Modifikationen resp. Änderungen jeglicher Art trägt diese die alleinige Verantwortung. Artikel 7: Versicherung Vertragsleistung, Versandinstruktionen 7.1 Die Verkäuferin schliesst keine Versicherung im Zusammenhang mit dem Vollzug dieses Vertrages ab. Es ist Sache der Käuferin etwaige Versicherung für die Vertragsleistung abzuschliessen. 4/7 Ident.-Nr./Vers. 40016840850/01 MS ID/Vers. 35632/07 Aktenzeichen 321-08 / 08 7.2 Die Käuferin übermittelt der armasuisse, Transport und Zoll, CH-3003 Bern (Email: [email protected]) mindestens die folgenden Angaben, um die AusfuhrZollformalitäten rechtzeitig bereitstellen zu können: Übernahmedatum Angabe des Bestimmungsflughafen Voraussichtliches Ausfuhrzollamt Artikel 8: Zollformalitäten, Bewilligungen 8.1 Alle Abgaben und Gebühren die auf schweizerischer Seite im Zusammenhang mit dem Vollzug dieses Vertrages anfallen gehen zulasten der Verkäuferin. Alle Abgaben und Gebühren die im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrages ausserhalb der Schweiz anfallen gehen zulasten der Käuferin. Die Verkäuferin organisiert darüber hinaus sämtliche Bewilligungen schweizerischer Behörden die im Zusammenhang mit diesem Vertrag notwendig sind. Sämtliche Bewilligungen anderer Behörden ausserhalb der Schweiz sind von der Käuferin auf deren Kosten beizubringen. Die Verkäuferin übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die aufgrund der Nichtbeibringung einer Bewilligung entstehen. 8.2 Zur Einfuhr in das Empfängerland hat die Verkäuferin der Sendung falls anwendbar eine den internationalen Abkommen entsprechende, von der Schweizer Zollverwaltung abzustempelnde Warenverkehrsbescheinigung (EUR1) beizulegen oder eine entsprechende Ursprungserklärung auf der Rechnung anzubringen. Artikel 9: Haftung 9.1 Jede Partei ist für die Versicherung des von ihr im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzten Personals (Sozialversicherungen aller Art, gegebenenfalls Haftpflichtversicherung) selbst besorgt. 9.2 Für Schäden, die Beauftragte oder Personal der einen Partei der anderen Partei oder deren Beauftragten und Personal im Zuge der Vertragserfüllung zufügen, haftet die Schaden verursachende Partei nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ihrer Beauftragten oder ihres Personals einschliesslich der Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen. 9.3 Die Parteien haften sich gegenseitg sowohl für vertraglich wie auch ausservertraglich herbeigeführte Schäden bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ohne Beschränkung. Die Verkäuferin haftet soweit gesetzlich zulässig nicht für Folgen aus dem Umgang mit gefährlichen Stoffen in Verbindung mit der Vertragsleistung. Bei geringerem Verschulden gilt bezüglich Verzug, Schlecht- und Nichterfüllung folgendes: Die Haftungssumme der Verkäuferin ist auf den jeweiligen Vertragswert gemäss Artikel 1: Vertragsleistung und Preis beschränkt. 9.4 Die Verkäuferin schuldet der Käuferin keine Entschädigung für entgangenen Gewinn. Artikel 10: Ansprechstellen 10.1 Für alle Zwecke des vorliegenden Vertrages, einschliesslich der Übermittlung und Zustellung von Mitteilungen, Anfragen und dergleichen, lauten die Ansprechstellen: für Verkäuferin: Kasernenstrasse 19 3003 Bern Tel: +41 31 Fax: +41 31 e-mail: 5/7 Ident.-Nr./Vers. 40016840850/01 MS ID/Vers. 35632/07 Aktenzeichen 321-08 / 08 für Käuferin: Telefon: Telefax: e-mail: Artikel 11: Vertragsbeilagen 11.1 Die nachstehend angeführten Beilagen bilden integrierenden Bestandteil des vorliegenden Vertrages: Beilage I: Technische Dokumentation Beilage II: Übernahmeprotokoll 11.2 Widersprechen sich Vertrag und Beilagen, gehen die Bestimmungen des Vertrages jenen der Beilagen vor. Artikel 12: Allgemeine Vertragsänderungen 12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie in Form von gegengezeichneten Nachträgen zum vorliegenden Vertrag vereinbart werden. Artikel 13: Allfällige frühere Vereinbarungen 13.1 Die Bestimmungen dieses Vertrages gehen allfälligen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen der Parteien vor resp. ersetzen diese. Artikel 14: Rücktrittsrecht der Verkäuferin 14.1 Die Verkäuferin ist berechtigt, vom vorliegenden Vertrag jederzeit ganz oder teilweise soweit gesetzlich zulässig zurückzutreten. Der Rücktritt wird der Käuferin schriftlich mitgeteilt. 14.2 Liegt bei einem Rücktritt kein wichtiger Grund vor, so gilt folgendes: Die Käuferin hat in einem solchen Fall Anspruch auf Entschädigung für ausgewiesene Aufwendungen sowie einer angemessenen Gewinnmarge, sofern ein solcher Rücktritt nicht auf ein Verschulden der Käuferin zurückzuführen ist. 14.3 Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn für den nicht mehr auszuführenden Teil des Vertrages besteht nicht. 14.4 Sämtliche Rücktrittskosten müssen von der Käuferin vollumfänglich begründet und belegt werden. Die durch die Verkäuferin zu leistenden Zahlungen dürfen den Betrag nicht übersteigen, welcher der Käuferin bei Erfüllung des gesamten Vertrages zustehen würde. Der Käuferin obliegt diesbezüglich eine Schadensminderungspflicht. Artikel 15: Anwendbares Recht, Gerichtsstand 15.1 Für die Entstehung, Abwicklung und Auslegung dieses Vertrages und seiner Anlagen sind dessen Bestimmungen massgebend und subsidiär diejenigen des Schweizerischen Rechts, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Die Anwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen der Käuferin sowie des Wiener Kaufrechts werden ausdrücklich wegbedungen. 15.2 Für alle aus dem vorliegenden Vertrag oder im Zusammenhang damit entstehenden Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte von Bern zuständig. 6/7 Ident.-Nr./Vers. 40016840850/01 MS ID/Vers. 35632/07 Aktenzeichen 321-08 / 08 Artikel 16: Inkrafttreten 16.1 Der vorliegende Vertrag tritt in Kraft, nachdem er beidseitig datiert und unterzeichnet ist und sämtliche im Zusammenhang mit der Veräusserung des vorliegenden Vertragsgegenstandes erforderlichen Bewilligungen rechtskräftig vorliegen. 16.2 Die Käuferin kann aus dem Nichterlangen der notwendigen Bewilligungen und dem Dahinfallen des Vertrages keinerlei Rechte gegen die Verkäuferin ableiten. Name der Unternehmung _______________________ _______________________ Vorname Nachname Funktion Vorname Nachname Funktion , Datum: armasuisse Kompetenzbereich Kompetenzbereich Fachbereich Fachbereich _______________________ _______________________ Vorname Nachname Funktion Vorname Nachname Funktion Bern, Datum: 7/7 Ident.-Nr./Vers. 40016840850/01 MS ID/Vers. 35632/07 Aktenzeichen 321-08 / 08