ethikberatung - Ökumenisches Hainich Klinikum gGmbH

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CHECKLISTE ETHIKBERATUNG
Wer fordert die Ethikberatung an?
□ Patient/-in
□ Mitarbeitende
□ Angehörige
ETHIKKOMITEE
E-Mail
[email protected]
Ökumenisches Hainich Klinikum
gGmbH
Name .................................................................
Tel.-Nr. .................................................................
Briefkasten am Eingang Haus 9
(KJP-Ambulanz)
Um wen geht es:
Name .................................................................
Haus / Station ......................................................
Tel.-Nr. ................................................................
Telefon
(Sie erhalten innerhalb von fünf Tagen eine Rückmeldung)
MITGLIEDER
FUNKTION
TEL.-NR.
Dr. med. F. Handerer
Vorsitzender
Ethikkomitee
80-3137
K. Skriewe
Stellvertretende
Vorsitzende
Ethikkomitee
80-3158
Worin sehen Sie das ethische Problem?
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Was ist der medizinische Sachverhalt?
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Wer sollte an der Fallbesprechung zusätzlich
teilnehmen?
03601 80-3499
Akademisches Lehrkrankenhaus des
Universitätsklinikums Jena
Fachkrankenhaus für Neurologie, Psychiatrie,
Psychotherapie und Psychosomatik, Kinder- und
Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und
-psychosomatik
Pfafferode 102
99974 Mühlhausen
www.oehk.de
sowie zwanzig weitere Mitarbeiter aus den ärztlichen,
pflegerischen und technischen Bereichen.
An einem Konsil nehmen etwa mindestens fünf
Mitglieder teil.
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Terminvorschläge; Datum, Zeit (ca. 45
Minuten)
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DATENSCHUTZ
Ihre hinterlegten Daten werden vertraulich
behandelt.
Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht.
ETHIKBERATUNG
im
Ökumenischen Hainich Klinikum
WOZU ETHIKBERATUNG
WAS KANN ETHIKBERATUNG NICHT
LEISTEN?
ETHISCHE FALLBESPRECHUNG
Das medizinische Team, aber auch
Patientinnen und Patienten, Bewohner und ihre
Angehörigen stehen im modernen Klinikalltag
häufig komplexen und schwierigen
Entscheidungssituationen gegenüber.
Häufig ist beim Auftreten von ethischen Fragen
nicht mehr klar, welche Maßnahmen für die
Patientin oder den Bewohner die Beste ist.
Manchmal besteht sogar Uneinigkeit der
Beteiligten in einer komplexen Entscheidungssituation.
• In einer Ethikberatung wird nicht über die
Patientinnen und Patienten, deren Angehörige
und Mitglieder des therapeutischen Teams, die
eine Situation im Zusammenhang mit einer
Behandlung als ethischen Konflikt erleben und
diesen nicht im Team lösen können, haben die
Möglichkeit eine ethische Fallbesprechung
anzufordern.
Bei Fragen z. B. von Freiheitsbeschränkungen,
angeordneter Medikation, Mitsprache,
gemeinsamer Behandlungsvertrag, Patientenvollmacht, Beziehungen zwischen Patienten
und anderen mehr bietet das Ethikkomitee des
ÖHK eine Beratung und unterstützt in der
Entscheidungsfindung.
Das Ethikkomitee des ÖHK besteht aus
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus den
Bereichen der Medizin, Psychologie, Pflege,
Seelsorge, Verwaltung und Technik.
WER KANN ETHIKBERATUNG
ANFORDERN?
• Patientinnen und Patienten / Bewohner
• Angehörige
• Mitarbeitende aller Berufsgruppen
Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen
weitere Informationen zum Ethikkomitee und
ethische Leitlinien im Intranet unter:
„Ethikkomitee“.
Qualität des behandelnden medizinischen und
therapeutischen Teams diskutiert. Vielmehr
wird die bestmögliche Behandlung nach den
aktuellen Regeln der Kunst vorausgesetzt.
• Die Verantwortung kann nicht an andere
Personen delegiert werden. Diese verbleibt
beim medizinischen und therapeutischen
Team.
• Eine Fallbesprechung ist kein Instrument der
Supervision und ist nicht dazu da, persönliche
Konflikte untereinander aufzuarbeiten oder das
direkte Gespräch miteinander zu umgehen. In
solchen Fällen wird das Ethikkomitee jeweils
auf andere Klärungsmöglichkeiten hinweisen.
WIE ETHIKBERATUNG ANFORDERN?
• Ausfüllen der Checkliste auf diesem Flyer und
Weitergabe in einem geschlossen Umschlag
an das Ethikkomitee (Briefkasten am Haus 9)
oder
• per E-Mail an: [email protected]
Alle Beteiligten betrachten dabei den konkreten
Einzelfall aus verschiedenen Blickwinkeln und
versuchen eine Entscheidung im Sinne des
Patienten / der Patientin zu finden.
Sie findet als Fallbesprechung nicht öffentlich
statt.
Der Ablauf folgt einem detaillierten Protokoll.
• Organisation, Moderation und
Protokollführung übernehmen Mitglieder des
Ethikkomitees.
• Zu Beginn der Fallbesprechung werden
möglichst alle relevanten medizinischen,
pflegerischen, sozialen, psychosozialen und
juristischen Aspekte dargelegt.
• Die zu besprechende ethische Frage wird
anschließend formuliert.
• Alle Beteiligten haben die Möglichkeit, ihre
Meinung und Haltung zu der konkretisierten
Frage zu formulieren und zu diskutieren.
• Abschließend wird ein gemeinsames Fazit
gezogen.
Das Ergebnis ist eine Empfehlung für den
letztverantwortlichen Entscheider. Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt bei dem
behandelnden Team bzw. Ärztin / Arzt.
Das Ergebnis wird dementsprechend mitgeteilt.
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