CHECKLISTE ETHIKBERATUNG Wer fordert die Ethikberatung an? □ Patient/-in □ Mitarbeitende □ Angehörige ETHIKKOMITEE E-Mail [email protected] Ökumenisches Hainich Klinikum gGmbH Name ................................................................. Tel.-Nr. ................................................................. Briefkasten am Eingang Haus 9 (KJP-Ambulanz) Um wen geht es: Name ................................................................. Haus / Station ...................................................... Tel.-Nr. ................................................................ Telefon (Sie erhalten innerhalb von fünf Tagen eine Rückmeldung) MITGLIEDER FUNKTION TEL.-NR. Dr. med. F. Handerer Vorsitzender Ethikkomitee 80-3137 K. Skriewe Stellvertretende Vorsitzende Ethikkomitee 80-3158 Worin sehen Sie das ethische Problem? ....................................................................... ....................................................................... ....................................................................... ....................................................................... Was ist der medizinische Sachverhalt? ....................................................................... ....................................................................... ....................................................................... ....................................................................... Wer sollte an der Fallbesprechung zusätzlich teilnehmen? 03601 80-3499 Akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena Fachkrankenhaus für Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik Pfafferode 102 99974 Mühlhausen www.oehk.de sowie zwanzig weitere Mitarbeiter aus den ärztlichen, pflegerischen und technischen Bereichen. An einem Konsil nehmen etwa mindestens fünf Mitglieder teil. ....................................................................... ....................................................................... ....................................................................... Terminvorschläge; Datum, Zeit (ca. 45 Minuten) ....................................................................... ....................................................................... DATENSCHUTZ Ihre hinterlegten Daten werden vertraulich behandelt. Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht. ETHIKBERATUNG im Ökumenischen Hainich Klinikum WOZU ETHIKBERATUNG WAS KANN ETHIKBERATUNG NICHT LEISTEN? ETHISCHE FALLBESPRECHUNG Das medizinische Team, aber auch Patientinnen und Patienten, Bewohner und ihre Angehörigen stehen im modernen Klinikalltag häufig komplexen und schwierigen Entscheidungssituationen gegenüber. Häufig ist beim Auftreten von ethischen Fragen nicht mehr klar, welche Maßnahmen für die Patientin oder den Bewohner die Beste ist. Manchmal besteht sogar Uneinigkeit der Beteiligten in einer komplexen Entscheidungssituation. • In einer Ethikberatung wird nicht über die Patientinnen und Patienten, deren Angehörige und Mitglieder des therapeutischen Teams, die eine Situation im Zusammenhang mit einer Behandlung als ethischen Konflikt erleben und diesen nicht im Team lösen können, haben die Möglichkeit eine ethische Fallbesprechung anzufordern. Bei Fragen z. B. von Freiheitsbeschränkungen, angeordneter Medikation, Mitsprache, gemeinsamer Behandlungsvertrag, Patientenvollmacht, Beziehungen zwischen Patienten und anderen mehr bietet das Ethikkomitee des ÖHK eine Beratung und unterstützt in der Entscheidungsfindung. Das Ethikkomitee des ÖHK besteht aus Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus den Bereichen der Medizin, Psychologie, Pflege, Seelsorge, Verwaltung und Technik. WER KANN ETHIKBERATUNG ANFORDERN? • Patientinnen und Patienten / Bewohner • Angehörige • Mitarbeitende aller Berufsgruppen Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen weitere Informationen zum Ethikkomitee und ethische Leitlinien im Intranet unter: „Ethikkomitee“. Qualität des behandelnden medizinischen und therapeutischen Teams diskutiert. Vielmehr wird die bestmögliche Behandlung nach den aktuellen Regeln der Kunst vorausgesetzt. • Die Verantwortung kann nicht an andere Personen delegiert werden. Diese verbleibt beim medizinischen und therapeutischen Team. • Eine Fallbesprechung ist kein Instrument der Supervision und ist nicht dazu da, persönliche Konflikte untereinander aufzuarbeiten oder das direkte Gespräch miteinander zu umgehen. In solchen Fällen wird das Ethikkomitee jeweils auf andere Klärungsmöglichkeiten hinweisen. WIE ETHIKBERATUNG ANFORDERN? • Ausfüllen der Checkliste auf diesem Flyer und Weitergabe in einem geschlossen Umschlag an das Ethikkomitee (Briefkasten am Haus 9) oder • per E-Mail an: [email protected] Alle Beteiligten betrachten dabei den konkreten Einzelfall aus verschiedenen Blickwinkeln und versuchen eine Entscheidung im Sinne des Patienten / der Patientin zu finden. Sie findet als Fallbesprechung nicht öffentlich statt. Der Ablauf folgt einem detaillierten Protokoll. • Organisation, Moderation und Protokollführung übernehmen Mitglieder des Ethikkomitees. • Zu Beginn der Fallbesprechung werden möglichst alle relevanten medizinischen, pflegerischen, sozialen, psychosozialen und juristischen Aspekte dargelegt. • Die zu besprechende ethische Frage wird anschließend formuliert. • Alle Beteiligten haben die Möglichkeit, ihre Meinung und Haltung zu der konkretisierten Frage zu formulieren und zu diskutieren. • Abschließend wird ein gemeinsames Fazit gezogen. Das Ergebnis ist eine Empfehlung für den letztverantwortlichen Entscheider. Die Verantwortung für die Entscheidung bleibt bei dem behandelnden Team bzw. Ärztin / Arzt. Das Ergebnis wird dementsprechend mitgeteilt.