Tuberkulose

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Der Bereich Gesundheitsamt informiert über…
Tuberkulose
Erreger
Die Tuberkulose (Tbc) ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die durch ein Bakterium mit
dem Namen Mycobacterium tuberculosis (säurefestes Stäbchen) hervorgerufen wird. Es
gibt verschiedene, unterschiedlich gefährliche Untertypen. Das Risiko der Resistenzentwicklung gegen Antibiotika ist beim Tuberkuloseerreger besonders hoch; die Antibiotika
müssen deshalb unbedingt in der verordneten Dosierung, regelmäßig und für die ärztlich
empfohlene Dauer (mehrere Monate lang) eingenommen werden.
Übertragungswege Die Tuberkulosebakterien werden über die Luft als Tröpfcheninfektion (durch Husten,
Niesen und Sprechen) von Mensch zu Mensch weitergegeben.
Eine Ansteckung über infizierte Gegenstände, Kleidung oder durch die Ausscheidung von
Tbc-Bakterien aus anderen Organen als die Lunge ist selten.
Infektionsquelle
Personen, die an einer offenen Lungentuberkulose erkrankt sind. Die Ansteckungsgefahr
hängt von der Konzentration der Erreger in der Luft und dem speziellen Typ des TbcBakteriums ab (Dauer des gemeinsamen Aufenthaltes mit einem Erkrankten in einem
geschlossenen Raum, räumliche Enge des Kontaktes).
Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Aufnahme des Tbc-Bakteriums und Erkrankung) kann
zwischen 3 Monaten und mehreren Jahren dauern.
Eine Tuberkuloseerkrankung ist umso besser zu heilen, je früher sie erkannt wird.
Krankheitsbild
Man unterscheidet zwischen der „Infektion mit Tuberkulose-Erregern“ und der „Erkrankung an Tuberkulose“. Bei der Infektion gelingt es der körpereigenen Abwehr, die Tuberkulosebakterien an der Ausbreitung und Vermehrung im Körper zu hindern; sie werden
„an Ort und Stelle“ eingekapselt und verkalken (so genannter „Primärkomplex“) meist an
der Lungenspitze).
Bei der Tuberkuloseerkrankung kommt es durch Vermehrung der Tuberkulosebakterien
zu entzündlichen Veränderungen in der Lunge (oder seltener auch in Nieren, Lymphknoten und Knochen).
Häufig bestehen keine charakteristischen Beschwerden, sondern allg. Symptome:
Erschöpfung, Krankheitsgefühl, Husten (erst im fortgeschrittenen Stadium mit Auswurf
und Blutbeimengung), Nachtschweiß, Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, leichtes Fieber
(besonders in den Nachmittagsstunden)
Verhinderung der
Infektion u. besondere Hygienemaßnahmen
Es gibt keinen absolut wirksamen Schutz gegen eine Ansteckung mit Tuberkulosebakterien. Nur durch frühzeitiges Erkennen und Behandlung der Erkrankten können Ansteckungen mit Sicherheit verhindert werden. Im Umgang mit Tuberkulosekranken sind ein
Mundschutz, Einmalkittel, Handschuhe sowie gründliche Händedesinfektion nach Ausziehen der Handschuhe erforderlich. Von den Erkrankten berührte/angehustete Flächen und
Gegenstände (Türklinke! Telefon!) müssen regelmäßig wischdesinfiziert werden). Eine
Schutzimpfung wird in Deutschland seit 1998 nicht mehr empfohlen.
Stand August 2014
Hausarzt
Diagnostik: - Tuberkulose-Bluttest (QuantiFeron-Test)
- Tuberkulin-Hauttest (Mendel-Mantoux-Test)
- Röntgenaufnahme der Lunge
- Mikrobiologische Untersuchung (z. B. im Sputum)
Prophylaxe: Bei einem positiven QuantiFeron-Testergebnis (Nachweis von Antikörpern
gegen Tuberkelbakterien – es werden nicht die Bakterien selbst nachgewiesen, weil diese
NUR bei offener Tuberkulose, also Kranken nachweisbar sind) wird nach den Empfehlungen des DZK (Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose) eine Röntgenaufnahme der Lunge gemacht. Anschließend kann eine medikamentöse Prophylaxe eingeleitet werden. Sollte dies der Fall sein, muss diese konsequent über 9 Monate durchgeführt werden.
Ambulanter Pflegedienst
Solange die mikrobiologischen Befunde nicht vorliegen (dauert bis zu 8 Wochen!), sollten
im Umgang mit Erkrankungsverdächtigen folgende Maßnahmen beachtet werden:
-
Mundschutz tragen
-
Übliche Hygienemaßnahmen (Handschuhe, Händehygiene etc.) einhalten
Bei Fragen zu Desinfektionsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt
Bei offener Lungentuberkulose werden die Desinfektionsmittel vom Gesundheitsamt
kostenlos ausgegeben.
Meldepflicht
Eine Tuberkuloseerkrankung ist nach § 6 und §7 des Infektionsschutzgesetzes meldepflichtig. Auch ohne Labornachweise ist die Erkrankung meldepflichtig, wenn wegen eindeutiger Röntgenbefunde und klinischer Symptome eine antituberkulöse Behandlung
eingeleitet wurde.
Das Gesundheitsamt muss die Infektionsquelle und die Kontaktpersonen, die sich möglicherweise angesteckt haben, ermitteln (sog. Umgebungsuntersuchung). Erkrankte werden einer medikamentösen Behandlung zugeführt.
Dieses Merkblatt kann nur einige Hinweise geben und ein persönliches Gespräch nicht ersetzen. Bitte rufen Sie uns an.
Gesundheitsamt Lübeck
Infektionsschutz
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Telefon: 0451/122 53 65, -66, -67, -68
E-Mail: [email protected]
Internet: Hygiene und Gesundheit
Stand August 2014
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