Allgemeine Spendebedingungen des Blutspendezentrums Wir freuen uns, dass Sie bei uns Blut spenden möchten. Aufgrund der rechtlichen Auflagen in Deutschland und Europa, müssen wir vor jeder Spende eine Anamnese durchzuführen, die geeignet ist, Personen als Spender auszuschließen, deren S ­ pende ein Risiko für sie selbst oder ein Risiko der Übertragung von Krankheiten auf andere beinhalten könnte. Der Spenderarzt ist auf die wahrheitsgemäßen Angaben des Spenders angewiesen. 1.Von der Blutspende auszuschließen sind Personen, die an … - schweren neurologischen Erkrankungen, - schweren Herz- und Gefäßkrankheiten, -anderen chronischen Krankheiten, bei denen die Blutspende eine ­Gefährdung des Spenders oder des Empfängers nach sich ziehen kann, oder - bösartigen Neoplasien (Ausnahmen: in situ Karzinom und Basalzellkarzinom nach kompletter Entfernung) leiden oder litten, -einer Allergie leiden, wobei die Entscheidung im Einzelfall beim Arzt liegt. -Personen, bei denen eine der folgenden Infektionen nachgewiesen wurde: - HIV-1 oder HIV-2, - HBV , HCV, HTLV Typ 1 oder Typ 2 (HTLV-1/-2), - Protozoonosen: Babesiose, Trypanosomiasis (z. B. Chagas-Krankheit), Leishmaniose, - Syphilis, - andere chronisch persistierende bakterielle Infektionen, wie ­Brucellose, Fleckfieber und andere Rickettsiosen, Lepra, Rückfall­ fieber, Melioidose oder Tularämie. -Personen mit dem Risiko der Übertragung spongiformer Enzephalopathien (TSE): -nach Behandlung mit aus menschlichen Hypophysen gewonnenen Hormonen, - nach Erhalt von Dura-mater- bzw. Korneatransplantaten, -bei nachgewiesener oder einem Verdacht auf TSE (Creutzfeldt-­JakobKrankheit, Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit oder andere TSE), -wegen eines familiären Risikos, eine TSE zu entwickeln (bekannte Creutzfeldt-Jakob-Krankheit oder eine andere TSE bei einem oder mehreren Blutsverwandten), nach einem Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien - und Nordirland von insgesamt mehr als 6 Monaten in den Jahren 1980–1996, -nach einer Operation und/oder Transfusionen (Blutkomponenten) im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nach dem 01.01.1980, - Empfänger von Xenotransplantaten, -Personen, die Drogen konsumieren und Medikamente missbräuchlich zu sich nehmen, -Alkoholkranke, -Personen, die medikamenten- oder rauschgiftabhängig sind oder bei denen ein begründeter Verdacht dessen besteht, - Personen, die Medikamente missbräuchlich verwenden, Personen, deren Sexualverhalten ein gegenüber der Allgemein­ - bevölkerung deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten, wie HBV, HCV oder HIV bergen: - heterosexuelle Personen mit sexuellem Risikoverhalten, z. B. ­Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern, - Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM), - männliche und weibliche Prostituierte. 2.Von der Blutspende zeitlich begrenzt zurückzustellen sind ­Personen … -nach medizinisch dokumentierter Heilung von Malaria für 4 Jahre, -nach medizinisch dokumentierter Heilung von Osteomyelitis, ­Q-Fieber, Tuberkulose sowie Infektionen mit Salmonella typhi und paratyphi für 2 Jahre, -nach Abklingen der Symptome einer Toxoplasmose für 6 Monate, - nach Abschluss der Behandlung eines rheumatischen Fiebers für 2 Jahre, - nach einer Hepatitis A bzw. dem Nachweis einer HAV-Infektion (IgM-AK) für 4 Monate, -nach fieberhaften Erkrankungen und/oder Durchfallerkrankungen ­unklarer Ursache für 4 Wochen, -nach Abklingen der Symptome anderer als der oben erwähnten ­Infektionskrankheiten (mit Ausnahme unkomplizierter Infekte) für mindestens 4 Wochen, - nach einem unkomplizierten Infekt für 1 Woche. Exposition mit dem Risiko, eine übertragbare Infektion zu ­erwerben -Personen, die in einem Malaria-Endemiegebiet geboren oder aufgewachsen sind oder die sich kontinuierlich über mehr als 6 Monate in ­einem Malaria-Endemiegebiet aufgehalten hatten für 4 Jahre nach Verlassen der Endemieregion; vor Aufnahme der Spendetätigkeit muss durch eine gezielte Anamnese, klinische Untersuchung und durch eine validierte und qualitätsgesicherte Labordiagnostik festgestellt werden, dass kein Anhalt für Infektiosität besteht. -nach Besuch eines Malaria-Endemiegebietes für mindestens ­­6 Monate, -Personen, die aus einem Gebiet eingereist sind, in dem sie sich konti­ nuierlich länger als 6 Monate aufgehalten haben, und in dem sich HBV-, HCV-, HIV- oder HTLV-1/-2-Infektionen vergleichsweise stark ausgebreitet haben für 4 Monate nach dem letzten Aufenthalt; Zulassung zur Spende im Falle kürzerer Aufenthalte kann nach ärztlicher ­Beurteilung erfolgen, -nach intimem Kontakt mit Personen, die einer Gruppe mit erhöhtem Infektionsrisiko für HBV, HCV und/oder HIV angehören (s. oben) für 4 Monate, - während der Haft und nach Haftentlassung für 4 Monate, -bei engen Kontakten innerhalb einer häuslichen Lebensgemeinschaft mit dem Risiko einer Infektion durch Hepatitis (HBV, HCV, HAV) für 4 Monate nach letztem Kontakt, - nach allogenen Gewebetransplantaten (Dura-mater- und Korneatransplantate s. Abschn. 2.2.1) und nach großen Operationen für 4 Monate, - nach anderen Operationen im Ermessen des Arztes, nach Endoskopien/Biopsien/Katheteranwendungen mit Ausnahme - von Einmalkathetern für 4 Monate, -nach Empfang von autologen und allogenen Blutkomponenten oder Plasmaderivaten (ausgenommen Humanalbumin) für 4 Monate, -nach invasiver Exposition, auch Schleimhautkontakt, gegenüber Blut bzw. Verletzungen mit durch Blut kontaminierten Injektionsnadeln oder Instrumenten für 4 Monate, - nach einer Akupunktur, falls diese nicht unter aseptischen ­Bedingungen mit Einmalnadeln durchgeführt wurde, für 4 Monate, -nach Tätowierungen oder Durchbohrungen der Haut und Schleimhaut zur Befestigung von Schmuck für 4 Monate, -nach einem kleinen operativen Eingriff oder einer Zahnextraktion für 1 Woche, - nach zahnärztlicher Behandlung für 1 Tag. Impfungen -nach Verabreichung von Lebendimpfstoffen (z. B. gegen Gelbfieber, Röteln, Masern, Mumps, Typhus, Cholera) für 4 Wochen, -nach Impfung gegen Tollwut bei Verdacht auf Exposition für 12 Monate, - nach Hepatitis-B-Impfung für 1 Woche. -Keine Rückstellung ist erforderlich nach Applikation von Tot- bzw. Toxoid­impfstoffen oder gentechnisch hergestellten Impfstoffen (z. B. Poliomyelitis inaktiviert, Typhus inaktiviert, Diphtherie, Influenza, ­Cholera inaktiviert, Tetanus, FSME, Hepatitis A), sofern der Spender ohne klinische Symptome und bei Wohlbefinden ist. Rückstellung wegen besonderer epidemiologischer ­Situa­tionen - Rückstellung bei besonderen epidemiologischen Situationen angepasst an die entsprechende Situation, -nach Verlassen eines Gebietes mit saisonal fortlaufender Übertragung des Westnil-Virus auf Menschen für 4 Wochen, sofern keine Genom­ testung durchgeführt wird. Sonstige Rückstellgründe -nach Verabreichung von Sera tierischen Ursprungs für 12 Monate, -während und 6 Monate nach Schwangerschaft bzw. bis zum Abstillen, -Rückstellung nach Medikamenteneinnahme in Abhängigkeit von der Pharmakokinetik und der Indikation des angewendeten M ­ edikaments . 3. Blutspender/innen verpflichten sich … -bei Auftreten von Infektionskrankheiten wie Gelbsucht, ­Tuberkulose, Geschlechtskrankheiten bei ihnen selbst oder in ihrer näheren Umgebung dem Blutspendezentrum Mitteilung zu machen -fieberhafte oder Durchfallerkrankungen innerhalb von ­10 Tagen nach der Blutspende dem Blutspendezentrum u ­ mgehend zu melden - die vom Blutspendezentrum für notwendig erachteten Kontroll­ untersuchungen durchführen zu lassen; dies gilt auch noch für den Zeitraum von Jahren nach Ausscheiden aus dem Spenderstamm, ­(damit z. B. das von Ihnen gespendete und für mindestens 4 Monate gelagerte Plasma = Quarantäneplasma noch verwendet werden kann) -Wohnungswechsel bzw. Änderung der Personalien dem Blutspendezentrum umgehend mitzuteilen -Um gesundheitliche Probleme zu vermeiden, sollten sie nicht zusätzlich bei einem anderen Blutspendedienst Blut spenden. 4. Was sollten ausländische Spenderinnen und Spender beachten? -Die Spenderin/der Spender muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. -Sie/er muss in der Lage sein, die Merkblätter und Fragebögen eigenständig und ohne Hilfe Dritter auszufüllen. - Sie/er muss eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen und eine Melde­bescheinigung nachweisen, die nicht älter als 90 Tage ist. 5.Blutspender/innen wissen … dass sie im Falle einer bevorstehenden Erkrankung durch die Blutspende Schaden nehmen können. Darüber hinaus können fehlende, unvollständige oder falsche Angaben unter Um­ständen schwere gesundheitliche Schäden für den Empfänger der Blutprodukte zur Folge haben. Blutspender/innen können für Schäden haftbar gemacht werden, die durch vorsätzliches Verschweigen entstehen. 6. Das Blutspendezentrum haftet für Schäden … die die Mitarbeiter/innen bei der Durchführung von Blutent­ nahmen schuldhaft verursachen. Der/die Spender/in ist verpflichtet, sich sofort ­einer Ärztin /einem Arzt des Blutspendezentrums vorzustellen, wenn irgendwelche Schäden im Anschluss an die Blutentnahme auf­treten. Allgemeine Spendebedingungen lopri.com 7. Das Blutspendezentrum ist berechtigt … Personen ohne Angabe von Gründen von der Blutspende auszu­schließen bzw. als Blutspender/innen abzulehnen. 8. Blutspenden ist eine gemeinnützige Tätigkeit … daher sind Blutspender auf dem Weg zur und von der Blut­spende versichert. (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). 9. Das Blutspendezentrum ist berechtigt … jederzeit Kopien von Personaldokumenten anzufertigen. Als ­egitimationsdokument ist der Personalausweis der Bundes­ L republik Deutschland gültig. Ist nur ein Reisepass verfügbar, ist dem Blutspendezentrum eine Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate vorzulegen. 10. Formelle Aspekte … Vor der ersten Blutspende im Blutspendezentrum wird der Arzt eine ausführliche Befragung zur Gesundheitsvorgeschichte und eine gerichtete körperliche Untersuchung durchführen. Anschließend werden dem/der Spendewilligen aus der Vene e ­ inige Milliliter Blut zu Untersuchungszwecken abgenommen und in unserem Labor die AB0- Blutgruppe inkl. Rhesusfaktor und Rhesusuntergruppen bestimmt. Zusätzlich wird das Blut auf evtl. durchgemachte Infektionskrankheiten (z.B. ­Hepatitis B) unter­sucht. Spendewillige mit auffälligen Befunden (z.B. Leber­erkrankung) werden benachrichtigt und dürfen kein Blut spenden. Spendewillige mit unauffälligen Untersuchungsbefunden ­dürfen 2–3 Tage nach der Untersuchung zur ersten Blutspende ­kommen. Den Termin zur ersten Blutspende legen unsere Mitarbeiterinnen ­gemeinsam mit Ihnen bereits im Rahmen der Erstuntersuchung fest. Öffnungszeiten: Montag–Freitag: 9–19 Uhr Spenderannahme erfolgt bis ca. 18 Uhr Altersvoraussetzung: 18–68 Jahre; Zulassung von älteren Spendern oder Erstspendern über 60 Jahre nach individueller ärztlicher Entscheidung möglich. - Keine Spende bei einem Körpergewicht unter 50 kg -Keine Spende ohne vorherige Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme (1 Liter mehr als sonst trinken!) 11. Empfohlene Spendeabstände … Zwischen Vollblutspende und Vollblutspende - für Männer: mindestens 8 Wochen (maximal 6 pro Jahr) - für Frauen: mindestens 10–12 Wochen (maximal 4 pro Jahr) -Der Mindestabstand von einer Plasmaspende zur nächsten Plasmaspende beträgt 2 Werktage. 12. Es wird ausschließlich Einwegmaterial verwendet. Es besteht also keine Ansteckungsgefahr für den Spender. 13. Verhalten nach der Spende … - 10 bis 15 Minuten ausruhen -Punktionsstelle gut komprimieren, Verband noch 1 Stunde belassen -Spendearm nicht so schwer belasten, Schwimmbad- und Saunaverbot am Spendetag nach der Spende - nicht so lange stehen. Sitzen oder in Bewegung bleiben - reichlich alkoholfreie Flüssigkeit trinken - aktive Teilnahme am Straßenverkehr frühestens nach 30 Minuten Stand: 31.01.2013 TMD Gesellschaft für transfusionsmedizinische Dienste mbH Blutspendezentrum Kassel Untere Königsstraße 86 34117 Kassel Telefon: 0561 7004680 E-Mail: [email protected] Internet: www.blutspende-kassel.de