Sehr geehrte/r Blutspender/in, Aufgrund des neuen Ministerialdekretes bezüglich Blutspende ergeben sich einige Neuerungen, bzw. möchten wir einige Punkte nochmals in Erinnerung rufen: 1) Bluthochdruck: Patienten mit Bluthochdruck dürfen spenden, falls sie eine entsprechende blutdrucksenkende Therapie durchführen (Ausnahme ACE Hemmer, siehe unten) und der Blutdruck damit gut eingestellt ist. Voraussetzung ist jedoch, dass der Blutdruck noch zu keinem Organschaden geführt hat (dieser wird mit der Ticketbefreiung 031 dokumentiert). Spender mit Bluthochdruck und der Ticketbefreiung 031 dürfen also nicht mehr spenden, da die Gefahr besteht, dass die Blutspende dem Spender schadet. Falls sie ACE Hemmer als Blutdruckmedikament einnehmen (z.B. Benazepril, Captopril, Cilazapril , Delapril, Enalapril, Fosinopril, Lisinopril, Moexipril, Perindopril, Quinapril, Ramipril, Spirapril, , Trandolapril, Zofenopril und Kombinationspräparate die diese Substanzen enthalten) dürfen Sie nicht mehr spenden , da diese Substanzen beim Empfänger des Blutes (z.B. Schwangeren od. Kindern) zu Schäden führen können. 2) Medikamente: Die Einnahme folgender Medikamente ist mit einem definitiven Ausschluss von der Blutspende verbunden. • ACE Hemmer (siehe oben) als Dauertherapie • Aspirin/ Cardioaspirin als Dauertherapie • Prostatamedikamente wie Finasteride (Proscar) als Dauertherapie • Psychopharmaka als Dauertherapie Natürlich kann auch die Einnahme anderer, hier nicht speziell aufgelisteter Medikamente zu einem zeitlich befristeten oder definitiven Ausschluss von der Blutspende führen. Halten Sie vor der nächsten Spende telefonisch Rücksprache mit dem Transfusionsdienst, um Medikamente und Grunderkrankung bzgl. Blutspendetauglichkeit abzuklären. 3) Falls sie jemals an einem bösartigen Tumor ( z.B. auch Melanom der Haut; Prostata Karzinom etc.) litten, auch wenn nach dessen Entfernung keine weitere Behandlung notwendig war, dürfen Sie nicht mehr Blut spenden. Ausnahmen sind das Basaliom der Haut und das Karzinom des Gebärmutterhalses im Stadium „ in situ“. 4) Wenn Sie jemals einen ärztlich dokumentierten allergischen (anaphylaktischen ) Schock erlitten haben, dürfen Sie laut neuem Gesetzesdekret nicht mehr Blut spenden. 5) Bei Rückkehr aus Tropengebieten dürfen Sie 6 Monate nicht spenden. Falls Sie aus einem Malariagebiet zurückkehren und während des Aufenthaltes od. den 6 folgenden Monaten kein Fieber oder andere malariatypische Beschwerden aufgetreten sind, dürfen Sie 1 Jahr nicht mehr spenden, bzw. 6 Monate und es müssen spezielle Tests durchgeführt werden, die eine Infektion mit Malaria ausschließen. 6) Falls Ihr Partner/Partnerin oder jemand der in Ihrem Haushalt lebt an Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV leidet, dürfen Sie nicht Blut spenden. 7) Wenn Sie unter chronischem Alkoholismus leiden, müssen Sie definitiv vom Blutspenden ausgeschlossen werden. 8) Endoskopische Untersuchungen, Operationen, Bluttransfusionen, Tätowierungen, Piercings, sexuelles Risikoverhalten führen weiterhin zu einem Ausschluss von 4 Monaten. 9) Nach fieberhaften oder grippalen Erkrankungen dürfen Sie erst 2 Wochen nach Abklingen der Symptome spenden. 10) Falls Sie sich in ärztliche Behandlung begeben bzw. operieren lassen mussten, wenden Sie sich bitte mit einem Arztbrief an einen unserer Blutspendeärzte, sodass wir Ihre Blutspendetauglichkeit überprüfen können. Eine Blutspende darf weder dem Spender, noch dem Patienten, der das Blut erhält, schaden. In diesem Sinne ersuche ich Sie, sich verantwortungsvoll zu verhalten und den Blutspendeärzten wichtige Informationen bzgl. Ihres Verhaltens und Gesundheitszustandes nicht vorzuenthalten. Dienst für Transfusionsmedizin, März 2016