Überschüsse auf dem Weltmarkt zu entsorgen ist keine Lösung für

Werbung
Bäuerliche Interessengemeinschaft für Marktkampf BIG-M
BIG-M Resolution vom 17. Dezember 2014
Die Bäuerinnen und Bauern der BIG-M Jahresversammlung haben folgende Resolution
verabschiedet:
Überschüsse auf dem Weltmarkt zu entsorgen ist keine
Lösung für den Milchmarkt!
Wir Milchproduzenten sind enttäuscht, dass die BO Milch auch im fünften Jahr nach dem
Ausstieg aus der Milchkontingentierung immer noch keine Lösung hat, wie sich das
Angebot nach der vorhandenen Nachfrage richten kann. Überschüsse zerstören
Wertschöpfung und grosse Butterlager sind immer ein Argument, um den Milchpreis zu
drücken. Dass unter diesem Druck die Schweizer Milchproduzenten SMP keine andere
Lösung mehr sehen, als mit ihrem eigenen Geld den Butterberg auf dem Weltmarkt zu
entsorgen, ist nachvollziehbar. Das ist aber weder eine Qualitätsstrategie noch eine
nachhaltige Lösung! Sie ist sehr teuer und diese Dumpingexporte zerstören die Existenz
der dortigen Produzenten.
Das Überangebot an Milch und der dazugehörige Milchpreiszerfall, welcher in der Schweiz
diesen Sommer eingesetzt hat, bedroht tausende von bäuerlichen
Milchwirtschaftsbetrieben. Dies ist das Resultat einer falschen Milchpolitik. Die
Produzenten können im Milchmarkt ihre Eigenverantwortung gar nicht wahrnehmen. Denn
es ist nicht so, dass der Milchpreis wieder steigt, wenn der einzelne Bauer seine
Produktion herunterfährt. Seit dem Ausstieg aus der Kontingentierung haben 4000 Bauern
ihre Produktion auf null heruntergefahren und der Markt ist deswegen nicht ins
Gleichgewicht gekommen. Nur mengenwirksame, von allen Produzenten gemeinsam
umgesetzte Massnahmen können das Problem lösen.
Um die Milchmenge der realen Nachfrage anzupassen, fordern wir daher die
Branchenorganisation Milch BOM auf, folgende Massnahmen so rasch als möglich
umzusetzen:
1) Zwischen dem Produzenten und dem Milchkäufer muss obligatorisch ein
Milchkaufvertrag vorhanden sein. In diesem Milchkaufvertrag müssen die monatlichen
Liefermengen festgesetzt werden.
2) Die Segmentierung in A-, B- und C – Milch muss monatlich vor Lieferbeginn mitgeteilt
werden. Der Preis für die C - Milch muss dabei zwingend bekannt sein.
3) Die Lieferung von C – Milch muss freiwillig sein.
4) Produzenten , welche keine C – Milch liefern, dürfen nicht mit Lieferrechtskürzungen
bestraft werden.
Hohenrain,17. Dezember 2014
Herunterladen