Überbauungsordnung ZPP 1, Wohnüberbauung „Brühlmatte“, 3044 Säriswil Gemischt – geringfügige Anpassung Erläuterungen Ausgangslage Bezüglich der Nebenbauten innerhalb der Überbauungsordnung Brühlmatte sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens Unklarheiten aufgetaucht. Mit der Anpassung der Überbauungsordnung sollen die Fragen geklärt und die baulichen Möglichkeiten für Nebenbauten geringfügig angepasst werden. Planungsänderung: Der heutige 2.5 m breite Bereich für unbewohnte Nebenbauten südlich, resp. westlich der Gebäude (Sitzplätze) soll zukünftig in einen 3 Meter breiten Streifen für bewohnte Nebenbauten geändert werden. Erläuterungen Bei den Doppeleinfamilienhäusern waren im ursprünglichen Projekt bereits gedeckte Sitzplätze vorgesehen. Die Sitzplätze liegen allerdings innerhalb des Bereichs für unbewohnte Nebenbauten. Gedeckte Sitzplätze gelten gemäss BSIG Nr. 7/721.0/10.1 als bewohnt. Eine Überdachung, wie sie im ursprünglichen Projekt vorgesehen war, ist somit nicht zulässig. Bei den Mehrfamilienhäusern innerhalb des ÜO-Perimeters war für die Sitzplätze im Erdgeschoss keine zusätzliche Überdeckung vorgesehen, da die Sitzplätze unter dem Balkon des ersten Geschosses liegen. Von den neuen Bewohnern in den Mehrfamilienhäusern ist nun der Wunsch aufgetaucht, zum Schutz Sitzplatzes neben dem Balkon zusätzlich eine Erweiterung der Überdachung anzubauen. Da eine solche an den Balkonen angebaute Überdachung aber als bewohnt gilt, ist dies wieder nicht zulässig. Aus diesen Gründen soll der heutige Streifen für unbewohnte Nebenbauten von 2.5 Meter Breite um 50 Zentimeter auf 3 Meter verbreitert werden und als bewohnt gelten. Vordächer dürfen maximal 3 Meter ab Fassade reichen. Zum partiellen Schutz der Sitzplätze bei den Mehrfamilienhäusern soll zudem auf der Flucht der Balkone eine teilweise Verglasung ermöglicht werden. Es darf aber maximal die Hälfte der Fläche verglast werden. Das vollständige Verschliessen wird dadurch nicht möglich sein. Aus ästhetischer Sicht muss allerdings erreicht werden, dass die neuen Dächer für das Decken der Sitzplätze zur übrigen Siedlung passen und eine gewisse Einheitlichkeit aufweisen. Einwohnergemeinde Wohlen bei Bern / Departement Bau und Planung / Felix Haller / 03. November 2014 Aus diesen Gründen wurde zusammen mit Vertretern der Bewohnerschaft und dem Architekten Einschränkungen festgelegt: Dachneigung für das Decken der Sitzplätze mit 5° Dachneigung Pfosten vorne 2.5m ab Fassade Auskragung Vordach ab Fassade 3m Vordach bei Balkonen wenn möglich Stützenfrei Verglasung bei MFH auf der Flucht der Balkone max. 50% in der horizontalen Abwicklung Hinterer Dachanschluss DEFH: an Fassade; Höhe +2.55m ab OK EG / MFH: an der seitlichen, resp. unteren Hälfte vom Balkon Schlanke, filigrane Konstruktion in Weiss, Anthrazit oder Feuerverzinkt Grossflächige Bedachung in Glas oder Kunstglas Schnitt DEFH Schnitt MFH Die Miteigentümerschaft der Siedlung Brühlmatte beabsichtigt, die Gestaltungsvorgaben zu beschliessen und in ihr Reglement aufzunehmen. Einwohnergemeinde Wohlen bei Bern / Departement Bau und Planung / Felix Haller / 03. November 2014