Erläuterungen geringf. Anpassung ÜO

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Überbauungsordnung ZPP 1, Wohnüberbauung „Brühlmatte“, 3044 Säriswil
Gemischt – geringfügige Anpassung
Erläuterungen
Ausgangslage
Bezüglich der Nebenbauten innerhalb der Überbauungsordnung Brühlmatte sind im Rahmen
des Baubewilligungsverfahrens Unklarheiten aufgetaucht. Mit der Anpassung der
Überbauungsordnung sollen die Fragen geklärt und die baulichen Möglichkeiten für
Nebenbauten geringfügig angepasst werden.
Planungsänderung:
Der heutige 2.5 m breite Bereich für unbewohnte Nebenbauten südlich, resp. westlich der
Gebäude (Sitzplätze) soll zukünftig in einen 3 Meter breiten Streifen für bewohnte
Nebenbauten geändert werden.
Erläuterungen
Bei den Doppeleinfamilienhäusern waren im ursprünglichen Projekt bereits gedeckte
Sitzplätze vorgesehen. Die Sitzplätze liegen allerdings innerhalb des Bereichs für
unbewohnte Nebenbauten. Gedeckte Sitzplätze gelten gemäss BSIG Nr. 7/721.0/10.1 als
bewohnt. Eine Überdachung, wie sie im ursprünglichen Projekt vorgesehen war, ist somit
nicht zulässig.
Bei den Mehrfamilienhäusern innerhalb des ÜO-Perimeters war für die Sitzplätze im
Erdgeschoss keine zusätzliche Überdeckung vorgesehen, da die Sitzplätze unter dem
Balkon des ersten Geschosses liegen.
Von den neuen Bewohnern in den Mehrfamilienhäusern ist nun der Wunsch aufgetaucht,
zum Schutz Sitzplatzes neben dem Balkon zusätzlich eine Erweiterung der Überdachung
anzubauen. Da eine solche an den Balkonen angebaute Überdachung aber als bewohnt gilt,
ist dies wieder nicht zulässig.
Aus diesen Gründen soll der heutige Streifen für unbewohnte Nebenbauten von 2.5 Meter
Breite um 50 Zentimeter auf 3 Meter verbreitert werden und als bewohnt gelten. Vordächer
dürfen maximal 3 Meter ab Fassade reichen.
Zum partiellen Schutz der Sitzplätze bei den Mehrfamilienhäusern soll zudem auf der Flucht
der Balkone eine teilweise Verglasung ermöglicht werden. Es darf aber maximal die Hälfte
der Fläche verglast werden. Das vollständige Verschliessen wird dadurch nicht möglich sein.
Aus ästhetischer Sicht muss allerdings erreicht werden, dass die neuen Dächer für das
Decken der Sitzplätze zur übrigen Siedlung passen und eine gewisse Einheitlichkeit
aufweisen.
Einwohnergemeinde Wohlen bei Bern / Departement Bau und Planung / Felix Haller / 03. November 2014
Aus diesen Gründen wurde zusammen mit Vertretern der Bewohnerschaft und dem
Architekten Einschränkungen festgelegt:
Dachneigung für das Decken der Sitzplätze mit 5° Dachneigung
Pfosten vorne 2.5m ab Fassade
Auskragung Vordach ab Fassade 3m
Vordach bei Balkonen wenn möglich Stützenfrei
Verglasung bei MFH auf der Flucht der Balkone max. 50% in der horizontalen
Abwicklung
Hinterer Dachanschluss DEFH: an Fassade; Höhe +2.55m ab OK EG / MFH: an der
seitlichen, resp. unteren Hälfte vom Balkon
Schlanke, filigrane Konstruktion in Weiss, Anthrazit oder Feuerverzinkt
Grossflächige Bedachung in Glas oder Kunstglas
Schnitt DEFH
Schnitt MFH
Die Miteigentümerschaft der Siedlung Brühlmatte beabsichtigt, die Gestaltungsvorgaben zu
beschliessen und in ihr Reglement aufzunehmen.
Einwohnergemeinde Wohlen bei Bern / Departement Bau und Planung / Felix Haller / 03. November 2014
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