Handreichung für Studierende des Studiengangs Soziale Arbeit zu Erstellung einer Bachelor-Thesis Zusammengestellt von Prof. Dr. Brigitte Wießmeier im April 2012 Evangelische Hochschule Berlin Modulbeschreibung Studiengang: Soziale Arbeit Modulnummer: 7.3 Credits: 15 Pflicht- oder Wahlpflichtangebot Semester: Sommersemester Wintersemester 7. Modultitel: Bachelor-Thesis Studienbereich V: Wissenschaft und Forschung in der Sozialen Arbeit Teilnahmevoraussetzungen: Zulassung nach erfolgreichem Abschluss der ersten sechs Semester Gesamtziel und Bedeutung des Moduls bezogen auf die berufliche Qualifikation: Die Studierenden sind in der Lage, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Fragestellung zu einem ausgewählten Gegenstand aus dem Bereich des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit mit wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbstständig und unter Fachbetreuung zu bearbeiten. Beteiligte Disziplinen in der Regel: Alle im Bachelor-Studiengang Soziale Arbeit beteiligten Disziplinen Inhalte: Entsprechend der Aufgabenstellung der Bachelor-Thesis: Planung und Durchführung des wissenschaftlichen Prozesses Themenfindung und Entwicklung einer (praxis- und berufsrelevanten) Fragestellung Bearbeitung und Analyse der Fragestellung Schriftliche Ausarbeitung entsprechend den Standards wissenschaftlichen Arbeitens (einschließlich Formalia) Vertiefung des Wissens zu einem ausgewählten Gegenstand aus den Inhalten des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit Anwendung und Reflexion wissenschaftlicher Methoden Transfer von theoretischen Zugängen und Modellen auf die Fragestellung Entwicklung von Bezügen zur Sozialen Arbeit Kompetenzen: Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende Kompetenzen: Fachkompetenz: Vertieftes Fachwissen zum Gegenstandsbereich der Bachelor-Thesis Kenntnis von Fachbegriffen und relevanten Theoriebezügen im Gegenstandsbereich Fähigkeit zur fachlichen Positionierung auf Basis des aktuellen Erkenntnisstandes Ansätze des Wissenschaft-Praxis-Transfers und Bezug auf angrenzende Wissensgebiete Methodenkompetenz: Fähigkeit, systematisch, plausibel und nachvollziehbar zu argumentieren Sicherheit in der Anwendung inhaltlicher und formaler Standards wissenschaftlichen Arbeitens Sozialkompetenz: Fähigkeit zu diskursiver Wissensorganisation Fähigkeit zum konstruktiven Austausch Selbstkompetenz: Fähigkeit zur Selbstorganisation Lernformen: Das Erlangen dieser Kompetenzen wird durch folgende Methoden und Aktivitäten gefördert: Anleitung und Austausch im Bearbeitungsverfahren Prüfung: Die Prüfungsleistung wird erbracht durch eine Bachelor-Thesis sowie ein abschließendes Kolloquium Workload im Semester insgesamt: 450 h Art der Lehrveranstaltungen: Begleitendes Colloquium davon Kontaktzeit: ca. 1 SWS = 15 h Gültigkeitsprüfung: In Geltung seit: WiSe 2009/2010 Änderungen zum: SoSe 12 Modulverantwortliche: der oder die Studiengangsbeauftragte 2 Studienordnung Anlage 2 Modulübersicht nach Studienbereichen Bachelor of Arts (B.A.) – Soziale Arbeit Studienbereich I: Gesellschaftliche Rahmenbedingungen und theoretische Grundlagen Sozialer Arbeit 1.4 Rechtliche Grundlagen, Sozialpolitik und Ethik 2.5 Entwicklung und Sozialisation 5.3 Inklusion und Exklusion, Teilhabe und Sozialer Wandel 7.1 Geschichte und theoretische Grundlagen der Sozialen Arbeit als Disziplin und Profession SWS Credits 4 8 8 4 10 10 10 5 Studienbereich II: Individuen und Gruppen in ihrer Lebenswelt SWS und in ihren Lebenslagen 1.1 Selbstgesteuertes Lernen/Anleitung zum Selbststudium 4 1.5 Ästhetik, Medien und Kommunikation I 5 2.1 Studium Generale 3 2.3 Recht in der Sozialen Arbeit 8 2.4 Grundlagen der Sozialmedizin von Menschen in verschiedenen 4 Lebenslagen 3.1 Soziale Arbeit mit psychisch und psychiatrisch kranken 8 Menschen 5.2 Soziale Arbeit im internationalen und interkulturellen Kontext 4 7.2 Wertekonflikte in der Sozialen Arbeit 8 Credits Studienbereich III: Institutionelle und organisatorische Rahmenbedingungen Sozialer Arbeit 5.4 Partizipation und Rehabilitation für Menschen mit Behinderung und Menschen im Alter 6.3 Organisation und Sozialforschung SWS Credits 4 5 8 10 SWS 8 4 12 Credits 10 5 15 5 8 30 10 4 4 10 5 SWS Credits 4 8 5 10 15 Studienbereich IV: Berufliches Handeln in der Sozialen Arbeit 1.3 Grundlagen von Sozialer Arbeit und Pädagogik 2.2 Sozialpädagogische Interaktion und Kommunikation 3.2 Methodik sozialpädagogischen Arbeitens in exemplarischen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit 4.1 Praktikum und Praxisbegleitung 5.1 Projekttag – Ausbildungs-, Forschungs-, Entwicklungs- und Evaluationsprojekte 6.2 Ästhetik, Medien und Kommunikation II 6.4 Planung, Steuerung und Auswertung von Unterstützungsprozessen Studienbereich V: Wissenschaft und Forschung in der Sozialen Arbeit 1.2 Einführung in das sozialwissenschaftliche Arbeiten 6.1 Projekttag 7.3 Bachelor-Thesis 0 5 0 10 5 15 5 10 3 Prüfungsordnung §5 (2) Sind mehrere Prüfer/-innen an der Notenbildung einer Prüfungsleistung beteiligt, wird die Note aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gebildet. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Teilprüfungen, errechnet sich die Modulnote aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Noten der einzelnen Teilprüfungen. Werden Noten zusammengezogen, lauten sie folgendermaßen: bis 1,5 = „sehr gut“ 1,6 bis 2,5 = „gut“ 2,6 bis 3,5 = „befriedigend“ 3,6 bis 4,0 = „ausreichend“ über 4,0 = „nicht ausreichend“ Bei der Bildung der einzelnen Noten und der Gesamtnote wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. §7 (2) (3) Ergibt sich im Nachhinein, dass ein Studierender/eine Studierende bei einer studienbegleitenden Prüfungsleistung unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder sich anderweitig einer Täuschung schuldig gemacht hat, wird die Note „nicht ausreichend" (5,0) erteilt. Die Entscheidung der zuständigen Lehrkraft ist schriftlich zu begründen und in die Prüfungsakte des/der Studierenden aufzunehmen. In den Fällen des Satzes 1 wird eine bereits erteilte Zulassung zur Bachelorprüfung widerrufen. Deshalb kann eine bereits begonnene oder abgeschlossene Bachelorprüfung nicht gewertet werden. In diesem Fall erfolgt keine Anrechnung im Sinne von § 11 Abs. 2. Ergibt sich während oder nach Abschluss der Bachelorprüfung, dass sich der/die Studierende bei der Anfertigung der Bachelorarbeit unerlaubter Hilfsmittel bedient oder sich anderweitig einer Täuschung schuldig gemacht hat, wird die Prüfung vom zuständigen Prüfungsausschuss ganz oder teilweise mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Bachelorzeugnis und Bachelorurkunde werden eingezogen. § 11 Wiederholung von Prüfungsleistungen (1) Nicht bestandene Prüfungen können einmal wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung soll im gleichen Semester oder zu Beginn des folgenden Semesters oder spätestens im Rahmen der Prüfungstermine des jeweils folgenden Semesters abgelegt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag einen weiteren Prüfungsversuch im Rahmen der regulären Prüfungstermine für dieses Modul zulassen. Der Prüfungsanspruch erlischt bei Versäumnis der Wiederholungsfrist, es sei denn der/die Studierende hat das Versäumnis nicht zu vertreten. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung ist nicht zulässig. (2) Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden. (3) Ist die Prüfung endgültig nicht bestanden, erhält der/die Studierende einen schriftlichen Bescheid. Auf Antrag wird dem Studenten/der Studentin vom Prüfungsamt eine Bescheinigung ausgestellt, die die erbrachten Prüfungsleistungen und Noten enthält und erkennen lässt, dass eine Prüfungsleistung bzw. die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden ist. 4 C. Bachelorprüfung § 13 Bachelorarbeit (1) In der fachspezifischen Bachelorarbeit soll der/die Studierende nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist, ein Problem aus einem Fachgebiet des Bachelorstudiengangs „Soziale Arbeit“ selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. (2) Zur Bachelorarbeit wird zugelassen, wer die Module der ersten sechs Semester im Umfang von 180 Credits erfolgreich abgeschlossen hat. (3) Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit von bis zu drei Studierenden angefertigt werden. Der Beitrag der einzelnen Studierenden muss deutlich abgrenzbar und bewertbar sein, einen wesentlichen Teil der Arbeit darstellen und die Anforderungen gem. Abs. 1 erfüllen. (4) Die Bachelorarbeit wird von einem Gutachter/einer Gutachterin (Erstgutachter/-in) betreut und bewertet. Eine weitere Bewertung erfolgt durch einen Zweitgutachter/eine Zweitgutachterin. Mindestens ein Gutachter/eine Gutachterin muss Professor/-in der EHB sein. Der/die andere Gutachter/-in kann Lehrbeauftragte/r, Gastprofessor/-in oder Gastdozent/-in der EHB sein. Der/die Prüfungsausschussvorsitzende entscheidet in Ausnahmefällen über den Einsatz anderer geeigneter Gutachter/-innen. (5) Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt 12 Wochen. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Arbeit sind so zu begrenzen, dass der vorgesehene Arbeitsaufwand in der vorgegebenen Frist zur Bearbeitung eingehalten werden kann. Die Bearbeitungszeit kann auf Antrag des/der Studierenden aus Gründen, die er/sie nicht zu vertreten hat, um höchstens vier Wochen verlängert werden. Mit dem Antrag auf Verlängerung sind die Gründe für eine Verlängerung darzustellen und durch entsprechende Nachweise zu belegen. Die Entscheidung darüber trifft der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit der betreuenden Lehrkraft. Bei Schwangerschaft einer Studentin verlängert sich die Bearbeitungszeit zusätzlich um die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden. Der Abgabetermin ändert sich dadurch nicht. (6) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist beim Prüfungsamt schriftlich zu stellen. Die Termine werden vom Prüfungsamt festgesetzt. Der Antrag muss den Themenvorschlag und einen Vorschlag für die Erst- und Zweitgutachter/-innen und deren Einverständniserklärung enthalten. (7) Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit erfolgt durch das Prüfungsamt durch schriftliche Benachrichtigung. Dies kann auch per Aushang geschehen. Thema und Zeitpunkt der Ausgabe sowie die Abgabe sind aktenkundig zu machen. Wird kein Themenvorschlag für die Bachelorarbeit fristgerecht eingereicht oder die Bachelorarbeit nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. (8) Die Bachelorarbeit ist dreifach in maschinengeschriebener und gebundener Ausfertigung im Prüfungsamt einzureichen. Ein Exemplar ist unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte hinsichtlich des Inhalts der Arbeit für die Bibliothek vorgesehen, sofern der Studierende/die Studierende keine Einwände erhebt. Bei der Abgabe hat der/die Studierende schriftlich zu versichern, dass er/sie seine/ihre Arbeit, bei Gruppenarbeiten seinen/ihren entsprechend gekennzeichneten Anteil der Arbeit, selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. 5 (9) Die Bachelorarbeit ist von den Gutachtern/den Gutachterinnen zu begutachten und zu bewerten. Bei nicht übereinstimmender Beurteilung wird die Note aus dem arithmetischen Mittel gebildet. Die Bachelorarbeit kann jedoch nur dann als „ausreichend“ und besser bewertet werden, wenn beide Einzelnoten „ausreichend“ oder besser sind. Bei einer Abweichung der Einzelbewertungen von mehr als zwei Noten wird vom Prüfungsausschuss ein dritter Gutachter/eine dritte Gutachterin zur Bewertung der Arbeit bestimmt. Das Bewertungsverfahren soll in der Regel vier Wochen nicht überschreiten. (10) Dem/der Studierenden wird auf Wunsch vor dem Kolloquium zur Bachelorarbeit die endgültige Beurteilung der Bachelorarbeit mitgeteilt und von den Gutachter/-innen erläutert. (11) Lautet die endgültige Beurteilung der Bachelorarbeit „nicht ausreichend“, muss die Bachelorarbeit mit neuem Thema unverzüglich wiederholt werden. Bei Wiederholung der Bachelorarbeit ist eine Rückgabe des Themas gemäß Abs. 5 nur dann zulässig, wenn bei der ersten Bachelorarbeit von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde. Eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen. § 14 Kolloquium (1) Wurde die Bachelorarbeit mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, hat der/die Studierende die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit in einem hochschulöffentlich zu führenden Kolloquium darzustellen. Zum Ausschluss dieser Öffentlichkeit gelten die Regelungen zur mündlichen Prüfung gem. § 10 Abs. 2 Ziffer 10 entsprechend. (2) Das Kolloquium ist nach Bestehen der Bachelorarbeit in der Regel noch in demselben Semester abzuhalten. Die Prüfung wird gemeinsam von den Gutachtern/-innen der Bachelorarbeit als Einzelprüfung oder als Gruppenprüfung durchgeführt. Das Ergebnis der Bewertung wird dem/der Studierenden unmittelbar nach der Prüfung mitgeteilt. Die Gegenstände, der Verlauf sowie das Ergebnis des Kolloquiums sind in einem Protokoll festzuhalten, das von allen beteiligten Prüfern/Prüferinnen zu unterzeichnen ist. Für die Führung dieses Protokolls kann von den Prüfern/Prüferinnen ein/e Beisitzer/-in herangezogen werden. (3) Das Kolloquium dauert mindestens 30 und maximal 45 Minuten. Den Termin bestimmt der Prüfungsausschuss im Benehmen mit den Gutachtern/Gutachterinnen. Die Gutachter/-innen setzen die Note einvernehmlich fest. (4) Ist das Kolloquium mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bestanden, wird aus den Noten der Bachelorarbeit und des Kolloquiums entsprechend der in der Anlage dargestellten Gewichtung die Gesamtnote des Moduls berechnet. § 15 Gesamtnote und Abschluss des Studiums (1) Die Modulnoten bilden die Gesamtnote. Die Gesamtnote des Bachelorabschlusses ergibt sich aus allen benoteten Prüfungsteilen unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung (Anzahl der Credits). Die Gesamtnote „sehr gut mit Auszeichnung“ wird anstelle der Gesamtnote „sehr gut“ vergeben, wenn die Gesamtnote besser oder gleich 1,3 ist. (2) Das Bachelorstudium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Modulprüfungen mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet und 210 Credits erreicht wurden. 6 § 16 Bachelorzeugnis, Bachelorurkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records und staatliche Anerkennung (1) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums verleiht der/die Rektor/-in der EHB den akademischen Grad „Bachelor of Arts“ (B. A.). Der/die Studierende erhält ein Zeugnis und eine Urkunde, aus der sich der erworbene Grad ergibt. Das Zeugnis ist von dem/der Rektor/-in der EHB und dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses oder dem/der jeweiligen Stellvertreter/-in zu unterzeichnen; die Urkunde ist von dem/der Rektor/-in oder dem/der Stellvertreter/-in zu unterzeichnen. Zeugnis und Urkunde sind mit dem Siegel der EHB zu versehen. (2) Das Zeugnis enthält Angaben über das Thema der Bachelorarbeit und deren Bewertung sowie die Beurteilungen der übrigen Modulprüfungen. Außerdem ist die Gesamtnote auf dem Zeugnis vermerkt. (3) Das Zeugnis trägt das Datum, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist. (4) Das Diploma Supplement gibt als Zusatz zu Zeugnis und Urkunde in englischer Sprache ergänzende Informationen über Art und Note der erfolgreich absolvierten Module mit Inhaltsbeschreibung über den Studienverlauf, über die mit Studienabschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen und über die verleihende Hochschule. (5) Zusätzlich erhalten die Studierenden auf Antrag eine Lernabschrift (Transcript of Records). In dieser werden alle absolvierten Module und die ihnen zugeordneten Studienleistungen einschließlich der dafür vergebenen Credits und Prüfungsnoten aufgenommen. Das Transcript of Records wird von dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unterzeichnet. 7 Modul 1.2 Einführung in das sozialwissenschaftliche Arbeiten Skript Inhaltliche und formale Hinweise für die Bachelor‐Thesis zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Arts (B.A.) Studiengangskonferenz Soziale Arbeit (z. Z. bearbeitet durch: Holewa, Stallmann, Wießmeier, Steffens) 8 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung ................................................................................................ 10 1.1 Zu den formalen Anforderungen: .............................................................................. 10 2 Aufbau und Inhalt ................................................................................... 10 2.1 Struktur der Bachelor-Thesis: ................................................................................... 10 2.1.1 Inhalte der wesentlichen Strukturelemente: ....................................................... 11 3 Empfehlungen zum Inhalt des Titelblatts................................................. 12 4 Formales: Umfang und allgemeine Formatierung .................................... 13 5 Formatvorlagen ....................................................................................... 13 6 Gliederung .............................................................................................. 15 7 Inhaltsverzeichnis entspricht den Gliederungsebenen Zitieren und Belegen ......................................................................................................... 15 8 Eidesstattliche Erklärung ......................................................................... 15 9 Einleitung Die formaljuristischen Regelungen finden sich in der Bachelorprüfungsordnung (BPO.) Diese und ein Formblatt zur Anmeldung der Bachelor‐Thesis finden sich auf der Homepage der EHB. Zu den formalen Anforderungen: Die Prüfungsordnung sieht keine Vorgaben hinsichtlich der äußeren Gestaltung der Bachelor‐Thesis vor, handlungsleitend sollte eine gute und rasche Lesbarkeit sein. So sind beispielsweise unterschiedliche Gedankengänge durch Absätze zu trennen, zwischen Absätzen sind durch hinführende und glättende Formulierungen Übergänge zu schaffen und es ist ein ausgewogenes Verhältnis der Absätze anzustreben. Auch bei der Gliederung steht die gute Lesbarkeit und Übersichtlichkeit im Vordergrund. D.h. die einzelnen Gliederungspunkte sind mit einer Abschnittsnummerierung zu versehen (1, 1.1, 1.2, 1.1.1 …). Die Abschnittsnummerierung sollte maximal bis zur 4. Ordnung gehen (1.1.1.1). Den Gliederungspunkten sind Seitenzahlen zuzuordnen. Die Anzahl der Gliederungspunkte sollte in angemessenem Verhältnis zum Text stehen. Zu viele Gliederungspunkte bergen die Gefahr der Zerklüftung in sich und hemmen den Lesefluss, bei zu wenigen Gliederungspunkten dagegen, verliert man als Leser leicht den Überblick. Zu Abbildungen und Tabellen: Wörtliche Zitate, Abbildungen und Tabellen dienen der Zusammenfassung und Illustration von Sachverhalten und unterstützen insofern die Argumentation im Text. Sie ersetzen den Text aber nicht, d.h. sie sind zu interpretieren und im Fließtext zu erläutern. Abbildungen und Tabellen werden fortlaufend nummeriert, betitelt und in eigenen Verzeichnissen (Abbildungs‐ und Tabellenverzeichnis) aufgeführt. Aufbau und Inhalt Struktur der Bachelor-Thesis: Titelblatt Vorwort (optional) Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben Abbildungs‐,Tabellen‐u. Abkürzungsverzeichnis (optional), Abstract/ Zusammenfassung (optional) Einleitung/ Fragestellung Hauptteil: Theoretischer Teil: Problemstand / Theorie Methodischer Teil: Vorgehen / Methoden Empirie: bei explizit empirischen Anteilen sind Hypothese bzw. Forschungsfragestellung, Forschungsdesign und die Ergebnisse der Empirie darzustellen Ergebnisse Analyse Fazit / Ausblick Quellenverzeichnis (die verwendete Literatur sowie alle analogen und digitalen sonstigen Quellen – z.B. Internet und Druckerzeugnisse, die nicht über das Verlagswesen veröffentlicht wurden (Flyer, Broschüren etc.)) Anhang / Anlagen Eidesstattliche Erklärung 10 Inhalte der wesentlichen Strukturelemente: Die Einleitung sollte eine klar gekennzeichnete Problem‐ bzw. Fragestellung enthalten, den theoretischen und methodischen Hintergrund skizzieren, gegebenenfalls die in der Arbeit zu begründenden Hypothese(n) darlegen, eine deutliche Ab‐ und Eingrenzung des Themas (»Fokus« der Betrachtung) vornehmen, das Ziel (oder die Ziele) der Untersuchung genau bezeichnen, Angaben zur gewählten Methode und zur Vorgehensweise (vor allem bei empirischen Arbeiten) machen, sowie evtl. einen Überblick über den Aufbau der Arbeit geben, eine klar gekennzeichnete Problem‐ bzw. Fragestellung enthalten, eine deutliche Ab‐ und Eingrenzung des Themas (»Fokus« der Betrachtung) vornehmen, das Ziel (oder die Ziele) der Untersuchung genau bezeichnen, die Bedeutung/Wichtigkeit der Fragestellung im jeweiligen praktischen oder theoretischen Kontext beschreiben; evtl. den theoretischen und methodischen Hintergrund sowie die Methode und Vorgehensweise (vor allem bei empirischen Arbeiten) skizzieren, evtl. den persönlichen Zugang zum Thema beschreiben. Im Hauptteil wird das eigentliche Thema mit der gewählten Methode ergebnisorientiert behandelt und dargestellt. Bei der Bearbeitung sind folgende Kriterien zu beachten: Das im Titel genannte Thema ist vollständig zu bearbeiten (Passung von Titel und bearbeitetem Thema beachten). Den Stand der Forschung (Literaturbericht, vor allem bei theoretischen Arbeiten) darlegen. Die Argumentation hat gründlich und sachbezogen zu erfolgen. Die Selbstständigkeit der Erarbeitung soll an eigenständiger Gedankenführung und Argumentation erkennbar sein. Die verwendete Literatur ist kritisch und vergleichend zu diskutieren und als Beleg zu nutzen. Die Darstellung soll einen klaren, eindeutigen Aussagegehalt haben und logische, in sich schlüssige Argumentationsketten aufweisen. Hypothesen und Ergebnisse müssen begründet und nachprüfbar sein. Bei empirischen Arbeiten muss das methodische Vorgehen nachvollziehbar dargestellt werden (Regeln der Forschungsethik und des Datenschutzes sind zu beachten). Die Analyse/ Diskussion der Ergebnisse enthält – je nach Anlage der Arbeit‐ eine Zusammenfassung der Ergebnisse, die Formulierung von Schlussfolgerungen. Das Fazit enthält Hinweise auf weiterführende bzw. offene Fragen und/oder einen Ausblick z.B. auf andere Fachgebiete, Zeitphasen oder Anwendungsbereiche. Im Anhang befindet sich Material, das nicht direkt in den Text gehört, z.B. Original Fragebogen, Kopien von Dokumenten, zusätzliche statistische Auswertungen/Tabellen, Internetseiten und –quellen. Umfangreiches Material sollte digital der Arbeit beigelegt werden. Fragen des Inhalts und des Trägermediums sind mit dem/der Erstgutachter/‐in abzustimmen. 11 Empfehlungen zum Inhalt des Titelblatts Beispiel: 12 Formales: Umfang und allgemeine Formatierung Die Bachelor‐Thesis ist mit einer Textverarbeitungssoftware zu erstellen. Der Umfang sollten 35 Seiten bis 50 Seiten umfassen. Bei empirischen Arbeiten kann nach Rücksprache mit dem/der Erstgutachte/‐in die Maximalseitenzahl überschritten werden. Bei einer Gruppenarbeit (max. zwei Autorinnen) umfasst die Thesis ca. 70 bis 100 Seiten. Bei einer zwanzigprozentigen Überschreitung ist eine Befürwortung des/der Erstgutachter/ ‐in einzuholen. Allgemeine Standards für Seiten und Textgestaltung: Die Typengröße beträgt 12 Punkt, der Text ist 1,5‐zeilig anzuordnen. Am oberen und unteren Rand sind jeweils 2,5 bis 3,5 cm die Standardeinstellungen der Textverarbeitungen zu übernehmen und am Seitenrand links (Binderand) sollte der Abstand 3 – 4 cm betragen, der rechte Rand kann wieder dem Standard von 2,5 cm entsprechen. Formatvorlagen Standardtext: Es handelt sich dabei um eigenen Text der Autoren /‐innen. Hier in Unterscheidung zu dem von WORD reservierten Wort „Standard“ als „Fließtext“ bezeichnet. Allgemeiner Standard: Schriftgrad: 12 pt, Blocksatz, Zeilenabstand: 1,5 Zeilen (Bitte Silbentrennung einschalten) Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Fließtext Wörtliche Zitate: Standard: Schriftgrad: 11 pt, Blocksatz; Einzug: Links: 1,5 cm, Zeilenabstand: genau / einzeilig „Wörtliche Zitate Wörtliche Zitate Wörtliche Zitate Wörtliche Zitate Wörtliche Zitate Wörtliche Zitate Wörtliche Zitate Wörtliche Zitate Wörtliche Zitate Wörtliche Zitate Wörtliche Zitate Wörtliche Zitate“ 13 Liste oder Aufzählung: Standard: Bitte verwenden Sie die Funktion „Aufzählungszeichen“ Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Liste oder Aufzählung Kopf‐ und Fußzeile Kopfzeile: In der Kopfzeile befindet sich in der Regel der Titel der Arbeit bzw. der Titel des Kapitels oder Abschnitts. Standard: Hier handelt es sich um unverbindliche Vorschläge. KOPFZEILE KOPFZEILE Fußzeile: FUßZEILE FUßZEILE Fußnote: Die Fußnote wird von WORD in der Standardformatierung und 10 Punkt dargestellt, die Schriftart entspricht der des Textes. Tabellen: Eine geeignete Auto‐Formatierung für Tabellen, die z. B. Text enthalten, findet sich unter den Formatvorlagen. Titel der Tabelle Text in Tabelle Text in Tabelle Text in Text in Tabelle Text in Tabelle Text in Tabelle Text in Tabelle Tabelle Text in Tabelle Text in Tabelle Text in Tabelle 14 Gliederung Ein Beispiel für vier Ebenen (in der Regel reichen drei Ebenen aus): 1 Einführung 1.1 Problemstellung 1.2 Ziel und Vorgehensweise 2 Theoretische Grundlagen: Kundenbindung und Kundenzufriedenheit 2.1 Kundenbindung 2.2 Kundenzufriedenheit als Grundlage der Kundenbindung 2.2.1 Dimensionen der Zufriedenheit 2.2.2 Operationalisierung 2.2.2.1 Subjektive Faktoren 2.2.2.2 Objektive Faktoren Inhaltsverzeichnis entspricht den Gliederungsebenen Zitieren und Belegen Bitte entnehmen Sie die entsprechen detaillierten Anleitungen der Fachliteratur, dem Internet oder dem Skript „Zitieren und Belegen“ auf der e‐Learning Plattform der EHB für das Modul 1.2. Zitate (direkte und indirekte) müssen stets belegt werden, d.h. es muss ein genauer und vollständiger Quellennachweis geführt werden. Auch die Übernahme von Fremdmaterialien jeglicher Art (Grafiken, Bilder, Statistiken etc.) – auch hier handelt es sich um Zitate ‐ ist lückenlos zu belegen. Es ist eine grundsätzliche Entscheidung zwischen der deutschen Zitation (Fußnotenzeichen im Text und Quelle in der Fußnote) und der amerikanischen Zitation (Harvard System) (Kurzbeleg im Text) zu treffen. Grundsätzlich gilt, die Systeme dürfen nicht gemischt werden! Eidesstattliche Erklärung Beispiel für die Eidesstattliche Erklärung: Hiermit erkläre ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder nicht veröffentlichten Schriften entnommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit hat in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Ich erkläre mein Einverständnis damit, dass diese Arbeit in der Hochschulbibliothek der Evangelischen Hochschule Berlin EHB bereitgestellt wird. Die Leser/Leserinnen sind berechtigt, persönliche Kopien für wissenschaftliche und nichtkommerzielle Zwecke zu erstellen (§53 UrhG). Jede weitergehende Nutzung bedarf meiner ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung. Ort, Datum Vorname Nachname, Matrikelnummer Unterschrift 15