Begründung für eine stationäre psychosomatische Behandlung

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Antragstellung
Voraussetzung für die Kostenübernahme für jeden stationären Aufenthalt sind ein Antrag bei
der privaten Krankenkasse/Beihilfe sowie ein ärztlicher Bericht.
Bei der Notwendigkeit einer stationären psychosomatischen Behandlung sollte der ärztliche
Bericht folgendes enthalten:
-
Angaben zur Vorgeschichte
Angaben über ambulante und/oder stationäre Vorbehandlungen mit Befunden und
Untersuchungsergebnissen
Angaben über die aktuelle Symptomatik und Diagnose
Begründung, warum ambulante Behandlungsmaßnahmen nicht ausreichen und eine
stationäre Behandlung in einer spezialisierten Klinik erforderlich ist.
Begründung
So begründen Sie oder Ihr Arzt den Antrag auf eine psychosomatische Behandlung:
Eine stationäre psychosomatische Behandlung in unserer Klinik bewilligen die Kostenträger in
der Regel dann, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
-
-
nach Ausschöpfung aller ambulanten Mittel ist dies nur unter stationären Bedingungen
möglich,
eine Herausnahme des Patienten aus dem häuslichen oder beruflichen Konfliktfeld ist
ärztlich und therapeutisch notwendig,
es besteht eine psychische Symptomatik, die in ambulanter Therapie zu chronifizieren
droht: z.B. eine länger anhaltende depressive Episode mit Verdacht auf Chronifizierung,
Störungen in der psychischen Verarbeitung akuter körperlicher Erkrankungen: z.B.
Anpassungsstörungen,
depressive
Entwicklungen
oder
Angstzustände
im
Zusammenhang mit schwerwiegenden körperlichen Erkrankungen oder Diagnosen,
psychisch mitbedingte Aufrechterhaltung oder Verschlechterung einer körperlichen
Erkrankung oder chronischer Schmerzen,
unklare Körperbeschwerden mit der Frage nach einer psychogenen (Teil-)Ursache,
der Schweregrad der Störung ist besonders stark ausgeprägt,
die stationäre Behandlung dient als Motivierung für eine sich anschließende ambulante
Behandlung
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Frau Seemann, Frau Gessert
Fax: +49 7226-54 519
Max Grundig Klinik GmbH
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Akutmedizin
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