Grundsätze der Auftragsausführung

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Auftragsausführung von Wertpapiergeschäften
Ausführungsgrundsätze und Ausführungsplätze
I. Ausführungsgrundsätze
Die Haspa ermöglicht ihren Kunden (Privatkunden und professionelle Kunden) die Ausführung von Kauf- oder
Verkaufsaufträgen über Finanzinstrumente nach folgenden Grundsätzen:
1 Vorrang von Kundenweisungen zum Ausführungsplatz bei Kauf- oder Verkaufsaufträgen
a) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine explizite Kundenweisung in Bezug auf den Ausführungsplatz von Kauf- oder Verkaufsaufträgen für Finanzinstrumente im Sinne des WpHG zur Nichtanwendung der
unter Ziffer 2 dieses Abschnittes dargestellten Grundsätze sowie der in II. bis V. genannten relevanten Kriterien
sowie angegebenen Ausführungsplätze und Hinweisen führt, die die Haspa entwickelt bzw. geprüft hat, um bei der
Ausführung von Kundenaufträgen gleichbleibend bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
b) Eine Weisung des Kunden zu einem von ihm gewünschten Ausführungsplatz ist stets vorrangig vor den in den
unter Ziffer 2 dieses Abschnittes dargestellten Grundsätzen sowie der in II. bis V. spezifizierten Angaben. Bei der
Ausführung eines Kauf- oder Verkaufsauftrags wird die Haspa einer Weisung des Kunden Folge leisten.
2 Grundsätze der bestmöglichen Auftragsausführung
a) Kundenaufträge für Finanzinstrumente, die an einer Börse oder in einem multilateralen Handelssystem im Sinne
des § 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG im Inland gehandelt werden, werden im Inland ausgeführt. Sofern Finanzinstrumente
ausländischer Emittenten an einer Börse oder an einem multilateralen Handelssystem im Inland gehandelt werden,
werden die Aufträge gleichfalls im Inland ausgeführt.
b) Sollte ein Finanzinstrument nicht an einer Börse im Inland notiert sein, so wird der Kundenauftrag im Ausland
über ausgewählte Vermittler an der Heimatbörse ausgeführt.
c) Wird ein Finanzinstrument an mehreren inländischen Börsen oder multilateralen Handelssystemen gehandelt, so
erfolgt die
von Finanzinstrumenten nach dem
Ergebnis der letzten Haspainternen Überprüfung der Ausführungsplätze die bestmögliche Ausführung im Sinne
des § 33 a WpHG erwarten lässt. Die festzustellende Ausführungsqualität bestimmt sich insbesondere nach dem
für die Haspa erkennbaren Preis und den Kosten, die durch die Ausführung an einem Handelsplatz entstehen.
Sofern diese Kriterien zu keinem eindeutigen Ergebnis führen, wird daneben die Ausführungsgeschwindigkeit, die
Ausführungswahrscheinlichkeit bzw. die Abwicklungssicherheit berücksichtigt werden.
d) Börsennotierte Derivate im Inland werden grundsätzlich an der EUREX ausgeführt.
II. Zur Entwicklung der Ausführungsgrundsätze angewandte relevante Kriterien
Kriterien für das Auswahlverfahren hinsichtlich des Ausführungsplatzes
1 Wertpapiergruppen
Für die Zuordnung von inländischen Ausführungsplätzen werden die Finanzinstrumente in folgende Wertpapiergruppen unterteilt:
DAX30
MDAX, TecDAX und SDAX
Verbriefte Derivate (inklusive Zertifikate)
Sonstige deutsche Werte
Ausländische Indexwerte
Sonstige ausländische Werte
Rentenwerte (Anleihen)
2 Sonstige Finanzinstrumente
Geschäfte in Finanzinstrumenten, die an keiner Börse notiert sind, werden grundsätzlich als Festpreisgeschäfte
(Eigenhandel) reguliert. Als Grundlage für die Preisfeststellung dieser Finanzinstrumente werden geeignete Referenzzinskurven bzw. Referenzwerte zugrunde gelegt. Die Haspa wird eine individuelle Aufklärung ihrer Kunden
über das mit diesen Finanzinstrumenten verbundene Risiko durchführen.
Über die Abwicklung von Kundenaufträgen zu Finanzinstrumenten wie beispielsweise geschlossene Alternative
Investmentfonds, deren Anschaffung und Veräußerung außerhalb organisierter Märkte und multilateraler Handelssysteme stattfindet, informiert die Haspa ihre Kunden ebenfalls individuell.
3 Überprüfte Ausführungsplätze
In dem Vergleich der Ausführungsplätze wurden die Börsenplätze Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg,
Hannover, München und Stuttgart sowie die elektronischen Handelssysteme Xetra und Tradegate Exchange berücksichtigt.
4 Auswahl und Gewichtung der Bewertungskriterien
Im Rahmen der Analyse der Ausführungsplätze hat die Haspa festgestellt, dass alle unter II. 3 genannten Börsenplätze hinsichtlich der Ausführungsgeschwindigkeit durchaus vergleichbar sind. Vor diesem Hintergrund sind für
die Bewertung und Auswahl der einzelnen Ausführungsplätze die folgenden Kriterien und Gewichtungen herangezogen worden:
Kriterium
Preis
Kosten (fremde Spesen)
Liquidität
Gewichtung
50 %
40 %
10 %
III. Ausführungsplätze für Kundenaufträge
Um die bestmöglichen Ergebnisse für Kundenaufträge zu erzielen, werden auf Basis der Haspa-internen Analyse
sowie auf Basis der unter II. genannten relevanten Kriterien für den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten die
nachfolgenden Ausführungsplätze gewählt (sofern keine anders lautende explizite Kundenweisung vorliegt):
Wertpapiergruppe
DAX30
MDAX
TecDAX
SDAX
Verbriefte Derivate (inklusive Zertifikate)
Sonstige deutsche Werte
Ausländische Indexwerte
Sonstige ausländische Werte
Rentenwerte (Anleihen)
Ausführungsplatz
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Stuttgart
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
IV. Besondere Hinweise
Die Haspa bietet ihren Kunden in verschiedenen Wertpapiergattungen, z. B. in Rentenwerten (Anleihen) und verbrieften Derivaten (inklusive Zertifikate), neben der börslichen auch die außerbörsliche Ausführung im Wege eines
Festpreisgeschäfts an. Sofern Kundenaufträge als Festpreisgeschäfte ausgeführt werden, wird die Haspa sicherstellen, dass diese zu marktgerechten Konditionen und Bedingungen erfolgen.
Um bei mehreren gleichgerichteten Kundenorders die im Durchschnitt bestmögliche Auftragsausführung zu gewährleisten, behält sich die Haspa, insbesondere im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung für Kunden (Finanzportfolioverwaltung), das Recht vor, Aufträge zusammenzulegen (sog. Blockorders).
Die Ausgabe oder die Rücknahme von Anteilen an Investmentvermögen werden, sofern auch hier keine gegenteilige Weisung des Kunden vorliegt, über die Verwahrstelle abgewickelt.
V. Vermögensverwaltung
Kauf- und Verkaufsaufträge für Vermögensverwaltungsdepots wird das Haspa Vermögensmanagement gemäß
diesen Grundsätzen zur bestmöglichen Ausführung erteilen.
VI. Überprüfung der Grundsätze und der Ausführungsplätze
Die Grundsätze sowie die nach den genannten relevanten Kriterien erfolgte Auswahl von Ausführungsplätzen wird
die Haspa jährlich überprüfen. Zudem wird sie eine Überprüfung unterjährig vornehmen, wenn Anhaltspunkte dafür
vorliegen, dass wesentliche Merkmale, die für die Auswahl eines bestimmten Ausführungsplatzes ausschlaggebend waren, keine Gültigkeit mehr besitzen. Die unter III. aufgeführte Analyse und die Bewertung der Ausführungsplätze wurde zum Stichtag 18. März 2015 vorgenommen.
Eine Änderung der Ausführungsplätze ist aufgrund einer u. a. unterjährigen Überprüfung möglich. Die Haspa informiert ihre Kunden bei Auftragserteilung über etwaige Änderungen. Über wesentliche Änderungen der vorliegenden Grundsätze der Auftragsausführung wird die Haspa ihre Kunden unverzüglich (z. B. durch Anpassung dieser
Broschüre) informieren.
Anmerkung: Die in diesem Dokument verwendeten Begriffe sind solche des WpHG.
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