Windpocken/Gürtelrose (Herpes Zoster) - virale Erkrankung Erreger: Varizella-Zoster-Virus Vorkommen: weltweit Inkubationszeit: 8-28 Tage, meist 14-16 Tage Symptome: - 1-2 Tage vor dem Hautausschlag unspezifische Symptome wie Kopf-, Gliederschmerzen juckender, in Schüben auftretender Ausschlag für 3-5 Tage an Haut und Schleimhäuten: rote Flecken flüssigkeitsgefüllte Bläschen Krusten Fieber bei Gürtelrose: örtlich begrenzte Schmerzen und Bläschen, Fieber Verlauf: - - Komplikationen: bakterielle Superinfektion der Haut Lungenentzündung Hirnhautentzündung seltener: Herzmuskel-, Nieren-, Gelenkentzündung Blutungsneigung insbesondere bei Erwachsenen, immungeschwächten Personen, Schwangeren und Neugeborenen um die Geburt herum Fehlbildungen in 1-2 % bei einer Infektion der Schwangeren in der 5.-24. Schwangerschaftswoche (bei Gürtelrose nicht bekannt) bei Gürtelrose: erhebliche Schmerzen der betroffenen Körperregion über Monate/Jahre (Post-Zoster-Neuralgie), Ausbreitung des Ausschlages, Beteiligung des Gehirnes, Lähmungen meist lebenslange Immunität für Windpocken Verbleib der Viren nach erster Infektion lebenslang im Körper mit möglicher Reaktivierung und Ausbildung einer Gürtelrose Ausscheidung: - über Sekrete aus dem Nasen-Rachen-Raum (beim Husten, Sprechen Niesen, Atmen) in die Umgebungsluft über das Bläschensekret über die Flüssigkeit der Bindehaut Übertragung: - über die Luft von Mensch zu Mensch über direkten Kontakt zu der Bläschen- bzw. Bindehautflüssigkeit bzw. aus der Flüssigkeit über die Luft über den Mutterkuchen in der Schwangerschaft durch die Gürtelrose Verursachung von Windpocken: über direkten Kontakt zu der Bläschenflüssigkeit bzw. aus der Flüssigkeit über die Luft hohe Ansteckungsgefahr bei Windpocken betroffen sind insbesondere Kleinkinder bei Gürtelrose: betroffen sind insbesondere Personen > 50 Jahre , immungeschwächte Personen, jedoch entsteht Gürtelrose teils auch spontan Erstellt durch: Gesundheitsamt Kreis Bergstraße I-8/1 Gol Version: 1.0 Stand 14.10.2016 Freigegeben am: Gü 14.10.2016 Seite 1 von 2 Quellenangabe: RKI, Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main Ansteckungsdauer: - 1-2 Tage vor Erkrankungsbeginn bis alle Bläschen verkrustet sind, circa 5-7 Tage nach dem Beginn des Ausschlages bei Gürtelrose: ab dem Beginn des Hautausschlages bis alle Bläschen verkrustet sind, circa 5-7 Tage nach dem Beginn des Hautausschlages Prophylaxe: - Vermeidung des Kontaktes zu Erkrankten, dies gilt insbesondere für immungeschwächte Personen oder nicht immune Schwangere Desinfektion mit einem Desinfektionsmittel zur Abtötung von Viren Isolierung von Erkrankten Impfung bei Gürtelrose zusätzlich: Abdecken der Bläschen, Basishygienemaßnahmen - symptomatisch ggf. antivirale Therapie Therapie: Impfung: Lebendimpfstoff, Empfehlung ab dem Alter von 11 Monaten Meldepflicht: nach §§ 6 – 9 und § 34 IfSG - - an das Gesundheitsamt: bei Verdacht, Erkrankung oder Tod bei Verdacht oder Erkrankung eines Kindes oder des Personals durch die Leiter von Kindergemeinschaftseinrichtungen bei direktem oder indirektem Labornachweis an die Kindergemeinschaftseinrichtung: bei Verdacht oder Erkrankung eines Kindes oder des Personals durch den Erkrankten bzw. durch die Eltern Regelungen in Gemeinschaftseinrichtungen: Besuchsverbot für Kinder bzw. Personal nach § 34 IfSG bei Verdacht oder Erkrankung, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist (frühestens eine Woche nach Ausbruch des Hautausschlages (Verkrusten aller Bläschen) bei einem unkompliziertem Verlauf der Erkrankung). Kontaktpersonen: - - sofortige Impfung für Kontaktpersonen (Riegelungsimpfung) innerhalb von fünf Tagen nach Kontakt zu einem Erkrankten bzw. innerhalb von drei Tagen nach Beginn des Hautausschlages beim Erkrankten, falls kein Impfschutz oder Immunität besteht Vermeidung des Kontaktes zu Erkrankten für Immungeschwächte, Neugeborene, ggf. Frühgeborene und nicht immune Schwangere, sonst ggf. passive Immunisierung Bei Ansteckungsverdacht oder Symptomen sollten Sie Kontakt zu einem Arzt aufnehmen! Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an! Gesundheitsamt Kettelerstr. 29 64646 Heppenheim Tel.: Tel.: 06252 - 15-5396 06252 - 15-5855 Erstellt durch: Gesundheitsamt Kreis Bergstraße I-8/1 Gol Herr Laumann, Telefonzentrale des Gesundheitsamtes Frau Schubert, Sekretariat Fachbereich Infektions- und Umwelthygiene Version: 1.0 Stand 14.10.2016 Freigegeben am: Gü 14.10.2016 Seite 2 von 2 Quellenangabe: RKI, Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main