Der Kreisausschuss - Kreis Bergstrasse

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Windpocken/Gürtelrose (Herpes Zoster)
- virale Erkrankung Erreger:
Varizella-Zoster-Virus
Vorkommen:
weltweit
Inkubationszeit:
8-28 Tage, meist 14-16 Tage
Symptome:
-
1-2 Tage vor dem Hautausschlag unspezifische Symptome wie Kopf-, Gliederschmerzen
juckender, in Schüben auftretender Ausschlag für 3-5 Tage an Haut und Schleimhäuten: rote Flecken  flüssigkeitsgefüllte Bläschen  Krusten
Fieber
bei Gürtelrose:
 örtlich begrenzte Schmerzen und Bläschen, Fieber
Verlauf:
-
-
Komplikationen:
 bakterielle Superinfektion der Haut
 Lungenentzündung
 Hirnhautentzündung
 seltener: Herzmuskel-, Nieren-, Gelenkentzündung
 Blutungsneigung
 insbesondere bei Erwachsenen, immungeschwächten Personen, Schwangeren und Neugeborenen um die Geburt herum
 Fehlbildungen in 1-2 % bei einer Infektion der Schwangeren in der 5.-24.
Schwangerschaftswoche (bei Gürtelrose nicht bekannt)
 bei Gürtelrose: erhebliche Schmerzen der betroffenen Körperregion über
Monate/Jahre (Post-Zoster-Neuralgie), Ausbreitung des Ausschlages, Beteiligung des Gehirnes, Lähmungen
meist lebenslange Immunität für Windpocken
Verbleib der Viren nach erster Infektion lebenslang im Körper mit möglicher Reaktivierung und Ausbildung einer Gürtelrose
Ausscheidung:
-
über Sekrete aus dem Nasen-Rachen-Raum (beim Husten, Sprechen Niesen, Atmen) in die Umgebungsluft
über das Bläschensekret
über die Flüssigkeit der Bindehaut
Übertragung:
-
über die Luft von Mensch zu Mensch
über direkten Kontakt zu der Bläschen- bzw. Bindehautflüssigkeit bzw. aus der Flüssigkeit über die Luft
über den Mutterkuchen in der Schwangerschaft
durch die Gürtelrose Verursachung von Windpocken: über direkten Kontakt zu der
Bläschenflüssigkeit bzw. aus der Flüssigkeit über die Luft
hohe Ansteckungsgefahr bei Windpocken
betroffen sind insbesondere Kleinkinder
bei Gürtelrose: betroffen sind insbesondere Personen > 50 Jahre , immungeschwächte Personen, jedoch entsteht Gürtelrose teils auch spontan
Erstellt durch:
Gesundheitsamt Kreis Bergstraße I-8/1 Gol
Version:
1.0 Stand 14.10.2016
Freigegeben am:
Gü 14.10.2016
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Quellenangabe: RKI, Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main
Ansteckungsdauer:
-
1-2 Tage vor Erkrankungsbeginn bis alle Bläschen verkrustet sind, circa 5-7 Tage
nach dem Beginn des Ausschlages
bei Gürtelrose: ab dem Beginn des Hautausschlages bis alle Bläschen verkrustet
sind, circa 5-7 Tage nach dem Beginn des Hautausschlages
Prophylaxe:
-
Vermeidung des Kontaktes zu Erkrankten, dies gilt insbesondere für immungeschwächte Personen oder nicht immune Schwangere
Desinfektion mit einem Desinfektionsmittel zur Abtötung von Viren
Isolierung von Erkrankten
Impfung
bei Gürtelrose zusätzlich: Abdecken der Bläschen, Basishygienemaßnahmen
-
symptomatisch
ggf. antivirale Therapie
Therapie:
Impfung:
Lebendimpfstoff, Empfehlung ab dem Alter von 11 Monaten
Meldepflicht:
nach §§ 6 – 9 und § 34 IfSG
-
-
an das Gesundheitsamt:
 bei Verdacht, Erkrankung oder Tod
 bei Verdacht oder Erkrankung eines Kindes oder des Personals durch die
Leiter von Kindergemeinschaftseinrichtungen
 bei direktem oder indirektem Labornachweis
an die Kindergemeinschaftseinrichtung:
 bei Verdacht oder Erkrankung eines Kindes oder des Personals durch den
Erkrankten bzw. durch die Eltern
Regelungen in Gemeinschaftseinrichtungen:
Besuchsverbot für Kinder bzw. Personal nach § 34 IfSG bei Verdacht oder Erkrankung,
bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist (frühestens eine Woche nach Ausbruch des Hautausschlages (Verkrusten aller Bläschen) bei
einem unkompliziertem Verlauf der Erkrankung).
Kontaktpersonen:
-
-
sofortige Impfung für Kontaktpersonen (Riegelungsimpfung) innerhalb von fünf Tagen nach Kontakt zu einem Erkrankten bzw. innerhalb von drei Tagen nach Beginn
des Hautausschlages beim Erkrankten, falls kein Impfschutz oder Immunität besteht
Vermeidung des Kontaktes zu Erkrankten für Immungeschwächte, Neugeborene,
ggf. Frühgeborene und nicht immune Schwangere, sonst ggf. passive Immunisierung
Bei Ansteckungsverdacht oder Symptomen sollten Sie Kontakt zu einem Arzt aufnehmen!
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an!
Gesundheitsamt
Kettelerstr. 29
64646 Heppenheim
Tel.:
Tel.:
06252 - 15-5396
06252 - 15-5855
Erstellt durch:
Gesundheitsamt Kreis Bergstraße I-8/1 Gol
Herr Laumann, Telefonzentrale des Gesundheitsamtes
Frau Schubert, Sekretariat Fachbereich Infektions- und Umwelthygiene
Version:
1.0 Stand 14.10.2016
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Gü 14.10.2016
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Quellenangabe: RKI, Gesundheitsamt Stadt Frankfurt am Main
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