Strafrechtliche Rechtsgüter und Embryonenforschung

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Minyoung Choi
Strafrechtliche Rechtsgüter
und Embryonenforschung
Deutschland und Südkorea im Vergleich
Logos Verlag Berlin
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
V
Inhaltsübersicht
Abkürzungsverzeichnis
VII
XVII
TEIL 1:
EINLEITUNG
1
Kapitel 1:
Problemdarstellung
I
Kapitel 2:
Verlauf der Untersuchung
2
TEIL 2:
DIE MENSCHENWÜRDE ALS WICHTIGSTER GRUNDSATZ DES EMBRYONENSCHUTZES
5
Kapitel 3: Das traditionelle Menschenwürdeargument
5
I. Immanuel Kant: Die Menschenwürde als Instrumentalisierungsverbot
1. Die Menschenwürde auf moralischer Ebene
2. Die Menschenwürde auf rechtlicher Ebene
5
5
6
II. Günter Dürig: Die Menschenwürde als Objektivierungsverbot
1. Kant-Rezeption und Erweiterung
2. Der positive Gehalt des Würdebegriffs und seines Achtungsanspruchs
3. Die Objektformel
4. Die Menschenwürde und der Embryo
6
7
7
8
8
III. Die Probleme der Objektformel
1. Die Instrumentalisierung als Menschenwürdeverletzung?
2. Die Gefahr der „Leerformelhaftigkeit" der Objektformel
3. Die ungenauen Begriffe des „Objekts" und der „vertretbaren Größe"
4. Resümee
9
9
10
11
11
Kapitel 4: Aktuelle Menschenwürdeargumentation in der Biotechnologie
I. Verschiedene Argumente zur Menschenwürde
1. Die Menschenwürde als ein Wert
2. Die Menschenwürde als ein Leistungs- und Kommunikationsbegriff
3. Einige Kerninhalte der Menschenwürde
4. Resümee
a) Unterschiede zwischen den Menschenwürdeargumenten
b) Gemeinsamkeiten zwischen den Menschenwürdeargumenten
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12
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16
16
17
II. Die Abwägungsmöglichkeit der Menschenwürde
17
1. Die Abwägungsmöglichkeit der Menschenwürde in der Rechtsprechung ..17
a) Wiederfestlegung der Unabwägbarkeit der Menschenwürde
17
b) Einige Ausnahmefälle?
18
c) Unklarheiten des Urteils zum Schwangerschaftsabbruch
19
2. Die Menschenwürde als ein mehrdeutig differenzierter Begriff
19
Inhaltsverzeichnis
a) Unabwägbare Menschenwürde
b) Abwägbare Menschenwürde
c) Gattungswürde
3. Resümee
IH. Einige Besonderheiten des Menschenwürdearguments in der Biotechnologie. 22
1. Die Würde der Menschheit
l
a) Die Erweiterung der individuellen Menschenwürde
Jb) Die Unklarheit der Gattungswürde
22
2. Der „Sein-Sollen-Fehlschluss"
^
3. Die Entkopplung von Leben, Lebensrecht und Menschenwürde
24
4. Die Menschenwürdeträgerschaft des vorgeburtlichen Lebens
25
a) Die Voraussetzung des Geborenseins des Menschen
26
26
b) Die Individualbezogenheit der Menschenwürde
c) Verschiedene Stellungnahmen in christlichen Varianten
27
27
aa) Offizielle Stellungnahme
bb) Ansichten in den evangelischen Kirchen
27
cc) Die relative Einheitlichkeit in der katholischen Kirche
28
29
dd) Resümee
TEIL 3:
DIE RECHTLICHE STELLUNG DES EMBRYOS
31
Kapitel 5:
Die Theorie über den Anfang des menschlichen Lebens
31
I. Der Vorgang der Embryonenentwicklung
1. Die Gametogenese: Reifung der Keimzellen
a) Die Entwicklung der Eizelle (Oogenese)
b) Die Entwicklung der Samenzellen (Spermatogenese)
c) DieGameten
2. Die Befruchtung und die Zygote
3. Die Entwicklung der Leibesfrucht
a) Blastomere
b) 8-Zellstadium
c) Embryoblast und Trophoblasten
d) Morula und Blastozyste
e) Einnistung (Nidation) und Primitivstreifen
f) Embryo und Fötus
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31
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II. Unterschiedliche Theorien
1. Die Verschmelzungstheorie
2. Die Bewusstseinstheorie
3. Die Abstufungstheorie
35
35
37
37
III. Kritik und Bewertung
38
Kapitel 6: Betrachtung der Rechtsprechung und des geltenden Strafrechts
39
I. Die Rechtsprechung des BverfG
40
1. Das erste Urteil aus dem Jahr 1975
40
a) Das Kontinuitätsargument und das Potentialitätsargument
40
b) Die Menschenwürde und das Lebensrecht des menschlichen Lebens,
die mit der objektiven Wertordnung des Grundgesetzes begründen
werden
40
Inhaltsverzeichnis
c) Ergebnis
2. Das zweite Urteil aus dem Jahr 1993
a) Die Gemeinsamkeiten mit dem ersten Urteil
b) Der Wechsel vom Indikations- zum Beratungsmodell
c) Der Widerspruch im zweiten Urteil
3. Unterschiedliche Interpretationen der Rechtsprechung des BVerfG
a) Die Interpretation der Verschmelzungstheorie
b) Die Interpretation der Bewusstseinstheorie
c) Die Interpretation der Abstufungstheorie
d) Resümee
II. Das geltende Strafrecht
1. Die Unterscheidung von Mensch und Leibesfrucht
2. Die Abstufung des Schutzes von pränatalem Leben
a) Vier Stufen des Schutzes
b) Probleme des abgestuften Schutzes
3. Die Möglichkeiten für einen Schutz der Leibesfrucht außerhalb des
Mutterleibes
a) Die Anwendbarkeit der §§ 218 ff. StGB
aa) Der Erlanger Schwangerschaftsfall
bb) Der Fall der Leibesfrucht außerhalb des Mutterleibes
b) Die Anwendbarkeit der §§ 212, 211 und §§ 223 ff. StGB
Kapitel 7:
XI
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Überblick über das Embryonenschutzgesetz und andere einschlägige
Gesetze
51
I. Die rechtliche Stellung des Embryos im ESchG
1. Der Zeitpunkt des Beginns des Embryonenschutzes
2. Die Vorschriften des Embryonenschutzes
51
51
51
II. Die Widersprüche zu einschlägigen Gesetzen
52
1. Der Widerspruch zum geltenden Strafrecht
52
a) Der Unterschied der Schutzintensität zwischen einem Embryo in vivo
und in vitro
52
b) Die wesentliche Identität beider Sachverhalte
53
c) Die Fälle der PID und PND
54
2. Der Widerspruch im ESchG
54
a) § 6 Abs. 1 ESchG und § 6 Abs. 2 ESchG
54
b) Der Angriff auf die Zielrichtung des Embryonenschutzgesetzes
55
3. Der Widerspruch zum Stammzellgesetz
56
ID. Resümee
TEIL 4:
Kapitel 8:
57
DIE KONKRETISIERUNG DES STRAFRECHTLICHEN
RECHTSGUTES IN DER EMBRYONENFORSCHUNG
59
Der Rechtsgutsbegriff
60
I. Systemimmanenterund systemkritischer Rechtsgutsbegriff
1. Der systemimmanente Rechtsgutsbegriff.
2. Der systemkritische Rechtsgutsbegriff
60
60
61
II. Individualrechtsgüter und Universalrechtsgüter
63
Inhaltsverzeichnis
64
1. Die dualistische Lehre
2. Die monistische Lehre
a) Drei Arten von monistischen Lehren
b) Die Legitimität der Allgemeinheitsrechtsgüter
Kapitel 9: Die personale Rechtsgutslehre Hassemers
b
"4
65
65
6
I. Die Grundlagen für das Vorverständnis
1. Die Aufgabe des Strafrechts
2. Die liberale Staatskonzeption
3. Rechtsgutslehre und funktionalistisches Denken
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67
U. Die Vorstellung der personalen Rechtsgutslehre
1. Der personale Begriff des Rechtsguts
2. Die personale Konzeption von Universalrechtsgütern
3. Die Konstituierung des Rechtsguts
67
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HJ. Die Kritik an der personalen Rechtsgutslehre
1. Die klare Unterscheidung zwischen Individual- und Kollektivgütern?
2. Die Kriterien für eine begriffliche Konturierung des Rechtsguts
3. Das Rechtsgut als Maßstab der Legitimität von Straftatbeständen
4. Resümee
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71
Kapitel 10: Die Untersuchung der genannten Rechtsgüter in der
Embryonenforschung
72
I. Der Embryonenbegriff des ESchG und seine Subjektivität als „Person"
72
1. Die befruchtete Eizelle
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2. Die totipotente Zelle
73
3. Menschliches Leben nach ungeschlechtlicher Fortpflanzung
74
a) Die Klontechniken
74
aa) Embryonen-Splitting
75
bb) Zellkerntransfer
75
b) Die Kemtransplantation
75
c) Der Kerntransfer unter Verwendung tierischer Eizellen
77
d) Die Reprogrammierung somatischer Zellen ohne Kerntransfer
77
aa) Der Begriff des Embryos im StZG
78
bb) Die Übertragbarkeit des Embryonenbegriffs aus dem StZG
78
cc) Die Auslegung eines Embryo im ESchG
79
4. Die Ungeeignetheit der Subjektivität des Embryos als „Person"
80
a) Totipotenz als ein normativer Grund beim Embryonenschutz
80
aa) Die Unklarheiten der Definition
80
(1) Die Unklarheitendes Sprachgebrauchs
80
(2) Die Schwierigkeiten in der Naturwissenschaft
81
bb) Der Wandel des Begriffsverständnisses durch neue Techniken... 81
cc) Die praktischen Probleme des Totipotenzbegriffs
82
b) Totipotente Zelle als Träger der Menschenwürde und des Lebensrechts
83
aa) Totipotente Zelle als Träger der Menschenwürde
83
(1) Die Menschenwürde des Embryos
83
(2) Die Menschenwürdeträgerschaft aufgrund von Totipotenz.... 84
bb) Totipotente Zelle als Träger des Lebensrechts
84
(1) Das Lebensrecht des Embryos
84
Inhaltsverzeichnis
c)
XIII
(2) Das Lebensrecht aufgrund von Totipotenz
Resümee
85
85
II. Die Strafbarkeit der Embryonenforschung im ESchG
86
1. Die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken
86
a) Die fremdnützige Befruchtung: § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG
86
b) Geklonte Embryonen: § 6 Abs. 1 ESchG
86
2. Die Verwendung vorhandener Embryonen zu Forschungszwecken: § 2
Abs. 1 ESchG
88
a) Das tatbestandlich geschützte Tatobjekt
88
aa) Durch Befruchtung entstandene Embryonen
88
bb) Durch Klonen entstandene Embryonen
89
b) Die vier Tathandlungen
90
c) Ein spezielles subjektives Tatbestandsmerkmal: Der fremdnützige
Zweck
90
aa) Verbrauchende Embryonenforschung und Stammzelltherapie
91
bb) Embryonenexperimente und Heilversuche
91
cc) Beobachtende Forschung
92
dd) Die Vernichtung eines Embryos
92
(1) Die aktive Vernichtung des Embryos
92
(2) Tatbestandsmäßigkeit des Unterlassens?
93
(3) Auslegung der Verwendung
94
(4) Resümee
95
3. Die Ungeeignetheit der Strafbarkeitrechtsgüter der Embryonenforschung. 95
a) Erfasste Embryonen nach dem Herstellungsverfahren
95
b) Die Flexibilität des erfassten Embryonenbegriffs
96
c) Das Menschenbild als die personale Konzeption von
Universalrechtsgütern
96
aa) Die Ungeeignetheit des Menschenbildes als
Allgemeinheitsrechtsgut
97
bb) Die hinter dem Schutz des Menschenbildes verborgenen
Rechtsgüter
97
cc) Das Menschenbild als Schutz kultureller Identität
97
HJ. Der gesetzgeberischer Handlungsbedarf beim Embryonenbegriff
1. Die Legaldefinition des § 8 Abs. 1 ESchG
2. Die Vermutungsregel des § 8 Abs. 2 ESchG
98
98
99
EXKURS: DAS RECHTSGUT DER EMBRYONENFORSCHUNG IN
SÜDKOREA
101
Kapitel 11: Die rechtliche Stellung des Embryos
101
I. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
101
II. Das geltende Strafrecht
1. Die Unterscheidung von Mensch und Leibesfrucht
2. Die Erlaubnis des Schwangerschaftsabbruchs durch ein Sondergesetz
3. Die Möglichkeit für einen Schutz der Leibesfrucht außerhalb des
Mutterleibes
4. Resümee
101
101
102
HJ. Das Gesetz zur Bioethik und Sicherheit
103
102
103
Inhaltsverzeichnis
1. Die rechtliche Stellung des Embryos im Bioethikgesetz
2. Der Widerspruch zum geltenden Strafrecht
3. Die unstabile rechtliche Stellung des Embryos im BioethikG
Kapitel 12: Die doppelte Strafbarkeit der Embryonenforschung
104
104
105
.105
I. Der Begriff des Embryos im BioethikG
105
1. Die befruchtete Eizelle
106
2. Der geteilte Zellveftand
106
3. Der durch die Körperzelle geklonte Embryo
107
a) Die Reprogrammierung somatischer Zellen und Kerntransfer unter
Verwendung tierischer Eizellen
107
b) Das Embryonen-Splitting
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H. Die Strafbarkeit der Herstellung und der Verwendung von Embryonen zu
Forschungszwecken
1. Die Strafbarkeit der Herstellung von Embryonen
a) Durch Befruchtung erzeugte Embryonen: §§ 13 ff. BioethikG
b) Durch Kerntransplantation erzeugte Embryonen: §§ 11, 22 und 23
BioethikG
2. Die Strafbarkeit der Verwendung vorhandener Embryonen
3. Der Zweck der Therapie als eine Grenze der Forschung
a) Die Struktur der Embryonenforschung in beiden Ländern
aa) Embryonenforschung und Schwangerschaftsherbeiführung
bb) Künstliche Befruchtung und Kerntransplantation
cc) Embryonenforschung zu Therapiezwecken in Deutschland
dd) Embryonenforschung zu Therapiezwecken in Südkorea
b) Die Begriffe der „Therapie" und der „Krankheiten"
c) Die abwägbare Denkweise der Embryonenforschung zum Zweck
Therapie
Kapitel 13: Die Rechtsgüter der Embryonenforschung beim BioethikG
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der
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I. Die Menschenwürde und das Lebensrecht des Embryos als geschützte
Rechtsgüter
1. Die Unbestimmtheit des geschützten Rechtsgutes
2. Die Ungeeignetheit der selektiven Definition
l14
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n. Die gesellschaftliche Verständigung als das Rechtsgut der
Embryonenforschung?
1. Das Bioethikgesetz als ein Ergebnis politischen Kompromisses
2. Der Verhandlungsausschuss zur Bioethik
a) Staatlicher Verhandlungsausschuss
b) Verhandlungsausschuss des Instituts
c) Struktur der doppelten Verhandlung
3. Die Unklarheit der gesellschaftlichen Verständigung
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in. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
1. Die Legaldefinition des Embryos
2. Das Ziel des BioethikG und des Verhandlungsausschusses
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120
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Inhaltsverzeichnis
TEIL 5:
SCHLUSSBETRACHTUNG
XV
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Kapitel 14: Zusammenfassung der Einzelergebnisse
121
Kapitel 15: Überblick über weitere Untersuchungen
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Verzeichnis der verwendeten Literatur
125
Über den Verfasser
137
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