Minyoung Choi Strafrechtliche Rechtsgüter und Embryonenforschung Deutschland und Südkorea im Vergleich Logos Verlag Berlin Inhaltsverzeichnis Vorwort V Inhaltsübersicht Abkürzungsverzeichnis VII XVII TEIL 1: EINLEITUNG 1 Kapitel 1: Problemdarstellung I Kapitel 2: Verlauf der Untersuchung 2 TEIL 2: DIE MENSCHENWÜRDE ALS WICHTIGSTER GRUNDSATZ DES EMBRYONENSCHUTZES 5 Kapitel 3: Das traditionelle Menschenwürdeargument 5 I. Immanuel Kant: Die Menschenwürde als Instrumentalisierungsverbot 1. Die Menschenwürde auf moralischer Ebene 2. Die Menschenwürde auf rechtlicher Ebene 5 5 6 II. Günter Dürig: Die Menschenwürde als Objektivierungsverbot 1. Kant-Rezeption und Erweiterung 2. Der positive Gehalt des Würdebegriffs und seines Achtungsanspruchs 3. Die Objektformel 4. Die Menschenwürde und der Embryo 6 7 7 8 8 III. Die Probleme der Objektformel 1. Die Instrumentalisierung als Menschenwürdeverletzung? 2. Die Gefahr der „Leerformelhaftigkeit" der Objektformel 3. Die ungenauen Begriffe des „Objekts" und der „vertretbaren Größe" 4. Resümee 9 9 10 11 11 Kapitel 4: Aktuelle Menschenwürdeargumentation in der Biotechnologie I. Verschiedene Argumente zur Menschenwürde 1. Die Menschenwürde als ein Wert 2. Die Menschenwürde als ein Leistungs- und Kommunikationsbegriff 3. Einige Kerninhalte der Menschenwürde 4. Resümee a) Unterschiede zwischen den Menschenwürdeargumenten b) Gemeinsamkeiten zwischen den Menschenwürdeargumenten 12 12 12 13 14 16 16 17 II. Die Abwägungsmöglichkeit der Menschenwürde 17 1. Die Abwägungsmöglichkeit der Menschenwürde in der Rechtsprechung ..17 a) Wiederfestlegung der Unabwägbarkeit der Menschenwürde 17 b) Einige Ausnahmefälle? 18 c) Unklarheiten des Urteils zum Schwangerschaftsabbruch 19 2. Die Menschenwürde als ein mehrdeutig differenzierter Begriff 19 Inhaltsverzeichnis a) Unabwägbare Menschenwürde b) Abwägbare Menschenwürde c) Gattungswürde 3. Resümee IH. Einige Besonderheiten des Menschenwürdearguments in der Biotechnologie. 22 1. Die Würde der Menschheit l a) Die Erweiterung der individuellen Menschenwürde Jb) Die Unklarheit der Gattungswürde 22 2. Der „Sein-Sollen-Fehlschluss" ^ 3. Die Entkopplung von Leben, Lebensrecht und Menschenwürde 24 4. Die Menschenwürdeträgerschaft des vorgeburtlichen Lebens 25 a) Die Voraussetzung des Geborenseins des Menschen 26 26 b) Die Individualbezogenheit der Menschenwürde c) Verschiedene Stellungnahmen in christlichen Varianten 27 27 aa) Offizielle Stellungnahme bb) Ansichten in den evangelischen Kirchen 27 cc) Die relative Einheitlichkeit in der katholischen Kirche 28 29 dd) Resümee TEIL 3: DIE RECHTLICHE STELLUNG DES EMBRYOS 31 Kapitel 5: Die Theorie über den Anfang des menschlichen Lebens 31 I. Der Vorgang der Embryonenentwicklung 1. Die Gametogenese: Reifung der Keimzellen a) Die Entwicklung der Eizelle (Oogenese) b) Die Entwicklung der Samenzellen (Spermatogenese) c) DieGameten 2. Die Befruchtung und die Zygote 3. Die Entwicklung der Leibesfrucht a) Blastomere b) 8-Zellstadium c) Embryoblast und Trophoblasten d) Morula und Blastozyste e) Einnistung (Nidation) und Primitivstreifen f) Embryo und Fötus 31 31 31 32 32 32 33 33 34 34 34 34 35 II. Unterschiedliche Theorien 1. Die Verschmelzungstheorie 2. Die Bewusstseinstheorie 3. Die Abstufungstheorie 35 35 37 37 III. Kritik und Bewertung 38 Kapitel 6: Betrachtung der Rechtsprechung und des geltenden Strafrechts 39 I. Die Rechtsprechung des BverfG 40 1. Das erste Urteil aus dem Jahr 1975 40 a) Das Kontinuitätsargument und das Potentialitätsargument 40 b) Die Menschenwürde und das Lebensrecht des menschlichen Lebens, die mit der objektiven Wertordnung des Grundgesetzes begründen werden 40 Inhaltsverzeichnis c) Ergebnis 2. Das zweite Urteil aus dem Jahr 1993 a) Die Gemeinsamkeiten mit dem ersten Urteil b) Der Wechsel vom Indikations- zum Beratungsmodell c) Der Widerspruch im zweiten Urteil 3. Unterschiedliche Interpretationen der Rechtsprechung des BVerfG a) Die Interpretation der Verschmelzungstheorie b) Die Interpretation der Bewusstseinstheorie c) Die Interpretation der Abstufungstheorie d) Resümee II. Das geltende Strafrecht 1. Die Unterscheidung von Mensch und Leibesfrucht 2. Die Abstufung des Schutzes von pränatalem Leben a) Vier Stufen des Schutzes b) Probleme des abgestuften Schutzes 3. Die Möglichkeiten für einen Schutz der Leibesfrucht außerhalb des Mutterleibes a) Die Anwendbarkeit der §§ 218 ff. StGB aa) Der Erlanger Schwangerschaftsfall bb) Der Fall der Leibesfrucht außerhalb des Mutterleibes b) Die Anwendbarkeit der §§ 212, 211 und §§ 223 ff. StGB Kapitel 7: XI 41 41 41 42 42 43 43 44 44 45 46 46 47 47 48 49 49 49 50 50 Überblick über das Embryonenschutzgesetz und andere einschlägige Gesetze 51 I. Die rechtliche Stellung des Embryos im ESchG 1. Der Zeitpunkt des Beginns des Embryonenschutzes 2. Die Vorschriften des Embryonenschutzes 51 51 51 II. Die Widersprüche zu einschlägigen Gesetzen 52 1. Der Widerspruch zum geltenden Strafrecht 52 a) Der Unterschied der Schutzintensität zwischen einem Embryo in vivo und in vitro 52 b) Die wesentliche Identität beider Sachverhalte 53 c) Die Fälle der PID und PND 54 2. Der Widerspruch im ESchG 54 a) § 6 Abs. 1 ESchG und § 6 Abs. 2 ESchG 54 b) Der Angriff auf die Zielrichtung des Embryonenschutzgesetzes 55 3. Der Widerspruch zum Stammzellgesetz 56 ID. Resümee TEIL 4: Kapitel 8: 57 DIE KONKRETISIERUNG DES STRAFRECHTLICHEN RECHTSGUTES IN DER EMBRYONENFORSCHUNG 59 Der Rechtsgutsbegriff 60 I. Systemimmanenterund systemkritischer Rechtsgutsbegriff 1. Der systemimmanente Rechtsgutsbegriff. 2. Der systemkritische Rechtsgutsbegriff 60 60 61 II. Individualrechtsgüter und Universalrechtsgüter 63 Inhaltsverzeichnis 64 1. Die dualistische Lehre 2. Die monistische Lehre a) Drei Arten von monistischen Lehren b) Die Legitimität der Allgemeinheitsrechtsgüter Kapitel 9: Die personale Rechtsgutslehre Hassemers b "4 65 65 6 I. Die Grundlagen für das Vorverständnis 1. Die Aufgabe des Strafrechts 2. Die liberale Staatskonzeption 3. Rechtsgutslehre und funktionalistisches Denken ° ™ °° 67 U. Die Vorstellung der personalen Rechtsgutslehre 1. Der personale Begriff des Rechtsguts 2. Die personale Konzeption von Universalrechtsgütern 3. Die Konstituierung des Rechtsguts 67 67 68 69 HJ. Die Kritik an der personalen Rechtsgutslehre 1. Die klare Unterscheidung zwischen Individual- und Kollektivgütern? 2. Die Kriterien für eine begriffliche Konturierung des Rechtsguts 3. Das Rechtsgut als Maßstab der Legitimität von Straftatbeständen 4. Resümee 69 69 70 70 71 Kapitel 10: Die Untersuchung der genannten Rechtsgüter in der Embryonenforschung 72 I. Der Embryonenbegriff des ESchG und seine Subjektivität als „Person" 72 1. Die befruchtete Eizelle 72 2. Die totipotente Zelle 73 3. Menschliches Leben nach ungeschlechtlicher Fortpflanzung 74 a) Die Klontechniken 74 aa) Embryonen-Splitting 75 bb) Zellkerntransfer 75 b) Die Kemtransplantation 75 c) Der Kerntransfer unter Verwendung tierischer Eizellen 77 d) Die Reprogrammierung somatischer Zellen ohne Kerntransfer 77 aa) Der Begriff des Embryos im StZG 78 bb) Die Übertragbarkeit des Embryonenbegriffs aus dem StZG 78 cc) Die Auslegung eines Embryo im ESchG 79 4. Die Ungeeignetheit der Subjektivität des Embryos als „Person" 80 a) Totipotenz als ein normativer Grund beim Embryonenschutz 80 aa) Die Unklarheiten der Definition 80 (1) Die Unklarheitendes Sprachgebrauchs 80 (2) Die Schwierigkeiten in der Naturwissenschaft 81 bb) Der Wandel des Begriffsverständnisses durch neue Techniken... 81 cc) Die praktischen Probleme des Totipotenzbegriffs 82 b) Totipotente Zelle als Träger der Menschenwürde und des Lebensrechts 83 aa) Totipotente Zelle als Träger der Menschenwürde 83 (1) Die Menschenwürde des Embryos 83 (2) Die Menschenwürdeträgerschaft aufgrund von Totipotenz.... 84 bb) Totipotente Zelle als Träger des Lebensrechts 84 (1) Das Lebensrecht des Embryos 84 Inhaltsverzeichnis c) XIII (2) Das Lebensrecht aufgrund von Totipotenz Resümee 85 85 II. Die Strafbarkeit der Embryonenforschung im ESchG 86 1. Die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken 86 a) Die fremdnützige Befruchtung: § 1 Abs. 1 Nr. 2 ESchG 86 b) Geklonte Embryonen: § 6 Abs. 1 ESchG 86 2. Die Verwendung vorhandener Embryonen zu Forschungszwecken: § 2 Abs. 1 ESchG 88 a) Das tatbestandlich geschützte Tatobjekt 88 aa) Durch Befruchtung entstandene Embryonen 88 bb) Durch Klonen entstandene Embryonen 89 b) Die vier Tathandlungen 90 c) Ein spezielles subjektives Tatbestandsmerkmal: Der fremdnützige Zweck 90 aa) Verbrauchende Embryonenforschung und Stammzelltherapie 91 bb) Embryonenexperimente und Heilversuche 91 cc) Beobachtende Forschung 92 dd) Die Vernichtung eines Embryos 92 (1) Die aktive Vernichtung des Embryos 92 (2) Tatbestandsmäßigkeit des Unterlassens? 93 (3) Auslegung der Verwendung 94 (4) Resümee 95 3. Die Ungeeignetheit der Strafbarkeitrechtsgüter der Embryonenforschung. 95 a) Erfasste Embryonen nach dem Herstellungsverfahren 95 b) Die Flexibilität des erfassten Embryonenbegriffs 96 c) Das Menschenbild als die personale Konzeption von Universalrechtsgütern 96 aa) Die Ungeeignetheit des Menschenbildes als Allgemeinheitsrechtsgut 97 bb) Die hinter dem Schutz des Menschenbildes verborgenen Rechtsgüter 97 cc) Das Menschenbild als Schutz kultureller Identität 97 HJ. Der gesetzgeberischer Handlungsbedarf beim Embryonenbegriff 1. Die Legaldefinition des § 8 Abs. 1 ESchG 2. Die Vermutungsregel des § 8 Abs. 2 ESchG 98 98 99 EXKURS: DAS RECHTSGUT DER EMBRYONENFORSCHUNG IN SÜDKOREA 101 Kapitel 11: Die rechtliche Stellung des Embryos 101 I. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs 101 II. Das geltende Strafrecht 1. Die Unterscheidung von Mensch und Leibesfrucht 2. Die Erlaubnis des Schwangerschaftsabbruchs durch ein Sondergesetz 3. Die Möglichkeit für einen Schutz der Leibesfrucht außerhalb des Mutterleibes 4. Resümee 101 101 102 HJ. Das Gesetz zur Bioethik und Sicherheit 103 102 103 Inhaltsverzeichnis 1. Die rechtliche Stellung des Embryos im Bioethikgesetz 2. Der Widerspruch zum geltenden Strafrecht 3. Die unstabile rechtliche Stellung des Embryos im BioethikG Kapitel 12: Die doppelte Strafbarkeit der Embryonenforschung 104 104 105 .105 I. Der Begriff des Embryos im BioethikG 105 1. Die befruchtete Eizelle 106 2. Der geteilte Zellveftand 106 3. Der durch die Körperzelle geklonte Embryo 107 a) Die Reprogrammierung somatischer Zellen und Kerntransfer unter Verwendung tierischer Eizellen 107 b) Das Embryonen-Splitting 108 H. Die Strafbarkeit der Herstellung und der Verwendung von Embryonen zu Forschungszwecken 1. Die Strafbarkeit der Herstellung von Embryonen a) Durch Befruchtung erzeugte Embryonen: §§ 13 ff. BioethikG b) Durch Kerntransplantation erzeugte Embryonen: §§ 11, 22 und 23 BioethikG 2. Die Strafbarkeit der Verwendung vorhandener Embryonen 3. Der Zweck der Therapie als eine Grenze der Forschung a) Die Struktur der Embryonenforschung in beiden Ländern aa) Embryonenforschung und Schwangerschaftsherbeiführung bb) Künstliche Befruchtung und Kerntransplantation cc) Embryonenforschung zu Therapiezwecken in Deutschland dd) Embryonenforschung zu Therapiezwecken in Südkorea b) Die Begriffe der „Therapie" und der „Krankheiten" c) Die abwägbare Denkweise der Embryonenforschung zum Zweck Therapie Kapitel 13: Die Rechtsgüter der Embryonenforschung beim BioethikG 108 108 108 109 109 110 110 110 111 111 112 113 der 113 11 4 I. Die Menschenwürde und das Lebensrecht des Embryos als geschützte Rechtsgüter 1. Die Unbestimmtheit des geschützten Rechtsgutes 2. Die Ungeeignetheit der selektiven Definition l14 114 11' n. Die gesellschaftliche Verständigung als das Rechtsgut der Embryonenforschung? 1. Das Bioethikgesetz als ein Ergebnis politischen Kompromisses 2. Der Verhandlungsausschuss zur Bioethik a) Staatlicher Verhandlungsausschuss b) Verhandlungsausschuss des Instituts c) Struktur der doppelten Verhandlung 3. Die Unklarheit der gesellschaftlichen Verständigung 115 116 116 117 117 118 119 in. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf 1. Die Legaldefinition des Embryos 2. Das Ziel des BioethikG und des Verhandlungsausschusses 120 120 120 Inhaltsverzeichnis TEIL 5: SCHLUSSBETRACHTUNG XV 121 Kapitel 14: Zusammenfassung der Einzelergebnisse 121 Kapitel 15: Überblick über weitere Untersuchungen 123 Verzeichnis der verwendeten Literatur 125 Über den Verfasser 137