Tierzukauf - Kontrollservice BIKO Tirol

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Kontrollservice BIKO Tirol
Zu- und Verkauf von Biotieren
Laut EU-Bioverordnung sind, sofern verfügbar, biologische Tiere zu kaufen.
Beachten Sie, dass Sie beim Kauf von Biotieren das Biozertifikat des Verkäufers benötigen. Alternativ ist auch der Ausdruck einer Bescheinigung auf www.bioc.info möglich.
Für den Fall, dass die benötigten Tiere biologisch nicht erhältlich sind, können Sie in Einzelfällen
konventionelle kaufen:
Tiere
Ausnahme konventioneller Zukauf
Kühe, Schafe, Ziegen u. sonst. erwachsene Nutztiere ab 1. Geburt
einzige Ausnahme: gefährdete Nutztierrassen!
Weibliche Jungtiere bis zur ersten Geburt max. 10 % des ausgewachsenen Bestandes (älter
(=nullipar)
als 12 Monate) bei Rindern (Kleinbestand: 1
Rind/Jahr); pro Kalenderjahr
Muttertiere gefährdeter Nutztierrassen
max. 20 % des ausgewachsenen Bestandes (älter
als 6 Monate) bei Zuchtsauen, Schafen und Ziegen; pro Kalenderjahr
-ferkel
Zukauf unter 6 Monate bei Kälbern und Fohlen,
60 Tage bei Lämmern und Kitzen, Zuchtferkel bis
35 kg, Anzahl unbeschränkt, Dauerausnahme
Mastkälber, -lämmer, -ziegen
keine
Ferkel zur Mast, Legehennen, Mastgeflügel
nur bei Eigenbedarf und Zertifizierungsverzicht
Pferde
bei Zertifizierungsverzicht
männliche Zuchttiere
Dauerausnahme für Stiere, Widder, Böcke, etc.
Zuchtkälber, -fohlen, -lämmer, -kitze,
Österreich:
Zukäufe über die 10 %- bzw. 20 %-Regelung hinaus: Nach Antragstellung und vorheriger
schriftlicher Einzelgenehmigung ist ein erweiterter Zukauf konventioneller weiblicher Jungtiere bis
zu 40 % bei Ausweitung der Haltung, bei Rassenumstellung und Aufbau eines neuen Betriebszweiges möglich. Bei gefährdeten Rassen und in Katastrophenfällen kann auch um Muttertiere angesucht werden. Das Ansuchen ist ausnahmslos an die zuständige Behörde zu senden. Die Kontaktdaten der Behörde und das Formular für die Antragstellung finden sie auf unserer Homepage unter „Bio-Landwirschaft/Formulare“.
Muttertiere: Nur bei gefährdeten Rassen können konventionelle Muttertiere gekauft werden! Im
Rahmen der 10 %- bzw. 20 %-Regelung ist der Kauf konventioneller Muttertiere gefährdeter Rassen sogar ohne vorheriges Ansuchen möglich. Werden konventionelle Muttertiere nicht gefährde-
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ter Rassen zugekauft, sind die Tiere ausnahmslos wieder zu verkaufen. Diese Muttertiere können
nicht umgestellt werden, sie bleiben konventionell, auch ihre Milch!
Kücken zur Aufzucht: Der Zukauf konventioneller Kücken ist bis zu einem Alter von drei Tagen,
auch bei Vermarktung, ohne Ausnahmegenehmigung möglich.
Viehverkehrsschein: Wenn ein Tier biologisch vermarktet oder gekauft werden soll, dann muss
„BIO“ in der Spalte „Nähere Angaben“ stehen. Der einzeltierbezogene Bio-Hinweis ist unerlässlich! Vergessen Sie zudem nicht, die Nummer der Kontrollstelle anzuführen (für die BIKO:
AT-BIO-701).
Der Biohinweis muss bewusst und darf nicht automatisch bei jedem Tier gemacht werden! Hat das
betreffende Tier einen konventionellen Status oder eine Umstellungszeit einzuhalten, ist der Biohinweis nicht anzuführen. Schreiben Sie in der Spalte „Nähere Angaben“ zudem „konv.“.
Achtung: Wird ein Tier vermarktet bevor die Wartefrist eines Medikamentes vorbei ist,
muss auf dem Viehverkehrsschein das Medikament und das Ende der gesetzlichen Wartezeit vermerkt werden. Wird das Tier mit einem „Bio“-Hinweis vermarktet, ist auch das
Ende der doppelten Wartezeit anzuführen!
Südtirol:
Beim Zukauf konventioneller Tiere ist ein Nachweis über die Nichtverfügbarkeit notwendig. Ein
Biobetrieb, der weibliche nullipare Tiere in den Betrieb einstellen möchte, überprüft die Verfügbarkeit von biologischen Tieren in der Tier- und Warenbörse – Angebote auf der Internetseite:
www.bioland-suedtirol.it. Wenn festgestellt wird, dass keine biologisch aufgezogenen Tiere der
gewünschten Art, Rasse, Alter oder Produktionsausrichtung verfügbar sind, druckt sich der Biobetrieb die entsprechende Internetseite aus. Dieser Ausdruck dokumentiert die Nichtverfügbarkeit
und gestattet, konventionelle Tiere im Ausmaß der geltenden Regelung (Beschluss Nr., 445 vom
25.03.2013 und Dekret Nr. 552/31.7 vom 13.09.2013) in den Betrieb einzustellen. Die Dokumentation ist aufzubewahren und wird der Kontrollstelle im Rahmen der jährlichen Kontrolle vorgelegt.
Der Zukauf konventioneller Tiere über die 10% bzw. 20%-Regelung hinaus, erfolgt, nach der Absprache mit Behörde, über die Kontrollstelle. Der Biobetrieb stellt den Antrag bei der BIKO, die
ihrerseits die Genehmigung beim zuständigen Amt einholt. Das zu verwendende Formular ist auf
unserer Homepage unter „Bio-Landwirtschaft/Formulare“ zu finden. Dem Antrag muss der Ausdruck der Tier-Datenbank über die Nichtverfügbarkeit beigelegt werden.
Kücken zur Aufzucht: Der Zukauf von Eintageskücken bis max. 3 Tagen, außer bei Eigenbedarf,
ist nur mit Genehmigung durch die Kontrollstelle, nach der Absprache mit der Behörde, erlaubt.
Viehverkehrsschein
In Südtirol gibt es keinen offiziellen Viehverkehrs-/Lieferschein, der für die Biobestätigung geeignet ist. Deshalb haben wir ein Formular (Erklärung über den Biostatus von Tieren) entworfen, das
Sie zukünftig verwenden können. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage unter dem Link
„Formulare“.
Vergessen Sie zudem nicht, die Nummer der Kontrollstelle anzuführen (für die BIKO:
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IT BIO 001 BZ).
Der Biohinweis muss bewusst und darf nicht automatisch bei jedem Tier gemacht werden! Hat
das betreffende Tier einen konventionellen Status oder eine Umstellungszeit einzuhalten, ist der
Biohinweis nicht anzuführen. Schreiben Sie in der Spalte „Deklaration/dichiarazione)“ zudem
„konv.“.
Achtung: Wird ein Tier vermarktet bevor die Wartefrist eines Medikamentes vorbei ist,
muss auf dem Viehverkehrsschein das Medikament und das Ende der gesetzlichen Wartezeit vermerkt werden. Wird das Tier mit einem „Bio“-Hinweis vermarktet, ist auch das
Ende der doppelten Wartezeit anzuführen!
Umstellungsfristen
Österreich und Südtirol
Die Umstellungsfristen beginnen mit dem Zugang am Biobetrieb. Falls Sie Tiere in Umstellung weiterverkaufen, können Sie am Viehverkehrsschein auf den Beginn der Umstellung hinweisen (z.B.:
Bio-Umstellungsbeginn: 01.01.2014). In der Spalte ganz rechts darf jedoch kein Biohinweis gegeben werden.
Achten Sie bei konventionellen Tieren immer darauf, dass Sie vor der Bio-Vermarktung der Tiere
oder ihrer Produkte, die Umstellungsfrist einhalten! Zur Berechnung der ¾ Lebenszeit können Sie
den Umstellungsrechner auf der Homepage der BIKO unter „Biolandwirtschaft/ Infos/ BiostatusRechner für Rinder“ benutzen. Die Milch konventioneller Tiere darf z.B. erst nach 6 Monaten als
biologische geliefert werden. V.a. Biomilchlieferanten sind deshalb gut beraten Biotiere zu kaufen!
Tierart
Produktion
Zuchtrinder, -schafe, -ziegen
Milch
6Umstellungsfrist
Monate
Zuchtschafe, -ziegen, -schweine
Fleisch
6 Monate
Zuchtrinder, Pferde
Fleisch
¾ der Lebenszeit
Eintageskücken
Fleisch
10 Wochen
mind. 1 Jahr und
Was bedeutet ¾ der Lebenszeit?
Eine Kuh, die im Alter von 2 Jahren als konventionelle Kalbin gekauft wurde, darf erst mit 8 Jahren
biologisch vermarktet werden. Sie muss 3/4 ihres Lebens, das sind 6 Jahre, am Biobetrieb stehen.
Markieren Sie Ihre konventionellen Rinderzugänge z.B. farbig, damit Sie das Risiko einer Falschauslobung vermeiden. Noch besser und sicherer ist es, konventionell zugekaufte Rinder auch wieder
konventionell zu vermarkten. Eine Falschauslobung kann im Fleischbereich Haftungsschäden von
mehreren Hundert Tausend Euro nach sich ziehen.
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Zukaufsalter konv. Kalbin
Haltedauer
(Zukaufsalter mal 3)
2 Jahre
6 Jahre (2x3=6)
30 Monate
(2 Jahre, 6 Monate)
90 Monate
(7 Jahre, 6 Monate)
Verkaufsalter
8 Jahre (2x4=8)
(Zukaufsalter
mal 4)
120 Monate
( 10 Jahre)
Kälber konventioneller Kalbinnen, etc.
Eine praxisfreundliche Regelung gibt es für Kälber, Lämmer etc. von zugekauften konventionellen
Tieren. Der allgemeine Status der betreffenden Tierhaltung am Betrieb entscheidet über den Status des am Betrieb geborenen Tieres, unabhängig vom Status des Muttertieres. Das heißt, dass
Nachkommen von konventionell – aber verordnungskonform – zugekauften Tieren, auf anerkannten Betrieben sofort biologisch sind. Ihre Produkte hingegen müssen die Umstellungszeit durchlaufen.
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