Informationen zu Hepatitis B 1. Allgemeines Die Hepatitis B ist eine Erkrankung der Leber, die durch das Hepatitis B Virus hervorgerufen wird. Sie kommt weltweit vor und ist je nach Region eine der häufigsten Infektionskrankheiten überhaupt. Das Virus ist bei einer Erkrankung in hohen Konzentrationen insbesondere im Blut nachweisbar. Es kann auch in anderen Körperflüssigkeiten wie Speichel, Tränenflüssigkeit, Sperma, Vaginalsekret, Menstrualblut und Muttermilch vorhanden sein, wenngleich in geringeren Konzentrationen. 2. Wie wird die Krankheit übertragen? Das Hepatitis B Virus wird vorwiegend durch erregerhaltiges Blut und Blutprodukte oder ungeschützten Geschlechtsverkehr übertragen (Sperma, Vaginalsekret). Etwa 60 bis 70% der Infektionen werden hierzulande durch sexuelle Kontakte übertragen. Bereits kleinste Mengen Blut können das Virus übertragen, wenn es über (auch geringfügige) Verletzungen der Haut oder Schleimhaut in den Körper gelangt. Infizierte Frauen können das Virus vor und unter der Geburt an ihr Kind weitergeben. Blut-behaftete Gegenstände, z. B. medizinische Instrumente, Tätowiernadeln, Nadeln zum Durchstechen der Ohrläppchen und Piercings, Akupunkturnadeln zur mehrfachen Verwendung etc. stellen bei unsachgemäßer oder fehlender Aufbereitung eine Infektionsquelle dar. Eine häufige Infektionsquelle sind gebrauchte Spritzen und Kanülen (Drogenszene). 3. Krankheitszeichen und Krankheitsverlauf Die Dauer von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung (Inkubationszeit) liegt zwischen 1 bis 7 Monaten, meist jedoch bei 2-3 Monaten. Anfangs treten Allgemeinbeschwerden wie Appetitlosigkeit, Gelenkschmerzen, Unwohlsein, Übelkeit, Erbrechen und Fieber auf. Bei etwa einem Drittel der Fälle folgen im Verlauf eine Gelbfärbung der Augen und der Haut, eine Dunkelfärbung des Urins sowie eine Entfärbung des Stuhls. Bei einem weiteren Drittel fehlen diese typischen Krankheitszeichen. Ein Drittel der Infizierten hat keine Krankheitserscheinungen. Die Dauer der akuten Erkrankung beträgt etwa 4-6 Wochen. Die Hepatitis B heilt in > 90% der Fälle aus, in ca. 5-10% der Fälle entwickelt sich eine chronische Verlaufsform. Die chronische Hepatitis B kann nach Jahren zu einer Leberschrumpfung (Leberzirrhose) oder Leberzellkrebs führen. Eine Ansteckungsfähigkeit besteht unabhängig von den Symptomen der Krankheit, solange das Virus bzw. Teile des Virus im Blut nachweisbar sind. Die Ansteckungsgefahr beginnt bereits vor Ausbruch der Krankheit und hält mehrere Monate an. Von chronisch infizierten Hepatitis B Virusträgern kann eine jahrelange Ansteckungsgefahr ausgehen. 4. Therapie/ Impfung Bei der akuten Hepatitis B werden die auftretenden Beschwerden ggfs. behandelt. Körperliche Schonung ist wichtig. Während der Erkrankung sollte man auf alle Lebens- und Genussmittel verzichten, die die Leber zusätzlich belasten. Dies gilt insbesondere für Alkohol. Medikamente, die die Leber belasten, sollten nach Rücksprache mit dem Arzt gemieden werden. Bei einer chronischen Verlaufsform ist unter Umständen eine Behandlung mit bestimmten Medikamenten (antivirale Arzneimittel) sinnvoll. Gegen das Hepatitis B Virus steht ein sehr wirksamer und gut verträglicher Impfstoff zur Verfügung. Nach einer sogenannten Grundimmunisierung (3 Impfungen) besteht in der Regel ein Schutz für ca. 10 Jahre. Die Grundimmunisierung wird seit einigen Jahren von der STIKO (Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut) für Säuglinge und Kleinkinder empfohlen. Informationen zu Hepatitis B Wer sollte sich außerdem impfen lassen? (Auszug aus den Impfempfehlungen der STIKO, Stand Juli 2010) Patienten mit chronischer Nieren-, Leberkrankheit, häufiger Übertragung von Blut oder Blutbestandteilen Personal in medizinischen Einrichtungen, beruflich Gefährdete durch den möglichen Kontakt mit infiziertem Blut oder infizierten Körperflüssigkeiten Enge Kontaktpersonen zu an Hepatitis B Erkrankten (familiär, Gemeinschaftseinrichtungen) Besondere Risikogruppen wie z. B. homosexuell aktive Männer, Drogenabhängige, Prostituierte Reisende in Regionen mit hohem Hepatitis B Vorkommen bei längerem Aufenthalt oder bei zu erwartenden engen Kontakten zur Bevölkerung 5. Wie schütze ich mich und andere vor einer Ansteckung: Generell muss vermieden werden, dass Blut oder andere infektiöse Körperflüssigkeiten von Hepatitis BInfizierten, z. B. bei Verletzungen von Haut oder Schleimhäuten, in die Blutbahn oder das Gewebe einer anderen (gegen Hepatitis B ungeschützten) Person gelangt. Das gemeinsame Benutzen von z. B. Nagelscheren, Zahnbürsten oder Rasierapparaten sollte unterbleiben. Gemeinsames Benutzen von Geschirr, Besteck, Wäsche, Badezimmer und Toilette ist möglich, da eine Ansteckung über diese Wege extrem unwahrscheinlich ist. Beim Geschlechtsverkehr mit unbekannten oder ansteckenden Partnern sollten Kondome benutzt werden. Für Kontaktpersonen ist eine Schutzimpfung anzuraten. Schützen Sie sich vor direktem Blutkontakt oder direktem Kontakt zu anderen Körperflüssigkeiten z. B. durch Einmalhandschuhe. Wenn Sie an Hepatitis B erkrankt sind, informieren Sie bei jeder (zahn-)ärztlichen Untersuchung bzw. jedem (zahn-)ärztlichen Eingriff Ihre(n) (Zahn-)Ärztin/Arzt. 6. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen? Personen, die Träger von Hepatitis B Viren sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen besuchen und auch dort arbeiten. Bei Kindern mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten (z. B. Beißen, Kratzen), Blutungsneigung oder akuten, ausgedehnten Hauterkrankungen muss eine individuelle Entscheidung durch das Gesundheitsamt getroffen werden. 7. Ist die Erkrankung meldepflichtig? Meldepflichtig ist gemäß §§ 6 bis 9 Infektionsschutzgesetz: Für Ärzte: der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an einer akuten Virushepatitis Für Labore: der direkte/ indirekte Nachweis des Hepatitis B-Virus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Bezirk: Gesundheitsamt Hamburg-Altona Tel.: 42811-2638, -3005, -2110 Gesundheitsamt Hamburg-Mitte Tel.: 42854-2542, -4643, -2344 Gesundheitsamt Hamburg-Bergedorf Tel.: 42891-2216, -2329 Gesundheitsamt Hamburg-Nord Tel.: 42804-2675, -2671, -2679 Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel Tel.: 42801-3400, -3401 Gesundheitsamt Hamburg-Wandsbek Tel.: 42881-2419, -3658, -3686 Gesundheitsamt Hamburg-Harburg Tel.: 42871-2324, -2140 Herausgeber: Arbeitskreis Infektionsepidemiologie V.i.S.d.P. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Institut für Hygiene und Umwelt Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg, Tel.: 040 42845-77, www.hamburg.de/hu Stand: Juni 2015