Informationen zu Hepatitis C 1. Allgemeines Die Hepatitis C ist eine Erkrankung der Leber, die durch das Hepatitis C Virus (HCV) hervorgerufen wird. Sie ist eine häufige Infektionskrankheit und kommt weltweit vor. Das Virus ist bei einer Erkrankung insbesondere im Blut vorhanden, je nach Viruskonzentration im Blut kann HCV auch in anderen Körperflüssigkeiten wie Speichel, Schweiß, Tränen und Sperma nachweisbar sein. 2. Wie wird die Krankheit übertragen? Das Hepatitis C Virus wird vorwiegend durch erregerhaltiges Blut und Blutprodukte übertragen. Das höchste Risiko besteht bei i.v.-Drogenkonsum durch Austausch von Spritzbestecken. Übertragungen durch Sexualverkehr kommen vor, sind insgesamt seltener als bei Hepatitis B und scheinen von Sexualpraktiken abhängig zu sein (z. B. bei homosexuellen Männern). Infizierte Frauen können das Virus vor und unter der Geburt an ihr Kind weitergeben. Blut-behaftete Gegenstände (z. B. medizinische Instrumente), Tätowiernadeln, Nadeln zum Durchstechen der Ohrläppchen und Piercings, Akupunkturnadeln zur mehrfachen Verwendung etc. stellen bei unsachgemäßer oder fehlender Aufbereitung eine Infektionsquelle dar. 3. Krankheitszeichen und Krankheitsverlauf Die Dauer von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung (Inkubationszeit) liegt zwischen 2 bis 24 Wochen, meist jedoch bei 6 - 9 Wochen. Bei etwa 75 % der Betroffenen verläuft die Infektion ohne auffällige klinische Symptomatik oder geht mit nur unspezifischen, z. B. grippeähnlichen Symptomen einher. Etwa 25 % der Infizierten entwickeln eine akute, (häufig) milde Leberentzündung. Sehr schwere, besonders schnell voranschreitende Krankheitsverläufe sind sehr selten. 50 – 85% der Infektionen gehen in chronische Formen über, die häufig uncharakteristisch und mild verlaufen und durch Müdigkeit, unspezifische Oberbauchbeschwerden, Leistungseinschränkung, z.T. auch Juckreiz und Gelenkbeschwerden gekennzeichnet sind. Langfristig entwickelt sich bei ca. 20 % der chronisch Infizierten eine Leberschrumpfung (Leberzirrhose), die ein hohes Risiko für Leberzellkrebs darstellt. Eine exakte Dauer der Ansteckungsfähigkeit kann nicht angegeben werden. Grundsätzlich besteht eine Ansteckungsfähigkeit, solange das Virus im Blut vorhanden ist. Sie kann bereits eine oder mehrere Wochen vor Auftreten der ersten Symptome beginnen und bleibt bei den meisten Personen, die einen chronischen Verlauf entwickeln auf Dauer erhalten. 4. Therapie/ Impfung Bei einer Hepatitis C ist unter Umständen eine Behandlung mit bestimmten Medikamenten (antivirale Arzneimittel) sinnvoll. Während der Erkrankungsphase sollten andere Medikamente nach Rücksprache mit dem Arzt und Genussmittel (Alkohol), die die Leber belasten, gemieden werden. Hepatitis C Infizierte ohne Immunschutz gegen Hepatitis A und B sollten gegen beide Viruserkrankungen geimpft werden, da diese Infektionen bei bestehender HCV-Infektion besonders schwer verlaufen können. Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis C steht bisher nicht zur Verfügung. Eine ausgeheilte Hepatitis C (wiederholt kein Virus im Blut nachweisbar) hinterlässt nach derzeitiger Kenntnis wahrscheinlich keine bleibende Immunität. Der Antikörpernachweis lässt keine Aussage über das Krankheitsstadium zu und belegt nicht, dass Immunität besteht. Informationen zu Hepatitis C 5. Wie schütze ich mich und andere vor einer Ansteckung? Generell muss vermieden werden, dass Blut oder andere infektiöse Körperflüssigkeiten von HCV-Infizierten, z. B. bei Verletzungen von Haut oder Schleimhäuten, in die Blutbahn oder das Gewebe einer anderen Person gelangt. Beim Geschlechtsverkehr mit unbekannten oder ansteckenden Partnern sollten Kondome benutzt werden. Das gemeinsame Benutzen von z. B. Nagelscheren, Zahnbürsten oder Rasierapparaten sollte unterbleiben. Gemeinsames Benutzen von Geschirr, Besteck, Wäsche, Badezimmer und Toilette ist möglich, da eine Ansteckung über diese Wege extrem unwahrscheinlich ist. Schützen Sie sich vor direktem Blutkontakt oder direktem Kontakt zu anderen Körperflüssigkeiten z. B. durch Einmalhandschuhe. Wenn Sie an Hepatitis C erkrankt sind, informieren Sie bei jeder (zahn-)ärztlichen Untersuchung bzw. jedem (zahn-)ärztlichen Eingriff Ihre(n) (Zahn-)Ärztin/Arzt. 6. Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftseinrichtungen? Personen, die Träger von Hepatitis C Viren sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen besuchen und auch dort arbeiten. Bei Kindern mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten (z. B. Beißen, Kratzen), Blutungsneigung oder ausgedehnten Hauterkrankungen muss eine individuelle Entscheidung durch das Gesundheitsamt getroffen werden. 7. Ist die Erkrankung meldepflichtig? Meldepflichtig ist gemäß §§ 6 bis 9 Infektionsschutzgesetz: Für Ärzte: der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an einer akuten Virushepatitis Für Labore: der direkte/indirekte Nachweis des Hepatitis C-Virus, soweit nicht bekannt ist, dass eine chronische Infektion vorliegt Sie haben noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt in Ihrem Bezirk: Gesundheitsamt Hamburg-Altona Tel.: 42811-2638, -3005, -2110 Gesundheitsamt Hamburg-Mitte Tel.: 42854-2542, -4643, -2344 Gesundheitsamt Hamburg-Bergedorf Tel.: 42891-2216, -2329 Gesundheitsamt Hamburg-Nord Tel.: 42804-2675, -2671, -2679 Gesundheitsamt Hamburg-Eimsbüttel Tel.: 42801-3400, -3401 Gesundheitsamt Hamburg-Wandsbek Tel.: 42881-2419, -3658, -3686 Gesundheitsamt Hamburg-Harburg Tel.: 42871-2324, -2140 Herausgeber: Arbeitskreis Infektionsepidemiologie V.i.S.d.P. Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Institut für Hygiene und Umwelt Marckmannstraße 129a, 20539 Hamburg, Tel.: 040 42845-77, www.hamburg.de/hu Stand: Juni 2015