Hepatitis C Informationen zur Infektion - Erkrankung – Vermeidung Hepatitis C ist eine Entzündung der Leber, die durch das Hepatitis-C-Virus (HCV) verursacht wird. Die Erkrankung wird vor allem durch Blut und Blutprodukte, zum Beispiel Blutkonserven, übertragen. Eine Ansteckung durch Geschlechtsverkehr erfolgt seltener, ist aber möglich. Hepatitis C wurde früher als HepatitisNon-A-Non-B bezeichnet. Die Hepatitis C ist neben chronischem Alkoholmissbrauch die zweithäufigste Ursache für eine Schrumpfleber (Leberzirrhose) und Leberkrebs. Eine Impfung gegen Hepatitis C existiert nicht. Inkubationszeit Hepatitis C ist eine Leberentzündung, die durch das Hepatitis-C-Virus verursacht wird Bei etwa 75 % der Betroffenen verläuft die Infektion ohne auffällige klinische Symptomatik oder geht mit nur unspezifischen, z. B. grippeähnlichen, Symptomen einher. Etwa 25 % der Infizierten entwickeln eine akute, (häufig) milde Hepatitis mit meist nur mäßig erhöhten Transaminasenwerten. Fulminante Verläufe sind sehr selten. Hepatitis C wird über infiziertes Blut übertragen, wenn dieses in Blutbahn oder Schleimhäute eines Gesunden eindringt. Häufige Infektionsquellen waren infizierte Blutprodukte vor 1991. Heute gehören mit Blut verschmutzte Nadeln oder andere scharfkantige Instrumente zu den häufigsten Übertragungswegen. Die Übertragung durch Sexualverkehr ist selten, aber möglich; das Risiko steigt während der Menstruation und bei verletzungsträchtigen Sexualpraktiken. Eine infizierte Mutter kann ihr Neugeborenes in 5% der Fälle ebenfalls anstecken; ein Kaiserschnitt senkt dieses geringe Risiko nicht weiter. Sechs bis neun Wochen Dauer der Ansteckungsfähigkeit Eine exakte Dauer kann nicht angegeben werden. Grundsätzlich besteht eine Ansteckungsfähigkeit, solange HCV-RNA im Blut nachweisbar ist. Verhalten Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis C steht bisher nicht zur Verfügung. Im Gesundheitsdienst Beschäftigte sind einem aufgabenspezifischen HCV-Risiko ausgesetzt. Die Einhaltung der Standardhygiene (z. B. Tragen doppelter Handschuhe bei operativen / invasiven Eingriffen, Verwendung von Instrumenten, bei denen das Risiko einer Verletzung minimiert wird, Gebrauch von Schutzkleidung, ggf. Schutzbrille oder Visier bzw. Mund-Nasen-Schutz oder Visier) sowie eine Vermeidung von Kanülenstichverletzungen sind hier von großer Bedeutung. Erreger Symptome Übertragung Seite 1 von 2 Erstelldatum: 23.08.2013 Wiederzulassung Die Zulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann nach einer Erkrankung erfolgen, sobald das Allgemeinbefinden den Besuch der Einrichtung wieder erlaubt, unabhängig davon, ob der Erreger zu diesem Zeitpunkt noch im Blut nachweisbar ist. Sinngemäß gilt dies auch für HCV-Träger unter den Beschäftigten oder den Kindern einer Einrichtung. Eine Ausnahme stellen Personen mit ungewöhnlich aggressivem Verhalten (Beißen, Kratzen), einer Blutungsneigung oder einer generalisierten Dermatitis dar. In diesen Fällen muss die Entscheidung über die Zulassung zu einer Gemeinschaftseinrichtung durch das Gesundheitsamt individuell getroffen werden. Ein Ausschluss von Kontaktpersonen ist nicht erforderlich. Es gibt keine Impfung gegen Hepatitis C. Blutprodukte sind in Deutschland seit 1991 sicher. Drogengebrauch ist zu vermeiden; Drogenuser sollten niemals ihre Utensilien mit anderen teilen. Piercings und Tätowierungen sollten nur unter sterilen Bedingungen durchgeführt werden. Scharfkantige Hygienegegenstände wie Rasierklingen und Zahnbürsten dürfen nicht gemeinsam benutzt werden. Beim Umgang mit fremdem Blut sollte man Schutzhandschuhe tragen. Blutflecken sollten mit Desinfektionsmittel entfernt werden. Gemäß §6 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod sowie gemäß §7 (1) der direkte oder indirekte Nachweis namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Gemeinschaftseinrichtungen i. S. des § 33 IfSG sind gemäß § 34 IfSG Abs. 6 verpflichtet, dem Gesundheitsamt Ausbrüche anzuzeigen. Hygienemaßnahmen Meldung und Maßnahmen bei Ausbrüchen Wenn Sie Fragen mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz haben, können Sie sich gern an uns wenden Ihr Gesundheitsamt Leer Jahnstraße 4 26789 Leer Tel. 0491 - 926 – QR Code: Stadt Borkum – Gemeinde Westoverledingen Herr Kuikstra App. 1116 Samtgemeinde Hesel – Samtgemeinde Jümme – Gemeinde Uplengen Herr Kuper App. 1115 Stadt Leer – Gemeinde Moormerland Herr Fecht App. 1110 Stadt Weener – Gemeinde Bunde – Gemeinde Jemgum - Gemeinde Ostrhauderfehn – Gemeinde Rhauderfehn Herr Uilderks App. 1114 Homepage: E-Mail: Fax: www.landkreis-leer.de [email protected] 0491–926–1140 Seite 2 von 2 Erstelldatum: 23.08.2013