HEP C 2013 - Landkreis Leer

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Hepatitis C
Informationen zur Infektion - Erkrankung – Vermeidung
Hepatitis C ist eine Entzündung der Leber, die durch das Hepatitis-C-Virus (HCV) verursacht wird. Die
Erkrankung wird vor allem durch Blut und Blutprodukte, zum Beispiel Blutkonserven, übertragen. Eine
Ansteckung durch Geschlechtsverkehr erfolgt seltener, ist aber möglich. Hepatitis C wurde früher als HepatitisNon-A-Non-B bezeichnet.
Die Hepatitis C ist neben chronischem Alkoholmissbrauch die zweithäufigste Ursache für eine Schrumpfleber
(Leberzirrhose) und Leberkrebs. Eine Impfung gegen Hepatitis C existiert nicht.
Inkubationszeit
Hepatitis C ist eine Leberentzündung, die durch das Hepatitis-C-Virus
verursacht wird
Bei etwa 75 % der Betroffenen verläuft die Infektion ohne auffällige
klinische Symptomatik oder geht mit nur unspezifischen, z. B.
grippeähnlichen, Symptomen einher. Etwa 25 % der Infizierten
entwickeln eine akute, (häufig) milde Hepatitis mit meist nur mäßig
erhöhten Transaminasenwerten. Fulminante Verläufe sind sehr selten.
Hepatitis C wird über infiziertes Blut übertragen, wenn dieses in
Blutbahn oder Schleimhäute eines Gesunden eindringt. Häufige
Infektionsquellen waren infizierte Blutprodukte vor 1991. Heute gehören
mit Blut verschmutzte Nadeln oder andere scharfkantige Instrumente zu
den häufigsten Übertragungswegen. Die Übertragung durch
Sexualverkehr ist selten, aber möglich; das Risiko steigt während der
Menstruation und bei verletzungsträchtigen Sexualpraktiken. Eine
infizierte Mutter kann ihr Neugeborenes in 5% der Fälle ebenfalls
anstecken; ein Kaiserschnitt senkt dieses geringe Risiko nicht weiter.
Sechs bis neun Wochen
Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
Eine exakte Dauer kann nicht angegeben werden. Grundsätzlich besteht
eine Ansteckungsfähigkeit, solange HCV-RNA im Blut nachweisbar ist.
Verhalten
Eine Schutzimpfung gegen Hepatitis C steht bisher nicht zur Verfügung.
Im Gesundheitsdienst Beschäftigte sind einem aufgabenspezifischen
HCV-Risiko ausgesetzt. Die Einhaltung der Standardhygiene (z. B. Tragen
doppelter Handschuhe bei operativen / invasiven Eingriffen,
Verwendung von Instrumenten, bei denen das Risiko einer Verletzung
minimiert wird, Gebrauch von Schutzkleidung, ggf. Schutzbrille oder
Visier bzw. Mund-Nasen-Schutz oder Visier) sowie eine Vermeidung von
Kanülenstichverletzungen sind hier von großer Bedeutung.
Erreger
Symptome
Übertragung
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Erstelldatum: 23.08.2013
Wiederzulassung
Die Zulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen kann nach einer
Erkrankung erfolgen, sobald das Allgemeinbefinden den Besuch der
Einrichtung wieder erlaubt, unabhängig davon, ob der Erreger zu diesem
Zeitpunkt noch im Blut nachweisbar ist. Sinngemäß gilt dies auch für
HCV-Träger unter den Beschäftigten oder den Kindern einer Einrichtung.
Eine Ausnahme stellen Personen mit ungewöhnlich aggressivem
Verhalten (Beißen, Kratzen), einer Blutungsneigung oder einer
generalisierten Dermatitis dar. In diesen Fällen muss die Entscheidung
über die Zulassung zu einer Gemeinschaftseinrichtung durch das
Gesundheitsamt individuell getroffen werden. Ein Ausschluss von
Kontaktpersonen ist nicht erforderlich.
Es gibt keine Impfung gegen Hepatitis C. Blutprodukte sind in
Deutschland seit 1991 sicher. Drogengebrauch ist zu vermeiden;
Drogenuser sollten niemals ihre Utensilien mit anderen teilen. Piercings
und Tätowierungen sollten nur unter sterilen Bedingungen durchgeführt
werden. Scharfkantige Hygienegegenstände wie Rasierklingen und
Zahnbürsten dürfen nicht gemeinsam benutzt werden. Beim Umgang mit
fremdem Blut sollte man Schutzhandschuhe tragen. Blutflecken sollten
mit Desinfektionsmittel entfernt werden.
Gemäß §6 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der
Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod sowie gemäß §7 (1)
der direkte oder indirekte Nachweis namentlich an das zuständige
Gesundheitsamt zu melden.
Gemeinschaftseinrichtungen i. S. des § 33 IfSG sind gemäß § 34 IfSG
Abs. 6 verpflichtet, dem Gesundheitsamt Ausbrüche anzuzeigen.
Hygienemaßnahmen
Meldung und
Maßnahmen bei Ausbrüchen
Wenn Sie Fragen mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz haben, können Sie sich gern an uns wenden
Ihr Gesundheitsamt Leer
Jahnstraße 4
26789 Leer
Tel. 0491 - 926 –
QR Code:
Stadt Borkum – Gemeinde Westoverledingen
Herr Kuikstra App. 1116
Samtgemeinde Hesel – Samtgemeinde Jümme – Gemeinde Uplengen
Herr Kuper
App. 1115
Stadt Leer – Gemeinde Moormerland
Herr Fecht
App. 1110
Stadt Weener – Gemeinde Bunde – Gemeinde Jemgum - Gemeinde Ostrhauderfehn – Gemeinde Rhauderfehn
Herr Uilderks App. 1114
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Fax:
www.landkreis-leer.de
[email protected]
0491–926–1140
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Erstelldatum: 23.08.2013
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