Roger Billard Karl Pöhlig Karl Pöhlig wurde am 26. April 1908 in Mülheim an der Ruhr geboren und besuchte von 1914 bis 1922 die Volksschule in Dortmund, aus der er nach der 7. Klasse entlassen wurde. Zunächst begann er eine Ausbildung zum Konditor, die er wegen einer Hautkrankheit abbrechen musste. Danach arbeitete er als Hilfsarbeiter an verschiedenen Arbeitsstellen. Von 1936 bis 1941 war er beim Braunkohlen- und Benzinwerk in Magdeburg tätig, von wo er nach dem Tod seines Vaters nach Dortmund zurückkehrte. In Dortmund trat der ledige Karl Pöhlig eine Stelle als Arbeiter bei der Post an. Am 29. Juni 1943 wurde er an seiner Arbeitsstelle festgenommen, nachdem er beim Öffnen eines Feldpostpäckchens ertappt worden war. Am 1. Juli 1943 wurde Karl Pöhlig, der Diebstähle von Feldpostpäckchen in vierzig Fällen einräumte, in das Dortmunder Untersuchungsgefängnis eingeliefert. Im September 1943 verurteilte ihn das Sondergericht Dortmund wegen Diebstahls und Amtsunterschlagung zu einer Zuchthausstrafe von sechs Jahren und sechs Jahren Ehrverlust. Das 1943 gültige Strafgesetzbuch sah bei Diebstahl und Unterschlagung nur Gefängnisstrafen vor. Auch war die Strafhöhe auf bis zu drei Jahre bemessen. Die Verurteilung zur einer langjährigen Zuchthausstrafe ist ein Beispiel für die politische Instrumentalisierung des Strafrechts. Grundlage dafür war die Volksschädlingsverordnung von 1939. Diese schrieb vor, dass Taten, die unter Ausnutzung des Kriegszustandes begangen worden waren, mit Zuchthausstrafen bis zu 15 Jahren zu ahnden waren. Nach Ansicht des Sondergerichts Dortmund war bei Karl Pöhlig die Volksschädlingsverordnung deshalb anzuwenden, weil er die Verbindung zwischen Heimat und Front durch seine Tat gestört hätte. Daher sei eine strenge Strafe erforderlich, der gegenüber die mildernden Umstände wie seine bisherige Unbescholtenheit zurückzutreten hätten. Zwei Tage nach dem Urteil, am 15. September 1943, wurde Karl Pöhlig, in das Zuchthaus Werl eingeliefert und am 15. September 1944 in das Harsewinkeler Lager zum Arbeitseinsatz überwiesen. Bei der Aufnahmeuntersuchung stellte der Arzt ein Geschwür am Unterarm fest, das möglicherweise mit der Hautkrankheit Karl Pöhligs zusammenhängen kann. Am 20. Januar 1945 ist Karl Pöhlig im Gefangenenlager an Herzschwäche gestorben. In den vorherigen Untersuchungen wurden keine Erkrankungen des Herzens diagnostiziert. Am 25. Januar 1945 wurde er durch den evangelischen Pfarrer Rietbrock aus Versmold in Harsewinkel beerdigt. Sterbebucheintrag für Karl Pöhlig Sterbebuch Harsewinkel, 1945 Der am 17. Februar 1922 in Clichy bei Paris geborene Roger Billard besuchte bis zu seinem 12. Lebensjahr die örtliche Volksschule. Anschließend arbeitete er vier Jahre als Kuhhirte und Melker bei einem Bauern und zog dann zu seiner Mutter nach Paris, wo er zweieinhalb Jahre das Weinlagern lernte. Durch den Krieg verlor er seine Arbeit und wurde durch das Arbeitsamt zur Arbeit in Deutschland verpflichtet. Von Paris nach Hagen geschickt, musste der unverheiratete Roger Billard eine Stelle als Transportarbeiter bei der Reichsbahn in Hagen annehmen. einem Augenblick, in dem er sich unbeobachtet glaubte, hatte Roger Billard ein Feldpostpäckchen aufgerissen. Als Grund für seine Tat gab er an, dass er Hunger gehabt und in dem Paket Nahrungsmittel und Tabak vermutet habe. Da das von ihm geöffnete Paket jedoch weder Nahrungsmittel noch Tabak enthielt, versuchte er es wieder zu verschließen, wobei er ertappt wurde. Aufgrund der Häufigkeit von Transportdiebstählen hielt das Gericht eine Strafe mit abschreckendem Charakter für notwendig. Mildernd wirkte sich aus, dass kein Schaden entstanden und Roger Billard bislang straffrei geblieben war. Am 21. August 1941 wurde Roger Billard von Hagen nach Harsewinkel in das Gefangenenlager Oberems eingeliefert. Laut der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung wog der 1,70 Meter große Mann 67,5 kg und litt an einer leichten Mandelentzündung. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wurde er am 21. Dezember aus der Haft entlassen und in das Eisenbahnerwohnheim in Schwerte zurückgebracht. Sein weiterer Lebenslauf konnte nicht ermittelt werden. Begleitzettel für Roger Billard während seiner Reise nach Schwerte. Stadtarchiv Harsewinkel, C 109, Band 1 Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung im Juli 1941 wohnte er in einem Arbeiterwohnheim in Schwerte. Das Gericht verurteilte ihn wegen des Öffnens von Feldpost, das als versuchter Diebstahl gewertet wurde, zu einer Haftstrafe von 4 Monaten. In Quellen: Landesarchiv NRW Abt. OWL, D 22 Gütersloh Nr. 5404/10126