Merkblatt EHEC Enterohämorrhagische

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Kreis Stormarn
Der Landrat
Fachdienst Gesundheit
- Gesundheitsamt 23840 Bad Oldesloe
Merkblatt
EHEC
Enterohämorrhagische Escherichia coli-Infektion
Erreger:
Darmbakterien der Art Escherichia coli (E.coli, Kolibakterien) sind häufige, meist harmlose Bewohner
des menschlichen Darms und damit Teil der natürlichen Darmflora. Enterohämorrhagische E. coli
(EHEC)- Bakterien stellen eine gefährliche Sondergruppe dar, die normalerweise nicht im menschlichen
Darm vorkommt. Üblicherweise finden sich diese Bakterien im Darm von Wiederkäuern, also Rindern,
Schafen und Ziegen, Hirschen und Rehen. EHEC können bestimmte Zellgifte (Toxine) produzieren, die
die Darmzellen zerstören und schwerste Krankheitsbilder, vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern, älteren
und abwehrgeschwächten Menschen, verursachen. Sie lassen sich in mehrere Untergruppen (Serovare)
einteilen. Am häufigsten werden in Deutschland die Serovare O 157, O 26, O 91, O 103 und O 145
nachgewiesen.
Übertragungswege:
EHEC- Bakterien sind sehr ansteckend. Schon eine Übertragung von weniger als 100 Keimen kann beim
Menschen eine Infektion auslösen. Es gibt verschiedene Ansteckungsmöglichkeiten:
1. Verzehr von rohem oder nicht genügend durchgegartem Fleisch (z. B. Rinderhackfleisch, Rohwürste
wie Mettwurst oder Teewurst)
2. Verzehr von Rohmilch und daraus hergestellten Produkten (z. B. Rohmilchkäse, Sauermilchquark)
3. Verzehr von rohen, mit Fäkalspuren verunreinigten, pflanzlichen Lebensmitteln (z. B. Salat, Obst,
Gemüse)
4. Direkter Kontakt zu Wiederkäuern, z. B. auf dem Bauernhof oder in Streichelzoos
5. Schmierinfektion beim Umgang mit Infizierten (Verbreitung von kleinsten, unsichtbaren Kotspuren
über Handkontakt oder Gegenstände, z. B. beim Wickeln von Säuglingen)
6. Verschlucken von verunreinigtem Bade- oder Trinkwasser
Inkubationszeit:
Von der Ansteckung bis zum Auftreten von Symptomen vergehen im Allgemeinen 2 bis 4 (bis 10) Tage.
Krankheitsbild:
Die meisten Infektionen verlaufen mild oder unbemerkt. Als häufigstes Symptom tritt wässriger Durchfall auf, der mit Bauschschmerzen, Übelkeit und Erbrechen einhergehen kann. In 10-20% der Fälle
kommt es zu schweren Verlaufsformen mit blutigen Durchfällen, kolikartigen Bauchschmerzen und Fieber. Bei etwa 5-10% der Erkrankten entwickelt sich 5-12 Tage nach Beginn des (meist blutigen) Durchfalls eine lebensbedrohliche Komplikation, das Hämolytisch-urämische Syndrom (HUS). Daraus können
bleibende Gesundheitsschäden resultieren (z. B. Bluthochdruck, Verlust oder Einschränkung der Nierenfunktion). Ca. 2% HUS-Fälle verlaufen tödlich. Betroffen von HUS sind vor allem Kinder im Vorschulalter.
Diagnostik:
Nachweis der Bakteriengifte (Shiga-Toxin) und der Erreger in einer Stuhlprobe.
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Stand: Mai 2011
Therapie:
Die Behandlung erfolgt in Abhängigkeit vom Schweregrad des Durchfalls symptomatisch (z. B. Ersatz
von Flüssigkeit und Mineralien). Die Gabe von Antibiotika wird nicht empfohlen, da dadurch eine verstärkte Freisetzung von Giftstoffen möglich ist, die wiederum zu einer Verschlechterung des Krankheitszustandes führen kann. Auch Durchfall hemmende Mittel sollen nicht gegeben werden, da sich dadurch
die Dauer der Bakterienausscheidung verlängern kann. Komplikationen wie blutiger Durchfall oder das
Hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) müssen im Krankenhaus behandelt werden.
Dauer der Ansteckungsfähigkeit:
Ein Infizierter ist ansteckend, solange EHEC- Bakterien im Stuhl nachgewiesen werden. Dies kann auch
der Fall sein, wenn der Infizierte äußerlich gesund erscheint. Die Dauer der Ausscheidung variiert sehr
stark von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen. Während der Ansteckungsfähigkeit ist eine effektive Händehygiene und sofortige Desinfektion von mit Stuhl verschmutzten Flächen notwendig, um
Kontaktinfektionen zu vermeiden. Nutzen Sie in dieser Zeit nach Möglichkeit Einmalhandtücher.
Vorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beim Auftreten von EHEC:
 Personen, die mit EHEC infiziert oder krankheitsverdächtig sind, dürfen nicht im Lebensmittelgewerbe arbeiten (§ 42 Abs. 1 und 2).
 Personen, die mit EHEC infiziert oder krankheitsverdächtig sind, dürfen Gemeinschaftseinrichtungen
(z. B. Kindertagesstätten, Schulen) nicht betreten (§ 34 Abs.1). Dies gilt auch für Personen, die in einer Wohngemeinschaft mit einem Infizierten (Krankheitsverdächtigen) leben (§ 34 Abs. 3). Auch
Ausscheider von EHEC dürfen eine Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten (§ 34 Abs. 2).
 Es besteht eine Belehrungspflicht für Gemeinschaftseinrichtungen gegenüber Mitarbeitern und Betreuten (§ 34 Abs.5).
 Es besteht eine Meldepflicht von Mitarbeitern und Betreuten an die Gemeinschaftseinrichtung (§ 34
Abs. 5) sowie von Gemeinschaftseinrichtungen an das zuständige Gesundheitsamt (§ 34 Abs. 6).
 Es besteht eine ärztliche Meldepflicht für HUS bei Krankheitsverdacht, Erkrankung und Tod (§ 6
Abs. 1).
 Es besteht eine Labormeldepflicht für den Erregernachweis (§ 7 Abs. 1).
In jedem Fall ist eine Wiederaufnahme der Tätigkeit im Lebensmittelgewerbe bzw. eine Wiederzulassung zu einer Gemeinschaftseinrichtung nur in Absprache mit dem Gesundheitsamt gegeben.
Im Regelfall ist dies möglich, wenn drei im Abstand von 1-2 Tagen untersuchte Stuhlproben negative
Befunde erbracht haben.
Vorbeugende Maßnahmen:
 Händewaschen nach jedem Toilettengang, vor dem Essen und vor der Zubereitung von Mahlzeiten
 Nach Tierkontakt auf Bauernhöfen oder in Streichelzoos unbedingt Hände waschen, abtrocknen mit
Einmalhandtüchern, Kleinkinder beim Tierkontakt beaufsichtigen, nicht gleichzeitig essen
 Lebensmittel tierischer Herkunft nicht roh verzehren; Fleisch gut durchgaren
 Rohmilch (auch Vorzugsmilch) vom Bauern immer abkochen; pasteurisierte oder ultrahoch erhitzte
Milch und Milcherzeugnisse sind unbedenklich
 Rohe Lebensmittel tierischer Herkunft immer im Kühlschrank lagern
 Rohes Gemüse, Obst usw. schälen oder gründlich waschen
 Auftauwasser tiefgefrorener Lebensmittel weggießen, Kontakt mit Arbeitsflächen und anderen Nahrungsmitteln vermeiden; ggf. Reinigung mit Reinigungsmittel und heißem Wasser, Lappen danach
wechseln, roh zu verzehrende Nahrungsmittel ( z. B. Salat) zuerst zubereiten
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gern zur Verfügung (Tel. 04531/ 160 282).
Stand: Mai 2011
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