Veröffentlicht auf: http://www.todinrostock.de/ http://soteria-netzwerk.de/Dokumente/Aderhold_Neuroleptika_kritisch_2.2.pdf "Was also tun? Vorgehen bei einem ersterkrankten, z.T. auch bei bereits mehrfach psychotischen Menschen. Vertrauen schaffen und Sicherheit geben. Eine Traumatisierung könnte vorliegen. Alle Interventionen traumasensibel gestalten und Retraumatisierung vermeiden." "Retraumatisierung. Erzeugen eines erneuten Traumas, das Aspekte der früheren Ohnmachts und Gewalterfahrung in sich trägt und zu einer Vertiefung bisheriger traumatischer Erfahrungen führt. Retraumatisierte erfahren eine akute Verschlimmerung ihres Krankheitsbildes, bei latent suizidalen Personen kann es zu Kurzschlußhandlungen und zum Suizid kommen. Chronifizierungen des Krankheitsbildes werden verursacht und Heilungschancen werden vermindert Die Ereignisse ab dem 1.10.2005 in der Krankenakte, dazu die Ereignisse am 1./2.10.2005, http://www.todinrostock.de/miss.jpg der Missbrauch und die anschließende Fixierung für mehrere Tage. http://www.aerztepfusch-psychiatrie.de/index.php?seite=medikamentenblatt_und_fixierung Wie schon gesagt, nichts von dem, was elementare Grundkenntnisse der Psychiatrie sind, wurde auch nur ansatzweise umgesetzt. Die verantwortlichen Ärzte waren, wie so oft, abwesend, eine adäquate Vertretung gab es nicht http://www.todinrostock.de/CHA.pdf Auch die so genannten Gutacher, Prof. Dr. Harald J. Freyberger und Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfersdorf, schweigen hierzu gezielt. Man hat ja auch sehr viele langjährige Gemeinsamkeiten, in der Vergangenheit , und in der Zukunft: http://www.todinrostock.de/mogeln.pdf http://www.todinrostock.de/kapazi.pdf Dazu kommen u.a. zahlreiche gemeinsame Veröffentlichungen und gemeinsame Feiern; hier ca. sechs Wochen nach dem Tod des Patienten. http://www.kpp.med.uni-rostock.de/veranstaltungen/kmfe70/ Weitere Hintergründe und Informationen: Auch all diese Informationen scheinen den hier eingesetzten Gutachtern völlig unbekannt zu sein: Psychose, Paranoia und Schizophrenie als Folge von Missbrauch Aus dieser hier hinterlegten Veröffentlichung im Internet: „Als Spätfolge eines physischen oder sexuellen Missbrauchs / Vergewaltigung kann es durchaus zu einer psychotischen Dekompensation kommen, wenn lange Zeit dissoziierte / verdrängte Trauma-Inhalte flashback-artig ins Bewusstsein dringen und die normalen Verarbeitungsmöglichkeiten überfordern. http://www.aufrecht.net/utu/dekompensation.html Diese psychotischen Symptome können durchaus so heftig ausfallen, dass die dahinterliegende PTBS (oder andere dissoziative Störung) davon weitgehend zugedeckt wird und die Psychose ganz in den Vordergrund rückt“. Und: „Sekundärschäden durch die Psychiatrie Eines der störendsten Probleme von Missbrauchs-Überlebenden in ihren ersten Aufarbeitungs-Phasen ist fast immer ihre durch das Trauma gestörte Wirklichkeits-Konstruktion, insbesondere in Form von Leugnungen des Missbrauchs, Verdrängungen, Verdrehungen, und Täter-Implantate (Introjekte), oder eben auch sogenannte "psychotische" Verarbeitungsmuster. Wenn die Psychiatrie eine weitere falsche Wirklichkeits-Konstruktion durch Zuweisung einer "Krankheit im Kopf" hinzufügt anstatt die alten zu lösen, dann ist dies nicht nur nicht förderlich für die Heilung von den Folgen sexuellen oder physischen Missbrauchs, sondern im Regelfall schädlich: Ruhigstellen durch Medikamente (insbesondere als Ersatz für Zwangsjacken) ist eine Form der Gewaltausübung. Selbst wenn dies von Betroffenen nicht bewusst so erlebt bzw bewusst abgewehrt wird, wird es oft unbewusst dennoch so empfunden => (unbewusste oder geleugnete) Retraumatisierung http://www.aufrecht.net/utu/trauma.html Verstärkung der Missbrauchs-Leugnung durch Zuweisen einer "Krankheit" http://www.aufrecht.net/utu/leugnung.html Uminterpretation von Flashbacks als Halluzinationen oder Wahnvorstellungen, http://www.aufrecht.net/utu/trauma.html mangelnde Behandlung der Flashbacks => Verschlimmerung der Dissoziation http://www.aufrecht.net/utu/multi.html Fehldeutung von wechselnden dissoziativen Zuständen http://www.aufrecht.net/utu/trauma.html und inneren Stimmen als Schizophrenie (ggf. mit Zuschreibung biologischer Ursachen) => vollkommen falsche Behandlung dadurch auch Verminderung von (im Extremfall Verlust des letzten Restes an) Ich-Stärke und Erwachsenen-Funktionen (Gegenteil einer Ressourcen-stärkenden Therapie)" http://www.aufrecht.net/utu/ressourcen.html Bei dieser hier vorgestellten konzertierten Strategie des Vertuschens kommt mit der Gedanke, ob die Leserin dieser Internetseiten tatsächlich Recht hatte, als sie schrieb: "Du legst Dich dabei mit Leuten an, die unausgesprochen und inoffiziell ein hohes Maß an "Immunität" besitzen.." Gleichheit vor dem Gesetz, auch für psychisch Kranke? Bei einem psychisch Kranken, der hilflos ausgesetzt wird, geht man in Mecklenburg-Vorpommern ganz anders vor: Artikel 3 des Grundgesetzes: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. http://www.dr-mueck.de/HM_Depression/HM_Suizid.htm daraus: „Auf bessere Lösungen orientieren Öffnen Sie der suizidalen Person den Blick für Alternativen und orientieren Sie so das Denken auf hilfreichere Lösungen. Verdeutlichen Sie ihr, dass sie in einem „alles oder nichts Denken“ befangen ist („Alles wieder in Ordnung“ oder Suizid). In den meisten Lebenssituationen gibt es mehrere Alternativen, Zwischenlösungen oder Kompromisse. Führen Sie dem Kranken vor Augen, dass ein Suizid eine „endgültige“ Lösung für ein möglicherweise „vorübergehendes“ Problem ist. Fragen Sie nach bisherigen Lösungsversuchen. So ersparen Sie sich und dem Kranken, bereits gescheiterte Bemühungen unnötig zu wiederholen. Beziehung und Hilfe anbieten Verzweiflung und Suizidgedanken haben oft mit Beziehungskrisen zu tun. Bieten Sie deshalb Ihrerseits eine verlässliche Beziehung an. Bitten Sie umgekehrt darum, dass Ihnen die suizidale Person zusagt, sich bis zum nächsten Kontakt mit Ihnen oder einem fachlichen Helfer nichts anzutun. Verknüpfen Sie Ihre Bereitschaft zum Engagement mit einer deutlich von Ihnen ausgedrückten Erwartung: Der Kranke sollte die Konsequenzen kennen, die es für Sie hat, wenn er sich nach diesem Gespräch umbringt. Treffen Sie aber nur solche Vereinbarungen, die einhaltbar und überschaubar sind. Zusagen, die nur Ihrer Beruhigung dienen, sind weniger verlässlich. Verschaffen Sie dem Kranken sofortige Entlastung (in Form von Essen, Trinken, Schlafen). Stellen Sie für ihn Kontakte zu fachlichen Helfern und vertrauten Personen her. Strukturieren Sie mit dem Kranken die nächsten Stunden und Tage.“ „Suizidalität kann psychotherapeutisch behandelt werden. Wie generell in der Psychotherapie, ist die Beziehung, die sich zwischen Therapeut und Patient herstellt, wesentliches Moment der psychotherapeutischen Arbeit. In der Beziehung zum Psychotherapeuten und im psychotherapeutischen Setting wiederholt sich die Beziehungsdynamik, die zum suizidalen Erleben führte und in der psychoanalytischen Psychotherapie bearbeitet wird. So liegt nach Kind "eine ergiebige Quelle zur Einschätzung , aber auch zur therapeutischen Handhabung der aktuellen Suizidaliät, ... in der vom Patienten angestrebten Beziehung" (Kind 1992). Das Besondere in der Arbeit mit Suizidalen ist das hohe Ausmaß der Gefährdung der Patienten, die zu unmittelbarem Handeln zwingt. Gelingt es, eine tragfähige Beziehung herzustellen, kann sich die Suizidalität in einer psychotherapeutischen Behandlung entaktualisieren und der Handlungsdruck langfristig nachlassen. Anders als im Regelfall einer psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung können Behandlungsfehler den Tod oder schwere Verletzungen des Patienten nach einem Suizidversuch zur Folge haben (u.a. Wolfersdorf 1996). "Kein Patient mit dem Risiko suizidalen Verhaltens kann ohne Therapie gelassen werden" (Möller 1996). (....) Daher ist "die wichtigste suizidpräventive Maßnahme.. das vertrauensvolle therapeutische Gespräch in Verbindung mit einem stabilen Kontakt zum therapeutischen Team. Die Suizidalität muß im therapeutischen Gespräch bearbeitet werden" (Venzlaff 1996, s.a. Wolferdorf 1996). Das therapeutische Gespräch gilt als ein relevantes Kriterium bei Begutachtung von Kliniksuiziden. "Die Anerkennung der Unvermeidlichkeit des Irrtums bezüglich der Suizidgefahr setzt .. voraus, daß die persönliche (psychotherapeutische) Zuwendung der professionell Verantwortlichen zureichend war (hier können Mängel durch Organisationsverschulden infolge unzureichender Stellenausstattung ebenso eine Rolle spielen wie der Zwang zum Einsatz unerfahrener Kräfte ...)" (Bochnik u. Gärtner-Huth 1989). Ein weiteres Kriterium ist die zureichende Therapie.“ Absolut nichts davon wurde in Rostock umgesetzt. Das Gegenteil fand statt! Andere Termine waren wichtiger! http://www.todinrostock.de/CHA.pdf Am 01.10.2005 wird in die Krankenakte dieses Patienten eingetragen: "Pat. am Morgen sehr verlangsamt in seinen Handlungs- u. Gedankenabläufen, wirkte sehr zerstreut, hilflos, ratlos." http://www.todinrostock.de/1.10.jpg Bericht eines Zeugen: „durch die Medikamente wie benebelt sowie nicht"Herr seiner Sinne" http://www.todinrostock.de/zeuge3.pdf So wird er zu einem Missbrauchsopfer. Am 3.10. verlangt er in widerrechtlich fixiertem Zustand nach einem Anwalt, um aus der Klinik herauszukommen. Den bekommt er nicht. http://www.aerztepfuschpsychiatrie.de/dokumente/auszug_patientenakte_nach_missbrauch.pdf Stattdessen wird der mit Medikamenten in den Zustand der Willenlosigkeit versetzt: (Gesundheitszeugnis 6.10.05) http://www.todinrostock.de/antrag.pdf Am 13.10.05 sagt der Patient nach dieser erlebten Quälerei: „..möchte am liebsten von einem Hochhaus stürzen und nichts mehr merken“ Nichts wird aufgearbeitet, nichts wird behandelt, nichts wird dokumentiert, obwohl das die gesamte Fachliteratur so fordert: http://www.todinrostock.de/behandlung.pdf "Kein Patient mit dem Risiko suizidalen Verhaltens kann ohne Therapie gelassen werden" Hätte man hier nach den Gründen für die Suizidalität gefragt, hätte man eigene massive Fehler aufgedeckt; stattdessen hat man vertuscht. .............................................................................................. Am 4.1. 2006, nur vier Tage vor dem Tod, steht in der Krankenakte diese Aussage des Patienten: „könne nur schlecht unterscheiden, was reell (al) ist und was nicht“ http://www.aerztepfusch-psychiatrie.de/dokumente/letzte_tage_im_pflegeblatt.pdf Am 07.01.2006, wenige Stunden vor seinem Tod, die Aussage von zwei weiteren Zeugen: Zeuge 2., eine Ärztin: „Mario berichtete mir, dass es ihm eigentlich sehr schlecht ginge, da er sich von Außerirdischen beobachtet und kontrolliert fühlte.“ http://www.todinrostock.de/zeuge2.pdf Zeuge 3. „Einen Tag vor seinem Tod rief ich Mario an, der mir wiederholt und eindringlich mitteilte, er wolle sich umbringen." http://www.todinrostock.de/eid.pdf Ein besonders hilfsbedürftiger, kranker Patient wird zweimal verlangsamt, zerstreut, hilflos, ratlos und offensichtlich auch in wahnhaftem Zustand, nicht Herr seiner Sinne, Situationen ausgesetzt, für die er offensichtlich viel zu krank ist. Danach ist er tot. Die katastrophalen Folgen der Aussetzung waren jeweils für jeden, der in diesen Tagen Kontakt zum Patienten hatte, deutlich erkennbar und waren abzusehen! Gilt auch Artikel 3 des Grundgesetzes nicht für psychisch Kranke? Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden? Auch der § 221 StGB, der im Fall der Polizisten, siehe oben, Anwendung fand, wurde in den vergangenen Jahren in Rostock von der dortigen Staatsanwaltschaft –trotz allen Informationen- nicht berücksichtigt. Wenn dieser Paragraph nicht für psychisch kranke und schutzbefohlene Menschen gilt, dann sollte man aber diese Einschränkung/Ausnahme in den Gesetzestext mit aufnehmen. „Wer einen Menschen 1. in eine hilflose Lage versetzt oder 2. in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“ Gleichheit vor dem Gesetz oder zugelassene und tolerierte Entsorgung psychisch Kranker in Mecklenburg-Vorpommern? Gilt der Gleichheitsgrundsatz, der eine Klassenjustiz im Sinne einer unterschiedlichen rechtlichen Behandlung Angehöriger unterschiedlicher Klassen formal verbietet, oder gilt: Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe? Der Vergleich der unterschiedlichen Vorgehensweise der Justiz in den beiden hier vorgestellten Fällen gibt eine deutliche und klare, aber auch eine erschreckende Antwort. Der Verdacht liegt nahe, dass genau das in MecklenburgVorpommern mit vereinten Kräften vertuscht werden sollte, denn: „Die Aussetzung ist eine Straftat, die sich gegen das geschützte Rechtsgut des Lebens und insbesondere gegen die seelische und körperliche Unversehrtheit richtet. Die Aussetzung zählt zu den konkreten Gefährdungsdelikten. Durch die Strafrechtsreformen (insbesondere 6. StrRRefG von 1998) ist der Opferkreis und die Tathandlung erheblich ausgeweitet worden. Die Strafvorschrift ist in § 221 StGB geregelt. Nicht nur einmal, sondern zweimal wurde der Patient Mario Hagemeister Situationen ausgesetzt, die er auf Grund seines im Pflegebericht von qualifiziertem Personal eingetragenen Gesundheitszustands absolut nicht bewältigen konnte. Dazu kommt noch das Argument des Gutachters, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfersdorf zu den Kostengründen. http://www.todinrostock.de/kosten.JPG Bedeutet das nicht wieder die Tolerierung der "Entsorgung" von psychisch Kranken aus Kostengründen? Auch die gesamte Fachliteratur fordert eine völlig andere Vorgehensweise als in dieser Krankenakte dokumentiert ist. http://www.todinrostock.de/finzen.pdf Entweder...oder: Beispiel: http://www.bpeonline.de/infopool/gesundheit/andere/aderhold-kassel-2009.pdf Entweder die hier veröffentlichte Krankenakte wurde korrekt geführt und mein Sohn wurde „lege artis“ behandelt, dann sind lange anerkannte wissenschaftliche Veröffentlichungen namhafter Experten der Psychiatrie inhaltlich völlig falsch, irreführend und somit ungültig, http://www.todinrostock.de/mogeln.pdf oder die Aussagen dieser Veröffentlichungen sind ernst zu nehmen und anzuerkennen, dann dokumentiert die hier veröffentlichte Krankenakte meines Sohnes nicht nur einen, sondern eine ganze Reihe schwerer Behandlungsfehler und Manipulationen: Hier nur einige weitere Beispiele aus Büchern des sehr angesehenen Psychiaters, Prof. Dr. Asmus Finzen, exemplarisch für zahlreiche andere Veröffentlichungen, in denen im Kern die gleichen Aussagen getätigt werden. http://www.todinrostock.de/finzen.pdf Diese Aussagen und die allgemein gültigen Leitlinien fordern ein ganz anderes Verhalten der Behandler als das, was in Rostock während der Behandlung dort dokumentiert wurde. Asmus Finsen: Suizidpropyhlaxe bei psychischen Störungen Leitlinien für den therapeutischen Alltag, Psychiatrie Verlag „Ich bin nicht davon überzeugt, dass eine patienten- und krankheitsgerechte psychiatrische Therapie jeden Suizid unter der Behandlung verhindern kann. Ich bin jedoch absolut sicher, dass die Höhe der Suizidrate in Klinik und Ambulanz keinem Naturgesetz unterliegt. Selbstmordverhütung während der psychiatrischen Behandlung ist möglich und aussichtsreich, sie muß eines unserer zentralen Anliegen sein.“ (Rückseite des Buches) „Das bedeutet aber nicht, dass Rehabilitation für den psychisch Kranken generell gefährlich ist, genau so wenig wie die Behandlung auf offenen Stationen oder die frühzeitige Gewährung von Ausgang und Urlaub. Es unterstreicht vielmehr, dass alle diese Maßnahmen auf die Belastbarkeit des einzelnen Kranken abgestimmt werden müssen. Nicht nur Medikamente bedürfen der sorgsamen Dosierung! Das beginnt mit der Übereinstimmung des Therapie bzw. Rehabilitationsziels. Es nimmt seinen Fortgang mit der Berücksichtigung kritischer Behandlungsprobleme, die während des gesamten Krankheitsverlaufs immer wider auftreten können.“ Seite101 „Unabhängig von ihrer Ursache sind depressive Verstimmungszustände im Verlauf schizophrener Erkrankungen sehr ernst zu nehmen. Sie müssen Anlaß sein, die Maßnahmen der Behandlung, nicht nur die medikamentöse Therapie, kritisch zu überprüfen.“ Seite 114 „Neuroleptika und Antidepressiva wirken, wie allgemein bekannt, in vieler Hinsicht symptomatisch. Erregung, Angst, Agitiertheit werden rasch und verhältnismäßig zuverlässig beeinflußt. Dadurch treten Suizidgedanken oft in den Hintergrund, ohne dass die Krankheit selber verschwunden ist. Verbliebene bedrohliche Symptome werden maskiert. Die anhaltende Gefahr wird nicht mehr ausreichend wahrgenommen, Belastbarkeit und Stabilität werden lediglich vorgetäuscht. Diese Möglichkeit bedarf der Beachtung. Das gilt vor allem bei der Erstgewährung von Ausgang oder Urlaub, beim Einsatz von aktivierenden und damit belastenden soziotherapeutischen Maßnahmen und bei der Entlassungsplanung. Der Möglichkeit einer Maskierung fortbestehender Krankheitssymptome ist besonders dann nachzugehen, wenn noch hohe Medikamentendosen erforderlich sind. Dann ist erhöhte Wachsamkeit schon deshalb am Platz, weil unregelmäßige Medikamenteneinnahme- etwa im Urlaub oder nach der Entlassung- in eine Krise führen können. Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn Entlassung oder Beurlaubung unter hohen Medikamentendosen vorzeitig und ohne Einverständnis zwischen Arzt und Patient erfolgen.“ Seite 114/115 „Nach unseren Beobachtungen ist die Gefahr der Fehlbeurteilung aufgrund der Maskierung des Schweregrades der Erkrankung besonders groß, wenn Neuroleptika in hoher Dosierung verabfolgt werden.“ Seite 116 „Ausgang und Urlaub Ausgang und Beurlaubung sind in psychiatrischen Krankenhäusern therapeutische Schritte. Die Belastungsfähigkeit des Patienten wird erprobt. Die Gewährung von beidem muß überdacht werden wie jede andere therapeutische Maßnahme auch. Ein schrittweises Vorgehen empfiehlt sich. Ausgang zunächst in Begleitung von therapeutischem Personal, dann in einer Gruppe von Mitpatienten, schließlich allein. Urlaub kann zunächst als Tagesurlaub gewährt werden, wenn Angehörige den Patienten holen und wiederbringen; in einem zweiten Schritt über Nacht usw. Das Milieu, in das beurlaubt wird, bedarf der Beachtung.“ Seite 145 “Entscheidendes Kriterium für die Beurteilung des Ausmaßes der Suizidgefährdung ist auf diesem Hintergrund die Absprachefähigkeit des Kranken. Besteht eine deutliche Suizidalität in Verbindung mit einer schizophrenen oder depressiven Psychose oder einem organischen Psychosyndrom, muß der Kranke als außerordentlich gefährdet angesehen werden. Die Art seiner Erkrankung macht es dann unwahrscheinlich, dass er seine Lebenssituation realitätsgerecht sieht, dass er situationsgerecht handeln kann und dass er ein therapeutisches Bündnis eingehen kann. Seine Absprachefähigkeit ist dann durch krankheitsbedingte Veränderungen von Wahrnehmung und Gefühlen beeinträchtigt. Er kann plötzlich einschießenden Suizidimpulsen bei gleichzeitig verminderten Möglichkeiten der Kontrolle des eigenen Verhaltens unterworfen werden .“ Seite 163 „Alle an der Behandlung Beteiligten müssen über die aktuelle Suizidgefährdung der ihnen anvertrauten Kranken informiert sein. Die Einschätzung der Suizidalität und die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen müssen dokumentiert werden.“ Seite 197 „Allerdings habe ich nur geringe Zweifel, dass keine Anklage erhoben werden kann, wenn wir belegen können, dass wir gewissenhaft und sorgfältig gearbeitet haben. Dazu gehört der Nachweis, dass wir den Patienten untersucht und ausreichend gründlich exploriert haben; dass wir die Frage nach der Suizidgefährdung intensiv und wiederholt geprüft haben. Dazu gehört auch, dass wir bei erkannter Suizidgefährdung die Frage der Bündnisfähigkeit des Patienten gegen die Notwendigkeit restriktiver Maßnahmen abgewogen haben, Wenn wir die Meinung aller Mitarbeiter auf einer Krankenhausstation berücksichtigen, wenn wir ggf. im Zweifel die Beurteilung eines weiteren Arztes hinzuziehen haben wir nicht nur ausreichend Sorgfalt walten lassen. Wir sind im Falle eines Irrtums auch ausreichend gegen eine Strafverfolgung abgesichert. Das gilt allerdings mit der Einschränkung, dass unser Überlegungen und unsere Maßnahmen auch ausreichend sorgfältig dokumentiert haben.“ Seite 194 Diese Zitate stammen aus einem sehr bekannten Standardwerk der Psychiatrie. Es sind Leitlinien für den therapeutischen Alltag, also Basiswissen. Es ist leicht zu erkennen, was in dem hier vorliegenden Fall alles nicht beachtet wurde. Dafür muss man kein Fachmann sein, man muss nur lesen können und lesen wollen. Setzt man diese Aussagen des Prof. Dr. Asmus Finzen in Relation zu dem in der Krankenakte dokumentierten Vorgang, so stellt man sehr viele gravierende Fehler fest. Darüber kann man nicht diskutieren oder unterschiedlicher Meinung sein. Die Fakten und die Beweise in der Akte selbst sprechen eine zu deutliche Sprache. Dazu kommen noch die bisher gezielt unberücksichtigten Aussagen der externen Zeugen. Aus dem Buch „Der Patientensuizid“ von Prof. Dr. Finzen, Seite 223: „Therapeutenverhalten und Therapiefehler sind meiner Überzeugung nach von großer Bedeutung bei der Entwicklung zum Patientensuizid. Ihre Erforschung ist immer noch weitgehend tabu. Aber die Zeichen mehren sich, dass handwerkliche Fehler bei der Diagnostik und Therapie sowie eine gestörte Gegenübertragung der Behandelnden gegenüber den Kranken gewichtige Risikofaktoren sind.“ „Der Patientensuizid mag zwar nicht generell vermeidbar sein, aber seine Häufigkeit unterliegt unserem Einfluß, wenn wir entsprechend handeln.“ Seite 125 Diese Internetseite, das darauf dokumentierte Verhalten der behandelnden Ärzte, der DGPPN - Gutachter http://www.todinrostock.de/mogeln.pdf und das Verhalten der Verantwortlichen der Justiz in MecklenburgVorpommern belegen diese Aussagen von Prof. Dr. Asmus Finzen. Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfersdorf selbst fordert das an anderes Stelle: http://www.todinrostock.de/faust.pdf Auch von Prof. Dr. Freyberger und von Prof. Dr. Herpertz gibt es ganz eindeutige Aussagen: http://www.todinrostock.de/theorie.pdf Wendet man diese Aussagen auf die hier veröffentlichten Dokumente der Krankenakte an, stellt man mehrere schwere vorwerfbare Behandlungsfehler fest. Das sind deutliche und klare Aussagen. Passend zu den hier veröffentlichten Skandalen: SPIEGELONLINE, vom 7. Juni 2010 , Die Vertuscher: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-60135151.html „Wenn Opfer von Behandlungsfehlern sich wehren, werden sie oft ein zweites Mal Opfer. Vor deutschen Gerichten bekommen Geschädigte schwer recht, eine unrühmliche Rolle spielen Gutachter.“ ...und: „Diese "Richter in Weiß", so der Düsseldorfer Mdizinrechtler Roland Uphoff, könnten "dem Gericht quasi erklären, dass die Erde eine Scheibe ist. „ Nur selten stellen sich die Wissenschaftler auf die Seite der Patienten. Denn viele dieser Mediziner sind abhängig von Forschungsgeldern aus der Industrie. Fachärzte kennen sich oft von Kongressen oder durch gemeinsame Veröffentlichungen. Da bewahrt man lieber Frieden untereinander.“ Ein weiterer ehrlicher Beitrag im Internet, Link inzwischen abgeschaltet: „Was für den Bereich der Prävention von Behandlungsfehlern gilt, wird auch für die Schattenseiten der Ärzte anzuwenden sein: Verhöht zwar das Kohäsionsgefühl untereinander, wird aber in den Augen der Öffentlichkeit als Kooperation mit den Tätern gesehen. In einer Gesellschaft, in der Patienten anspruchsvoller und aufgeklärter, das medico-legale Klima schärfer und die öffentliche Meinung gegenüber Ärzten zunehmend pointierter geäußert wird, ist ein Festhalten am Verdrängen mit einem enormen Verlust an Glaubwürdigkeit verbunden. Dazu kommt noch, daß frühzeitigeres Eingehen auf Beschwerden, konsequentere Konfrontation nicht akzeptabler Verhaltensweisen bei Kollegen/innen mancherlei schlimme Entwicklung früher stoppen könnte." "So geht es in diesem Beitrag um Ärzte, die betrügen, die Forschungsergebnisse fälschen, die ihren Patienten Schaden zufügen,.." Genau das wird auf diesen Seiten mehr als umfassend dargestellt und bewiesen. Selbst Prof. Wolfersdorf schreibt in Compendium Psychiatricum, herausgegeben von ihm selbst und von Volker Aust: "Suizidgefahr Häufigkeit –Ursachen –Motive –Prävention –Therapie“: „In gleicher Weise gilt, dass die Behandlung suizidaler Patienten nur in einem intensiven therapeutischen Netz mit Bezugspersonen, ausreichendem persönlichen Kontakt und auf Stationen mit einem Therapeutischen Milieu geschehen kann.“ Und: „Daß sich andererseits Warnsignale, Kennzeichen und Hinweise finden lassen, verpflichtet nach Merkmalen des Suizidrisikos zu fahnden – gerade bei dem sich abzeichnenden Ansteigen der Suizidrate in der Klinik.“ Seite 224 Woran will Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfersdorf bei seiner Begutachtung dieses Falles anhand der Aktenlage ein „intensives therapeutisches Netz“ erkannt haben? Warum hat er bei seiner Begutachtung die zahlreichen hier dokumentierten und nicht zu übersehenden „Warnsignale“ und „Merkmale des Suizidrisikos“ völlig unterschlagen? Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfersdorf formuliert hier:" ..verpflichtet nach Merkmalen des Suizidrisikos zu fahnden“ Warum hält er sich nicht selbst an seine eigenen Worte? Auf dieser Station erlebte nicht nur mein Sohn genau das Gegenteil. http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/volltexte/2004/1146/pdf/DISS%20Adrian%20Kleemann.pdf „ meist erfolgt die Absichtserklärung jedoch deutlich und demonstrativ. Diesen Drohungen muss nachgegangen werden, da der Betroffene in der Regel dadurch auf seine scheinbar aussichtslose Situation aufmerksam machen will. Im Sinne einer Krisenintervention scheint hier nur die aufmerksame und persönliche Zuwendung zum Patienten im Sinne einer echten Empathie eine Verbesserung der Prognose zu erbringen. Suizidverhütung setzt Verstehen voraus118, Verstehen meint Einfühlen und Erfahrung, Ernstnehmen, Akzeptieren und Wissen. Als hierfür notwendig postulierte Sonneck119 folgende Maßnahmen: Akzeptieren des suizidalen Verhaltens als Notsignal Verstehen der Bedeutung und subjektiven Notwendigkeit dieses Notsignals Bearbeitung der gescheiterten Bewältigungsversuche Aufbau einer tragfähigen Beziehung Wiederherstellung der wichtigsten Beziehungen Gemeinsame Entwicklung alternativer Problemlösungen Gemeinsame Entwicklung alternativer Lösungsmöglichkeiten auch für künftige Krisen und Ausnahmezustände Kontaktangebot als Hilfe zur Selbsthilfe Qualifiziert ein Therapeut hingegen suizidales Verhalten als Schwäche ab, so kann es zu einer massiven Entwertung des Patienten kommen, der ohnehin schon in seinem Selbstwertgefühl stark eingeschränkt ist. Dies kann dazu führen, dass der Patient unter dem Eindruck der Anklage seine Schwäche überwindet und sich suizidiert120.“ Nichts davon fand in diesem konkreten Fall statt. Nichts ist dokumentiert! Im vorliegenden Fall ist ganz eindeutige Suizidalität mehrfach dokumentiert, erstmals aufgetreten nach dem Missbrauch, den der Patient Anfang Oktober nach der ersten Aussetzung in hilflosem Zustand erleiden musste. An keiner Stelle wurde in der Klinik während des gesamten Aufenthalts in der Behandlung des Patienten auch nur ansatzweise darauf eingegangen, auch die Gutachter umgehen systematisch all diese dokumentierten skandalösen Ereignisse bis heute! Anders als im Regelfall einer psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung können Behandlungsfehler den Tod oder schwere Verletzungen des Patienten nach einem Suizidversuch zur Folge haben (u.a. Wolfersdorf 1996). http://www.uke.de/extern/tzs/tzs/ambulanz/konzept.html "Kein Patient mit dem Risiko suizidalen Verhaltens kann ohne Therapie gelassen werden"(Möller 1996). Im ambulanten Setting besteht für die Therapeuten nicht die Möglichkeit der Überwachung suizidaler Patienten. Daher ist "die wichtigste suizidpräventive Maßnahme .. das vertrauensvolle therapeutische Gespräch in Verbindung mit einem stabilen Kontakt zum therapeutischen Team. Die Suizidalität muß im therapeutischen Gespräch bearbeitet werden" (Venzlaff 1996, s.a. Wolferdorf 1996). Das therapeutische Gespräch gilt als ein relevantes Kriterium bei Begutachtung von Kliniksuiziden. "Die Anerkennung der Unvermeidlichkeit des Irrtums bezüglich der Suizidgefahr setzt .. voraus, daß die persönliche (psychotherapeutische) Zuwendung der professionell Verantwortlichen zureichend war (hier können Mängel durch Organisationsverschulden infolge unzureichender Stellenausstattung ebenso eine Rolle spielen wie der Zwang zum Einsatz unerfahrener Kräfte ...)" (Bochnik u. Gärtner-Huth 1989). Ein weiteres Kriterium ist die zureichende Therapie. Eine therapeutische Arbeit an der Beziehung (z.B. Sonneck 1995) ist u.a. deshalb wichtig, weil manche Patienten lieber in den Tod als in eine stationäre psychiatrische Behandlung gehen - es also die Alternative einer stationären Behandlung nicht immer gibt. Außerdem kann eine geschlossene stationäre Behandlung die Suizidgefahr erhöhen (Bochnik u. Gärtner-Huth 1989, Pohlmeier 1994, Venzlaff 1996). Die Akzeptanz einer stationären Behandlung kann das erfolgreiche Ergebnis einer ambulanten Behandlung sein. Die Arbeit mit Suizidpatienten hat daher sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich einen erhöhten Aufwand zur Folge. Ernst & Whinney bemerken, daß in anderen bundesdeutschen Städten Kriseninterventionsstationen die suizidalen Patienten für wenige Tage stationär aufnehmen, aber kaum eine Weiterbehandlungsmöglichkeit anbieten können. "Die personelle Besetzung liegt dabei wesentlich über dem Niveau psychiatrischer Intensivbehandlung gem. PsychPV" (Ernst & Whinney 1995). "Die Suizidalität muß im therapeutischen Gespräch bearbeitet werden." In diesem Fall wird nicht gesprochen, der Patient, der in widerrechtlich fixiertem Zustand nach einem an ihm begangenen Missbrauch nach einem Anwalt verlangt, um aus der Klinik herauszukommen, bekommt keinen Anwalt; stattdessen wird er mit Medikamenten in den Zustand der Willenlosigkeit gebracht. Weder die Traumatisierung durch den Missbrauch, noch die danach mehrfach dokumentierte Suizidalität werden nicht einmal ansatzweise behandelt, siehe "Dokumentation der Einzelgespräche", auch sonst steht nichts dazu in der Krankenakte. http://www.todinrostock.de/einzel2.pdf Die behandelnde und verantwortliche Ärztin ist auf Reisen oder im Urlaub. http://www.todinrostock.de/CHA.pdf http://www.todinrostock.de/blindow.pdf http://www.todinrostock.de/einzel2.pdf hier werden die Zusammenhänge deutlich An einer anderen Stelle meiner Präsentation steht schon lange ein Bericht eines Patienten der Geschlossenen in der Psychiatrie in Rostock Gehlsheim, dort, wo auch Mario Hagemeister Patient war. Dieser Bericht stammt aus dem Internet, datiert vom 11.03.2009: http://www.todinrostock.de/klinik.PDF Zitate daraus: „Manchmal schrie ich mir über eine Stunde lang die Kehle blutig,“ "Dass sich Betroffene melden, die Behandlungen nicht in dem Umfang erhalten haben, wie diese seit Jahren auf der Homepage der Klinik für jede Station aufgeführt werden." und.. " Mehr Menschlichkeit!"