Mitteilung über Veränderungen des Stimmrechtsanteils an

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Mitteilung gemäß § 25a Abs. 1 WpHG
an die BaFin per Fax (+49(0)228 4108-3119) oder per Post (BaFin, Referat WA 12 / WA 13,
Marie-Curie-Str. 24-28, D-60439 Frankfurt/Main) und an den Emittenten
A. Veröffentlichungspflichtiger Teil
Mitteilung gem. § 25a Abs. 1 WpHG
oder
Korrektur einer Mitteilung vom
1. Angaben zum Emittenten1
Name:
Anschrift:
Staat:
2. Angaben zum Mitteilungspflichtigen
Person
oder
Unternehmen
Name:
Name/Firma:
Staat:
Sitz:
Staat:
3.1 Grund der Mitteilung
Erwerb/Veräußerung2
Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte3
3.2 Art der Schwellenberührung
Schwellenüberschreitung
Schwellenunterschreitung
Schwellenerreichung
4. Betroffene Meldeschwellen (bitte alle berührten Schwellen ankreuzen4):
5%
10%
15%
20%
25%
30%
50%
75%
5. Datum der Schwellenberührung:
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil 5
Stimmrechtsanteil:
% (entspricht:
Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v.
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil (soweit einschlägig)6
7.1 (Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG:
davon mittelbar gehalten:
% (entspricht:
7.2 (Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25 WpHG:
davon mittelbar gehalten:
% (entspricht:
% (entspricht:
7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
% (entspricht:
Stimmrechten)
Stimmrechten)
Stimmrechten)
Stimmrechten)
% (entspricht:
Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG (soweit einschlägig)7
8.1
Kette der kontrollierten Unternehmen8:
8.29
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz/sonstigen) Instruments
Standardformular_25av1.2_12032012
Fälligkeit
Verfall
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B. Zusätzliche Angaben (nicht zu veröffentlichen)
1. Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
Anschrift:
Ansprechpartner:
Telefon:
E-Mail:
@
2. Angaben zum Absender (wenn nicht identisch mit Mitteilungspflichtigen):
Vollmacht
oder
Mitteilung nach § 24 WpHG
Name:
Unternehmen:
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
@
3. Sonstige Erläuterungen10:
,.....................................
Datum,
Unterschrift
Standardformular_25av1.2_12032012
Seite 2 von 2
Erläuterungen
Die Verwendung des Mitteilungsformulars ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Bei Verwendung des
Formulars sind die Daten nur elektronisch in das Formular einzugeben, um eine ordnungsgemäße
Bearbeitung zu gewährleisten. Von einem handschriftlichen Ausfüllen ist abzusehen.
Für jeden Mitteilungspflichtigen ist ein eigenes, vollständig ausgefülltes Formular abzugeben. Bei Fragen
zur Handhabung des Formulars, insbesondere bei atypischen Fallkonstellationen (z.B. ein
(Finanz/sonstiges) Instrument wird von mehreren gemeinschaftlich gehalten (Gesamthandseigentum)
etc.) wird empfohlen, vorab frühzeitig mit der BaFin Kontakt aufzunehmen.
Das Mitteilungsformular gliedert sich in zwei Teile: Teil A enthält die zur Veröffentlichung bestimmten
Informationen und Teil B enthält für die BaFin und den Emittenten notwendige Zusatzinformationen, die
jedoch nicht der Veröffentlichung unterliegen.
Eine Kurzhilfe zu den jeweiligen Eingabefeldern im Formular ist durch Drücken der Funktionstaste F1
abrufbar.
Aus Beschleunigungsgründen wird gebeten, bereits mit Abgabe der Mitteilung(en) gegenüber der BaFin
ein Organigramm beizufügen, sofern dies die Nachvollziehbarkeit der Mitteilung(en) erleichtert.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Seite 1 und Seite 2 ohne dieses Erläuterungsblatt) kann
per Post (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat WA 12 (Emittenten A - K) oder WA 13
(Emittenten L - Z; Zahlen), Marie-Curie-Str. 24-28, D-60439 Frankfurt/Main) oder per Fax (+49(0)228
4108-3119) an die BaFin übermittelt werden. Eine Übersendung per E-Mail ist nicht ausreichend.
Anzugeben ist der Emittent der mit Stimmrechten verbundenen und bereits ausgegebenen Aktien, die mit den
mitgeteilten (Finanz-/sonstigen) Instrumenten erworben werden können.
1
2
Anzukreuzen bei Erwerb oder Veräußerung von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten.
Anzukreuzen bei Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittenten, beispielsweise durch Kapitalmaßnahmen beim Emittenten.
3
4
Alle Schwellen, die mit dieser Transaktion berührt wurden sind anzukreuzen.
Anzugeben ist der (Gesamt-)Stimmrechtsanteil, der dem Stimmrechtsanteil entspricht, hinsichtlich dessen eine
Erwerbsmöglichkeit aufgrund von unmittelbar oder mittelbar gehaltenen (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a
WpHG besteht, gegebenenfalls unter Zusammenrechnung mit nach §§ 21, 22 WpHG gehaltenen Stimmrechtsanteilen
und/oder Stimmrechtsanteilen nach § 25 WpHG des Mitteilungspflichtigen, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge der
Stimmrechte des Emittenten. (Finanz-/sonstige) Instrumente werden unmittelbar gehalten, wenn sie im Eigentum
einer Person oder eines Unternehmens stehen; mittelbar werden (Finanz-/sonstige) Instrumente durch
Tochterunternehmen oder durch Verwaltungstreuhänder gehalten. Wird die Schwelle von 5% unterschritten und
unmittelbar oder mittelbar kein (Finanz-/sonstiges) Instrument i.S.d. § 25a WpHG mehr gehalten, so ist bei Ziffer 6
der Mitteilungspflichtige Stimmrechtsanteil mit „0% (0 Stimmrechte)“ anzugeben.
5
Sofern der Mitteilungspflichtige ausschließlich (Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG hält, ist bei den
Angaben zu Stimmrechten aus Beteiligungen nach §§ 21, 22 WpHG und aus Beteiligungen nach § 25 Abs. 1 WpHG
jeweils eine „0“ einzutragen. Sofern der Mitteilungspflichtige neben (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a
WpHG auch Beteiligungen nach §§ 21, 22 WpHG und/oder Beteiligungen nach § 25 WpHG hält, sind entsprechende
Angaben zu machen. Letzteres gilt auch dann, wenn kein (Finanz-/sonstiges) Instrument i.S.d. § 25a WpHG mehr
gehalten wird.
6
Soweit im Einzelfall der Platz für eine vollständige Angabe der Kette der kontrollierten Unternehmen oder eine
vollständige Liste der (Finanz-/sonstige) Instrumente nicht ausreicht, sind die Angaben vollständig auf einem
gesonderten Blatt (Anlage) zu machen und zusammen mit der Mitteilung zu übersenden.
7
Anzugeben sind bei mittelbarem Halten die Namen derjenigen vom Mitteilungspflichtigen kontrollierten Tochterunternehmen, über die der Mitteilungspflichtige die (Finanz-/sonstigen) Instrumente nach § 25a WpHG hält. Im Fall
der Verwaltungstreuhand sind keine Angaben zu machen.
8
Beim Halten verschiedener (Finanz-/sonstiger) Instrumente gemäß § 25a WpHG durch den Mitteilungspflichtigen in
Bezug auf denselben Emittenten sind für jedes (Finanz-/sonstige) Instrument entsprechende Angaben zu ISIN oder
Bezeichnung, Fälligkeit und Verfall einzutragen.
9
Sonstige Hinweise oder zum Verständnis der Mitteilung hilfreiche Erläuterungen wie bspw. weitere Erläuterungen zu
Art und Weise der Schwellenberührung, zur Art des Finanzinstruments, zur Kette der kontrollierten Unternehmen etc
(wird nicht veröffentlicht).
10
Standardformular_25av1.2_12032012
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