Mitteilung gemäß § 25a Abs. 1 WpHG an die BaFin per Fax (+49(0)228 4108-3119) oder per Post (BaFin, Referat WA 12 / WA 13, Marie-Curie-Str. 24-28, D-60439 Frankfurt/Main) und an den Emittenten A. Veröffentlichungspflichtiger Teil Mitteilung gem. § 25a Abs. 1 WpHG oder Korrektur einer Mitteilung vom 1. Angaben zum Emittenten1 Name: Anschrift: Staat: 2. Angaben zum Mitteilungspflichtigen Person oder Unternehmen Name: Name/Firma: Staat: Sitz: Staat: 3.1 Grund der Mitteilung Erwerb/Veräußerung2 Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte3 3.2 Art der Schwellenberührung Schwellenüberschreitung Schwellenunterschreitung Schwellenerreichung 4. Betroffene Meldeschwellen (bitte alle berührten Schwellen ankreuzen4): 5% 10% 15% 20% 25% 30% 50% 75% 5. Datum der Schwellenberührung: 6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil 5 Stimmrechtsanteil: % (entspricht: Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten i.H.v. 7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil (soweit einschlägig)6 7.1 (Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG: davon mittelbar gehalten: % (entspricht: 7.2 (Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25 WpHG: davon mittelbar gehalten: % (entspricht: % (entspricht: 7.3 Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: % (entspricht: Stimmrechten) Stimmrechten) Stimmrechten) Stimmrechten) % (entspricht: Stimmrechten) 8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG (soweit einschlägig)7 8.1 Kette der kontrollierten Unternehmen8: 8.29 ISIN oder Bezeichnung des (Finanz/sonstigen) Instruments Standardformular_25av1.2_12032012 Fälligkeit Verfall Seite 1 von 2 B. Zusätzliche Angaben (nicht zu veröffentlichen) 1. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Anschrift: Ansprechpartner: Telefon: E-Mail: @ 2. Angaben zum Absender (wenn nicht identisch mit Mitteilungspflichtigen): Vollmacht oder Mitteilung nach § 24 WpHG Name: Unternehmen: Anschrift: Telefon: E-Mail: @ 3. Sonstige Erläuterungen10: ,..................................... Datum, Unterschrift Standardformular_25av1.2_12032012 Seite 2 von 2 Erläuterungen Die Verwendung des Mitteilungsformulars ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Bei Verwendung des Formulars sind die Daten nur elektronisch in das Formular einzugeben, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung zu gewährleisten. Von einem handschriftlichen Ausfüllen ist abzusehen. Für jeden Mitteilungspflichtigen ist ein eigenes, vollständig ausgefülltes Formular abzugeben. Bei Fragen zur Handhabung des Formulars, insbesondere bei atypischen Fallkonstellationen (z.B. ein (Finanz/sonstiges) Instrument wird von mehreren gemeinschaftlich gehalten (Gesamthandseigentum) etc.) wird empfohlen, vorab frühzeitig mit der BaFin Kontakt aufzunehmen. Das Mitteilungsformular gliedert sich in zwei Teile: Teil A enthält die zur Veröffentlichung bestimmten Informationen und Teil B enthält für die BaFin und den Emittenten notwendige Zusatzinformationen, die jedoch nicht der Veröffentlichung unterliegen. Eine Kurzhilfe zu den jeweiligen Eingabefeldern im Formular ist durch Drücken der Funktionstaste F1 abrufbar. Aus Beschleunigungsgründen wird gebeten, bereits mit Abgabe der Mitteilung(en) gegenüber der BaFin ein Organigramm beizufügen, sofern dies die Nachvollziehbarkeit der Mitteilung(en) erleichtert. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular (Seite 1 und Seite 2 ohne dieses Erläuterungsblatt) kann per Post (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Referat WA 12 (Emittenten A - K) oder WA 13 (Emittenten L - Z; Zahlen), Marie-Curie-Str. 24-28, D-60439 Frankfurt/Main) oder per Fax (+49(0)228 4108-3119) an die BaFin übermittelt werden. Eine Übersendung per E-Mail ist nicht ausreichend. Anzugeben ist der Emittent der mit Stimmrechten verbundenen und bereits ausgegebenen Aktien, die mit den mitgeteilten (Finanz-/sonstigen) Instrumenten erworben werden können. 1 2 Anzukreuzen bei Erwerb oder Veräußerung von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten. Anzukreuzen bei Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte des Emittenten, beispielsweise durch Kapitalmaßnahmen beim Emittenten. 3 4 Alle Schwellen, die mit dieser Transaktion berührt wurden sind anzukreuzen. Anzugeben ist der (Gesamt-)Stimmrechtsanteil, der dem Stimmrechtsanteil entspricht, hinsichtlich dessen eine Erwerbsmöglichkeit aufgrund von unmittelbar oder mittelbar gehaltenen (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG besteht, gegebenenfalls unter Zusammenrechnung mit nach §§ 21, 22 WpHG gehaltenen Stimmrechtsanteilen und/oder Stimmrechtsanteilen nach § 25 WpHG des Mitteilungspflichtigen, jeweils bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten. (Finanz-/sonstige) Instrumente werden unmittelbar gehalten, wenn sie im Eigentum einer Person oder eines Unternehmens stehen; mittelbar werden (Finanz-/sonstige) Instrumente durch Tochterunternehmen oder durch Verwaltungstreuhänder gehalten. Wird die Schwelle von 5% unterschritten und unmittelbar oder mittelbar kein (Finanz-/sonstiges) Instrument i.S.d. § 25a WpHG mehr gehalten, so ist bei Ziffer 6 der Mitteilungspflichtige Stimmrechtsanteil mit „0% (0 Stimmrechte)“ anzugeben. 5 Sofern der Mitteilungspflichtige ausschließlich (Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG hält, ist bei den Angaben zu Stimmrechten aus Beteiligungen nach §§ 21, 22 WpHG und aus Beteiligungen nach § 25 Abs. 1 WpHG jeweils eine „0“ einzutragen. Sofern der Mitteilungspflichtige neben (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG auch Beteiligungen nach §§ 21, 22 WpHG und/oder Beteiligungen nach § 25 WpHG hält, sind entsprechende Angaben zu machen. Letzteres gilt auch dann, wenn kein (Finanz-/sonstiges) Instrument i.S.d. § 25a WpHG mehr gehalten wird. 6 Soweit im Einzelfall der Platz für eine vollständige Angabe der Kette der kontrollierten Unternehmen oder eine vollständige Liste der (Finanz-/sonstige) Instrumente nicht ausreicht, sind die Angaben vollständig auf einem gesonderten Blatt (Anlage) zu machen und zusammen mit der Mitteilung zu übersenden. 7 Anzugeben sind bei mittelbarem Halten die Namen derjenigen vom Mitteilungspflichtigen kontrollierten Tochterunternehmen, über die der Mitteilungspflichtige die (Finanz-/sonstigen) Instrumente nach § 25a WpHG hält. Im Fall der Verwaltungstreuhand sind keine Angaben zu machen. 8 Beim Halten verschiedener (Finanz-/sonstiger) Instrumente gemäß § 25a WpHG durch den Mitteilungspflichtigen in Bezug auf denselben Emittenten sind für jedes (Finanz-/sonstige) Instrument entsprechende Angaben zu ISIN oder Bezeichnung, Fälligkeit und Verfall einzutragen. 9 Sonstige Hinweise oder zum Verständnis der Mitteilung hilfreiche Erläuterungen wie bspw. weitere Erläuterungen zu Art und Weise der Schwellenberührung, zur Art des Finanzinstruments, zur Kette der kontrollierten Unternehmen etc (wird nicht veröffentlicht). 10 Standardformular_25av1.2_12032012