doc - GUE/NGL

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 - 2014
Plenarsitzungsdokument
23.11.2010
B7-0672/2010
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der
Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Ukraine
Jaromír Kohlíček
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
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DE
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In Vielfalt geeint
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Entschließung des Europäischen Parlaments zur Ukraine
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Ukraine,
– unter Hinweis auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) zwischen der
Europäischen Union und der Ukraine, das am 1. März 1998 in Kraft getreten ist, und auf
die laufenden Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen, das das PKA ablösen
soll,
– unter Hinweis auf die Liste prioritärer Maßnahmen für das Jahr 2010, auf die sich die
Ukraine und die EU gemeinsam geeinigt haben,
– unter Hinweis auf die Ergebnisse der zweiten Runde der Präsidentschaftswahlen in der
Ukraine vom Februar 2010,
– unter Hinweis auf die am 5. Oktober 2010 angenommene Resolution 1755 (2010) des
Europarates zur Funktionsweise der demokratischen Institutionen in der Ukraine,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Ukraine aufgrund ihrer Größe, ihrer geografischen Lage und
ihrer historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und anderen Bindungen an Mittel- und
Westeuropa ein wichtiger Partner für die EU und ein maßgeblicher regionaler Akteur ist,
B. in der Erwägung, dass das Land viele Jahre unter politischer Instabilität, Korruption, einer
Privatisierung, die in oligarchische Wirtschaftsstrukturen mündete, Problemen bei der
Energieversorgung und dem Energietransfer nach Europa, die von der antirussischen
Politik früherer Regierungen verursacht wurden, sozialen Problemen und der
Unzufriedenheit der ukrainischen Bürgerinnen und Bürger mit ihren politischen
Machthabern gelitten hat,
C. in der Erwägung, dass die Ukraine von der weltweiten Wirtschaftskrise stark getroffen
wurde, weil das Land in hohem Maße von seiner Metallindustrie abhängig ist und sein
Bankensystem und sein Energiesektor große Schwächen aufweisen; in der Erwägung, dass
die Ukraine in eine tiefe Abhängigkeit von IWF-Krediten geraten ist, mit denen ein
Staatsbankrott inmitten einer Rezession abgewendet und die Zahlungen für die
Durchleitung von russischem Erdgas nach Europa aufrechterhalten werden sollten; in der
Erwägung, dass die Wirtschaftskrise und die vom IWF diktierten Auflagen zu einem
Verfall der Reallöhne und zu steigender Arbeitslosigkeit, einem Anstieg der Erdgaspreise
für inländische Verbraucher und zu anderen schwerwiegenden sozialen Problemen geführt
hat,
D. in der Erwägung, dass die neue Regierung der Ukraine ihre beiden außenpolitischen Ziele
klar formuliert hat: die Herstellung engerer Beziehung zur EU und die Verbesserung der
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Beziehungen zu Russland,
E. in der Erwägung, dass die von der neuen ukrainischen Regierung unternommenen Schritte
zur Verbesserung der Beziehungen zu Russland und neue Abkommen zwischen den
beiden Ländern in verschiedenen Bereichen der Zusammenarbeit wie etwa Energie,
Luftfahrt, Kultur und Bildung dazu beigetragen haben, die schwierige wirtschaftliche
Lage zu überwinden,
F. in der Erwägung, dass in der ukrainischen Gesellschaft Konsens besteht, dass die
Beziehungen zur EU vertieft werden müssen; in der Erwägung, dass die laufenden
Verhandlungen zwischen der Ukraine und der EU über das Assoziierungsabkommen und
die Visaliberalisierung kurzfristig keine Aussicht auf Erfolg haben und keine realen
Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger der beiden Parteien bringen,
G. in der Erwägung, dass das vor kurzem angenommene Wahlgesetz, die
Verfassungsänderungen und die neuen Rechtsvorschriften für nichtstaatliche
Organisationen sowie die sich mehrenden Beschwerden von Journalisten über
Einschränkungen der Freiheit der Meinungsäußerung durch Verlage und/oder Eigentümer
von Medien Anlass zu internationaler Besorgnis über die Entwicklung der Demokratie in
der Ukraine gegeben haben,
1. nimmt das auf Europa gerichtete Streben des ukrainischen Volkes zur Kenntnis, und
bekräftigt seine Bereitschaft, eine langfristige Partnerschaft einschließlich einer
europäischen Perspektive für die Ukraine zu schaffen;
2. betont, dass zwischen den europäischen Bestrebungen und der Fortführung der für beide
Seiten vorteilhaften Beziehungen zu Russland kein Widerspruch besteht; betont, dass
tragfähige Beziehungen zwischen der Ukraine und Russland der Stabilität und
Zusammenarbeit auf dem gesamten Kontinent zugute kämen;
3. fordert die EU und alle Nachbarländer auf, die demokratische Entscheidung des
ukrainischen Volkes uneingeschränkt zu respektieren und keinerlei wirtschaftlichen oder
anderen Druck auszuüben, um die demokratisch getroffene Entscheidung über die weitere
politische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Landes zu ändern;
4. vertritt die Auffassung, dass die Einstellung des Wettbewerbs zwischen der EU und
Russland um die gemeinsamen Nachbarstaaten und die Einrichtung einer dauerhaften und
umfassenden Partnerschaft mit der EU zur Lösung zahlreicher Probleme und Konflikte in
der Region beitragen und der Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen
Partnerschaft die erforderliche Dynamik verleihen würden;
5. ist der Ansicht, dass politische Stabilität eine wesentliche Voraussetzung für die
Konsolidierung der Demokratie in der Ukraine ist; begrüßt die bisher erzielten Forschritte,
betont aber, dass dauerhafte politische Stabilität nur durch Verfassungsänderungen
erreicht werden kann, die eine klare Gewaltenteilung sowie ein funktionierendes System
der gegenseitigen Kontrollen zwischen und innerhalb der Exekutive, Legislative und
Judikative vorsehen;
6. bedauert, dass die Verhandlungen zwischen der EU und der Ukraine bislang nicht zu
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realen Vorteilen für die Bürgerinnen und Bürger der beiden Parteien geführt haben; ist der
Auffassung, dass Themen wie eine weitere Visaliberalisierung, insbesondere die
Aufhebung der Visagebühren, kurzfristige Infrastrukturprojekte, das Gesundheitswesen,
Energieeffizienz, Bildung und Umwelt der Partnerschaft die erforderlichen Anstöße geben
könnten; betont, wie wichtig die Verbesserung der Verkehrsverbindungen zwischen der
EU und der Ukraine sowie die Sicherheitsnormen in diesem Bereich sind; empfiehlt die
weitere Harmonisierung technischer Normen;
7. betont, wie bedeutsam die Zivilgesellschaft für die demokratische Entwicklung der
Ukraine ist, und ersucht die staatlichen Stellen daher, die Annahme eines neuen Gesetzes
über zivilgesellschaftliche Organisationen zu beschleunigen, um die im derzeitigen
Rechtsrahmen für nichtstaatliche Organisationen festgestellten Schwachstellen zu
beheben;
8. begrüßt, dass der neue Staatspräsident der Bekämpfung der Korruption Priorität einräumt;
bedauert den Beschluss der Werchowna Rada, das Inkrafttreten des Gesetzespakets zur
Korruptionsbekämpfung, das mit der Unterstützung des Europarates ausgearbeitet wurde,
bis 2011 zu verschieben, sowie das von dem ehemaligen Staatspräsidenten gegen das
Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäsche eingelegte Veto; ersucht den Staatspräsidenten
und das Parlament , dafür zu sorgen, dass das Gesetzespaket zur Korruptionsbekämpfung
nunmehr ohne Verzögerung verabschiedet wird und dass alle Empfehlungen des
gemeinsamen ersten und zweiten Evaluierungsberichts der Gruppe der Staaten gegen
Korruption (GRECO) jetzt umgehend umgesetzt werden;
9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem
Parlament und der Regierung der Ukraine und den Parlamentarischen Versammlungen der
OSZE und des Europarats zu übermitteln.
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