doc - GUE/NGL

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 – 2014
Plenarsitzungsdokument
9.12.2013
B7-0564/2013
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der
Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zu dem Gipfeltreffen von Vilnius und zur Zukunft der Östlichen Partnerschaft,
vor allem in Bezug auf die Ukraine
((2013/2983(RSP))
Helmut Scholz, Nikola Vuljanić, Younous Omarjee
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
RE\1012910DE.doc
DE
PE525.623v01-00
In Vielfalt geeint
DE
B7-0564/2013
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gipfeltreffen von Vilnius und zur
Zukunft der Östlichen Partnerschaft, vor allem in Bezug auf die Ukraine
((2013/2983(RSP))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass die Länder der östlichen Nachbarschaft aufgrund ihrer
geografischen Lage und ihrer historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sonstigen
Bindungen zu Mittel- und Westeuropa wichtige Partner sowohl für die EU als auch für
Russland sind;
B. in der Erwägung, dass die EU den Ländern der östlichen Nachbarschaft Assoziierungsund Freihandelsabkommen angeboten, jedoch keine Aussicht auf Mitgliedschaft geboten
haben; in der Erwägung, dass die Russische Föderation die Länder der östlichen
Nachbarschaft aufgefordert hat, einer Zollunion mit Russland, Belarus und Kasachstan
beizutreten; in der Erwägung, dass sich die EU und Russland einen geopolitischen
Wettstreit um den Einfluss in der Region liefern, statt zusammenzuarbeiten und nach
Lösungen zu suchen, bei denen die Interessen aller Partner berücksichtigt werden;
C. in der Erwägung, dass die Länder der östlichen Nachbarschaft der EU durch die Rivalität
zwischen Russland und der EU in die schwierige Lage geraten sind, sich für eine Seite
entscheiden zu müssen; in der Erwägung, dass die Bevölkerung dieser Länder den Preis
für die geopolitische Rivalität zwischen der EU und Russland in der Region zahlt;
D. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über Assoziierungsabkommen einschließlich
vertiefter und umfassender Freihandelszonen mit der Republik Moldau, Georgien,
Armenien und der Ukraine in Vorbereitung auf das Gipfeltreffen von Vilnius
abgeschlossen wurden; in der Erwägung, dass beim Gipfeltreffen von Vilnius die
Assoziierungsabkommen mit Georgien und der Republik Moldau paraphiert wurden, die
Regierungen Armeniens und der Ukraine jedoch von einer Unterzeichnung der
Abkommen Abstand genommen haben;
E. in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft in Armenien und der Ukraine in weiten Teilen
eine enge Zusammenarbeit zwischen ihren Ländern und der Europäischen Union wünscht;
in der Erwägung, dass die massiven Proteste in Kiew infolge des Regierungsbeschlusses,
kein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union zu schließen, andauern und
dies zu einer ernstzunehmenden und gefährlichen politischen Krise führt;
1. weist auf die Ergebnisse des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft in Vilnius hin;
stellt fest, dass die Republik Moldau und Georgien beschlossen haben, die
Assoziierungsabkommen mit der EU zu paraphieren, und dass Armenien und die Ukraine
beschlossen haben, die Vorbereitungsarbeiten für die Unterzeichnung des
Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens
einzustellen, und respektiert diese Beschlüsse;
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2. fordert die EU und Russland auf, das souveräne Recht der Bevölkerung, über ihre Zukunft
und damit auch über ihre Zusammenarbeit und Assoziierung mit Ländern und
Organisationen zu entscheiden, uneingeschränkt zu achten und davon abzusehen, in
jeglicher Form Druck auszuüben; appelliert eindringlich an die EU, Russland und alle
anderen Akteure in der Region, sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Länder
einzumischen; verurteilt die anhaltende Einmischung verschiedener externer politischer
Kräfte in die internen Debatten der in die Nachbarschaftspolitik einbezogenen Länder und
die Ausnutzung von deren schwieriger politischer und wirtschaftlicher Lage, um die
geopolitischen Ziele von Drittländern zu verfolgen;
3. weist darauf hin, dass eine Politik, bei der die östliche Nachbarschaft losgelöst von der
Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Russland betrachtet wird, gescheitert
ist; betont, dass es einer Neugestaltung der Politik für die östliche Nachbarschaft bedarf,
in deren Rahmen eine regionale Zusammenarbeit aufgebaut wird, von der kein Land
ausgeschlossen wird; fordert Russland auf, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen und
seine Bereitschaft zu zeigen, zu gutnachbarschaftlichen Beziehungen beizutragen;
4. kritisiert, dass es dem EAD nicht gelungen ist, gemeinsam mit Russland und den Ländern
der östlichen Nachbarschaft der EU Möglichkeiten und Mittel für die Koexistenz und die
gegenseitige Bereicherung des Wirtschaftsraums der EU und der Zollunion zu finden;
fordert die EU sowie die Mitgliedstaaten und Beobachter der Zollunion nachdrücklich auf,
in einen konstruktiven Dialog darüber einzutreten, wie ihre Rechtsrahmen möglichst gut
aufeinander abgestimmt werden können;
5. bedauert, dass in den Ländern der östlichen Nachbarschaft der EU kaum eine öffentliche
Diskussion über die Folgen der Assoziierung mit der EU oder mit Russland stattfindet;
vertritt den Standpunkt, dass über Entscheidungen, die solch weitreichende Folgen für die
künftige Entwicklung eines Landes haben, in Referenden abgestimmt werden sollte;
kritisiert, dass der Vorschlag der Kommunistischen Partei der Ukraine, in der Ukraine ein
solches Referendum durchzuführen, nicht beachtet wurde;
6. nimmt die breite öffentliche Unterstützung für eine politische Assoziierung und
wirtschaftliche Verflechtung der Ukraine mit der Europäischen Union zur Kenntnis;
betont, dass die Tür der EU für Länder, die eine enge Zusammenarbeit wünschen, offen
bleiben sollte; unterstützt entschieden die europäische Perspektive in der Art und auf der
Ebene, für die sich die Bevölkerung der Ukraine ausspricht;
7. bekundet große Besorgnis über die politische Krise in der Ukraine; fordert die Regierung
und die Opposition auf, äußerste Zurückhaltung zu üben und die demokratischen Regeln
zu achten, in einen konstruktiven Dialog einzutreten und keinerlei Schritte zu
unternehmen, die zu einer weiteren Eskalation des Konflikts führen könnten;
8. fordert die Ukraine auf, weiterhin uneingeschränkt zu ihren internationalen
Verpflichtungen zur Achtung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu stehen und alle
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Gewaltanwendung zu verhindern; fordert den
Generalstaatsanwalt der Ukraine auf, eine objektive Untersuchung der gewalttätigen
Auseinandersetzungen in Kiew vorzunehmen, die Täter zu bestrafen und zu verhindern,
dass es erneut zu solchen Situationen kommt;
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9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem
Parlament und der Regierung der Ukraine und den Parlamentarischen Versammlungen der
OSZE und des Europarats zu übermitteln.
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