EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009 – 2014 Plenarsitzungsdokument 9.12.2013 B7-0564/2013 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung zu dem Gipfeltreffen von Vilnius und zur Zukunft der Östlichen Partnerschaft, vor allem in Bezug auf die Ukraine ((2013/2983(RSP)) Helmut Scholz, Nikola Vuljanić, Younous Omarjee im Namen der GUE/NGL-Fraktion RE\1012910DE.doc DE PE525.623v01-00 In Vielfalt geeint DE B7-0564/2013 Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gipfeltreffen von Vilnius und zur Zukunft der Östlichen Partnerschaft, vor allem in Bezug auf die Ukraine ((2013/2983(RSP)) Das Europäische Parlament, – gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass die Länder der östlichen Nachbarschaft aufgrund ihrer geografischen Lage und ihrer historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und sonstigen Bindungen zu Mittel- und Westeuropa wichtige Partner sowohl für die EU als auch für Russland sind; B. in der Erwägung, dass die EU den Ländern der östlichen Nachbarschaft Assoziierungsund Freihandelsabkommen angeboten, jedoch keine Aussicht auf Mitgliedschaft geboten haben; in der Erwägung, dass die Russische Föderation die Länder der östlichen Nachbarschaft aufgefordert hat, einer Zollunion mit Russland, Belarus und Kasachstan beizutreten; in der Erwägung, dass sich die EU und Russland einen geopolitischen Wettstreit um den Einfluss in der Region liefern, statt zusammenzuarbeiten und nach Lösungen zu suchen, bei denen die Interessen aller Partner berücksichtigt werden; C. in der Erwägung, dass die Länder der östlichen Nachbarschaft der EU durch die Rivalität zwischen Russland und der EU in die schwierige Lage geraten sind, sich für eine Seite entscheiden zu müssen; in der Erwägung, dass die Bevölkerung dieser Länder den Preis für die geopolitische Rivalität zwischen der EU und Russland in der Region zahlt; D. in der Erwägung, dass die Verhandlungen über Assoziierungsabkommen einschließlich vertiefter und umfassender Freihandelszonen mit der Republik Moldau, Georgien, Armenien und der Ukraine in Vorbereitung auf das Gipfeltreffen von Vilnius abgeschlossen wurden; in der Erwägung, dass beim Gipfeltreffen von Vilnius die Assoziierungsabkommen mit Georgien und der Republik Moldau paraphiert wurden, die Regierungen Armeniens und der Ukraine jedoch von einer Unterzeichnung der Abkommen Abstand genommen haben; E. in der Erwägung, dass die Zivilgesellschaft in Armenien und der Ukraine in weiten Teilen eine enge Zusammenarbeit zwischen ihren Ländern und der Europäischen Union wünscht; in der Erwägung, dass die massiven Proteste in Kiew infolge des Regierungsbeschlusses, kein Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union zu schließen, andauern und dies zu einer ernstzunehmenden und gefährlichen politischen Krise führt; 1. weist auf die Ergebnisse des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft in Vilnius hin; stellt fest, dass die Republik Moldau und Georgien beschlossen haben, die Assoziierungsabkommen mit der EU zu paraphieren, und dass Armenien und die Ukraine beschlossen haben, die Vorbereitungsarbeiten für die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens und des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens einzustellen, und respektiert diese Beschlüsse; PE525.623v01-00 DE 2/4 RE\1012910DE.doc 2. fordert die EU und Russland auf, das souveräne Recht der Bevölkerung, über ihre Zukunft und damit auch über ihre Zusammenarbeit und Assoziierung mit Ländern und Organisationen zu entscheiden, uneingeschränkt zu achten und davon abzusehen, in jeglicher Form Druck auszuüben; appelliert eindringlich an die EU, Russland und alle anderen Akteure in der Region, sich nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Länder einzumischen; verurteilt die anhaltende Einmischung verschiedener externer politischer Kräfte in die internen Debatten der in die Nachbarschaftspolitik einbezogenen Länder und die Ausnutzung von deren schwieriger politischer und wirtschaftlicher Lage, um die geopolitischen Ziele von Drittländern zu verfolgen; 3. weist darauf hin, dass eine Politik, bei der die östliche Nachbarschaft losgelöst von der Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Russland betrachtet wird, gescheitert ist; betont, dass es einer Neugestaltung der Politik für die östliche Nachbarschaft bedarf, in deren Rahmen eine regionale Zusammenarbeit aufgebaut wird, von der kein Land ausgeschlossen wird; fordert Russland auf, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen und seine Bereitschaft zu zeigen, zu gutnachbarschaftlichen Beziehungen beizutragen; 4. kritisiert, dass es dem EAD nicht gelungen ist, gemeinsam mit Russland und den Ländern der östlichen Nachbarschaft der EU Möglichkeiten und Mittel für die Koexistenz und die gegenseitige Bereicherung des Wirtschaftsraums der EU und der Zollunion zu finden; fordert die EU sowie die Mitgliedstaaten und Beobachter der Zollunion nachdrücklich auf, in einen konstruktiven Dialog darüber einzutreten, wie ihre Rechtsrahmen möglichst gut aufeinander abgestimmt werden können; 5. bedauert, dass in den Ländern der östlichen Nachbarschaft der EU kaum eine öffentliche Diskussion über die Folgen der Assoziierung mit der EU oder mit Russland stattfindet; vertritt den Standpunkt, dass über Entscheidungen, die solch weitreichende Folgen für die künftige Entwicklung eines Landes haben, in Referenden abgestimmt werden sollte; kritisiert, dass der Vorschlag der Kommunistischen Partei der Ukraine, in der Ukraine ein solches Referendum durchzuführen, nicht beachtet wurde; 6. nimmt die breite öffentliche Unterstützung für eine politische Assoziierung und wirtschaftliche Verflechtung der Ukraine mit der Europäischen Union zur Kenntnis; betont, dass die Tür der EU für Länder, die eine enge Zusammenarbeit wünschen, offen bleiben sollte; unterstützt entschieden die europäische Perspektive in der Art und auf der Ebene, für die sich die Bevölkerung der Ukraine ausspricht; 7. bekundet große Besorgnis über die politische Krise in der Ukraine; fordert die Regierung und die Opposition auf, äußerste Zurückhaltung zu üben und die demokratischen Regeln zu achten, in einen konstruktiven Dialog einzutreten und keinerlei Schritte zu unternehmen, die zu einer weiteren Eskalation des Konflikts führen könnten; 8. fordert die Ukraine auf, weiterhin uneingeschränkt zu ihren internationalen Verpflichtungen zur Achtung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu stehen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Gewaltanwendung zu verhindern; fordert den Generalstaatsanwalt der Ukraine auf, eine objektive Untersuchung der gewalttätigen Auseinandersetzungen in Kiew vorzunehmen, die Täter zu bestrafen und zu verhindern, dass es erneut zu solchen Situationen kommt; RE\1012910DE.doc 3/4 PE525.623v01-00 DE 9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Parlament und der Regierung der Ukraine und den Parlamentarischen Versammlungen der OSZE und des Europarats zu übermitteln. PE525.623v01-00 DE 4/4 RE\1012910DE.doc