Umwelt - Auditing

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O.I.T.A.F. - UMWELT
O.I.T.A.F. – Studienausschuss VII
Internationaler Seilbahnverband
THEMA 7: UMWELT – AUDITING UND SKIGEBIETE
1. Einleitung
Der Wintersport hat im Alpenraum eine große touristische und damit regionalwirtschaftliche Bedeutung. Doch bringt er auch Eingriffe in die Natur mit sich, die sich
langfristig auf Vegetation, Tierwelt und das Landschaftsbild auswirken. Ziel sollte
deshalb sein, die Landschaft in einem Skigebiet und seine Eignung als Lebensraum
für Tiere und Pflanzen zu erhalten, aber auch seine Stabilität zu verbessern. Ein
mögliches Instrument zu einer eigenverantwortlichen Aufwertung von Skigebieten ist
das Umwelt-Auditing.
2. Umweltmanagementsystem (UMS)
2.1
EN ISO 14001
Die ISO 14001 Norm legt die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem
(UMS) fest. Die Norm trat, in Verbindung mit EMAS von 1993, im September 1996
in Kraft. Am 15. November 2004 wurde die überarbeitete internationale Fassung
(ISO 14001:2004) veröffentlicht.
ISO 14001 eignet sich speziell für Betriebe, die bereits ein Qualitätsmanagementsystem aufgebaut haben und nun zusätzlich auch die umweltrelevanten Bereiche des Betriebes systematisch erfassen und kontinuierlich verbessern wollen. Im
Vordergrund stehen Managementprozesse und Organisationsstrukturen.
2.2
Zweck der ISO 14001-Norm
Instrument unternehmerischer Selbstkontrolle: Organisationen soll ein wirkungsvolles UMS zur Verfügung gestellt werden, mit dem Zweck ökologische und ökonomische Ziele zu erreichen.
Grundlage für den Nachweis nach außen: Organisationen sollen die Möglichkeit
haben, die Wirksamkeit eines UMS für die Umsetzung seiner selbstdefinierten Umweltpolitik und konkreter Zielsetzungen zu beurteilen und nach außen nachzuweisen.
Förderung des Umweltschutzes als übergeordnetes Ziel: Der Umweltschutz und
die Vermeidung von Umweltbelastungen sollen im Einklang mit sozioökonomischen
Erfordernissen gefördert werden.
2.3
ISO 14001-Zertifizierung
Unternehmen, die ein UMS gemäß ISO 14001 aufgebaut haben, können ein Zertifikat erwerben: Eine private akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft prüft, ob die Anforderungen der Norm erfüllt werden. Ist dies der Fall, so erhält das betreffende Unternehmen ein Zertifikat.
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Die Zertifizierung läuft in der Regel in drei Phasen ab:
Phase 1: Vertrag und Zertifizierungsvorbereitung
 Informationsgespräch, Angebot und Vertrag
 Vor-Audit: Vorbereitung, Durchführung, Auditbericht
Phase 2: Zertifizierung und laufende Überwachung
 Organisatorisches Vorgespräch
 Dokumentenprüfung
 Zertifizierungs-Audit (Umsetzung des UMS), Vorbereitung, Durchführung, Auditbericht, eventuell Folgeaudit
 Zertifikatserteilung und –aufrechterhaltung (jährliche Überwachungsaudits)
Phase 3: Erneuerung des Zertifikats (alle 3 Jahre)
Vertrag und Zertifizierungsvorbereitung
 Informationsgespräch, Angebot und Vertrag
 Vor-Audit: Vorbereitung, Durchführung, Auditbericht
Quelle:
http://www.iwoe.unisg.ch/org/iwo/web.nsf/SysWebRessources/ums_skript.pdf/$FILE
/ums_skript.pdf (online 19.7.2005).
2.4
EWG Nr. 1836/93 oder EG-Umwelt-Audit-Verordnung
EWG Nr. 1836/93 ist ein marktwirtschaftliches Instrument aus der europäischen
Umweltpolitik. Es sieht die Integration von Umweltbelangen in allen Bereichen der
Unternehmenspolitik vor, um ein dauerhaftes und umweltgerechtes Wachstum im
Sinne einer nachhaltigen Entwicklung anzuregen. Mit dem EWG werden standortsbezogene Umweltpolitik, -programme und -managementsysteme durch die Unternehmen festgelegt und umgesetzt.
Die Verordnung sieht die Verantwortung sowohl für die Stärkung der Wirtschaft als
auch für den Schutz der Umwelt bei den Unternehmen vor. Seit Februar 1998 bezieht die Verordnung nebst gewerblichen Unternehmen auch andere Wirtschaftssektoren wie Dienstleistungsunternehmen mit ein.
Grundsatz: „Verhütung, Verringerung und soweit wie möglich Beseitigung der Umweltbelastung nach Möglichkeit auf der Grundlage des Verursacherprinzips. Und
gute Bewirtschaftung der Rohstoffquellen und den Einsatz von sauberen oder saubereren Technologien.“ (Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni
1993).
Die Verordnung wendet sich direkt an die Verursacher und fordert die Unternehmen
auf, Eigenverantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und selbst ein aktives Konzept zu entwickeln.
Besonderheit: die Verordnung basiert nicht auf Auflagen und Gesetzen. Durch die
freigestellte Teilnahme setzt sie vielmehr auf die Eigeninitiative und -kontrolle der
Unternehmen im Bereich Umweltschutz.
2.5
EMAS (Eco Management and Audit-Scheme)
EMAS ist die Nachfolgeverordnung der EG-Umwelt-Audit-Verordnung (EWG Nr.
1836/93) und baut auf dieser auf. Dies betrifft sowohl Grundsatz und Ziele als den
Ablauf des Umwelt-Audits.
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Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme, EMAS) ist ein von den Europäischen Gemeinschaften 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre
Umweltleistung verbessern wollen. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr.
761/2001. Der Aufbau eines UMS und die Abläufe entsprechen seit 2001 auch bei
EMAS der ISO 14001.
EMAS geht jedoch über ein reines Managementsystem hinaus: Der Betrieb soll sich
über die umweltgesetzlichen Anforderungen hinaus verbessern!
2.6
Verfahrensablauf nach EG-Umwelt-Audit-Verordnung (EWG Nr. 1836/93)
Grundsätzlich wird zwischen der Aufbauphase und dem Umwelt-Audit-Zyklus unterschieden.
Aufbauphase: das Unternehmen richtet die Komponenten ein und schafft somit die
Voraussetzung zur Teilnahme am EG-Umwelt-Audit-System.
Umwelt-Audit-Zyklus: einzelne Komponenten werden hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit regelmäßig überprüft.
Umweltpolitik steht als Dach aller Umweltaktivitäten an erster Stelle des Verfahrens.
Sie beinhaltet grundsätzliche Umweltleitlinien, die in die Unternehmenspolitik integriert werden.
Die Umweltprüfung bildet das Kernstück des Umwelt-Audit-Systems. Sie stellt eine
erste Bestandsaufnahme des betrieblichen Umweltschutzes und der betrieblichen
Umweltauswirkungen dar.
Für die Umweltprüfung und das Umweltmanagement ist ein Skigebietsinformationssystem (SIS) eine entscheidende Grundlage.
Das Umweltprogramm umfasst alle Ziele und Maßnahmen, die zur Beseitigung der
Schwachstellen führen.
Das Umweltmanagementsystem ist Teil des gesamten Managementsystems. Hier
werden alle Strukturen zur Umsetzung des betrieblichen Umweltschutzes festgelegt.
Es umfasst personelle Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten, Aufbauorganisation und Ablaufkontrolle sowie die Gewährleistung der Dokumentation aller Umweltaktivitäten.
Die Umwelterklärung ist die Schnittstelle zur unternehmensexternen Ebene und sichert damit die Kommunikation mit den Anspruchsgruppen.
Ein unabhängiger externer Umweltbegutachter kontrolliert Umweltpolitik, erste Umweltführung, Umweltprogramm, Umweltmanagement sowie Umwelterklärung auf
Übereinstimmung mit den Anforderungen der Umwelt-Audit-Verordnung. Sind alle
Voraussetzungen erfüllt, kann das Unternehmen am EG-Umwelt-Audit-System teilnehmen und ist zum Führen einer Teilnahmeerklärung berechtigt (Zertifizierung
bzw. Gültigkeitserklärung).
3. Audit in Skigebieten
3.1
Einführung
Das Audit in Skigebieten konzentriert sich auf die Beziehung zu Natur und Landschaft, zur Land- und Forstwirtschaft sowie zu Naturgefahren. Wirtschaftliche und
gesellschaftliche Konsequenzen werden nicht näher beleuchtet.
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3.2
Arbeitsschritte
(Im Wesentlichen: Auditing in Skigebieten. Leitfaden zur ökologischen Aufwertung.
Initiiert und herausgegeben von der Stiftung Pro natura – pro Ski. FL-9490 Vaduz
2003)
1. Phase (Zusammenstellen der Basisdaten aus der ökologischen Untersuchung der
Skigebiete)
 Natürliche Rahmenbedingungen
 Vorbelastung/Empfindlichkeit
 Nutzung/Intensität/Belastung
2. Phase (Definition der Projektziele)
 Herausarbeiten der relevanten Umweltauswirkungen, die im Zusammenhang mit
dem Bergbahnunternehmen stehen
3. Phase (Vorprüfung, Auswertung, Festlegung der Umweltpolitik, Umweltprüfung)
 Bewerten des Ist-Zustandes
 Festlegen von Bewertungskriterien
 Erarbeiten einer Grundlage für eine vergleichende Bewertung
 Erweiterung bzw. Modifizieren des Modells „Ökobilanz“
 Überprüfung verschiedener Instrumente zur Analyse und Bewertung der ökologischen Wirkungen des Unternehmens
4. Phase (Erstellen des Umweltprogramms)
 Dokumentation der Ergebnisse und Ableitung von Vorschlägen für das Umweltprogramm
 Formulieren von konkreten Umweltzielen für das Skigebiet
 Festlegen der nötigen Maßnahmen für deren Umsetzung
 Festlegung der Prioritäten
5. Phase (Umweltbericht)
 Zusammenfassen der Ergebnisse in Form eines Umweltberichte
6. Phase (Umweltinformationssystem und Dokumentation)
 Entwicklung von Vorschlägen für ein Umweltmanagementsystem
 Erarbeitung geeigneter Parameter, Bezugsflächen, Kenn- oder Wertzahlen auf
der Grundlage der Ist-Bewertung, Erarbeiten eines Zeit-Modells für freiraumbezogene Parameter
3.3
Methodische Grundlagen des Auditing in Skigebieten
 Screening (Gezielte Vorprüfung)
 Abgrenzung des Auditgebietes
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Es ist unerlässlich, das Untersuchungsgebiet klar abzugrenzen. Alle Bereiche,
die durch den Skisport beeinflusst werden, sollten darin enthalten sein.
Erfassung relevanter Skigebietsdaten
Für den Audit-Prozess werden raumbezogene Grundlagendaten und ergänzende sport- und umweltbezogene Informationen benötigt. Die Sport- und nutzungsbezogenen Daten lassen sich in die Kategorie Pisten, Liftanlagen, Beschneiung, Landnutzung und Sommertourismus einteilen. Umweltdaten umfassen Informationen über Boden, Wasser, Klima/Luft, Vegetation, Fauna und
Landschaft.
Festlegung der thematischen und räumlichen Untersuchungsschwerpunkte
Ziel dieses Arbeitsschritts ist, die zu kartierenden Gebiete räumlich und inhaltlich zu begrenzen. Dabei wird entschieden, in welchen Themenfeldern und in
welchen Teilbereichen des Gesamtgebietes vertiefende ökologische Untersuchungen durchgeführt werden sollten, um unnötige kostenintensive Erhebungen
zu vermeiden. Je nach Art und Größe des Gebietes kann die räumliche Eingrenzung der Kartierung notwendig sein.
Ökologische Studie
- Erhebung der wichtigsten Flächendaten (Skipistenabgrenzung, beschneite
Flächen, Vegetationsgesellschaften, durchgeführte Baumaßnahmen, Belastungen und Schäden).
- Erhebung der geologischen und geomorphologischen Verhältnisse (diese
erlauben Rückschlüsse auf Hanglabilitäten, Regenerationsfähigkeit von
Standorten, potenzielle Folgewirkungen bei geplanten Baumaßnahmen).
- Klima (Schneetage, Niederschlagsverteilung).
- Differenzierte Erhebung der Vegetation (Indikator, Rückschlüsse auf Verträglichkeiten).
- Differenzierte Erhebung der Schadenssituation (flächig, punktuell, Schäden
am angrenzenden Wald).
- Erhebungen zur Fauna (schwerpunktmäßig winteraktive Arten, „Schirmarten“).
- Erhebungen zur Hydrologie (Einzugsbereiche, Schutzgebiete).
- Erhebungen zum Landschaftsbild (Naturnähe, Störwirkungen).
- Nutzungsbezogene Datenerhebung (Wintersport, Sommertourismus, alp/almwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und jagdliche Nutzung).
Durchführung des Audits
- Verfahrensschritt Umweltpolitik (Leitbild, Zielkatalog, Einbeziehen der Mitarbeiter).
- Verfahrensschritt Umweltprüfung (betriebliche Auswirkungen, „Kontenplan“,
Stärken/Schwächenanalyse.
- Verfahrensschritt Umweltziele/Umweltprogramm.
- Verfahrensschritt Umweltmanagementsystem/-informationssystem.
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4. Fazit
4.1
EWG Nr. 1836/93
Über die Ausgestaltung von Umweltpolitik, -programm und -management finden sich
in der Verordnung keine konkreten Angaben. Das heißt, es werden keine materiellen Vorgaben wie Grenzwerte oder Umweltstandards definiert, an die sich die Unternehmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus halten müssten.
Die Unternehmen verpflichten sich aber mit der Teilnahme, „die Umweltauswirkungen in einem solchen Umfang zu verringern, wie sich mit der wirtschaftlich vertretbaren Anwendung der besten verfügbaren Technik erreichen lässt“ (Verordnung
(EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993, Art. 3, Absatz A). Somit liegt es
beim Unternehmen, seine Umweltauswirkungen eigenverantwortlich zu analysieren
und Maßnahmen aufgrund selbst gesetzter Ziele festzulegen. Das Unternehmen hat
hiermit die Möglichkeit, seine Qualitätsziele zeitlich mit den ökonomischen Anforderungen abzustimmen. Eine kontinuierliche Verbesserung kann erreicht werden.
4.2
EMAS: die wesentlichsten Neuerungen gegenüber EWG Nr. 1836/93
Der Anwendungsbereich ist auf alle Organisationen ausgedehnt: produzierendes
Gewerbe, Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen, Behörden, öffentliche
oder private Einrichtungen aller Art mit eigenen Funktionen und eigener Verantwortung.
Kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung der Organisationen statt wie bisher des betrieblichen Umweltschutzes.
Zusätzliches Ziel von Artikel 1: aktive Einbindung von Mitarbeitern sowie deren Ausund Fortbildung.
Neu ist auch die Differenzierung zwischen direkten und indirekten Umweltaspekten.
Der Begriff „Umweltaspekte“ wird im Zusammenhang mit der Umweltprüfung geprägt.
Umwelterklärungen sollen grundsätzlich jährlich aktualisiert werden. Daneben können Teile der Erklärung gesondert veröffentlicht werden (Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg 20019).
4.3
Vorteile Auditing aus Unternehmersicht
 Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Imagegewinn dank einer umweltorientierten Unternehmenspolitik.
 Teilnahmeerklärung ist europaweit ein gültiges Umweltzeichen, wofür die zunehmend umweltbewusste Bevölkerung bereit ist, mehr zu bezahlen.
 Kostenreduzierungen können durch das Aufdecken von Einsparpotenzialen in
den Bereichen Energie, Wasser oder Rohstoffe erlangt werden. Dadurch wird
der zunächst finanzielle Mehraufwand kompensiert. Zudem gewinnt ein gut organisiertes Unternehmen mit transparenter Umweltpolitik bessere Konditionen
bei Versicherungen und Banken.
 Das Risiko minimiert sich durch die Prävention von Umwelt schädigenden Unfällen.
 Aufbau des Informationssystems über alle umweltrelevanten Unternehmenstätigkeiten ermöglicht ein effizientes, unternehmensinternes Öko-Controlling. Darunter zu verstehen ist die Aufschlüsselung von Betriebsabläufen in die
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

handhabbaren Komponenten Planung, Umsetzung, Kontrolle und Korrektur
(Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg 1999).
Die Aufsplittung der verschiedenen Verfahrenskomponenten in allen Ebenen
des Unternehmens verbessert die Kommunikation unter allen Angestellten. Die
Integration von umweltorientierten Handlungsgrundsätzen und deren korrekte
Umsetzung fördert die Motivation der Mitarbeiter und trägt maßgeblich zur Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen bei.
Die Erfassung aller umweltrelevanten Auswirkungen des Unternehmens und deren Handhabung in Umweltpolitik und Umweltprogramm stellen die Grundlage
für ein nachhaltiges Wirtschaften dar. Durch die Erhöhung der Transparenz der
umweltbezogenen Auswirkungen und deren Veröffentlichung ist außerdem eine
deutliche Verbesserung der Außenwirkung des Unternehmens möglich.
4.4
Nutzenpotenzial für das Skiunternehmen
 Wettbewerbsfähigkeit
- Attraktivität für umweltsensiblen Kundenkreis
- Umweltbemühen als Schlüsselqualifikation
- Vertiefte Vertrauensbasis bei Naturschutzbehörden
- Erleichterte Bewerbung bei Wintersportgroßveranstaltungen
 Kostenreduzierung
- Gesenkte Kosten für die Erarbeitung von Genehmigungsunterlagen
- Niedrigere Versicherungsprämien
- Günstigere Kredite bei Banken
- Vermeidung von kostenintensiven Sanierungen bei flächenwirksamen
Schäden
 Risikominderung
- Kenntnis des flächenwirksamen Schadenpotenzials
- Verringertes Risiko von Erosionsschäden
- Nachvollziehbarkeit der Haftungsfrage bei Schäden
 Verbesserung der Organisation
- Vertiefte Kenntnisse aller Mitarbeiter
- Detailliertes Wissen über Auswirkungen auf Natur und Landschaft
- Verringerter bürokratischer Aufwand
- Kenntnis der Beiträge von Winter- und Sommertourismus
5. Studien/Grundlagen
EN ISO 14001/ISO 9001-2000.
Auditing in Skigebieten. Leitfaden zur ökologischen Aufwertung. Initiiert und herausgegeben von der Stiftung Pro natura – pro Ski. FL-9490 Vaduz 2003.
http://www.skiaudit.com/
http://www.umweltdatenbank.de/lexikon/iso_14001.htm
http://www.iwoe.unisg.ch/org/iwo/web.nsf/SysWebRessources/ums_skript.pdf/$FILE
/ums_skript.pdf
http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/positionspapier_stiftung_ski.p
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