Offertenanfrage betreffend Produzentenpreisindex für den Bereich der Rechts- und Steuerberatung (Dezember 2013 bis Mai 2015) Appel d’offres public concernant Indice des prix à production dans le domaine des activités juridiques et comptables (décembre 2013 à mai 2015) 1 Ausgangslage und Zielsetzung Um der grossen Bedeutung, die der Dienstleistungssektor in den letzten Jahrzehnten erlangt hat, gerecht zu werden und das Statistikabkommen der Schweiz mit der EU zu erfüllen, dehnt das Bundesamt für Statistik (BFS) die Produzentenpreiserhebungen schrittweise auf die Dienstleistungen aus. Mit dem vorliegenden Mandat möchte das BFS den Auftrag vergeben, die methodischen und empirischen Grundlagen zur Erstellung von Produzentenpreisindizes im Bereich der Rechts- und Steuerberatung zu erarbeiten. Während die Rechtsberatung die Leistungen der Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte umfasst, erstreckt sich der hier vereinfachend mit „Steuerberatung“ umschriebene Unterbereich auch auf die Buchführung, die Durchführung von Revisionen und die allgemeine Wirtschafts- und Finanzberatung. Das Mandat beinhaltet nicht nur die Erstellung eines Erhebungskonzepts auf der Grundlage von branchenspezifischen Abklärungen, Analysen von Preismechanismen, Prüfungen von Preiserfassungsmethoden und Auswertungen empirischer Datenquellen, sondern auch die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Piloterhebung. Bei der Bearbeitung dieses Auftrags sind die für den bestehenden Produzentenpreisindex des BFS massgebende allgemeine Methodik sowie die entsprechenden methodologischen Handbücher von EUROSTAT und der OECD zu berücksichtigen. Insbesondere ist zu beachten, dass die vom BFS veröffentlichten Produzentenpreisindizes den Anspruch erheben, den zeitlichen Verlauf der effektiven Marktpreise (inkl. Rabattgewährung) wiederzugeben und damit auch die Preismechanismen zu reflektieren, die in der jeweiligen Branche vorherrschen. Dabei reicht es nicht aus, ein Gesamtergebnis auszuweisen, sondern es müssen auch die Entwicklungen auf der Ebene der Unterbereiche und Leistungsarten dargestellt werden. Eine spätere Beteiligung an den laufenden Preiserhebungen ist denkbar, bildet aber keinen Bestandteil des vorliegenden Mandates, da die Organisation der laufenden Preiserhebungen u. a. von den Ergebnissen der vorausgegangenen Projektphasen abhängt. 2 Untergliederung der Bereiche “Rechtsberatung“ und „Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Buchführung, Treuhandgesellschaften“ Zu bearbeiten sind die NOGA-Positionen 69.1 und 69.2 des Abschnitts M „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ in der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA). Die Position 69.1 trägt den Titel „Rechtsberatung“ und lässt sich anhand der Erläuterungen zur NOGA 2008 wie folgt untergliedern: 69.1 Rechtsberatung 69.11 Anwalts- und Notariatsbüros 69.11.1 Anwaltsbüros 69.11.11 Beratung und Vertretung in Zivilverfahren 69.11.12 Beratung und Vertretung in Strafverfahren 69.11.13 Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitfällen 69.11.14 Urkunden und Satzungen, Gesellschaftsverträge usw. 69.11.15 Vorbereitung von förmlichen Verträgen, Testamenten usw. 69.11.2 Notariatsbüros 69.12 Patentanwaltsbüros, Patentverwertung 69.12.1 Rechtshilfe 69.12.2 Erstellen und Bescheinigen von Rechtsdokumenten Die NOGA-Position 69.2 trägt den Titel „Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung; Treuhandgesellschaften“ und lässt sich gemäss einem Vorschlag der Schweizerischen Treuhand-Kammer wie folgt untergliedern: 69.2 Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Buchführung, Treuhandgesellschaften 69.21 Buchführung und Abschlussberatung 69.22 Revisionen und Berichterstattung 69.23 Steuerberatung und Vertretung vor Steuerbehörden 69.24 Allgemeine Wirtschafts- und Finanzberatung, Expertisen, Gutachten Sowohl bei der Rechtsberatung als auch bei der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Buchführung handelt es sich um Tätigkeiten, denen ein beträchtliches volkswirtschaftliches Gewicht zukommt. Auch in struktureller Hinsicht weisen die beiden Bereiche Ähnlichkeiten auf, indem sich in beiden Fällen eine ausgeprägte Dominanz von kleinen Firmen feststellen lässt. Indessen muss davon ausgegangen werden, dass die Erfassung der Preisentwicklungen bei der Rechtsberatung einen grösseren methodischen und empirischen Aufwand als bei der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Buchführung erfordert. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass für die Erstellung einer Preisstatistik im Unterbereich der Rechtsberatung Vorkenntnisse nötig sind, die sowohl die fachliche (juristische) als auch die institutionelle Ebene (helvetischer Föderalismus) betreffen. 3 Aufgaben des Mandats 3.1 Vorbereitende Arbeiten im Hinblick auf die Erstellung eines branchenspezifischen Erhebungskonzepts In der ersten Projektphase sollen die volkswirtschaftliche Bedeutung der beiden Branchen, deren Struktur und die institutionellen Gegebenheiten untersucht werden. Gefragt sind hierbei Informationen, die über die in einschlägigen Quellen (Betriebs- und Unternehmensregister, Produktionskonto der VGR usw.) enthaltenen Angaben hinaus gehen. Die wichtigsten Leistungen sind zu identifizieren, zu umschreiben und zu klassifizieren (Leistungsarten). Darüber hinaus gilt es, die Märkte zu analysieren und die vorherrschenden Preismechanismen (inkl. Rabattstrukturen) zu erfassen. Zudem soll abgeklärt werden, in welchem Ausmass die erbrachten Leistungen Geschäfts- und Privatkunden im In- und Ausland zugutekommen und ob es bei der Preisfestlegung eine Rolle spielt, welcher Kundengruppe der jeweilige Käufer angehört (Differenzierung zwischen „business-to-business“ (B2B), „business-togovernment“ (B2G), „business-to-consumer“ (B2C) und „business-to-export“ (B2E)). Von zentraler Bedeutung ist sodann die Frage, inwieweit die Preise einzelner Leistungen durch kantonale Gebühren-/Tarifordnungen vorgeschrieben werden bzw. wo eine klassische, auf den Angaben ausgewählter Firmen basierende Preiserhebung überhaupt notwendig ist. Bei der Prüfung praktikabler Erhebungsmethoden ist stets der Grundsatz zu beachten, dass private Firmen nur dann mit dem Ausfüllen von Formularen belastet werden dürfen, wenn es unmöglich ist, die betreffenden Informationen anderweitig zu beschaffen. Um die genannten Aufgaben effizient wahrnehmen zu können, ist bereits in der Anfangsphase des Projekts die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Branchenverbänden zu suchen. Bei der Rechtsberatung handelt es sich hierbei um den Schweizerischen Anwaltsverband, den Schweizerischen Notarenverband und den Verband schweizerischer Patent- und Markenanwälte, bei der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Buchführung um die Schweizerische Treuhand-Kammer und um den Schweizerischen Treuhänder-Verband. Die Ergebnisse der ersten Projektphase sind in einem Grobkonzept festzuhalten, das den aktuellen Stand der methodischen und empirischen Recherchen wiedergibt und Vorschläge für das weitere Vorgehen enthält. 3.2 Erstellung eines detaillierten branchenspezifischen Erhebungskonzepts Auf der Basis des Grobkonzepts sind die Recherchen zu vertiefen. Es geht nunmehr darum, ein detailliertes Erhebungskonzept für die Preiserhebungen zu erarbeiten und zu dokumentieren. Gegen Ende der zweiten Projektphase wird dieses Detailkonzept mit dem Auftraggeber besprochen und gegebenenfalls noch modifiziert. 3.3 Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Piloterhebung; Schlussdokumentation Die dritte Projektphase ist der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Piloterhebung gewidmet, der bei Bedarf ein Pretest vorangestellt werden kann. Die Resultate der Piloterhebung sind detailliert und auf verständliche Weise zu dokumentieren, so dass die Fachgruppe „Produzenten- und Importpreisindex“ des BFS in die Lage versetzt wird, die laufenden jährlichen Preiserhebungen sach- und termingerecht zu starten und periodisch durchzuführen. 4 Inhaltliche Rahmenbedingungen, bestehende Vorarbeiten und Kontaktpflege 4.1 Inhaltliche Rahmenbedingungen 4.2 Beachtung definitorischer Vorgaben und des aktuellen Standes der preisstatistischen Methoden; Konsistenter Einbau des neuen Preisindexes in das bestehende System der Produzentenpreise; BFS-interne Koordination zwischen Produzenten- und Konsumentenpreisstatistik ( im vorliegenden Fall mit dem Fokus auf einer separaten Preis- und Umsatzerhebung für „business-to-consumer“-Leistungen); Bezugnahme auf die heutige Situation und absehbare zukünftige Entwicklungen bei der statistischen Erschliessung der Branche; Auseinandersetzung mit Erfahrungen und Empfehlungen internationaler Organisationen (Eurostat, OECD) und anderer Länder; Berücksichtigung der knappen Ressourcen, die später für die laufende Erhebung zur Verfügung stehen, und zwar sowohl hinsichtlich der Erhebungsstelle (vor allem personelle Restriktionen) als auch hinsichtlich der Berichterstatter, deren Belastung möglichst gering gehalten werden soll. Nutzung bestehender Vorarbeiten und Materialien Beim BFS sind u. a. die folgenden allgemeinen preisstatistischen Dokumente erhältlich: Bundesamt für Statistik: Produzentenpreisindex für den Güterverkehr, April 2001=100. Grundlagen, Neuchâtel 2002. Bundesamt für Statistik: Schweizerischer Baupreisindex, Oktober 1998=100. Grundlagen, Neuchâtel 2004 (Anhang 7: Beschrieb der Referenzobjekte für Honorare von Architekten und Ingenieuren). Bundesamt für Statistik: Landesindex der Konsumentenpreise, Dezember 2005=100. Methodische Grundlagen, Neuchâtel 2007. Bundesamt für Statistik: Leporello zum Produzenten- und Importpreisindex, Dezember 2010=100, Neuchâtel 2011. Bundesamt für Statistik: „BFS-Aktuell“ zum Produzenten- und Importpreisindex, Dezember 2010=100. Methodenübersicht, Februar 2011. Bundesamt für Statistik: Produzenten- und Importpreisindex, Dezember 2010=100. Grundlagen, Neuchâtel 2012. Nach der Regelung der Mandatsvergabe stellt die BFS-Sektion PREISE zudem die folgenden projektrelevanten Unterlagen zur Verfügung: Auszüge von BFS-internen Protokollen zu früheren Sitzungen mit Vertretern des Schweizerischen Anwaltsverbandes und der Schweizerischen Treuhand-Kammer; Methodenband zu den Preiserhebungen im Dienstleistungssektor (Publikation 2005 durch Eurostat und OECD); „Thesaurus“ der „Voorburg Group“ (2007); Branchenspezifische Publikationen des Statistischen Bundesamtes von Deutschland (2005-2007); Branchenspezifische Präsentationen einzelner Länder an Zusammenkünften der „Task Force SPPI“ in Luxemburg und an Tagungen der „Voorburg Group“ (ab 2001). 4.3 Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) Fachliche Kontakte mit den involvierten Stellen (Leistungsanbieter, Vertreter von Verbänden, Branchenexperten usw., gegebenenfalls auch ausländische Statistikämter und Eurostat) sind unerlässlich. In Abhängigkeit von der jeweiligen Situation sind diese Kontakte selbständig oder gemeinsam mit dem BFS aufzunehmen und zu pflegen. Das preisstatistische und erhebungstechnische Know-how des BFS fliesst via Projektbegleitung in das Projekt ein. Damit wird nicht zuletzt sichergestellt, dass die Resultate in den methodischen und erhebungspraktischen Gesamtrahmen der Produzentenpreisstatistik passen. Bei der Erstellung des Erhebungskonzepts auftretende methodische Probleme sind in Zusammenarbeit mit dem BFS und unter Berücksichtigung von schweizerischen und internationalen preisstatistischen Erfahrungen und Empfehlungen anzugehen und zu lösen. 5 Erwartete Leistungen 5.1 Konzeptionell-methodische Arbeiten mit Schwerpunkt auf der Erstellung des Struktur- und Gewichtungsschemas 5.2 5.3 Branchenanalyse, Analyse der aktuellen Marktsituation und der institutionellen Gegebenheiten, empirische Abklärungen; Zusammenstellung, Klassifizierung und Auswertung direkt zugänglicher Quellen (wie z.B. Preisangaben im Internet); Erstellung des Struktur- und Gewichtungsschemas unter Einbezug der aktuell verfügbaren Daten; Differenzierung des Struktur- und Gewichtungsschemas nach Leistungsarten und Nachfragegruppen (Business to Business (B2B), Business to Consumer (B2C), Business to Government (B2G), Business to Export (B2E)); Evaluation der Antwortbereitschaft der Dienstleistungsanbieter im Hinblick auf den Nutzen, den diesen die neu erhobenen Indizes bringen könnten (Ziel: Motivierung der Firmen zur Teilnahme an der Erhebung); Preiserhebungsplan, Piloterhebungen, Ergebnisevaluation Erstellung eines Preiserhebungsplans für die im Struktur- und Gewichtungsschema enthaltenen Dienstleistungen bzw. Dienstleistungsbündel; Aufnahme und Pflege entsprechender Kontakte; Entwurf der Erhebungsformulare (in deutscher, französischer und gegebenenfalls auch italienischer Sprache); Vorbereitung und Durchführung einer Piloterhebung Sichtung, Klassifizierung und Präsentation der eingegangenen Daten (nach Vorgaben und Formaten des BFS); Plausibilisierung und Evaluation der Ergebnisse in Zusammenarbeit mit dem BFS; wo notwendig auch Rückfragen bei einzelnen Leistungsanbietern; Konsolidierungsarbeiten; Vorbereitung der Realisierung und Einführung laufender Erhebungen (insbesondere Rekrutierung von Preisberichterstattern). Umsatzbeobachtung Parallel zur Preiserhebung sollen in Zusammenarbeit mit dem BFS Markt- und Umsatzbeobachtungen angestellt werden, und zwar auf zwei Ebenen: Gesamte Branche nach Unterbereichen (NOGA-Positionen 691 und 692), Leistungsarten und Kundengruppen („B2B“, „B2G“, „B2C“, „B2E“); Einzelne Leistungsanbieter (grössere Firmen). Als Datengrundlage hierzu können verschiedene Quellen dienen (offizielle Statistiken und Register, Umfragen von Verbänden, Geschäftsberichte, Internetrecherchen usw.). 5.4 Qualitätssicherung/Controlling Das vorliegende Projekt umfasst auch die Errichtung eines Kontrollsystems zur Sicherung der Qualität der Resultate. Dieses Kontrollsystem muss nachhaltig, transparent und genau sein; zudem hat es die Planbarkeit und Pünktlichkeit der Erhebungen wie auch die Handhabbarkeit der Daten zu gewährleisten. 5.5 Beschreibung und Dokumentation Zwischenbericht nach jeder Projektphase; Grundlagenbeschreibung der gesamten Erhebung in Zusammenarbeit mit dem BFS (Allgemeiner Rahmen, Preiserhebungsmethoden, Erhebungsmerkmale, Quellen- und Literaturverzeichnis); Dokumentation zum neuen Erhebungskonzept und zum Piloterhebung (Zusammenstellung der im Verlauf des Projekts verfassten Arbeitspapiere, Entwurf eines Erhebungskonzepts, Bereitstellung von Texten und Tabellen mit Erläuterungen und Dokumentationsführer); Manual für die laufenden Erhebungen. 6 Projektphasen Projektphasen und Meilensteine Termine Laufzeit Projektphasen I-III Projektphase I Dezember 2013 – Mai 2014 6 Monate Projektphase II Projektphase III Juni 2014 – November 2014 Dezember 2014 – Mai 2015 6 Monate 6 Monate Projektphase I Vorbereitende Arbeiten, Recherchen, Kontakte usw. Erstellung eines Grobkonzepts für die Preiserhebungen Dezember 2013 – Februar 2014 März 2014 – Mai 2014 3 Monate 3 Monate Projektphase II Vertiefte Recherchen Erstellung eines Detailkonzepts für die Preiserhebungen Juni 2014 – August 2014 September 2014 – November 2014 3 Monate 3 Monate Projektphase III Vorbereitung und Durchführung der Piloterhebung Auswertung der Piloterhebung, Schlussdokumentation, Vorbereitung von laufenden Erhebungen Dezember 2014 – Februar 2015 3 Monate März 2015 – Mai 2015 3 Monate 7 Rahmenbedingungen und Organisation 7.1 Beschaffenheit der Offerte Detaillierte Skizze zur Lösung der umschriebenen Aufgaben in dieser Ausschreibung; Allgemeines Portrait des Offertstellers; Überblick über die als Mitarbeiter/-innen im Projekt vorgesehenen Personen (inkl. Curriculum) und deren Aufgaben im Einzelnen; Überblick über die Projektorganisation; Überblick über allfällige frühere oder noch laufende Mandate, insbesondere solche, die von der Bundesverwaltung stammen; Stundenansätze je Arbeitskategorie (Projektleitung, wissenschaftliche Mitarbeit, Sachbearbeitung); Geschätzte Anzahl Stunden der entsprechenden Arbeitskategorien für jede Projektphase; Präsentation eines Kostendachs, das sämtliche Kosten (Honorare des Auftragsnehmers, Personalkosten für allfällige Hilfskräfte, Spesen, Mehrwertsteuer, Sozialabgaben) umfasst; Arbeitssprachen sind Deutsch, Französisch und Englisch. Den Zuschlag für das Mandat wird derjenige Offertsteller erhalten, welcher den unter Punkt 7.5 genannten Kriterien am besten entspricht. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes“ (AGB) stellen einen integralen Bestandteil dieser Mandatsausschreibung und eines allfälligen Vertragsabschlusses dar. Sofern in der Offerte nichts Gegenteiliges vermerkt ist, wird angenommen, dass diese Bedingungen vollumfänglich akzeptiert werden. Der Vertrag wird gemäss dem allgemeinen Vertragsmodell des Auftraggebers erstellt. 7.2 Termine: Eckdaten Die Offerten sind bis zum 7. Oktober 2013 bei der unten aufgeführte Kontaktadresse einzureichen. Über die Vergabe des Mandates wird bis zum 11. November 2013 entschieden. Das Mandat beginnt im Dezember 2013 (das genaue Datum wird bei Abschluss des Vertrags festgelegt) und läuft im Mai 2015 aus. 7.3 Art des Vertrags, Vergütung Der Vertrag zwischen dem BFS und dem Auftragnehmer enthält eine Kurzbeschreibung des Auftrags und der vom Auftragnehmer in den Projektphasen I-III zu erbringenden Leistungen, orientiert über die Bestimmungen zum Datenschutz und zum Eigentum an den Arbeitsergebnissen, hält Vertragsdauer und Termine fest und nennt die verantwortlichen Personen. Die Vergütung für die geleisteten Arbeiten erfolgt nach ausgewiesenem Aufwand mit einem jährlichen Kostendach. 7.4 Interessenbekundung Die vorliegende Mandatsausschreibung richtet sich an ausgewiesene Fachleute und Institute auf dem Gebiet der Ökonomie und der Statistik, die über die nötigen fachlichen und personellen Ressourcen verfügen, um die anstehenden Arbeiten qualitäts- und termingerecht durchzuführen. Darüber hinaus wird erwartet, dass mindestens ein Mitglied des Projektteams über Expertenwissen im Bereich der Rechtsberatung verfügt und mindestens ein Mitglied des Projektteam Kenntnisse im Bereich Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Buchführung hat. Notwendig sind gute Kenntnisse der beiden Arbeitssprachen Deutsch und Französisch sowie gute Englischkenntnisse. 7.5 Zuschlagskriterien Eigenschaften des Anbieters und der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen; Wirtschaftstatistisches Know-how; Branchenspezifisches Know-how, Marktkenntnis und Kontaktnetz; Verständnis des Auftrags; Berücksichtigung des Rahmenbedingungen; Qualität der Offerte (Inhalt, Klarheit, Vollständigkeit, Organisation); Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem BFS; Qualitätssicherung, Controlling; Preis. Das BFS verlangt eine exakte Arbeitsweise, die methodologischen wie praktischen Anforderungen genügt und der Qualitätssicherung Rechnung trägt. Notwendig ist auch eine hohe Flexibilität bei der Auftragserfüllung, da neue Entwicklungen auf einzelnen Dienstleistungsmärkten und andere Gründe dazu führen können, dass die gewählte Vorgehensweise kurzfristig revidiert werden muss. Die Arbeiten dürfen zwar von verschiedenen Personen ausgeführt werden; doch muss die Projektleitung bei einer einzigen Person liegen, die gegenüber dem BFS in sämtlichen projektrelevanten Belangen als verantwortlicher Ansprechpartner auftritt. Jeder Offertsteller wird vom BFS darüber informiert, ob er das Mandat erhalten wird oder nicht. Eine Rekursmöglichkeit besteht nicht (Einladungsverfahren). 7.6 Kontaktadresse und Lieferort Bundesamt für Statistik Sektion PREIS Dr. Heiner Ritzmann Espace de l’Europe 10 2010 Neuchâtel 7.7 Auskünfte Bundesamt für Statistik: Heiner Ritzmann, Tel. 032 713 66 22; [email protected].