Offertenanfrage betreffend

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Offertenanfrage betreffend
Produzentenpreisindex für den Bereich der Rechts- und Steuerberatung
(Dezember 2013 bis Mai 2015)
Appel d’offres public concernant
Indice des prix à production dans le domaine des activités juridiques et
comptables
(décembre 2013 à mai 2015)
1
Ausgangslage und Zielsetzung
Um der grossen Bedeutung, die der Dienstleistungssektor in den letzten Jahrzehnten erlangt hat, gerecht zu werden
und das Statistikabkommen der Schweiz mit der EU zu erfüllen, dehnt das Bundesamt für Statistik (BFS) die
Produzentenpreiserhebungen schrittweise auf die Dienstleistungen aus.
Mit dem vorliegenden Mandat möchte das BFS den Auftrag vergeben, die methodischen und empirischen
Grundlagen zur Erstellung von Produzentenpreisindizes im Bereich der Rechts- und Steuerberatung zu erarbeiten.
Während die Rechtsberatung die Leistungen der Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte umfasst, erstreckt sich
der hier vereinfachend mit „Steuerberatung“ umschriebene Unterbereich auch auf die Buchführung, die Durchführung
von Revisionen und die allgemeine Wirtschafts- und Finanzberatung.
Das Mandat beinhaltet nicht nur die Erstellung eines Erhebungskonzepts auf der Grundlage von
branchenspezifischen Abklärungen, Analysen von Preismechanismen, Prüfungen von Preiserfassungsmethoden und
Auswertungen empirischer Datenquellen, sondern auch die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer
Piloterhebung. Bei der Bearbeitung dieses Auftrags sind die für den bestehenden Produzentenpreisindex des BFS
massgebende allgemeine Methodik sowie die entsprechenden methodologischen Handbücher von EUROSTAT und
der OECD zu berücksichtigen. Insbesondere ist zu beachten, dass die vom BFS veröffentlichten
Produzentenpreisindizes den Anspruch erheben, den zeitlichen Verlauf der effektiven Marktpreise (inkl.
Rabattgewährung) wiederzugeben und damit auch die Preismechanismen zu reflektieren, die in der jeweiligen
Branche vorherrschen. Dabei reicht es nicht aus, ein Gesamtergebnis auszuweisen, sondern es müssen auch die
Entwicklungen auf der Ebene der Unterbereiche und Leistungsarten dargestellt werden.
Eine spätere Beteiligung an den laufenden Preiserhebungen ist denkbar, bildet aber keinen Bestandteil des
vorliegenden Mandates, da die Organisation der laufenden Preiserhebungen u. a. von den Ergebnissen der
vorausgegangenen Projektphasen abhängt.
2
Untergliederung der Bereiche “Rechtsberatung“ und
„Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Buchführung,
Treuhandgesellschaften“
Zu bearbeiten sind die NOGA-Positionen 69.1 und 69.2 des Abschnitts M „Erbringung von freiberuflichen,
wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ in der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA).
Die Position 69.1 trägt den Titel „Rechtsberatung“ und lässt sich anhand der Erläuterungen zur NOGA 2008 wie folgt
untergliedern:
69.1 Rechtsberatung
69.11 Anwalts- und Notariatsbüros
69.11.1 Anwaltsbüros
69.11.11 Beratung und Vertretung in Zivilverfahren
69.11.12 Beratung und Vertretung in Strafverfahren
69.11.13 Beratung und Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitfällen
69.11.14 Urkunden und Satzungen, Gesellschaftsverträge usw.
69.11.15 Vorbereitung von förmlichen Verträgen, Testamenten usw.
69.11.2 Notariatsbüros
69.12 Patentanwaltsbüros, Patentverwertung
69.12.1 Rechtshilfe
69.12.2 Erstellen und Bescheinigen von Rechtsdokumenten
Die NOGA-Position 69.2 trägt den Titel „Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung;
Treuhandgesellschaften“ und lässt sich gemäss einem Vorschlag der Schweizerischen Treuhand-Kammer
wie folgt untergliedern:
69.2 Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Buchführung, Treuhandgesellschaften
69.21 Buchführung und Abschlussberatung
69.22 Revisionen und Berichterstattung
69.23 Steuerberatung und Vertretung vor Steuerbehörden
69.24 Allgemeine Wirtschafts- und Finanzberatung, Expertisen, Gutachten
Sowohl bei der Rechtsberatung als auch bei der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Buchführung handelt es
sich um Tätigkeiten, denen ein beträchtliches volkswirtschaftliches Gewicht zukommt. Auch in struktureller Hinsicht
weisen die beiden Bereiche Ähnlichkeiten auf, indem sich in beiden Fällen eine ausgeprägte Dominanz von kleinen
Firmen feststellen lässt. Indessen muss davon ausgegangen werden, dass die Erfassung der Preisentwicklungen bei
der Rechtsberatung einen grösseren methodischen und empirischen Aufwand als bei der Wirtschaftsprüfung,
Steuerberatung und Buchführung erfordert. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass für die Erstellung einer
Preisstatistik im Unterbereich der Rechtsberatung Vorkenntnisse nötig sind, die sowohl die fachliche (juristische) als
auch die institutionelle Ebene (helvetischer Föderalismus) betreffen.
3
Aufgaben des Mandats
3.1
Vorbereitende Arbeiten im Hinblick auf die Erstellung eines branchenspezifischen
Erhebungskonzepts
In der ersten Projektphase sollen die volkswirtschaftliche Bedeutung der beiden Branchen, deren Struktur und die
institutionellen Gegebenheiten untersucht werden. Gefragt sind hierbei Informationen, die über die in einschlägigen
Quellen (Betriebs- und Unternehmensregister, Produktionskonto der VGR usw.) enthaltenen Angaben hinaus gehen.
Die wichtigsten Leistungen sind zu identifizieren, zu umschreiben und zu klassifizieren (Leistungsarten). Darüber
hinaus gilt es, die Märkte zu analysieren und die vorherrschenden Preismechanismen (inkl. Rabattstrukturen) zu
erfassen. Zudem soll abgeklärt werden, in welchem Ausmass die erbrachten Leistungen Geschäfts- und
Privatkunden im In- und Ausland zugutekommen und ob es bei der Preisfestlegung eine Rolle spielt, welcher
Kundengruppe der jeweilige Käufer angehört (Differenzierung zwischen „business-to-business“ (B2B), „business-togovernment“ (B2G), „business-to-consumer“ (B2C) und „business-to-export“ (B2E)). Von zentraler Bedeutung ist
sodann die Frage, inwieweit die Preise einzelner Leistungen durch kantonale Gebühren-/Tarifordnungen
vorgeschrieben werden bzw. wo eine klassische, auf den Angaben ausgewählter Firmen basierende Preiserhebung
überhaupt notwendig ist. Bei der Prüfung praktikabler Erhebungsmethoden ist stets der Grundsatz zu beachten, dass
private Firmen nur dann mit dem Ausfüllen von Formularen belastet werden dürfen, wenn es unmöglich ist, die
betreffenden Informationen anderweitig zu beschaffen.
Um die genannten Aufgaben effizient wahrnehmen zu können, ist bereits in der Anfangsphase des Projekts die
Zusammenarbeit mit den verschiedenen Branchenverbänden zu suchen. Bei der Rechtsberatung handelt es sich
hierbei um den Schweizerischen Anwaltsverband, den Schweizerischen Notarenverband und den Verband
schweizerischer Patent- und Markenanwälte, bei der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Buchführung um die
Schweizerische Treuhand-Kammer und um den Schweizerischen Treuhänder-Verband.
Die Ergebnisse der ersten Projektphase sind in einem Grobkonzept festzuhalten, das den aktuellen Stand der
methodischen und empirischen Recherchen wiedergibt und Vorschläge für das weitere Vorgehen enthält.
3.2
Erstellung eines detaillierten branchenspezifischen Erhebungskonzepts
Auf der Basis des Grobkonzepts sind die Recherchen zu vertiefen. Es geht nunmehr darum, ein detailliertes
Erhebungskonzept für die Preiserhebungen zu erarbeiten und zu dokumentieren. Gegen Ende der zweiten
Projektphase wird dieses Detailkonzept mit dem Auftraggeber besprochen und gegebenenfalls noch modifiziert.
3.3
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Piloterhebung; Schlussdokumentation
Die dritte Projektphase ist der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Piloterhebung gewidmet, der bei
Bedarf ein Pretest vorangestellt werden kann. Die Resultate der Piloterhebung sind detailliert und auf verständliche
Weise zu dokumentieren, so dass die Fachgruppe „Produzenten- und Importpreisindex“ des BFS in die Lage versetzt
wird, die laufenden jährlichen Preiserhebungen sach- und termingerecht zu starten und periodisch durchzuführen.
4
Inhaltliche Rahmenbedingungen, bestehende Vorarbeiten und
Kontaktpflege
4.1
Inhaltliche Rahmenbedingungen






4.2
Beachtung definitorischer Vorgaben und des aktuellen Standes der preisstatistischen Methoden;
Konsistenter Einbau des neuen Preisindexes in das bestehende System der Produzentenpreise;
BFS-interne Koordination zwischen Produzenten- und Konsumentenpreisstatistik ( im vorliegenden Fall mit dem
Fokus auf einer separaten Preis- und Umsatzerhebung für „business-to-consumer“-Leistungen);
Bezugnahme auf die heutige Situation und absehbare zukünftige Entwicklungen bei der statistischen
Erschliessung der Branche;
Auseinandersetzung mit Erfahrungen und Empfehlungen internationaler Organisationen (Eurostat, OECD) und
anderer Länder;
Berücksichtigung der knappen Ressourcen, die später für die laufende Erhebung zur Verfügung stehen, und zwar
sowohl hinsichtlich der Erhebungsstelle (vor allem personelle Restriktionen) als auch hinsichtlich der
Berichterstatter, deren Belastung möglichst gering gehalten werden soll.
Nutzung bestehender Vorarbeiten und Materialien
Beim BFS sind u. a. die folgenden allgemeinen preisstatistischen Dokumente erhältlich:
 Bundesamt für Statistik: Produzentenpreisindex für den Güterverkehr, April 2001=100. Grundlagen, Neuchâtel
2002.
 Bundesamt für Statistik: Schweizerischer Baupreisindex, Oktober 1998=100. Grundlagen, Neuchâtel 2004
(Anhang 7: Beschrieb der Referenzobjekte für Honorare von Architekten und Ingenieuren).
 Bundesamt für Statistik: Landesindex der Konsumentenpreise, Dezember 2005=100. Methodische Grundlagen,
Neuchâtel 2007.
 Bundesamt für Statistik: Leporello zum Produzenten- und Importpreisindex, Dezember 2010=100, Neuchâtel
2011.
 Bundesamt für Statistik: „BFS-Aktuell“ zum Produzenten- und Importpreisindex, Dezember 2010=100.
Methodenübersicht, Februar 2011.
 Bundesamt für Statistik: Produzenten- und Importpreisindex, Dezember 2010=100. Grundlagen, Neuchâtel 2012.
Nach der Regelung der Mandatsvergabe stellt die BFS-Sektion PREISE zudem die folgenden projektrelevanten
Unterlagen zur Verfügung:
 Auszüge von BFS-internen Protokollen zu früheren Sitzungen mit Vertretern des Schweizerischen
Anwaltsverbandes und der Schweizerischen Treuhand-Kammer;
 Methodenband zu den Preiserhebungen im Dienstleistungssektor (Publikation 2005 durch Eurostat und OECD);
 „Thesaurus“ der „Voorburg Group“ (2007);
 Branchenspezifische Publikationen des Statistischen Bundesamtes von Deutschland (2005-2007);
 Branchenspezifische Präsentationen einzelner Länder an Zusammenkünften der „Task Force SPPI“ in
Luxemburg und an Tagungen der „Voorburg Group“ (ab 2001).
4.3
Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS)
Fachliche Kontakte mit den involvierten Stellen (Leistungsanbieter, Vertreter von Verbänden, Branchenexperten usw.,
gegebenenfalls auch ausländische Statistikämter und Eurostat) sind unerlässlich. In Abhängigkeit von der jeweiligen
Situation sind diese Kontakte selbständig oder gemeinsam mit dem BFS aufzunehmen und zu pflegen.
Das preisstatistische und erhebungstechnische Know-how des BFS fliesst via Projektbegleitung in das Projekt ein.
Damit wird nicht zuletzt sichergestellt, dass die Resultate in den methodischen und erhebungspraktischen
Gesamtrahmen der Produzentenpreisstatistik passen.
Bei der Erstellung des Erhebungskonzepts auftretende methodische Probleme sind in Zusammenarbeit mit dem BFS
und unter Berücksichtigung von schweizerischen und internationalen preisstatistischen Erfahrungen und
Empfehlungen anzugehen und zu lösen.
5
Erwartete Leistungen
5.1
Konzeptionell-methodische Arbeiten mit Schwerpunkt auf der Erstellung des Struktur- und
Gewichtungsschemas





5.2

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





5.3
Branchenanalyse, Analyse der aktuellen Marktsituation und der institutionellen Gegebenheiten, empirische
Abklärungen;
Zusammenstellung, Klassifizierung und Auswertung direkt zugänglicher Quellen (wie z.B. Preisangaben im
Internet);
Erstellung des Struktur- und Gewichtungsschemas unter Einbezug der aktuell verfügbaren Daten;
Differenzierung des Struktur- und Gewichtungsschemas nach Leistungsarten und Nachfragegruppen (Business
to Business (B2B), Business to Consumer (B2C), Business to Government (B2G), Business to Export (B2E));
Evaluation der Antwortbereitschaft der Dienstleistungsanbieter im Hinblick auf den Nutzen, den diesen die neu
erhobenen Indizes bringen könnten (Ziel: Motivierung der Firmen zur Teilnahme an der Erhebung);
Preiserhebungsplan, Piloterhebungen, Ergebnisevaluation
Erstellung eines Preiserhebungsplans für die im Struktur- und Gewichtungsschema enthaltenen Dienstleistungen
bzw. Dienstleistungsbündel;
Aufnahme und Pflege entsprechender Kontakte;
Entwurf der Erhebungsformulare (in deutscher, französischer und gegebenenfalls auch italienischer Sprache);
Vorbereitung und Durchführung einer Piloterhebung
Sichtung, Klassifizierung und Präsentation der eingegangenen Daten (nach Vorgaben und Formaten des BFS);
Plausibilisierung und Evaluation der Ergebnisse in Zusammenarbeit mit dem BFS; wo notwendig auch
Rückfragen bei einzelnen Leistungsanbietern;
Konsolidierungsarbeiten;
Vorbereitung der Realisierung und Einführung laufender Erhebungen (insbesondere Rekrutierung von
Preisberichterstattern).
Umsatzbeobachtung
Parallel zur Preiserhebung sollen in Zusammenarbeit mit dem BFS Markt- und Umsatzbeobachtungen angestellt
werden, und zwar auf zwei Ebenen:
 Gesamte Branche nach Unterbereichen (NOGA-Positionen 691 und 692), Leistungsarten und Kundengruppen
(„B2B“, „B2G“, „B2C“, „B2E“);
 Einzelne Leistungsanbieter (grössere Firmen).
Als Datengrundlage hierzu können verschiedene Quellen dienen (offizielle Statistiken und Register, Umfragen von
Verbänden, Geschäftsberichte, Internetrecherchen usw.).
5.4
Qualitätssicherung/Controlling
Das vorliegende Projekt umfasst auch die Errichtung eines Kontrollsystems zur Sicherung der Qualität der Resultate.
Dieses Kontrollsystem muss nachhaltig, transparent und genau sein; zudem hat es die Planbarkeit und Pünktlichkeit
der Erhebungen wie auch die Handhabbarkeit der Daten zu gewährleisten.
5.5




Beschreibung und Dokumentation
Zwischenbericht nach jeder Projektphase;
Grundlagenbeschreibung der gesamten Erhebung in Zusammenarbeit mit dem BFS (Allgemeiner Rahmen,
Preiserhebungsmethoden, Erhebungsmerkmale, Quellen- und Literaturverzeichnis);
Dokumentation zum neuen Erhebungskonzept und zum Piloterhebung (Zusammenstellung der im Verlauf des
Projekts verfassten Arbeitspapiere, Entwurf eines Erhebungskonzepts, Bereitstellung von Texten und Tabellen
mit Erläuterungen und Dokumentationsführer);
Manual für die laufenden Erhebungen.
6
Projektphasen
Projektphasen und Meilensteine
Termine
Laufzeit
Projektphasen I-III
Projektphase I
Dezember 2013 – Mai 2014
6 Monate
Projektphase II
Projektphase III
Juni 2014 – November 2014
Dezember 2014 – Mai 2015
6 Monate
6 Monate
Projektphase I
Vorbereitende Arbeiten, Recherchen, Kontakte usw.
Erstellung eines Grobkonzepts für die Preiserhebungen
Dezember 2013 – Februar 2014
März 2014 – Mai 2014
3 Monate
3 Monate
Projektphase II
Vertiefte Recherchen
Erstellung eines Detailkonzepts für die Preiserhebungen
Juni 2014 – August 2014
September 2014 – November 2014
3 Monate
3 Monate
Projektphase III
Vorbereitung und Durchführung der Piloterhebung
Auswertung der Piloterhebung, Schlussdokumentation,
Vorbereitung von laufenden Erhebungen
Dezember 2014 – Februar 2015
3 Monate
März 2015 – Mai 2015
3 Monate
7
Rahmenbedingungen und Organisation
7.1
Beschaffenheit der Offerte

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






Detaillierte Skizze zur Lösung der umschriebenen Aufgaben in dieser Ausschreibung;
Allgemeines Portrait des Offertstellers;
Überblick über die als Mitarbeiter/-innen im Projekt vorgesehenen Personen (inkl. Curriculum) und deren
Aufgaben im Einzelnen;
Überblick über die Projektorganisation;
Überblick über allfällige frühere oder noch laufende Mandate, insbesondere solche, die von der
Bundesverwaltung stammen;
Stundenansätze je Arbeitskategorie (Projektleitung, wissenschaftliche Mitarbeit, Sachbearbeitung);
Geschätzte Anzahl Stunden der entsprechenden Arbeitskategorien für jede Projektphase;
Präsentation eines Kostendachs, das sämtliche Kosten (Honorare des Auftragsnehmers, Personalkosten für
allfällige Hilfskräfte, Spesen, Mehrwertsteuer, Sozialabgaben) umfasst;
Arbeitssprachen sind Deutsch, Französisch und Englisch.
Den Zuschlag für das Mandat wird derjenige Offertsteller erhalten, welcher den unter Punkt 7.5 genannten Kriterien
am besten entspricht. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes“ (AGB) stellen einen integralen
Bestandteil dieser Mandatsausschreibung und eines allfälligen Vertragsabschlusses dar. Sofern in der Offerte nichts
Gegenteiliges vermerkt ist, wird angenommen, dass diese Bedingungen vollumfänglich akzeptiert werden. Der
Vertrag wird gemäss dem allgemeinen Vertragsmodell des Auftraggebers erstellt.
7.2
Termine: Eckdaten
Die Offerten sind bis zum 7. Oktober 2013 bei der unten aufgeführte Kontaktadresse einzureichen. Über die Vergabe
des Mandates wird bis zum 11. November 2013 entschieden.
Das Mandat beginnt im Dezember 2013 (das genaue Datum wird bei Abschluss des Vertrags festgelegt) und läuft im
Mai 2015 aus.
7.3
Art des Vertrags, Vergütung
Der Vertrag zwischen dem BFS und dem Auftragnehmer enthält eine Kurzbeschreibung des Auftrags und der vom
Auftragnehmer in den Projektphasen I-III zu erbringenden Leistungen, orientiert über die Bestimmungen zum
Datenschutz und zum Eigentum an den Arbeitsergebnissen, hält Vertragsdauer und Termine fest und nennt die
verantwortlichen Personen.
Die Vergütung für die geleisteten Arbeiten erfolgt nach ausgewiesenem Aufwand mit einem jährlichen Kostendach.
7.4
Interessenbekundung
Die vorliegende Mandatsausschreibung richtet sich an ausgewiesene Fachleute und Institute auf dem Gebiet der
Ökonomie und der Statistik, die über die nötigen fachlichen und personellen Ressourcen verfügen, um die
anstehenden Arbeiten qualitäts- und termingerecht durchzuführen. Darüber hinaus wird erwartet, dass mindestens
ein Mitglied des Projektteams über Expertenwissen im Bereich der Rechtsberatung verfügt und mindestens ein
Mitglied des Projektteam Kenntnisse im Bereich Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Buchführung hat.
Notwendig sind gute Kenntnisse der beiden Arbeitssprachen Deutsch und Französisch sowie gute
Englischkenntnisse.
7.5









Zuschlagskriterien
Eigenschaften des Anbieters und der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter/-innen;
Wirtschaftstatistisches Know-how;
Branchenspezifisches Know-how, Marktkenntnis und Kontaktnetz;
Verständnis des Auftrags;
Berücksichtigung des Rahmenbedingungen;
Qualität der Offerte (Inhalt, Klarheit, Vollständigkeit, Organisation);
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem BFS;
Qualitätssicherung, Controlling;
Preis.
Das BFS verlangt eine exakte Arbeitsweise, die methodologischen wie praktischen Anforderungen genügt und der
Qualitätssicherung Rechnung trägt. Notwendig ist auch eine hohe Flexibilität bei der Auftragserfüllung, da neue
Entwicklungen auf einzelnen Dienstleistungsmärkten und andere Gründe dazu führen können, dass die gewählte
Vorgehensweise kurzfristig revidiert werden muss.
Die Arbeiten dürfen zwar von verschiedenen Personen ausgeführt werden; doch muss die Projektleitung bei einer
einzigen Person liegen, die gegenüber dem BFS in sämtlichen projektrelevanten Belangen als verantwortlicher
Ansprechpartner auftritt.
Jeder Offertsteller wird vom BFS darüber informiert, ob er das Mandat erhalten wird oder nicht. Eine
Rekursmöglichkeit besteht nicht (Einladungsverfahren).
7.6
Kontaktadresse und Lieferort
Bundesamt für Statistik
Sektion PREIS
Dr. Heiner Ritzmann
Espace de l’Europe 10
2010 Neuchâtel
7.7
Auskünfte
Bundesamt für Statistik:
Heiner Ritzmann, Tel. 032 713 66 22; [email protected].
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