Wichern Wohnstätten und Soziale Dienste g GmbH Abteilung Psychosoziale Hilfen Bereich Gemeindepsychiatrie Konzeption "Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Erkrankungen “ Stand: Juni 2013 Kontakt: Wichern Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) Franz- Mehring- Straße 20 15230 Frankfurt (Oder) Abteilungsleitung Psychosoziale Hilfen: Fr. Susanne Morgenstern Bereichsleitung Ambulante Hilfen: Fr. Judith Zinke Telefon: 0335/ 50096-916 Fax: 0335/ 50096-917 E-Mail: [email protected] www.wichern-ffo.de Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 Gliederung 1. Träger 2. Leitgedanken und Grundsätze 3. Personenkreis 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 Zielgruppen Aufnahmekriterien Aufnahmeverfahren/ Individuelle Hilfeplanung Finanzielle Grundlagen/ Kosten Betreuungsverlauf/ Betreuungsdauer 4. Betreuungsziele und -leistungen 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 Betreuungsziele Betreuungsleistungen Direkte Betreuungsleistungen Mittelbare Betreuungsleistungen Indirekte Betreuungsleistungen 5. Räumliche Bedingungen 6. Personalbedarf und Qualifikation 7. Qualitätssicherung 7.1 7.2 7.3 7.4 Dienst- und Fallbesprechungen Fortbildung und professionelles Selbstverständnis Dokumentation Qualitätsmanagement 8. Kooperationen 8.1 Interne Kooperationen und Dienstleistungen 8.2 externe Kooperationen 8.3 Mitgliedschaften in Verbänden 9. Verwendete Unterlagen Anhang: -Leitbild der Wichern-Diakonie (Oder) e.V. -Betreuungsvereinbarung des Ambulant Betreuten Wohnens - Leistungskatalog des Ambulant Betreuten Wohnens 1. Träger Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 Die Wichern Wohnstätten und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH ist Träger der Abteilung Psychosozialen Hilfen mit ihren Bereichen Suchthilfe und Gemeindepsychiatrie. Die gemeinnützige Gesellschaft ist ein Unternehmen des gemeinnützigen Vereins „Wichern Diakonie Frankfurt (Oder) e.V.“ Der Verein hat eine über 100jährige, traditionsreiche, diakonische Geschichte und bietet differenzierte soziale Dienstleistungen in der Betreuung, Begleitung, Integration, Pflege, Beratung, Bildung und Erziehung. Er handelt im diakonischen Auftrag der evangelischen Kirche. Er selbst ist Träger einer Schuldnerberatung, der Koordination Ehrenamt, mit dem ehrenamtlichen Hospizdienst, und einer Integrationskindertagesstätte. Die Tochtergesellschaften sind Träger weiterer Angebote sozialer Dienstleistungen: Die Wichern Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH mit den Abteilungen Behindertenhilfe und Psychosoziale Hilfen Die Wichern Pflegedienste gGmbH für das Hospiz „Regine-Hildebrandt-Haus“ und die Diakoniestation. Die Gronenfelder Werkstätten gGmbH für die Arbeitsangebote für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung und psychischen Erkrankungen. Die aufwind gGmbH, eine gemeinsame Initiative mit den Samariteranstalten Fürstenwalde, für die ambulante Begleitung von Menschen mit Behinderungen. Der Verein und seine Gesellschaften sind Mitglied im Diakonischen Werk BerlinBrandenburg-schlesische-Oberlausitz e.V. sowie in verschiedenen Fachverbänden: „Verband Evangelische Behindertenarbeit Berlin/Brandenburg e.V.“ (VEBA) und dem „Bundesverband Evangelischer Behindertenhilfe e.V.“ 2010 wurden unter der Abteilung Psychosoziale Hilfen der Wichern Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH der Bereich Suchthilfe und der neue Bereich Gemeindepsychiatrie zusammengeführt. Im Bereich Suchthilfe bietet unser Träger chronisch suchtkranken Menschen stationäre Betreuung in Form einer Wohnstätte mit 16 Plätzen und ambulante Betreuung für chronisch suchtkranke Menschen an. Das Angebot des Bereiches Gemeindepsychiatrie richtet sich an Menschen mit chronischen oder vorübergehenden psychischen Erkrankungen. Hier stehen eine Wohnstätte mit 16 Plätzen und 4 stationäre Wohngemeinschaften mit insgesamt 16 Plätzen und einem Krisenzimmer zur Verfügung. Es gibt eine Kontakt- und Beratungsstelle mit sozialrechtlichen und sozialtherapeutischen Beratungsangeboten sowie eine Tagesstätte mit insgesamt 14 Plätzen. Den größten Bereich für den genannten Personenkreis bildet die ambulante Betreuung. * Im gesamten Text werden zur Vereinfachung die traditionellen sprachlichen Gewohnheiten beibehalten und meist die männliche Form (Betreuter, Klient, Betreuer, Mitarbeiter etc.) benutzt. Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 2. Leitgedanken und Grundsätze Der allgemeine Leitgedanke, der dieses Konzept trägt, ist die Umsetzung des christlichen Glaubens im alltäglichen Umgang mit Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung, ihrer Behinderung, ihrer Biographie und ganz persönlicher Lebensumstände an den Rand der Gesellschaft geraten und ausgegrenzt werden. Bei unserer Arbeit orientieren wir uns an unserem Leitbild. Damit verbunden sind die Ideale von Partizipation und Transparenz. Die Grundlage unserer Arbeit ist die Erkenntnis, dass jeder psychisch erkrankte Mensch, unabhängig von der Schwere seiner Erkrankung, zu einer persönlichen Weiterentwicklung in der Lage ist. Eine Umgebung, die ihn dahingehend fördert und unterstützt, ihn in seiner Individualität ernst nimmt, ist dazu unerlässlich. Trotzdem läuft eine solche Weiterentwicklung meist nicht immer gradlinig. Menschsein bedeutet insbesondere, dass auch Umwege, die scheinbar vom Ziel zunächst wegführen, zu einer lebendigen Entwicklung dazugehören. 3. Personenkreis 3.1 Zielgruppen Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Eingliederungshilfeleistung nach §§ 53/54 SGB XII. Das Angebot des Betreuten Wohnens (im Folgenden ABW) richtet sich an erwachsene Bürger der Frankfurt/Oder mit einer chronischen psychischen Erkrankung, mit vorübergehend psychischen Beeinträchtigungen oder die von psychischer Beeinträchtigung bedroht sind und die in einer eigenen Wohnung leben, die Unterstützung zur Vermeidung einer stationären Maßnahme benötigen bzw. aus einer solchen entlassen werden oder die Probleme bei der Bewältigung des Alltags haben. Das Angebot richtet sich auch an erwachsene psychisch behinderte Menschen, die mit ihren Angehörigen bzw. Partnern zusammen leben. Insbesondere handelt es sich um Menschen, die an folgenden Erkrankungen und psychischen Störungen mit Funktionsausfällen und sozialen Beeinträchtigungen leiden: - Psychosen - Affektive Störungen - Persönlichkeitsstörungen - Schwere Neurosen - Psychische Störungen als Folge somatischer Grunderkrankungen 3.2 Aufnahmekriterien Aufnahmevoraussetzungen sind, dass keine so gravierende Hilfebedürftigkeit besteht, dass ein längerer klinikstationärer Aufenthalt oder ein Aufenthalt in einer stationären Wohneinrichtung angezeigt wäre die Beibehaltung einer selbstständige Wohn- und Lebensform ausdrücklich erwünscht ist ein Mindestmaß an lebenspraktischen Fähigkeiten mitgebracht wird die Notwendigkeit der Betreuung durch ein fachärztliches Attest bescheinigt wird (Gesundheitsamt- Amtsarzt) die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bezugsbetreuer besteht regelmäßig Gespräche mit dem Bezugsbetreuer stattfinden Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 3.3 Aufnahmeverfahren / Individuelle Hilfeplanung Der Antragsteller / spätere Leistungsempfänger stellt einen Antrag auf ambulante Betreuung beim zuständigen Kostenträger (Stadt Frankfurt/Oder, örtliches Sozialamt) auf Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII. Der Kostenträger entscheidet, welche Einrichtung die ambulante Betreuung des Leistungsempfängers übernimmt. Der Kostenträger regt eine fachärztliche Untersuchung zur Feststellung der Notwendigkeit einer ambulanten Betreuung an. Vor der Aufnahme in die ambulante Betreuung sind Hilfeplangespräche zwischen Leistungsempfänger und Betreuer notwendig. Das Gesundheitsamt, betreuende Personen und Angehörige werden in den Entscheidungsprozess miteinbezogen. Im Erstgespräch wird der Leistungsempfänger über die Inhalte und die Struktur der ambulanten Betreuung informiert. Es wird eine Betreuungsvereinbarung in doppelter Ausführung gefertigt (ein Exemplar für den Leistungserbringer, ein Exemplar für den Leistungsempfänger- siehe Anhang). Diese ist von beiden Parteien und- falls vorhanden- vom gesetzlichen Betreuer zu unterschreiben. Ebenfalls werden eine Sozialanamnese und ein Krisenplan erstellt. Wünschenswert ist die Schweigepflichtsentbindung für den Betreuer gegenüber anderen, in die Behandlung des Leistungsempfängers eingebundenen Personen und Institutionen. 3.4 Finanzielle Grundlagen/Kosten Der Leistungserbringer übernimmt die Betreuung im Rahmen des festgestellten und vom Kostenträger finanzierten Hilfebedarfs. Die Kosten werden auf der Basis des mit dem Kostenträger vereinbarten Fachleistungsstundensatzes gemäß § 77 SGB XII berechnet. Der Kostenträger prüft eine Eigenbeteiligung des Leistungsempfängers an den Kosten gemäß §§ 81,85, 87, 90 SGB XII. Die Kosten für den Lebensunterhalt und den Wohnraum müssen vom Leistungsempfänger selbst getragen werden. Besteht kein Arbeitsverhältnis und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Rente oder sonstige Leistungen, muss der Leistungsempfänger Hilfe zum Lebensunterhalt durch das Sozialamt beantragen. 3.5 Betreuungsverlauf /Betreuungsdauer Der Betreuungsverlauf und die Betreuungsziele werden aufgrund der individuellen Hilfeplanung in der sog. Fortschreibung regelmäßig reflektiert und schriftlich fixiert. Dieser Betreuungsverlauf wird dem Kostenträger und dem Gesundheitsamt überreicht und bildet die Grundlage für die Hilfeplangespräche. Die Dauer des Betreuungsverhältnisses ist abhängig von der individuellen Hilfeplanung und den sich daraus ergebenden Zielen und Maßnahmen. Die Notwendigkeit und Intensität der Betreuung wird regelmäßig durch den Kostenträger in Form von Hilfeplangesprächen überprüft. Die Beendigung der Betreuungsvereinbarung kann durch den Leistungserbringer oder den Leistungsempfänger mit einer Frist von einem Monat oder -in bestimmten Situationen, siehe Betreuungsvereinbarung- fristlos zustande kommen. Die Betreuungsvereinbarung muss immer schriftlich aufgehoben werden. 4. Betreuungsziele und -leistungen 4.1 Betreuungsziele Wir sehen unsere Aufgabe unter anderem darin, Menschen mit psychischer Erkrankung bei der Eingliederung in die Gesellschaft und am Leben in der Gesellschaft zu unterstützen und Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 ihnen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung ein eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen. Das Betreuungsangebot soll die zu Betreuenden befähigen, ihr Leben in den zentralen Lebensbereichen Wohnen, Arbeiten, Partnerschaft und Freizeit selbständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Vorhandene Alltagskompetenzen sollen erweitert und stabilisiert werden, sozialer Isolation wollen wir entgegen wirken. 4.2 Betreuungsleistungen Die inhaltliche Arbeit des ABW umfasst direkte, mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen. Diese sind ausführlich im anhängenden Leistungskatalog abgebildet. Eine Konkretisierung der Betreuungsleistungen und den daraus abzuleitenden Zielen und Maßnahmen erfolgt im Rahmen der individuellen Hilfeplanung in Form von Betreuungsschwerpunkten. Der Umfang der monatlichen Betreuung wird am individuellen Hilfebedarf jedes einzelnen Klienten errechnet und vom Kostenträger festgelegt. Eventuell auftretende Schwankungen im Bedarf des Betreuungsumfanges werden dabei berücksichtigt. 4.2.1 Direkte Betreuungsleistungen Die direkten Betreuungsleistungen umfassen, ausgehend vom individuellen Hilfebedarf, Unterstützung, Beratung und Anleitung in verschiedenen Bereichen. Die einzelfallbezogenen Hilfen orientieren sich an den Kompetenzen des Betreuten und berücksichtigen seine individuelle Biografie und Lebenserfahrung. 4.2.2 Mittelbare Betreuungsleistungen Die mittelbaren Betreuungsleistungen umfassen auf den Klienten bezogene Tätigkeiten. 4.2.3 Indirekte Betreuungsleistungen Die indirekten Betreuungsleistungen umfassen dienst- und trägerbezogene administrative Aufgaben. 5. Räumliche Bedingungen Die zu betreuenden Personen sind selbst Eigentümer oder Mieter ihrer Wohnungen. Das Büro des ABW ist in der oberen Etage des Mehrgenerationenhauses (MGH) „Mikado“ angesiedelt. Der Träger des MGH „Mikado“ ist die Stiftung SPI (Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walther May“, Niederlassung Brandenburg), welche auch die Räume für die unterschiedlichen Vereine und Mitnutzer bereitstellt. Für das Freizeitangebot des kreativen Gestaltens nutzen die Mitarbeiter einen Raum der Kontakt- und Beratungsstelle in der unteren Etage des MGH, für sportliche Aktivitäten steht die Sporthalle der Wichern- Wohnstätten und Soziale Dienst g GmbH in der Luisenstraße zur Verfügung. 6. Personalbedarf und Qualifikation Die Anzahl, Funktion und Qualifikation der Mitarbeiter ergibt sich aus den Vereinbarungen der individuellen Hilfeplanung und den zu erbringenden Fachleistungsstunden. Die Betreuung der Klienten wird durch unterschiedliche Berufsgruppen gewährleistet, die in einem multidisziplinären Team zusammenarbeiten. Zurzeit sind- einschließlich der Bereichsleitung- 8 Mitarbeiter in der Ambulanten Betreuung tätig. Folgende Berufsgruppen sind vertreten: Krankenschwester, Heilerziehungspfleger, Heilpädagoge, Sozialarbeiter, Ergotherapeut. Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 7. Qualitätssicherung 7.1 Dienst- und Fallbesprechungen Dienstberatungen Zur Klärung aller organisatorischen und inhaltlichen Belange und zum Informationsaustausch findet wöchentlich eine Dienstberatung statt, einmal monatlich gemeinsam mit den Mitarbeitern der Kontakt- und Beratungsstelle und zusätzlich einmal monatlich mit den Mitarbeitern der Tagesstätte „ ars vivendi“. Über die Beratungen werden Protokolle angefertigt, die jedem Teammitglied zugänglich gemacht werden. In den Protokollen werden folgende Schwerpunkte abgehandelt: Tagesordnung Dienstberatung: 1. Protokollkontrolle der letzten Beratung 2. Aktuelle Informationen der Bereichsleitung 3. Schwerpunkthema 4. Mitarbeiterangelegenheiten 5. Klientenangelegenheiten 6. Sonstiges Fallbesprechungen In 4- wöchigem Abstand finden Fallbesprechungen statt. Ziel dieser ist es, Situationen und Verhalten der an der Betreuung beteiligten Personen zu reflektieren und zu verstehen. Hier werden Beobachtungen ausgetauscht, Erfahrungen in den einzelnen Tätigkeitsfeldern erörtert und Richtlinien im sozialtherapeutischen Umgang erarbeitet. Durch gemeinsame Situationseinschätzungen und Ableitung geeigneter Maßnahmen soll die (selbst-)verantwortliche Haltung der Mitarbeiter gefördert und die Betreuung optimal gestaltet werden. 7.2 Fortbildung und professionelles Selbstverständnis Die Teilnahme an internen und externen Fortbildungsmaßnahmen, die geeignet sind, Fachwissen zu erweitern und Kompetenzen zu erhöhen, ist für alle Mitglieder des multidisziplinären Teams selbstverständlich. 4 x jährlich findet eine Supervision statt. Sie dient der ständigen Reflexion der eigenen Gratwanderung zwischen Empathie und notwendiger Abgrenzung (vgl. Punkt 2 „Leitgedanken und Grundsätze“). 7.3 Dokumentation Die Dokumentation für jeden Leistungsempfänger ist in einer Betreuungsakte zusammengefasst. Bestandteile der Betreuungsakte sind: Krisenplan, Betreuungsvereinbarung, individuelle Hilfeplanung (Fortschreibungen) mit Betreuungsschwerpunkten, Zielen und konkreten Inhalten, Verlaufsdokumentationen, Schriftwechsel mit dem Kostenträger (Bewilligungsbescheide), Schriftstücke gesundheitlicher Aspekte, allgemeiner Schriftverkehr. Nach Beendigung der Betreuung sind die Akten 5 Jahre aufzubewahren. 7.4 Qualitätsmanagement In Zusammenarbeit mit dem Qualitätszirkel der Wichern-Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH wurde ein Organisationshandbuch erstellt und im Februar 2005 freigegeben. Es legt verbindlich die Vorgehensweisen in allen Personalangelegenheiten und klientenbezogenen Abläufen fest, trifft Aussagen zu organisatorischen Standards, Strukturen und Informationswegen der Einrichtung. Dieses Handbuch wird von der Qualitätsbeauftragten des Bereichs Psychosoziale Hilfen laufend überprüft und aktualisiert. 8. Kooperationen Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 Die „Wichern – Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH“ ist darauf ausgerichtet, sowohl intern als auch extern, möglichst umfassend und sinnvoll zu kooperieren. 8.1 Interne Kooperationen und Dienstleistungen Abteilung Psychosoziale Hilfen Innerhalb der Abteilung „Psychosoziale Hilfen“ mit den Bereichen Gemeindepsychiatrie (Ambulant Betreutes Wohnen, Wohnstätte Siedlerweg, Tagesstätte „ars vivendi“, Stationäre Wohngruppen im „ Westhaus“) und dem Bereich Suchthilfe (Wohnstätte „ Arche“ und Ambulant Betreutes Wohnen) findet ein Austausch von materiellen und personellen Ressourcen statt. Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) Neben den „Wichern – Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH“ existiert unter dem Dach des Vereins „Wichern Diakonie Frankfurt (Oder) e. V. “ auch die „Gronenfelder Werkstätten gGmbH“. Sie bietet ca. 410 Beschäftigten vielfältige Arbeitsmöglichkeiten. Den besonderen Bedürfnissen chronisch psychisch kranker Menschen trägt das Zweigangebot der Werkstatt für psychisch behinderte Menschen Rechnung. Abteilung Personal und Finanzen Die Abteilung ist zentraler Dienstleister für die „Wichern Diakonie Frankfurt an der Oder e.V.“, für die „Wichern – Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH“, für die „Gronenfelder Werkstätten gGmbH“, sowie für die „Wichern – Pflegedienste gGmbH“. Sie erfasst, dokumentiert, überwacht und wertet sämtliche Geschäftsvorfälle aus. Sie werden den gesetzlichen Vorschriften entsprechend im Rahmen des Jahresabschlusses aufbereitet. Gesellschafter, Banken und Finanzbehörden werden regelmäßig über die Vermögens-, Schulden- und Ertragslage des Unternehmens informiert. Die Abteilung ist ein aussagefähiges Informations- und Kontrollsystem, das der Geschäftsführung jederzeit eine Überwachung der Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Prozesse, sowie der Zahlungsbereitschaft (Liquidität) ermöglicht. Durch die gemeinsame Erarbeitung der Wirtschaftspläne und des Budgets für jeden Bereich ergeben sich enge Verflechtungen mit den jeweils verantwortlichen Kollegen. Bereich technischer Dienst/Hauswirtschaft Zentralisiert verfügt die Einrichtung über einen technischen Bereich, der für die verschiedenen Standorte kleine Reparaturen ausführt, bzw. bei größeren Defekten dafür Sorge trägt, dass die entsprechenden Firmen extern beauftragt werden. Die Pflege und Wartung der Fahrzeuge/Kleinbusse, die durch die Mitarbeiter des ABW genutzt werden, erfolgt durch diesen Bereich. 8.2 Externe Kooperationen Das ABW ist als Leistungserbringer sowohl Teil des Gesamtversorgungssystems für psychisch Kranke als auch ein integraler Bestandteil der Gemeindepsychiatrie der Stadt Frankfurt (Oder). Daraus ergibt sich die Notwendigkeit und Verpflichtung zur intensiven Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und zur Integration in das soziale Umfeld. Insbesondere im Kontakt mit zuweisenden Stellen (Psychiatrische Klinik, Beratungsstellen, Gesundheitsämter/ Sozialpsychiatrischer Dienst und gesetzlich bestellten Betreuern) ist eine transparente, konstruktive und am Leistungsempfänger orientierte Zusammenarbeit unerlässlich. Zu dem Kostenträger bestehen gut funktionierende Kooperationsbeziehungen. Es bestehen Verbindungen zu niedergelassenen Ärzten und Psychologen/ Psychotherapeuten sowie anderen Dienstleistern der Umgebung. Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 MHG „ Mikado“ Das MHG „ Mikado“ ist als zentral gelegene, wohnortnahe und sozialraumorientierte Begegnungsstätte für alle Bürger der Stadt eine Einrichtung ohne therapeutische und psychiatrische Ausrichtung. Hier treffen sich Menschen unterschiedlichsten Alters und Herkunft, es gibt zahlreiche Angebote zur Freizeitgestaltung und Raum für zwanglose Gespräche. Die Mieter des MGH, die aus verschiedenen Vereinen und Nutzern bestehen, arbeiten aktiv zusammen. Sie treffen sich regelmäßig zu einem Plenum, um gemeinsame Aktivitäten zu planen und zu organisieren. Dabei ist das ABW ein wichtiger Bestandteil des Plenums. So erfahren die vom ABW betreuten Menschen große Wertschätzung, es wird ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und die Integration in die Gesellschaft wesentlich erleichtert. Damit wird der Gleichstellung psychisch kranker Menschen in unserer Gesellschaft Rechnung getragen ( „Normalisierungsprinzip“). 8.3 Mitgliedschaften in Verbänden Die Wichern – Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH ist Mitglied im „Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“, sowie in verschiedenen Fachverbänden; “Verband Evangelischer Behindertenarbeit Berlin/Brandenburg e.V.“ (VEBA) und dem „Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe e.V.“ (BEB). Die Abteilungsleiterin der Abteilung Psychosoziale Hilfen arbeitet aktiv im „Fachausschuss psychosoziale Hilfen“ des Diakonisches Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) sowie im BEB (AG Psychiatrie) mit. Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 9. Verwendete Unterlagen - Konzeption der „Wohnstätte für chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Siedlerweg 17, 15236 Frankfurt (Oder)“ der Wichern- Wohnstätten und Soziale Dienste g GmbH , Abteilung Psychosoziale Hilfen, Bereich Gemeindepsychiatrie vom April 2011 - Konzeption der „Wohnstätte für chronisch psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Siedlerweg 17, 15236 Frankfurt (Oder)“ der Wichern- Wohnstätten und Soziale Dienste g GmbH , Abteilung Psychosoziale Hilfen, Bereich Gemeindepsychiatrie vom September 2011 - Konzeption des “ Ambulant Betreuten Wohnen für psychisch erkrankte Menschen im Kreis Coesfeld“, Diakoniewerk der Evangelisch- Freikirchlichen Gemeinde Münster e. V. vom Januar 2008 - Konzeption „ Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Behinderung“, AWO Mülheim an der Ruhr Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 Leitbild Unser Auftrag Wir handeln im diakonischen Auftrag der evangelischen Kirche. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht der Mensch. Wir orientieren uns mit unseren Angeboten am Bedarf des Einzelnen und an den sozialen Aufgaben der Gesellschaft. Für die Erhaltung, Wiederherstellung und Förderung der Selbstbestimmung, von eigenverantwortlichem Handeln und gesellschaftlicher Teilhabe leisten wir Unterstützung. Als soziales Netzwerk sind wir ein verlässlicher und kompetenter Partner für Menschen mit unterschiedlichem Unterstützungsbedarf. Wir bieten differenzierte soziale Dienstleistungen in der Betreuung, Begleitung, Integration, Pflege, Beratung, Bildung und Erziehung. Wir nutzen die langjährigen Erfahrungen des Unternehmens, entwickeln und fördern innovative Ideen und setzen diese nachhaltig um. Unsere gesellschaftliche Teilhabe Wir sind Teil des Gemeinwesens und setzen uns in den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Strukturen für eine soziale und gerechte Gesellschaft ein. Wir fördern die Begegnung und Inklusion der Menschen, die wir begleiten, in Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und nutzen dabei politische Möglichkeiten. Wir nehmen aktiv an sozialpolitischer Gremienarbeit auf Regional-, Landes- und Bundesebene teil. Wir gestalten Kultur und christliches Leben in der Region mit dem Ziel der Begegnung von Menschen. Die Darstellung unserer Arbeit erfolgt transparent durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit. Unsere diakonische Grundlage Nach christlichem Menschenbild, das jeden Menschen in seiner Einzigartigkeit anerkennt und jedem ohne Einschränkung seine Würde gibt, stehen wir in einer christlichen Wertegemeinschaft zueinander. Wir nutzen die Erfahrungen unserer diakonischen Vorstreiter. Wir geben Raum für die Begegnung und die Auseinandersetzung mit der christlichen Botschaft. Zwischen christlichen Idealen und dem Bewusstsein eigener Unvollkommenheit gestalten wir unser Miteinander. Wir sind glaubwürdig, geben Hoffnung, sind respektvoll und achtsam im Umgang miteinander und lassen Zweifel zu. Unsere Kompetenz Wir sind ein verlässlicher Vertrags- und Geschäftspartner. Wir arbeiten nach Qualitätsstandards und entwickeln diese kontinuierlich weiter. Die vielfältigen Kompetenzen innerhalb der Wichern Diakonie werden übergreifend genutzt. Unsere Arbeit zeichnet sich durch hohe persönliche, soziale und fachliche Kompetenz sowie durch Professionalität aus. Offene Kommunikation und Transparenz sind unverzichtbare Bestandteile unserer Arbeit. Durch eine vertrauensvolle Atmosphäre fördern wir tragfähige und beständige Beziehungen zu den Menschen, die unsere Angebote nutzen. Unser Verhältnis zu Ökologie und Wirtschaftlichkeit Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 Wir übernehmen Verantwortung für die Bewahrung der Schöpfung. Wir handeln nachhaltig, ökologisch und wirtschaftlich. Wir nutzen Synergien und entwickeln unsere Handlungsfelder in gemeinsamer Verantwortung. Unsere Zusammenarbeit Wir identifizieren uns mit dem Auftrag der Wichern Diakonie. Unser Miteinander ist geprägt von gegenseitiger Wertschätzung, Achtsamkeit und Vertrauen. Wir ermuntern zu konstruktiver Kritik als eine Quelle unserer Entwicklung. Wir wahren Individualität und akzeptieren und tolerieren unterschiedliche Lebensweisen im Rahmen der gesellschaftlichen und betrieblichen Regeln und Grenzen. Wir gestalten bewusst ein gutes Betriebsklima. Ein beteiligungsorientierter Führungsstil gewährleistet Informationen über entscheidende Prozesse und Entwicklungen. Wir fördern selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten durch klare Orientierungen und vertrauensvollen Umgang. Freiwilliges Engagement genießt eine hohe Wertschätzung. Freiwillig Engagierte sind unterstützend in den Arbeitsbereichen tätig und ermöglichen zusätzliche Angebote. Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 Betreuungsvereinbarung zwischen der Wichern Wohnstätten und Soziale Dienste gemeinnützige GmbH, Abteilung Psychosoziale Hilfen / Bereich Gemeindepsychiatrie/ Ambulant Betreutes Wohnen, hier Leistungserbringer und Frau/Herrn, hier Leistungsempfänger ____________________________________________________________________ Name Vorname geboren am: ______________________________in:____________________________________ Geburtsdatum Geburtsort wohnhaft in: ____________________________________________________________________ Postleitzahl Wohnort ___________________________________________________________________________________ Straße Hausnummer ____________________________________________________________________ Telefon vertreten durch: ____________________________________________________________________ Name Vorname ___________________________________________________________________________________ Postleitzahl Ort ___________________________________________________________________________________ Straße Hausnummer Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 ___________________________________________________________________________________ Telefon E-Mail wird mit Wirkung vom ___________________________ folgende Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. 1. Vorwort Das Ambulant Betreute Wohnen ist eine Eingliederungshilfeleistung nach § 53/54 SGB XII. Ziel der ambulanten Betreuung ist es, die Eingliederung in die Gesellschaft, die Teilhabe an der Gemeinschaft und ein eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Diese Eingliederungshilfeleistung richtet sich an Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt (Oder) mit einer chronisch psychischen Erkrankung, mit vorübergehend psychischer Beeinträchtigung oder die von psychischer Beeinträchtigung bedroht sind und in einer eigenen Wohnung leben, die Unterstützung zur Vermeidung einer stationären Maßnahme benötigen bzw. aus einer solchen entlassen werden. Dem Ambulant Betreuten Wohnen liegt die nachfolgende Betreuungsvereinbarung zugrunde, welcher die Leistungsangebote des Ambulant Betreuten Wohnens regelt sowie die Rechte und Pflichten des Leistungserbringers und des Leistungsempfängers festlegt. Die Betreuungsvereinbarung ist vom Leistungsempfänger und/oder dessen gesetzlichen Vertreter und vom Leistungserbringer zu unterzeichnen. 2. Finanzielle Grundlagen / Kosten Der Leistungserbringer übernimmt die Betreuung im Rahmen des festgestellten und vom Kostenträger, hier Stadt Frankfurt (Oder), finanzierten Hilfebedarfs. Die Kosten für die Leistungen werden auf der Basis des mit dem Kostenträger vereinbarten Fachleistungsstundensatz, gemäß § 77 SGB XII berechnet. Dieser Stundensatz beträgt zurzeit: _______________________ Stundensatz in Euro Es wird darauf hingewiesen, dass der Kostenträger eine Eigenbeteiligung des Leistungsempfängers an den Kosten prüft (§§ 81, 85, 87, 90 SGB XII). Bei Selbstzahlern wird der Umfang der zu erbringenden Leistung zwischen dem Kostenträger und dem Leistungsempfänger persönlich vereinbart. Der Leistungserbringer führt pro Monat einen Leistungsnachweis über die erbrachten Fachleistungsstunden und ist verpflichtet, diesen dem Leistungsempfänger zur Unterschrift vorzulegen. 3. Betreuungsschwerpunkte Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 Die vom Leistungserbringer vorgehaltenen Betreuungsleistungen sind dem Gesamtplan nach § 58 SGB XII zu entnehmen und werden individuell auf den Unterstützungsbedarf des Leistungsempfängers ausgerichtet. Betreuungsschwerpunkte werden gemeinsam erarbeitet und können sich je nach Bedarf im Laufe der Betreuung im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe verändern. Die Betreuungsleistungen werden in direkte, mittelbare und indirekte Betreuungsleistungen unterteilt. Eine Beschreibung dieser Leistungen in Form eines Leistungskataloges kann vom Leistungsempfänger jederzeit eingesehen werden. 4. Krisenintervention Das Handeln des Betreuers in Krisensituationen wird zeitnah zum Betreuungsbeginn in einem gemeinsam mit dem Leistungsempfänger formulierten individuellen Krisenplan beschrieben und gilt als Handlungsrichtlinie für den Betreuer. Der individuelle Krisenplan ist Bestandteil der Betreuungsakte. 5. Bezugsbetreuer Grundsätzlich entscheidet der Leistungserbringer über den Einsatz des Personals für die vereinbarten Betreuungsleistungen, es wird aber ein Bezugsbetreuer benannt. Gibt es schwerwiegende Gründe, die eine Zusammenarbeit zwischen Leistungsempfänger und Bezugsbetreuer unmöglich machen und in einem klärenden Gespräch nicht ausgeräumt werden können, bemüht sich der Leistungserbringer um einen Wechsel des Bezugsbetreuers. Bezugsbetreuer ist: ___________________________________ 6. Rechte des Leistungsempfängers Der Leistungsempfänger hat ein Recht auf einen respektvollen Umgang und eine professionelle, den Gegebenheiten und dem Hilfebedarf angepasste Begleitung. 7. Pflichten des Leistungsempfängers Der Leistungsempfänger ist mit der Unterstützung und mit den regelmäßigen Kontakten in seiner Häuslichkeit einverstanden. Er verpflichtet sich, dem Betreuer des Ambulant Betreuten Wohnens jederzeit Zutritt zur Wohnung zu gewähren und zu den gemeinsam vereinbarten Terminen zu erscheinen. Fehlt die Bereitschaft zur Zusammenarbeit, ist eine Auflösung des Betreuungsverhältnisses zu prüfen. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, auch wenn die Aufhebung nicht im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt, alle am Betreuungsprozess beteiligten Personen/ Institutionen zu informieren. Anderweitige Hilfsangebote können gegebenenfalls vermittelt werden. Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 Pflichtverletzungen haben individuellen Charakter und bedürfen einer konkreten Beschreibung. Individuelle Absprachen: ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ 8. Vereinbarungen zur Schweigepflicht Die Mitarbeiter des Leistungserbringers unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht gegenüber Dritten. Besteht das Erfordernis, Informationen an Dritte zu geben, wird zuvor eine Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht vom Leistungsempfänger eingeholt. Der Weitergabe von betreuungsrelevanten Informationen unter den Mitarbeitern des Leistungserbringers in kollegialen Beratungen wie Dienstberatungen, Fallbesprechungen und Supervisionen wird hiermit zugestimmt. Der Leistungserbringer geht von dem Einverständnis des Leistungsempfängers aus, dass er auf Anforderung des Kostenträgers entsprechende Berichte und Stellungnahmen an diesen abgibt. Diese Berichte werden unter Beteiligung des Leistungsempfängers erstellt und miteinander abgestimmt. Die erforderliche Beteiligung und Zustimmung des Leistungsempfängers ergeben sich aus der Mitwirkungspflicht nach §§ 60 bis 64 SGB I. 9. Beendigung der Betreuungsvereinbarung Die Vereinbarung wird grundsätzlich sofort beendet: - durch den Tod des Leistungsempfängers durch fristlose Kündigung seitens des Leistungserbringers, wenn die Kosten für mindestens einen vollen Kalendermonat durch Zahlungsverzug des Leistungsempfängers offen sind ( bei Selbstzahlern) Der Leistungsempfänger kann die Vereinbarung jederzeit bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des nächsten Monats kündigen. Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 Der Leistungserbringer kann diese Vereinbarung ebenfalls bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des nächsten Monats kündigen, allerdings nur dann, wenn: - der Leistungsempfänger die Leistungen ablehnt, der Leistungsempfänger zur notwendigen Zusammenarbeit im Rahmen der Betreuung nicht mehr bereit ist, der Leistungsempfänger wegen einer außergewöhnlichen Steigerung des Betreuungsbedarfes nicht mehr angemessen betreut werden kann. Die Betreuungsvereinbarung muss immer schriftlich aufgehoben werden! 10. Haftung Der Leistungserbringer haftet gegenüber dem Leistungsempfänger für Sachen und Wertgegenstände nur, wenn Mitarbeiter des Leistungserbringers deren Beschädigung oder Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. 11. Schlussbestimmungen Diese Betreuungsvereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung erstellt. Änderungen müssen schriftlich erfolgen. Frankfurt (Oder), den __________________________________________________ ___________________________________________________________________ Unterschrift Leistungsempfänger Unterschrift gesetzlicher Betreuer ___________________________________________________________________ Unterschrift Leistungserbringer Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 Wichern Wohnstätten und Soziale Dienste gGmbH Abteilung Psychosoziale Hilfen Bereich Gemeindepsychiatrie Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) 15230 Frankfurt/Oder Franz- Mehring- Straße 20 Leistungskatalog Ambulant Betreutes Wohnen (Betreuungsleistungen) Inhaltsverzeichnis 1.Basisleistungen Seite 4 1.1 Direkte Betreuung Seite 4 Alltägliche Lebensführung und individuelle Basisversorgung Seite 4 Einkaufen Ernährung Zubereitung von Mahlzeiten Wäschepflege, Anziehen/Ausziehen Körperpflege/persönliche Hygiene Aufstehen und Zubettgehen Ordnung im eigenen Bereich Geldverwaltung Regelung der finanziellen und (sozial)rechtlichen Angelegenheiten Gestaltung sozialer Beziehungen Seite 7 Im unmittelbaren Nahbereich Kontakt zu Angehörigen und Gesetzlichem Betreuer (sofern Personenidentität) Freundschaften und Partnerschaften; Kontakte im weiteren sozialen Umfeld Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Seite 8 Änderungsstand: 1 Gestaltung freier Zeit und Eigenbeschäftigung Teilnahme an Freizeitangeboten / Veranstaltungen Begegnung mit sozialen Gruppen/ fremden Personen Erschließung außerhäuslicher Lebensbereiche Entwicklung von Zukunftsperspektiven Kommunikation, Mobilität und Orientierung Seite 11 Sprachliche und nicht sprachliche aktive und passive Verständigung Zeitliche Orientierung Räumliche Orientierung in vertrauter Umgebung Räumliche Orientierung in fremder Umgebung Emotionale und psychische Entwicklung Seite 12 Bewältigung von Angst, Unruhe und Spannung Bewältigung von Antriebsstörungen, Interessenlosigkeit, Apathie etc. Bewältigung paranoider oder affektiver Symptomatik Umgang mit und Abbau von erheblich selbst- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen Umgang mit Abhängigkeiten Gesundheitsförderung und –erhaltung Seite 14 Ausführen ärztlicher und therapeutischer Verordnungen Absprache und Durchführung von Arztterminen und therapeutischen Maßnahmen Spezielle pflegerische Erfordernisse Beobachtung und Kontrolle des Gesundheitszustandes Gesundheitsfördernder Lebensstil Gestaltung des Tages (Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung) Seite 15 Motivation zur Aufrechterhaltung bestehender und Anbahnung neuer Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten Planung und Vorbereitung von Aufgaben und Vorhaben Verständnis von Aufgaben und Vorhaben Praktische Durchführung von Aufgaben und Vorhaben Kontakte bei tagesstrukturierenden Maßnahmen / Arbeit Terminausfall Seite 16 Wegezeiten Seite 16 1.2 Mittelbare Betreuung Seite 16 Telefonate/ Schriftverkehr für den Klienten Seite 16 Dokumentation Seite 16 kollegiale Beratung Seite 16 Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 1.3 Indirekte Betreuung Seite 17 2. Zusatzleistungen Seite 18 2.1 Direkte Betreuung Seite 18 Alltägliche Lebensführung und individuelle Basisversorgung Seite 18 Ordnung im eigenen Bereich Regelung der finanziellen und (sozial)rechtlichen Angelegenheiten Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben Seite 18 Teilnahme an Freizeitangeboten / Veranstaltungen Emotionale und psychische Entwicklung Seite 18 Bewältigung von Angst, Unruhe und Spannung Bewältigung paranoider oder affektiver Symptomatik Gesundheitsförderung und –erhaltung Seite 18 Ausführen ärztlicher und therapeutischer Verordnungen Absprache und Durchführung von Arztterminen und therapeutischen Maßnahmen Gestaltung des Tages (Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung) Seite 19 Motivation zur Aufrechterhaltung bestehender und Anbahnung neuer Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten Krisenintervention Seite 19 2.2 Mittelbare Betreuung Seite 19 2.3 Indirekte Betreuung Seite 19 Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 1. Basisleistungen Das Ambulant Betreute Wohnen hat das Ziel, Ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung in der eigenen Häuslichkeit und in Ihrem sozialen Umfeld zu eröffnen und zu erhalten. Das Betreuungsspektrum des Ambulant Betreuten Wohnens reicht von intensiver konkreter Unterstützung bei der unmittelbaren Alltagsbewältigung bis hin zu einer nur noch geringen Unterstützung bei einer weitgehend eigenständigen Lebensgestaltung und Lebensentwicklung. Die Hilfen sollen ausreichend sein, um Ihnen ein Verbleiben in Ihrem gewohnten Lebensumfeld oder die Gewinnung eines neuen Lebensumfeldes zu ermöglichen. Die konkreten Eingliederungsziele orientieren sich an Ihrer angestrebten Lebensweise. Dabei handelt es sich um folgende Betreuungsleistungen: 1.1 Direkte Betreuung Die direkten Betreuungsleistungen umfassen, ausgehend vom individuellen Hilfebedarf, Unterstützung, Beratung und Anleitung in verschiedenen Bereichen und umfassen den Hauptteil der Arbeit des Ambulant Betreuten Wohnens. Die individuellen Hilfen orientieren sich an den Kompetenzen des Betreuten und berücksichtigen seine individuelle Biografie und Lebenserfahrung. Alltägliche Lebensführung und individuelle Basisversorgung Einkaufen - Information, Beratung, Assistenz und begleitende Unterstützung beim Einkauf von Lebensmitteln ( Planung, Auswahl geeigneter und abwechslungsreicher Kost, auch unter diätetischen Gesichtspunkten, Begleitung beim Einkauf) und Waren des täglichen Bedarfs einschließlich der Kosten und Einkaufsmöglichkeiten -Stellvertretende Ausführung (MA planen und erledigen den Einkauf, z.B. bei Angstzuständen in Menschengruppen) -Abschließen von Vereinbarungen und Kontrolle bezüglich des Einkaufs (z.B. bei alkoholkranken Klienten kein Einkauf von Alkohol) -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Ernährung - Unterstützung bei der Entwicklung angemessener Ernährungsgewohnheiten ( angemessene Nahrungsmittelmengen, ausreichende Flüssigkeitszufuhr) unter Berücksichtigung von diätetischen Aspekten -Abschließen von Vereinbarungen und Kontrolle (z.B. bei Essstörungen, Abhängigkeiten) -Unterstützung bei der Wahrnehmung des Einflusses auf die Ernährung Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Zubereitung von Mahlzeiten - Anleitung, Assistenz und anleitende Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten ( Planen, z. B. Suchen geeigneter Rezepte, Unterstützung beim Zubereiten der Mahlzeiten) -Motivation und Anleitung bei vorhandenen Ängsten (z.B. beim Umgang mit elektrischen Geräten) -Unterstützung beim Bereitstellen der Lebensmittel -Unterstützung beim Eindecken des Tisches (Anleitung und ggf. physische Unterstützung) -Unterstützung beim Zubereiten von Getränken und beim Anrichten von Speisen -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Wäschepflege, Anziehen/Ausziehen -Unterstützung und Begleitung bei der Auswahl und beim Einkauf von Bekleidung -assistierende Unterstützung bei der Auswahl von angemessener und witterungsgerechter Kleidung -Unterstützung bei der Reinigung der Bekleidung -Anleitung beim Waschen der Wäsche (MA gibt Sicherheit durch Anwesenheit und ggf. gelegentliche Hinweise) -Differenzierte Anleitung (Sortieren der Wäsche, Bestücken der Waschmaschine, Dosieren des Waschmittels, Waschprogramm auswählen, Anstellen der WM, Aufhängen und Zusammenlegen der Wäsche, Einsortieren in den Schrank) - Motivation zum Ausführen von Ausbesserungsarbeiten -Umfassende Motivation z. B. bei Verwahrlosungstendenzen -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Körperpflege/persönliche Hygiene - Information, Beratung und Unterstützung bei der Körperpflege, Auswahl und Anwendung der Körperpflegemittel -Training und Aktivierung bei der Ausführung der Körperpflege -Erinnern an die Ausführung der Körperpflege, Erläuterung der Notwendigkeit -Motivation zur Ausführung -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Aufstehen und Zubettgehen -Information und Beratung über die Gestaltung eines gesunden Tag- Nachtrhythmus Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 -Motivation und individuelle Planung der Verbesserung des Tag- Nachtrhythmus, Regeln des Tagesablaufs zur Sicherung eines angemessenen Schlaf- Wachrhythmus -unterstützende und regulierende Hilfen im Umgang mit Schlafstörungen/ zur Umstellung des Tag- Nachtrhythmus bzw. zur Verminderung von Schlafstörungen -Wecken am Morgen durch die Mitarbeiter -Erinnern an ein rechtzeitiges Zubettgehen Ordnung im eigenen Bereich - Unterstützung zur sachgerechten Ausführung der Arbeiten zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit des Wohnraumes - regelmäßige Kontrolle des Zustandes der Wohnung - Erinnerung (wiederholte Erinnerung) an die Reinigung des Zimmers/Wohnung, Überprüfen der Ausführung - Vereinbarungen und Begleitung bei Vernachlässigung oder überzogenem Putzverhalten -Verhindern von Verwahrlosung und Vermüllung - Unterstützung bei der Planung von Renovierungsarbeiten ( Unterstützung und Begleitung bei der Auswahl und beim Besorgen von nötigen Materialien) - Unterstützung bei der Organisation des eigenen Haushalts -Information und Beratung zur Wohnraumgestaltung, einschließlich der Kosten und Einkaufsmöglichkeiten -Unterstützung und Assistenz bei der Schaffung und Gestaltung des persönlichen Wohnumfeld Geldverwaltung -Motivation und Unterstützung im Umgang mit den eigenen Finanzmitteln (Planung, Geldeinteilung, Bewahrung), Unterstützung bei der Aufstellung und Einhaltung eines Haushaltsplanes -Treffen von Absprachen mit dem gesetzlichen Betreuer und Beratung und Abschließen von schriftlichen Vereinbarungen bei unangemessenem Umgang mit Geld (fehlende Übersicht, Abhängigkeiten, Verschwendung, übertriebene Sparsamkeit usw.: •Auszahlen des Taschengeldes und ggf. des Verpflegungsgeldes •Verwalten des Taschengeldes und des Verpflegungsgeldes Zur Beachtung: Die Geldverwaltung erfolgt vom ABW nur, wenn sie einen Betreuungsschwerpunkt darstellt. Regelung der finanziellen und (sozial)rechtlichen Angelegenheiten -Unterstützung und Beratung im Umgang mit Ämtern und Behörden, Vermietern -Unterstützung bei der eigenverantwortlichen Wahrnehmung gesellschaftlicher Rechte und Pflichten und bei der Durchsetzung sozialrechtlicher Ansprüche - informative, beratende und assistierende Unterstützung bei der Beantragung von begleitenden Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (z. B. Wohngeld) - Information und Beratung über Geldverkehr, Sparen, Bankkonten -Erklären behördlicher Post -Unterstützung bei der Führung eigener Unterlagen - begleitende übende Unterstützung bei der Geldeinteilung (z. B. Bankverkehr) - Unterstützung beim Umgang mit Geld, Bestellungen, Verkäufen und Schulden zur Bewältigung und Reflexion der eigenen wirtschaftlichen Situation; z.B. begleitende Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 Unterstützung zur Gewährleistung regelmäßiger Mietzahlungen und Klärung von Ratenzahlungsvereinbarungen bei Mietschulden, Kontakt zur Schuldnerberatung, Unterstützung bei der Beschaffung notwendiger Dokumente und Unterlagen, Veranlassung von Schuldentilgung; Kontakte zu Gläubigern -problem- und lösungsorientierte Gespräche (Sozialamt, Arbeitsamt, Einwohnermeldeamt, Versorgungsamt, Rentenkasse, Krankenkasse) -Unterstützung bei der zeitgerechten Antragstellung und Weiterleitung - Unterstützung bei der Wahrnehmung von Terminen -Vermittlung von Einsicht in komplexe gesetzliche Zusammenhänge -Umgang mit Enttäuschungen und Ablehnungen-motivierende und realitätsbezogene Gespräche -Treffen von Absprachen mit dem gesetzlichen Betreuer -gemeinsames Besprechen und Durcharbeiten von individuellen Entwicklungsberichten und Fortschreibungen - Teilnahme an Hilfeplangesprächen Gestaltung sozialer Beziehungen Im unmittelbaren Nahbereich -Hilfestellung und Beratung bei der Kontaktaufnahme zu anderen Menschen im unmittelbaren Nahbereich und bei der Gestaltung sozialer Beziehungen im nahen Umfeld (z. B. Wohngemeinschaften, Nachbarn, Vermieter) -Unterstützung bei der Pflege von Beziehungen zu anderen Betreuten -Unterbreiten, Durchführen von Angeboten zur Förderung der Interaktion mit anderen Betreuten -Vorschläge machen zu Unternehmungen mit anderen Betreuten -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale -Argumentation gegenüber Mitbewohnern und Werben für Toleranz bezüglich des Verhaltens und der Besonderheiten von Menschen mit schwerer kognitiver Beeinträchtigung, mit Distanzproblemen oder anderen besonderen krankheitsbedingten Verhaltensweisen -individuelle Assistenz in Form intensiver Gesprächsführung bei Kontaktproblemen -Unterstützung und Förderung der Kontaktaufnahme und der Beziehungsgestaltung bei erkennbaren Vorlieben für bestimmte Personen -Unterstützung zur Befähigung, selbstständig Nähe und Distanz in Beziehungen regeln zu können -Aufbau einer tragfähigen, vertrauensvollen Beziehung zum Betreuer -die Vorbild- und Vermittlerrolle des Betreuers herausstellen, evtl. Dolmetscherfunktion beschreiben - begleitende Beobachtung, Wahrnehmung und Einschätzung, Rückmeldung und Beratung über mögliche Konsequenzen und Verhaltensalternativen (Isolation, Überforderung, Konflikte) - vermittelnde und konfliktlösungsorientierte Gespräche -Sicherung von Rückzugsmöglichkeiten, um einer Reizüberflutung entgegen zu wirken -entlastende, beratende und konfrontierende Gespräche über Beziehungssituationen, Planung und Überprüfung von Verhaltensänderungen und Verhaltensalternativen, Orientierungshilfen Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 -Angebote zur entlastenden Unterstützung und Umstrukturierung des Beziehungsumfeldes -aktive Begleitung in das Beziehungsfeld, Einübung von Verhaltensänderungen -das Zusammenleben sichernde Maßnahmen Kontakt zu Angehörigen und Gesetzlichem Betreuer (sofern Personenidentität) - Hilfestellung und Beratung im Umgang mit der Familie -Unterstützung bei der (Wieder-) Aufnahme von Kontakten zur Familie und eigenen Kindern -Unterstützung zur Pflege von Angehörigenkontakten -begleitende Unterstützung in der Gesprächsführung bei Besuchen von Angehörigen, Transfer zu Besuchen -Unterstützung beim Telefonieren mit Angehörigen, beim Schreiben von Briefen etc. an Angehörige -Unterstützung bei der Ablösung vom Elternhaus und beim Entwickeln einer angemessenen Erwachsenenidentität -Unterstützung bei Konfliktlösungen - (gemeinsame) Beratung mit Angehörigen -Zusammenarbeit mit dem gesetzlichen Betreuer, Treffen von gemeinsamen Absprachen mit dem Betreuer/ Austausch von betreuungsrelevanten Informationen (auch Gespräche, Telefonate, Absprachen) Freundschaften und Partnerschaften; Kontakte im weiteren sozialen Umfeld - Hilfestellung und Beratung im Umgang mit Partnern und Freunden und bei der Gestaltung sozialer Beziehungen im weiteren sozialen Umfeld (z. B. Vereine) -Unterstützung bei der Pflege und Gestaltung von Beziehungen zu Freunden und dem Partner (Initiieren und Begleiten von Angeboten – Gespräche, Kaffeetrinken, Ausflüge…) -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale -Unterstützung beim Finden eines geeigneten Partners (Kontaktanzeigen, Tanzveranstaltungen, Kontaktpflege mit anderen Bereichen der Einrichtung -beziehungsklärende und- stiftende Rollenklärung, z. B. Beziehungsproblemen, bei CoAbhängigkeit . Unterstützung bei der Regulierung Nähe/Distanz in der Partnerschaft -Umfassende Unterstützung bei auftretenden Konflikten in der Paarbeziehung -Unterstützung zum Einüben von Kompromissfähigkeit zur ausgewogenen Gestaltung der Paarbeziehung -Unterstützung beim Ausleben sexueller Bedürfnisse in angemessener Art und Weise – Unterbreiten von Bildungsangeboten, Vermitteln von Kontakten zu PROFAMILIA -Beratung und Unterstützung zur Auseinandersetzung mit dem Thema Sexualität -Unterstützung bei der Vermittlung sexualtherapeutischer Interventionen -individuelle Möglichkeiten schaffen, Erfahrungen mit dem eigenen Körper zu machen Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben Gestaltung freier Zeit und Eigenbeschäftigung Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 - Information und Beratung über Möglichkeiten der Freizeitgestaltung innerhalb und außerhalb der Einrichtung, Entwicklung und Ausübung persönlicher Interessen und Hobbys -Beratung über Möglichkeiten zu körperlicher Aktivität, assistierende und stützende Begleitung bei Sport und Bewegung -Motivation, individuelle Planung und Ergebnisbewertung, Erschließung von Möglichkeiten zur Tagesgestaltung und zur sinnvollen Freizeitgestaltung innerhalb und außerhalb der Einrichtung -Motivation, Neues auszuprobieren, Anregung zum Experimentieren geben -sensibler und einfühlsamer Umgang mit Veränderungen -bewusster Umgang mit freier Zeit (Förderung der Kreativität; Genuss von Stille, Abschalten, Lernen; Zeit für sich selbst; Natur erlebbar machen) -gemeinsames Erarbeiten einer Tagesstruktur -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Teilnahme an Freizeitangeboten / Veranstaltungen - Information und Beratung über Möglichkeiten der Freizeit-/Bildungsangebote und Veranstaltungen innerhalb und außerhalb der Einrichtung unter Berücksichtigung der Interessen -aktive Motivation, Anleitung und regelmäßiges freizeitgestaltendes Angebot oder individuelles Angebot zur Aktivierung -Erinnern an Termine - begleitende Unterstützung, um Sicherheit zu vermitteln und Ängste abzubauen - Begleitung bei Gottesdiensten -ggf. Beförderung zu den Veranstaltungsorten ( Treffpunkt an verabredeten Sammelstellen) -reflektierende Gespräche über den Ablauf/Geschehnisse während der Veranstaltung und Wirkung -Organisieren und Durchführen von Ausflügen -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Begegnung mit sozialen Gruppen / fremden Personen - Assistenz beim Aufbau eines sozialen Umfeldes und Motivation, individuelle Vorbereitung und Planung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben - Information und Beratung über Möglichkeiten, Zugang zu Interessengemeinschaften, Veranstaltungen, Clubs zu bekommen und Zugehörigkeit zu wahren -Unterstützung bei der Mitarbeit in Interessensvertretungen und Arbeitsgemeinschaften (Zeitungsgruppe, Bewohnerbeirat) - Hilfen bei der Gestaltung sozialer Beziehungen im weiten sozialen Umfeld, Gruppen etc. -Begleitung und Unterstützung beim Kennenlernen fremder Personen/ Gruppen, Unterstützung beim Abbau von Ängsten -Unterstützung zur Beziehungsanbahnung -Unterstützung zum Erlernen eines angemessenen Verhaltens in der Kontaktaufnahme zu fremden Personen - Beobachtung, Einschätzung und Rückmeldung über Verhaltensweisen; Einübung und Überprüfung von Verhaltensänderungen -Aufzeigen von Grenzen, erkennen und akzeptieren - aktive Begleitung in das Beziehungsfeld -Anleitung zum angemessenen Umgang in Konfliktsituationen bis hin zur Intervention in solchen Situationen, Bearbeitung von Enttäuschungen Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 -reflektierende Gespräche in Bezug auf das soziale Verhalten des Klienten -unterstützende Intervention bei häufigen planlosen Absagen von Verabredungen und Aktivitäten -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Erschließung außerhäuslicher Lebensbereiche - Information und Beratung über Möglichkeiten der Benutzung von Verkehrsmitteln - Begleitung beim Benutzen von öffentliche Verkehrsmitteln - Motivation, Unterstützung und Begleitung zur Verhaltensmodifikation; Einüben der Erweiterung oder zur Strukturierung des Bewegungsumfeldes, Wegetraining ( z. B. bei Angsterkrankungen) -Förderung einer eigenständigen Mobilität -Anregung zur Nutzung von Hilfsmitteln (Gehstock, Rollator) -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Entwicklung von Zukunftsperspektiven -Information und Beratung über Möglichkeiten sich zu orientieren und /oder an frühe Sinnerfahrung anzuknüpfen -Biografie- Arbeit -Seelsorge -Einbeziehung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, z. B. aktuelle oder frühere Bezugspersonen, zur Unterstützung der Suche nach einer situationsgemäßen Sinnorientierung und zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale -Motivation und Ermöglichung der regelmäßigen Teilnahme an Selbsthilfegruppen -Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und Sinnstiftung über die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben -Selbstsicherheitstraining - Förderung des Blicks auf die eigenen Ressourcen und Kompetenzen -Förderung bzw. Aufbau kommunikativer und sozialer Kompetenzen -Erfolgserlebnisse fördern und ermöglichen durch schrittweise Verantwortungsübernahme - Unterstützung bei der Erreichung eines Lebens mit größtmöglicher Eigenständigkeit und Selbstbestimmung -Selbstheilungskräfte aktivieren durch Förderung von Zuversicht in die eigenen Fähigkeiten -Förderung der Selbstwahrnehmung durch angeleitete Entspannungsübungen, Rollenspiele, Austausch und Rückmeldung in den Bezugsgruppen (z.B. Theatergruppe) -Unterstützung beim Herausbilden eines eigenen Stils - Gespräche über den Alltag und Befindlichkeit; reflektierende und lösungsorientierte Gespräche zur Persönlichkeitsentwicklung - Förderung der Selbst – und Fremdwahrnehmung - Unterstützung bei der altersgemäßen Rollenfindung - Erkennen und Erlernen von Akzeptanz -Hilfestellung und Beratung im Umgang mit Konflikten - Förderung der Anpassung an die Anforderungen wechselnder alltäglicher Lebens – und Problemsituationen Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 -Korrigieren unrealistischer Vorstellungen; positive Einflussnahme bezüglich des Entwickelns von Lernbereitschaft - gemeinsames Erarbeiten der Betreuungsplanung -Regelmäßige Gespräche mit dem Bezugsbetreuer -Führen von Gesprächen zur Zukunftsplanung, Aufzeigen von Wahlmöglichkeiten bzgl. der Zukunftsplanung - Auseinandersetzen mit chronischer und schwerer Erkrankung bezogen auf die Lebensgestaltung -Auseinandersetzen mit dem Thema Älterwerden/ Altwerden -Auseinandersetzen mit dem Thema Sterben und Tod Kommunikation, Mobilität und Orientierung Sprachliche und nicht sprachliche aktive und passive Verständigung -stützende, auf die individuellen eingeschränkten Fähigkeiten angepasste Gesprächsführung (z. B. Sprechen in klaren, kurzen, verständlichen Sätzen; wiederholen, verstärktes Einsetzen von nonverbaler Kommunikation) -Angebote zur Verbesserung und Erweiterung des sprachlichen Ausdrucks -Umfassende Unterstützung zur Förderung der Wahrnehmung -Unterstützung beim Umgang mit Hilfsmitteln zur Kommunikation (Brille, Hörgerät etc.) -Unterstützung bei Schwierigkeiten in der Kommunikation mit anderen Menschen -Beratung bzgl. möglicher Folgen von Fehlwahrnehmungen in der Kommunikation (Umgang mit unklaren Botschaften oder Missverständnissen) -begleitende Beobachtung und individuelle Rückmeldung - Motivation zur Verhaltensmodifikation -Rückmeldung in Form von Feedback -Unterstützung bei der Bearbeitung von Post (Inhalt verständlich erklären, stellvertretend vorlesen, Hilfestellung bei der Bearbeitung, Ausfüllen von Formularen etc.) - Telefonate mit dem Klienten (für Terminvereinbarung, akuten Gesprächsbedarf, Informationsweitergabe, Kontakt zum Klienten halten) -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Zeitliche Orientierung -Erarbeitung und Einsatz von individuellen unterstützenden Hilfsmitteln zur besseren zeitlichen Orientierung, z. B. ein persönlicher Kalender -Erinnern an Termine -Unterstützung des zeitlichen Tagesablaufs durch gemeinsame Erarbeitung einer Tagesstruktur -Organisation der Wochen –und Jahresplanung unter Berücksichtigung der Jahreszeiten und Feste etc. -Unterstützung bei der Verarbeitung von Eindrücken in Bezug auf die Zeit - Durchführen von Gedächtnistraining -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Räumliche Orientierung in vertrauter Umgebung Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 -Erarbeitung und Einsatz von individuellen unterstützenden Hilfsmitteln zur besseren räumlichen Orientierung in vertrauter Umgebung - Veränderungen in vertrauter Umgebung vermeiden -Unterstützung bei allen Lage –und Ortsveränderungen, -spezifische Einrichtung der Wohnung und anderer alltäglicher Räumlichkeiten bzw. der Wege dorthin, um Anhaltspunkte zur Orientierung zu schaffen, z.B. Anbringen von Bildern und Piktogrammen bei Menschen die teilweise in vertrauter Umgebung orientiert sind -beobachten, vorausschauend Bedürfnisse begleiten und berücksichtigen, um eine erforderliche Ortsveränderung stellvertretend herbeizuführen (z. B. Hindernisse umgehen) -Begleitung bei der Einübung vertrauter Wege -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Räumliche Orientierung in fremder Umgebung - Begleitung in fremder Umgebung - schrittweise begleitende Unterstützung und Erarbeiten von Hilfsmitteln zur besseren Orientieren in fremder Umgebung -Wegetraining zum Erlernen einer selbständigen Orientierung in fremder Umgebung -vertraut machen mit öffentlichen Verkehrsmitteln -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Emotionale und psychische Entwicklung Bewältigung von Angst, Unruhe und Spannung -Kontakt halten, Kontinuität und Stabilität in der Betreuung vermitteln, Selbstwert stärken -beruhigende, entlastende und stützende Gespräche -Motivation zur Teilnahme an entspannungsfördernder Angeboten -Unterstützung im Umgang mit einer geringen Frustrationstoleranz (klare Strukturen einhalten und Grenzen setzen im Sinne von Sicherheit geben, Aufstellen und konsequente Durchsetzung klarer Regeln) - gemeinsam eine Alternative zu jeder Begrenzung erarbeiten -Vermeiden des Verstärkens des Gefühls -Herstellung von Realitätsbezug -Beratung mit dem behandelnden Psychiater, Anbahnung fachlicher Hilfe -Kooperation mit Angehörigen -Umfassende Unterstützung bei Bestehen einer Angsterkrankung – Akzeptanz der Erkrankung und der persönlichen Wahrnehmung, Unterstützung beim Entwickeln von Bewältigungsstrategien -Unterstützung beim Bewältigen traumatischer Erlebnisse -Gestaltung der Umgebung, die auf die individuelle Beeinträchtigung Rücksicht nimmt -Ggf. Begleitung in der Öffentlichkeit (unterstützende Präsenz) -Unterstützung beim Bewältigen von Angst und Unruhe im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer schweren Erkrankung oder mit dem Thema Tod und Sterben -Unterbreiten unterhaltsamer Bewegungsangebote - positives Feedback für gemeisterte Situationen, Ressourcenorientierung -reflektierende Gespräche -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 Bewältigung von Antriebsstörungen, Interessenlosigkeit, Apathie etc. -Motivation und Planung von individuellen Angeboten zum Entgegenwirken der Rückzugstendenzen, zur Aktivierung bei bestehendem Antriebsmangel bzw. Verminderung von bestehender Unruhe -Unterstützung zur Vermeidung sozialer Isolation -Orientierungshilfen zur Bewältigung der Störung, Hilfe bei Kontaktaufnahme -Beratung über Möglichkeiten zu körperlicher Aktivität und gesundheitliche Folgen von Inaktivität und Aufzeigen von Verhaltensalternativen -unterstützende/übende Begleitung zu körperlichen Aktivitäten -Erstellen eines detaillierten Tagesplans/ eines Wochenplans -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Bewältigung paranoider oder affektiver Symptomatik - Beobachtung und Wahrnehmung von paranoider oder affektiver Symptomatik - bei paranoider Symptomatik Herstellen des Realitätsbezuges, sachliche Gespräche -aktives Zuhören - Beruhigung durch Worte, Mimik, Gesten - Beratung mit dem behandelnden Psychiater, Anbahnung fachlicher Hilfen -Gestaltung der Umgebung, die auf die individuelle Beeinträchtigung Rücksicht nimmt -Ggf. Begleitung in der Öffentlichkeit -stellvertretende Konfliktschlichtung -Motivation zur Teilnahme an psychoedukativen, sozialtherapeutischen und psychotherapeutischen Gruppenangeboten -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Umgang mit und Abbau von erheblich selbst- und fremdgefährdenden Verhaltensweisen Selbstgefährdende Verhaltensweisen sind beispielsweise: - Essstörungen mit vitaler Gefährdung durch Gewichtsverlust Massiver Realitätsverlust z. B. bei akuten Psychosen Verwirrtheitszustände mit Verlust der Orientierung Vitale Bedrohung durch Intoxikationen durch Alkohol oder Drogen bzw. Einschränkung der Handlungsfähigkeit -Selbstbeobachtung und Sensibilisierung für auslösende Situationen und Konflikte -entlastende Gespräche, Konfrontation, Orientierungshilfen zur Bewältigung der Störung -Treffen von Vereinbarungen und Absprachen -Erarbeiten von alternativen Handlungsmöglichkeiten -Erarbeiten eines individuellen Krisenplans -intensive regelmäßige Begleitung bei der Erarbeitung alternativen Verhaltens -Ursachenforschung -Aufzeigen von Konsequenzen der Verhaltensweisen - Beratung mit dem behandelnden Psychiater, Anbahnung fachlicher Hilfen -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Umgang mit Abhängigkeiten Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 -Informationsvermittlung und Auseinandersetzung mit der Abhängigkeitsentwicklung -Herausarbeiten der Abstinenzvorteile -Training individueller Bewältigungsstrategien, um in Risikosituationen über Alternativen zum früheren Trinkverhalten verfügen -Rückfallaufarbeitung und Rückfallprophylaxe durch Angstabbau und Erarbeitung eines persönlichen Notfallplans -Selbstbeobachtung und Sensibilisierung für auslösende Situationen und Konflikte -entlastende Gespräche, Konfrontation, Orientierungshilfen zur Bewältigung der Störung -bei Essstörungen: Information und Beratung über Ernährung und Begleitung - bei Essstörungen: praktische Planung und Motivation zur angemessenen Ernährung und Essverhalten -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Gesundheitsförderung und –erhaltung Ausführen ärztlicher und therapeutischer Verordnungen - Motivation und Unterstützung zur Durchführung medizinischer/therapeutischer Verordnungen und Maßnahmen Absprache und Durchführung von Arztterminen und therapeutischen Maßnahmen - Planung und Abklärung von Erwartungen und Vorgehensweisen - Organisation und Motivation zur Inanspruchnahme ärztlicher und medizinischer Hilfen - wenn als Betreuungsschwerpunkt vereinbart: begleitende Unterstützung bei der Inanspruchnahme ärztlicher und medizinischer Hilfen, z. B. zu Arztterminen; Informationsaustausch mit behandelnden Ärzten - Unterstützung bei der Wahrnehmung von Terminen - Besuche in der Klinik während einer stationären Behandlung zur Kontaktpflege Spezielle pflegerische Erfordernisse -Motivation zur Durchführung spezieller pflegerischer Erfordernisse Beobachtung und Kontrolle des Gesundheitszustandes -gezielte Beobachtung zur Wahrnehmung des aktuellen Gesundheitszustandes -Anbahnung erforderlicher Maßnahmen bei Auffälligkeiten oder Abweichungen Gesundheitsfördernder Lebensstil - Information, Beratung bezüglich des Verlaufs, der Folgen und /oder Vermittlung von Beratungsmöglichkeiten zur Bewältigung/ Behandlung -Motivation zur Nutzung von Hilfen und integrierten Hilfsangeboten, ggf. Hilfsmitteln und krankheitsangepassten Verhaltensweisen - Information, Beratung und Motivation zu Maßnahmen der allgemeinen Gesundheitsprophylaxe (Fitness, Ernährung) innerhalb und außerhalb der Einrichtung, Motivation zur Inanspruchnahme - Information und Beratung in Bezug auf Konsumieren von Nikotin, Alkohol, Kaffee, ggf. Vermittlung an spezialisierte Hilfesysteme Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 - Erkennung und Umgang mit Früherkennungszeichen der psychiatrischen Erkrankung - Beratung und Entlastung im Umgang mit den Folgen der psychischen Erkrankung - Förderung der Krankheitseinsicht (Motivation zur Teilnahme an psychoedukativen, sozialtherapeutischen und psychotherapeutischen Angeboten, Selbsthilfegruppen, reflektierende und realitätsbezogene Gespräche) Gestaltung des Tages (Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung) Motivation zur Aufrechterhaltung bestehender und Anbahnung neuer Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten -informative, beratende und motivierende Gespräche über Möglichkeiten und Zugangswege einer Arbeits- oder tagesstrukturierenden Maßnahme bzw. einer Ausbildung entsprechend der individuellen Bedürfnisse, Interessen und Fähigkeiten - Motivation und Unterstützung bei der Planung, Beschaffung/ Erschließung und Ergebnisbewertung von Möglichkeiten zur Arbeits-, Ausbildungsaufnahme oder einer Beschäftigungsform -Unterstützung bei Kontakten zur Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rehabilitationsträger, WfpbM , Tagesstätte, Integrationsfachdienst, Arbeitgeber - Unterstützung bei Bewerbungsschreiben - begleitende Unterstützung zur individuellen Belastungserprobung (Praktikum, Arbeitstraining) - Unterstützung bei der Erfüllung von Arbeits- und Ausbildungsanforderungen - motivierende Gespräche über die Situation am Arbeits- oder Ausbildungsplatz -Gespräche, Begleitung, Motivation bei Start- und Anpassungsproblemen -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Planung und Vorbereitung von Aufgaben und Vorhaben -Hinweise zur sachgerechten Organisation von Arbeitsmitteln -Erläuterung von Arbeitsabläufen -Bereitstellung von Hilfsmitteln -Überprüfung der Einhaltung von Abläufen, Gedächtnistraining -Stellvertretende Planung und Organisation -Häufige Präsenz bei der Vorbereitung, Unterstützung bei der Strukturierung -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Verständnis von Aufgaben und Vorhaben -Information über Zusammenhänge einer Arbeitsaufgabe -Ermunterung, Ermutigung, Motivation -Bestärkung durch Feedback -Kognitives Training -Detaillierte Erläuterung, Training und Kontrolle bei kognitiven Einschränkungen -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 Praktische Durchführung von Aufgaben und Vorhaben -Anleitung durch Vorführen -Persönlich interessante Beschäftigungsangebote schaffen und anbieten -Übung, Anleitung, Präsenz -Ermutigung, Feedback -Stellvertretende Übernahme einzelner Arbeitsschritte -Erschließung von Hilfsmöglichkeiten im Umfeld, Unterstützung zur Erschließung oder Erhalt natürlicher Hilfspotentiale Kontakte bei tagesstrukturierenden Maßnahmen / Arbeit - regelmäßige Kontakte zu Mitarbeitern der jeweiligen Maßnahme - Beobachtung/ Einschätzung des Arbeitsverhaltens und Rückmeldung unter Einbeziehung von Vorgesetzten/Ausbildern, Kollegen -mitwirkende Unterstützung bei der Bewältigung evtl. auftretender Schwierigkeiten, Information und Beratung über Verhaltensalternativen und Möglichkeiten der Anpassung oder Umgestaltung des Arbeitsplatzes Terminausfall - Ausfallzeiten für von Klienten nicht wahrgenommene Termine Wegezeiten - Fahrt – und Wegezeiten zu Terminen mit/ für Klienten 1. 2 Mittelbare Betreuung Die mittelbaren Betreuungsleistungen umfassen die auf den Klienten bezogenen Tätigkeiten: Telefonate/ Schriftverkehr für den Klienten - Telefonate und Schriftverkehr bzgl. Alltagsangelegenheiten des Klienten ( Schuldnerberatung, Sozialamt, Arzt etc.) -Kopieren von Unterlagen Dokumentation - Dokumentation des Betreuungsprozesses: persönliche Angaben zum Klienten, Ressourcen , Probleme, gezielte Beobachtungen des Verhaltens/ des Antriebs/der Stimmung; Ursachenforschung; Betreuungsschwerpunkte setzten, Ableiten geeigneter Maßnahmen, Beobachtung der Wirkung der Maßnahmen und Evaluation, ggf. neue Betreuungsschwerpunkte setzen/ neue Maßnahmen, Dokumentation besonderer Vorkommnisse und Absprachen etc. - individuelle Fortschreibungen erstellen - Erstellen von klientenbezogenen Abrechnungen (Leistungsnachweisen) kollegiale Beratung Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 - Informationsaustausch zu betreuungsrelevanten, klientenbezogenen, organisatorischen und strukturellen Themen im Mitarbeiterkreis: Fallbesprechungen, Fortschreibungen, Dienstberatungen, Supervisionen, Teamsitzungen, fachspezifische Fortbildungen, Klausurtagungen; Übergaben 1.3 Indirekte Betreuung Die indirekten Betreuungsleistungen umfassen dienst- und trägerbezogene administrative Aufgaben: -Organisation des Helferfeldes und Hilfeplanung -Organisation (und Leitung) des Dienstes -Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Helfern, Organisationen und Institutionen, niedergelassenen Ärzten etc. -Bearbeitung von Anfragen, Aufnahmen -Verwaltungsarbeiten -Öffentlichkeitsarbeit - Erstellen und Verteilen von Informationsmaterial (Flyer etc.) -Planung und Organisation von Veranstaltungen ( Disco, Oster-Cafe´, Topfmarkt, Adventsmarkt, Sportfest, Grillabende etc.) -Gewährleistung der Betriebsfähigkeit (Anschaffungen, Reparaturen, Wartungen, Instandhaltung) - Kontrollieren/Verwalten von klientenbezogenen Abrechnungen (Leistungsnachweisen) Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 2. Zusatzleistungen Die nachfolgend genannten Zusatzleistungen müssen bei Bedarf im Einzelfall mit dem Kostenträger vereinbart werden: 2.1 Direkte Betreuung Alltägliche Lebensführung und individuelle Basisversorgung Ordnung im eigenen Bereich - Unterstützung bei der Grundreinigung bei Vermüllung/ Entmüllung der Wohnung Regelung der finanziellen und (sozial)rechtlichen Angelegenheiten - Vor- und Nachbereiten von erforderlichen Umzügen in einen anderen Wohnraum (Planung, Wohnungssuche, Umzugsunternehmen organisieren, Unterstützung bei der Sicherstellung der Finanzierung des Umzugs; und bei der weiteren Organisation des Umzugs (Umzugskartons packen, Möbelbeschaffung/ Möbelaufbau etc.) Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben Teilnahme an Freizeitangeboten / Veranstaltungen -Organisieren und Durchführen von Gruppenurlauben und Tagesausflügen Emotionale und psychische Entwicklung Bewältigung von Angst, Unruhe und Spannung - Wegbegleitung zur Teilnahme an psychoedukativen, sozialtherapeutischen und psychotherapeutischen Gruppenangeboten - (co -therapeutische) Begleitung bei der Teilnahme an psychoedukativen, sozialtherapeutischen und psychotherapeutischen Gruppenangeboten Bewältigung paranoider oder affektiver Symptomatik Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 - Begleitung bei der Teilnahme an psychoedukativen, sozialtherapeutischen und psychotherapeutischen Gruppenangeboten Gesundheitsförderung und –erhaltung Ausführen ärztlicher und therapeutischer Verordnungen -Sicherstellung der Durchführung ärztlicher und therapeutischer Verordnungen, z.B. Unterstützung eines eingesetzten Pflegedienstes bei der Medikamenteneinnahme eines Klienten, der nicht die erforderliche Compliance zeigt - Sicherstellung der Durchführung notwendiger Untersuchungen und Begutachtungen Absprache und Durchführung von Arztterminen und therapeutischen Maßnahmen - gemeinsame Gespräche mit am therapeutischen Prozess beteiligten Personen (Ärzte, Pflegepersonal etc.) - wenn nicht als Betreuungsschwerpunkt vereinbart: begleitende Unterstützung bei der Inanspruchnahme ärztlicher und medizinischer Hilfen, z. B. zu Arztterminen; Informationsaustausch mit behandelnden Ärzten Gestaltung des Tages (Beschäftigung, Arbeit, Ausbildung) Motivation zur Aufrechterhaltung bestehender und Anbahnung neuer Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten - Präsenz bei der Durchführung der Beschäftigung bei mangelnder Kooperation Krisenintervention Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung von Unruhe, Spannungen und Angst, eigenund fremdgefährdendem Verhalten, ausgeprägter paranoider und affektiver Symptomatik, Angstzuständen, Erregungszuständen, Aggressivität, Verwirrtheit sowie bei Krisen im sozialen Umfeld - Beobachtung und Wahrnehmung des psychischen und körperlichen Zustandes - Begleitung und Unterstützung im Umgang mit Krisen mit dem Ziel, Klinikaufenthalte nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. Schaden zu begrenzen - Einbeziehung des individuell erarbeiteten Krisenplans, ggf. unter Einbeziehung des Umfelds/ der Angehörigen - tägliche, engmaschig angebotene entlastende Gespräche - tägliche, engmaschige Hausbesuche - Einbeziehung des sozialen Umfeldes und der am Betreuungsprozess beteiligten Institutionen und Personen incl. Fallgespräche, z.B. des gesetzlichen Betreuers, des sozialpsychiatrischen Dienstes, des behandelnden Facharztes, der WfbM -Einleiten von Maßnahmen zum Selbstschutz und zum Schutze von anderen Betreuten bei selbst- und fremdgefährdendem Verhalten, z.B. Notarzt informieren, Klienten isolieren - wenn erforderlich, Kliniksaufenthalt organisieren, Begleitung zur Klinik→ auch in eine „Fremdklinik“, wenn erforderlich -Initiierung der Unterbringung und Versorgung von Kindern -Initiierung der Unterbringung und Versorgung von Haustieren Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1 -ggf. Einleitung geeigneter Maßnahmen, um Schaden abzuwenden oder zu beheben, der durch die Krisensituation des Klienten entstanden ist , z. B. Schaden an der Eingangstür, Rohrbruch 2.2 Mittelbare Betreuung Die mittelbaren Betreuungsleistungen umfassen die auf den Klienten bezogenen Tätigkeiten, bezogen auf die Zusatzleistungen( vgl. Pkt. 1.2). 2.3 Indirekte Betreuung Die indirekten Betreuungsleistungen umfassen dienst- und trägerbezogene administrative Aufgaben, bezogen auf die Zusatzleistungen (vgl. Pkt. 1.3). Dok.Nr. G 44 QM/ Freigabe: 01.01.2013 Änderungsstand: 1