Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis
Einleitung........................................................................................................................3
1. Was ist Beratung?.....................................................................................................3
1.1. Definition...................................................................................................................3
1.2. Beratung und Therapie – Unterscheidungsmerkmale................................................4
1.3. Sozialpädagogische Beratung: zweck- und personenorientiert.................................5
1.4. Arbeitsfelder sozialpädagogischer Beratung..............................................................5
1.5. Formen und Struktur von Beratung............................................................................7
2. Kooperative Beratung - Rahmenbedingungen.....................................................8
2.1. Menschenbildkonzeption............................................................................................8
2.2. Wirklichkeitskonstruktion..........................................................................................9
2.3. Konzeption eines Handlungsmodells.........................................................................9
3. Konsequenzen und Anforderungen.......................................................................10
3.1. Symmetrie und Akzeptanz.......................................................................................10
3.2. Selbstexploration und Dialog-Konsens....................................................................11
3.3. Vertrauen..................................................................................................................11
4. Das klientenzentrierte Beziehungskonzept...........................................................12
4.1. Grundhaltungen des Beraters...................................................................................12
4.1.1. Empathie.............................................................................................................13
4.1.2. Akzeptanz...........................................................................................................13
4.1.3. Kongruenz...........................................................................................................14
4.2. Weiterentwicklung des klientenzentrierten Konzepts..............................................14
1
5. Methodisches Vorgehen der kooperativen Beratung...........................................15
5.1. Personenzentrierte Gesprächsführung: Berateraktivitäten.......................................15
5.2. Problemlösungsstrategie...........................................................................................17
5.3. Schritte des methodischen Vorgehens......................................................................17
6. Kompatibilität des klientententrierten Konzeptes...............................................21
6.1. Vergleich zum psychoanalytisch orientierten Konzept............................................22
6.2. Vergleich zum lernorientierten, verhaltensmodifizierenden Konzept......................23
7. Stellungnahme..........................................................................................................25
7.1. Praktikumserfahrungen.............................................................................................26
7.2. Schlussbemerkungen................................................................................................28
Literatur.........................................................................................................................30
2
Einleitung
Gegenüber früheren Zeiten besteht heute ein steigender Bedarf an Beratung. Dafür gibt
es viele Ursachen:
Die schnellen Entwicklungsprozesse seit Beginn der Industrialisierung haben den
Menschen aus alten, traditionellen Bindungen gelöst. Werte verändern sich und die
Frage nach dem Sinn des Lebens stellt sich neu. Individualität und die persönliche
Lebensqualität werden zunehmend wichtiger, die Grenzen des Machbaren jedoch auch
immer deutlicher (vgl. Belardi, 2001, S.21).
Daneben führt eine Fülle von Informationen, unüberschaubar durch die technischen
Möglichkeiten, weltweit Auskünfte und Eindrücke zu sammeln, zu starken
Verunsicherungen. Zur Bewältigung des Lebens wird Hilfe von außen benötigt.
Aus Interesse daran, wie diese „Hilfe von außen“ gelingen kann, und durch persönliche
Erfahrungen mit Leid sowie mit Hilfe professioneller und nicht professioneller Art
möchte ich mich in dieser Hausarbeit mit dem Thema „Beratung“ auseinandersetzen.
1. Was ist Beratung?
1.1. Definition
Allgemeine Definitionen betonen die Herkunft des Wortes. Raten und Rat geben wird
im
Sinn
von
Informationsvermittlung
und
Hilfeleistung
verstanden.
Informationsvermittlung beinhaltet, dass der, der Rat gibt, mehr Wissen bzw. Erfahrung
besitzt. Hier ist der Berater in der Position „über“ dem Klient (vgl. Sander, 1999, S.20).
Beratschlagen und Rat halten legt den Schwerpunkt mehr auf das gemeinsame Suchen
nach Lösungen für ein Problem. Der Berater steht eher auf gleichberechtigter Stufe mit
dem, der Rat braucht. Er verhilft dem Ratsuchenden zu besserer Handlungskompetenz
(vgl. Sander, 1999, S.21).
Mutzeck versteht Beratung als einen „pädagogisch-psychologischen Prozess der Hilfe
unter sachkundiger Anwendung von (wissenschaftlichen) Theorien und Methoden“
(Mutzeck, 2002, S.13).
Diese professionelle Hilfe soll „einen aktiven Lernprozess in Gang bringen, der es ihm
(dem Klienten, d. Verf.) ermöglicht, eine neue Kompetenzebene für erfolgreichere und
zufrieden stellendere Auseinandersetzung mit seinen Problemen und Schwierigkeiten zu
gewinnen“ ( Dietrich, 1987, S.1, zit. in Mutzeck, 2002, S. 13).
3
Eine weitere Definition bringt den Aspekt der Beziehung mit hinein: „ Beratung ist eine
Form zwischenmenschlicher Hilfe, bei der ein professioneller Berater eine kooperative
und offene Beziehung zu einem (..) Klienten eingeht und vor allem im Gespräch
versucht, den Klienten zu einer bewussten Wahrnehmung seiner Probleme zu bringen.
Er hilft ihm, seine Fähigkeiten zur Problemlösung zu entwickeln und so einzusetzen,
dass er aus eigener Kraft die Probleme lösen und eine gesunde psychische Umgebung
schaffen kann (Hilfe zur Selbsthilfe).“ (Hirsch & Schmidtchen, 1981, S.23, zit. in
Mutzeck, 2002, S.14).
1.2. Beratung und Therapie – Unterscheidungsmerkmale
Will man den Unterschied zwischen Beratung und Therapie aufzeigen, so kann man im
Wesentlichen folgende Merkmale nennen:
-
Beratung erstreckt sich über einen kürzeren Zeitraum
-
Sie findet oft nur bei Bedarf statt
-
Sie arbeitet meist an aktuellen, klar beschriebenen Problemen
-
Sie beinhaltet manchmal auch präventive Zielsetzungen
-
Sie beinhaltet eher lenkende Vorgehensweisen
-
Oft muss sie mit einem Mangel an Motivation des Klienten auskommen
-
Sie wird oft in institutionellem Auftrag vollzogen
-
Sie arbeitet nicht mit Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand
-
Sie verzichtet auf Einbeziehung unbewusster Elemente
(vgl. Mutzeck, 2002, S.15; Biermann-Ratjen u.a., 1979, S.145, in: Sander, 1999, S.23).
Sander fasst zusammen:
„Psychotherapie ist mehr Selbstklärung und Beziehungsklärung, Beratung mehr
Problemklärung. Das eine ist nach innen, das andere mehr nach außen gerichtet.“
(Sander, 1999, S.23)
Die am deutlichsten hervorgehobenen Unterscheidungsmerkmale sind die Dauer der
Beratung und die Beziehungsqualität.
Dennoch kann man keine klare Trennungslinie zwischen Beratung und Therapie ziehen.
Die Übergänge sind fließend, da der Mensch immer ganzheitlich zu sehen ist und seine
aktuellen Probleme nicht losgelöst von dem Selbst mit seinen erziehungs- und
entwicklungsbedingten Steuerungsinstanzen zu klären sind (vgl. Sander, 1999, S.31).
4
1.3. Sozialpädagogische Beratung: zweck- und personenorientiert
Je nach der Art des Problems, seiner Definition und Einordnung, der Institution, in der
beraten wird, und der Lösung, die angestrebt wird, ergeben sich verschiedene Formen
von
Beratungsgesprächen
und
-situationen,
wobei
Zweckorientierung
Personenorientierung die Pole darstellen, zwischen denen sich
und
Beratung je nach
Ausgangssituation, Ziel und Beratungsanliegen bewegt. Bei einer zweckorientierten
Beratung sollen vom Ziel her bestimmte Handlungsfähigkeiten durch Information,
Orientierungshilfen, Verhaltensübungen und Kompetenztraining hergestellt werden.
Personenorientierte Beratung beinhaltet den ganzheitlichen Aspekt und bezieht sich
auch auf Wünsche, Bedürfnisse, Wertvorstellungen, Handlungsmöglichkeiten und
Kognitionen der Person (vgl. Sander, 1999, S.28). Beide Formen sind gleichwertig und
schließen einander nicht aus.
Im Blickfeld stehen immer zwei Ansatzpunkte:
-
„das
Problem,
wie
der
Klient
es
wahrnimmt
mit
seinen
subjektiven
Bedeutungsaspekten und
-
die Mittel und Ressourcen, die ihm bei der Lösung zur Verfügung stehen.“
(Sander, 1999, S.29)
1.4. Arbeitsfelder sozialpädagogischer Beratung
Die Arbeitsfelder sozialpädagogischer Beratung, die zugleich eine institutionelle
Beratung ist, sind vielfältig. So gibt es Erziehungsberatung, Familienberatung,
Eheberatung, Beratung bei sexuellem Missbrauch, Schwangerschaftskonfliktberatung,
Schuldnerberatung, Ausländerberatung, Drogenberatung, Beratung im Bereich der
Justiz, Telefonseelsorge, Beratung in den Bereichen Kindergarten, Schule und
Hochschule. Die Liste lässt sich fortsetzen.
Beratung
in
diesen
Bereichen
findet
nicht
immer
freiwillig
statt,
z.B.
Schwangerschaftsberatung oder Bewährungshilfe.
So unterschiedlich diese Arbeitsfelder sind, so unterschiedlich sind auch die Inhalte der
Probleme der Menschen und bedürfen spezieller Lösungsangebote in der Beratung.
Die verschiedenen Möglichkeiten sind von Sander in einem groben Typenschema
versuchsweise dargestellt worden, das er als „integratives Modell unterschiedlicher
Beratungstypen“ bezeichnet ( vgl. Sander, 1999, S.34). Probleminhalte ordnet er
entsprechenden Erfahrungsfeldern zu, die, mit den Beratungsmethoden kombiniert, eine
Typologie von Beratungsvorgängen ergeben:
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Die Problem-Erfahrungsfelder Lebenswelterfahrung ( alle Erfahrungen der sachlichmateriellen Umweltsaspekte), Beziehungserfahrung ( alle Erfahrungen der Beziehung
zu wichtigen Personen der Umwelt) und Selbsterfahrung ( die Erfahrung der eigenen
Person durch Selbstreflexion oder dadurch, wie man von anderen gespiegelt wird)
werden jeweils mit drei verschiedenen Lösungsangeboten kombiniert: Information und
Orientierung (Sachverhalte, Wissen), Deutung und Klärung (Zusammenhänge sehen,
Gefühle
und
Einstellungen
klären)
und
Handlung
und
Bewältigung
(Kompetenztraining), woraus sich neun verschiedene Beratungstypen ergeben, die aus
der Tabelle ersichtlich sind (vgl. Sander, 1999, S.36-38).
Dieses übersichtliche Schema dient der Einordnung und ist unabhängig von der
theoretisch-methodischen
Orientierung.
Einzelne
Beratungstypen
lassen
sich
miteinander verbinden und jeder der neun Typen ist geeignet für ein personenzentriertes
Beziehungsverhalten. Die oben genannten Arbeitsfelder der sozialen Beratung lassen
sich allen Typen zuordnen, wobei sich jedoch gewisse Schwerpunkte herausbilden, z.B.
die Typen 1 und 7 als Orientierungshilfe zur besseren Lebensumweltbewältigung (vgl.
Sander, 1999, S.41).
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1.5. Formen und Struktur von Beratung
Beratung kann in mittelbarer und in unmittelbarer Form erfolgen.
Die mittelbare Beratung läuft über ein Medium, während die unmittelbare Beratung in
direktem Kontakt geschieht, in dem die Beziehung zwischen Klient und Berater
intensiver ist und die Gestaltung der Beratungsumgebung eine Rolle spielt.
Die am häufigsten anzutreffende Form ist die Einzelberatung. Daneben gibt es
Gruppen-, Team-, System- und Organisationsberatung. Darüber hinaus ist Supervision
eine spezielle Beratungsform, die für Menschen in helfenden Berufen eine
Bewältigungsmöglichkeit von schwierigen und gestörten Interaktionsprozessen in ihrem
Berufsalltag bietet (vgl. Mutzeck, 2002, S.31).
Eine andere wichtige Komponente ist die Struktur der Beratungsgestaltung, die zwei
sich gegenüber stehende Vorgehensweisen kennt: die direktive und die nicht-direktive,
auch als klientenzentriert bezeichnete Beratung (vgl. Mutzeck, 2002, S.31; Weinberger,
1988, S.29).
Bei der direktiven Beratung ist der Berater der, der allein lenkt und den ganzen Vorgang
des Beratungsgeschehens fest in der Hand hat. Als Experte fragt, erklärt, interpretiert
und informiert er und bietet Lösungsvorschläge an. Die Beziehung ist hierarchisch (vgl.
Mutzeck, 2002, S.32).
Bei der nicht-direktiven Beratung werden dem Klienten Kompetenzen zugeschrieben,
die zu aktivieren, um sein Problem selbst lösen zu können, das Ziel des Beraters ist. Die
Beziehung ist horizontal, der Lösungsweg wird gemeinsam gesucht (vgl. Mutzeck,
2002, S.32 f). Diese Vorgehensweise nennt man auch „kooperative Beratung“, die
Mutzeck im Besonderen für den pädagogischen Bereich entwickelt hat.
Diese unterschiedlichen Beratungsstrukturen sind aber mehr als nur Verhaltensweisen;
ihnen
liegen
verschiedene
Menschenbildannahmen
zugrunde,
welche
die
handlungsleitenden Ausgangstheorien eines jeden Beratungsansatzes sind (vgl.
Mutzeck, 2002, S.31,34). Menschenbildannahmen führen zu bestimmten Handlungsund Störungstheorien, mit denen zusammen sie den Bezugsrahmen für die
Beratungskonzeption in einer Sache bilden, ohne die ein klares Handeln in der Beratung
nicht möglich ist. Diese Konzeption sollte folgende Bereiche umfassen: die Realität, in
der die Beratung stattfindet, wie die Berater-Klient-Beziehung aussehen soll, welche
Methode als Leitlinie dienen soll und welche äußeren Bedingungen für einen optimalen
Selbstexplorationsprozess hergestellt werden müssen (vgl. Mutzeck, 2002, S.36 f).
Im Folgenden möchte ich die Konzeption der kooperativen Beratung von Mutzeck
darstellen.
7
2. Kooperative Beratung – Rahmenbedingungen
Die kooperative Beratung stützt sich auf eine wissenschaftstheorieorientierte
Konzeption des
Menschenbilds, der Konzeption der Wirklichkeitskonstruktion des
Menschen und der Konstruktion eines Handlungsmodells. Diese sollen eine intra- und
interstrukturelle Übereinstimmung aufweisen, die in der alltäglichen Beratungspraxis
aufrecht erhalten werden kann (vgl. Mutzeck, 2002, S.48).
2.1. Menschenbildkonzeption
Das Konzept der kooperativen Beratung orientiert sich am humanistischen
Menschenbild, welches den Menschen als ganzheitliches Wesen sieht und seine positive
Natur hervorhebt, nach der er die Fähigkeit besitzt, konstruktive Entscheidungen, die
die nächsten Schritte in seinem Leben betreffen, zu treffen und auch danach zu handeln
(vgl. Rogers, 1978, S.26f, zit. in Sander, 1999, S.46). Jedes Individuum ist fähig, sich
unter bestimmten günstigen Bedingungen zu verwirklichen und zu wachsen. Die dafür
nötigen und miteinander eine Einheit bildenden Fähigkeiten des Denkens, Fühlens,
Sprechens und Handelns sind potentiell vorhanden und stehen in Beziehung zu seinem
Selbst sowie zu seiner Umwelt, was ihn in die Lage versetzt, mit sich selbst und mit
seiner Umwelt aktiv in Kontakt zu treten (vgl. Mutzeck, 2002, S.49f).
Durch seine Fähigkeit der Reflexivität kann er sich seinem inneren Erleben zuwenden,
Erfahrenes und Gedachtes überdenken, es verarbeiten und mit einem Sinn versehen. Er
kann die inneren Prozesse seines Handelns und die ihm zugrunde liegenden
Motivationen interpretieren und die Erkenntnisse, die er dadurch gewinnt, zur
Bewältigung von Problemen und zu rationaler Zukunftsplanung einsetzen (vgl.
Mutzeck, 2002, S.50f).
Zu diesen kognitiven Prozessen gesellt sich die Fähigkeit des Menschen zur
Emotionalität. Emotionen beeinflussen das Handeln sowie die Verarbeitung von
Informationen und müssen immer mit berücksichtigt werden (vgl. Mutzeck, 2002.
S.52f).
Die Fähigkeit, Gedanken, Gefühle und seinen Willen über die Sprache auszudrücken,
versetzt den Menschen in die Lage, mit anderen zu kommunizieren. Da Sprache das
Medium in der Beratung ist, bedarf es der Vergewisserung, ob richtig verstanden wurde,
damit es zu einem transformativen Verstehensprozess kommt. Um zu sichern, dass
dieser Verstehensprozess auf kognitiver und emotionaler Ebene stattfindet, ist es
wichtig, in vertrauensvoller Weise genügend Möglichkeiten zur Artikulation und
Interpretation von verinnerlichten gedanklichen Prozessen zu schaffen (vgl. Mutzeck,
8
2002, S.53f). Wie dies gefördert werden kann bzw. welche Voraussetzungen dafür nötig
sind, wird in den folgenden Kapiteln noch eingehender beschrieben und damit
deutlicher werden.
Menschliches Verhalten ist nicht allein ein Reagieren, sondern zielgerichtet und somit
ein Handeln. Handlungskompetenz als potentielle Fähigkeit beinhaltet Rationalität,
Reflexivität
und
Emotionalität
sowie
die Möglichkeit
des
selbstbestimmten
(autonomen) Tätigwerdens- und seins (vgl. Mutzeck, 2002, S.54f).
2.2. Wirklichkeitskonstruktion
Den Zugang zu seiner ihn umgebenden Welt erhält der Mensch durch seine Sinne über
biochemische
und
physikalische
Prozesse.
Das
Produkt
dieser
subjektiven
Wahrnehmungen ist seine individuelle Welt- und Selbstsicht. Eine von ihm
unabhängige, objektive Wirklichkeit kann er nicht bilden. So geschieht auch sein
Handeln aufgrund der internen Bilder, die er sich von der Welt und sich selbst macht,
die von seiner Vergangenheit bzw. persönlichen Geschichte, Sozialisation und dem
aktuellen Erleben gleichermaßen geprägt und die miteinander vernetzt sind. (vgl.
Mutzeck, 200, S.56f). Zur individuellen Selbstsicht, die sich, beginnend in frühester
Kindheit,
aus
der
unverfälschten
Eigenbewertung
des
Menschen
und
den
Einschränkungen durch von außen kommenden Urteilen über ihn zusammensetzt (vgl.
Sander, 1999, S.49), schreibt Schulz von Thun: „Die Bedeutung des Selbstkonzeptes
liegt (...) in folgendem begründet: Hat es sich erst einmal verfestigt, dann schafft sich
das Individuum eine Erfahrungswelt, in der sein einmal etabliertes Selbstkonzept immer
wieder bestätigt wird.“ (Schulz von Thun, 1999, S.187).
2.3. Konzeption eines Handlungsmodells
Auf der Grundlage dieser Menschenbild- und Wirklichkeitskonzeption entsteht nun eine
Handlungs- und Störungstheorie.
Der Mensch ist ein überwiegend Handelnder, und seine Handlungen sind immer „als ein
kontextgebundenes Geschehenssystem zu sehen“ (Mutzeck, 2002, S.59), d.h. sie sind
ein Zusammenspiel von seinen individuellen mentalen Prozessen der Wahrnehmung
und der Informationsverarbeitung, die wiederum von seinem Welt- und Selbstbild,
seinem Wissen, seinen psychischen und physischen Prozessen abhängen, der
Handlungsplanung aufgrund seiner subjektiv konstruierten Wirklichkeit sowie deren
Ausführung oder Nichtausführung nach der Überprüfung in der konkreten Situation
(vgl. Mutzeck, 2002, S.61).
9
Da normale und abweichende Verhaltensweisen von der handelnden Person meist nach
einem subjektiv logischen Plan ausgeführt werden, und der/die jeweilige(n)
Interaktionspartner das Geschehen ihrerseits subjektiv, d.h. aus ihrer Weltsicht bzw.
ihrem eigenen kontextgebundenen Geschehenssystem heraus, wahrnehmen und
interpretieren, sind abweichende und störende Handlungen nicht an sich störend,
sondern werden in diesem Beziehungsrahmen als störend empfunden. Daher sollten bei
Verhaltensstörungen die handlungsleitenden subjektiven Sichtweisen dessen, der die
störende Handlung zeigt, ebenso wie der situative und soziale Kontext, die Sicht des
Interaktionspartners und die des Beobachters mit einbezogen werden, damit
angemessene Maßnahmen zur Veränderung oder Prävention in der Beratung angestrebt
werden können (vgl. Mutzeck, 2002, S.62ff).
3. Konsequenzen und Anforderungen
Aus den unter Punkt 2 genannten Annahmen ergeben sich Konsequenzen für das
Beratungskonzept:
3.1. Symmetrie und Akzeptanz
Da die dargestellten potentiellen Fähigkeiten für alle Menschen gelten, besteht
diesbezüglich kein Unterschied zwischen dem Berater und dem Klient. Es herrscht eine
prinzipielle Strukturparallelität von Fähigkeiten. Zudem sind beide Interaktionspartner
Experten in ihrer Sache: der Berater für Beratung, der Klient für seine Alltagspraxis.
Dieses beiderseitige Expertentum sowie die Strukturparallelität sind Teile eines
potentiell symmetrischen Verhältnisses zwischen Berater und Ratsuchendem, welches
jedoch nur durch gegenseitige Akzeptanz der Fähigkeiten einerseits und des zwar
andersartigen, aber gleichwertigen Expertenwissens andererseits Realität werden kann.
Diese gegenseitige Akzeptanz führt zu einem Miteinander im Beratungsprozess und ist
Voraussetzung für die kooperative Beratung. Durch Akzeptanz wird eine Atmosphäre
geschaffen, in der es möglich ist, sich wohl zu fühlen, was eine Grundbedingung für das
Gelingen von Beratung ist. Und ein Berater, der den Klient als reflexives
erkenntnisfähiges Subjekt achtet, der es versteht, einfühlsam auf ihn einzugehen und
seine Ressourcen zu erschließen und zu aktivieren, kann dadurch den Beratungsprozess
optimieren (vgl. Mutzeck, 2002, S.66f).
10
3.2. Selbstexploration und Dialog-Konsens
Um das Reflektierte seiner Welt- und Selbstsicht in Worte fassen und mitteilen zu
können, bedarf es einiger Voraussetzungen:
-
das Erleben von den mentalen Prozessen, die in einer bestimmten Situation ablaufen
-
das Erinnern an die Inhalte dieser Wahrnehmungen
-
das Vermögen, diese Inhalte differenziert zu verbalisieren
-
die Bereitschaft und Entscheidung, darüber reden zu wollen.
Bedingungen zu schaffen, die es dem Ratsuchenden ermöglichen, seine potentiellen
Fähigkeiten optimal zu verwirklichen, und ihm helfen, sich zu öffnen und mit seinen
inneren Vorgängen auseinanderzusetzen, ist Aufgabe des Beraters (vgl. Mutzeck, 2002,
S.69). Selbstöffnung bedeutet, der Klient teilt mit, was er denkt und fühlt, er
kommuniziert mit dem Berater über sich. Das ist der erste Schritt und Voraussetzung
zur Selbstexploration, dem aktiven Auseinandersetzen mit den inneren Vorgängen,
Wünschen und Vorstellungen, und der Klärung der Gefühle (vgl. Sander, 1999, S.69).
Sich hierbei um ein gutes Verstehen zu bemühen, ist eine weitere Aufgabe des Beraters.
Dazu gehört, richtig zuhören zu können. Im Dialog versucht der Berater durch
Rückfragen ein möglichst genaues Verständnis der Selbstauskunft seines Klienten zu
erlangen. Dafür benötigt er die Fähigkeit, sich in die Gefühls- und Erfahrungswelt des
Hilfesuchenden hineinzuversetzen, das Wahrgenommene nun seinerseits (fragend) zu
verbalisieren und mit dem Klienten gemeinsam kommunikativ zu validieren, damit eine
Übereinstimmung in der Darstellung der Wirklichkeitskonstruktion zwischen ihnen
erreicht werden kann. Dieser Vorgang nennt sich „Dialog-Konsens“. Das monologische
Erkennen und Verstehen ist dem dialogischen vor- und untergeordnet, dieses wiederum
dem Dialogkonsens, der als Wahrheitskriterium dient (vgl. Mutzeck, 2002, S.70ff).
„Die empirischen Befunde sprechen eindeutig für einen engen Zusammenhang
zwischen der „Selbstexploration“ und konstruktiven Änderungen des Klienten.“
(Weinberger, 1988, S.77).
3.3. Vertrauen
Das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Klient ist eine wichtige Voraussetzung
dafür, dass die Selbstauskünfte wahrhaftig sind, und darum ebenfalls eine bedeutende
Grundbedingung
für
eine
erfolgreiche
Beratung.
Basiselemente
für
das
Vertrauensverhältnis sind Offenheit, Sicherheit und ein angenehmes Nähe-DistanzVerhältnis, welches individuell herauszufinden ist. Klar umrissene Vereinbarungen, die
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von beiden Seiten einzuhalten sind, helfen, die Offenheit und Sicherheit zu fördern. Der
Berater hat dabei eine Modellfunktion inne (vgl. Mutzeck, 2002, S.73ff).
Zu diesen vertrauensbildenden Maßnahmen gehört u.a. der Vertrag, das Herstellen von
günstigen äußeren Bedingungen, Transparenz des beraterischen Handelns, eine offene,
dem Klienten zugewandte und wertschätzende Haltung, zum Ausdruck gebrachtes
Vertrauen in seine Fähigkeiten, Selbstbewusstsein in die eigenen Beraterfähigkeiten und
positive Rückmeldungen. Vermieden werden muss Besserwisserei, negatives Reden,
Zynismus und verunsichernde Verhaltensweisen. Stets sollte im Blickfeld sein, dass
einmal erlangtes Vertrauen nicht missbraucht werden darf, sondern der Pflege bedarf
(vgl. Mutzeck, 2002, S. 76ff).
4. Das klientenzentrierte Beziehungskonzept
Dieses ursprünglich von Rogers entworfene auf den Klienten ausgerichtete Konzept
betont, dass der Erfolg in der Beratung in erster Linie von der Qualität der Beziehung
abhängt. Eine gute Beziehungsqualität kann erreicht werden, wenn oben genannte
Annahmen, Bedingungen und Verhaltensweisen den Berateraktivitäten zugrunde gelegt
werden. Die Methode allein jedoch führt zum Misserfolg, wenn sie nicht mit den
Grundeinstellungen des Beraters übereinstimmt (vgl. Sander, 1999, S. 54).
4.1. Grundhaltungen des Beraters
Empathie, Akzeptanz und Kongruenz sind die drei Grundhaltungen, die die BeraterKlient-Beziehung
fruchtbar
werden
lassen
und
großen
Einfluss
auf
den
Beratungsprozess haben. Jede vertrauensfördernde Maßnahme beinhaltet ein Handeln
aus diesen Grundhaltungen heraus.
Bei der Durchführung eines Projektes im Rahmen des Vertiefungsangebotes
„Klientenzentrierte Gesprächsführung“ des Fachbereichs Sozialpädagogik der FH
Düsseldorf fand Sander darüber hinaus bei den Rückmeldefragebögen der Klienten eine
besonders positive Resonanz auf die mitmenschliche Zuwendung und Anteilnahme, die
ihnen von den Studenten in der Beratung entgegengebracht wurde. Dies brachte ihn
dazu, das Merkmal „Anteilnahme“ für eine noch wichtigere Grundbedingung zu
erachten als die drei zuvor genannten Haltungen (vgl. Sander, 1999, S.13).
Er definiert Anteilnahme als eine unmittelbar mit dem Klienten verbindende Haltung,
ein An-ihm-dran-sein oder „vor bzw. bei ihm zu sein, dessen Eigenständigkeit zu
wahren, nicht sich in ihm zu vermischen“ (Sander, 1999, S.14).
12
Anteilnahme kann nicht hergestellt werden, sondern ist ein ursprüngliches
Beziehungsverhältnis, das als Voraussetzung der Öffnung aller Sinneskanäle auf den
anderen hin bedarf, um mit ihm mitempfinden zu können, was sich dann darin zeigen
kann, dass der Berater, entsprechend dem Gefühl des Klienten, berührt ist und Tränen in
den Augen hat. Der Klient, der solches Mitempfinden erlebt, fühlt sich verstanden,
wertgeschätzt, anerkannt und ernst genommen. Gelingt es dem Berater, Anteilnahme
mitzuteilen, kann der Klient dies als Kraftquelle erleben; ebenso der Berater selbst, weil
ihm der Aufbau der Beziehung zum Klienten geglückt ist (vgl. Sander, 1999, S.14f).
Dies wiederum wirkt sich positiv auf den ganzen Verlauf des Beratungsprozesses aus,
was die bereits genannten Rückmeldefragebögen bestätigten.
4.1.1. Empathie
Empathisches Verstehen bedeutet, sich gedanklich und gefühlsmäßig in das innere
Bezugssystem des Klienten hineinversetzen zu können, zu sehen, wie der Klient selbst
sieht, das eigene Verständnis von ihm mit seinem Bild von sich in Deckung zu bringen,
Perspektivenübernahme. Diese kann nur gelingen, wenn das Einfühlen wert- und
urteilsfrei ist. (vgl. Sander,1999,S.54; Mutzeck,2002,S.98; Hackney,1998, S.24) Zum
Ausdruck
gebrachtes
empathisches
Verstehen
ist
Voraussetzung
für
die
Selbstexploration; je mehr es vorhanden ist, desto mehr wird der Klient in seinem
Selbstexplorationsprozess voranschreiten (vgl. Sander, 1999, S.71).
4.1.2. Akzeptanz
Akzeptanz bedeutet, dass Zuwendung nicht an Bedingungen geknüpft werden darf.
Positive Wertschätzung, Offenheit und Respekt gegenüber dem, was der Klient denkt,
empfindet, glaubt und träumt, und bedingungslose Annahme sind Ausdrucksformen von
Akzeptanz. Rogers beschreibt dies auch mit dem Begriff „agape“. Der Klient wird als
eigenständiges Individuum vollständig und vorbehaltlos stehen gelassen. Er darf anders,
darf er selbst sein. (vgl. Sander, 1999, S.58ff; Mutzeck, 2002, S.98)
Akzeptanz lässt sich nur verwirklichen, wenn man auch die eigenen inneren Vorgänge
annehmen kann. „Der Zusammenhang zwischen Akzeptanz eines anderen Menschen
und
Selbstakzeptanz
wurde
durch
klinische
Erfahrungen
und
empirische
Untersuchungen immer wieder bestätigt. Ganz entsprechend ist es für die
Selbstakzeptanz wiederum bedeutsam, von anderen angenommen zu werden.“
(Mutzeck, 2002, S.98), d.h. der Berater muss sich selbst mit allem, was er an sich mag
und was nicht, annehmen können, um Akzeptanz üben und vermitteln zu können.
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Akzeptanz bzw. positive Wertschätzung bedeutet nicht völlige Übereinstimmung mit
dem Klienten. Ihn als einmalige und wertvolle Person zu respektieren meint nicht, in
allem inhaltlich seiner Meinung zu sein. Die andere Meinung darf nur auf keinen Fall zu
Wertung oder gar Abneigung führen und somit die Beziehung beeinträchtigen (vgl.
Hackney, 1998, S.27; Weinberger, 1988, S.41).
4.1.3. Kongruenz
Ohne Kongruenz bzw. Echtheit in der Beziehung bliebe offen, ob Empathie und
Akzeptanz wirklich so gemeint oder eventuell bloße Techniken sind. Das, was der
Berater tut, sagt und ausdrückt, soll deckungsgleich mit seinem Inneren, mit dem, was
er denkt und fühlt, sein. Nach Rogers ist dies die grundlegendste Bedingung. Der
Berater ist er selbst, begegnet dem Klient direkt von Person zu Person. Dafür muss er
sein inneres Erleben wahrnehmen und es klar ausdrücken können (vgl. Sander, 1999,
S.62f).
Er drückt es aber nur dann aus, wenn es angemessen ist und dazu dient, Unsicherheit zu
beseitigen, dem Klienten die Chance zu geben, am Vorbild (Modell) zu lernen sowie ein
Feedback zu geben. „Echtheit verlangt vom Berater Ehrlichkeit, aber eine hilfreiche
und keine destruktive Ehrlichkeit.“ (Hackney, 1998, S.29f).
4.2. Weiterentwicklung des klientenzentrierten Konzeptes
Seit seiner Entstehung durch Rogers, der nicht zwischen Therapie und Beratung
unterschieden hat (vgl. Weinberger, 1988, S.29), ist das klientenzentrierte Konzept auch
auf
außerhalb
des
klinischen
Bereichs
liegende
Gebiete
ausgedehnt
und
weiterentwickelt worden, besonders in der Pädagogik und Erziehung. Hier wird es
angewandt
bei
der
personenzentrierten
Gestaltung
von
Unterrichtsprozessen,
Erziehungsprozessen in Familie und bei der Lösung von erzieherischen Konflikten.
„Zugleich wird der an der Person orientierten Ausbildung von Erziehern, Lehrern,
Pädagogen, Sozialarbeitern und anderen Berufsgruppen besondere Beachtung
geschenkt.“ (Sander, 1999, S.89)
Ebenso orientiert man sich an ihm bei der schulischen Beratung, welche verschiedene
Aufgabenfelder umfasst:
-
Schullaufbahnberatung (Wahl von Fächern, Kursen, Schulzweigen ect.)
-
pädagogisch-psychologischen Beratung (Verhaltens- und Lernschwierigkeiten ect.)
-
Unterrichtsberatung (methodische und didaktische Fragen)
-
Systemberatung (Schule als Organisationssystem) (vgl. Mutzeck, 2002, S.17f).
14
Weitere Anwendungsgebiete des klientenzentrierten Konzeptes sind: Suchtberatung,
Sterbebegleitung, interkulturelle Beratung, Trennungs- und Scheidungsberatung,
Familienberatung, Alten- und Pflegeberatung, Supervision und Coaching (vgl. Sander,
1999, S. 89).
5. Methodisches Vorgehen der kooperativen Beratung
5.1. Personenzentrierte Gesprächsführung: Berateraktivitäten
Eine personenzentrierte Gesprächsführung hat als Bezugsrahmen die bereits genannten
Konzepte des Menschenbilds, der Wirklichkeitskonstruktion und des Handlungsmodells
und wird durch die Grundhaltungen Empathie, Akzeptanz und Kongruenz des Beraters
wirksam. Sie ist ein Element der kooperativen Beratung. Durch eine Reihe
verschiedener Berateraktivitäten, die im Folgenden (vgl. Mutzeck, 2002, S.83-97)
dargestellt werden, soll die Wahrnehmung gefördert werden, was zur Problemlösung
bisher unternommen wurde und was auf emotionaler, kognitiver und Handlungsebene
künftig möglich sein kann (vgl. Mutzeck, 2002, S.81).
Als erste Berateraktivität ist das direkte, persönliche Ansprechen wichtig.
Verallgemeinerungen wie „wir“ und „man“ sollen vermieden werden.
Die zweite Berateraktivität Anteilnahme zeigen, aktives Zuhören setzt sich aus
mehreren Kompetenzen zusammen:
(1) anteilnehmendes Interesse zeigen, aktives Zuhören
Dies geschieht durch einfache Fragen, Nachfragen, zugewandte Körperhaltung,
ermutigendes Zunicken und durch ein „Mhm“ signalisierendes „Ich habe verstanden.“
Pausen und Schweigen können zugelassen werden. Auf Selbstdarstellung ist zu
verzichten.
(2) bedingungslose positive Zuwendung geben
Die Mitteilungen des Klienten werden nicht bewertet. Er erfährt unbedingte
Wertschätzung..
(3) Zeit geben
Der Klient soll sich Zeit nehmen können zur Reflexion seiner inneren Vorgänge.
Gegebenenfalls ist dafür sein Redefluss zu unterbrechen, damit er Gelegenheit hat, auf
15
einen Punkt genauer einzugehen. Gesprächspausen sind für die Selbstwahrnehmung
wichtig.
Die dritte Berateraktivität ist der Dialog-Konsens.
Diese bereits beschriebene Aktivität sollte während des Beratungsprozesses immer
wieder angewandt werden, um Missverständnisse auszuschließen. Zugleich wirkt dieser
Vorgang vertrauensstärkend in die Arbeit des Beraters.
Die vierte Berateraktivität ist das Veranlassen zum Konkretisieren.
Auch hier sind mehrere Möglichkeiten gegeben:
(1) Strukturieren helfen
Durch kurze, einfache Fragen wird der Klient dabei unterstützt, eine genaue,
strukturierte Beschreibung seiner Problemsituation zu geben. Das kann ihm helfen,
Abstand zu gewinnen und Handlungsmöglichkeiten zu sehen.
(2) Auf Konkretisierung drängen
Die Situationsdarstellung sollte so konkret wie möglich sein. Das kann erreicht werden,
indem Fachausdrücke, Modeworte und vage Formulierungen durch ganze, erklärende
Sätze ersetzt werden.
(3) Zur Genauigkeitsprüfung der Beschreibung anregen
Tätigkeiten des Beraters sind hier: spiegeln (wiederholen), paraphrasieren (in eigenen
Worten wiedergeben), resümieren (zusammenfassen), strukturiertes, betonendes
Wiedergeben mit anschließendem Dialog-Konsens. Die Äußerungen sollten nicht als
Feststellung, sondern fragend formuliert werden mit einer am Ende der Äußerung
angehobenen Stimme, um den Klienten zu aktiver Mitarbeit anzuregen (vgl.
Weinberger, 1988, S.51f).
(4) Klientenselbstbeobachtung und Beraterbeobachtung gegenüberstellen
Indem der Berater den Klient vorsichtig, am besten in der Form von Ich-Botschaften
(vgl. Weinberger, 1988, S.152) mit der Beobachtung von dem, was er bei ihm an
Verhaltensweisen sieht, konfrontiert, gibt er ihm die Möglichkeit zur Überprüfung
seiner eigenen Sicht. Auch hier muss der Dialog-Konsens folgen.
Das Ansprechen von Gedanken ist die fünfte Berateraktivität.
Direkte oder indirekte Fragen nach dem, was der Klient in der betreffenden Situation
gedacht bzw. sich vorgestellt oder gewünscht hat, helfen ebenfalls, diese Situation
konkreter zu erfassen.
16
Das Verbalisieren von Gefühlen als sechste Berateraktivität dient ihrer differenzierten
Erfassung. Das Aufgreifen und Akzeptieren der Gefühlsaspekte der Problemsituation,
auch der nur angedeuteten, erleichtert dem Klienten, sich seinen Gefühlen zuzuwenden
und sie besser wahrnehmen zu lernen, was ihm dann hilft, seine Handlungen besser
einordnen zu können. Hier ist ein Ansatz für eine spätere Konfliktlösungsmöglichkeit.
Die siebte Berateraktivität ist das Vermeiden von Fehlern innerhalb der
Gesprächsführung. Um einen guten Gesprächsverlauf nicht zu gefährden, muss der
Berater darauf achten, dass er störende Verhaltensweisen vermeidet, mit denen er das
Vertrauen des Klienten hemmen könnte:
(1) Von der Ursachensuche zurückhalten
Kausalzusammenhänge können zur Rechtfertigung eingesetzt werden und damit der
Eigenverantwortung für sein Tun entheben. Zudem sind sie keine sichere Information.
(2) Lösungsversuche zurückstellen lassen
Verfrühte Lösungsversuche können genauso wie die Motivforschung vom Problem
selbst ablenken. Zuerst muss das Problem klar beschrieben sein.
(3) Bewertungen und Moralisieren vermeiden
Dazu gehört: bagatellisieren, kategorisieren, belehren, bewerten und moralisieren. Wenn
der Berater die Grundhaltung Akzeptanz verinnerlicht hat und in der Beziehung zum
Klient lebt, sind diese Fehler in der Regel ausgeschlossen.
5.2. Problemlösungsstrategie
Die
Behandlungskompetenz
von
Klienten
kann
durch
eine
kooperative
Problemlösungsstrategie erhöht werden. Nach der Bestimmung der gegenwärtigen
Ausgangssituation, welche die Beschreibung des Problems aus der Sicht der jeweils
beteiligten Personen sowie den Versuch, die Unzufriedenheit zu benennen, umfasst,
wird der Zielzustand, der erreicht werden soll, beschrieben. Danach wird gemeinsam
nach einem Lösungsweg gesucht, mit dem diese Ist-Soll-Diskrepanz überwunden
werden kann. Dieser Lösungsweg und seine Umsetzung besteht aus verschiedenen
Schritten (vgl. Mutzeck, 2002, S.100f), die ein weiteres Element in der kooperativen
Beratung sind und im Folgenden dargestellt werden.
5.3. Schritte des methodischen Vorgehens
Die kooperative Beratung umfasst neun Beratungsschritte, in denen Berater und Klient
ein zusammen wirkendes System bilden. Durch das gegenseitige Geben und Nehmen
17
auf verschiedenen Ebenen, die gegenseitige Wertschätzung, Wahrnehmung und
Kompetenzzuschreibung stehen beide in einem bewussten Prozess der Kooperation, in
dem die Beziehung einerseits, Ziel, Struktur und Methode andererseits als
zusammengehörige Elemente die Beratung wirksam werden lassen (vgl. Mutzeck, 2002,
S.102f). Es ist
wichtig, jeden
Beratungsschritt
mit
einem
Dialog-Konsens
abzuschliessen, um unmissverständliche Ergebnisse zu gewährleisten.
Im ersten Beratungsschritt werden die Voraussetzungen für eine effektive Beratung
geschaffen. In dieser Einführung werden alle nötigen Vereinbarungen über die äußeren
Bedingungen wie Ort, Zeit, Inhalt und methodisches Vorgehen getroffen. Es folgen
Informationen über Möglichkeiten und Grenzen der Beratung, die Schweigepflicht und
die Freiwilligkeit des Redens. Ebenso erklärt der Berater dem Klienten sein Verständnis
der Zusammenarbeit aufgrund seines Menschenbildes. Er gibt dem Klienten die
Möglichkeit, bei Unklarheiten nachzufragen und schafft durch seine Transparenz in
Bezug auf den Beratungsprozess sowie durch seine Wertschätzung dem Ratsuchenden
gegenüber die Basis dafür, dass sich Vertrauen entwickeln kann (vgl. Mutzeck, 2002, S.
104f).
Im zweiten Beratungsschritt wird das Problem beschrieben, die Innensicht und die
Ressourcen des Klienten erkundet. Indem der Klient das Problem mit seinen äußeren
und inneren Aspekten so genau wie möglich schildert, erhellt er die problematische
Situation für den Berater sowie für sich selber und kann so leichter den Sinn- und
Bedeutungsaspekt seines Handelns herausarbeiten. In diesem Prozess wirkt der Berater
durch seine personenzentrierte Gesprächsführung unter Verwendung von zielgerichteten
Fragen unterstützend. Er gibt genügend Zeit, hört aktiv zu und zeigt Anteilnahme. Die
spezifischen Ressourcen des Klienten, seine Kompetenzen, mit denen er frühere
ähnliche Probleme bewältigt hat, werden erforscht und schriftlich festgehalten. Das
dient dazu, das Selbstwertgefühl des Klienten zu stärken. Jeder Gesprächsabschnitt wird
mit einem Dialog-Konsens abgeschlossen (vgl. Mutzeck, 2002, S.106ff).
Im dritten Beratungsschritt, dem Perspektivenwechsel, soll der Klient versuchen, sich
die Problemsituation aus der Sicht des Interaktionspartners vorzustellen. Dies kann
durch gedankliches Hineinversetzen oder durch Rollenspiel geschehen. Dadurch nimmt
er etwas Abstand von seinen eigenen Gedanken und lernt, die Anschauungen oder
Absichten von dem Interaktionspartner besser einzuschätzen, was ihm helfen kann,
18
seine eigene Einstellung zu ändern. Das Rollenspiel fördert die Selbstwahrnehmung und
kann eine Verhaltensänderung bewirken (vgl. Mutzeck, 2002, S.108ff; Hackney, 1998,
S.138ff).
Der vierte Beratungsschritt ist die Analyse des Problems und die Fokussierung des
Schlüsselproblems. Der Klärungsprozess soll vertieft und strukturiert werden. Hierzu
versucht der Klient, Sinnzusammenhänge und Handlungsmuster herauszuarbeiten. Der
Berater legt seinerseits seine Sichtweise dar. Er kann durch seine Fragen und Impulse
dem Klienten neue Bedeutungssysteme eröffnen, die es diesem ermöglichen, starre
Denkweisen zu durchbrechen bzw. zu erweitern und somit kognitive und emotionale
Umstrukturierungen zu erfahren. Dabei ist wichtig, dass der Klient nicht das Gefühl hat,
sich völlig verändern zu müssen, sondern dass er für seine speziell angesprochene
Problemsituation neue Handlungsweisen lernen kann. Ergänzend zum Dialog können
Visualisierungsmethoden benutzt werden, die den Klärungsprozess erleichtern. Es folgt
eine Selbstbewertung seiner bisherigen Problemsicht, in der der Klient das, was ihm am
meisten veränderungsbedürftig erscheint, benennt (vgl. Mutzeck, 2002, S.111ff).
Die Bestimmung des Schlüsselproblems führt zum fünften Beratungsschritt, in dem die
Zielsetzung abgeleitet und entwickelt wird. Der Klient beschreibt den Zustand, den er
erreichen möchte. Dieses Ziel ist deutlich zu formulieren und schriftlich festzulegen.
Manchmal ist es nötig, Teilziele zu benennen, um eine Überforderung und Frustration
zu vermeiden. Abgeschlossen werden sollte dieser Schritt mit einer Überprüfung, ob
das, was erarbeitet wurde, wirklich den Vorstellungen des Klienten entspricht (vgl.
Mutzeck, 2002, S. 115f).
Danach werden im sechsten Beratungsschritt die Handlungswege erarbeitet, mit
denen das Ziel erreicht werden soll. Da es meist mehrere mögliche Wege gibt, sammeln
Klient und Berater mittels Brainstorming alle Ideen, die ihnen einfallen. Diese
Lösungsvorschläge werden schriftlich festgehalten, aber nicht bewertet. Es schließt ein
zweiter Brainstorming-Teil an, diesmal mit Strukturvorgaben, die bestimmte
Teilbereiche der möglichen Handlungswege hervorheben. Diese Vorgaben sollten
jedoch nicht zu kompliziert und umfangreich sein und als Grundlage Aspekte der
vorangegangenen gründlichen Problembearbeitung haben (vgl. Mutzeck, 2002,
S.116ff).
19
Die Bewertung der Handlungswege und die autonome Entscheidung für eine der
Handlungsmöglichkeiten erfolgen im siebten Beratungsschritt. Der Klient trifft aus
den zusammengetragenen Lösungsalternativen, da er seine Alltagssituation am Besten
kennt, eigenverantwortlich eine Auswahl. Der Berater unterstützt ihn dabei, indem er
mit seinem Expertenwissen verschiedene Kriterien zur Bewertung helfend zur
Verfügung stellt. Diese Kriterien in Form von selbstprüfenden Fragen zielen auf die
Gefühle und Kompetenzen des Klienten und die Konsequenzen, Handhabbarkeit,
Realisierbarkeit ect. der Lösungsalternativen. Es werden die Lösungsvorschläge
herauskristallisiert, die als am geeignetsten empfunden werden, wobei wiederum
hilfreich ist, Visualisierungsmethoden zu gebrauchen. Ungewöhnliche oder ganz neue
Lösungswege werden nur selten gewählt, während der positive Kosten-Nutzen-Faktor
eine große Rolle bei der Auswahl spielt (vgl. Mutzeck, 2002, S.119ff).
Im achten Beratungsschritt werden die Handlungsschritte geplant und vorbereitet,
ebenso Umsetzungshilfen und Entgegnungen bei Umsetzungsstörungen. Die
ausgewählten Lösungsvorschläge werden in dieser Phase in konkrete Handlungsschritte
für den Alltag umgewandelt. „Ein Handlungsschritt soll: eindeutig, konkret
(tätigkeitsbezogen) und sprachlich einfach sein, möglichst beinhalten, was, wo, wann,
wie, unter welchen Bedingungen, mit welcher Einstellung auszuführen ist, (und) als
Absichtserklärung formuliert sein („Ich will...“, „Ich beabsichtige...“).“ (Mutzeck, 2002,
S. 123). Handlungsschritte sollten klein und überschaubar sein und werden schriftlich
festgehalten. Hilfen und Ressourcen, die für die Realisierung der geplanten Schritte
einbezogen werden können, werden erkundet, aber auch Maßnahmen zur Vorbeugung
oder Abwehr von eventuell eintretenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung der
Schritte. Um zu vermeiden, dass seine Kräfte überbeansprucht werden, sollte der Klient
eine Kräftebilanz durchführen, damit er sie gut einzuteilen lernt. Die Verbindlichkeit
seiner Mitarbeit formuliert er in einer Selbstverpflichtung. Während der Schritte zum
Handlungsziel ist immer wieder Selbstreflexion zu üben (vgl. Mutzeck, 2002, S.122130).
Der neunte Beratungsschritt ist die Begleitung und Nachbereitung der Beratung. Der
Berater begleitet seinen Klienten bei der Umsetzung der Schritte zum Ziel, indem er
sich Erfahrungs- und Reflexionsberichte geben lässt. Dies muss nicht unbedingt
unmittelbar geschehen, sondern kann ebensogut mittelbar sein und dient dazu, durch
positive
Rückmeldungen
zu
ermutigen
oder
aber
Störfaktoren
des
20
Problemlösungsprozesses aufzudecken und Rückschläge aufzufangen (vgl. Mutzeck,
2002, S.130). Durch ein abschließendes Gespräch wird der Beratungsprozess beendet.
Zum Abschluss dieser Darstellung ist noch zu erwähnen, dass die Vorgehensweise in
der kooperativen Beratung nicht zwingend in dieser Reihenfolge stattzufinden hat. Jede
Beratung muss flexibel sein und sich an die spezielle Situation und Individualität des
Klienten anpassen können. Die Aufgabe des Beraters ist auch hier, mit Empathie die
optimale Vorgehensweise für gerade diesen Beratungsprozess mit diesem Klienten
herauszuspüren und entsprechend zu reagieren. Die Struktur der kooperativen Beratung
kann durch pädagogische und therapeutische Elemente ergänzt und erweitert werden
(vgl. Mutzeck. 2002, S. 131).
6. Kompatibilität des klientenzentrierten Konzeptes
Für seine Konzeption der kooperativen Beratung hat Mutzeck das klientenzentrierte
Konzept Rogers verwendet und weiterentwickelt, und auch in andere Bereiche
sozialpädagogischer Arbeitsfelder, wie schon in den Punkten 1.4. und 4.2. erwähnt, hat
die personenzentrierte Gestaltung von Beratungsprozessen Einzug gehalten. Dabei
spielen die Grundhaltungen des Beraters eine zentrale Rolle, indem sie sozusagen der
Schlüssel für eine offene, vertrauensvolle Beziehung sind. Vertrauen wiederum ist die
Grundlage für die Selbstexploration des Klienten, und Selbstexploration unter
fachlicher, begleitender Hilfestellung eines Beraters ist eine Voraussetzung für
Einsichten, die dem Klienten ermöglichen, starre Denk- und Handlungsschemata zu
durchschauen. Die Anforderungen für den Ratsuchenden sind dabei nach innen wie
nach außen gerichtet: hat er Einsicht in Zusammenhänge gewonnen, ist seine aktive
Mitarbeit gefragt, um neue Verhaltensweisen einzuüben, die ein Erreichen des Ziels
ermöglichen.
Mir stellt sich nun die Frage, ob oder inwieweit dieser personenzentrierte Ansatz, der
auf
dem
humanistischen
Menschenbild
und
den
sich
darauf
gründenden
Störungstheorien aufbaut, mit anderen Ansätzen kompatibel bzw. kombinierbar ist.
Zwei klassische Modelle möchte ich herausgreifen und einen Vergleich, der, um den
Rahmen der Hausarbeit nicht zu sprengen, kurz gefasst bleiben muss und deswegen
nicht beansprucht, umfassend zu sein, ziehen: das psychoanalytisch orientierte Konzept
und das lernorientierte, verhaltensmodifizierende Konzept.
21
6.1.Vergleich zum psychoanalytisch orientierten Konzept
Das klassische psychologische Persönlichkeitsmodell Freuds umfasst drei verschiedene
seelische Bereiche, „die miteinander in einem Struktur- und Integrationsverhältnis
stehen: Es, Ich, Über-Ich.“ ( Brem-Gräser, 1993, S.108). Das „Ich“ hat die Wünsche der
Außenwelt gegenüber dem „Es“, das dem Lust-Unlust-Prinzip folgt, zu vertreten, das
Verlangen des „Es“ der Außenwelt zu präsentieren und darauf zu achten, dass es selbst
nicht über die Maßen von den Triebbedürfnissen des „Es“ und von den Geboten des
„Über-Ich“, dessen Struktur in den ersten Lebensjahren grundgelegt wird und das dem
Normen-Prinzip folgt, bedrängt wird. Gelingt das nicht, verdrängt das „Ich“ die daraus
entstehenden, störenden Gefühle und Wahrnehmungen oder projiziert sie auf außerhalb
von ihm Selbst liegende Objekte, was einerseits Schutz bedeutet, andererseits aber
Einschränkung seiner inneren produktiven Möglichkeiten sowie der Wahrnehmung und
Verarbeitung der objektiven Realität (vgl. Brem-Gräser, 1993, S.110f,127). Der Mensch
steht sozusagen durch die in ihm wohnenden psychischen Instanzen, zwischen denen er
zu regulieren hat, in ständiger innerer Spannung, der er zu entkommen bestrebt ist, weil
er immer einen inneren Gleichgewichtszustand (vgl. Brem-Gräser, 1993, S.123)
anstrebt. Hierbei entwickelt er Handlungsmuster, die ihm nicht oder nur teilweise
bewusst sind und die aufzudecken sind.
Nach Freud sind Kindheitserfahrungen von schwerwiegender Bedeutung und Ursache
für späteres gestörtes Verhalten: wird eine der in strenger Abfolge verlaufenden Phasen
der psychosexuellen Entwicklung nur unvollständig verarbeitet, so dass der Mensch auf
ihr fixiert bleibt, treten Störungen auf. Weil sich diese Vorgänge im Unterbewusstsein
abspielen, ergibt sich daraus für eine psychoanalytisch orientierte Behandlung die
Notwendigkeit des Aufdeckens (Deutung) der kausalen Zusammenhänge und der
Durcharbeitung der Kindheitsphasen des Klienten, um die Fixierung aufzuheben (vgl.
Weinberger, 1988, S. 165).
Somit ist die Beziehung zwischen Ratsuchendem und Helfer nicht horizontal. Durch das
Deuten des Unbewussten durch den Therapeuten hat der Klient viel weniger
Möglichkeiten, an dem Klärungsprozess aktiv teilzunehmen und Selbstexploration zu
üben.
Gerade
aber
die
Selbstexploration ist
erwiesenermaßen
relevant
für
weiterführende Veränderungen (siehe 3.2.). Der Ratsuchende erfährt nicht die Art von
positiver Wertschätzung und Akzeptanz wie in dem klientenzentrierten Konzept.
Obwohl vom Therapeuten ein hohes Maß am Empathie verlangt wird, wird diese in
einer ganz anderen Richtung, nämlich zum Deuten des Unbewussten, eingesetzt. Da
22
diese Erkenntnisse jedoch hypothetisch sind, ist auch der Dialogkonsens nicht
durchführbar, denn wie sollte der Klient die Deutungen validieren können, da sie ja sein
Unbewusstes
betreffen.
Seine
potentiell
vorhandenen
Fähigkeiten,
sich
zur
Selbstständigkeit hin zu entwickeln und eigenverantwortlich zu handeln, werden nicht
berücksichtigt, er gilt vielmehr als festgelegt und durch sein Unterbewusstsein
gesteuert.
Obwohl beide Konzepte den ganzheitlichen Ansatz gemeinsam haben und die
psychoanalytische Beratung gemäßigter als die Therapie gehandhabt wird, da sie nur
dann angewandt wird, wenn kein „struktureller Instanzenkonflikt der Kindheit (...) bis
in die Gegenwart virulent geblieben ist“ (Houben, 1975, S.133, zit. in BremGräser,1993, S.173), ist doch das ihr zugrunde liegende Menschenbild mit den dazu
gehörenden Störungstheorien schlecht vereinbar mit dem klientenzentrierten Konzept
mit dessen humanistischen Menschenbild und den daraus folgenden Störungstheorien.
6.2. Vergleich zum lernorientierten, verhaltensmodifizierenden Konzept
Lerntheoretische, verhaltensmodifizierende Modelle befassen sich, wie schon der Name
sagt, mit dem erlernten bzw. nicht erlernten und dem lernbaren Verhalten. Ursprung
dieser Theorie ist der Behaviorismus. Eigenes Erleben, Selbstbeobachtung und
unmittelbares Verstehen dessen, was in der Psyche geschieht, wird abgelehnt. Verhalten
wird von
außen genau beobachtet und beschrieben, wobei der kausale und
deterministische Charakter der Reizwirkung aus der Umwelt betont wird. Es geschieht
keine Deutung. Nach der Lerntheorie erwirbt der Mensch seine Persönlichkeit vorrangig
durch Verhaltensweisen, die er bewusst und durch Reflexion von seiner Umwelt lernt,
indem er auf Reize reagiert, und die als „Und-Summe“ einzelner Gewohnheiten
angesehen werden. Alles Verhalten zielt darauf, das ursprüngliche homöostatische
Gleichgewicht wiederherzustellen (vgl. Brem-Gräser, 1993, S.190ff, 214).
Da Verhalten durch den Prozess von Trieb-Hinweis-Reaktion-Verstärkung gelernt bzw.
konditioniert wird, ist es möglich, durch Gegenkonditionierung Verhaltensweisen, die
unerwünscht sind, zu ändern und Verhaltensdefizite durch einen Aufbau erwünschter
Verhaltensweisen zu ersetzen oder auszugleichen. Gestörtes Verhalten wird also als
falsch oder nicht gelerntes Verhalten definiert, das korrigiert werden kann (vgl.
Weinberger, 1988, S. 165). Es wird keine Aussage über die zugrunde liegende „Natur
des Menschen“ gemacht (vgl. Brem-Gräser, 1993, S. 320).
23
Zum beraterischen Vorgehen gehört die genaue Verhaltensanalyse, die Planung der
Strategie in der Beratung sowie die Vermittlung entsprechender Lernstrategien. Der
Schwerpunkt liegt auf den Techniken, nicht in erster Linie auf der Beziehung, auch
wenn vom Berater einfühlsames Zuhören und Akzeptanz in seinem Verhalten
gegenüber dem Klienten erwartet wird und in der Verhaltenstherapie innerhalb der
letzten Jahre eine deutliche Hinwendung zu einer stärkeren Gewichtung des
Interaktions- und Beziehungsgeschehens vollzogen wurde (vgl. Brem-Gräser, 1993,
S.230,300ff,308).
Gemeinsam
mit
dem
klientenzentrierten
Konzept
hat
das
lernorientierte,
verhaltensmodifizierende Modell, dass es das „Hier und Jetzt“ betrachtet, keine
Ursachen im Unbewussten sucht und bei der Entwicklung von Lösungsstrategien von
dem Ist-Zustand ausgeht. Ebenso gemeinsam ist beiden Konzepten die Akzeptanz und
Ruhe vermittelnde Haltung, die nicht wertet und es dem Klienten erleichtert, sich auch
den unangenehmen Gefühlen zu stellen, sowie das Modellverhalten des Beraters (vgl.
Weinberger, 1988, S.166; Sander, 1999, S.84f).
Unterschiede aber bestehen in der Beratungsstrategie, da die Persönlichkeitskonzepte
gestörtes
Verhalten
verschieden
erklären:
während
das
lernorientierte,
verhaltensmodifizierende Modell von erlerntem Fehlverhalten ausgeht, das durch
äußere Reizbedingungen determiniert wurde und darum durch systematische Steuerung
durch den Berater, der die Gesetzmäßigkeiten des Verhaltens genau kennt, abgebaut
werden kann (vgl. Weinberger, 1988, S.166f), bringt das klientenzentrierte, kooperative
Konzept gestörtes Verhalten in Zusammenhang mit Differenzen, die zwischen dem
Selbstkonzept, dem Wirklichkeitskonzept und den Erfahrungen des Klienten bestehen.
In der Beratung bestimmt der Klient im Wesentlichen Gesprächsinhalt und Tempo
selbst und kann durch Selbstexploration Zugang zu seinen Gefühlen, Einstellungen und
Motiven finden, was ihm ermöglicht, eigenverantwortlich Veränderungen, die von
seinen Einstellungen ausgehend sich auf die Handlungen auswirken, vorzunehmen und
mehr Selbstbewusstsein zu entwickeln (vgl.Weinberger, 1988, S.166f). Der Berater des
lernorientierten, verhaltensmodifizierenden Modells dagegen legt Methoden und
Richtung der Beratung fest. „Die Diagnostik beschränkt sich auf die Beschreibung der
auslösenden Bedingungen und den Zusammenhang mit dem Verhalten des Klienten; sie
bezieht sich nicht auf überdauernde Persönlichkeitszüge.“ (Bommert u. Plessen, 1978,
S.27, zit. in Brem-Gräser, 1993, S.321). Die Beratung verläuft eher direktiv.
24
7. Stellungnahme
In der Auseinandersetzung mit dem Konzept der kooperativen Beratung und den
Kurzvergleichen mit den beiden anderen Theorien ist mir deutlich geworden, wie
bestimmend die Menschenbildkonzeption und die mit ihr zusammenhängende
Störungstheorie sich auf das Verhalten und Vorgehen des Beraters auswirkt. Die
Anteilnahme, die uneingeschränkte Wertschätzung und das Vertrauen in die Fähigkeiten
des Ratsuchenden, unter Hilfestellung selbst zu Lösungen zu kommen, die genau seiner
Persönlichkeit
entsprechen,
scheinen
meines
Erachtens
die
wichtigsten
und
erfolgversprechendsten Faktoren in der Beratung zu sein, denn dadurch kann die
vertrauensvolle Beziehung entstehen, die es dem Klienten ermöglicht, sich auf
kognitiver und emotionaler Ebene mehr zu öffnen, echte Bereitschaft zu Veränderung
zu entwickeln und Motivation zur aktiven Mitarbeit hervorzubringen. Das kooperative,
personenzentrierte Konzept, die horizontale Beziehungsgestaltung, gesteht dem
Menschen eindeutig am meisten Selbstbestimmungs- und Entwicklungsfähigkeit zu und
bezieht ihn am meisten in die Problemlösungsfindung mit ein.
Dennoch möchte ich die Wirksamkeit anderer Theorien, die in zahlreichen empirischen
Untersuchungen nachgewiesen wurde, damit nicht in Frage stellen. Jedes Modell ist in
sich schlüssig und plausibel. Der Mensch ist ein sehr komplexes Wesen. Es schiene mir
zu einfach, alle seine Probleme nur auf eine Art zu erklären oder lösen zu wollen.
Entwicklungsgeschichte, Selbstkonzept und erlerntes (Fehl-)Verhalten sehe ich als
„Bausteine“ seines Lebens, die im Zusammenspiel seine Individualität hervorgebracht
haben, gleich einem dreidimensionalen Puzzle. Das bedeutet, Handlungsmuster können
sowohl
durch
Entwicklungsstörungen,
durch
Wahrnehmung
und
Informationsverarbeitung, durch Selbstkonzept und Erfahrungen, die dem Selbstkonzept
entgegenstehen als auch durch Konditionierung entstehen. Zudem können Handlungen
bewusst oder unbewusst, geplant oder gesteuert sein. Mutzeck schreibt hierzu: „ Eine
(Erklärungs-) Theorie sollte zwar eine interne Widersprüchlichkeit vermeiden und eine
möglichst widerspruchsfreie Vernetzung ihrer konstituierenden Annahmen darstellen.
Sie sollte aber keinen Universalitätsanspruch vertreten.“ und: „Zur Erklärung von
Verhalten
bzw.
Verhaltensstörungen
sind
unterschiedliche
Sichtweisen
vom
Zugangsweg zum Menschen heranzuziehen.(...) Eine Sichtweise (..) ist wie der
Kegelschein einer brennenden Taschenlampe. Mit dem Schein kann man einen Teil
eines dunklen Raumes erhellen; der nicht erleuchtete Teil bleibt im Dunkel.“ (Mutzeck,
2002, S.41).
25
Daraus folgt, dass es durchaus Problemsituationen geben kann, die mit dem
kooperativen Konzept nicht optimal erfasst werden können. In dem Zusammenhang
könnte auch die Frage, ob Beratung oder Therapie angemessen ist, wichtig werden. Die
Art und die Schwere der Störung sind dabei ausschlaggebend (siehe auch das Zitat von
Sander in 1.2.).
Auch halte ich es für möglich, dass innerhalb des methodischen Vorgehens der
kooperativen
Beratung
Gegenkonditionierung
in
bestimmten
Situationen
ein
Handlungsweg sein könnte. Das ist abhängig von den vorangegangenen Schritten und
der Art des Problems und setzt, bedingt durch die Kooperation zwischen Berater und
Klient, Einsicht durch ausgeübte Selbstexploration des Klienten voraus und seine
autonome Entscheidung für diesen Problemlösungsweg.
Berater heute sind nicht immer festgelegt auf eine Methode. Es wird eine Fülle von
„Werkzeug“ (Tools) angeboten, das Ähnlichkeiten aufweist, nur Schwerpunkte anders
setzt, das kombinierbar ist und aus dem entsprechend der speziellen Problematik und
der persönlichen Neigung des Beraters ausgewählt werden kann. „Dieses ist aber nicht
einem unreflektierten, nur auf Methoden fixierten, Verhalten gleichzusetzen.“
(Mutzeck, 2002, S.42).
Da aber, darüber sind sich die meisten Autoren einig, die Beziehung ein ganz
wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Beratung ist, eignet sich das klientenzentrierte
Konzept ideal für die soziale Arbeit. Das integrative Modell unterschiedlicher
Beratungstypen von Klaus Sander (siehe 1.4.) zeigt die Vielseitigkeit seiner
Einsetzbarkeit. Gerade für Menschen, die in einem Lebensbereich Probleme haben, mit
denen sie alleine nicht fertig werden, und die darum mit sich selbst unzufrieden und oft
auch von der Umwelt mit negativen Werturteilen bedacht sind, ist eine von Akzeptanz,
positiver Wertschätzung und Wärme geprägte Beziehung zu dem Berater entscheidend
für eine konstruktive Persönlichkeitsentwicklung als Grundvoraussetzung dafür, Angstund Verteidigungsverhalten abzubauen und Entscheidungen treffen zu lernen (vgl.
Weinberger, 1988, S.44f).
7.1. Praktikumserfahrungen
In meinem Praktikum, das ich in einem autonomen Frauenhaus absolviert habe, habe
ich genau das miterleben können.
26
Zuerst möchte ich eine kurze Situationsschilderung geben:
Von den dreizehn Frauen, zu denen ich während dieser Zeit einen Kontakt aufbauen
konnte, waren vier Frauen Deutsche und neun Migrantinnen, zwei davon ehemalige
Bewohnerinnen, die weiterhin begleitet wurden. Eine der Migrantinnen sprach
überhaupt nicht deutsch, eine zweite nur äußerst wenig, die anderen konnten sich mehr
oder weniger gut verständigen.
Meine Aufgabenbereiche waren Ämter- und Institutionsgänge aller Art zusammen mit
den Frauen, Hilfe bei Verhandlungen mit Kranken- und Sparkasse, Begleitung bei
Arztbesuchen mit Übersetzungsversuchen, die oft mit viel Gestik verbunden waren,
Begleitung zur Polizei (nach Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und mit
Hinzunahme eines von der Polizei gestellten Dolmetschers) und Gespräche mit den
Frauen, die sich unmittelbar ergaben. Da mein Praktikum teils in den Sommerferien lag,
unternahm ich auch einige Aktionen mit den Kindern der Bewohnerinnen.
Außerdem durfte ich bei Beratungsgesprächen der Bewohnerinnen mit ihrer jeweiligen
Betreuerin dabei sein und Beratung „live“ miterleben, und ich nahm an einem
Anhörungsgespräch im Jugendamt wegen eines Antrags auf Teilsorgerecht teil.
Nun zu meinen Beobachtungen und Reflexionen:
Die Hilfe, die den Bewohnerinnen zuteil wurde, geschah zum großen Teil in dem
Bereich Lebenswelterfahrung, die Lösungsangebote bestanden in den Bereichen
Information und Bewältigung.
In den Beratungsgesprächen aber wurden auch die Bereiche Beziehungs- und
Selbsterfahrung angesprochen und der Schwerpunkt der Angebote bestand hier in der
Klärung und teils in der Bewältigung.
Das entspricht in etwa den Typen 1, 3, 5, 6, 7, 8 (Mutter und Kind; Bewohnerinnen
untereinander) und 9 des Modells von Sander.
Bei den deutschen Frauen waren mehr Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine
Beziehung auf nicht-direktiver Ebene gegeben als bei den Migrantinnen, was durch die
fehlenden
Artikulierungsfähigkeiten
und
der
sich
daraus
ergebenden
Verständigungsschwierigkeiten dieser zu erklären ist. Gerade im Umgang mit Ämtern
war durch das Nichtverstehen eine große Unsicherheit bei den Migrantinnen, was
manchmal erforderte, dass eine Mitarbeiterin die Gesprächsführung, z.B. bei einem
Telefonat, übernehmen musste. Dennoch wurde die horizontale Beziehungsform immer
angestrebt, weil jede Frau als Expertin ihres Lebens angesehen wurde und deshalb auch
27
keine der Mitarbeiterinnen eine Entscheidung für eine Bewohnerin getroffen hat, selbst
dann nicht, wenn diese es bevorzugt hätte.
Durch die gegebenen Sprachmöglichkeiten war es bei den deutschen Frauen eher
möglich, das methodische Vorgehen der kooperativen Beratung anzuwenden.
Die von Mutzeck beschriebene personenorientierte Gesprächsführung aber war auch bei
den Migrantinnen soweit möglich, als sie in ihrem Formulieren nachkommen konnten.
Es wurde sehr deutlich, dass gerade die Grundhaltungen Empathie, Akzeptanz und
Kongruenz, und besonders auch die Anteilnahme, wesentlich zu einer vertrauensvollen
Beziehung beigetragen haben. Dabei fiel mir auf, dass die Migrantinnen schneller
Zutrauen fassten als die deutschen Frauen, und ich führe das darauf zurück, dass sie
durch ihre sprachlichen Schwierigkeiten noch viel empfänglicher auf der Ebene der
mitmenschlichen Wärme waren, vergleichbar z.B. mit dem ausgeprägteren Hörsinn
eines Blinden.
Bestätigt hat sich für mich auch die von Mutzeck dargestellte Berateraktivität 2,
Anteilnahme zeigen, aktives Zuhören mit der Kompetenz „Zeit geben“, als ich in einem
Gespräch mit einer Migrantin, die sehr niedergeschlagen war, weil sie erfahren hatte,
dass das Baby, das sie erwartet, behindert ist, Pausen zugelassen habe. Durch mein
Zuhören, ohne Ratschläge zu erteilen oder vorschnell tröstende Worte geben zu wollen,
konnte sie diese Situation, durch ihre Freiheit zu reden und zu schweigen, ein Stück
weit gefühlsmäßig verarbeiten und klären. Am Ende des Gesprächs war sie gelöst, die
bedrückende Schwere, die am Anfang zu spüren war, war weg.
7.2. Schlussbemerkungen
Für die Beratung in sozialpädagogischen Bereichen und in der Sozialarbeit ist der
Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung die grundlegendste aller Bedingungen!
Hierin herrscht unter allen Autoren, die ich zu dem Thema „Beratung“ gelesen habe,
uneingeschränkte Übereinstimmung.
„Die Verwirklichung der Beziehungsbedingungen Anteilnahme und Commitment sind
wichtig im Hinblick auf die ganz besondere Art der Klientel in der Sozialpädagogik und
Sozialarbeit. Diese Klienten sprechen besonders auf Anteilnahme an und spüren sehr
schnell, ob der Berater sich zu Verantwortlichkeit und Verpflichtung für den Klienten
hinbewegt.“ (Sander, 1999, S.240).
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Hinzu kommt, dass das klienten- bzw. personenzentrierte Konzept von einem
Menschenbild ausgeht, das dem Ratsuchenden eigene Kompetenzen zugesteht und diese
fördert. Auch das hilft wesentlich mit, diese vertrauensvolle Beziehung aufzubauen.
Das Vorgehen in der Beratung kann variieren, die Konzeption ist erweiterbar und nicht
rigid, sie richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsfeld.
So ist z.B. im Schulbereich, den Mutzeck anspricht, ein anderes Vorgehen möglich als
im Frauenhaus, u.a. auch deshalb, weil dort praktische und persönliche Fragen
dominieren und eine in die Zukunft gerichtete umfassende Problemlösung oft erst mit
dem Auszug aus dem Frauenhaus und dem Aufbau einer eigenen Existenz ins Blickfeld
gelangt (vgl. Brandau u.a., 1990, S.5).
Erfahrene Berater unterscheiden sich von unerfahrenen dadurch, dass sie ein größeres
Verhaltensrepertoire besitzen und verwirklichen (vgl. Weinberger, 1988, S.134). Auch
diese Aussage stellt noch einmal in den Vordergrund, dass es nicht „die“ Methode ist,
die Beratung effektiv werden lässt, sondern die Fähigkeit, empathisch das jeweils
Richtige für die spezielle Situation herauszuspüren.
Sander kommentiert: „In der Praxis wäre meines Erachtens die intuitive Lösung einer
Lösung vorzuziehen, die sich ausschließlich an den ungefähren (schwachen)
Zusammenhängen eines ‚wissenschaftlichen‘ Basiswissens orientiert.“ (Sander, 1999,
S.243).
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Literatur
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Auflage, Beltz Verlag, Weinheim u. Basel.
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Brandau, H. u.a., (1990), Wege aus Misshandlungsbeziehungen, Unterstützung für
Frauen und ihre Kinder vor und nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus, 1. Aufl.,
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Kooperative Beratung.
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und Supervision im Berufsalltag, 4. Überarbeitete. u. erweiterte Auflage,
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Rogers, C., (1978), Die Kraft des Guten – ein Appell zur Selbstverwirklichung, in:
Sander, K., (1999), Personenzentrierte Beratung.
Sander, K., (1999), Personenzentrierte Beratung, Ein Arbeitsbuch für Ausbildung und
Praxis, 1. Auflage, Beltz Verlag, Weinheim u. Basel.
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Weinberger, S., (1988), Klientenzentrierte Gesprächsführung, Eine Lern- und Praxisanleitung für helfende Berufe, 3. Aufl., Beltz Verlag, Weinheim u. Basel.
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