Inhaltsverzeichnis Einleitung........................................................................................................................3 1. Was ist Beratung?.....................................................................................................3 1.1. Definition...................................................................................................................3 1.2. Beratung und Therapie – Unterscheidungsmerkmale................................................4 1.3. Sozialpädagogische Beratung: zweck- und personenorientiert.................................5 1.4. Arbeitsfelder sozialpädagogischer Beratung..............................................................5 1.5. Formen und Struktur von Beratung............................................................................7 2. Kooperative Beratung - Rahmenbedingungen.....................................................8 2.1. Menschenbildkonzeption............................................................................................8 2.2. Wirklichkeitskonstruktion..........................................................................................9 2.3. Konzeption eines Handlungsmodells.........................................................................9 3. Konsequenzen und Anforderungen.......................................................................10 3.1. Symmetrie und Akzeptanz.......................................................................................10 3.2. Selbstexploration und Dialog-Konsens....................................................................11 3.3. Vertrauen..................................................................................................................11 4. Das klientenzentrierte Beziehungskonzept...........................................................12 4.1. Grundhaltungen des Beraters...................................................................................12 4.1.1. Empathie.............................................................................................................13 4.1.2. Akzeptanz...........................................................................................................13 4.1.3. Kongruenz...........................................................................................................14 4.2. Weiterentwicklung des klientenzentrierten Konzepts..............................................14 1 5. Methodisches Vorgehen der kooperativen Beratung...........................................15 5.1. Personenzentrierte Gesprächsführung: Berateraktivitäten.......................................15 5.2. Problemlösungsstrategie...........................................................................................17 5.3. Schritte des methodischen Vorgehens......................................................................17 6. Kompatibilität des klientententrierten Konzeptes...............................................21 6.1. Vergleich zum psychoanalytisch orientierten Konzept............................................22 6.2. Vergleich zum lernorientierten, verhaltensmodifizierenden Konzept......................23 7. Stellungnahme..........................................................................................................25 7.1. Praktikumserfahrungen.............................................................................................26 7.2. Schlussbemerkungen................................................................................................28 Literatur.........................................................................................................................30 2 Einleitung Gegenüber früheren Zeiten besteht heute ein steigender Bedarf an Beratung. Dafür gibt es viele Ursachen: Die schnellen Entwicklungsprozesse seit Beginn der Industrialisierung haben den Menschen aus alten, traditionellen Bindungen gelöst. Werte verändern sich und die Frage nach dem Sinn des Lebens stellt sich neu. Individualität und die persönliche Lebensqualität werden zunehmend wichtiger, die Grenzen des Machbaren jedoch auch immer deutlicher (vgl. Belardi, 2001, S.21). Daneben führt eine Fülle von Informationen, unüberschaubar durch die technischen Möglichkeiten, weltweit Auskünfte und Eindrücke zu sammeln, zu starken Verunsicherungen. Zur Bewältigung des Lebens wird Hilfe von außen benötigt. Aus Interesse daran, wie diese „Hilfe von außen“ gelingen kann, und durch persönliche Erfahrungen mit Leid sowie mit Hilfe professioneller und nicht professioneller Art möchte ich mich in dieser Hausarbeit mit dem Thema „Beratung“ auseinandersetzen. 1. Was ist Beratung? 1.1. Definition Allgemeine Definitionen betonen die Herkunft des Wortes. Raten und Rat geben wird im Sinn von Informationsvermittlung und Hilfeleistung verstanden. Informationsvermittlung beinhaltet, dass der, der Rat gibt, mehr Wissen bzw. Erfahrung besitzt. Hier ist der Berater in der Position „über“ dem Klient (vgl. Sander, 1999, S.20). Beratschlagen und Rat halten legt den Schwerpunkt mehr auf das gemeinsame Suchen nach Lösungen für ein Problem. Der Berater steht eher auf gleichberechtigter Stufe mit dem, der Rat braucht. Er verhilft dem Ratsuchenden zu besserer Handlungskompetenz (vgl. Sander, 1999, S.21). Mutzeck versteht Beratung als einen „pädagogisch-psychologischen Prozess der Hilfe unter sachkundiger Anwendung von (wissenschaftlichen) Theorien und Methoden“ (Mutzeck, 2002, S.13). Diese professionelle Hilfe soll „einen aktiven Lernprozess in Gang bringen, der es ihm (dem Klienten, d. Verf.) ermöglicht, eine neue Kompetenzebene für erfolgreichere und zufrieden stellendere Auseinandersetzung mit seinen Problemen und Schwierigkeiten zu gewinnen“ ( Dietrich, 1987, S.1, zit. in Mutzeck, 2002, S. 13). 3 Eine weitere Definition bringt den Aspekt der Beziehung mit hinein: „ Beratung ist eine Form zwischenmenschlicher Hilfe, bei der ein professioneller Berater eine kooperative und offene Beziehung zu einem (..) Klienten eingeht und vor allem im Gespräch versucht, den Klienten zu einer bewussten Wahrnehmung seiner Probleme zu bringen. Er hilft ihm, seine Fähigkeiten zur Problemlösung zu entwickeln und so einzusetzen, dass er aus eigener Kraft die Probleme lösen und eine gesunde psychische Umgebung schaffen kann (Hilfe zur Selbsthilfe).“ (Hirsch & Schmidtchen, 1981, S.23, zit. in Mutzeck, 2002, S.14). 1.2. Beratung und Therapie – Unterscheidungsmerkmale Will man den Unterschied zwischen Beratung und Therapie aufzeigen, so kann man im Wesentlichen folgende Merkmale nennen: - Beratung erstreckt sich über einen kürzeren Zeitraum - Sie findet oft nur bei Bedarf statt - Sie arbeitet meist an aktuellen, klar beschriebenen Problemen - Sie beinhaltet manchmal auch präventive Zielsetzungen - Sie beinhaltet eher lenkende Vorgehensweisen - Oft muss sie mit einem Mangel an Motivation des Klienten auskommen - Sie wird oft in institutionellem Auftrag vollzogen - Sie arbeitet nicht mit Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand - Sie verzichtet auf Einbeziehung unbewusster Elemente (vgl. Mutzeck, 2002, S.15; Biermann-Ratjen u.a., 1979, S.145, in: Sander, 1999, S.23). Sander fasst zusammen: „Psychotherapie ist mehr Selbstklärung und Beziehungsklärung, Beratung mehr Problemklärung. Das eine ist nach innen, das andere mehr nach außen gerichtet.“ (Sander, 1999, S.23) Die am deutlichsten hervorgehobenen Unterscheidungsmerkmale sind die Dauer der Beratung und die Beziehungsqualität. Dennoch kann man keine klare Trennungslinie zwischen Beratung und Therapie ziehen. Die Übergänge sind fließend, da der Mensch immer ganzheitlich zu sehen ist und seine aktuellen Probleme nicht losgelöst von dem Selbst mit seinen erziehungs- und entwicklungsbedingten Steuerungsinstanzen zu klären sind (vgl. Sander, 1999, S.31). 4 1.3. Sozialpädagogische Beratung: zweck- und personenorientiert Je nach der Art des Problems, seiner Definition und Einordnung, der Institution, in der beraten wird, und der Lösung, die angestrebt wird, ergeben sich verschiedene Formen von Beratungsgesprächen und -situationen, wobei Zweckorientierung Personenorientierung die Pole darstellen, zwischen denen sich und Beratung je nach Ausgangssituation, Ziel und Beratungsanliegen bewegt. Bei einer zweckorientierten Beratung sollen vom Ziel her bestimmte Handlungsfähigkeiten durch Information, Orientierungshilfen, Verhaltensübungen und Kompetenztraining hergestellt werden. Personenorientierte Beratung beinhaltet den ganzheitlichen Aspekt und bezieht sich auch auf Wünsche, Bedürfnisse, Wertvorstellungen, Handlungsmöglichkeiten und Kognitionen der Person (vgl. Sander, 1999, S.28). Beide Formen sind gleichwertig und schließen einander nicht aus. Im Blickfeld stehen immer zwei Ansatzpunkte: - „das Problem, wie der Klient es wahrnimmt mit seinen subjektiven Bedeutungsaspekten und - die Mittel und Ressourcen, die ihm bei der Lösung zur Verfügung stehen.“ (Sander, 1999, S.29) 1.4. Arbeitsfelder sozialpädagogischer Beratung Die Arbeitsfelder sozialpädagogischer Beratung, die zugleich eine institutionelle Beratung ist, sind vielfältig. So gibt es Erziehungsberatung, Familienberatung, Eheberatung, Beratung bei sexuellem Missbrauch, Schwangerschaftskonfliktberatung, Schuldnerberatung, Ausländerberatung, Drogenberatung, Beratung im Bereich der Justiz, Telefonseelsorge, Beratung in den Bereichen Kindergarten, Schule und Hochschule. Die Liste lässt sich fortsetzen. Beratung in diesen Bereichen findet nicht immer freiwillig statt, z.B. Schwangerschaftsberatung oder Bewährungshilfe. So unterschiedlich diese Arbeitsfelder sind, so unterschiedlich sind auch die Inhalte der Probleme der Menschen und bedürfen spezieller Lösungsangebote in der Beratung. Die verschiedenen Möglichkeiten sind von Sander in einem groben Typenschema versuchsweise dargestellt worden, das er als „integratives Modell unterschiedlicher Beratungstypen“ bezeichnet ( vgl. Sander, 1999, S.34). Probleminhalte ordnet er entsprechenden Erfahrungsfeldern zu, die, mit den Beratungsmethoden kombiniert, eine Typologie von Beratungsvorgängen ergeben: 5 Die Problem-Erfahrungsfelder Lebenswelterfahrung ( alle Erfahrungen der sachlichmateriellen Umweltsaspekte), Beziehungserfahrung ( alle Erfahrungen der Beziehung zu wichtigen Personen der Umwelt) und Selbsterfahrung ( die Erfahrung der eigenen Person durch Selbstreflexion oder dadurch, wie man von anderen gespiegelt wird) werden jeweils mit drei verschiedenen Lösungsangeboten kombiniert: Information und Orientierung (Sachverhalte, Wissen), Deutung und Klärung (Zusammenhänge sehen, Gefühle und Einstellungen klären) und Handlung und Bewältigung (Kompetenztraining), woraus sich neun verschiedene Beratungstypen ergeben, die aus der Tabelle ersichtlich sind (vgl. Sander, 1999, S.36-38). Dieses übersichtliche Schema dient der Einordnung und ist unabhängig von der theoretisch-methodischen Orientierung. Einzelne Beratungstypen lassen sich miteinander verbinden und jeder der neun Typen ist geeignet für ein personenzentriertes Beziehungsverhalten. Die oben genannten Arbeitsfelder der sozialen Beratung lassen sich allen Typen zuordnen, wobei sich jedoch gewisse Schwerpunkte herausbilden, z.B. die Typen 1 und 7 als Orientierungshilfe zur besseren Lebensumweltbewältigung (vgl. Sander, 1999, S.41). 6 1.5. Formen und Struktur von Beratung Beratung kann in mittelbarer und in unmittelbarer Form erfolgen. Die mittelbare Beratung läuft über ein Medium, während die unmittelbare Beratung in direktem Kontakt geschieht, in dem die Beziehung zwischen Klient und Berater intensiver ist und die Gestaltung der Beratungsumgebung eine Rolle spielt. Die am häufigsten anzutreffende Form ist die Einzelberatung. Daneben gibt es Gruppen-, Team-, System- und Organisationsberatung. Darüber hinaus ist Supervision eine spezielle Beratungsform, die für Menschen in helfenden Berufen eine Bewältigungsmöglichkeit von schwierigen und gestörten Interaktionsprozessen in ihrem Berufsalltag bietet (vgl. Mutzeck, 2002, S.31). Eine andere wichtige Komponente ist die Struktur der Beratungsgestaltung, die zwei sich gegenüber stehende Vorgehensweisen kennt: die direktive und die nicht-direktive, auch als klientenzentriert bezeichnete Beratung (vgl. Mutzeck, 2002, S.31; Weinberger, 1988, S.29). Bei der direktiven Beratung ist der Berater der, der allein lenkt und den ganzen Vorgang des Beratungsgeschehens fest in der Hand hat. Als Experte fragt, erklärt, interpretiert und informiert er und bietet Lösungsvorschläge an. Die Beziehung ist hierarchisch (vgl. Mutzeck, 2002, S.32). Bei der nicht-direktiven Beratung werden dem Klienten Kompetenzen zugeschrieben, die zu aktivieren, um sein Problem selbst lösen zu können, das Ziel des Beraters ist. Die Beziehung ist horizontal, der Lösungsweg wird gemeinsam gesucht (vgl. Mutzeck, 2002, S.32 f). Diese Vorgehensweise nennt man auch „kooperative Beratung“, die Mutzeck im Besonderen für den pädagogischen Bereich entwickelt hat. Diese unterschiedlichen Beratungsstrukturen sind aber mehr als nur Verhaltensweisen; ihnen liegen verschiedene Menschenbildannahmen zugrunde, welche die handlungsleitenden Ausgangstheorien eines jeden Beratungsansatzes sind (vgl. Mutzeck, 2002, S.31,34). Menschenbildannahmen führen zu bestimmten Handlungsund Störungstheorien, mit denen zusammen sie den Bezugsrahmen für die Beratungskonzeption in einer Sache bilden, ohne die ein klares Handeln in der Beratung nicht möglich ist. Diese Konzeption sollte folgende Bereiche umfassen: die Realität, in der die Beratung stattfindet, wie die Berater-Klient-Beziehung aussehen soll, welche Methode als Leitlinie dienen soll und welche äußeren Bedingungen für einen optimalen Selbstexplorationsprozess hergestellt werden müssen (vgl. Mutzeck, 2002, S.36 f). Im Folgenden möchte ich die Konzeption der kooperativen Beratung von Mutzeck darstellen. 7 2. Kooperative Beratung – Rahmenbedingungen Die kooperative Beratung stützt sich auf eine wissenschaftstheorieorientierte Konzeption des Menschenbilds, der Konzeption der Wirklichkeitskonstruktion des Menschen und der Konstruktion eines Handlungsmodells. Diese sollen eine intra- und interstrukturelle Übereinstimmung aufweisen, die in der alltäglichen Beratungspraxis aufrecht erhalten werden kann (vgl. Mutzeck, 2002, S.48). 2.1. Menschenbildkonzeption Das Konzept der kooperativen Beratung orientiert sich am humanistischen Menschenbild, welches den Menschen als ganzheitliches Wesen sieht und seine positive Natur hervorhebt, nach der er die Fähigkeit besitzt, konstruktive Entscheidungen, die die nächsten Schritte in seinem Leben betreffen, zu treffen und auch danach zu handeln (vgl. Rogers, 1978, S.26f, zit. in Sander, 1999, S.46). Jedes Individuum ist fähig, sich unter bestimmten günstigen Bedingungen zu verwirklichen und zu wachsen. Die dafür nötigen und miteinander eine Einheit bildenden Fähigkeiten des Denkens, Fühlens, Sprechens und Handelns sind potentiell vorhanden und stehen in Beziehung zu seinem Selbst sowie zu seiner Umwelt, was ihn in die Lage versetzt, mit sich selbst und mit seiner Umwelt aktiv in Kontakt zu treten (vgl. Mutzeck, 2002, S.49f). Durch seine Fähigkeit der Reflexivität kann er sich seinem inneren Erleben zuwenden, Erfahrenes und Gedachtes überdenken, es verarbeiten und mit einem Sinn versehen. Er kann die inneren Prozesse seines Handelns und die ihm zugrunde liegenden Motivationen interpretieren und die Erkenntnisse, die er dadurch gewinnt, zur Bewältigung von Problemen und zu rationaler Zukunftsplanung einsetzen (vgl. Mutzeck, 2002, S.50f). Zu diesen kognitiven Prozessen gesellt sich die Fähigkeit des Menschen zur Emotionalität. Emotionen beeinflussen das Handeln sowie die Verarbeitung von Informationen und müssen immer mit berücksichtigt werden (vgl. Mutzeck, 2002. S.52f). Die Fähigkeit, Gedanken, Gefühle und seinen Willen über die Sprache auszudrücken, versetzt den Menschen in die Lage, mit anderen zu kommunizieren. Da Sprache das Medium in der Beratung ist, bedarf es der Vergewisserung, ob richtig verstanden wurde, damit es zu einem transformativen Verstehensprozess kommt. Um zu sichern, dass dieser Verstehensprozess auf kognitiver und emotionaler Ebene stattfindet, ist es wichtig, in vertrauensvoller Weise genügend Möglichkeiten zur Artikulation und Interpretation von verinnerlichten gedanklichen Prozessen zu schaffen (vgl. Mutzeck, 8 2002, S.53f). Wie dies gefördert werden kann bzw. welche Voraussetzungen dafür nötig sind, wird in den folgenden Kapiteln noch eingehender beschrieben und damit deutlicher werden. Menschliches Verhalten ist nicht allein ein Reagieren, sondern zielgerichtet und somit ein Handeln. Handlungskompetenz als potentielle Fähigkeit beinhaltet Rationalität, Reflexivität und Emotionalität sowie die Möglichkeit des selbstbestimmten (autonomen) Tätigwerdens- und seins (vgl. Mutzeck, 2002, S.54f). 2.2. Wirklichkeitskonstruktion Den Zugang zu seiner ihn umgebenden Welt erhält der Mensch durch seine Sinne über biochemische und physikalische Prozesse. Das Produkt dieser subjektiven Wahrnehmungen ist seine individuelle Welt- und Selbstsicht. Eine von ihm unabhängige, objektive Wirklichkeit kann er nicht bilden. So geschieht auch sein Handeln aufgrund der internen Bilder, die er sich von der Welt und sich selbst macht, die von seiner Vergangenheit bzw. persönlichen Geschichte, Sozialisation und dem aktuellen Erleben gleichermaßen geprägt und die miteinander vernetzt sind. (vgl. Mutzeck, 200, S.56f). Zur individuellen Selbstsicht, die sich, beginnend in frühester Kindheit, aus der unverfälschten Eigenbewertung des Menschen und den Einschränkungen durch von außen kommenden Urteilen über ihn zusammensetzt (vgl. Sander, 1999, S.49), schreibt Schulz von Thun: „Die Bedeutung des Selbstkonzeptes liegt (...) in folgendem begründet: Hat es sich erst einmal verfestigt, dann schafft sich das Individuum eine Erfahrungswelt, in der sein einmal etabliertes Selbstkonzept immer wieder bestätigt wird.“ (Schulz von Thun, 1999, S.187). 2.3. Konzeption eines Handlungsmodells Auf der Grundlage dieser Menschenbild- und Wirklichkeitskonzeption entsteht nun eine Handlungs- und Störungstheorie. Der Mensch ist ein überwiegend Handelnder, und seine Handlungen sind immer „als ein kontextgebundenes Geschehenssystem zu sehen“ (Mutzeck, 2002, S.59), d.h. sie sind ein Zusammenspiel von seinen individuellen mentalen Prozessen der Wahrnehmung und der Informationsverarbeitung, die wiederum von seinem Welt- und Selbstbild, seinem Wissen, seinen psychischen und physischen Prozessen abhängen, der Handlungsplanung aufgrund seiner subjektiv konstruierten Wirklichkeit sowie deren Ausführung oder Nichtausführung nach der Überprüfung in der konkreten Situation (vgl. Mutzeck, 2002, S.61). 9 Da normale und abweichende Verhaltensweisen von der handelnden Person meist nach einem subjektiv logischen Plan ausgeführt werden, und der/die jeweilige(n) Interaktionspartner das Geschehen ihrerseits subjektiv, d.h. aus ihrer Weltsicht bzw. ihrem eigenen kontextgebundenen Geschehenssystem heraus, wahrnehmen und interpretieren, sind abweichende und störende Handlungen nicht an sich störend, sondern werden in diesem Beziehungsrahmen als störend empfunden. Daher sollten bei Verhaltensstörungen die handlungsleitenden subjektiven Sichtweisen dessen, der die störende Handlung zeigt, ebenso wie der situative und soziale Kontext, die Sicht des Interaktionspartners und die des Beobachters mit einbezogen werden, damit angemessene Maßnahmen zur Veränderung oder Prävention in der Beratung angestrebt werden können (vgl. Mutzeck, 2002, S.62ff). 3. Konsequenzen und Anforderungen Aus den unter Punkt 2 genannten Annahmen ergeben sich Konsequenzen für das Beratungskonzept: 3.1. Symmetrie und Akzeptanz Da die dargestellten potentiellen Fähigkeiten für alle Menschen gelten, besteht diesbezüglich kein Unterschied zwischen dem Berater und dem Klient. Es herrscht eine prinzipielle Strukturparallelität von Fähigkeiten. Zudem sind beide Interaktionspartner Experten in ihrer Sache: der Berater für Beratung, der Klient für seine Alltagspraxis. Dieses beiderseitige Expertentum sowie die Strukturparallelität sind Teile eines potentiell symmetrischen Verhältnisses zwischen Berater und Ratsuchendem, welches jedoch nur durch gegenseitige Akzeptanz der Fähigkeiten einerseits und des zwar andersartigen, aber gleichwertigen Expertenwissens andererseits Realität werden kann. Diese gegenseitige Akzeptanz führt zu einem Miteinander im Beratungsprozess und ist Voraussetzung für die kooperative Beratung. Durch Akzeptanz wird eine Atmosphäre geschaffen, in der es möglich ist, sich wohl zu fühlen, was eine Grundbedingung für das Gelingen von Beratung ist. Und ein Berater, der den Klient als reflexives erkenntnisfähiges Subjekt achtet, der es versteht, einfühlsam auf ihn einzugehen und seine Ressourcen zu erschließen und zu aktivieren, kann dadurch den Beratungsprozess optimieren (vgl. Mutzeck, 2002, S.66f). 10 3.2. Selbstexploration und Dialog-Konsens Um das Reflektierte seiner Welt- und Selbstsicht in Worte fassen und mitteilen zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen: - das Erleben von den mentalen Prozessen, die in einer bestimmten Situation ablaufen - das Erinnern an die Inhalte dieser Wahrnehmungen - das Vermögen, diese Inhalte differenziert zu verbalisieren - die Bereitschaft und Entscheidung, darüber reden zu wollen. Bedingungen zu schaffen, die es dem Ratsuchenden ermöglichen, seine potentiellen Fähigkeiten optimal zu verwirklichen, und ihm helfen, sich zu öffnen und mit seinen inneren Vorgängen auseinanderzusetzen, ist Aufgabe des Beraters (vgl. Mutzeck, 2002, S.69). Selbstöffnung bedeutet, der Klient teilt mit, was er denkt und fühlt, er kommuniziert mit dem Berater über sich. Das ist der erste Schritt und Voraussetzung zur Selbstexploration, dem aktiven Auseinandersetzen mit den inneren Vorgängen, Wünschen und Vorstellungen, und der Klärung der Gefühle (vgl. Sander, 1999, S.69). Sich hierbei um ein gutes Verstehen zu bemühen, ist eine weitere Aufgabe des Beraters. Dazu gehört, richtig zuhören zu können. Im Dialog versucht der Berater durch Rückfragen ein möglichst genaues Verständnis der Selbstauskunft seines Klienten zu erlangen. Dafür benötigt er die Fähigkeit, sich in die Gefühls- und Erfahrungswelt des Hilfesuchenden hineinzuversetzen, das Wahrgenommene nun seinerseits (fragend) zu verbalisieren und mit dem Klienten gemeinsam kommunikativ zu validieren, damit eine Übereinstimmung in der Darstellung der Wirklichkeitskonstruktion zwischen ihnen erreicht werden kann. Dieser Vorgang nennt sich „Dialog-Konsens“. Das monologische Erkennen und Verstehen ist dem dialogischen vor- und untergeordnet, dieses wiederum dem Dialogkonsens, der als Wahrheitskriterium dient (vgl. Mutzeck, 2002, S.70ff). „Die empirischen Befunde sprechen eindeutig für einen engen Zusammenhang zwischen der „Selbstexploration“ und konstruktiven Änderungen des Klienten.“ (Weinberger, 1988, S.77). 3.3. Vertrauen Das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Klient ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Selbstauskünfte wahrhaftig sind, und darum ebenfalls eine bedeutende Grundbedingung für eine erfolgreiche Beratung. Basiselemente für das Vertrauensverhältnis sind Offenheit, Sicherheit und ein angenehmes Nähe-DistanzVerhältnis, welches individuell herauszufinden ist. Klar umrissene Vereinbarungen, die 11 von beiden Seiten einzuhalten sind, helfen, die Offenheit und Sicherheit zu fördern. Der Berater hat dabei eine Modellfunktion inne (vgl. Mutzeck, 2002, S.73ff). Zu diesen vertrauensbildenden Maßnahmen gehört u.a. der Vertrag, das Herstellen von günstigen äußeren Bedingungen, Transparenz des beraterischen Handelns, eine offene, dem Klienten zugewandte und wertschätzende Haltung, zum Ausdruck gebrachtes Vertrauen in seine Fähigkeiten, Selbstbewusstsein in die eigenen Beraterfähigkeiten und positive Rückmeldungen. Vermieden werden muss Besserwisserei, negatives Reden, Zynismus und verunsichernde Verhaltensweisen. Stets sollte im Blickfeld sein, dass einmal erlangtes Vertrauen nicht missbraucht werden darf, sondern der Pflege bedarf (vgl. Mutzeck, 2002, S. 76ff). 4. Das klientenzentrierte Beziehungskonzept Dieses ursprünglich von Rogers entworfene auf den Klienten ausgerichtete Konzept betont, dass der Erfolg in der Beratung in erster Linie von der Qualität der Beziehung abhängt. Eine gute Beziehungsqualität kann erreicht werden, wenn oben genannte Annahmen, Bedingungen und Verhaltensweisen den Berateraktivitäten zugrunde gelegt werden. Die Methode allein jedoch führt zum Misserfolg, wenn sie nicht mit den Grundeinstellungen des Beraters übereinstimmt (vgl. Sander, 1999, S. 54). 4.1. Grundhaltungen des Beraters Empathie, Akzeptanz und Kongruenz sind die drei Grundhaltungen, die die BeraterKlient-Beziehung fruchtbar werden lassen und großen Einfluss auf den Beratungsprozess haben. Jede vertrauensfördernde Maßnahme beinhaltet ein Handeln aus diesen Grundhaltungen heraus. Bei der Durchführung eines Projektes im Rahmen des Vertiefungsangebotes „Klientenzentrierte Gesprächsführung“ des Fachbereichs Sozialpädagogik der FH Düsseldorf fand Sander darüber hinaus bei den Rückmeldefragebögen der Klienten eine besonders positive Resonanz auf die mitmenschliche Zuwendung und Anteilnahme, die ihnen von den Studenten in der Beratung entgegengebracht wurde. Dies brachte ihn dazu, das Merkmal „Anteilnahme“ für eine noch wichtigere Grundbedingung zu erachten als die drei zuvor genannten Haltungen (vgl. Sander, 1999, S.13). Er definiert Anteilnahme als eine unmittelbar mit dem Klienten verbindende Haltung, ein An-ihm-dran-sein oder „vor bzw. bei ihm zu sein, dessen Eigenständigkeit zu wahren, nicht sich in ihm zu vermischen“ (Sander, 1999, S.14). 12 Anteilnahme kann nicht hergestellt werden, sondern ist ein ursprüngliches Beziehungsverhältnis, das als Voraussetzung der Öffnung aller Sinneskanäle auf den anderen hin bedarf, um mit ihm mitempfinden zu können, was sich dann darin zeigen kann, dass der Berater, entsprechend dem Gefühl des Klienten, berührt ist und Tränen in den Augen hat. Der Klient, der solches Mitempfinden erlebt, fühlt sich verstanden, wertgeschätzt, anerkannt und ernst genommen. Gelingt es dem Berater, Anteilnahme mitzuteilen, kann der Klient dies als Kraftquelle erleben; ebenso der Berater selbst, weil ihm der Aufbau der Beziehung zum Klienten geglückt ist (vgl. Sander, 1999, S.14f). Dies wiederum wirkt sich positiv auf den ganzen Verlauf des Beratungsprozesses aus, was die bereits genannten Rückmeldefragebögen bestätigten. 4.1.1. Empathie Empathisches Verstehen bedeutet, sich gedanklich und gefühlsmäßig in das innere Bezugssystem des Klienten hineinversetzen zu können, zu sehen, wie der Klient selbst sieht, das eigene Verständnis von ihm mit seinem Bild von sich in Deckung zu bringen, Perspektivenübernahme. Diese kann nur gelingen, wenn das Einfühlen wert- und urteilsfrei ist. (vgl. Sander,1999,S.54; Mutzeck,2002,S.98; Hackney,1998, S.24) Zum Ausdruck gebrachtes empathisches Verstehen ist Voraussetzung für die Selbstexploration; je mehr es vorhanden ist, desto mehr wird der Klient in seinem Selbstexplorationsprozess voranschreiten (vgl. Sander, 1999, S.71). 4.1.2. Akzeptanz Akzeptanz bedeutet, dass Zuwendung nicht an Bedingungen geknüpft werden darf. Positive Wertschätzung, Offenheit und Respekt gegenüber dem, was der Klient denkt, empfindet, glaubt und träumt, und bedingungslose Annahme sind Ausdrucksformen von Akzeptanz. Rogers beschreibt dies auch mit dem Begriff „agape“. Der Klient wird als eigenständiges Individuum vollständig und vorbehaltlos stehen gelassen. Er darf anders, darf er selbst sein. (vgl. Sander, 1999, S.58ff; Mutzeck, 2002, S.98) Akzeptanz lässt sich nur verwirklichen, wenn man auch die eigenen inneren Vorgänge annehmen kann. „Der Zusammenhang zwischen Akzeptanz eines anderen Menschen und Selbstakzeptanz wurde durch klinische Erfahrungen und empirische Untersuchungen immer wieder bestätigt. Ganz entsprechend ist es für die Selbstakzeptanz wiederum bedeutsam, von anderen angenommen zu werden.“ (Mutzeck, 2002, S.98), d.h. der Berater muss sich selbst mit allem, was er an sich mag und was nicht, annehmen können, um Akzeptanz üben und vermitteln zu können. 13 Akzeptanz bzw. positive Wertschätzung bedeutet nicht völlige Übereinstimmung mit dem Klienten. Ihn als einmalige und wertvolle Person zu respektieren meint nicht, in allem inhaltlich seiner Meinung zu sein. Die andere Meinung darf nur auf keinen Fall zu Wertung oder gar Abneigung führen und somit die Beziehung beeinträchtigen (vgl. Hackney, 1998, S.27; Weinberger, 1988, S.41). 4.1.3. Kongruenz Ohne Kongruenz bzw. Echtheit in der Beziehung bliebe offen, ob Empathie und Akzeptanz wirklich so gemeint oder eventuell bloße Techniken sind. Das, was der Berater tut, sagt und ausdrückt, soll deckungsgleich mit seinem Inneren, mit dem, was er denkt und fühlt, sein. Nach Rogers ist dies die grundlegendste Bedingung. Der Berater ist er selbst, begegnet dem Klient direkt von Person zu Person. Dafür muss er sein inneres Erleben wahrnehmen und es klar ausdrücken können (vgl. Sander, 1999, S.62f). Er drückt es aber nur dann aus, wenn es angemessen ist und dazu dient, Unsicherheit zu beseitigen, dem Klienten die Chance zu geben, am Vorbild (Modell) zu lernen sowie ein Feedback zu geben. „Echtheit verlangt vom Berater Ehrlichkeit, aber eine hilfreiche und keine destruktive Ehrlichkeit.“ (Hackney, 1998, S.29f). 4.2. Weiterentwicklung des klientenzentrierten Konzeptes Seit seiner Entstehung durch Rogers, der nicht zwischen Therapie und Beratung unterschieden hat (vgl. Weinberger, 1988, S.29), ist das klientenzentrierte Konzept auch auf außerhalb des klinischen Bereichs liegende Gebiete ausgedehnt und weiterentwickelt worden, besonders in der Pädagogik und Erziehung. Hier wird es angewandt bei der personenzentrierten Gestaltung von Unterrichtsprozessen, Erziehungsprozessen in Familie und bei der Lösung von erzieherischen Konflikten. „Zugleich wird der an der Person orientierten Ausbildung von Erziehern, Lehrern, Pädagogen, Sozialarbeitern und anderen Berufsgruppen besondere Beachtung geschenkt.“ (Sander, 1999, S.89) Ebenso orientiert man sich an ihm bei der schulischen Beratung, welche verschiedene Aufgabenfelder umfasst: - Schullaufbahnberatung (Wahl von Fächern, Kursen, Schulzweigen ect.) - pädagogisch-psychologischen Beratung (Verhaltens- und Lernschwierigkeiten ect.) - Unterrichtsberatung (methodische und didaktische Fragen) - Systemberatung (Schule als Organisationssystem) (vgl. Mutzeck, 2002, S.17f). 14 Weitere Anwendungsgebiete des klientenzentrierten Konzeptes sind: Suchtberatung, Sterbebegleitung, interkulturelle Beratung, Trennungs- und Scheidungsberatung, Familienberatung, Alten- und Pflegeberatung, Supervision und Coaching (vgl. Sander, 1999, S. 89). 5. Methodisches Vorgehen der kooperativen Beratung 5.1. Personenzentrierte Gesprächsführung: Berateraktivitäten Eine personenzentrierte Gesprächsführung hat als Bezugsrahmen die bereits genannten Konzepte des Menschenbilds, der Wirklichkeitskonstruktion und des Handlungsmodells und wird durch die Grundhaltungen Empathie, Akzeptanz und Kongruenz des Beraters wirksam. Sie ist ein Element der kooperativen Beratung. Durch eine Reihe verschiedener Berateraktivitäten, die im Folgenden (vgl. Mutzeck, 2002, S.83-97) dargestellt werden, soll die Wahrnehmung gefördert werden, was zur Problemlösung bisher unternommen wurde und was auf emotionaler, kognitiver und Handlungsebene künftig möglich sein kann (vgl. Mutzeck, 2002, S.81). Als erste Berateraktivität ist das direkte, persönliche Ansprechen wichtig. Verallgemeinerungen wie „wir“ und „man“ sollen vermieden werden. Die zweite Berateraktivität Anteilnahme zeigen, aktives Zuhören setzt sich aus mehreren Kompetenzen zusammen: (1) anteilnehmendes Interesse zeigen, aktives Zuhören Dies geschieht durch einfache Fragen, Nachfragen, zugewandte Körperhaltung, ermutigendes Zunicken und durch ein „Mhm“ signalisierendes „Ich habe verstanden.“ Pausen und Schweigen können zugelassen werden. Auf Selbstdarstellung ist zu verzichten. (2) bedingungslose positive Zuwendung geben Die Mitteilungen des Klienten werden nicht bewertet. Er erfährt unbedingte Wertschätzung.. (3) Zeit geben Der Klient soll sich Zeit nehmen können zur Reflexion seiner inneren Vorgänge. Gegebenenfalls ist dafür sein Redefluss zu unterbrechen, damit er Gelegenheit hat, auf 15 einen Punkt genauer einzugehen. Gesprächspausen sind für die Selbstwahrnehmung wichtig. Die dritte Berateraktivität ist der Dialog-Konsens. Diese bereits beschriebene Aktivität sollte während des Beratungsprozesses immer wieder angewandt werden, um Missverständnisse auszuschließen. Zugleich wirkt dieser Vorgang vertrauensstärkend in die Arbeit des Beraters. Die vierte Berateraktivität ist das Veranlassen zum Konkretisieren. Auch hier sind mehrere Möglichkeiten gegeben: (1) Strukturieren helfen Durch kurze, einfache Fragen wird der Klient dabei unterstützt, eine genaue, strukturierte Beschreibung seiner Problemsituation zu geben. Das kann ihm helfen, Abstand zu gewinnen und Handlungsmöglichkeiten zu sehen. (2) Auf Konkretisierung drängen Die Situationsdarstellung sollte so konkret wie möglich sein. Das kann erreicht werden, indem Fachausdrücke, Modeworte und vage Formulierungen durch ganze, erklärende Sätze ersetzt werden. (3) Zur Genauigkeitsprüfung der Beschreibung anregen Tätigkeiten des Beraters sind hier: spiegeln (wiederholen), paraphrasieren (in eigenen Worten wiedergeben), resümieren (zusammenfassen), strukturiertes, betonendes Wiedergeben mit anschließendem Dialog-Konsens. Die Äußerungen sollten nicht als Feststellung, sondern fragend formuliert werden mit einer am Ende der Äußerung angehobenen Stimme, um den Klienten zu aktiver Mitarbeit anzuregen (vgl. Weinberger, 1988, S.51f). (4) Klientenselbstbeobachtung und Beraterbeobachtung gegenüberstellen Indem der Berater den Klient vorsichtig, am besten in der Form von Ich-Botschaften (vgl. Weinberger, 1988, S.152) mit der Beobachtung von dem, was er bei ihm an Verhaltensweisen sieht, konfrontiert, gibt er ihm die Möglichkeit zur Überprüfung seiner eigenen Sicht. Auch hier muss der Dialog-Konsens folgen. Das Ansprechen von Gedanken ist die fünfte Berateraktivität. Direkte oder indirekte Fragen nach dem, was der Klient in der betreffenden Situation gedacht bzw. sich vorgestellt oder gewünscht hat, helfen ebenfalls, diese Situation konkreter zu erfassen. 16 Das Verbalisieren von Gefühlen als sechste Berateraktivität dient ihrer differenzierten Erfassung. Das Aufgreifen und Akzeptieren der Gefühlsaspekte der Problemsituation, auch der nur angedeuteten, erleichtert dem Klienten, sich seinen Gefühlen zuzuwenden und sie besser wahrnehmen zu lernen, was ihm dann hilft, seine Handlungen besser einordnen zu können. Hier ist ein Ansatz für eine spätere Konfliktlösungsmöglichkeit. Die siebte Berateraktivität ist das Vermeiden von Fehlern innerhalb der Gesprächsführung. Um einen guten Gesprächsverlauf nicht zu gefährden, muss der Berater darauf achten, dass er störende Verhaltensweisen vermeidet, mit denen er das Vertrauen des Klienten hemmen könnte: (1) Von der Ursachensuche zurückhalten Kausalzusammenhänge können zur Rechtfertigung eingesetzt werden und damit der Eigenverantwortung für sein Tun entheben. Zudem sind sie keine sichere Information. (2) Lösungsversuche zurückstellen lassen Verfrühte Lösungsversuche können genauso wie die Motivforschung vom Problem selbst ablenken. Zuerst muss das Problem klar beschrieben sein. (3) Bewertungen und Moralisieren vermeiden Dazu gehört: bagatellisieren, kategorisieren, belehren, bewerten und moralisieren. Wenn der Berater die Grundhaltung Akzeptanz verinnerlicht hat und in der Beziehung zum Klient lebt, sind diese Fehler in der Regel ausgeschlossen. 5.2. Problemlösungsstrategie Die Behandlungskompetenz von Klienten kann durch eine kooperative Problemlösungsstrategie erhöht werden. Nach der Bestimmung der gegenwärtigen Ausgangssituation, welche die Beschreibung des Problems aus der Sicht der jeweils beteiligten Personen sowie den Versuch, die Unzufriedenheit zu benennen, umfasst, wird der Zielzustand, der erreicht werden soll, beschrieben. Danach wird gemeinsam nach einem Lösungsweg gesucht, mit dem diese Ist-Soll-Diskrepanz überwunden werden kann. Dieser Lösungsweg und seine Umsetzung besteht aus verschiedenen Schritten (vgl. Mutzeck, 2002, S.100f), die ein weiteres Element in der kooperativen Beratung sind und im Folgenden dargestellt werden. 5.3. Schritte des methodischen Vorgehens Die kooperative Beratung umfasst neun Beratungsschritte, in denen Berater und Klient ein zusammen wirkendes System bilden. Durch das gegenseitige Geben und Nehmen 17 auf verschiedenen Ebenen, die gegenseitige Wertschätzung, Wahrnehmung und Kompetenzzuschreibung stehen beide in einem bewussten Prozess der Kooperation, in dem die Beziehung einerseits, Ziel, Struktur und Methode andererseits als zusammengehörige Elemente die Beratung wirksam werden lassen (vgl. Mutzeck, 2002, S.102f). Es ist wichtig, jeden Beratungsschritt mit einem Dialog-Konsens abzuschliessen, um unmissverständliche Ergebnisse zu gewährleisten. Im ersten Beratungsschritt werden die Voraussetzungen für eine effektive Beratung geschaffen. In dieser Einführung werden alle nötigen Vereinbarungen über die äußeren Bedingungen wie Ort, Zeit, Inhalt und methodisches Vorgehen getroffen. Es folgen Informationen über Möglichkeiten und Grenzen der Beratung, die Schweigepflicht und die Freiwilligkeit des Redens. Ebenso erklärt der Berater dem Klienten sein Verständnis der Zusammenarbeit aufgrund seines Menschenbildes. Er gibt dem Klienten die Möglichkeit, bei Unklarheiten nachzufragen und schafft durch seine Transparenz in Bezug auf den Beratungsprozess sowie durch seine Wertschätzung dem Ratsuchenden gegenüber die Basis dafür, dass sich Vertrauen entwickeln kann (vgl. Mutzeck, 2002, S. 104f). Im zweiten Beratungsschritt wird das Problem beschrieben, die Innensicht und die Ressourcen des Klienten erkundet. Indem der Klient das Problem mit seinen äußeren und inneren Aspekten so genau wie möglich schildert, erhellt er die problematische Situation für den Berater sowie für sich selber und kann so leichter den Sinn- und Bedeutungsaspekt seines Handelns herausarbeiten. In diesem Prozess wirkt der Berater durch seine personenzentrierte Gesprächsführung unter Verwendung von zielgerichteten Fragen unterstützend. Er gibt genügend Zeit, hört aktiv zu und zeigt Anteilnahme. Die spezifischen Ressourcen des Klienten, seine Kompetenzen, mit denen er frühere ähnliche Probleme bewältigt hat, werden erforscht und schriftlich festgehalten. Das dient dazu, das Selbstwertgefühl des Klienten zu stärken. Jeder Gesprächsabschnitt wird mit einem Dialog-Konsens abgeschlossen (vgl. Mutzeck, 2002, S.106ff). Im dritten Beratungsschritt, dem Perspektivenwechsel, soll der Klient versuchen, sich die Problemsituation aus der Sicht des Interaktionspartners vorzustellen. Dies kann durch gedankliches Hineinversetzen oder durch Rollenspiel geschehen. Dadurch nimmt er etwas Abstand von seinen eigenen Gedanken und lernt, die Anschauungen oder Absichten von dem Interaktionspartner besser einzuschätzen, was ihm helfen kann, 18 seine eigene Einstellung zu ändern. Das Rollenspiel fördert die Selbstwahrnehmung und kann eine Verhaltensänderung bewirken (vgl. Mutzeck, 2002, S.108ff; Hackney, 1998, S.138ff). Der vierte Beratungsschritt ist die Analyse des Problems und die Fokussierung des Schlüsselproblems. Der Klärungsprozess soll vertieft und strukturiert werden. Hierzu versucht der Klient, Sinnzusammenhänge und Handlungsmuster herauszuarbeiten. Der Berater legt seinerseits seine Sichtweise dar. Er kann durch seine Fragen und Impulse dem Klienten neue Bedeutungssysteme eröffnen, die es diesem ermöglichen, starre Denkweisen zu durchbrechen bzw. zu erweitern und somit kognitive und emotionale Umstrukturierungen zu erfahren. Dabei ist wichtig, dass der Klient nicht das Gefühl hat, sich völlig verändern zu müssen, sondern dass er für seine speziell angesprochene Problemsituation neue Handlungsweisen lernen kann. Ergänzend zum Dialog können Visualisierungsmethoden benutzt werden, die den Klärungsprozess erleichtern. Es folgt eine Selbstbewertung seiner bisherigen Problemsicht, in der der Klient das, was ihm am meisten veränderungsbedürftig erscheint, benennt (vgl. Mutzeck, 2002, S.111ff). Die Bestimmung des Schlüsselproblems führt zum fünften Beratungsschritt, in dem die Zielsetzung abgeleitet und entwickelt wird. Der Klient beschreibt den Zustand, den er erreichen möchte. Dieses Ziel ist deutlich zu formulieren und schriftlich festzulegen. Manchmal ist es nötig, Teilziele zu benennen, um eine Überforderung und Frustration zu vermeiden. Abgeschlossen werden sollte dieser Schritt mit einer Überprüfung, ob das, was erarbeitet wurde, wirklich den Vorstellungen des Klienten entspricht (vgl. Mutzeck, 2002, S. 115f). Danach werden im sechsten Beratungsschritt die Handlungswege erarbeitet, mit denen das Ziel erreicht werden soll. Da es meist mehrere mögliche Wege gibt, sammeln Klient und Berater mittels Brainstorming alle Ideen, die ihnen einfallen. Diese Lösungsvorschläge werden schriftlich festgehalten, aber nicht bewertet. Es schließt ein zweiter Brainstorming-Teil an, diesmal mit Strukturvorgaben, die bestimmte Teilbereiche der möglichen Handlungswege hervorheben. Diese Vorgaben sollten jedoch nicht zu kompliziert und umfangreich sein und als Grundlage Aspekte der vorangegangenen gründlichen Problembearbeitung haben (vgl. Mutzeck, 2002, S.116ff). 19 Die Bewertung der Handlungswege und die autonome Entscheidung für eine der Handlungsmöglichkeiten erfolgen im siebten Beratungsschritt. Der Klient trifft aus den zusammengetragenen Lösungsalternativen, da er seine Alltagssituation am Besten kennt, eigenverantwortlich eine Auswahl. Der Berater unterstützt ihn dabei, indem er mit seinem Expertenwissen verschiedene Kriterien zur Bewertung helfend zur Verfügung stellt. Diese Kriterien in Form von selbstprüfenden Fragen zielen auf die Gefühle und Kompetenzen des Klienten und die Konsequenzen, Handhabbarkeit, Realisierbarkeit ect. der Lösungsalternativen. Es werden die Lösungsvorschläge herauskristallisiert, die als am geeignetsten empfunden werden, wobei wiederum hilfreich ist, Visualisierungsmethoden zu gebrauchen. Ungewöhnliche oder ganz neue Lösungswege werden nur selten gewählt, während der positive Kosten-Nutzen-Faktor eine große Rolle bei der Auswahl spielt (vgl. Mutzeck, 2002, S.119ff). Im achten Beratungsschritt werden die Handlungsschritte geplant und vorbereitet, ebenso Umsetzungshilfen und Entgegnungen bei Umsetzungsstörungen. Die ausgewählten Lösungsvorschläge werden in dieser Phase in konkrete Handlungsschritte für den Alltag umgewandelt. „Ein Handlungsschritt soll: eindeutig, konkret (tätigkeitsbezogen) und sprachlich einfach sein, möglichst beinhalten, was, wo, wann, wie, unter welchen Bedingungen, mit welcher Einstellung auszuführen ist, (und) als Absichtserklärung formuliert sein („Ich will...“, „Ich beabsichtige...“).“ (Mutzeck, 2002, S. 123). Handlungsschritte sollten klein und überschaubar sein und werden schriftlich festgehalten. Hilfen und Ressourcen, die für die Realisierung der geplanten Schritte einbezogen werden können, werden erkundet, aber auch Maßnahmen zur Vorbeugung oder Abwehr von eventuell eintretenden Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Schritte. Um zu vermeiden, dass seine Kräfte überbeansprucht werden, sollte der Klient eine Kräftebilanz durchführen, damit er sie gut einzuteilen lernt. Die Verbindlichkeit seiner Mitarbeit formuliert er in einer Selbstverpflichtung. Während der Schritte zum Handlungsziel ist immer wieder Selbstreflexion zu üben (vgl. Mutzeck, 2002, S.122130). Der neunte Beratungsschritt ist die Begleitung und Nachbereitung der Beratung. Der Berater begleitet seinen Klienten bei der Umsetzung der Schritte zum Ziel, indem er sich Erfahrungs- und Reflexionsberichte geben lässt. Dies muss nicht unbedingt unmittelbar geschehen, sondern kann ebensogut mittelbar sein und dient dazu, durch positive Rückmeldungen zu ermutigen oder aber Störfaktoren des 20 Problemlösungsprozesses aufzudecken und Rückschläge aufzufangen (vgl. Mutzeck, 2002, S.130). Durch ein abschließendes Gespräch wird der Beratungsprozess beendet. Zum Abschluss dieser Darstellung ist noch zu erwähnen, dass die Vorgehensweise in der kooperativen Beratung nicht zwingend in dieser Reihenfolge stattzufinden hat. Jede Beratung muss flexibel sein und sich an die spezielle Situation und Individualität des Klienten anpassen können. Die Aufgabe des Beraters ist auch hier, mit Empathie die optimale Vorgehensweise für gerade diesen Beratungsprozess mit diesem Klienten herauszuspüren und entsprechend zu reagieren. Die Struktur der kooperativen Beratung kann durch pädagogische und therapeutische Elemente ergänzt und erweitert werden (vgl. Mutzeck. 2002, S. 131). 6. Kompatibilität des klientenzentrierten Konzeptes Für seine Konzeption der kooperativen Beratung hat Mutzeck das klientenzentrierte Konzept Rogers verwendet und weiterentwickelt, und auch in andere Bereiche sozialpädagogischer Arbeitsfelder, wie schon in den Punkten 1.4. und 4.2. erwähnt, hat die personenzentrierte Gestaltung von Beratungsprozessen Einzug gehalten. Dabei spielen die Grundhaltungen des Beraters eine zentrale Rolle, indem sie sozusagen der Schlüssel für eine offene, vertrauensvolle Beziehung sind. Vertrauen wiederum ist die Grundlage für die Selbstexploration des Klienten, und Selbstexploration unter fachlicher, begleitender Hilfestellung eines Beraters ist eine Voraussetzung für Einsichten, die dem Klienten ermöglichen, starre Denk- und Handlungsschemata zu durchschauen. Die Anforderungen für den Ratsuchenden sind dabei nach innen wie nach außen gerichtet: hat er Einsicht in Zusammenhänge gewonnen, ist seine aktive Mitarbeit gefragt, um neue Verhaltensweisen einzuüben, die ein Erreichen des Ziels ermöglichen. Mir stellt sich nun die Frage, ob oder inwieweit dieser personenzentrierte Ansatz, der auf dem humanistischen Menschenbild und den sich darauf gründenden Störungstheorien aufbaut, mit anderen Ansätzen kompatibel bzw. kombinierbar ist. Zwei klassische Modelle möchte ich herausgreifen und einen Vergleich, der, um den Rahmen der Hausarbeit nicht zu sprengen, kurz gefasst bleiben muss und deswegen nicht beansprucht, umfassend zu sein, ziehen: das psychoanalytisch orientierte Konzept und das lernorientierte, verhaltensmodifizierende Konzept. 21 6.1.Vergleich zum psychoanalytisch orientierten Konzept Das klassische psychologische Persönlichkeitsmodell Freuds umfasst drei verschiedene seelische Bereiche, „die miteinander in einem Struktur- und Integrationsverhältnis stehen: Es, Ich, Über-Ich.“ ( Brem-Gräser, 1993, S.108). Das „Ich“ hat die Wünsche der Außenwelt gegenüber dem „Es“, das dem Lust-Unlust-Prinzip folgt, zu vertreten, das Verlangen des „Es“ der Außenwelt zu präsentieren und darauf zu achten, dass es selbst nicht über die Maßen von den Triebbedürfnissen des „Es“ und von den Geboten des „Über-Ich“, dessen Struktur in den ersten Lebensjahren grundgelegt wird und das dem Normen-Prinzip folgt, bedrängt wird. Gelingt das nicht, verdrängt das „Ich“ die daraus entstehenden, störenden Gefühle und Wahrnehmungen oder projiziert sie auf außerhalb von ihm Selbst liegende Objekte, was einerseits Schutz bedeutet, andererseits aber Einschränkung seiner inneren produktiven Möglichkeiten sowie der Wahrnehmung und Verarbeitung der objektiven Realität (vgl. Brem-Gräser, 1993, S.110f,127). Der Mensch steht sozusagen durch die in ihm wohnenden psychischen Instanzen, zwischen denen er zu regulieren hat, in ständiger innerer Spannung, der er zu entkommen bestrebt ist, weil er immer einen inneren Gleichgewichtszustand (vgl. Brem-Gräser, 1993, S.123) anstrebt. Hierbei entwickelt er Handlungsmuster, die ihm nicht oder nur teilweise bewusst sind und die aufzudecken sind. Nach Freud sind Kindheitserfahrungen von schwerwiegender Bedeutung und Ursache für späteres gestörtes Verhalten: wird eine der in strenger Abfolge verlaufenden Phasen der psychosexuellen Entwicklung nur unvollständig verarbeitet, so dass der Mensch auf ihr fixiert bleibt, treten Störungen auf. Weil sich diese Vorgänge im Unterbewusstsein abspielen, ergibt sich daraus für eine psychoanalytisch orientierte Behandlung die Notwendigkeit des Aufdeckens (Deutung) der kausalen Zusammenhänge und der Durcharbeitung der Kindheitsphasen des Klienten, um die Fixierung aufzuheben (vgl. Weinberger, 1988, S. 165). Somit ist die Beziehung zwischen Ratsuchendem und Helfer nicht horizontal. Durch das Deuten des Unbewussten durch den Therapeuten hat der Klient viel weniger Möglichkeiten, an dem Klärungsprozess aktiv teilzunehmen und Selbstexploration zu üben. Gerade aber die Selbstexploration ist erwiesenermaßen relevant für weiterführende Veränderungen (siehe 3.2.). Der Ratsuchende erfährt nicht die Art von positiver Wertschätzung und Akzeptanz wie in dem klientenzentrierten Konzept. Obwohl vom Therapeuten ein hohes Maß am Empathie verlangt wird, wird diese in einer ganz anderen Richtung, nämlich zum Deuten des Unbewussten, eingesetzt. Da 22 diese Erkenntnisse jedoch hypothetisch sind, ist auch der Dialogkonsens nicht durchführbar, denn wie sollte der Klient die Deutungen validieren können, da sie ja sein Unbewusstes betreffen. Seine potentiell vorhandenen Fähigkeiten, sich zur Selbstständigkeit hin zu entwickeln und eigenverantwortlich zu handeln, werden nicht berücksichtigt, er gilt vielmehr als festgelegt und durch sein Unterbewusstsein gesteuert. Obwohl beide Konzepte den ganzheitlichen Ansatz gemeinsam haben und die psychoanalytische Beratung gemäßigter als die Therapie gehandhabt wird, da sie nur dann angewandt wird, wenn kein „struktureller Instanzenkonflikt der Kindheit (...) bis in die Gegenwart virulent geblieben ist“ (Houben, 1975, S.133, zit. in BremGräser,1993, S.173), ist doch das ihr zugrunde liegende Menschenbild mit den dazu gehörenden Störungstheorien schlecht vereinbar mit dem klientenzentrierten Konzept mit dessen humanistischen Menschenbild und den daraus folgenden Störungstheorien. 6.2. Vergleich zum lernorientierten, verhaltensmodifizierenden Konzept Lerntheoretische, verhaltensmodifizierende Modelle befassen sich, wie schon der Name sagt, mit dem erlernten bzw. nicht erlernten und dem lernbaren Verhalten. Ursprung dieser Theorie ist der Behaviorismus. Eigenes Erleben, Selbstbeobachtung und unmittelbares Verstehen dessen, was in der Psyche geschieht, wird abgelehnt. Verhalten wird von außen genau beobachtet und beschrieben, wobei der kausale und deterministische Charakter der Reizwirkung aus der Umwelt betont wird. Es geschieht keine Deutung. Nach der Lerntheorie erwirbt der Mensch seine Persönlichkeit vorrangig durch Verhaltensweisen, die er bewusst und durch Reflexion von seiner Umwelt lernt, indem er auf Reize reagiert, und die als „Und-Summe“ einzelner Gewohnheiten angesehen werden. Alles Verhalten zielt darauf, das ursprüngliche homöostatische Gleichgewicht wiederherzustellen (vgl. Brem-Gräser, 1993, S.190ff, 214). Da Verhalten durch den Prozess von Trieb-Hinweis-Reaktion-Verstärkung gelernt bzw. konditioniert wird, ist es möglich, durch Gegenkonditionierung Verhaltensweisen, die unerwünscht sind, zu ändern und Verhaltensdefizite durch einen Aufbau erwünschter Verhaltensweisen zu ersetzen oder auszugleichen. Gestörtes Verhalten wird also als falsch oder nicht gelerntes Verhalten definiert, das korrigiert werden kann (vgl. Weinberger, 1988, S. 165). Es wird keine Aussage über die zugrunde liegende „Natur des Menschen“ gemacht (vgl. Brem-Gräser, 1993, S. 320). 23 Zum beraterischen Vorgehen gehört die genaue Verhaltensanalyse, die Planung der Strategie in der Beratung sowie die Vermittlung entsprechender Lernstrategien. Der Schwerpunkt liegt auf den Techniken, nicht in erster Linie auf der Beziehung, auch wenn vom Berater einfühlsames Zuhören und Akzeptanz in seinem Verhalten gegenüber dem Klienten erwartet wird und in der Verhaltenstherapie innerhalb der letzten Jahre eine deutliche Hinwendung zu einer stärkeren Gewichtung des Interaktions- und Beziehungsgeschehens vollzogen wurde (vgl. Brem-Gräser, 1993, S.230,300ff,308). Gemeinsam mit dem klientenzentrierten Konzept hat das lernorientierte, verhaltensmodifizierende Modell, dass es das „Hier und Jetzt“ betrachtet, keine Ursachen im Unbewussten sucht und bei der Entwicklung von Lösungsstrategien von dem Ist-Zustand ausgeht. Ebenso gemeinsam ist beiden Konzepten die Akzeptanz und Ruhe vermittelnde Haltung, die nicht wertet und es dem Klienten erleichtert, sich auch den unangenehmen Gefühlen zu stellen, sowie das Modellverhalten des Beraters (vgl. Weinberger, 1988, S.166; Sander, 1999, S.84f). Unterschiede aber bestehen in der Beratungsstrategie, da die Persönlichkeitskonzepte gestörtes Verhalten verschieden erklären: während das lernorientierte, verhaltensmodifizierende Modell von erlerntem Fehlverhalten ausgeht, das durch äußere Reizbedingungen determiniert wurde und darum durch systematische Steuerung durch den Berater, der die Gesetzmäßigkeiten des Verhaltens genau kennt, abgebaut werden kann (vgl. Weinberger, 1988, S.166f), bringt das klientenzentrierte, kooperative Konzept gestörtes Verhalten in Zusammenhang mit Differenzen, die zwischen dem Selbstkonzept, dem Wirklichkeitskonzept und den Erfahrungen des Klienten bestehen. In der Beratung bestimmt der Klient im Wesentlichen Gesprächsinhalt und Tempo selbst und kann durch Selbstexploration Zugang zu seinen Gefühlen, Einstellungen und Motiven finden, was ihm ermöglicht, eigenverantwortlich Veränderungen, die von seinen Einstellungen ausgehend sich auf die Handlungen auswirken, vorzunehmen und mehr Selbstbewusstsein zu entwickeln (vgl.Weinberger, 1988, S.166f). Der Berater des lernorientierten, verhaltensmodifizierenden Modells dagegen legt Methoden und Richtung der Beratung fest. „Die Diagnostik beschränkt sich auf die Beschreibung der auslösenden Bedingungen und den Zusammenhang mit dem Verhalten des Klienten; sie bezieht sich nicht auf überdauernde Persönlichkeitszüge.“ (Bommert u. Plessen, 1978, S.27, zit. in Brem-Gräser, 1993, S.321). Die Beratung verläuft eher direktiv. 24 7. Stellungnahme In der Auseinandersetzung mit dem Konzept der kooperativen Beratung und den Kurzvergleichen mit den beiden anderen Theorien ist mir deutlich geworden, wie bestimmend die Menschenbildkonzeption und die mit ihr zusammenhängende Störungstheorie sich auf das Verhalten und Vorgehen des Beraters auswirkt. Die Anteilnahme, die uneingeschränkte Wertschätzung und das Vertrauen in die Fähigkeiten des Ratsuchenden, unter Hilfestellung selbst zu Lösungen zu kommen, die genau seiner Persönlichkeit entsprechen, scheinen meines Erachtens die wichtigsten und erfolgversprechendsten Faktoren in der Beratung zu sein, denn dadurch kann die vertrauensvolle Beziehung entstehen, die es dem Klienten ermöglicht, sich auf kognitiver und emotionaler Ebene mehr zu öffnen, echte Bereitschaft zu Veränderung zu entwickeln und Motivation zur aktiven Mitarbeit hervorzubringen. Das kooperative, personenzentrierte Konzept, die horizontale Beziehungsgestaltung, gesteht dem Menschen eindeutig am meisten Selbstbestimmungs- und Entwicklungsfähigkeit zu und bezieht ihn am meisten in die Problemlösungsfindung mit ein. Dennoch möchte ich die Wirksamkeit anderer Theorien, die in zahlreichen empirischen Untersuchungen nachgewiesen wurde, damit nicht in Frage stellen. Jedes Modell ist in sich schlüssig und plausibel. Der Mensch ist ein sehr komplexes Wesen. Es schiene mir zu einfach, alle seine Probleme nur auf eine Art zu erklären oder lösen zu wollen. Entwicklungsgeschichte, Selbstkonzept und erlerntes (Fehl-)Verhalten sehe ich als „Bausteine“ seines Lebens, die im Zusammenspiel seine Individualität hervorgebracht haben, gleich einem dreidimensionalen Puzzle. Das bedeutet, Handlungsmuster können sowohl durch Entwicklungsstörungen, durch Wahrnehmung und Informationsverarbeitung, durch Selbstkonzept und Erfahrungen, die dem Selbstkonzept entgegenstehen als auch durch Konditionierung entstehen. Zudem können Handlungen bewusst oder unbewusst, geplant oder gesteuert sein. Mutzeck schreibt hierzu: „ Eine (Erklärungs-) Theorie sollte zwar eine interne Widersprüchlichkeit vermeiden und eine möglichst widerspruchsfreie Vernetzung ihrer konstituierenden Annahmen darstellen. Sie sollte aber keinen Universalitätsanspruch vertreten.“ und: „Zur Erklärung von Verhalten bzw. Verhaltensstörungen sind unterschiedliche Sichtweisen vom Zugangsweg zum Menschen heranzuziehen.(...) Eine Sichtweise (..) ist wie der Kegelschein einer brennenden Taschenlampe. Mit dem Schein kann man einen Teil eines dunklen Raumes erhellen; der nicht erleuchtete Teil bleibt im Dunkel.“ (Mutzeck, 2002, S.41). 25 Daraus folgt, dass es durchaus Problemsituationen geben kann, die mit dem kooperativen Konzept nicht optimal erfasst werden können. In dem Zusammenhang könnte auch die Frage, ob Beratung oder Therapie angemessen ist, wichtig werden. Die Art und die Schwere der Störung sind dabei ausschlaggebend (siehe auch das Zitat von Sander in 1.2.). Auch halte ich es für möglich, dass innerhalb des methodischen Vorgehens der kooperativen Beratung Gegenkonditionierung in bestimmten Situationen ein Handlungsweg sein könnte. Das ist abhängig von den vorangegangenen Schritten und der Art des Problems und setzt, bedingt durch die Kooperation zwischen Berater und Klient, Einsicht durch ausgeübte Selbstexploration des Klienten voraus und seine autonome Entscheidung für diesen Problemlösungsweg. Berater heute sind nicht immer festgelegt auf eine Methode. Es wird eine Fülle von „Werkzeug“ (Tools) angeboten, das Ähnlichkeiten aufweist, nur Schwerpunkte anders setzt, das kombinierbar ist und aus dem entsprechend der speziellen Problematik und der persönlichen Neigung des Beraters ausgewählt werden kann. „Dieses ist aber nicht einem unreflektierten, nur auf Methoden fixierten, Verhalten gleichzusetzen.“ (Mutzeck, 2002, S.42). Da aber, darüber sind sich die meisten Autoren einig, die Beziehung ein ganz wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Beratung ist, eignet sich das klientenzentrierte Konzept ideal für die soziale Arbeit. Das integrative Modell unterschiedlicher Beratungstypen von Klaus Sander (siehe 1.4.) zeigt die Vielseitigkeit seiner Einsetzbarkeit. Gerade für Menschen, die in einem Lebensbereich Probleme haben, mit denen sie alleine nicht fertig werden, und die darum mit sich selbst unzufrieden und oft auch von der Umwelt mit negativen Werturteilen bedacht sind, ist eine von Akzeptanz, positiver Wertschätzung und Wärme geprägte Beziehung zu dem Berater entscheidend für eine konstruktive Persönlichkeitsentwicklung als Grundvoraussetzung dafür, Angstund Verteidigungsverhalten abzubauen und Entscheidungen treffen zu lernen (vgl. Weinberger, 1988, S.44f). 7.1. Praktikumserfahrungen In meinem Praktikum, das ich in einem autonomen Frauenhaus absolviert habe, habe ich genau das miterleben können. 26 Zuerst möchte ich eine kurze Situationsschilderung geben: Von den dreizehn Frauen, zu denen ich während dieser Zeit einen Kontakt aufbauen konnte, waren vier Frauen Deutsche und neun Migrantinnen, zwei davon ehemalige Bewohnerinnen, die weiterhin begleitet wurden. Eine der Migrantinnen sprach überhaupt nicht deutsch, eine zweite nur äußerst wenig, die anderen konnten sich mehr oder weniger gut verständigen. Meine Aufgabenbereiche waren Ämter- und Institutionsgänge aller Art zusammen mit den Frauen, Hilfe bei Verhandlungen mit Kranken- und Sparkasse, Begleitung bei Arztbesuchen mit Übersetzungsversuchen, die oft mit viel Gestik verbunden waren, Begleitung zur Polizei (nach Aufbau eines Vertrauensverhältnisses und mit Hinzunahme eines von der Polizei gestellten Dolmetschers) und Gespräche mit den Frauen, die sich unmittelbar ergaben. Da mein Praktikum teils in den Sommerferien lag, unternahm ich auch einige Aktionen mit den Kindern der Bewohnerinnen. Außerdem durfte ich bei Beratungsgesprächen der Bewohnerinnen mit ihrer jeweiligen Betreuerin dabei sein und Beratung „live“ miterleben, und ich nahm an einem Anhörungsgespräch im Jugendamt wegen eines Antrags auf Teilsorgerecht teil. Nun zu meinen Beobachtungen und Reflexionen: Die Hilfe, die den Bewohnerinnen zuteil wurde, geschah zum großen Teil in dem Bereich Lebenswelterfahrung, die Lösungsangebote bestanden in den Bereichen Information und Bewältigung. In den Beratungsgesprächen aber wurden auch die Bereiche Beziehungs- und Selbsterfahrung angesprochen und der Schwerpunkt der Angebote bestand hier in der Klärung und teils in der Bewältigung. Das entspricht in etwa den Typen 1, 3, 5, 6, 7, 8 (Mutter und Kind; Bewohnerinnen untereinander) und 9 des Modells von Sander. Bei den deutschen Frauen waren mehr Voraussetzungen und Möglichkeiten für eine Beziehung auf nicht-direktiver Ebene gegeben als bei den Migrantinnen, was durch die fehlenden Artikulierungsfähigkeiten und der sich daraus ergebenden Verständigungsschwierigkeiten dieser zu erklären ist. Gerade im Umgang mit Ämtern war durch das Nichtverstehen eine große Unsicherheit bei den Migrantinnen, was manchmal erforderte, dass eine Mitarbeiterin die Gesprächsführung, z.B. bei einem Telefonat, übernehmen musste. Dennoch wurde die horizontale Beziehungsform immer angestrebt, weil jede Frau als Expertin ihres Lebens angesehen wurde und deshalb auch 27 keine der Mitarbeiterinnen eine Entscheidung für eine Bewohnerin getroffen hat, selbst dann nicht, wenn diese es bevorzugt hätte. Durch die gegebenen Sprachmöglichkeiten war es bei den deutschen Frauen eher möglich, das methodische Vorgehen der kooperativen Beratung anzuwenden. Die von Mutzeck beschriebene personenorientierte Gesprächsführung aber war auch bei den Migrantinnen soweit möglich, als sie in ihrem Formulieren nachkommen konnten. Es wurde sehr deutlich, dass gerade die Grundhaltungen Empathie, Akzeptanz und Kongruenz, und besonders auch die Anteilnahme, wesentlich zu einer vertrauensvollen Beziehung beigetragen haben. Dabei fiel mir auf, dass die Migrantinnen schneller Zutrauen fassten als die deutschen Frauen, und ich führe das darauf zurück, dass sie durch ihre sprachlichen Schwierigkeiten noch viel empfänglicher auf der Ebene der mitmenschlichen Wärme waren, vergleichbar z.B. mit dem ausgeprägteren Hörsinn eines Blinden. Bestätigt hat sich für mich auch die von Mutzeck dargestellte Berateraktivität 2, Anteilnahme zeigen, aktives Zuhören mit der Kompetenz „Zeit geben“, als ich in einem Gespräch mit einer Migrantin, die sehr niedergeschlagen war, weil sie erfahren hatte, dass das Baby, das sie erwartet, behindert ist, Pausen zugelassen habe. Durch mein Zuhören, ohne Ratschläge zu erteilen oder vorschnell tröstende Worte geben zu wollen, konnte sie diese Situation, durch ihre Freiheit zu reden und zu schweigen, ein Stück weit gefühlsmäßig verarbeiten und klären. Am Ende des Gesprächs war sie gelöst, die bedrückende Schwere, die am Anfang zu spüren war, war weg. 7.2. Schlussbemerkungen Für die Beratung in sozialpädagogischen Bereichen und in der Sozialarbeit ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung die grundlegendste aller Bedingungen! Hierin herrscht unter allen Autoren, die ich zu dem Thema „Beratung“ gelesen habe, uneingeschränkte Übereinstimmung. „Die Verwirklichung der Beziehungsbedingungen Anteilnahme und Commitment sind wichtig im Hinblick auf die ganz besondere Art der Klientel in der Sozialpädagogik und Sozialarbeit. Diese Klienten sprechen besonders auf Anteilnahme an und spüren sehr schnell, ob der Berater sich zu Verantwortlichkeit und Verpflichtung für den Klienten hinbewegt.“ (Sander, 1999, S.240). 28 Hinzu kommt, dass das klienten- bzw. personenzentrierte Konzept von einem Menschenbild ausgeht, das dem Ratsuchenden eigene Kompetenzen zugesteht und diese fördert. Auch das hilft wesentlich mit, diese vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Das Vorgehen in der Beratung kann variieren, die Konzeption ist erweiterbar und nicht rigid, sie richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsfeld. So ist z.B. im Schulbereich, den Mutzeck anspricht, ein anderes Vorgehen möglich als im Frauenhaus, u.a. auch deshalb, weil dort praktische und persönliche Fragen dominieren und eine in die Zukunft gerichtete umfassende Problemlösung oft erst mit dem Auszug aus dem Frauenhaus und dem Aufbau einer eigenen Existenz ins Blickfeld gelangt (vgl. Brandau u.a., 1990, S.5). Erfahrene Berater unterscheiden sich von unerfahrenen dadurch, dass sie ein größeres Verhaltensrepertoire besitzen und verwirklichen (vgl. Weinberger, 1988, S.134). Auch diese Aussage stellt noch einmal in den Vordergrund, dass es nicht „die“ Methode ist, die Beratung effektiv werden lässt, sondern die Fähigkeit, empathisch das jeweils Richtige für die spezielle Situation herauszuspüren. Sander kommentiert: „In der Praxis wäre meines Erachtens die intuitive Lösung einer Lösung vorzuziehen, die sich ausschließlich an den ungefähren (schwachen) Zusammenhängen eines ‚wissenschaftlichen‘ Basiswissens orientiert.“ (Sander, 1999, S.243). 29 Literatur Belardi, N. u.a., (2001), Beratung, Eine sozialpädagogische Einführung, 3.unveränderte Auflage, Beltz Verlag, Weinheim u. Basel. Biermann-Ratjen, E. u.a., (1979), Gesprächspsychotherapie – Verändern durch Verstehen, in: Sander, K., (1999), Personenzentrierte Beratung. Bommert, H. u. U. Plessen, (1978), Psychologische Erziehungsberatung, in: Brem-Gräser, L., (1993), Handbuch der Beratung für helfende Berufe, Band 2. Brandau, H. u.a., (1990), Wege aus Misshandlungsbeziehungen, Unterstützung für Frauen und ihre Kinder vor und nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus, 1. Aufl., Centaurus Verlagsgesellschaft, Pfaffenweiler. Brem-Gräser, L. (1993), Handbuch der Beratung für helfende Berufe, Band 2, 1. Aufl., Ernst Reinhardt, GmbH & Co, Verlag, München. Dietrich, G., (1987), Spezielle Beratungspsychologie, in: Mutzeck, W., (2002), Kooperative Beratung. Hackney, H. u. L. Sherilyn Cormier, (1998), Beratungsstrategien Beratungsziele, 4. Aufl., Ernst Reinhardt, GmbH & Co, Verlag, München. Hirsch, A. u. A. Schmidtchen, (1981), Beratung, in: Mutzeck, W., (2002), Kooperative Beratung. Houben, A., (1975), Klinisch-psychologische Beratung, in: Brem-Gräser, L., (1993), Handbuch der Beratung für helfende Berufe, Band 2. Mutzeck, W., (2002), Kooperative Beratung, Grundlagen und Methoden der Beratung und Supervision im Berufsalltag, 4. Überarbeitete. u. erweiterte Auflage, Beltz Verlag, Weinheim u. Basel. Rogers, C., (1978), Die Kraft des Guten – ein Appell zur Selbstverwirklichung, in: Sander, K., (1999), Personenzentrierte Beratung. Sander, K., (1999), Personenzentrierte Beratung, Ein Arbeitsbuch für Ausbildung und Praxis, 1. Auflage, Beltz Verlag, Weinheim u. Basel. Schulz von Thun, F., (1999), Miteinander reden 1, Störungen und Klärungen, Originalausgabe 725.-754.Tausend, Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg. Weinberger, S., (1988), Klientenzentrierte Gesprächsführung, Eine Lern- und Praxisanleitung für helfende Berufe, 3. Aufl., Beltz Verlag, Weinheim u. Basel. 30