BÜNDNIIS 90/DIE GRÜNEN IM KREISTAG DES REMS-MURR-KREIS WILLI HALDER, GEREUT 4, 71364 WINNENDEN Kreistagsfraktion im RemsMurr-Kreis, Willi Halder Sprecher der Kreistagsfraktion Gereut 4 71364 Winnenden 07195-177188 0171-6556831 FAX 07195-947804 [email protected] Rede zum Geze Backnang Kreistagssitzung am 13.12.2010 Es gilt das gesprochene Wort gruene-rems-murr.de willi-halder.de www.gruenebw.de/landtagswahl2011/kandidatinnen/willihalder.html Die ambulante medizinische Versorgung ist in einem dramatischen Wandel begriffen. Die Ausgaben im Gesundheitswesen sind in den letzten Jahrzehnten enorm gestiegen. Ein Ende der Aufwärtsspirale ist, trotz aller Bemühungen, nicht in Sicht. Sowohl in der stationären, als auch in der ambulanten medizinischen Versorgung ist die Erbringung von Leistungen unter wirtschaftlichen Vorgaben das Gebot der Stunde, ohne das die Qualität der Versorgung darunter leiden darf. Schon vor Jahren hat der Gesetzgeber neue Versorgungsstrukturen zugelassen. Ein Kernstück bildet die Möglichkeit der Vernetzung von Anbietern im Gesundheitsmarkt. Die im Rems-Murr-Kreis entstehenden Gesundheitszentren sind eine Antwort in Richtung neuer Versorgungsstrukturen. Die direkte Anbindung solcher Zentren an ein Krankenhaus ist die optimalste Form, weil hier stationäre und ambulante Versorgung eng vernetzt werden können. Stationäre Behandlung ist bei der medizinischen Versorgung der kostenintensivste Anteil. Mit guter Vernetzung kann vieles ambulant gemacht werden, ohne dass der Patient einen Nachteil davon hätte. Viele werden es sogar begrüßen, nicht ins Krankenhaus zu müssen. Neben der räumlichen Vernetzung ist die Etablierung von Versorgungsstrukturen in Bezug auf ein bestimmtes Krankheitsbild möglich. Beispielsweise könnte bei einem Schlaganfall die Vernetzung der Beteiligten, wie Klinik, niedergelassene Haus- und Fachärzte , Ergo- und Physiotherapeuten, Apotheker, Sanitätshäuser und ambulante Pflegedienste die stationäre Behandlung verkürzen sowie eine stationäre Reha möglicherweise überflüssig machen. Zudem könnte der Patient in seiner häuslichen Umgebung bleiben. Die so vernetzten Anbieter würden mit der Kasse einen Vertrag über die Versorgung von Schlaganfallpatienten schließen, erhielten dafür ein Budget, von dem stationäre, ambulante Versorgung und die Hilfsmittel zu bezahlen sind. Einsparungen kämen Bankverbindung: Bank: Volksbank Rems, Kontonummer: 828 657 009, Bankleitzahl: 602 901 10 www.gruene-rems-murr.de hier also direkt den Beteiligten zugute. Die gesetzlichen Vorrausetzungen für solche Versorgungsstrukturen gibt es bereits. Die Politik wird zunehmend deren Umsetzung einfordern. Der RMK wird zusammen mit der RMG mit der Einrichtung des GEZE Backnang einen weiteren Baustein schaffen, den Herausforderungen der Gesundheitspolitik zu begegnen. Mit dem Beschluss vom 14.Juli 2008 stehen wir in der Pflicht, der Bevölkerung von Backnang und Umgebung eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau und mit Zukunftspotential zur Verfügung zu stellen. Eine ambulante Versorgung ist eine attraktive Lösung, zumal im operativen Bereich immer mehr ambulant gemacht werden kann und soll. Die Bereitstellung eines ambulant genutzten OP-Saales ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Der Kreis kann jedoch nicht eine Immobilie bereitstellen, die im Wettbewerb stehende Anbieter einseitig begünstigt. Es muss darstellbar sein, welche Bereiche dem allgemeinen Interesse dienen, um den Beihilfevorschriften, dem Wettbewerbsrecht und EU Recht zu genügen. Niedergelassene Ärzte sind Freiberufler, die (noch) nicht auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Ein Mietpreis muss den Gesetzen des Marktes entsprechen. Der von der RMG vorgeschlagene Mietpreis von 7.50 € /m2 ist sehr attraktiv für ein Ärztehaus. Der Kreis darf nur Bereiche bezuschussen, die von allgemeiner Notwendigkeit sind. Dass ein ambulanter OP und eine Notfallpraxis notwendig sind, ist unstrittig, aber dienen sie auch dem allgemeinen Interesse? Dazu bedarf es einiger Anmerkungen. Eine Notfallpraxis ist streng zu trennen von der Notfallversorgung durch Rettungsdienste und Notarzt. Jeder Arzt unterschreibt mit seiner Niederlassung die Verpflichtung, 24 Stunden täglich für seine Patienten zur Verfügung zu stehen oder einen Vertreter zu benennen. Die ärztliche Versorgung wird so am Wochenende und in der Nacht gewährleistet. Da dies eine große Belastung für jeden niedergelassenen Arzt ist, wurde von den Ärzten das Konzept der Notfallpraxen entwickelt. Die Praxis befindet sich an einem zentralen Ort, bestenfalls in der Nähe eines Krankenhauses und versorgt einen größeren Einzugsbereich. Die niedergelassenen Ärzte sind für den Betrieb der Praxis zuständig. In den vergangenen Jahren hat sich die Tendenz massiv verstärkt, in der Nacht und am Wochenende die Klinikambulanzen aufzusuchen, die aber nicht zuständig sind und auch nicht die entsprechenden Abrechnungsmöglichkeiten besitzen. Diese Entwicklung hat sich schleichend vollzogen, dennoch sind zunächst die niedergelassenen Ärzte zuständig. Hier setzt die im Beschlussantrag genannte Filterfunktion der Notfallpraxis ein. Es ist im Interesse der RMK, dass die Patienten wieder verstärkt die für sie zuständigen ambulant tätigen Ärzte aufsuchen, also eine Notfallpraxis und nicht in die Klinik gehen. Es ist also von betriebswirtschaftlichem Interesse, dass das RMK hier ein finanzielles Engagement zeigt. Ambulante Operationen unterstützen das Interesse der Klinik, ambulante vor stationärer Behandlung. Dies ist auch im Interesse der Patienten. Leider kann unter den jetzigen Rahmenbedingungen ein ambulanter OP nicht wirtschaftlich betrieben werden, für die Zukunft sind die Krankenkassen aufgefordert, diesem Umstand in Honorarverhandlungen Rechnung zu tragen, denn auch sie profitieren von Einsparungen. Die ursprünglich im GEZE Backnang geplante Rettungswache ist für das Konzept des Hauses nicht zwingend notwendig. Dennoch hätte es Charme gehabt, diese auch unterbringen zu können. An dieser Stelle n och ein Wort zur Notfallversorgung im Rems Murr Kreis. Allen ist mittlerweile bekannt, dass im Weissacher Tal ein tapferer Ritter mit einem Gummischwert sein Unwesen treibt. Ihm scheint nicht klar zu sein, das sein Schwert nicht aus Stahl ist und keine Schlagkraft hat. Die Verantwortung für die Notfallversorgung liegt beim Bereichsausschuss Notfallversorgung, nicht bei der Kreisverwaltung. Diese ist nur für die Umsetzung der Vorgaben verantwortlich. Mit dem Notarztstandort in Althütte ist die Verwaltung dem bereits nachgekommen. Das Spiel mit den Ängsten der Bevölkerung ist populistisch und nicht nachvollziehbar. Ich würde mir wünschen, dass der Spaßguerilla aus dem Weissacher Talsein Treiben, das in unverantwortlicher Weise Ängste bei den Bürgerinnen und Bürgern hervorruft, einstellt. In welchem Zustand muss eine Partei befinden, die so einen populistischen Quertreiber zum Landtagskandidaten kürt. Die rechtliche und finanzielle Konstruktion des Geze Backnang ist kompliziert und dem Mix aus politischer Notwendigkeit und den vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen geschuldet. Gesundheitszentren sind unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen eine richtige Antwort auf die Probleme im Gesundheitswesen. Zu bedenken bleibt, dass solche Zentren die Versorgung in der Fläche ausdünnen. Besonders im ländlichen Raum werden politische Antworten gefragt sein. In naher Zukunft werden sich insbesondere die Bürgermeister ländlicher Gemeinden damit beschäftigen müssen. Wir stimmen dem Konzept GEZE Backnang zu. Peter Höschele Remshalden 13. Dezember 2010