Rede zum Geze Backnang Kreistagssitzung am 13.12.2010 Es gilt

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BÜNDNIIS 90/DIE GRÜNEN IM KREISTAG DES REMS-MURR-KREIS
WILLI HALDER, GEREUT 4, 71364 WINNENDEN
Kreistagsfraktion im RemsMurr-Kreis, Willi Halder
Sprecher der Kreistagsfraktion
Gereut 4
71364 Winnenden
07195-177188
0171-6556831
FAX 07195-947804
[email protected]
Rede zum Geze Backnang
Kreistagssitzung am 13.12.2010
Es gilt das gesprochene Wort
gruene-rems-murr.de
willi-halder.de
www.gruenebw.de/landtagswahl2011/kandidatinnen/willihalder.html
Die ambulante medizinische Versorgung ist in einem dramatischen Wandel begriffen.
Die Ausgaben im Gesundheitswesen sind in den letzten Jahrzehnten enorm
gestiegen. Ein Ende der Aufwärtsspirale ist, trotz aller Bemühungen, nicht in Sicht.
Sowohl in der stationären, als auch in der ambulanten medizinischen Versorgung ist
die Erbringung von Leistungen unter wirtschaftlichen Vorgaben das Gebot der
Stunde, ohne das die Qualität der Versorgung darunter leiden darf.
Schon vor Jahren hat der Gesetzgeber neue Versorgungsstrukturen zugelassen. Ein
Kernstück bildet die Möglichkeit der Vernetzung von Anbietern im Gesundheitsmarkt.
Die im Rems-Murr-Kreis entstehenden Gesundheitszentren sind eine Antwort in
Richtung neuer Versorgungsstrukturen. Die direkte Anbindung solcher Zentren an
ein Krankenhaus ist die optimalste Form, weil hier stationäre und ambulante
Versorgung eng vernetzt werden können. Stationäre Behandlung ist bei der
medizinischen Versorgung der kostenintensivste Anteil.
Mit guter Vernetzung kann vieles ambulant gemacht werden, ohne dass der Patient
einen Nachteil davon hätte. Viele werden es sogar begrüßen, nicht ins Krankenhaus
zu müssen. Neben der räumlichen Vernetzung ist die Etablierung von
Versorgungsstrukturen in Bezug auf ein bestimmtes Krankheitsbild möglich.
Beispielsweise könnte bei einem Schlaganfall die Vernetzung der Beteiligten, wie
Klinik, niedergelassene Haus- und Fachärzte , Ergo- und Physiotherapeuten,
Apotheker, Sanitätshäuser und ambulante Pflegedienste die stationäre Behandlung
verkürzen sowie eine stationäre Reha möglicherweise überflüssig machen. Zudem
könnte der Patient in seiner häuslichen Umgebung bleiben. Die so vernetzten
Anbieter würden mit der Kasse einen Vertrag über die Versorgung von
Schlaganfallpatienten schließen, erhielten dafür ein Budget, von dem stationäre,
ambulante Versorgung und die Hilfsmittel zu bezahlen sind. Einsparungen kämen
Bankverbindung:
Bank: Volksbank Rems, Kontonummer: 828 657 009, Bankleitzahl: 602 901 10
www.gruene-rems-murr.de
hier also direkt den Beteiligten zugute. Die gesetzlichen Vorrausetzungen für solche
Versorgungsstrukturen gibt es bereits. Die Politik wird zunehmend deren Umsetzung
einfordern.
Der RMK wird zusammen mit der RMG mit der Einrichtung des GEZE Backnang
einen weiteren Baustein schaffen, den Herausforderungen der Gesundheitspolitik zu
begegnen. Mit dem Beschluss vom 14.Juli 2008 stehen wir in der Pflicht, der
Bevölkerung von Backnang und Umgebung eine medizinische Versorgung auf
hohem Niveau und mit Zukunftspotential zur Verfügung zu stellen. Eine ambulante
Versorgung ist eine attraktive Lösung, zumal im operativen Bereich immer mehr
ambulant gemacht werden kann und soll. Die Bereitstellung eines ambulant
genutzten OP-Saales ist dafür eine wichtige Voraussetzung. Der Kreis kann jedoch
nicht eine Immobilie bereitstellen, die im Wettbewerb stehende Anbieter einseitig
begünstigt. Es muss darstellbar sein, welche Bereiche dem allgemeinen Interesse
dienen, um den Beihilfevorschriften, dem Wettbewerbsrecht und EU Recht zu
genügen.
Niedergelassene Ärzte sind Freiberufler, die (noch) nicht auf staatliche Hilfe
angewiesen sind. Ein Mietpreis muss den Gesetzen des Marktes entsprechen. Der
von der RMG vorgeschlagene Mietpreis von 7.50 € /m2 ist sehr attraktiv für ein
Ärztehaus. Der Kreis darf nur Bereiche bezuschussen, die von allgemeiner
Notwendigkeit sind. Dass ein ambulanter OP und eine Notfallpraxis notwendig sind,
ist unstrittig, aber dienen sie auch dem allgemeinen Interesse? Dazu bedarf es
einiger Anmerkungen.
Eine Notfallpraxis ist streng zu trennen von der Notfallversorgung durch
Rettungsdienste und Notarzt. Jeder Arzt unterschreibt mit seiner Niederlassung die
Verpflichtung, 24 Stunden täglich für seine Patienten zur Verfügung zu stehen oder
einen Vertreter zu benennen. Die ärztliche Versorgung wird so am Wochenende und
in der Nacht gewährleistet. Da dies eine große Belastung für jeden niedergelassenen
Arzt ist, wurde von den Ärzten das Konzept der Notfallpraxen entwickelt. Die Praxis
befindet sich an einem zentralen Ort, bestenfalls in der Nähe eines Krankenhauses
und versorgt einen größeren Einzugsbereich. Die niedergelassenen Ärzte sind für
den Betrieb der Praxis zuständig.
In den vergangenen Jahren hat sich die Tendenz massiv verstärkt, in der Nacht und
am Wochenende die Klinikambulanzen aufzusuchen, die aber nicht zuständig sind
und auch nicht die entsprechenden Abrechnungsmöglichkeiten besitzen. Diese
Entwicklung hat sich schleichend vollzogen, dennoch sind zunächst die
niedergelassenen Ärzte zuständig. Hier setzt die im Beschlussantrag genannte
Filterfunktion der Notfallpraxis ein. Es ist im Interesse der RMK, dass die Patienten
wieder verstärkt die für sie zuständigen ambulant tätigen Ärzte aufsuchen, also eine
Notfallpraxis und nicht in die Klinik gehen. Es ist also von betriebswirtschaftlichem
Interesse, dass das RMK hier ein finanzielles Engagement zeigt.
Ambulante Operationen unterstützen das Interesse der Klinik, ambulante vor
stationärer Behandlung. Dies ist auch im Interesse der Patienten. Leider kann unter
den jetzigen Rahmenbedingungen ein ambulanter OP nicht wirtschaftlich betrieben
werden, für die Zukunft sind die Krankenkassen aufgefordert, diesem Umstand in
Honorarverhandlungen Rechnung zu tragen, denn auch sie profitieren von
Einsparungen.
Die ursprünglich im GEZE Backnang geplante Rettungswache ist für das Konzept
des Hauses nicht zwingend notwendig. Dennoch hätte es Charme gehabt, diese
auch unterbringen zu können. An dieser Stelle n och ein Wort zur Notfallversorgung
im Rems Murr Kreis. Allen ist mittlerweile bekannt, dass im Weissacher Tal ein
tapferer Ritter mit einem Gummischwert sein Unwesen treibt. Ihm scheint nicht klar
zu sein, das sein Schwert nicht aus Stahl ist und keine Schlagkraft hat. Die
Verantwortung für die Notfallversorgung liegt beim Bereichsausschuss
Notfallversorgung, nicht bei der Kreisverwaltung. Diese ist nur für die Umsetzung der
Vorgaben verantwortlich. Mit dem Notarztstandort in Althütte ist die Verwaltung dem
bereits nachgekommen. Das Spiel mit den Ängsten der Bevölkerung ist populistisch
und nicht nachvollziehbar. Ich würde mir wünschen, dass der Spaßguerilla aus dem
Weissacher Talsein Treiben, das in unverantwortlicher Weise Ängste bei den
Bürgerinnen und Bürgern hervorruft, einstellt.
In welchem Zustand muss eine Partei befinden, die so einen populistischen
Quertreiber zum Landtagskandidaten kürt.
Die rechtliche und finanzielle Konstruktion des Geze Backnang ist kompliziert und
dem Mix aus politischer Notwendigkeit und den vorhandenen rechtlichen
Rahmenbedingungen geschuldet.
Gesundheitszentren sind unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen eine
richtige Antwort auf die Probleme im Gesundheitswesen. Zu bedenken bleibt, dass
solche Zentren die Versorgung in der Fläche ausdünnen. Besonders im ländlichen
Raum werden politische Antworten gefragt sein. In naher Zukunft werden sich
insbesondere die Bürgermeister ländlicher Gemeinden damit beschäftigen müssen.
Wir stimmen dem Konzept GEZE Backnang zu.
Peter Höschele
Remshalden 13. Dezember 2010
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