Modul 1: Arzneimittelerfassung ANTRAG AUF GENEHMIGUNG

Werbung
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG
VON STAMMZELLZUBEREITUNGEN AUS KNOCHENMARK,
PERIPHEREM BLUT BZW. NABELSCHNURBLUT
nach § 21a Abs. 1-3 des Arzneimittelgesetzes (AMG)
MODUL 1
ARZNEIMITTELERFASSUNG
Modul 1: Arzneimittelerfassung
Inhaltsverzeichnis Modul 1
Seite
1.1
Inhaltsübersicht zum Antrag (Module 1-5)
1.2
Antragsformular
1.3
Produktinformation
1.4
Angaben zu den Sachverständigen
1.5
Risiken der Stammzellzubereitung
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 2 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
Modul 1.1 INHALTSÜBERSICHT ZUM ANTRAG (MODULE 1-5)
Modul 1: Arzneimittelerfassung
1.1
Inhaltsübersicht zum Antrag (Module 1-5)
1.2
Antragsformular
1.2.1 Erklärung und Unterschrift des Antragstellers
1.2.2 Angaben zum Arzneimittel
1.2.3 Bevollmächtigte Personen, Herstellungsstätten, Prüflaboratorien
1.2.4. Verzeichnis der Anlagen
1.3
Produktinformation
1.3.1 Zusammenfassung der wesentlichen Merkmale des Arzneimittels
1.3.2 Wortlaut für die Behältnisbeschriftung, ggf. Wortlaut für die Beschriftung der äußeren
Umhüllung, Wortlaut des Begleitdokuments
1.4
Angaben zu den Sachverständigen
1.4.1 Qualität
1.4.2 Präklinik
1.4.3 Klinik
1.5
Risiken der Stammzellzubereitung
1.5.1 Vigilanzsystem
1.5.2 Risikomanagementsystem bei der Herstellung
Modul 2: Zusammenfassungen
2.1
Einleitung
2.2
Inhaltsverzeichnis
2.3
Zusammenfassende Beurteilung der Qualitätsdaten
2.4
Präklinischer Überblick zum Nachweis der Funktionalität und Risiken der
Stammzellzubereitung
2.4.1 Übersicht der präklinischen Prüfstrategie
2.4.2 Pharmakodynamik
2.4.3 Pharmakokinetik
2.4.4 Toxikologie
2.4.5 Zusätzliche Angaben
2.4.6 Gesamtübersicht und Schlussfolgerungen
2.4.7 Literatur und Referenzen
2.5
Klinischer Überblick zum Nachweis der Funktionalität und Risiken der
Stammzellzubereitung
2.5.1 Klinische Entwicklungsstrategie und Programm
2.5.2 Übersicht zur klinischen Pharmakologie
2.5.3 Übersicht zur Wirksamkeit/Funktionalität
2.5.4 Übersicht zur Sicherheit
2.5.5 Nutzen-Risiko-Bewertung
2.5.6 Zusätzliche Angaben
2.5.7 Literatur und Referenzen
2.6
Zusammenfassung der präklinischen Daten in Tabellenform zum Nachweis der
Funktionalität und Risiken der Stammzellzubereitungen (sofern Originaldaten vorliegen)
2.6.1 Pharmakodynamik
2.6.2 Pharmakokinetik
2.6.3 Toxikologie
2.6.4 Zusätzliche Angaben
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 3 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
2.7
Zusammenfassung der klinischen Daten in Tabellenform zum Nachweis der
Funktionalität und Risiken der Stammzellzubereitungen (sofern Originaldaten vorliegen)
2.7.1 Klinische-pharmakologische Studien
2.7.2 Klinische Wirksamkeit
2.7.3 Klinische Sicherheit
2.7.4 Zusammenfassende Dokumentation einzelner Studien
2.7.5 Zusätzliche Angaben
Modul 3: Qualität
3.0
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Inhaltsverzeichnis
Zusammensetzung der Stammzellzubereitung
Ausgangsstoffe
Herstellungsverfahren
Prüfverfahren
Qualität und Haltbarkeit
Sonstige Angaben, Literatur und Referenzen
Modul 4: Präklinische Studien (sofern Originaldaten vorliegen)
4.1
4.2
4.3
4.4
Inhaltsverzeichnis
Tabellarische Auflistung aller präklinischen Studien
Präklinische Studienberichte
Sonstige Angaben, Literatur und Referenzen
Modul 5: Klinische Studien (sofern Originaldaten vorliegen)
5.1
5.2
5.3
5.4
Inhaltsverzeichnis
Tabellarische Auflistung aller klinischen Studien
Klinische Studienberichte
Sonstige Angaben, Literatur und Referenzen
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 4 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
ANTRAG AUF GENEHMIGUNG
VON STAMMZELLZUBEREITUNGEN AUS KNOCHENMARK,
PERIPHEREM BLUT BZW. NABELSCHNURBLUT
nach § 21a Abs. 1-3 des Arzneimittelgesetzes (AMG)
MODUL 1.2
ANTRAGSFORMULAR
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 5 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
1.2.1 ERKLÄRUNG UND UNTERSCHRIFT
BEANTRAGTE BEZEICHNUNG DER
STAMMZELLZUBEREITUNG:
ANTRAGSTELLER
Name/Firma*:
Anschrift:
Land:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG BEVOLLMÄCHTIGTE PERSON: **
Name:
Funktion:
Der Antragsteller versichert,
 dass er alle zweckdienlichen Angaben, welche für die Bewertung der Qualität,
Funktionalität, Risiken sowie der Anwendung des Arzneimittels relevant sind, in
den Unterlagen des Antrags vollständig vorgelegt hat,
 dass er das Arzneimittel als pharmazeutischer Unternehmer unter seinem Namen
in Verkehr bringen will,
 dass er die gesetzlichen Vorgaben der EG-Direktiven zur Gewinnung,
Verarbeitung und Verteilung von Gewebe oder Gewebezubereitungen
(2004/23/EG, 2006/17/EG, 2006/86/EG) und die Vorgaben geltender nationaler
Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen aus peripherem Blut,
Nabelschnurblut bzw. Knochenmark erfüllt sowie darüber hinausgehende und
davon abweichende Regelungen an den entsprechenden Stellen im Antrag
(Module 2 bis 5) dargelegt hat.
ANTRAGSTELLER BZW.
BEVOLLMÄCHTIGTE PERSON:
Unterschrift
Name
Ort
*
**
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Datum (jjjj.mm.tt)
Bei Eintrag in das Handelsregister, Kopie in Anlage
1.2.4.1
Vollmacht in Anlage 1.2.4.2
Seite 6 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
1.2.2
ANGABEN ZUM ARZNEIMITTEL
1.2.2.1
BEZEICHNUNG DES ARZNEILICH WIRKSAMEN BESTANDTEILS:
Humane autologe Blutstammzellen
Humane gerichtete allogene Blutstammzellen
1.2.2.2
KURZGEFASSTE ANGABE ZUR HERSTELLUNG DES ARZNEIMITTELS
aus peripherem Blut
aus Nabelschnurblut
aus Knochenmark
Zusätzliche Gewinnung von autologem Plasma
Weitere Bearbeitung:
Volumenreduktion
Plasmareduktion
MNC-Anreicherung
Erythrozytendepletion
T- Lymphozyten-Depletion
B-Lymphozyten-Depletion
Anreicherung CD34+ Zellen
Anreicherung CD133+ Zellen
Kryokonservierung
Sonstige:
1.2.2.3
DARREICHUNGSFORM
Suspension
1.2.2.4
ANWENDUNGSGEBIETE, ART UND DAUER DER ANWENDUNG
a)
ANWENDUNGSGEBIETE
b)
ART DER ANWENDUNG
intravenöse Infusion
intravenöse Infusion nach Auftauen
intravenöse Infusion nach Auftauen und Waschen
Sonstige:
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 7 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
c)
DAUER DER ANWENDUNG
Einmalige Gabe
Sonstige:
1.2.2.5
PACKUNGSGRÖßE
Das bestimmte Volumen wird für jede Packung angegeben.
1.2.2.6
DAUER DER HALTBARKEIT
a)
Dauer der Haltbarkeit im unversehrten Behältnis
Stunden nach Entnahme oder
Monate nach Kryokonservierung
b)
Dauer der Haltbarkeit nach Eröffnen des Behältnisses
Zur unverzüglichen Infusion
c)
Dauer der Haltbarkeit nach Rekonstitution (Auftauen und Waschen)
Zur unverzüglichen Infusion
1.2.2.7
LAGERUNGSBEDINGUNGEN
Lagerung bei
bis
°C
Sonstige Angaben:
1.2.2.8
TRANSPORTBEDINGUNGEN
Transport bei
bis
°C
Sonstige Angaben:
1.2.2.9
ABGABESTATUS
Verschreibungspflichtig
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 8 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
1.2.3 BEVOLLMÄCHTIGTE PERSONEN,
HERSTELLUNGSSTÄTTEN, PRÜFLABORATORIEN
1.2.3.1
BEVOLLMÄCHTIGTE PERSON FÜR DIE KOMMUNIKATION ZWISCHEN ANTRAGSSTELLER
UND PAUL-EHRLICH-INSTITUT WÄHREND DES VERFAHRENS,
falls vom Antragsteller oder der für die Antragstellung bevollmächtigten Person
abweichend
Name:
Vollmacht in Anlage 1.2.4.3
Firma:
Anschrift:
Land:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
1.2.3.2
BEVOLLMÄCHTIGTE PERSON FÜR DIE KOMMUNIKATION ZWISCHEN
GENEHMIGUNGSINHABER UND PAUL-EHRLICH-INSTITUT NACH DER GENEHMIGUNG,
falls vom Antragsteller oder der für die Antragstellung bevollmächtigten Person
abweichend
Name:
Vollmacht in Anlage 1.2.4.4
Firma
Anschrift:
Land:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
1.2.3.3
QUALIFIZIERTE PERSON FÜR DIE ARZNEIMITTELSICHERHEIT
(STUFENPLANBEAUFTRAGTER)
Name:
Firma
Anschrift:
Land:
Deutschland
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 9 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
1.2.3.4
HERSTELLER, HERSTELLUNGSSTÄTTEN, PRÜFLABORE, VERTRIEB, MITVERTRIEB
1.2.3.4.1 Hersteller, der die Stammzellzubereitung für das Inverkehrbringen freigibt
nach § 16 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV):
Name/Firma:
Anschrift:
Land:
Deutschland
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Für Stammzellzubereitungen aus peripherem Blut, Nabelschnurblut,
ggf. Knochenmark: Kopie der Herstellungserlaubnisse nach § 13 AMG in Anlage
1.2.4.5
Für Stammzellzubereitungen aus Knochenmark:
Kopie der Be- oder Verarbeitungserlaubnisse nach § 20c AMG in Anlage 1.2.4.6
1.2.3.4.2 Herstellungsstätte(n)
a)
Herstellungsstätte(n) in Deutschland
Name/Firma:
Anschrift:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Name/Firma:
Anschrift:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 10 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
b)
Herstellungsstätte(n) innerhalb des EWR
Name/Firma:
Anschrift:
Land:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Name/Firma:
Anschrift:
Land:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
c)
Herstellungsstätte(n) außerhalb des EWR
Name/Firma:
Anschrift:
Land:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Name/Firma:
Anschrift:
Land:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 11 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
1.2.3.4.3 Kurze Beschreibung der Herstellungsschritte, die von der jeweiligen
Herstellungsstätte ausgeführt werden:
Ablaufplan zur Reihenfolge der am Herstellungsprozess beteiligten
Herstellungsstätten in Anlage 1.2.4.7
Für Stammzellzubereitungen aus peripherem Blut, Nabelschnurblut, ggf.
Knochenmark: Kopie weiterer Herstellungserlaubnisse gemäß § 13 AMG in
Anlage 1.2.4.8
Für Stammzellzubereitungen aus Knochenmark: Kopie der Erlaubnisse für
Gewinnung und Laboruntersuchungen gemäß § 20 b AMG in Anlage 1.2.4.9
Für Stammzellzubereitungen aus Knochenmark: Kopie weiterer Be- oder
Verarbeitungserlaubnisse gemäß § 20 c AMG in Anlage 1.2.4.10
Kopie der Äquivalente von Erlaubnissen (entsprechend §§ 13, 20b bzw. 20c AMG
bzw. GLP-Zertifikat) bei Gewinnung, Laboruntersuchung, Be- und Verarbeitung
außerhalb Deutschlands in Anlage 1.2.4.11
1.2.3.4.4 Externe/s Prüflaboratorium/en
Name/Firma:
Anschrift:
Land:
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Kopie der GLP-Zertifikate in Anlage 1.2.4.12
Für Stammzellzubereitungen aus Knochenmark mit externem Prüflabor:
Kopie der Erlaubnisse zur Laboruntersuchung nach § 20 b AMG in Anlage 1.2.4.9
Kopie der Äquivalente von Erlaubnissen für Laboruntersuchung (entsprechend §§
13 bzw. 20b AMG bzw. GLP-Zertifikat) bei Prüfung außerhalb Deutschlands in
Anlage 1.2.4.13
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 12 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
1.2.4 VERZEICHNIS DER ANLAGEN
1.2.4.1
Kopie des Handelsregisterauszugs
1.2.4.2
Vollmacht für die Antragstellung
1.2.4.3
Vollmacht für die Kommunikation während der Antragstellung
1.2.4.4
Vollmacht für die Kommunikation nach der Genehmigung
1.2.4.5
Kopie der Herstellungserlaubnisse gemäß § 13 AMG des Herstellers, der
das Arzneimittel für das Inverkehrbringen freigibt
1.2.4.6
Kopie der Be- oder Verarbeitungserlaubnisse gemäß § 20c AMG des
Herstellers, der das Arzneimittel für das Inverkehrbringen freigibt
Ablaufplan zur Reihenfolge der am Herstellungsprozess beteiligten
Herstellungsstätten
Kopie der Herstellungserlaubnisse weiterer Herstellungsstätten gemäß §
13 AMG
Kopie der Erlaubnisse für Gewinnung und Laboruntersuchung gemäß § 20
b AMG
1.2.4.7
1.2.4.8
1.2.4.9
1.2.4.10 Kopie weiterer Be- oder Verarbeitungserlaubnisse gemäß § 20c AMG
1.2.4.11 Kopie der Äquivalente von Erlaubnissen (entsprechend §§ 13, 20b bzw.
20c AMG bzw. GLP-Zertifikat) bei Gewinnung, Laboruntersuchung, Beund Verarbeitung außerhalb Deutschlands
1.2.4.12 Kopie von GLP-Zertifikaten
1.2.4.13 Kopie der Äquivalente von Erlaubnissen für Gewinnung und
Laboruntersuchung (entsprechend §§ 13 bzw. 20b AMG bzw. GLPZertifikat) bei Entnahme und Prüfung außerhalb Deutschlands
1.2.4.14 Sonstige Anlagen
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 13 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
Modul 1.3 PRODUKTINFORMATION
1.3.1 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN MERKMALE DES
ARZNEIMITTELS
1.3.1.1 Bezeichnung der Stammzellzubereitung
1.3.1.2 Darreichungsform
1.3.1.3 Klinische Angaben
1.3.1.3.1 Art der Anwendung
1.3.1.3.2 Anwendungsgebiete
1.3.1.3.3 Gegenanzeigen
1.3.1.3.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
1.3.1.3.5 Wechselwirkung mit anderen Arzneimitteln und andere Inkompatibilitäten
1.3.1.3.6 Verwendung für besondere Personengruppen (z.B. Frauen in der
Schwangerschaft und Stillzeit, Säuglinge, Kleinkinder)
1.3.1.3.7 Besondere Hinweise zur Anwendung (Dosierung, Überdosierung,
Behandlungsdauer, Häufigkeit der Verabreichung, Notfallmaßnahmen)
1.3.1.3.8 Unerwünschte Reaktionen
1.3.1.4 Wirkungsweise, pharmakologische und toxikologische Eigenschaften
1.3.1.5 Pharmazeutische Angaben
1.3.1.5.1 Qualitative und quantitative Zusammensetzung
1.3.1.5.2 Angaben zur Haltbarkeit
1.3.1.5.3 Lager- und Transportbedingungen
1.3.1.5.4 Primärbehältnis (inkl. Handhabung, Entsorgung)
1.3.1.6 Inhaber der Genehmigung
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 14 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
1.3.2 WORTLAUT FÜR DIE BEHÄLTNISBESCHRIFTUNG, GGF. WORTLAUT FÜR
DIE BESCHRIFTUNG DER ÄUßEREN UMHÜLLUNG, BEGLEITDOKUMENT
(GEBRAUCHSINFORMATION UND FACHINFORMATION)
siehe http://www.pei.de/DE/infos/pu/genehmigungen/stammzellen-21aamg/genehmigungsantrag/genehmigungsantrag-scnode.html#doc3255836bodyText1 - „Mindestanforderungen für die
Behältnisbeschriftung auf dem Primärbehältnis bzw. auf der äußeren Umhüllung
von Stammzellzubereitungen“
ebenso wie
“Muster-Gebrauchs- und Fachinformation für allogene hämatopoetische
Stammzellen aus Knochenmark, peripherem Blut und Nabelschnurblut”
bzw.
„Muster-Gebrauchs- und Fachinformation für autologe hämatopoetische
Stammzellen aus Knochenmark, peripherem Blut und Nabelschnurblut“
1.3.2.1 Behältnisbeschriftung
1. Name oder Firma und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers, ggf.
zusätzlich lokaler Ansprechpartner, Tel.-Nr., Fax-Nr.
2. Bezeichnung des Arzneimittels, Unterschiedliche Aufbereitungen, die
unterschiedliche Zusammensetzungen bedingen, werden als einzelne Stärken
definiert (siehe auch Modul 3 unter 3.1 Zusammensetzung der
Stammzellzubereitung). Unterschiedliche Stärken sollen durch ein Suffix in der
Arzneimittelbezeichnung erkennbar sein, z.B. „Humane allogene Blutstammzellen aus
Apherese – CD34+ selektioniert, kryokonserviert“
3. Chargennummer bzw. Präparatenummer (Identifikationsnummer des Präparates,
möglichst zusätzlich als Barcode), einschließlich der eindeutige Kennung bei
Transplantaten aus mehreren Endproduktbeuteln
4. ggf. Entnahmedatum: Entnommen am: TT.MM.JJJJ; Uhrzeit; ggf. Ende der
Entnahme, Zeitzone
5. Verfalldatum: Verwendbar bis: TT.MM.JJJJ; Uhrzeit; Zeitzone, ggf. zusätzlich: zur
sofortigen Transfusion nach Auftauen (und Waschen)
6. Empfängeridentifikation
bei autologen Präparaten: Nur zur autologen Anwendung für: “Name,
Vorname, Geb.-Datum“, ggf. Unterschrift des Empfängers, Anschrift des
Transplantationszentrum (Tel.-Nr., Fax-Nr., ggf. Ansprechpartner)
bei allogenen, gerichteten Präparaten: Zur Anwendung für Patient
„Empfängeridentifikation: Name, Vorname, Geb.-Datum“ Anschrift des
Transplantationszentrum (Tel.-Nr., Fax-Nr., ggf. Ansprechpartner)
7. Hinweise:
Bei nachgewiesener Infektiosität oder bei fehlendem Testergebnis:
„Biologische Gefahr“, positiv getestete Präparate entsprechend kennzeichnen
Entsorgung nicht verwendeter Präparate … (entsprechend den Vorgaben der
Krankeneinrichtung)
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 15 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
„Menschliche Zellen für die Transplantation, nicht bestrahlen, unverzüglich
weitergeben“
Begleitdokument beachten
8. Blutgruppe: AB0- und Rh-Blutgruppe (ggf. HLA-Merkmale für allogene gerichtete
Präparate aus Nabelschnurblut)
9. Darreichungsform: Suspension ggf. an dieser Stelle zusätzlich „zur sofortigen
Transfusion nach Auftauen (und Waschen)“
10. Inhalt: Individuelles Packungsvolumen (… ml Suspension)
11. Zusammensetzung: Zellzahl / Packungsvolumen (… x 106 CD34+; … x 108 NC
bzw. CD45+ Zellen), Art und Menge der Stabilisatorlösung (... L/L XYZ-Stabilisator)
und weitere Zusätze (z.B. ... L/L Kryokonservierungsmittel, Plasma)
12. Lagerung und Transport: +2 bis +6°C (nicht-kryokonservierte Präparate)
≤ 140°C (kryokonservierte Präparate)
13. Genehmigungsnummer: Gen.-Nr.: PEI.G.00000.00.1
1.3.2.2 Besonderheiten für kryokonservierte Stammzellpräparate
Da nicht alle geforderten Angaben auf dem Kryoetikett Platz haben bzw. vor dem
Einfrieren bereits bekannt sind, ist folgende Alternative möglich:
A) Mindestangaben auf dem Kryoetikett (Angaben Nr. 1-4 und 6).
B) Weitere gesetzlich geforderte Angaben für die Behältnisbeschriftung auf dem
Transportbehältnis (Dewargefäß), das bei kryokonservierten Zellpräparaten als
äußere Umhüllung fungiert (Angaben 1 bis 13).
Das Etikett der äußeren Umhüllung und das Begleitdokument müssen dem Produkt
eindeutig zuzuordnen sein, vorzugsweise mittels Barcode.
Die Identifikationsnummer des Präparates muss die Zuordnung des Präparates zum
Spender garantieren.
Als Möglichkeit zur besseren Handhabung in der Praxis wird empfohlen, die
Beschriftung der äußeren Umhüllung und des Begleitdokuments zu kombinieren: Das
Begleitdokument wird in einer geschlossenen, fest auf dem Transportbehältnis
angebrachten Klarsichttasche so angebracht, dass von außen die Angaben Nr. 1 bis 7
lesbar sind. Die Tasche darf sich nicht unbeschädigt entfernen lassen.
A) Mindestangaben Kryoetikett
1. Name oder Firma und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers, ggf.
zusätzlich lokaler Ansprechpartner, Tel.-Nr., Fax-Nr.
2. Bezeichnung des Arzneimittels, z.B. „Humane allogene Blutstammzellen aus
Apherese – CD34+ selektioniert, kryokonserviert“
3. Präparatenummer, zusätzlich als Barcode (Identifikationsnummer des
Präparates), einschließlich der eindeutige Kennung bei Transplantaten aus mehreren
Endproduktbeuteln
4. Entnahmedatum: Entnommen am: TT.MM.JJJJ; Uhrzeit; ggf. Ende der Entnahme,
Zeitzone
6. Empfängeridentifikation
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 16 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
a) bei autologen Präparaten: Nur zur autologen Anwendung für: “Name,
Vorname, Geb.-Datum“, ggf. Unterschrift des Empfängers, Anschrift des
Transplantationszentrum (Tel.-Nr., Fax-Nr., ggf. Ansprechpartner)
b) bei allogenen, gerichteten Präparaten: Zur Anwendung für Patient
„Empfängeridentifikation: Name, Vorname, Geb.-Datum“ Anschrift des
Transplantationszentrum (Tel.-Nr., Fax-Nr., ggf. Ansprechpartner)
Hinweis: äußere Umhüllung und Begleitdokument beachten!
B) Äußere Umhüllung (Transportbehältnis)
Angaben Nr. 1 bis 13
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 17 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
1.3.2.3. Begleitdokument (Gebrauchsinformation und Fachinformation)
A) Präparate-spezifische Angaben (Textversion für allogene Präparate!)
Angaben 1 bis 13, zusätzlich:
14. Datum der Abgabe: TT.MM.JJJJ; Uhrzeit; Zeitzone
15. Gehalt und Vitalität der Zellpopulation
16. Ergebnisse der Testung auf Infektionsparameter
17. Ergebnis der Testung auf Sterilität, ggf. Antibiogramm (ggf. nachzureichen)
18. Angaben zum Öffnen des Beutels, ggf. Auftau- und ggf. Waschanleitung
19. Weitere Angaben für den Anwender
B) Allgemeine Produktinformationen
20. Klinische Angaben
20.1 Art der Anwendung
zur i.v. Infusion, ggf. nach Auftauen, ggf. nach Auftauen und Waschen
20.2. Anwendungsgebiete
Hämatologische und immunologische Rekonstitution des Knochenmarkes nach
Konditionierungsbehandlung Rekonstitution des Knochenmarkes als blutbildendes
Organ bei Hämoglobinopathien, bei Myelodysplasien sowie nach myeloablativer
Therapie
nach Konditionierungstherapie (Hochdosis-Chemotherapie, Hochdosis-Radiotherapie)
bzw. bei Knochenmarkinsuffizienz bei folgenden Erkrankungen:
 maligne hämatologische lymphatische oder myeloische Systemerkrankungen
 nicht maligne angeborene oder erworbene hämatologische Erkrankungen
 metabolische Erkrankungen
 angeborene oder erworbene Immundefekte
 solide Tumore
20.3. Gegenanzeigen
Absolute Kontraindikationen sind nicht bekannt.
20.4. Relative Kontraindikationen:
 Gravidität
 Stillzeit
 Unverträglichkeit bzw. bekannte Überempfindlichkeit gegen einen der Inhaltsstoffe,
z.B. Dimethylsulfoxid, Fruktose, weitere
Relative Kontraindikationen sind entsprechend der Indikation zu bewerten.
20.5.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
Das Stammzellpräparat muss ggf. HLA- und sollte AB0-kompatibel mit einem
geeigneten Transfusionsbesteck (ohne Leukozytenfilter) transfundiert werden.
Vor der Anwendung des Stammzellpräparates muss der Patient entsprechend der
Grunderkrankung und den Standards des Transplantationszentrums konditioniert bzw.
immunsuppressiv vorbehandelt worden sein.
Vor der Gabe der Stammzellen sollte eine medikamentöse Prophylaxe gegenüber
allergischen Reaktionen erfolgen und während und nach der Übertragung ein
Monitoring der Vitalparameter beim Patienten stattfinden.
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 18 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
In dem Präparat können unterschiedliche Volumentanteile an Erythrozyten und
Spenderplasma (siehe Präparate-spezifische Angaben) enthalten sein, so dass bei
Blutgruppenunverträglichkeit eine unvermittelte bzw. auch verzögerte Hämolyse
auftreten kann. Ggf. muss bei Überschreiten eines kritischen Hämatokrits eine
Erythrozytendepletion des Präparates erfolgen.
Um eine Alloimmunisierung Rh(D)-negativer Empfänger zu vermeiden, kann bei der
Anwendung eines Rh(D)-positiven Transplantates Anti-D intravenös verabreicht
werden.
nur für kryokonservierte Präparate:
Um die schädlichen Effekte des DMSO für Stammzellen bei Raumtemperatur gering zu
halten, muss das Stammzelltransplantat unmittelbar nach dem Auftauen (bei 37 °C in
einem geeigneten Gerät) und ggf. Waschen (siehe unter 22. Sonstige Hinweise:
Waschanweisung) infundiert werden. Stammzellen sollen deshalb möglichst nicht
länger als 15 min bei Raumtemperatur in DMSO-haltiger Lösung verbleiben.
für alle Präparate:
Bei zu hoher Infusionsgeschwindigkeit besteht in Abhängigkeit vom Gewicht des
Patienten die Gefahr der Hypervolämie mit nachfolgendem Lungenödem. Bei den
ersten klinischen Zeichen einer Kreislaufüberlastung müssen entsprechende intensivmedizinische Maßnahmen eingeleitet werden, um die vollständige Infusion des
Transplantates zu ermöglichen. Wird die Infusion abgebrochen, muss das relative
Risiko (verzögertes Engraftment und höhere transplantationsbedingte Mortalität durch
niedrigere transplantierte Zellzahl) entsprechend der Indikation zur Transplantation und
der aktuellen Situation des Patienten bewertet werden.
20.6. Wechselwirkung mit anderen Arzneimitteln und andere Inkompatibilitäten
Wechselwirkungen mit anderen Mitteln sind nicht bekannt.
Wegen der Gefahr der hypotonen Lyse dürfen keine hypotonen Lösungen und wegen
der Gefahr von Gerinnselbildung dürfen keine kalziumhaltigen Lösungen gleichzeitig in
demselben Schlauchsystem gegeben werden. Die Beimischung von Medikamenten
zum Stammzelltransplantat ist nicht zulässig.
20.7. Verwendung für besondere Personengruppen
Verwendung bei Schwangerschaft und Stillzeit
siehe Angaben unter 19.3.) Gegenanzeigen
Anwendung bei Kindern, Neugeborenen:
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch bestehen keine Einschränkungen.
20.8. Besondere Hinweise zur Anwendung
a) Dosierung
Die derzeit für eine erfolgreiche Transplantation empfohlene Mindestdosis ist für
Stammzellpräparate aus peripherem Blut 4 x 106 CD34+ Zellen bzw. für
Stammzellpräparate aus Knochenmark 2 x 108 kernhaltige Zellen bzw. für
Stammzellpräparate aus Nabelschnurblut 3 x 107 kernhaltige Zellen pro kg
Körpergewicht des Empfängers.
nur für Stammzellzubereitungen aus Nabelschnurblut:
Bei einem Mindestgehalt von … x 106 CD34+CD45+-Zellen bzw. … x 108 kernhaltigen
Zellen im Stammzellpräparat ist die Anwendung auf Patienten mit einem Körpergewicht
bis zu … kg begrenzt. Bei höher ausgewiesenem Gehalt an kernhaltigen Zellen pro
Transplantat erhöht sich das mögliche Körpergewicht des Empfängers entsprechend.
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 19 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
b) Überdosierung
Eine Gefahr der Überdosierung von Stammzellen besteht nicht.
c) Häufigkeit der Verabreichung / Dauer der Behandlung
Einmalige Gabe
d) Notfallmaßnahmen
Treten Unverträglichkeiten auf, so ist entsprechend der Indikation, der Situation des
Patienten und der bereits applizierten Dosis zu bewerten, ob die Infusion fortzuführen
oder abzubrechen ist. Eine Behandlung ist entsprechend der Schwere der Symptome
nach den aktuellen Regeln der Notfalltherapie einzuleiten.
20.9. Unerwünschte Reaktionen
 Allergische Reaktionen bis hin zum Schock
 Graft-versus-Host-Reaktion
 Unverträglichkeitsreaktionen wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen z.B.
gegen Dimethylsulfoxid, Fruktose, Fremdeiweiß, weitere
 Tachycardie, Blutdruckanstieg
 Posttransfusionelle Purpura
 Febrile Transfusionsreaktionen
 Hämolytische Reaktionen bei Blutgruppeninkompatibilität
 Immunisierung des Empfängers gegen Blutgruppen-Antigene des Spenders
 Immunisierung des Empfängers gegen HLA-Antigene
 Transfusionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI) (sofern Präparat Plasma
enthält)
 urtikarielle Hautreaktionen und andere anaphylaktoide Reaktionen
 Unverträglichkeitsreaktionen z.B. gegen Dimethylsulfoxid, Fruktose, Fremdeiweiß,
weitere
 Heparin-induzierte Thrombozytopenie (sofern Präparat Heparin enthält)
 Bei Neugeborenen sind bei schneller Infusion Herz-Kreislaufreaktionen infolge von
Citratintoxikationen möglich.
 Bei der Anwendung von dem aus menschlichem Blut hergestellten Arzneimittel ist
die Übertragung von Infektionskrankheiten durch Übertragung von Erregern - auch
bislang unbekannter Natur - nicht völlig auszuschließen. Dies gilt auch für Hepatitis
B und C und das erworbene Immundefektsyndrom (AIDS). Durch die Auswahl der
Spender und Testung der Spenden ist dieses Risiko minimiert.
21.
Wirkungsweise, pharmakologische und toxikologische Eigenschaften
Die wirksamen Bestandteile des Stammzellpräparates sind morphologisch und
funktionell intakte Stammzellen zur Rekonstitution der Hämatopoese. Dabei wird der
Stammzellpopulation, die das CD-34-Antigen exprimiert, die größte hämatopoetische
Potenz zugeschrieben. Sie stellt einen Anteil von bis zu 1 % der kernhaltigen Zellen.
Nach der Transplantation sind die Stammzellen in der Lage, sich an Orten der
Blutbildung anzusiedeln (Knochenmark, aber anfangs auch Milz, Leber und
Lymphknoten). Innerhalb der nächsten 10 bis 30 Tage sind die ersten ausgereiften
Blutzellen (Erythrozyten, Thrombozyten, Granulozyten und Lymphozyten) nachweisbar.
Bis eine vollständige Hämatopoese etabliert ist vergehen einige Wochen bis Monate.
Die Geschwindigkeit der Regeneration des Knochenmarks ist von der Anzahl der
CD34+ Zellen, Infektionen, Alter des Patienten und anderen Faktoren abhängig.
nur für kryokonservierte Präparate:
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 20 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
Um die Funktionsfähigkeit der Stammzellen über einen längeren Zeitraum zu erhalten,
werden sie mit dem Kryoprotektivum Dimethylsulfoxid (DMSO) in einer
Endkonzentration von …. vol% bei ≤ -140°C gelagert. Bei Raumtemperatur wirkt DMSO
schädlich auf Stammzellen. Deshalb sollen die Stammzellen möglichst weniger als 15
min bei Raumtemperatur in DMSO-haltiger Lösung verbleiben. Unerwünschte
Wirkungen durch den DMSO-Anteil im Kryokonservierungsmedium sind bei strikter
Einhaltung der besonderen Hinweise zum Auftauen (und ggf. Waschen) aufgrund des
toxikologischen Wirkungsprofils dieser Substanz nicht zu erwarten.
Da der Kryokonservierungsprozeß für eine maximale Vitalität der weißen Zellen
optimiert wurde, werden Erythrozyten und Thrombozyten weitgehend lysiert und
verlieren ihre Funktionsfähigkeit.
Ggf. Angaben zu weiteren körperfremden Bestandteilen, z.B. Heparin, EDTA, etc.
22. Primärbehältnis
Kunststoffbeutel mit CE-Zertifikat
23. Sonstige Hinweise
Qualitätssicherung
Für die Transplantation von Stammzellpräparaten sind von den Einrichtungen der
Krankenversorgung Maßnahmen im Rahmen der Qualitätssicherung zu ergreifen. Dazu
gehören u.a. detaillierte Anweisungen für die Indikationsstellung abhängig vom
klinischen Allgemeinzustand des Patienten bei unterschiedlichen Grunderkrankungen
und die Dosierung, für Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Unversehrtheit des
Transplantates und zur Nachuntersuchung des Patienten für die Feststellung des
Transplantationserfolges einschließlich der patientenbezogenen Dokumentation.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung
Die ordnungsgemäße Entsorgung von angebrochenen bzw. nicht mehr verwendbaren
Präparaten ist entsprechend den Vorgaben der Einrichtung der Krankenversorgung
sicherzustellen.
Die jeweils aktuellen Richtlinien zur Transplantation von Stammzellen sind zu
berücksichtigen.
nur für kryokonservierte Präparate:
ggf. Waschanweisung
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 21 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
MODUL 1.4 ANGABEN ZU DEN SACHVERSTÄNDIGEN
1.4.1 QUALITÄT
Beurteilung der Qualität des Arzneimittels durch :
Name:
Adresse:
Datum und Unterschrift:
………………………………………
Ein kurzes Curriculum vitae, aus dem die Ausbildung, der berufliche Werdegang und die
spezielle Expertise des Sachverständigen hervorgehen, ist beigefügt.
1.4.2 PRÄKLINIK
Beurteilung der nichtklinischen Sicherheitsaspekte des Arzneimittels (Pharmakologie,
Pharmakokinetik, Toxikologie) durch:
Name:
Adresse:
Datum und Unterschrift:
………………………………………
Ein kurzes Curriculum vitae, aus dem die Ausbildung, der berufliche Werdegang und die
spezielle Expertise des Sachverständigen hervorgehen, ist beigefügt.
1.4.3 KLINIK
Beurteilung der klinischen Aspekte des Arzneimittels durch:
Name:
Adresse:
Datum und Unterschrift:
………………………………………
Ein kurzes Curriculum vitae, aus dem die Ausbildung, der berufliche Werdegang und die
spezielle Expertise des Sachverständigen hervorgehen, ist beigefügt.
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 22 von 24
Modul 1: Arzneimittelerfassung
MODUL 1.5 RISIKEN DER STAMMZELLZUBEREITUNG
1.5.1 VIGILANZSYSTEM
Beschreibung des Verfahrens, wie in der Einrichtung auf Verdachtsfälle von
Zwischenfällen und/oder unerwünschten Reaktionen reagiert wird (§ 63i AMG)
1.5.1.1 Schwerwiegende Zwischenfälle (§ 63i Abs.1, 2, 6 AMG)
 Dokumentation
 Risikobeurteilung
 Verfahren Produktrückrufe
 Meldung
1.5.1.2 Schwerwiegende unerwünschte Reaktionen (§ 63i Abs.1, 2, 7 AMG)
 Dokumentation
 Risikobeurteilung
 Verfahren Produktrückrufe
 Meldung
1.5.1.3 Verfahren zur Rückverfolgbarkeit der Spende bei allogenen Spendern
(§ 63 i Abs. 2 AMG)
1.5.1.4. Aktualisierte Berichte über die Unbedenklichkeit des Arzneimittels (§ 63i
Abs. 4 AMG)
1.5.2 RISIKOMANAGEMENTSYSTEM
Beschreibung aller Schritte bei Gewinnung, Herstellung und Prüfung, die besonders
kritisch sind für Qualität und Sicherheit des Arzneimittels mit Erläuterung des jeweiligen
Risikos.
Beispiele:
Kritischer
Schritt bei:
Risiko
Erkennen des
Risikos
Gewinnung Spender mit
Spenderauswahl: ungewöhnlichem
epidemiologischem
Hintergrund, z.B.
regional gehäuftes
Auftreten von HTLV I/II
Infektionen in
Rumänien.
Gezielte Abfrage
(z.B. nach Einreise
aus Rumänien)
Herstellung –
Aggregate im
Präparat vor
Selektionsverfahren
visuelle Kontrolle
des Präparats vor
der Weiterverarbeitung
Verstopfen der
Selektionssäule
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 23 von 24
Reaktion als
Ergebnis der
Risikobewertung
Spenderzurückweisung
oder zusätzliche
Testung (z.B. auf
HTLV-I/II) und/oder
Information des
Anwenders
z.B. Verdünnung
Modul 1: Arzneimittelerfassung
Prüfung Probentransport
Verminderte
Nachweisbarkeit von
Virusgenom in NATTests bei nicht
sachgemäßem
Transport
z.B. Kontrolle der
Transportzeiten,
der Probenart
(EDTA-Blut,
Serumröhrchen
oder bereits
separiertes
Plasma, Serum)
Ggf. Anforderung
neuer Probe für NATTestung, Verwurf des
Präparates oder
Information des
Anwenders bei
autologen Präparaten
Die Beschreibung mit den entsprechenden Tabellenabschnitten kann auch an den
jeweiligen Stellen in Modul 3 erfolgen.
160114 pei-genehmigung-modul-1.doc
Seite 24 von 24
Herunterladen