ROGEN- UND SUCHTHILFE gGMBH Die Gesellschafter der Drogen- und Suchthilfe gGmbH Bezirksverband Braunschweig e. V. Verein zur Förderung der Drogen- und Suchthilfe e.V. Rahmenkonzeption Telefon: 05341/1885975 1885976 Fax: 05341-1885991 email: Suchthilfe.Salzgitter @web.de Bankverbindung: Volksbank Braunschweig Kto-Nr.: 6971520000 BLZ: 27090077 Steuernummer: 51/200/25125 Handelsregister: Amtsgericht Braunschweig HRB 9716 Suchtberatungsstelle Salzgitter Berliner Straße 78 38226 Salzgitter Sitz der Gesellschaft und Gerichtsstand: Salzgitter Geschäftsführer: Klaus-Dieter Pauly Inhaltsverzeichnis Vorwort Seite 1. 1.1 1.2 1.3 Institution Suchtberatung Trägerschaft Finanzierung Das Leitbild 3 3 3 3 2. Die Suchtberatung als Facheinrichtung in Salzgitter 4 3. 3.1 3.2 4 4 4 3.2.1 3.2.2 Die Klientel Personenkreis Beschreibung der Ursachen, Entwicklung und Bedeutung von SuchtErkrankung Alkoholabhängigkeit Drogenabhängigkeit 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.7.1 4.7.2 Suchthilfe Definition von Gesundheit und Krankheit Was will (Sucht-)Therapie ? Wichtige Lern- und Verhaltensschritte in einer Suchttherapie Ethische Grundsätze Grundsätzliche Ziele Grundsätzliche Handlungsleitlinien Qualitätssicherung Qualifikation und Weiterbildung der Mitarbeiter Qualitätssicherungsverfahren 7 7 7 8 8 9 12 12 12 12 5 Aufgabenbereiche aus Mischfinanzierung (Kommunale- und Landesmittel) Suchtprävention Niedrigschwellige Kontaktaufnahme und Hilfen Kontaktaufnahme, Akuthilfe und Beratung Ambulante Entwöhnung von Cannabiskonsumenten Kooperation und Vernetzung Förderung und Unterstützung der Selbsthilfe Besondere zielgruppenspezifische Hilfen 13 6 Aufgabenbereiche aus Landesfinanzierung Substitut-gestützte Psycho-/Sozialtherapie 21 21 7 Aufgabenbereiche aus Drittfinanzierung Ambulante Rehabilitation gemäß EVARS 23 23 8 8.1 8.2 Aufgabenbereiche ohne derzeitig ausreichende Finanzierung Straßensozialarbeit Arbeit an Szenebrennpunkten 24 24 24 9 Ausführliche Einzelkonzepte, Vertragstexte 26 9.1 Konzept zur Durchführung von Maßnahmen zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäter gemäß §35 BtMG/§36 BtMG Behandlungsvertrag Ambulante Rehabilitation nach EVARS Behandlungsvertrag Naltrexon-gestützte ambulante Rehabilitation Kooperationsvertrag Substitutionsbehandlung 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 9.2 9.3 9.4 5 5 14 16 16 18 19 20 21 2 Vorwort Die Ausschreibung der Stadt Salzgitter, zur Neuregelung der kommunalen Suchtarbeit in der Veröffentlichung vom 13.11.03, für den gesamten Bereich der kommunalen Sucht- und Drogenarbeit, der Suchtprävention sowie die psychosoziale Beratung, Patienten- und Angehörigenbetreuung und die Arbeit mit Multiplikatoren, bezieht sich auf ein kommunales Finanzierungsvolumen von 100.000.- € . Das vorliegende Rahmenkonzept der Drogen- und Suchthilfe gGmbH beinhaltet das gesamte Angebot, das auf dem Hintergrund der geplanten Finanzierung realisierbar erscheint. Der Aufgabenbereich der Suchtprävention wird durch einen Personalkostenzuschuss finanziert, der zu gleichen Teilen von der Kommune und dem Land Niedersachsen getragen wird. Eine Kürzung des kommunalen Zuschusses für die Suchtprävention zieht eine Kürzung der Landesmittel nach sich. Die Psycho-/Sozialtherapie Substituierter wird durch eine Personalkostenfinanzierung des Landes übernommen. Die Ambulante Rehabilitation trägt sich ausschließlich aus Mitteln der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger, wobei eine personelle und fachliche Mindestausstattung der Suchtberatungsstelle erforderlich ist, um in diesem Bereich tätig werden zu können. In unserem Rahmenkonzept haben wir die verschiedenen Finanzierungsarten den entsprechenden Arbeitsbereichen zugeordnet. Der von der Stadt Salzgitter ausgeschriebene Leistungskomplex gliedert sich im Punkt 5. dieses Rahmenkonzeptes. 1. Institution Suchtberatung 1.1 Trägerschaft Der Drogen- und Suchthilfe gGmbH beteiligt sich an einer gemeinnützigen Gesellschaft, die das Ziel hat, als freier, gemeinnütziger Anbieter eine Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstelle in Salzgitter zu betreiben. 1.2 Finanzierung Der Betrieb der Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstelle finanziert sich im Wesentlichen durch 1.3 Kommunale Zuschüsse der Stadt Salzgitter Zuschüsse des Landes Niedersachsen Einnahmen aus Rehabilitationsmaßnahmen Spenden und Bußgeldern Das Leitbild Der Drogen- und Suchthilfe gGmbH erbringt in den von ihm betriebenen Einrichtungen im Bereich der Suchthilfe Leistungen, die sich an einem humanistischen Leitbild orientieren. Das Zusammenleben der Menschen erfordert soziale Partnerschaft, Aufmerksamkeit und Verantwortung. füreinander. Wir bemühen uns, unserer Klientel aufrichtig, solidarisch, tolerant und lebensbejahend zu begegnen. Aus der Anerkennung der Würde jedes Menschen erwächst die Forderung nach Chancengleichheit. Aus der Verantwortung für sich selbst und für den Mitmenschen entwickelt sich die Solidarität in der Gemeinschaft. Die erbrachten Leistungen orientieren sich darüber hinaus am aktuellen Stand der Suchtforschung und werden kontinuierlich weiterentwickelt und auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. 3 2. Die Suchtberatungsstelle als Facheinrichtung in Salzgitter Die Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstelle Salzgitter versteht sich als Facheinrichtung für die Beratung und Behandlung von Menschen, die direkt oder indirekt unter den Folgen eines Suchtmittelkonsums bzw. einer Abhängigkeitserkrankung leiden. Die rechtlichen Grundlagen bilden dafür ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Salzgitter und des Vereins zur Förderung der Suchthilfe, bzw. der zu gründenden gGmbH das Niedersächsische Psych. KG. die diversen Richtlinien für die einzelnen Arbeitsbereiche Der Einsatz und die enge Kooperation verschiedener Berufsgruppen (Sozialarbeiter/pädagogen, Psychologen, Ärzte) ist notwendig, um der Komplexität der Suchterkrankung Rechnung zu tragen. Methoden der Qualitätssicherung und der Reflektion des professionellen Handelns (Benchmarking/Supervision) gehören zum Standard, um im Umgang mit dem Klientel flexibel und innovativ zu sein. Der Beratungs- und Behandlungsverlauf der Klientel wird schriftlich dokumentiert. Die einzelfall- und einrichtungsbezogenen statistischen Daten werden mit dem EBIS-System oder mit einem damit kompatiblen System dokumentiert. Die Suchtberatungsstelle übernimmt auch die Aufgabe der Koordination der Suchthilfe im Einzugsbereich Salzgitter über die Kooperation und Vernetzung mit allen Personen und Institutionen, die mit Suchterkrankungen mittelbar und unmittelbar zu tun haben. Die Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstelle sieht sich in der Verantwortung, die Öffentlichkeit, Politik und einzelne Institutionen auf Veränderungen im Bereich von Suchterkrankungen und Handlungsbedarf im Bereich der Versorgung suchtgefährdeter und suchtkranker Menschen aufmerksam zu machen und pragmatische Handlungsstrategien für die Lösung von Problemen anzubieten. 3. Die Klientel 3.1 Personenkreis Die Klientel der Suchtberatungsstelle umfasst: 3.2 von legalen und illegalen Suchtstoffen gefährdete und abhängige Menschen Angehörige und wichtige Personen des sozialen Umfeldes von Suchtkranken Personen, die beruflich mit Suchtkranken zu tun haben Personen, die sich über Wirkungen und Auswirkungen des Suchtmittelkonsums informieren wollen Beschreibung der Ursachen, Entwicklung und Bedeutung der Suchterkrankung Wir gehen davon aus, dass süchtiges Verhalten sich in vielen Formen bei jedem Menschen ausbilden kann. Die Vorstufe zur Sucht ist die Gewöhnung an bestimmte Verhaltens- und Reaktionsweisen auf alltägliche Situationen, d. h. wir handeln und reagieren nicht bewusst und kreativ, sondern unbewusst und schematisch. Diese Form der Alltagsbewältigung durch gewohnheitsmäßiges Verhalten und Konsumieren erspart uns die Mühe, uns jeder Situation neu zu stellen und führt zu Entlastung, Trägheit, Bequemlichkeit und Stagnation in der Persönlichkeitsentwicklung. Die Grenze von gewohnheitsmäßigem und süchtigem Verhalten zur Sucht ist fließend. Süchtiges Verhalten äußert sich neben dem Konsum von Suchtstoffen auch in Verhaltensweisen wie Eifersucht, Sehnsucht, Streitsucht. Sucht ist der durch Wiederholungszwang, Kontroll- und Realitätsverlust gekennzeichnete Endpunkt eines bestimmten Verhaltens- und Konsummusters und führt zur Zerstörung der körperlichen und psychischen Gesundheit sowie zu großen Spannungen und zur Zerstörung von gesunden 4 Beziehungen im sozialen Gefüge eines Süchtigen. Süchtiges Verhalten und Sucht hat in jedem Fall für den betroffenen Menschen das Ziel, eine positive Wirkung zu erzielen, ihn zu entlasten, euphorisch zu stimmen, zu beruhigen, zufrieden zu machen usw., wobei die negativen, suchtbedingten Begleiterscheinungen nicht ernst- und wahrgenommen werden. Stoffgebundene Suchtmittel, z. B. illegale Drogen, Alkohol und verschiedene Medikamente haben die Eigenschaft, innerhalb kurzer Zeit das Empfinden des Konsumenten zu verändern. Je nach gewünschter Wirkung entwickeln sich verschiedene Konsummuster und Suchttypen. Schmerzliche Empfindungen in verschiedenen Lebenskrisen erhöhen die Bereitschaft, Suchtmittel zu konsumieren. Die Bewältigung von Lebenskrisen und Leidempfindungen will gelernt sein, sie erfordert im Inneren des Menschen Selbstwertgefühl, Selbstbewusstsein, Aktionshunger und Kreativität, also die Fähigkeit, Leid, Krisen und eigene Impulse wahrzunehmen und den Mut, aktiv mit der eigenen Persönlichkeit in Erscheinung zu treten. In Elternhaus, Schule, Beruf, Partnerschaft entwickelt sich das sogenannte Rolleninventar eines Menschen, d. h. er lernt in verschiedenen Rollen nach außen alltägliche Situationen immer wieder neu und neue Situationen angemessen zu leben und sich zu behaupten. 3.2.1 Alkoholabhängigkeit Alkohol steht als „legales“ öffentlich beworbenes Suchtmittel jedem danach verlangenden Menschen überall zur Verfügung, solange er ihn bezahlen kann. Daraus ergibt sich, dass Alkohol als allgemein akzeptierter Suchtstoff zu zahlreichen Anlässen ritualisiert konsumiert wird. Typische Auslöser für einen Alkoholkonsum sind darüber hinaus Alkohol erleichtert die Aufnahme von sozialen Kontakten Alkohol bringt ein Gefühl von Beruhigung und Entspannung Alkohol enthemmt, macht mutig, locker und gesellig Alkohol inspiriert, macht kreativ und aktiv Alkohol bekämpft negative Emotionen und erleichtert die Flucht aus Problemsituationen Insbesondere Personen, die den Alkohol mit seinen Nebenwirkungen „gut vertragen“ und bei denen eine individuelle konsumfördernde Lebenssituation vorliegt, geraten schrittweise in eine Alkoholabhängigkeit Wohlstandsalkoholismus – unbegrenzter Konsum als Zeichen des Wohlstands Elendsalkoholismus – Ausstieg und Flucht aus der Gesellschaft (Berber etc.) Problemtrinken – Flucht vor der Auseinandersetzung mit Problemen Alkoholismus ist gekennzeichnet durch Konsumzwang Kontrollverlust Entzugserscheinungen Toleranzsteigerung Zerstörung der äußeren und inneren Strukturen, Verwahrlosung Entstehung bzw. Verstärkung psychischer Begleiterkrankungen Nach Jellinek unterscheidet man folgende Alkoholikertypen 3.2.2 Alpha Trinker – Konflikt- und Erleichterungstrinker ohne Kontrollverlust Beta-Trinker – Gelegenheitstrinker mit regelmäßigem, missbrauchenden Alkoholkonsum (Gesundheitsschäden) Gamma-Trinker – abhängiger Alkoholkonsum mit totalem Kontrollverlust Delta-Trinker – Gewohnheits- oder Spiegeltrinker mit seltenem Kontrollverlust Epsilon-Trinker – episodisch exzessiver Trinker oder Quartalssäufer Drogenabhängigkeit Insbesondere junge Menschen sind in Umbruch- und Krisensituationen gefährdet, Problemlösungsstrategien in Abgrenzung zur Erwachsenenwelt mit Hilfe von illegalen 5 Suchtstoffen zu entwickeln, mit deren Wirkung sie sich gefühlsmäßig ihrer Situation gewachsen fühlen. Sie befinden sich während der Pubertät in einem Rollenkonflikt zwischen nicht-mehr-Kind-sein und noch-nicht-Erwachsener-sein, den sie umso leichter bewältigen können, wenn sie in ihrer Kindheit ein positives Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen entwickelt und nach außen aktiv, kreativ und in bezug auf Verwirklichung ihrer Wünsche in sozialen Beziehungen konstruktiv zu handeln gelernt haben. Wurde ein Kind in seinem Aktionshunger und der Entwicklung eines positiven Gefühls zu sich und anderen gestört, z. B. durch traumatisierende Bedingungen und Erfahrungen in Kindheit und im Elternhaus durch physischen wie psychischen Missbrauch durch latente, sich manifestierende Konflikte zwischen den Eltern durch Suchterkrankungen und psychische Erkrankungen der Eltern durch Überfürsorge usw., dann wird es Angst entwickeln, die es in seiner Entwicklung und in seiner Bereitschaft, Neues auszuprobieren, stark einschränkt. Es wird als eigener „Emotionalmechaniker“ versuchen, sich selbst mit Suchtstoffen statt mit Begegnung, Kommunikation oder einer kreativen Lebensgestaltung ein gutes, angstfreies Lebensgefühl zu verschaffen. Je früher ein junger Mensch damit beginnt und je länger er damit fortfährt, sich durch den Konsum von Suchtstoffen gefühlsmäßig zu manipulieren, abzuschirmen und nach außen hin handlungsfähig zu machen, desto schwieriger wird es, aus der Kindheit verdrängte und abgespaltene und gegenwärtige Konfliktsituationen nüchtern zu begegnen und neue und pragmatische Lösungswege zu gehen. (Folgen: Rollenmangelsyndrom, Rollenatrophie). Der Freundeskreis Jugendlicher und junger Erwachsener bekommt eine zunehmende Ersatzfunktion für familiäre Beziehungen. Hier wird bisher gelerntes Verhalten ausprobiert und der Versuch unternommen, die in der Familie entstandenen Defizite und Konflikte auszugleichen. Die Konsumgewohnheiten des sozialen Umfeldes (Freunde, Arbeitskollegen) prägen das Konsumverhalten einzelner. Beziehen sich die Konsumgewohnheiten auf Suchtmittel und deren Missbrauch, entsteht erheblicher direkter und indirekter Anpassungsdruck, Gruppenzwang. Mitmachen bedeutet dann oftmals „In“ zu sein, sich ab-, ausgrenzen kann bedeuten, „out“ zu sein. Somit scheint der Wunsch nach befriedigenden zwischenmenschlichen Beziehungen, Zuwendung, Anerkennung und Geborgenheit durch den z. B. drogenkonsumierenden Freundeskreis einen nicht unerheblichen Einfluss auf Erstkonsum und die eventuelle Fortsetzung dieses Verhaltens auszuüben. Innerhalb eines z. B. drogenkonsumierenden Freundeskreises seinen Platz gefunden zu haben und die damit verbundene Anerkennung zu erhalten, gibt insbesondere unsicheren und labilen Jugendlichen Sicherheit und Halt. Der gemeinsame Suchtmittelkonsum sowie die Beschaffung des Suchtmittels in der Drogenszene kann insbesondere für labile und gestörte Persönlichkeiten als Ersatz für defizitär erlebte familiäre Beziehungen gesehen werden. Auch hier kommt es zu einem von der Droge bestimmten Rollenentwicklungsprozess zum Drogenabhängigen oder auch „Junkie“ oder „Fixer“, einer gesellschaftlich nicht akzeptierten, ausgegrenzten Rolle, die ein bestimmtes Denken, Verhalten, Fertigkeiten zum Überleben am Rande der Gesellschaft beinhaltet. Bisherige sozial akzeptierte funktionierende Rollen, wie z. B. die des Schülers, Erwerbstätigen, Freundes, Ehepartners lösen sich vollständig auf und stehen oft auch nach Aufgabe des Drogenkonsums nur rudimentär für den Versuch, sich in die Gesellschaft zu integrieren und zu rehabilitieren zur Verfügung. Die Beschaffung, Finanzierung und der immer häufigere und steigende Konsum und „Genuss“ des Suchtstoffes wird zum Lebensmittelpunkt, die „Realität“ d.h. die körperliche Gesundheit, die Fähigkeit der Psyche zur Grenzziehung gegenüber schädlichen Einflüssen und zur Entwicklung von Lust und Wünschen und die Beziehungen zu Menschen im sozialen Netz verschwindet in einem vernebelten drogenbestimmten Wechselbad aus Suchtdruck, Entzugsangst, Drogenkonsum unter verheerenden hygienischen Bedingungen, Rausch, Todesnähe, Angst vor Inhaftierung usw.. 6 4 Suchthilfe 4.1 Definition von Krankheit und Gesundheit Die Gesundheit eines Menschen im ganzheitlichen Sinn gründet sich auf die Stabilität seiner körperlichen psychischen sozialen existenziellen Befindlichkeiten, die in der Lage sind, die vielfältigen inneren und äußeren Belastungen auszugleichen. Eine ganzheitliche Gesundheitsgestaltung zielt darauf ab, jede dieser Gesundheitsbefindlichkeiten durch entsprechende Aktivitäten zu stärken und zu unterstützen. Ein wichtiger Aspekt des ganzheitlichen Verständnisse von Gesundheit und Krankheit ist der Ordnungsaspekt. Der Mensch lebt in Lebensräumen mit vorgegebenen Ordnungen und Gesetzmäßigkeiten, die ihn körperlich, psychisch, sozial und existentiell fordern und befriedigen. Bei deren Nichtbeachtung können Unordnungen, Konflikte und Krankheiten entstehen. 4.2 Körperliche Ordnung: Bewegt sich unsere Ernährung und Lebensweise innerhalb der von unserer Körperbiologie vorgegebenen Ordnungen und Bio-Rhythmen, die durch die Evolution geprägt wurden, leben wir gesund. Der Konsum von Suchtstoffen führt dem Körper in großer Menge Körpergifte zu und stresst ihn durch suchtbedingte Folgeerkrankungen. Es kommt zu keiner Regeneration. Psychische Ordnung: Verfügen wir über ein ausreichendes Selbstwertgefühl und ein positives, lebensbejahendes Denken, so ist unsere Psyche in Ordnung und in der Lage, Probleme rechtzeitig zu erkennen kreative Lösungen zur Bewältigung von Krisen zu entwickeln und durchzusetzen. Bei einer Suchterkrankung entwickelt sich die Psyche nicht weiter, Konflikte, Spannungen werden mit dem Suchtmittel abgewehrt, verdrängt, auf die Umgebung projiziert. Ungelöstes vor sich herzuschieben hält die psychische Unordnung aufrecht, verbraucht Lebensenergie und macht krank. Soziale Ordnung: Ein wichtiger Aspekt ist das Gefühl der Zugehörigkeit zur Gesellschaft, die Anteilnahme, die Übernahme von Pflichten und Verantwortung, Gewürdigt zu werden. Ein Suchtmittel bindet den Suchtkranken in einer Weise an sich, so dass ale anderen sozialen Beziehungen und Verpflichtungen nachrangig sind, die sozialen Bindung werden vergiftet, belastet, zerstört. Am Ende steht der soziale Tod. Existenzielle Ordnung: Hat der Mensch ein Vorstellung davon, was der Sinn seines Lebens ist, nimmt er Anteil und Einfluss auf die Gestaltung gesunder Lebensbedingungen in der Gesellschaft, so sorgt er in gesunder Weise für sich. Ein Suchtkranker verliert durch sein Suchtmittel die Besinnung, ist nur mit sich beschäftigt. Was will (Sucht-)Therapie? Wir verstehen Heilung im Rahmen der Suchttherapie als einen teils bewusst gesteuerten, teils unbewusst ablaufenden Prozess, der in einer Konfliktsituation ein altes, nicht mehr zeitgemäßes Gleichgewicht in ein neues, angemesseneres Gleichgewicht überführt. Im Fall einer Suchterkrankung läuft dieser Prozess oft über viele Jahre, in denen der Patient über Versuch und Irrtum lernt, sein Verhalten wahrzunehmen, zu verändern und darüber langsam komplexere Persönlichkeitsstrukturen zu entwickeln. 7 Die Phasen des Anpassungs- und Integrationsprozesses (n. Krüger, S 25) Pha se 1. 2. 3. 4. 5. Struktur Energie Organisationsfun Verhalten bzgl. Sucht ktion stabile, alte Bindungsenergie Ich-Funktionen Spannungen, Ängste, Konflikte werden Struktur durch Suchtmittelkonsum erfolgreich und befriedigend gesteuert Erwärmungs Überschussenergi Abwehrmechanis Spannungen, Ängste und Konflikte - und e men treten trotz Suchtmittelkonsums immer Konfliktphas mehr zutage, werden aber aktiv e abgewehrt. Handlungsimpulse werden unterdrückt Instabilitätsp freie Interaktionsfunktio Spannungen, Ängste und Konflikte und hase Handlungsenergie nen der Suchtmittelkonsum führen zur Beeinträchtigung der Gesundheit. Der Leidensdruck und die Bereitschaft, die Probleme aktiv zu bekämpfen steigt. Handlungsimpulse werden freigesetzt und führen zu Verhaltensänderungen komplexere, Bindungsenergie Ich-Funktionen Die Handlungsimpulse und die neue Verhaltensänderungen haben zu einem Struktur befriedigenderen Umgang mit den Spannungen, Ängsten und Konflikten geführt Erwärmungs Überschussenergi Abwehrmechanis Die neue komplexere Struktur erstarrt, - und e men dient der Abwehr von Problemen – es Konfliktphas kommt in der Folge z. B. zum Rückfall e und erneuter Abhängigkeit etc. Usw. 4.3 Wichtige Lern- und Verhaltensschritte in einer Suchttherapie Aktive Integration in normale, suchtfreie soziale Bezüge Aktive Abgrenzung gegenüber der Sucht und dem Suchtmilieu Die Einsicht entwickeln, dass persönlicher Einsatz, Wille, Verzicht notwendig sind Die eigene Sucht als Krankheit begreifen, Sorge und Sorgfalt für sich entwickeln Sich auf Hilfe einlassen, Kontakt zu neuen Ideen, Lösungen zulassen Sich Hilfe holen, den Wunsch entwickeln, die Situation zu steuern Wahrnehmen der eigenen instabilen Situation Ende Beginn 4.4 Ethische Grundsätze Jeder Mensch, der direkt oder indirekt von einer Suchtkrankheit betroffen ist, hat Anspruch auf individuelle und fachkundige, umfangreiche Beratung und unmittelbare Hilfe, Begleitung und Weitervermittlung an die Fachdienste in Not- und Krisensituationen. hat Anspruch auf Verschwiegenheit bedarf einer aufmerksamen, unvoreingenommenen, wertschätzenden, stützenden und fördernden Haltung durch die Mitarbeiter der Suchtberatungsstelle. Dennoch erfordert die Schwere einer Suchterkrankung, immer auf der Basis von Wertschätzung, professioneller Erfahrung / Begründbarkeit und unter Berücksichtigung der Belastbarkeit des Klienten, 8 auch von den Mitarbeitern die Übernahme abgrenzender, konfrontierender, kritisierender, sanktionierender Rollen, um suchtkranke Klienten in den vielen Facetten ihrer suchtkranken Verhaltensmuster zu begrenzen und hartnäckige Abwehrstrategien gegen eine Veränderung zu erschüttern 4.5 hat Anspruch auf Geduld, Hilfe und Ermutigung, auch wenn er schon mehrfach Hilfsangebote abgelehnt hat Anspruch auf Selbstbestimmung bei der Behandlungsplanung und –durchführung hat Anspruch darauf, dass der Mitarbeiter ihm in Vorbild- und Hilfs-Ich-Funktion begegnet und ihm, individuelle Persönlichkeitsfunktionen vorlebt, die zur Überwindung einer Suchterkrankung notwendig sind (äußerlich und innerlich Grenzen ziehen können, strukturiert zu handeln, eine aktive und kreative Haltung gegenüber Problemen einzunehmen, Störungen des eigenen Wohlbefindens, Konflikte offen anzusprechen, Lockerheit und Humor, Leichtigkeit und Aufmerksamkeit für Mitmenschen usw.). Grundsätzliche Ziele Das Hauptziel von Suchtarbeit ist es, einen suchtkranken Menschen zu befähigen, seine Gefühle, seine Gedanken und Bewertungen und sein Verhalten derart steuern zu können, dass er alternativ zur Einnahme eines Suchtstoffes ein anderes suchtfreies Verhalten wählt. Dieses Ziel ist in der Regel Ergebnis eines längeren Ausstiegprozesses, der von vielen Rückfällen, Fehlern, Behandlungsabbrüchen, Neuanfängen, Lernschritten, Einsichten und Fortschritten begleitet war. Gerade die Fähigkeit, diesen schwankenden Prozess durchlebt und aktiv überwunden zu haben, lässt starke Persönlichkeiten entstehen, die beziehungsfähig, kreativ und konfliktfähig geworden sind. Je nachdem, wie stark ein Suchtkranker bereits durch sein Konsumverhalten körperlich, psychisch und sozial in Mitleidenschaft gezogen ist, sind vor dem Abstinenzziel eine Reihe von Teilzielen zu erreichen, beginnend mit der Lebenserhaltung, der gesundheitlichen, psychischen und sozialen Stabilisierung, der kritischen Konfrontation und Auseinandersetzung mit der Suchtpersönlichkeit, dem Abgrenzen gegenüber Suchtstoff und Drogenszene, der Umund Neugestaltung der Verhaltens- und Denkmuster usw.. Jeder Abhängige soll aufgrund einer genauen Anamnese- und Diagnosestellung in seiner Persönlichkeit und individuellen Lebens- und Suchtgeschichte, sowie seiner individuellen Störung oder Erkrankung wahrgenommen werden und eine fachgerechte, ihm angemessene Unterstützung erhalten. 9 Rollenentwicklungsprozesse bei drogenabhängigen Suchtkranken Zieltyp in Bezug Somatische Ziele auf Rollenentwicklung Körperliche vom abstinenten Gesundung und Patienten zu Normalisierung des suchtfreien drogenfreien Zustandes gesellschaftlich akzeptierten Rollen Vom Suchtmittelabhängi gen zum abstinenten Patienten Körperliche Spannungs- , Unruhezustände und Suchtverlangen ohne Drogengebrauch zu überwinden Körperliche Klarheit wahrnehmen, Gesundheit, Sexualität genießen Aufnahme sportlicher Aktivitäten Psychische Ziele Eigenständiges bewusstes Wahrnehmen und konstruktives Umgehen mit Gefühlen und Stimmungen Lernen, Gefühle und Stimmungen durch Kommunikation und Begegnung und ohne Suchtstoffe und Rückzug zu steuern Kennen lernen, Wahrnehmen und Kontrollieren der eigenen typischen Reaktionsweisen Soziale Ziele Rollenentwicklung vom Drogenabhängigen zum med. gestützten Patienten Unterdrückung des Entzugssyndroms Sedierung und Dämpfung von Unruhezuständen Stärkung des Immunsystems Behandlung suchtbedingter Psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von Persönlichkeitsstörung und psychischen Erkrankungen Sedierung und Dämpfung von Stimmungsschwankun gen Integration in gesellschaftlich akzeptierte soziale Zusammenhänge Verantwortungsübernahme für Eltern, Kinder, Partner etc. Befriedigende soziale Kontakte Angemessener, kreativer Kommunikationsstil Abschied von der Drogenhilfe Kooperation und Vertrauensverhältnis zum Therapeuten Veränderung der Sorgenkind/Schwarzes-SchafRolle in der Ursprungsfamilie und im jetzigen sozialen Umfeld Aufbau und Pflege konstruktiver suchtfreier sozialer Beziehungen Verantwortungsübernahme für sich und andere, Eigenständigkeit Dauerhafte Sicherung der Integration in das Erwerbsleben Aktive Freizeitgestaltung Kooperation und Vertrauen zu Therapeuten Lernen, in der Patientengruppe einen eigenen Standpunkt zu vertreten Auseinandersetzung, Lösung und Distanzierung von suchtfördernden und belastenden Beziehungen (Drogenszene, psychische Ziele bzgl. des Suchtmittelkonsums Durchzuführe nde Maßn. Kontrolle über Suchtverhalten verinnerlichen Sucht ist ein Randthema geworden Abschluss Selbsthilfegrup pe Dauerhafte Abstinenz Abgrenzung zu Drogenkonsumenten Verzicht auf den Konsum legaler Suchtstoffe Ambulante und stationäre Rehabilitation Verzicht auf den Beigebrauch und persönliche Distanzierung von legalen und illegalen Suchtstoffen außer dem Substitut Kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Bedürfnis nach Betäubung Methadongestützte Psycho/Sozialtherapie 10 Folgeerkrankungen Steigerung des Antriebs Steigerung der Fähigkeit, Gefühle wahrzunehmen, zu steuern und zu regeln Zieltyp in Bezug Somatische Ziele auf Rollenentwicklung Planung und Vom Vorbereitung der Drogenabhängigen Entgiftungsbehandlu mit Leidensdruck ng/Herstellung der Abstinenz zum Drogenabhängigen mit Handlungsperspekt ive Vom mehrfach beeinträchtigter Drogenabhängigen in Notsituation zum medikamentös stabilisierten drogenabhängigen Patienten Psychische Ziele Unterdrückung des Entzugssyndroms Entlastung des Körpers von toxischen Substanzen Med. Notfallversorgung von Wunden und Instabilitätszustände n Minderung weiterer Chronifizierung, suchtbedingter kranke Elternteil etc.) Integration in das Erwerbsleben Gründung eines eigenen Haushaltes Aufbau, Pflege und Genuss suchtfreier Beziehungen Aktive Freizeitgestaltung Erlernen eines angemessenen Sozialverhaltens Soziale Ziele Entschluss zur Vorbereitung, Planung der Entwöhnung vom Substitut Ziele bzgl. des Suchtmittelkonsums Ermutigung zur aktiven Veränderung des Lebens Stärkung zur Abgrenzung von bisherigen süchtigen Denk- und Verhaltensweisen Stärkung von IchFunktionen gegenüber Angst und Vermeidung Unterstützung und Ermutigung zum Abgrenzen gegenüber Droge und Drogenmilieu und destruktiven Beziehungen Entwicklung einer Perspektive zur sozialen Integration Gewöhnung an die Übernahme von Aufgaben und Verantwortung Stärkung der nichtsüchtigen Persönlichkeitsanteile Planvolles, pragmatischen Hinarbeiten auf die Therapie trotz bestehender Drogenabhängigkeit und Beschaffungsstreß Anbindung an soziales Netz Entlastung gespannter sozialer Beziehungen Vermeidung sozialer Ausgrenzung durch Inhaftierung Vermeidung des sozialen Todes Überwindung von Einzelkämpfertum und Isolation Begrenzung des politoxikomanen Suchtmittelkonsums auf einen medikamentösen Ersatzstoff Entlastung von psychischen Alarmund Ausnahmezuständen( Angst, Panik) Vermeidung von Suiziden und Chronifizierung von Depressionen Verbesserung des Antriebs, der Stimmung, der Wahrnehmung Durchzuführe nde Maßnahme Beratung und Therapievermit tlung NotfallSubstitution 11 Folgeerkrankungen Verbesserung des körperlichen Allgemeinzustandes 12 4.6 Grundsätzliche Handlungsleitlinien Die Begegnung zwischen Klient und Mitarbeiter muss von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt vor der Würde des Menschen geprägt sein. Das Setting von Behandlungen wird durch Behandlungsverträge geregelt, in denen Klienten und Mitarbeiter ihr Einvernehmen über Dauer, Umfang, Ziele, Rechte und Pflichten dokumentieren. Ob ein Behandlungsvertrag zustande kommt, wird im wesentlichen davon abhängen, ob die Mitarbeiter aufgrund der Erkenntnisse über das Ausmaß der Suchterkrankung und der bestehenden psychosozialen Bedingungen eine Indikation stellen können und eine Kostenübernahme für die Maßnahme gewährleistet ist. Für die Mitarbeiter besteht eine Schweigepflicht und ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Klienten und Patienten unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht im Bereich der Gruppentherapie über alle Belange der Mitpatienten. Im Bereich der Suchttherapie dürfen keinen legalen und illegalen Suchtstoffe (incl. THC und Alkohol) außer speziell eingesetzten Ersatzmedikamenten konsumiert werden. Hauptfeld der therapeutischen Arbeit ist die Gruppenarbeit. Ohne die Kooperation des Klienten und die Übernahme und Erledigung von Aufgaben und Aufträgen durch den Klienten können Behandlungspläne nicht umgesetzt werden. 4.7 Qualitätssicherung 4.7.1 Qualifikation und Weiterbildung der Mitarbeiter Um qualifizierte Beratungsarbeit und Therapie leisten zu können, nehmen alle MitarbeiterInnen der Beratungsstelle an fachspezifischen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen teil. Neben wöchentlich stattfindenden Teamsitzungen und kollegialer Supervision findet regelmäßig Supervision mit einem externen Supervisor statt. 4.7.2 Qualitätssicherungsverfahren Die Suchtberatungsstelle nimmt kontinuierlich an wissenschaftlich gesicherten Qualitätsmanagementverfahren mit dem Ziel teil, die eigene Arbeit transparent zu machen, Stärken und Schwächen zu erkennen und mit anderen Einrichtungen Erfahrungen, Ideen usw. zu kommunizieren. Hierdurch sollen die Arbeit effektiver gestaltet, die Kunden optimal versorgt und die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert werden. 13 5. Aufgabenbereiche und Arbeitsfelder der Suchtberatungsstelle Suchtberatungsstelle Salzgitter Prävention Kontaktaufnahme, Akuthilfe und Beratung Kunden Vorbeugung / Erkennen der Gefährdung Aktivierung des sozialen Umfeldes, Stärkung individueller Ressourcen Schadensminimierun g, Krankheitseinsicht und Behandlungsplanung und -vorbereitung Schulen Vereine Kranken kassen Kinderg ärten Suchtgefährdete Menschen Suchtmittelkonsumenten Angehö rige, Lehrer, betriebl. Suchtkr ankenh elfer, Bewähr ungshel fer Suchtkranke Entgiftung Substitution Therapie E Umgestaltung der Verhaltensmuster, Entwicklung neuer suchtfreier Rollen Patienten Angehör ige Abschluss der Therapie Förderung und Unterstützung der Selbsthilfe Kooperation und Vernetzung Vermittlung in Selbsthilfe / Weiterbildung Ehemalige Patienten Sicherung der Erwerbstätigkeit der Mitarbeiter Betriebliche Suchtkrankenhilfe Medizinische und psych. Versorgung Subst.- Ärzte, Psychiater Arbeitsprojekte Ämter der Stadt, z. B. Sozialamt Entkriminalisierung Bewährungshilfe Weiterentw. der psychosozialen Versorgung AK Sucht und Sozialpsych. Verbund Selbsthil fegruppe n/ Freundes kreise 14 5 Aufgabenbereiche aus Mischfinanzierung (kommunale und Landesmittel) 5.1 Suchtprävention Arbeitsbereiche: Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen Präventionsarbeit mit Multiplikatoren Präventionsarbeit mit Eltern Präventionsarbeit mit Angehörigen Beschreibung: Generell meint Suchtprävention vorbeugendes Handeln zur Vermeidung suchtbedingter körperlicher und psychosozialer Beeinträchtigungen insbesondere bei Kindern und Heranwachsenden. Eine Suchterkrankung ist nicht allein aus der Verfügbarkeit und der pharmakologischen Wirkung einer Substanz erklärbar. Von entscheidender Bedeutung sind vielmehr biographische und soziale Aspekte, die bei Vorliegen unzureichender individueller Ressourcen im Umgang mit äußeren Belastungsfaktoren zur Entwicklung einer Suchterkrankung führen können. Dementsprechend ist es wenig sinnvoll, im Rahmen präventiver Maßnahmen allein die Droge in den Vordergrund zu stellen und damit die Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen wie individuellen biografischen Bedingungen von Sucht zu vernachlässigen. Wir legen daher neben der Aufklärung über Sucht- und Abhängigkeitsentwicklung vermehrt unser Augenmerk auf die Förderung individueller suchtfreier Lebensbewältigungsstrategien und versuchen, suchtpräventiv auf gesellschaftliche Institutionen einzuwirken. Im Bereich der legalen „Drogen“ (Alkohol, Nikotin) halten wir eine Abstinenzforderung für nicht angemessen, sondern fördern eine selbstgewählte Abstinenz, einen verantwortungsbewussten Konsum und alternatives Verhalten zum Suchtmittelkonsum. Im Bereich illegaler Drogen zielt unsere Arbeit auf Abstinenz dieser Mittel. Wegen des hohen Abhängigkeitspotentials und der Ansiedlung des Drogenkonsums in einem subkulturellen Milieu ohne soziale Kontrollmechanismen stellen diese Substanzen eine Suchtgefährdung für Heranwachsende dar. Suchtprävention muss möglichst frühzeitig ansetzen und langfristig angelegt sein, d. h. sie sollte im Kindergarten beginnen und in der Schule fortgesetzt werden. Grundsätzlich gibt es bei der suchtpräventiven Arbeit mit Kindern und Jugendlichen die krankheitsvermeidende und die gesundheitsfördernde Herangehensweise. Krankheitsvermeidung zielt auf die Analyse, die Auseinandersetzung und den Abbau belastender Konflikte durch angemessene Verhaltensweisen, also nicht durch konfliktvermeidendes Rückzugs- und Suchtverhalten. Gesundheitsförderung legt den Fokus nicht auf die Belastungen und Konflikte, denen ein junger Mensch ausgesetzt ist, sondern bietet über die Vermittlung positiver, aktiver, kreativer und freudiger Lebenserfahrungen direkte Alternativen zum Suchtmittelkonsum an. Gesellschaftspolitisch möchten wir zumindest einen Teil der Öffentlichkeit für das gesellschaftlich bedeutende Thema Sucht sensibilisieren, was insbesondere die verdrängte erhebliche Bedeutung des Alkohols als generelles Suchtmittel im Vergleich zu den oft vielbeachteten aber von der Zahl her eher unbedeutenden illegalen Drogen betrifft. Zielgruppe Kinder/Jugendliche: Schulen der offenen Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden Ziele: Erwerb sozialer Kompetenz Reflexion eigener Normen und Werthaltungen Stärkung des Selbstwertgefühls durch Wahrnehmung und Wertschätzung der eigenen Gefühle/Bedürfnisse 15 Sensibilisierung der Wahrnehmung im Hinblick auf eigene Abhängigkeiten, eigenes Konsumverhalten und Missbrauch von Suchtstoffen Vermittlung sinnerfüllter und erlebnisintensiver Aktivitäten, Förderung der Kreativität Stärkung der Kontakt-, Entscheidungs- und Konfliktfähigkeit Informationsvermittlung zu den Themen „Sucht, Abhängigkeit, Drogen“ Erleichterung der Kontaktaufnahme zur Suchtberatungsstelle Leistungsumfang: Arbeit mit Schülern im Rahmen von Projekttagen Erlebnispädagogische Maßnahmen Einzelveranstaltungen oder Projekte mit Jugendgruppen Vermittlung von suchtgefährdeten Kindern und Jugendlichen an die Drogenberatung Informationsveranstaltungen Elternabende Zielgruppe Multiplikatoren: in Schulen und Kindergärten in der Jugendhilfe in der offenen Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden in Betrieben Ziele: Reflexion eigenen Verhaltens in Konfliktsituationen Kompetenzerweiterung beim Umgang mit suchtgefährdeten Schülern/Jugendlichen, Mitarbeitern Kompetenzerweiterung bei der Planung und Durchführung von internen Projekten zur Suchtprävention Verankerung suchtpräventiver Sichtweisen in der Schulstruktur/Betriebsstruktur Erweiterung des Informationsstandes zu suchtspezifischen Themen Entwicklung suchtpräventiver Konzepte in Kindergärten Kompetenzerweiterung bei der Planung und Durchführung suchtpräventiver Veranstaltungen Leistungsumfang: Informationsveranstaltungen für Lehrer und Erzieher Beratung von einzelnen Mitarbeitern oder Teams aus Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, der Jugendhilfe, von Vereinen und Verbänden Unterstützung bei der Entwicklung und Durchführung neuer Projekte Beratung der Personalführung in Betrieben Zielgruppe Eltern: Ziele: Informationsvermittlung zu den Themen „Missbrauch und Abhängigkeit von Suchtstoffen“ Informationen über Hilfsangebote (z. B. Selbsthilfe, Beratungsstellen, Behandlung) Reflexion eigenen Konsum- und Missbrauchsverhaltens Auseinandersetzung mit der Elternrolle im Hinblick auf die Vorbildfunktion Erleichterung der Kontaktaufnahme zur Suchtberatungsstelle Kompetenzerweiterung im Umgang mit suchtgefährdeten Kindern Leistungsumfang: Gestaltung von Elternabenden an Schulen und Kindergärten Gesprächsabende für Eltern Vermittlung betroffener Eltern an die Suchtberatungsstelle 16 5.2 Niedrigschwellige Kontaktaufnahme und Hilfe Arbeitsbereiche: Niedrigschwellige Kontaktaufnahme Niedrigschwellige Hilfen und Beratung Niedrigschwellige Vermittlung Beschreibung: Niedrigschwellige Angebote in der Suchtkrankenhilfe orientieren sich im wesentlichen an den Bedürfnissen des Suchtkranken in den Bereichen Hygiene, Gesundheit, Nahrung, Kleidung und Aufenthaltsmöglichkeiten. Spritzentausch und die Kondomvergabe ist eine prophylaktische Maßnahme zur Vermeidung der Übertragung suchttypischer infektiöser Erkrankungen, wie AIDS, Hepatitis C, usw.. Diese Angebote zielen vordringlich nicht auf eine Veränderung des Suchtverhaltens beim Suchtkranken ab, sondern sollen sich für den Suchtkranken schadensminimierend und lebensverlängernd auswirken, ihn an das Hilfesystem anbinden und die Öffentlichkeit vor süchtigen Begleitumständen bewahren. Niedrigschwellige Maßnahmen erfordern erhebliche personelle und materielle Ressourcen, die sich suchtverlängernd auswirken können. Diese Angebote sollten daher möglichst räumlich getrennt von den Beratungs- und Behandlungsangeboten einer Suchtberatungsstelle vorgehalten werden, weil unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden. Einige in der niedrigschwelligen Suchtkrankenhilfe entwickelte Ideen lassen sich in einer Beratungsstelle sinnvoll einsetzen (siehe unten). Im wesentlichen werden wir aber versuchen, mit Kooperationspartnern (z. B. Wohlfahrtsverbände, soziale Initiativgruppen etc.) außerhalb der Beratungsstelle entsprechende Angebote zu nutzen und zu schaffen, um die entsprechenden Klientinnen für weiterführende Maßnahmen zu motivieren. Grundsätzlich erhält jeder dieser Klientinnen das Angebot zu Beratungsgesprächen in der Suchtberatungsstelle. Zielgruppe: chronisch mehrfachgeschädigte Suchtkranke Ziele: Schadensminimierung und Verbesserung der hygienischen, gesundheitlichen Situation Vermeidung weiterer sozialer Ausgrenzung und Anbindung an das Suchthilfesystem Entschärfung von süchtigen Begleitumständen medizinische Behandlung von suchtbedingten Folgeerkrankungen Vermeidung von Infektionen (Hepatitis, HIV) und anderen Erkrankungen Motivierung für weiterführende Maßnahmen Leistungsumfang: Anonymer und kostenloser Spritzentausch Kondomvergabe Vermittlung zu Notunterkünften, Duschgelegenheiten, Essensausgabestellen, Kleiderkammern Kooperation mit anderen Anbietern niedrigschwelliger Angebote Vermittlung in medizinische Behandlung Information über Behandlungsmöglichkeiten, Rechte und Leistungsansprüche 17 5.3 Kontaktaufnahme, Akuthilfe und Beratung Arbeitsbereiche: Sprechstundenbereitschaft Krisenintervention Beratung Betreuung Therapievermittlung Beschreibung: Noch vor telefonischen und persönlichen Sprechstundenkontakten sind terminlich vereinbarte Beratungsgespräche die häufigste Form der Kontaktaufnahme von Suchtmittelkonsumenten und Personen, die direkt und indirekt von Suchtproblemen betroffen sind, zu den Mitarbeitern der Suchtberatungsstelle. In Ausnahmefällen gibt es auch eine Aufsuchende Beratungsarbeit der Suchtberatungsstelle in Justizvollzugsanstalten, Krankenhäusern, sowie Hausbesuche. Oftmals haben sich über Jahre die Probleme aufgestaut und haben aktuell zu einer massiven Krisensituation geführt, die die Beratungssuchenden nicht mehr ignorieren können und bewältigen wollen. So umfasst die Beratungsarbeit auch Kriseninterventionsmaßnahmen zur Vermeidung unmittelbar zu erwartender körperlicher, psychischer und sozialer Schäden, wie z. B. die Einweisung in die Psychiatrie, die Abwendung einer bevorstehenden Inhaftierung, Überweisung zu Ärzten, Organisation von Wohnraum etc.) Das Beratungsgespräch darf nicht als eine Erteilung von Ratschlägen verstanden werden. Es beginnt damit, dass der Berater in der Begegnung mit dem Klienten dessen Probleme und Sorgen mit professioneller Distanz anhört, wahrnimmt und auf dem Hintergrund seines Erfahrungs- und Wissensvorsprunges und seines emotionalen Abstandes sich ein umfassendes Bild von der Problematik macht. Die Beratungsstrategie wählt der Berater spontan und kreativ in der Begegnung mit dem Klienten auf dem Hintergrund seiner professionellen Erfahrung und Ausbildung unter Berücksichtigung der aktuellen Fähigkeiten und der Belastbarkeit des Klienten. Zunächst kann die Vermittlung von Information zu sozialen und juristischen Schwierigkeiten wichtig sein. Um den Klienten dabei behilflich zu sein, für sein aktuelles Problem eine Lösungsstrategie und ein Lösungsverhalten zu entwickeln, reicht in der Regel kein einmaliges Beratungsgespräch mit Informationsinhalten aus. Es entwickelt sich eine regelmäßige Betreuung mit einem einstündigen Gespräch pro Woche. Der Klient braucht Zeit, Raum, eine gute Gesprächs- athmosphäre und die Begegnung mit dem Berater, um sich seiner Situation bewusst zu werden, zu reflektieren und Gedanken, Ideen, Impulse zu entwickeln. Der Berater versucht darüber hinaus, beim Klienten die Krankheitseinsicht zu wecken, dass es sich bei seinem aktuellen (Sucht-)Problem um ein tieferliegendes Lebensthema/-trauma handelt, dass einer längerfristigen therapeutischen Behandlung bedarf. Diese Vorstellung ist in der Regel unbequem und angstbesetzt und es bedarf einer klaren eindeutigen Antwort des Beraters, um dem Klienten bei der Entwicklung einer Behandlungsmotivation und bei dem notwendigen Verlassen des gewohnten vergifteten Weges zu ermutigen und zu überzeugen, das Suchtverhalten, das Suchtmittel und das süchtige Umfeld aufzugeben. In dieser Phase spielt auch die Einbeziehung des sozialen Umfeldes des Klienten eine große Rolle, wenn dieses ausreichend konstruktiv und zur Mitarbeit überhaupt bereit ist, um den Betroffenen auch von dort aus zu signalisieren, dass man eine gemeinsame Strategie entwickeln will und tragen will, die längerfristig die Aufgabe seines Suchtverhaltens ermöglicht. Denn oftmals hat der Suchtkranke als „Sorgenkind“ eine zentrale Rolle in der Familie, die auf psychodynamischen Ebenen über das Problem Sucht das Umfeld und die aktuell von den Familienmitgliedern gelebten co-abhängigen Rollen aktiviert. Wird er gesund, sind auch alle anderen Mitglieder des Umfeldes zum Umdenken und zur Neuorientierung ihres Lebens gezwungen. Wir sind in diesem Rahmen bemüht, in offener Auseinandersetzung mit allen Beteiligten, Wege zu erarbeiten und auch aufzuzeigen, die zur Suchtmittelfreiheit führen können, machen aber gerade in dieser Phase immer wieder die Erfahrung, dass das den Süchtigen umgebende System ihn nicht wirklich aus seiner Sündenbock-/Sorgenkindrolle entlässt. 18 Ist in diese Dynamik Bewegung gekommen und entscheidet sich der Klient für eine Behandlung, so fordern wir während der Therapievermittlung die aktive Übernahme aller mit der Vermittlung in eine Behandlungseinrichtung notwendigen Aufgaben durch den Klienten, der dabei unsere Unterstützung erhalten kann. Diese Arbeitsweise ist natürlich arbeitsintensiver und für alle Beteiligten unbequemer als eine fürsorgerische Tätigkeit, die dem Klienten die Arbeit abnimmt und an ihm vorbei organisiert. Über die Art und Weise, wie gut und wie schnell der Klient seine Aufgaben erledigt, wird immer wieder deutlich, wie wichtig ihm der eingeschlagene Weg ist. Darüber hinaus beginnt er sich mit dem Lösungsweg zu identifizieren und bereitet sich so auf ähnliche Anforderungen in der Therapie vor (Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Eigenverantwortung etc.) Zielgruppe Suchtkranke und deren Bezugspersonen Ziele: Hilfe zur Selbsthilfe/Stärkung der Selbstheilungskräfte Sicherung der psychosozialen Grundbedürfnisse Verhinderung von körperlichen Folgeschäden Berufliche Stabilisierung und/oder Wiedereingliederung Sicherung und Besserung der sozialen Umgebung und des familiären Umfeldes Verhinderung von sozialer Desintegration Einsicht in die Grunderkrankung Akzeptanz des eigenen Behandlungsbedarfes Akzeptanz des Abstinenzzieles Konstruktive Bearbeitung von Rückfällen Verhinderung von Selbst- und Fremdgefährdung Leistungsumfang: Gute Erreichbarkeit zielgruppengerechte Öffnungszeiten, offene Sprechstunde, Telefonbereitschaft während der Öffnungszeiten, Internetpräsenz Bedarfsgerechte Sprechstunden in Krankenhäusern und JVA Erstinformation Aufzeigen von Hilfemöglichkeiten Personenzentrierte Hilfeplanung Aufsuchende, begleitende und beratende Hilfen Beratungsangebote in Form von: Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppenangeboten Personenbezogene Betreuung unter Berücksichtigung medizinischer, psychologischer, sozialer und rehabilitativer Aspekte Vermittlung von Hilfen im psychosozialen Bereich (Arbeit, Wohnung, soziale Kontakte) Begleitung und Unterstützung in Krisensituationen, Vermittlung in die Akuthilfe der Krankenhäuser und des sozialpsychiatrischen Dienstes Vermittlung und Vorbereitung von Behandlungs- und Reha-Maßnahmen, Anbindung an entsprechende Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe und begleitende Betreuung Auf den Einzelfall abgestimmte Koordination der therapeutischen, rehabilitativen und sozialen Hilfen Zusammenarbeit und begleitende fallbezogene Beratung für beteiligte Institutionen Hilfen im Anschluss an stationäre Behandlungs- und Reha-Maßnahmen Anbindung an Selbsthilfegruppen 5.4 Ambulante Entwöhnung von Cannabiskonsumenten Beschreibung Bemerken Eltern, Lehrer, Arbeitgeber rechtzeitig den Cannabis-Konsum und wenden sich rechtzeitig an die Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstelle, so bietet diese ihnen neben der Beratung, wie sie sich weiter gegenüber den Suchtmittelkonsumenten verhalten können, sogenannte Dreimonatsentwöhnungsprogramme an. Diese umfassen regelmäßige Beratungsgespräche für den Suchtmittelkonsumenten, sowie ein kostenpflichtiges Urinkontrollprogramm. Die Konsument wird über die möglichen schädlichen Konsequenzen eines fortgesetzten Suchtmittelkonsums informiert, erhält Hinweise zur Verhaltensänderung 19 und es wird abgeklärt, ob er noch zur Abstinenz fähig ist, oder ob eine weitegehende suchttherapeutische Behandlung notwendig ist. Der Erfolg dieser Maßnahmen ist nachgewiesen, insbesondere dann, wenn das soziale Umfeld den Cannabiskonsumenten zur Teilnahme verpflichtet und ihm empfindliche Nachteile bei Behandlungsabbruch oder – verweigerung drohen. Zielgruppe Eltern von Cannabiskonsumenten Ziele: Stärkung der elterlichen Rolle gegenüber dem drogenkonsumierenden Kind Übernahme der elterlichen Führsorge, Verantwortung und Durchsetzung der elterlichen Ziele und Ansprüche gegenüber dem drogenkonsumierenden Kind Überwindung von Co-Abhängigkeit und Vermeidungsverhalten Überwindung innerfamiliärer und sonstiger suchtfördernder Konflikte Leistungsumfang: Beratung über Suchtmittel und Suchtdynamik Beratung und Behandlung bzgl. Der Elternrolle Kontrollinstrument Drogenscreening Zielgruppe Cannabiskonsumenten Ziele: Stärkung der Einsicht und Behandlungsmotivation Entgiftung und Entwöhnung vom Cannabis Stabilisierung der Abstinenz Leistungsumfang Beratung über schädlichen Cannabis-Missbrauch Beratung über Möglichkeiten der Entwöhnung vom Cannabis Suchttherapeutische Hilfestellung und Begleitung bei der Entgiftung Drogenscreening zum Abstinenznachweis gegenüber den Eltern, dem Arbeitgeber Weitere Therapieplanung bei gescheiterter Entgiftung 5.5 Kooperation und Vernetzung Arbeitsbereiche: Zusammenarbeit von Suchtberatung und Medizin bei Substitution und Therapie und Kollegen und fachkundiger Öffentlichkeit im Arbeitskreis Sucht, im Sozialpsychiatrischen Verbund, in der Regionalkonferenz Sucht und Sozialamt (Hilfen zu Arbeit) bei beruflichen Rehabilitation und Eltern- und Angehörigenkreis Salzgitter e. V. und Bewährungshilfe bei der Durchführung von Bewährungsauflagen und den Justizbehörden bei Behandlungen gemäß §35/36 BtMG und den regionalen und überregionalen stationären Behandlungseinrichtungen und den Suchtkrankenhelfern und medizinischen Diensten der Betriebe und den Kostenträgern von Rehabilitationsmaßnahmen und Selbsthilfeabstinenzgruppen Beschreibung: Der Missbrauch von Suchtmitteln und die Suchterkrankung wirken sich sowohl im direkten persönlichen Umfeld als auch in weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens aus. Um eine angemessene Versorgung und Hilfestellung der Bevölkerung diesbezüglich sicherzustellen, bedarf es einer engen Abstimmung und Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen und Personen. Um neben der optimalen Nutzung der Ressourcen und der Vermeidung von Doppelversorgungen zu einem reibungslosen und schnellen Nutzen vorhandenen Sachverstandes zu gelangen, ist eine engmaschige Kooperation zwischen einzelnen Einrichtungen und eine umfassende Nutzung der Hilfen und Angebote unabdingbar. 20 Zielgruppe niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, stationäre Behandlungseinrichtungen , Krankenkassen und Rentenversicherungsträger, Bewährungshilfe und andere Justizbehörden, Behörden, Apotheker, Betriebe, Kirchengemeinden etc. Ziele: Sicherung und Verbesserung der psychosozialen Struktur und Versorgung von Suchtkranken durch eine fortzuschreibende Bestandsanalyse eine optimale Nutzung und Vernetzung vorhandener Ressourcen Nutzung von Synergieeffekten Vermeidung von Doppelversorgungen Qualitätssicherung und –kontrolle eine den regionalen Erfordernissen entsprechende Entwicklungs- und Bedarfsplanung Sicherstellung einer flächendeckenden, möglichst gemeindenahen Versorgung Beseitigung von Versorgungsdefiziten in der Region Einbeziehung aller relevanten Einrichtungen und Institutionen Information und Aufklärung der Öffentlichkeit Einbeziehung von Angehörigen, Betroffenen und Selbsthilfeinitiativen Leistungsumfang: Zusammenarbeit mit allen beteiligten Institutionen und Personengruppen und anderen Anbietern von Hilfen, z. B. Mediziner, Bewährungshelfer, Sozialarbeiter des Sozial- und Jugendamtes, des Sozialpsychiatrischen Dienstes etc. Fachliche Beratung (z. B. für Einrichtungen der Jugendhilfe, Bewährungshilfe, Betriebliche Suchtkrankenhilfe etc.) Aktive Mitarbeit in lokalen Fachgremien, wie dem Sozialpsychiatrischen Verbund, Arbeitskreis Sucht, Präventionsräten) Institutionsübergreifende Einzelfallarbeit, Versorgungsplanung, Fallkonferenzen (nur bei Vorliegen von Schweigepflichtsentbindungen) Zusammenarbeit mit überregionalen Koordinierungsstellen (NLS, DHS) 5.6 Förderung und Unterstützung der Selbsthilfe Beschreibung: Die Selbsthilfe suchtkranker Menschen hat im Bereich der Alkoholtherapie bei der Überwindung der Abhängigkeit eine lange Tradition mit großen Erfolgen. Im Bereich der Drogenhilfe gibt es eine entsprechende Tradition bei den in jeder größeren Stadt bestehenden Eltern- und Angehörigenkreises Drogenabhängiger. Mitarbeiter der Suchtberatungsstelle sind unregelmäßig Gäste bei den Gruppenbesprechungen, bieten Seminare zur Selbsterfahrung und Weiterbildung an, begleiten neue interessierte PatientInnen und Angehörige in die diversen Kreise und bieten in Krisensituationen Einzelfallhilfe an. Angehörigenkreise stellen bezüglich der erfolgreichen Behandlung der Suchterkrankung ähnlich wie die Einbeziehung sozialer Bezugssysteme in die Therapie eine große Chance dar, die Verstrickungen von Abhängigkeit und Co-Abhängigkeit in einem suchtkranken Bezugssystem aufzulösen und Kraft und Energie für suchtfreie Lebenswege freizusetzen. Durch die Selbsthilfe widmen Angehörige seit einer langen Zeit der Rettungs-, Kontroll- und Aufopferungsversuche für den Süchtigen einmal wieder sich selbst, schaffen für sich Entlastung, Kraft und Perspektiven eines distanzierten Umganges mit dem drogenabhängigen Kind/Partner etc.. Neben der Weitervermittlung in Selbsthilfegruppen fördern die Mitarbeiter der Suchtberatungsund Suchtbehandlungsstelle auch die Ausbildung ehemaliger PatientInnen zu ehrenamtlichen Suchtkrankenhelfern. Voraussetzung hierfür ist eine stabile mehrjähriger Abstinenz. Diese Suchtkrankenhelfer sind in der Regel in die Therapiegruppen integriert, um dort ihre eigenen Erfahrungen mit einzubringen. 21 Zielgruppe: Aus der Behandlung erfolgreich entlassene Suchtkranke Eltern- und Angehörige von Suchtkranken Ziele: Förderung und Aktivierung der Selbsthilfe Veränderung co-abhängigen Verhaltens Einbindung sozial isolierter Betroffener, Entlastung und Selbstfindung im Kreise einer Peergroup, Überwindung des Einzelkämpfertums Vertretung der Interessen Suchtkranker und deren Angehörigen in der Öffentlichkeit Darstellung der Suchtproblematik aus betroffener Sicht in Öffentlichkeit, Suchtprävention Unterstützung der professionellen Hilfe Leistungsumfang: Vermittlung und Anbindung betroffener Angehöriger in Selbsthilfegruppen Betreuung und fachliche Beratung der Selbsthilfekreise Professionelle Unterstützung bei auftretenden Krisen Einbindung in Projekte der Beratungsstelle (Prävention, Gremienarbeit, Veranstaltungen) Weiterbildungs- und Selbsterfahrungsangebote Begleitung der ortsansässigen Selbsthilfegruppen / Freundeskreise Förderung und Initiierung von Ausbildungen zu Suchtkrankenhelfern 5.7 Besondere zielgruppenspezifische Hilfen Beschreibung: Zielgruppenspezifische Hilfen werden zum einen aus den Bedürfnissen des Klientels, das bereits Kontakt zur Beratungsstelle hat, von den Mitarbeitern der Beratungsstelle nach Bedarf entwickelt. Des Weiteren können diese Angebote gemacht werden, um spezifische Zielgruppen, die nicht im Kontakt mit der Beratungsstelle stehen, für diese zu interessieren. In der Suchtarbeit haben sich Angebote für Angehörige, MigrantInnen, Frauen, Teilnehmer von Beschäftigungsprogrammen etc. als sinnvoll erwiesen Zielgruppe: Interessierte KlientInnen der Beratungsstelle Mögliches Klientel der Beratungsstelle Leistungsumfang Besondere Hilfen in Kooperation mit anderen Fachstellen Bedarfsabhängige Angebote für Angehörige, Frauen Migranten und Arbeitslose 6 Aufgabenbereiche aus Landesfinanzierung Substitut gestützte Psycho-/Sozialtherapie Beschreibung: Derzeit werden in Salzgitter ca. 60 chronisch-mehrfachabhängige Drogenkonsumenten von niedergelassenen Ärzten mit den Drogenersatzstoffen Metadon, Polamidon und Subutex behandelt. Die Betäubungsmittelverschreibungsordnung und die von den Kassenärztlichen Vereinigungen umzusetzenden AUB-Richtlinien schreiben eine Begleitbetreuung durch eine Suchtberatungs- und Suchtbehandlungsstelle vor. Wir streben diesbezüglich mit allen zur Substitution berechtigten Ärzten die Übernahme dieser Aufgabe auf der Grundlage von Kooperationsverträgen an. Über die Verbindung von Substitution und Therapie ist eine hohe Anbindung und Haltequote von Patienten möglich. Diese orientiert sich bei uns bzgl. der Verbindlichkeit für Klienten, des 22 Therapieanspruches, des Abstinenzzieles und der Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter an der ambulanten Rehabilitation nach EVARS. Die zu behandelnden substituierten Klienten sind aufgrund der Länge ihrer Drogenabhängigkeit körperlich, psychisch und sozial massiv und chronisch geschädigt, sodass im Durchschnitt eine zwei- bis dreijährige, im Einzelfall noch darüber hinausgehende Therapiezeit notwendig ist, bis der substituierte Klient sich gesundheitlich, psychisch und sozial soweit stabilisiert und entwickelt hat, dass er die Wiederherstellung der Abstinenz mit Aussicht auf Erfolg in Angriff nehmen kann und will. Aufgrund der individuell sehr verschiedenen körperlichen, psychischen und sozialen Schädigung und aufgrund des Veränderungspotentials der substituierten Drogenabhängigen unterscheiden wir vier Zielrichtungen von Substitutionsbehandlung Art der Substitution Erhaltungssubstitution Dauer Unbegrenzt Notfallsubstitution Ca. 6 Wochen Wiederherstellungssubstitution 1 Jahr Übergangssubstitution 0,5 Jahr Entgiftungssubstitution Ca. 6 Wochen Zielgruppe Drogenabhängige mit chronischen Erkrankungen (Hepatitis C, AIDS, Krebs) Drogenabhängige in Notfallsituationen Drogenabhängige mit schweren suchtbedingten und psychischen Erkrankungen, zur Wiederherstellung der Voraussetzungen für eine Entwöhnungsbehandlung Drogenabhängige, die einen Therapieplatz nachweisen können bis zum Therapieantritt substituiert werden Drogenabhängige, die aus familiären oder beruflichen Gründen nicht stationär entgiften wollen Trotz der massiven Vorschädigungen sind wir nicht bereit, in mitleidige Fürsorge oder mutlose Stagnation zu verfallen, sondern unterstützen intensiv jeden Substituierten, solange er sich mehr oder weniger erfolgreich bemüht, seine Situation zu verbessern. Andernfalls halten wir es für sinnvoller und auch notwendig, dass der Klient „noch eine oder mehrere Runden dreht“, um ihn den Ernst und die Perspektivlosigkeit seines Lebensstils deutlich werden zu lassen. Im Interesse rehabilitierbarer Patienten müssen therapieunwillige Abhängige, die auch längerfristig auf den Beigebrauch von Suchtstoffen nicht verzichten wollen von der Substitutionsgestützten Psycho-/Sozialtherapie ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist dieses Arbeitsfeld in sich paradox, denn man gibt einem Suchtkranken einen Suchtstoff mit dem Ziel, ihn von gerade diesem günstigstenfalls zu entwöhnen. Darüber hinaus soll die Behandlung aber auch Patienten ansprechen und schadensminimierend erreichen, die gar nichts gegen ihre Sucht unternehmen wollen oder sich ein drogenfreies Leben nicht vorstellen können und wollen. Im Verlauf der Therapie spielt neben Interventionen zur Umgestaltung und Neuorientierung des Rolleninventars der Klienten die Verhaltenstherapie eine große Rolle. Die Patienten sind in ihrer normalen Lebensführung destruktiv und desorientiert und entwickeln für viele notwendige konkrete Aufgaben der Lebensorganisation keinen Antrieb. Sie stagnieren in Ängsten und flüchten in somatisierende Abwehrstrategien, statt zu handeln. Deshalb erhalten sie über therapeutische Interventionen die erforderliche Information, Klarheit, Orientierung, Ermutigung und den Impuls, Angst und Stagnation in bezug auf konkrete Aufgaben zu überwinden. Hier bietet die Gruppenarbeit Raum für Unterstützung, Orientierung, Kritik und kommunikatives und soziales Training. Gruppenarbeit hat sich wegen der hohen Szenebindung und sozialen Kontrolle durch Szenemitglieder als nur bedingt erfolgreiche Methode der Behandlung erwiesen und sollte nur bei Substituierten eingesetzt werden, die sich bereits gegenüber ihrer Droge und anderen Drogenkonsumenten abgegrenzt haben. Soll es im Bereich von Substitutionstherapie zu Erfolgen kommen sind zwei Prämissen zu beachten: Die Vergabe des Substitutionsmittels ist an vertraglich fixierte Pflichten und Gegenleistungen des Klienten zu koppeln (eine Kontrolle der Kooperation des 23 Klienten und möglichst direkte kritische und/oder sanktionierende Reaktion auf mangelnde Compliance ist notwendig). Jeglicher Beigebrauch von Suchtstoffen inkl. Alkohol, Cannabis und suchtpotenter Medikamente (Diazepam, Doxepin) verhindert das Erreichen des Hauptlernzieles der Therapie. Über die innerliche wie äußerlich erfolgreiche Abgrenzung gegenüber dem Gebrauch von Suchtstoffen außer dem Ersatzstoff, soll der Substituierte sich in der Lebensführung und der Übernahme suchtfreier Verhaltensweisen neu orientieren und weiter entwickeln. Wegen des Vorliegens gesundheitlicher, psychiatrischer, sozialer Schädigungen bei den substituierten Klienten legen wir Wert auf eine enge Kooperation auf der Basis gegenseitiger Schweigepflichtsentbindungen zwischen Substitutionspraxis/Allgemeinmedizin, Psychotherapie/Psychiater und Suchttherapie/Drogenberatung. Zielgruppe chronische mehrfachabhängige Drogenkonsumenten Ziele: Lebenserhaltung in Notfallsituationen Verbesserung bzw. Wiederherstellung der physischen und psychischen Gesundheit und der Fähigkeit, an einer stationären Entwöhnungsmaßnahme mit Erfolg teilnehmen zu können Abgrenzung und Lösung von der Drogenszene, destruktiven Beziehungen und dauerhafte Reintegration in drogenfreies soziales Umfeld (dauerhafte Integration in das Erwerbsleben) Entwicklung von Fähigkeiten zur abstinenten Lebensführung Stärkung der Fähigkeit der Abgrenzung zur Droge (Rückfallprophylaxe) Erlernen von konstruktiven und angemessenen Verhaltensweisen zur Problem- und Krisenvermeidung (Rückfallprophylaxe und Krisenintervention) Stärkung der psychischen Belastbarkeit Einübung sozialer Muster und Normen Leistungsumfang: Anamnese, Diagnose- und Indikationsstellung Förderung der Änderungsmotivation Abschluss eines Therapievertrages, Erarbeitung von individuell zugeschnittenen Behandlungszielen Vermittlung Behandlungsplanung, insbesondere Motivation und Vorbereitung der schrittweisen Entwöhnung vom Substitut, Vermittlung in stationäre Entgiftung und Entwöhnung Regelmäßige Einzel- und Gruppentherapie Maßnahmen zur Vermeidung des Beigebrauchs von Suchtstoffen (Durchführung eines Urinkontrollprogramms zur Kontrolle des Beigebrauchs von Suchtstoffen, Bearbeitung und Sanktionierung des Beigebrauchs, z. B. Auflagen zur stationären Entgiftung vom Beigebrauch etc.) Vermittlung und Hilfen bei der Beschaffung von Wohnraum, Arbeit, Weiterbildung und bei juristischen Problemen und bei der Entschuldung Durchführung von Freizeitmaßnahmen Berufsübergreifende Zusammenarbeit mit substituierenden Allgemeinmedizinern und Psychiatern (Organisation, Diagnose, Fallarbeit etc.) Behandlung von betäubungsmittelabhängigen Straftätern gemäß §35/36 BtMG 7 Aufgabenbereiche aus Drittfinanzierung Ambulante Rehabilitation gemäß EVARS 24 Beschreibung: Ambulante Rehabilitation und Nachsorgebehandlungen nach den Empfehlungsvereinbarungen der Renten- und Krankenversicherungsträger zur Rehabilitation Suchtkranker (EVARS) wird Suchtkranken angeboten, bei denen folgende Voraussetzungen gegeben sind: Abstinenzfähigkeit Intaktes stabilisierendes soziales Umfeld Ausreichende Integration in soziale Bezüge (Arbeit, Ausbildung etc.) Ausreichende psychische Belastbarkeit (psychische Erkrankungen sind kontraindiziert) Die ambulante Rehabilitation ermöglicht die Behandlung einer Suchterkrankung am Wohnort des Suchtkranken. Er kann, im Gegensatz zur mindest 6wöchigen Abwesenheit bei einer stationären Entwöhnungsmaßnahme, weiterhin seiner Arbeit nachgehen und bei seiner Familie bleiben. Während diese Form der Behandlung im Bereich des Alkoholismus bereits seit Jahren Standart ist, galt sie bei Drogenabhängigen lange Zeit als nicht durchführbar. Innerhalb dieser Zielgruppe aber gibt es Personen, die trotz Drogenabhängigkeit sozial integriert leben und abstinenzfähig sind. Mit einer durchschnittlich 18-monatigen Behandlung lassen sie sich, bei günstigem Verlauf, von ihrer Drogensucht rehabilitieren. Bevor eine ambulante Rehabilitation einsetzt, klären wir in Zusammenarbeit mit kooperierenden Allgemeinmedizinern und Psychiatern, inwieweit somatische und psychische Komorbiditäten bzw. psychische Störungen und Erkrankungen der substanzbezogenen Störung beim Suchtkranken vorhanden sind. Diese fallbezogene Zusammenarbeit bezieht sich auch während der weiteren Behandlung auf jeden Klienten je nach Bedarf und Auffälligkeit der Störungen. Die Therapie findet im wesentlichen in Gruppen statt, in denen durch therapeutische Interventionen Fähigkeiten wie Soziale Kompetenz, Kommunikations- und Problemlösefertigkeiten, der Umgang mit Stress-, Konflikt- und Risikosituationen erarbeitet werden. Gruppen bieten in ihrer interaktionalen Dynamik die Möglichkeit, die vorhandenen Beziehungsstörungen und Beziehungsfähigkeiten im Umgang mit anderen Gruppenteilnehmern zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Die Therapeuten versuchen, die Erstarrung der Patienten auf destruktive und ungesunde drogengeprägte Wertsysteme, Glaubenshaltungen und suchtgeprägtes Rollenverhalten zu analysieren, deutlich zu machen und gezielt umzugestalten und zu verändern. Dem Patienten soll so die Möglichkeit gegeben werden, sich in neue Rollen zu wagen und neues Rollenverhalten im sozialen System Gruppe zu erlernen Zielgruppe Suchtkranke Ziele: Erhaltung einer dauerhaften Abstinenz durch einen inneren wie sich auch äußerlich vollziehenden Abgrenzungsprozess gegenüber dem Suchtmittel und anderen Suchtmittelkonsumenten Weitergehende Behebung oder Ausgleich körperlicher und psychischer Störungen Wiederherstellung oder Sicherung der Erwerbstätigkeit Erreichung einer möglichst dauerhaften Wiedereingliederung in Arbeit, Beruf und suchtmittelfreie soziale Beziehungen Entwicklung von suchtfreiem angemessenem Rollenverhalten und von Rollenflexibilität innerhalb der Ursprungsfamilie und im weiteren sozialen Umfeld Leistungsumfang: Anamnese Diagnose und Indikationsstellung Förderung der Änderungsmotivation Erarbeitung von gemeinsamen Behandlungszielen Behandlungsplanung Durchführung der Behandlung, Intervention Abschluss des therapeutischen Prozesses Kontrolle, Evaluation Vermittlung in Selbsthilfe 25 8 Aufgabenreiche und Arbeitsfelder ohne derzeitig ausreichende Finanzierung Aufgabenbereiche: Straßensozialarbeit Arbeit an Szenebrennpunkten Beschreibung: Straßensozialarbeit sucht suchtkranke KlientInnen in ihrer Lebenswelt auf der Straße auf. Sie soll insbesondere Kontakte zu Personen aufbauen, die von den Beratungsstellen nicht erreicht wurden. Durch kontinuierliche Präsenz bauen Straßensozialarbeiter ein Vertrauensverhältnis zu den Betroffenen auf, bieten Orientierungshilfe und zeigen Handlungsmöglichkeiten. Der Aufgabenbereich der Straßensozialarbeit umfasst neben Kontakt-, Informations- und Beratungsdienste in verschiedenen Szenebereichen, die soziale Betreuung der KlientInnen in Krisen- und Notsituationen sowie gesundheitspräventive Maßnahmen. Zielgruppe: Personen mit substanzbezogenen Störungen, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben und nicht in Kontakt mit einer Beratungsstelle stehen Ziele: Kontaktaufnahme, Motivierung Zugang zum Hilfesystem ermöglichen Vermittlung notwendiger Hilfen (Soforthilfe) HIV/AIDS/Hepatitis-Prophylaxe Schadensminimierung Informationsgewinnung über aktuelle Entwicklungstendenzen in der Szene 26 9 Ausführliche Einzelkonzepte, Vertragstexte 9.1 Konzept zur Durchführung von Maßnahmen zur Behandlung betäubungsmittelabhängiger Straftäter gemäß §35 BtMG/§36 BtMG Die Suchtberatungsstelle Salzgitter behandelt betäubungsmittelabhängige Straftäter gemäß den Richtlinien des Runderlasses des Niedersächsischen Sozialministeriums vom 2.4.1997 im Rahmen der Ambulanten Rehabilitation (s. 7.) und der Substitutionsgestützten Psycho-/Sozialtherapie (s. 6). Beide Maßnahmen verfolgen das Ziel betäubungsmittelabhängige Menschen in bezug auf eine drogenfreie Lebensweise psychisch und körperlich zu stabilisieren, zu rehabilitieren und sozial zu integrieren. Betäubungsmittelabhängige Menschen, die an einer Ambulanten Rehabilitation bzw. Substitutionsgestützten Psycho-/Sozialtherapie teilnehmen, erklären sich mit damit einverstanden, dass die Suchtberatungsstelle Salzgitter unter Aufhebung der Schweigepflicht den Richtlinien des Runderlasses des Niedersächsischen Sozialministeriums und des Siebten Abschnittes des Betäubungsmittelgesetzes (§35 Abs. 4 BtMG und §36 Abs. BtMG nachkommt. Die Suchtberatungsstelle Salzgitter ist eine vom Land Niedersachsen anerkannte „Fachstelle für Sucht und Prävention“ und beschäftigt das entsprechend qualifizierte Fachpersonal und arbeitet mit anderen Fachkräften, Einrichtungen und öffentlichen Einrichtungen zusammen. Für die Dokumentation der Arbeit mit betäubungsmittelabhängigen Straftätern kommen die in der Suchtberatungsstelle angewandten Instrumente zur Anwendung: Führung von KlientInnen-Akten Patfak-/Ebis-Statistik System mit der Termindatenbank 27 9.2 Behandlungsvertrag Ambulante Rehabilitation nach EVARS BEHANDLUNGSVERTRAG zwischen der Suchtberatungsstelle Salzgitter und Herrn / Frau (PatientIn) ____________________________________________________ Geburtsdatum: ____________________________________________________ Anschrift: ____________________________________________________ Kostenträger: ____________________________________________________ wird nachfolgender Behandlungsvertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand Der/die PatientIn beauftragt die Suchtberatungsstelle Salzgitter mit der Durchführung einer ambulanten Entwöhnungsbehandlung in Form von Einzel- und Gruppentherapie. § 2 Behandlung Der Behandlungsvertrag wird zunächst für einen Behandlungszeitraum von 18 Monaten abgeschlossen. Die Einzel- bzw. Gruppentherapie findet einmal wöchentlich nach Terminvereinbarung statt. Nichteinhaltung der Therapievereinbarungen führen zum Abbruch der Maßnahme. § 3 Rechte und Pflichten 28 Folgende Bedingungen werden an die PatientInnen gestellt: -- Suchtmittelabstinenz aller legalen und illegalen Suchtstoffe und Stimulanzien (außer Nikotin und Koffein) -- alleinige medizinische Versorgung in der kooperierenden Arztpraxis -- Schweigepflichtentbindungen mit allen systemrelevanten Personen und Institutionen -- Bereitschaft zu unregelmäßigen Drogenscreening -- Einzeltherapie -- Gruppentherapie -- Familien- und Angehörigenarbeit -- Peergruppenarbeit Eine kontinuierliche und verantwortliche Teilnahme an den Behandlungseinheiten wird für die Dauer der ambulanten Therapiemaßnahme erwartet. Der/die PatientIn verpflichtet sich die vereinbarten Gesprächstermine einzuhalten. Terminabsagen sollten nur in dringenden Fällen, spätestens 24 Std. vor den vereinbarten Gesprächsterminen erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Gesprächstermine, Regelverstößen oder bei auffallenden Kontakt zur Drogenszene kann der Ausschluß aus der Entwöhnungsbehandlung erfolgen. § 4 Verschwiegenheit Der/die PatientIn unterliegt der Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Dies betrifft alle Tatsachen und Vorgänge, die während der Therapiemaßnahme, vor allem in der Gruppentherapie, bekannt werden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Therapiezeit hinaus. § 5 Schweigepflichtsentbindung gemäß §35/36 BtMG Ich bin damit einverstanden, dass die Behandlungseinrichtung gemäß §35 Abs. 4 und §36 Abs. 5 BtMG mit den Vollstreckungsbehörden zusammenarbeitet und entbinde entbinde sie von der Schweigepflicht Salzgitter, den ____________________________ (Unterschrift PatientIn) Wir erklären uns mit diesem Vertrag einverstanden. __________________ Datum _____________________ ______________________ TherapeutIn PatientIn 29 9.3 Behandlungsvertrag Naltrexon-gestützte ambulante Rehabilitation VERTRAG Behandlung mit Naltrexon in der Ambulanz der Suchtberatungsstelle Salzgitter Naltrexon ist ein Medikament, das jede Opiatwirkung aufhebt; unter seiner Wirkung sind Heroin, LevoMethadon und alle anderen Opiate wirkungslos. Dieses Wirkungsprinzip befreit manche Heroinabhängige vom „Stoffhunger“. Ein Teil der Opiatabhängigen kann auf diesem Weg abstinent werden, weil bei ihnen das Verlangen nach Opiaten nachlässt. Die Vertragsgrundlage bezieht sich auf die Vorlage der Georg-August-Universität Göttingen, Arbeitsgruppe Suchtforschung. 1. Die Behandlung mit Naltrexon wird entweder vom Suchtkranken selbst beantragt oder vom Betreuer (Arzt, Suchtberater) mit seinem Einverständnis vorgeschlagen. Jeder Teilnehmer wird vom behandelndem Arzt oder seinem Stellvertreter über den zu erwartenden Nutzen und über eventuelle Risiken aufgeklärt, was er durch Unterschrift bestätigt. Die Einnahme von Naltrexon erfolgt dreimal wöchentlich. Jeder Teilnehmer kann die Einnahme jederzeit beenden. 2. Die Einnahme anderer Suchtstoffe (außer Nikotin und Koffein) muß zu Behandlungsbeginn beendet werden. Suchtstoffe werden in Blut, Atemluft, Speichel oder Urin kontrolliert. Patienten, die neben der Naltrexoneinnahme Alkohol trinken, illegale Drogen nehmen oder Medikamente mit Suchtpotential konsumieren, werden nach Vorwarnung aus der Behandlung ausgeschlossen. 3. Es wird eine auf den einzelnen Teilnehmer abgestimmte Begleittherapie festgelegt. Das kann heißen: allgemeinärztliche Behandlung (einschließlich Krankenhauseinweisung oder Überweisung), Suchtberatung, Sozialtherapie, berufliche Eingliederungshilfen, Ergotherapie, Psychotherapie. Die Teilnahme an der festgelegten Begleittherapie ist verbindlich. 4. Für die medizinische Versorgung gibt der Patient vierteljährlich einen Krankenschein oder eine Überweisung an den behandelnden Arzt ab. Von den Teilnehmern werden Krankengeschichten geführt. Der Vertrag ist gleichzeitig Schweigepflichtentbindung zwischen dem behandelndem Arzt und der Suchtberatungsstelle. 5. Die Vergabe des Opiatantagonisten findet in der Regel 3 x wöchentlich ausschließlich in der Arztpraxis oder Suchtberatungsstelle statt. 6. Bei Therapieabbruch verbleiben eventuell vorhandene Restmengen des Medikamentes in der Arztpraxis. Mit Vertragsabschluß entfällt jeglicher Rechtsanspruch auf die Herausgabe an den Patienten. Dies gilt auch für Restmengen, die auf Privatrezept ausgestellt worden waren. 7. Patienten, die den Mitarbeitern gegenüber tätlich werden, müssen ausgeschlossen werden. Der Ausschluss erfolgt auch, wenn der Patient während der Behandlung dealt oder nach dem sechsten Monat versucht, sich legale oder illegale Suchtstoffe (außer Nikotin und Koffein) zu verschaffen. Bei Nichtinanspruchnahme der persönlich festgelegten Begleittherapie oder bei auffallendem Kontakt zur Drogenszene kann ebenfalls der Ausschluß erfolgen. 8. Der Ausschluss aus der Behandlung erfolgt in den unter Punkt 7 genannten Fällen sowie bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den behandelnden Arzt. 30 9. Die Naltrexonvergabe soll in der Regel nach 6 Monaten beendet werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich weitere 6 Monate nach Absetzen des Antagonisten zur Teilnahme an weiteren therapeutischen Maßnahmen. ERKLÄRUNG Ich habe den vorstehenden Text gelesen und mit dem behandelndem Arzt oder seinem Vertreter besprechen können und erkläre mich mit den Richtlinien der Behandlung einverstanden. ............................................. Behandelnder Arzt ................................................ Teilnehmer ............................................. Suchtberatungsstelle Salzgitter, den 31 9.4 Kooperationsvertrag Substitutionsbehandlung Kooperationsvertrag zur Substitut-gestützten Psycho-/Sozialtherapie Die Suchtberatungsstelle Salzgitter und die medizinische Praxis von Herrn/Frau.......................................... vereinbaren hiermit, bezüglich der grundsätzlichen Zielrichtung und der praktischen Zusammenarbeit bei der Behandlung substituierter Drogenabhängiger zu kooperieren Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit sind das BtMG, die BtMVO, die AUB-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen, sowie die Richtlinien des Niedersächsischen Sozialministeriums zur Methadon-gestützten Psycho-/Sozialtherapie. 1. Grundsätzliche Bemerkungen Mit der Vergabe des Heroinersatzstoffes Methadon an Drogenabhängige und die für jeden Substituierten verbindliche Teilnahme an der substitutionsbegleitenden Psycho-/Sozialtherapie wird folgendes beabsichtigt: es sollen Schwerst-Opiatabhängige Suchtkranke, für die aufgrund einer körperlichen, sozialen oder psychischen Begleiterkrankung in ihrer momentanen (Not-)Situation eine suchttherapeutische Abstinenzbehandlung nicht in Frage kommt, aus dem Kreislauf weiterer Selbstausgrenzung und Verelendung gelöst werden. Über medizinische und psychosoziale Hilfen werden sie schrittweise stabilisiert, an die Gesellschaft angebunden und aus dem Drogenmilieu herausgelöst. Voraussetzungen für die Aufnahme in die Maßnahme sind neben einer chronischen Suchterkrankung: vorausgegangene ernsthafte Versuche, über eine suchttherapeutische Behandlung die Abstinenz herzustellen eine medizinische Notfallsubstitution die Unterstützung der Vermittlung in eine stationäre Entwöhnung durch Substitution chronische suchtbedingte Folgeerkrankungen (Hepatitis C, HIV etc.) Es sollen Schwerst-Opiatabhängige Suchtkranke sobald wie möglich auch vom Substitut Methadon entwöhnt und zur Abstinenz befähigt werden, um übergangslos in eine drogenfreie ambulante oder stationäre Entwöhnungsbehandlung wechseln zu können. 2. Interdisziplinäres Behandlungskonzept und Aufgabenschwerpunkte Die Methadon-Substitution basiert auf einem interdisziplinären Behandlungskonzept und der engen Kooperation zwischen Suchttherapie, Allgemeinmedizin, Fachmedizin für Psychiatrie und Psychotherapie, mit denen jeder substituierte Drogenabhängige je nach Behandlungsbedarf in kontinuierlichem Kontakt stehen soll. Gegenseitige Schweigepflichtsentbindungen sind die Voraussetzung für kollegialen Austausch und die Erarbeitung individueller Behandlungspläne in regelmäßig stattfindenden Beratungstreffen. 32 Aufgabenschwerpunkt Medizin Hauptaufgabe der Medizin ist die Durchführung der eigentlichen Substitutionsbehandlung (Dosierung, Vergabe, Ausschleichen des Substitutes), die Durchführung des Urinkontrollprogramms und die medizinische Heilbehandlung. Die zu betreuenden Drogenabhängigen leiden zu über 90% an zum Teil suchtbedingten chronischen Folgeerkrankungen wie AIDS, Hepathitis C, Herz- und Nierenerkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Spritzenabszessen usw., die ihre eigene psychodynamische Wirkung haben (Depressivität, Existenzängste usw.). Aufgabenschwerpunkt Fachmedizin für Psychiatrie Die Fachmedizin für Psychiatrie sorgt für die psychotherapeutische und psychopharmakologische Behandlung der substituierten Patienten. Darüber hinaus soll sich jeder Substituierte im Verlauf der Aufnahmephase zwecks Abklärung und Diagnose möglicher psychischer und neurologischer Nebenerkrankung zur Sucht einmal im Verlauf der Aufnahmephase hier vorstellen, denn ca. 60% der Suchtpatienten leiden an psychischen Erkrankungen wie sozialen Phobien, drogeninduzierten Psychosen, dem Borderline-Syndrom, bipolaren Störungen usw. . Aufgabenbereich Suchtberatungsstelle Die Suchtberatungsstelle führt die sucht- und sozialtherapeutische Behandlung der substituierten Patienten durch. Diese sind zu einem überwiegenden Teil in der Drogenszene, in Haftanstalten, in unvollständigen bzw. überforderten Ursprungsfamilien sozialisiert worden sind und mit einer angemessenen selbständigen und eigenverantwortlichen drogenfreien Bewältigung des Lebensalltags in „normalen“ sozialen Bezügen überfordert. Das in der Lebensbiografie erlernte süchtige Rollenverhalten führt zu Konflikten bei dieser Alltagsbewältigung, die dann durch Rückzug, Drogenkonsum , Somatisieren usw. vermieden wird. Es findet keine altersgemäße (Rollen-) Entwicklung und Einbindung in das Erwerbsleben statt. 3. Das Suchtbehandlungskonzept für die Methadon-gestützte Sucht- und Sozialtherapie Grundlage des Behandlungskonzeptes ist die zwischen der Suchtberatungsstelle und dem an einer Substitution interessierten Drogenabhängigen abgeschlossene Betreuungsvereinbarung, in der Umfang, die Ziele der Behandlung sowie die sich hieraus ergebenden Regeln, Pflichten und Konsequenzen geregelt sind. (siehe Anhang) Gerade in der Aufnahmephase ist es u. E. für den Drogenabhängigen wichtig, in eine von Den Unterzeichnern verbindlich vorgegebene Struktur mit Regeln und Sanktionen eingebunden zu sein, um hierüber persönliches Lernen, Stärkung konstruktiver Ich-Funktionen, soziale Umorientierung, Neuprägung, einen Rollenentwicklungsprozess vom „Junkie“ zum „Substitutionsklienten“ zu erzielen. Eine süchtige Selbststeuerung durch den Klienten, wie sie in vielen Einrichtungen zugelassen wird, wird abgelehnt. Ziel ist die Förderung einer produktiven Arbeitsbeziehung zwischen Suchtkranken Menschen und Therapeuten auf der Basis von Wertschätzung, kritischer Auseinandersetzung und Wahrung von Grenzen im Umgang mit süchtigen Verhaltensweisen. In der Gruppenarbeit ist das Ziel die lebendige Gruppe, die Begegnung, Auseinandersetzung, Geborgenheit, praktische Lebenshilfe usw.. bietet. Wesentlicher Inhalt der Betreuung ist die Schilderung der, bei der Alltagsbewältigung der Klienten anfallenden Störungen, Konflikte, Wünsche, destruktiven, aber auch konstruktiven Handlungsimpulse. Diese werden unter den verschiedenen Blickwinkeln der Gruppenteilnehmer und Therapeuten beleuchtet. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei die spezifische Rollenentwicklung jedes Gruppenteilnehmers, denn in der Zeit der 33 Drogenabhängigkeit und der Inhaftierung hat sich ein sehr spezifisches Rollenverhalten gebildet, das sich auf somatischen, psychischen und sozialen Ebenen der Persönlichkeit auswirkt. In bezug auf angemessenes und kreatives Verhalten in normalen sozialen Situationen ist bei „Junkies“ und „Knackis“ ein ausgeprägtes Rollenmangelsyndrom festzustellen, d. h. sie sind bis hin zur sozialen Isolation nicht in der Lage, in Arbeitsbeziehungen, im Umgang mit der Familie, mit drogenfreien Bekanntschaften tragfähig soziale Beziehungen aufzubauen und Konflikte einzugehen, auszuhalten und zu bewältigen. Dies wird auch im Umgang mit Ämtern, Arbeitgebern etc. deutlich. Hier bietet die Gruppe durch die unterschiedlichen Bewältigungsstrategien der Gruppenteilnehmer und Therapeuten die Möglichkeit, zu lernen, in vertrauten destruktiv verlaufenen Situationen neu zu handeln und in neuen Situationen angemessen, reflektiert und später auch kreativ zu handeln. Es ist darüber hinaus beabsichtigt mit der aufgrund dieser Therapieprozesse möglichen Stärkung der Ich-Funktionen, des Selbstvertrauens und Selbstbewusstseins Mut und Kraft bei den Substituierten zu entwickeln, so dass diese mittelfristig die Bereitschaft entwickeln auch vom Methadon zu entwöhnen. 4. Vereinbarungen zur gemeinsamen praktischen Durchführung Die Aufnahme von Patienten ins Substitutionsprogramm Drogenabhängige, die sich um eine Substitutionsbehandlung bewerben, haben sich vor Beginn der Substitutionsbehandlung in der Suchtberatungsstelle vorzustellen, um neben der medizinischen Indikation aus suchttherapeutischer Sicht abzuklären, ob eine Indikation für eine längerfristige Substitutionsbehandlung, oder für eine kurzfristige Überbrückungssubstitution bis zur Vermittlung in eine stationäre Entwöhnungsbehandlung gestellt werden kann. Kommt es zwischen Suchtberatungsstelle und Drogenabhängigen zu einer Verständigung über die weitere Suchtbehandlung, wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen, mit dem der Drogenabhängige zum Substitutionsarzt geht und der Voraussetzung für die Aufnahme in die Methadon-gestützte Psycho-/Sozialtherapie und für die Ausstellung der Bescheinigung über die Psychosoziale Betreuung an die Kassenärztliche Vereinigung darstellt. Verschreibung von Medikamenten Die Kooperationspartner sind sich darin einig, dass eine Verschreibung suchtpotenter Medikamente an die substituierten Patienten außer in akuten lebensbedrohlichen Krisen nicht stattfindet, dies gilt insbesondere für den Wirkstoff Diazepam. Medikamente werden grundsätzlich nicht dem Patienten mit nach Hause gegeben, sondern zusammen mit dem Substitutionsmittel entsprechend der Tagesdosis verabreicht (Die Vergabe wird dokumentiert). Die Durchführung des Urinkontrollprogramms Arztpraxis und Suchtberatungsstelle arbeiten bzgl. der Organisation des Urinkontrollprogramms eng zusammen. Die Urinkontrollen finden unregelmäßig unter Sichtkontrolle statt. Es werden im Durchschnitt zwei Kontrollen pro Monat durchgeführt, die Kontrollen werden längerfristig im Voraus festgelegt und nicht verschoben, wenn der Patient aus irgendwelchen Gründen nicht in der Lage ist, eine UK abzugeben. Im Rahmen der Schweigepflichtentbindung wird die Suchtberatungsstelle umgehend von der Arztpraxis von dem Ergebnis des Drogenscreenings unterrichtet. Sanktionen bei Regelverstößen Im Falle vom Beigebrauch von Suchtstoffe incl. Cannabis und Alkohol findet eine augenblickliche schrittweise Herunterdosierung des Substitutionsmittels bis zu dem Zeitpunkt statt, bis der Patient durch einen erneuten UK-Befund nachweist, dass er den Beigebrauch von Suchtstoffen aufgibt. Das gleiche gilt, wenn der Patient nicht bereit ist Urinkontrollen zuzulassen, oder nicht mehr an der psychosozialen Betreuung teilnimmt oder Straftaten begeht oder in der Betreuungsvereinbarung festgelegte besondere Vereinbarungen nicht erfüllt. 34 Umfang der Suchttherapie Die Suchtberatungsstelle informiert auf der Grundlage von Schweigepflichtentbindungen regelmäßig die Kooperationspartner über den individuellen Entwicklungsprozess der substituierten Patienten und stellt ein dem Betreuungsvertrag entsprechenden Umfang an Suchtbehandlung sicher. Fachlicher Informationsaustausch, Fallbesprechungen Die Kooperationspartner erklären ihre Bereitschaft zur Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen zur Fortentwicklung des Programms, sowie zu Fallbesprechungen und Erarbeitung von individuellen Behandlungskonzepten. ..................................................................... Unterschrift substituierender Arzt Salzgitter, den ........................... ..................................................................... Unterschrift Suchtberatungsstelle ...................................................................... Unterschrift Facharzt für Psychiatrie 35 36 9.4 Behandlungsvertrag psychosoziale Begleitbehandlung bei Substitution zwischen Drogenberatung und KlientIn Behandlungsvertrag im Rahmen der Substitutgestützten Psycho-/Sozialtherapie nach AUB zwischen der Suchtberatungsstelle Salzgitter und Herrn/Frau 1 Beginn der Betreuung und max. Dauer der Betreuung Gemäß Entscheidung der Beratungskommission der Kassenärztlichen Vereinigung in Hannover 2 Ziel der Behandlung: Durch das Zusammenwirken von Substitution und begleitender psychosozialer Betreuung sollen Sie unterstützt werden, sich gesundheitlich zu stabilisieren, nicht mehr straffällig zu werden, ohne Beikonsum auszukommen, drogenfreie soziale Beziehungen zu erhalten bzw. aufzubauen, sowie eine zufriedenstellende Lebenssituation in den Bereichen Arbeit, Wohnung und Finanzen zu erreichen. Die Betreuung zielt darüber hinaus auf die Entwicklung von psychischer Stabilität und sozialer Kompetenz sowie der Fähigkeit ab, Beziehungen befriedigend zu gestalten. Eine Aufarbeitung der individuellen Suchtbiografie ist ebenso Bestandteil der Behandlung, wie die Auseinandersetzung mit den gegenwärtigen Lösungsstrategien. Grundlage dafür ist eine tragfähige Arbeitsbeziehung zwischen Ihnen und dem/der Sie betreuenden MitarbeiterIn. Grundsätzliches Ziel der Behandlung ist die Überwindung des suchttypischen Lebensstils bei ausschließlicher Abhängigkeit von Methadon und weitergehend auch die Abstinenz vom Substitut. Hierzu bietet Ihnen die Suchtberatungsstelle mit der ambulanten Rehabilitation die Möglichkeit einer abstinenzstabilisierenden therapeutischen Begleitung. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Zielen können sowohl zu Beginn, als auch im weiteren Verlauf der Behandlung weitere individuelle Ziele, Regeln und Auflagen vereinbart werden. 3 Pflichten des Klienten/der Klientin Zur Erreichung der oben genannten Ziele verpflichte ich mich regelmäßig an der Einzel- und Gruppentherapie teilzunehmen regelmäßigen Kontakt zum substituierenden Arzt zu unterhalten und nachzuweisen das Substitut regelmäßig einzunehmen Medikamente nur in Absprache mit den behandelnden Ärzten einzunehmen. Die Medikamentenausgabe findet kontrolliert zusammen mit dem Substitut statt. Urinkontrollen unangemeldet zuzulassen Kontakt zur Drogenszene zu unterlassen. Verschwiegenheit über alle in der Gruppentherapie gewonnenen Informationen über MitPatientInnen zu wahren ärztliche Anordnungen in bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr zu beachten 37 4 Konsequenzen bei Nichteinhaltung des Behandlungsvertrages: Mir ist bekannt, dass die psychosoziale Betreuung und die Substitution beendet wird bei dem Beikonsum von Suchtmitteln (auch Alkohol und Cannabis) wenn suchtpotente Medikamente ohne Absprache mit dem substituierenden Arzt eingenommen werden bei fehlender Mitarbeit bei der Begehung von Straftaten 5 Schweigepflichtsentbindungen: Mit meiner Unterschrift entbinde ich die Suchtberatungsstelle gegenüber folgenden Stellen von der Schweigepflicht: die ärztliche Substitutionspraxis:................................................................................................... den Facharzt für Psychiatrie.............................................................................. das Jugendamt der Stadt Salzgitter:............................................................................................. den Justizbehörden (gemäß §35/36 BtMG)….............................................................................. Ich bin damit einverstanden, daß die über mich erhobenen Daten unter Verwendung einer anonymen Codenummer zu statistischen Zwecken verwendet werden. .......................................................................... Ich bin damit einverstanden, dass die Suchtberatungsstelle Kontakt zu meinen Angehörigen aufnehmen kann, um diese zu Informationsveranstaltungen, Gesprächskreisen einzuladen. Die Suchtberatungsstelle wahrt dabei die Schweigepflicht und gibt keine Auskünfte an die Angehörigen. .......................................................................... 6 Zusätzliche Vereinbarungen: Salzgitter, den . ............................................................................ (Unterschrift Betreute/er) ............................................................................ (Unterschrift Suchtberatung) 38 7 Phasen der Behandlung Die psychosoziale Betreuung erfolgt nach einem Therapiephasensystem, daß Sie zu Anfang der Behandlung zur Erfüllung vieler Pflichten und in großen Umfang zur Teilnahme an der Betreuung verpflichtet. Sollten Sie sich im Rahmen der vereinbarten Ziele positiv entwickeln, nimmt dieser Umfang an Verpflichtungen schrittweise ab und die psychosoziale Betreuung nimmt immer mehr einen von Ihnen eigenverantwortlich selbständig gesteuerten Charakter an, d. h. gegen Ende der Betreuung sind Sie für sich selbst und für die Aufrechterhaltung des Kontaktes zur Suchtberatungsstelle verantwortlich. Im Falle von Regelverletzung oder dem Nichterreichen der gesteckten Ziele sind auch Rückstufungen möglich Phase Zeitrah men Aufnahme phase bis ca. 3. 4xAufnahmegruppe Monat 2xEinzelgespräch 1xArztgespräch 4xVergabekontakt Drobs Urinkontrollprogramm Aktive Wohnungs- und Arbeitsuche Therapieph ca. bis 24. ase Monat Mindestumfang der konkrete Phasenziele u. a. Betreuung pro Monat 4xIntensivgruppe 1xEinzelgespräch 1x Arztgespräch 4xVergabekontakt Drobs Urinkontrollprogramm Aktive Wohnungs- und Arbeitsuche Ablösepha se ca. bis 30. Monat Gruppenbehandlung nach Wunsch 1x Einzel 1xArztgespräch 4xVergabekontakt Drobs Urinkontrollprogramm Teilnahme am Erwerbsleben Nachbetreuung ab 30. Monat Einzel- und Gruppenbetreuung nach Bedarf und individueller Vereinbarung 1xArztgespräch 4xVergabekontakt Drobs Urinkontrollprogramm Teilnahme am Erwerbsleben kein Beikonsum (incl. THC/Alkohol) Gründung eigener Haushalt Tagesstrukturierung, Berufliche Orientierung, Erlernung einer angemessenen Konfliktbewältigung, Integration in Behandlungsgruppe, medizinischer Behandlung suchtbedingter Folgeerkrankungen, psychiatrische/psychotherapeutische Behandlung psychischer Erkrankungen Selbsterfahrung Auseinandersetzung mit der individuellen Art und Weise der Alltagsbewältigung Auseinandersetzung mit Rollenmangelsyndromen, defiziten, Intra- und Interrollenkonflikten in verschiedenen sozialen Bezügen und in der Behandlungsgruppe kritische Auseinandersetzung mit der Abhängigkeit vom Substitutionsmittel Eigenverantwortlichkeit und Selbststeuerung des Substituierten im weiteren Behandlungsprozeß schrittweise oder vollständige Entgiftung vom Substitut Vorbereitung einer Vermittlung in ambulante bzw. stationäre Rehabilitation Eigenverantwortlichkeit Übergang in drogenfreie Behandlung 39