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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 14. Juli 2014
Zentralafrikanische Republik: EU startet ihren ersten von
mehreren Gebern finanzierten Treuhandfonds zur
Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und
Entwicklung
Die EU wird in Kürze ihren ersten von mehreren Gebern finanzierten Treuhandfonds für
Entwicklung zur Unterstützung der Zentralafrikanischen Republik auflegen. Der zunächst
mit 64 Mio. EUR ausgestattete Fonds bildet ein wirksames und koordiniertes
internationales Instrument zur Unterstützung der Bevölkerung und zur Stabilisierung des
Landes. Dieser Betrag wird zusätzlich zu den erheblichen Mitteln bereitgestellt, die die
Europäische Kommission im Bereich der humanitären Hilfe für die Zentralafrikanische
Republik seit Dezember 2012 (84,5 Mio. EUR) beigesteuert hat.
Der für Entwicklung zuständige EU-Kommissar Andris Piebalgs wird die Vereinbarung zur
Einrichtung des Fonds gemeinsam mit der französischen Staatssekretärin für Entwicklung,
Annick Girardin, dem deutschen Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung, Gerd Müller, und der niederländischen Ministerin für Außenhandel und
Entwicklungszusammenarbeit, Lilianne Ploumen, im Rahmen der informellen Tagung der
Entwicklungsminister in Florenz (Italien) in Anwesenheit der Ministerin für Wirtschaft und
internationale Zusammenarbeit der Zentralafrikanischen Republik, Florence Limbio,
unterzeichnen.
Vor der feierlichen Unterzeichnung erklärte Kommissar Piebalgs: „Die Zentralafrikanische
Republik durchläuft eine alarmierende humanitäre, politische und sicherheitspolitische
Krise. Um den Menschen so effektiv wie möglich zu helfen, ist ein realistisches und
pragmatisches Konzept erforderlich. Wir müssen unkonventionell denken und handeln um
Notfallmanagement, Rehabilitation und Entwicklungslösungen miteinander zu verbinden.
Indem wir zusammenarbeiten und unsere Mittel, Erfahrungen und jeweiligen Stärken
einbringen, können wir sehr viel mehr erreichen als jeder für sich allein. Mein besonderer
Dank gilt der französischen, der deutschen und der niederländischen Regierung, die
beschlossen haben, diesen innovativen Fonds zusammen mit der Kommission
einzurichten. Ich fordere weitere Geber aus der EU sowie die internationale Gemeinschaft
auf, sich uns anzuschließen.“
„Die Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung ist von entscheidender
Bedeutung, wenn wir angesichts schwieriger Verhältnisse wie in der krisengeschüttelten
Zentralafrikanischen Republik langfristig zu Verbesserungen beitragen möchten. Der
Treuhandfonds „Bêkou“ kommt der seit langem notleidenden Bevölkerung zu Gute und
trägt auch zur Verringerung der durch diese Krise verursachten Instabilität in der Region
bei“, erklärte Kristalina Georgieva, für internationale Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe
und Krisenreaktion zuständige EU-Kommissarin.
IP/14/
Der EU-Treuhandfonds „Bêkou“ für die Zentralafrikanische Republik („Bêkou“ heißt auf
Sango, der Hauptssprache des Landes, „Hoffnung“) wird den Übergang von der
Soforthilfe, beispielsweise humanitärer Hilfe, zu langfristigerer Entwicklungshilfe
vorbereiten. Er wird einen Beitrag zum Wiederaufbau des Landes, insbesondere zur
Wiederherstellung der nationalen und lokalen Verwaltungen, der wirtschaftlichen Tätigkeit
und wesentlicher Versorgungsleistungen (z. B. Strom, Verkehr, Gesundheit und Bildung)
sowie zur Stabilisierung des Landes leisten. Ein Schwerpunkt der Maßnahmen wird auch
auf der Unterstützung der Nachbarländer bei der Bewältigung der Folgen der Krise in der
Zentralafrikanischen Republik liegen. Für die Durchführung dieses Treuhandfonds werden
in Anbetracht der besonderen Umstände in diesem Land hohe Standards für die
Rechenschaftspflicht gelten. Die ersten Beiträge zum EU-Treuhandfonds „Bêkou“
umfassen:
 39 Mio. EUR aus dem Europäischen Entwicklungsfonds und 2 Mio. EUR aus dem EUHaushalt für humanitäre Hilfe, die beide von der Europäischen Kommission
verwaltet werden
 5 Mio. EUR im Jahr 2014 und weitere 5 Mio. EUR für 2015 (geplant) aus Frankreich
 5 Mio. EUR im Jahr 2014 und weitere 5 Mio. EUR für 2015 (geplant) aus Deutschland
 3 Mio. EUR aus den Niederlanden.
Bei einer noch für dieses Jahr geplanten Geberkonferenz sollen zusätzliche Mittel
mobilisiert werden.
Unterstützung der Behörden beim Übergangsprozess
Kommissar Piebalgs und Ministerin Florence Limbio werden ferner eine Vereinbarung über
einen sogenannten „Vertrag über den Staatsaufbau“ (33 Mio. EUR) unterzeichnen, in
dessen Rahmen die EU Direktmittel für den Staatshaushalt der Zentralafrikanischen
Republik bereitstellt, um die Behörden während des Übergangsprozesses zu unterstützen,
z. B. durch Gewährleistung der Zahlung der Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst.
Laufende Unterstützung der EU für die Zentralafrikanische
Republik
Die heute bereit gestellten Mittel kommen zu den bereits angekündigten Hilfspaketen
hinzu: unter anderem wurden 27 Mio. EUR an EU-Fördermitteln für den unmittelbaren
Bedarf im Bildungs- und Gesundheitsbereich in der Zentralafrikanischen Republik in Form
von Beiträgen für das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und die
Weltgesundheitsorganisation
(WHO)
bereitgestellt
sowie
20 Mio. EUR
für
die
Unterstützung der Wahlen im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten
Nationen (UNDP).
Die Europäische Union hat auf den Ausbruch der Krise in der Zentralafrikanischen Republik
im Jahr 2012 mit einen umfassenden Konzept reagiert, bei dem die humanitäre Hilfe mit
langfristiger Entwicklungshilfe verknüpft ist sowie mit einer vom UN-Sicherheitsrat
genehmigten militärischen Operation (Operation EUFOR RCA), die zur Schaffung eines
sicheren Umfelds beiträgt.
Mehr als 2,5 Millionen Menschen aus der Zentralafrikanischen Republik (von insgesamt 4,6
Millionen Einwohnern) benötigen humanitäre Hilfe. Am 1. Juli gab es mehr als 535 000
Binnenvertriebene in der Zentralafrikanischen Republik. Derzeit haben 388 000 Menschen
aus der Zentralafrikanischen Republik in den Nachbarländern Zuflucht gefunden.
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Der Gesamtbetrag der von der EU im Jahr 2014 bereitgestellten Entwicklungshilfe beläuft
sich bislang auf 120 Mio. EUR. Zwischen 2008 und 2013 wurden im Rahmen der
verschiedenen EU-Finanzierungsinstrumente rund 225 Mio. EUR für das gesamte Land
bereitgestellt (160 Mio. EUR aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und
65 Mio. EUR aus dem EU-Haushalt).
EU-Treuhandfonds
Zur Verwirklichung vereinbarter Ziele im EU-Außenbereich werden die Mittel mehrerer
Geber – z. B. die Mittel von EU, Mitgliedstaaten, Drittländern, internationalen
Organisationen oder auch privaten Gebern, wie Stiftungen oder einzelnen Bürgern
zusammengelegt und in Form von Treuhandfonds verwaltet.
Der Treuhandfonds „Bêkou“ ermöglicht der EU und anderen Gebern eine gemeinsame
Reaktion auf die Krise in der Zentralafrikanischen Republik, in der nicht viele Länder mit
Botschaften oder eigenen Entwicklungsagenturen vertreten sind. Gleichzeitig können sie
dabei klar politische von sicherheitspolitischen Aufgaben trennen. Weitere Informationen
siehe MEMO/14/483 über die Einrichtung des EU-Treuhandfonds „Bêkou“.
Weitere Informationen
Website der GD Entwicklung und Zusammenarbeit EuropeAid:
http://ec.europa.eu/europeaid/index_de.htm
Website des EU-Kommissars für Entwicklung Andris Piebalgs:
http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/piebalgs/index_en.htm
Kontakt für die Medien:
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