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MEMO/07/391
Brüssel, den 2. Oktober 2007
Schriftlicher Vorbehalt im Namen der Mitgliedstaaten
der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der
anderen der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz
(ECAC) angehörenden Staaten [eingelegt auf der 36.
Versammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation in Montreal vom 18. bis 28. September
2007]
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) und die anderen der
Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) angehörenden Staaten unterstützen
ein Gesamtkonzept zur Verringerung der Luftverkehrs-emissionen, das
technologische Fortschritte und Fortschritte bei der Normung einbezieht sowie
operative und marktwirtschaftliche Maßnahmen umfasst. Da keine Maßnahme für
sich genommen eine ausreichende Wirkung auf die Luftverkehrsemissionen haben
wird, was auch im 4. Bewertungsbericht des IPCC bestätigt wurde, muss ein
solches Gesamtkonzept unserer Ansicht nach aktiv verfolgt werden.
Ihren internationalen Verpflichtungen und den auf der 35. Versammlung
getroffenen Beschlüssen (insbesondere der Entschließung A35-5) entsprechend
erwägt die Europäische Gemeinschaft einen Legislativvorschlag zur Einbeziehung
von Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr in ihr derzeitiges
Emissionshandelssystem. Hieraus wird das Engagement der Europäischen
Gemeinschaft deutlich, unter Berücksichtigung der besonderen Situation von
Entwicklungsländern
wirksame
Maßnahmen
zur
Verringerung
von
Luftverkehrsemissionen zu ergreifen und gleichzeitig eine weitere Entwicklung des
Luftverkehrs und sein nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen. Des Weiteren sind
wir der Ansicht, dass Europa durch die Entwicklung eines solchen Vorhabens auf
regionaler Ebene im Rahmen eines Gesamtkonzepts einen konstruktiven Beitrag
zur Reaktion der internationalen Zivilluftfahrtgemeinschaft auf die von ihr
verursachten Umweltauswirkungen leistet.
Bedauerlicherweise ist uns auf dieser 36. Versammlung klar geworden, dass die
ICAO zehn Jahre, nachdem sie durch das UNFCCC aufgefordert wurde,
Maßnahmen zur Begrenzung oder Verringerung der Emissionen zu ergreifen, nicht
imstande war, sich auf wesentliche Bestandteile dieses Gesamtkonzepts zu
verständigen. Das auf der Versammlung zur Annahme vorgelegte Programm geht
nicht weit genug, ist Stückwerk und wirkt in Bezug auf marktwirtschaftliche
Maßnahmen unglaubwürdig (sowohl bei Abgaben für Treibhausgasemissionen
als auch beim Emissionshandel). Europa ist der Auffassung, dass der
Kohlenstoffmarkt der vielversprechendste Weg ist, um Ressourcen in einem
Umfang zu mobilisieren, der wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel
ermöglicht. Daher halten die 42 Staaten der Europäischen Gemeinschaft und die
ECAC marktwirtschaftliche Maßnahmen für ein wesentliches Instrument, um die
Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima zu bekämpfen.
Europa ist entschlossen, ein Gesamtkonzept zur Verringerung der
Luftverkehrsemissionen voranzutreiben und einen wirksamen Beitrag zur
internationalen Reaktion auf den Klimawandel zu leisten. Es ist nach wie vor davon
überzeugt, dass die Aufnahme der Luftfahrt in das Emissionshandelssystem der
EU voll und ganz mit seinen internationalen Verpflichtungen und insbesondere mit
den Grundprinzipien der Souveränität und Nichtdiskriminierung vereinbar wäre.
Europa beabsichtigt, diese Politik fortzusetzen und an diesen Grundsätzen
festzuhalten. Auch wenn sich Europa zu multilateralen Maßnahmen zur
Bekämpfung der Auswirkungen von Luftverkehrsemissionen verpflichtet hat, setzt
die Durchführung marktwirtschaftlicher Maßnahmen, die mit dem Chicagoer
Abkommen in Einklang stehen, kein gegenseitiges Einvernehmen voraus. Europa
fordert die ICAO nachdrücklich dazu auf, die Führungsstärke zu zeigen, die in
anderen Gremien wie dem UNFCCC demonstriert wird.
Die 42 Länder der Europäischen Gemeinschaft und der ECAC bedauern, dass die
Entschließung entgegen den Gepflogenheiten nicht einvernehmlich angenommen
und nicht wirklich versucht wurde, in Anhang L die Ansichten einer erheblichen
Anzahl von Mitgliedern der ICAO wiederzugeben.
Sie erinnern daran, dass keine Bestimmung des Chicagoer Abkommens als
Verpflichtung der Vertragsparteien ausgelegt werden kann, die Zustimmung
anderer Vertragsparteien einzuholen, bevor sie bei Luftverkehrsdiensten von und
zu ihrem Hoheitsgebiet sowie innerhalb ihres Hoheitsgebiets auf die
Fluggesellschaften anderer Länder marktwirtschaftliche Maßnahmen nach Anhang
L anwenden. Vielmehr erkennt das Chicagoer Abkommen ausdrücklich das Recht
jeder Vertragspartei an, ihre eigenen Luftverkehrsgesetze und –vorschriften ohne
Diskriminierung auf die Luftfahrzeuge aller Länder anzuwenden.
Daher sind sie der Ansicht, dass es für die operativen Bestimmungen in Anhang L
mit marktwirtschaftlichen Maßnahmen im Chicagoer Abkommen keine rechtliche
Grundlage gibt. Sie erinnern auch daran, dass Entschließungen der Versammlung
nicht dazu benutzt werden können, ihre Rechte zu schmälern oder ihnen im
Rahmen des Chicagoer Abkommens weitere Verpflichtungen aufzuerlegen.
Dementsprechend behalten sie sich das Recht vor, im Rahmen des Chicagoer
Abkommens marktwirtschaftliche Maßnahmen wie in Anhang L aufgeführt, zu
erlassen und auf alle Luftverkehrsgesellschaften aller Länder, die Flugdienste in ihr
Hoheitsgebiet, aus ihrem Hoheitsgebiet oder innerhalb ihres Hoheitsgebietes
anbieten, ohne Diskriminierung anzuwenden.
Auf dieser Grundlage legen die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
und die anderen der ECAC angehörenden Staaten hiermit einen förmlichen
Vorbehalt zu Anhang L ein.
Die 42 Staaten der Europäischen Gemeinschaft und der ECAC sind zwar gewillt
und bereit, sich weiterhin an Tätigkeiten der ICAO zur Förderung der Verringerung
von Luftverkehrsemissionen zu beteiligen, müssen aber auch nachdrücklich ihre
große Enttäuschung über den Mangel an Ehrgeiz und konkreten Maßnahmen in
den von dieser Versammlung angenommenen Entschließungen zur Bekämpfung
von Treibhausgasemissionen zum Ausdruck bringen, insbesondere in Bezug auf
Anhang K. Europa kann jedoch die Bestimmungen über die zeitliche Planung für
die hochrangige Sitzung im Rahmen des Aktionsprogramms für die internationale
Luftfahrt und zum Klimawandel akzeptieren. Europa dringt darauf, die Sitzung vor
September 2009 abzuhalten. Wird jedoch ein späterer Zeitpunkt beschlossen,
sollte die Sitzung so angesetzt werden, dass Orientierungen der 15. Konferenz
der Vertragsparteien der UNFCCC berücksichtigt werden können.
Wir beantragen, diesen Beitrag förmlich in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen.
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