MEMO/07/391 Brüssel, den 2. Oktober 2007 Schriftlicher Vorbehalt im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) und der anderen der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) angehörenden Staaten [eingelegt auf der 36. Versammlung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation in Montreal vom 18. bis 28. September 2007] Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) und die anderen der Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) angehörenden Staaten unterstützen ein Gesamtkonzept zur Verringerung der Luftverkehrs-emissionen, das technologische Fortschritte und Fortschritte bei der Normung einbezieht sowie operative und marktwirtschaftliche Maßnahmen umfasst. Da keine Maßnahme für sich genommen eine ausreichende Wirkung auf die Luftverkehrsemissionen haben wird, was auch im 4. Bewertungsbericht des IPCC bestätigt wurde, muss ein solches Gesamtkonzept unserer Ansicht nach aktiv verfolgt werden. Ihren internationalen Verpflichtungen und den auf der 35. Versammlung getroffenen Beschlüssen (insbesondere der Entschließung A35-5) entsprechend erwägt die Europäische Gemeinschaft einen Legislativvorschlag zur Einbeziehung von Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr in ihr derzeitiges Emissionshandelssystem. Hieraus wird das Engagement der Europäischen Gemeinschaft deutlich, unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Entwicklungsländern wirksame Maßnahmen zur Verringerung von Luftverkehrsemissionen zu ergreifen und gleichzeitig eine weitere Entwicklung des Luftverkehrs und sein nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen. Des Weiteren sind wir der Ansicht, dass Europa durch die Entwicklung eines solchen Vorhabens auf regionaler Ebene im Rahmen eines Gesamtkonzepts einen konstruktiven Beitrag zur Reaktion der internationalen Zivilluftfahrtgemeinschaft auf die von ihr verursachten Umweltauswirkungen leistet. Bedauerlicherweise ist uns auf dieser 36. Versammlung klar geworden, dass die ICAO zehn Jahre, nachdem sie durch das UNFCCC aufgefordert wurde, Maßnahmen zur Begrenzung oder Verringerung der Emissionen zu ergreifen, nicht imstande war, sich auf wesentliche Bestandteile dieses Gesamtkonzepts zu verständigen. Das auf der Versammlung zur Annahme vorgelegte Programm geht nicht weit genug, ist Stückwerk und wirkt in Bezug auf marktwirtschaftliche Maßnahmen unglaubwürdig (sowohl bei Abgaben für Treibhausgasemissionen als auch beim Emissionshandel). Europa ist der Auffassung, dass der Kohlenstoffmarkt der vielversprechendste Weg ist, um Ressourcen in einem Umfang zu mobilisieren, der wirksame Maßnahmen gegen den Klimawandel ermöglicht. Daher halten die 42 Staaten der Europäischen Gemeinschaft und die ECAC marktwirtschaftliche Maßnahmen für ein wesentliches Instrument, um die Auswirkungen des Luftverkehrs auf das Klima zu bekämpfen. Europa ist entschlossen, ein Gesamtkonzept zur Verringerung der Luftverkehrsemissionen voranzutreiben und einen wirksamen Beitrag zur internationalen Reaktion auf den Klimawandel zu leisten. Es ist nach wie vor davon überzeugt, dass die Aufnahme der Luftfahrt in das Emissionshandelssystem der EU voll und ganz mit seinen internationalen Verpflichtungen und insbesondere mit den Grundprinzipien der Souveränität und Nichtdiskriminierung vereinbar wäre. Europa beabsichtigt, diese Politik fortzusetzen und an diesen Grundsätzen festzuhalten. Auch wenn sich Europa zu multilateralen Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen von Luftverkehrsemissionen verpflichtet hat, setzt die Durchführung marktwirtschaftlicher Maßnahmen, die mit dem Chicagoer Abkommen in Einklang stehen, kein gegenseitiges Einvernehmen voraus. Europa fordert die ICAO nachdrücklich dazu auf, die Führungsstärke zu zeigen, die in anderen Gremien wie dem UNFCCC demonstriert wird. Die 42 Länder der Europäischen Gemeinschaft und der ECAC bedauern, dass die Entschließung entgegen den Gepflogenheiten nicht einvernehmlich angenommen und nicht wirklich versucht wurde, in Anhang L die Ansichten einer erheblichen Anzahl von Mitgliedern der ICAO wiederzugeben. Sie erinnern daran, dass keine Bestimmung des Chicagoer Abkommens als Verpflichtung der Vertragsparteien ausgelegt werden kann, die Zustimmung anderer Vertragsparteien einzuholen, bevor sie bei Luftverkehrsdiensten von und zu ihrem Hoheitsgebiet sowie innerhalb ihres Hoheitsgebiets auf die Fluggesellschaften anderer Länder marktwirtschaftliche Maßnahmen nach Anhang L anwenden. Vielmehr erkennt das Chicagoer Abkommen ausdrücklich das Recht jeder Vertragspartei an, ihre eigenen Luftverkehrsgesetze und –vorschriften ohne Diskriminierung auf die Luftfahrzeuge aller Länder anzuwenden. Daher sind sie der Ansicht, dass es für die operativen Bestimmungen in Anhang L mit marktwirtschaftlichen Maßnahmen im Chicagoer Abkommen keine rechtliche Grundlage gibt. Sie erinnern auch daran, dass Entschließungen der Versammlung nicht dazu benutzt werden können, ihre Rechte zu schmälern oder ihnen im Rahmen des Chicagoer Abkommens weitere Verpflichtungen aufzuerlegen. Dementsprechend behalten sie sich das Recht vor, im Rahmen des Chicagoer Abkommens marktwirtschaftliche Maßnahmen wie in Anhang L aufgeführt, zu erlassen und auf alle Luftverkehrsgesellschaften aller Länder, die Flugdienste in ihr Hoheitsgebiet, aus ihrem Hoheitsgebiet oder innerhalb ihres Hoheitsgebietes anbieten, ohne Diskriminierung anzuwenden. Auf dieser Grundlage legen die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und die anderen der ECAC angehörenden Staaten hiermit einen förmlichen Vorbehalt zu Anhang L ein. Die 42 Staaten der Europäischen Gemeinschaft und der ECAC sind zwar gewillt und bereit, sich weiterhin an Tätigkeiten der ICAO zur Förderung der Verringerung von Luftverkehrsemissionen zu beteiligen, müssen aber auch nachdrücklich ihre große Enttäuschung über den Mangel an Ehrgeiz und konkreten Maßnahmen in den von dieser Versammlung angenommenen Entschließungen zur Bekämpfung von Treibhausgasemissionen zum Ausdruck bringen, insbesondere in Bezug auf Anhang K. Europa kann jedoch die Bestimmungen über die zeitliche Planung für die hochrangige Sitzung im Rahmen des Aktionsprogramms für die internationale Luftfahrt und zum Klimawandel akzeptieren. Europa dringt darauf, die Sitzung vor September 2009 abzuhalten. Wird jedoch ein späterer Zeitpunkt beschlossen, sollte die Sitzung so angesetzt werden, dass Orientierungen der 15. Konferenz der Vertragsparteien der UNFCCC berücksichtigt werden können. Wir beantragen, diesen Beitrag förmlich in das Sitzungsprotokoll aufzunehmen. 2